09. Dezember 2011 / Thomas Armonat
Ja zu erneuerbaren Energien und zum Erhalt der Natur
Wer eine Windenergieanlage aufstellt, der greift in die Landschaft ein und muss deshalb Ausgleichsmaßnahmen vornehmen; so will es das Bundesnaturschutzgesetz. Holger Magel, Inhaber des Lehrstuhls für Bodenordnung und Landentwicklung an der TU München hält diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß. Warum, das erklärt er Garten + Landschaft Redakteur Thomas Armonat.
Herr Magel, nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind jene Eingriffe in der Landschaft zu kompensieren, die Grundflächen, Grundwasserspiegel, Naturhaushalt oder Landschaftsbild beeinträchtigen. Das klingt vernünftig. Sie sind aber nicht glücklich mit der heutigen Praxis. Warum?
Grundsätzlich halte ich die Eingriffsregelung für ein sinnvolles und notwendiges Instrument. Es entspricht unserem kulturellen Verständnis und der Idee der Nachhaltigkeit, dass man einen Eingriff in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild zum Wohle der Allgemeinheit und vor allem im Interesse nachfolgender Generationen ausgleicht. Wogegen ich mich wehre, sind Beckmessereien, die ich in meiner eigenen Flurbereinigungspraxis erlebt habe, phantasielose Lösungen sowie flächenmäßige Auswüchse wie bei einigen Autobahnbauten in den neuen Bundesländern.
Nicht nur der Bau von Autobahnen und Gewerbegebieten, auch der Flächenverbrauch für Anlagen erneuerbarer Energien wie etwa Windparks, ist nach heutigem Stand 1:1 zu kompensieren. Ist das sinnvoll?
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Es gibt enormen Druck auf diesem Gebiet, wie man an Aktionen des Bayerischen Landwirtschaftsministers, des Bayerischen Bauernverbands und am gewaltigen Medienecho sieht. So sehr ich neue Lösungen wie agrarisch nutzbare Ausgleichsflächen begrüße, so klar sehe ich auch, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien sowohl das Landschaftsbild als auch Lebensräume von gefährdeten Arten bedroht werden. Es ist ethisch schwierig zu sagen, wo man die Grenze ziehen soll. Ist ein Mast für ein Windrad – künftig auch in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten platziert – per se besser als ein hoher Mobilfunkmast? Dann könnte man auch anfangen, zwischen „guten“ und „schlechten“ Verkehrswegen wie Bahnstrecken und Autobahnen zu unterscheiden. Was ich sagen will: Vor dem Hintergrund der Energiewende muss eine breitere Diskussion über den Begriff „Eingriff“ geführt werden. Dies kann nicht allein in Insiderkreisen entschieden werden. Es muss diskutiert werden, ob und wie ausgeglichen wird, zumal hier ja ein enormer politischer, gesellschaftlicher und auch wirtschaftlicher Druck besteht. Die Menschen sollten sich energisch einmischen und ihre Erwartungen und Ängste bei diesen Eingriffen nicht nur in die Natur, sondern auch in ihre eigene Lebensqualität äußern.
In diesem Zusammenhang ist eine regelrechte Wertediskussion entbrannt. Sind Bauvorhaben zu erneuerbaren Energien nicht für sich schon eine Kompensation?
Nein, das finde ich nicht. So unabdingbar und „alternativlos“ seit Frühjahr diesen Jahres die forcierte Nutzung erneuerbarer Energien ist, so wenig rechtfertigen a priori entsprechende Bauvorhaben die kalkulierte oder in Kauf genommene „Zerstörung“ unserer natürlichen Ressourcen und Landschaft. Die Crux ist, dass nun Umwelt- oder Naturschutzministerien und -verbände einen Kampf zweier Seelen in ihrer Brust ausfechten müssen: Einerseits gibt es ein leidenschaftliches „Ja“ zu den „guten“ erneuerbaren Energien, andererseits ein mindestens ebenso glühendes „Ja“ zur Erhaltung unserer Natur und unserer Landschaft. Sind Windparks wirklich überall ein Segen für die Gesamtheit unseres Landes und unsere Lebensqualität? Das muss meines Erachtens im Einzelfall entschieden werden. Ob uns die bestehende Ausgleichsflächenarithmetik weiter-
hilft, bezweifle ich, auch wenn sie zwischen dem Eingreifenden und dem Naturschutz gerne praktiziert wird, weil sie so schön „mechanistisch“ abzuwickeln ist.
So oder so wird man sich im Natur- und Heimatschutz und in der Landschaftsdiskussion von manchen traditionellen Vorstellungen lösen müssen, denn eine Energiewende ohne Veränderung des Landschaftsbildes wird es nicht geben. Für die Eingriffsregelung sind aber nicht nur die klassischen Infrastruktur- und die neuen Wind- oder Photovoltaikbauvorhaben relevant. Wie stehen wir zu Agroforstsystemen, Miscanthusfeldern oder Maismonokulturen für Biogaserzeugung? Rechtfertigt das eine Lebensbedürfnis nach Energie die Beschädigung eines anderen Lebensbedürfnisses nach intakter Landschaft und Natur? Von ethischen Aspekten wie der Achtung vor der Schöpfung rede ich da noch gar nicht.
Der Bayerische Bauernverband schlägt Alarm, da bayernweit täglich etwa 16 Hektar landwirtschaftliche Flächen zugunsten von Ausgleichsmaßnahmen verloren gehen. Wie lässt sich diese Entwicklung stoppen?
Ich bin der Meinung, dass der Bayerische Bauernverband (BBV) das Thema überbewertet, was er mittlerweile auch selber zugibt. Dem BBV und auch den Landwirtschafts- und Umweltministerien geht es um die generelle Eindämmung des Flächenverbrauchs. Dieser wird großteils außerhalb der Ausgleichsflächen verursacht, nämlich vor allem durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Verglichen damit ist die Fläche, die für Naturschutz ausgewiesen wird, recht gering. Um den Flächenverbrauch zu stoppen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, worüber sich ja einige Gremien ständig den Kopf zerbrechen, Pakte schließen sowie Tagungen, Papiere und Leitfäden produzieren – offensichtlich aber bisher mit wenig Erfolg.
Wir müssen viel mehr die bekannten Instrumente nutzen: Innenentwicklung, Konversion und Entsiegelung, Reduzierung von Ausbaustandards, kleinere Hausgrundstücke sowie bescheidenere Gewerbegebiete samt ihrer Erschließung.
Notwendig ist auch eine intelligente Eingriffsregelung, indem etwa ein interkommunales Management für Kompensationsflächen geschaffen oder Konzepte für „produktionsintegrierte“ Kompensationsmöglichkeiten entwickelt werden. Darüber forscht das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement im Projekt „ELKE“ (Entwicklung extensiver Landnutzungskonzepte für die Produktion nachwachsender Rohstoffe als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Es geht darum, inwieweit extensive Landnutzungskonzepte für die Produktion nachwachsender Rohstoffe als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken.
Dringend notwendig sind verlässliche statistische Zahlen über den tatsächlichen Flächenverbrauch für Ausgleichsflächen und den Anteil der Ausgleichsflächen, die von jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung ausgeschlossen sind.
Ein Gebot bei Eingriffen jeglicher Art ist, den Verbrauch von Natur und Boden zu minimieren. Welches sind dabei die Probleme in der Praxis?
Das Grundproblem ist das Bewusstsein in unserer Gesellschaft, die seit Jahrzehnten auf stetes Wachstum ausgerichtet war und überwiegend immer noch ist. Obwohl nun endlich eine alternative Diskussion eingesetzt hat – Stichwort: „Wohlstand ohne Wachstum“ oder „Was ist wichtiger: Bruttosozialprodukt oder Glücklichkeitsindex“ – weisen immer noch viel zu viele Gemeinden auch in schrumpfenden Gebieten Baugrund auf der grünen Wiese aus. Warum? Nicht weil die Bürgermeister so uneinsichtig sind, sondern weil es die Menschen so wollen. Der Neubau wird immer noch dem Wohnen in einem sanierungsbedürftigen Haus im Bestand vorgezogen. Ein Grundstück mit tausend Quadratmetern am Dorfrand ist beliebter als das Wohnen im Ortskern.
Notwendig ist also einerseits eine breite, vor allem konsequente und frühzeitige Bewusstseinsbildung. Noch wichtiger sind aber – und da bin ich einfach Realist – finanzielle Anreize zum Sparen sowie mehr Transparenz bei kommunalen und privaten Bauprojekten durch städtebauliche Kalkulationen, welche die wahren, insbesondere langfristigen Kosten für Gemeinde und Eigentümer zeigen. Der sicherste Weg zum Sparen führt über das Geld, also über die Förderung des Sparens. Dort sollte die Politik noch viel mehr tun. Die angeblichen Erfolge im Flächensparen waren nur das Ergebnis einer mal stärkeren, mal schwächeren Baukonjunktur und eines entsprechenden Flächenkonsums.
Ließe sich dieses Gebot des geringstmöglichen Verbrauchs durch eine großräumlichere Betrachtung etwa auf Ebene der Regionalplanung nicht besser verfolgen?
Ich glaube ja. Dazu muss aber die Regionalplanung stärker sowie wirkungsvoller werden und darf keine Deals zwischen den Gemeinden erlauben. Ein Vorteil liegt auf der Hand: Auf regionaler Ebene eingerichtete Kompensationskonten könnten dazu beitragen, räumlich sinnvolle Konzepte für Ausgleichsflächen zu entwickeln, welche zudem mit den Akteuren abgestimmt sind. Einige Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg praktizieren diese Vorgehensweise bereits sehr erfolgreich.
Mit welchen anderen Ansätzen ließe sich der Umgang mit Eingriffen und Ausgleichsflächen aus Ihrer Sicht wirkungsvoller gestalten?
Die erste Grundlage für eine räumlich und fachlich sinnvolle Konzeption von Ausgleichsflächen stellt sicherlich die kommunale Landschaftsplanung dar, die gerade in Bezug auf die Energiewende wichtige neue Aufgaben zu lösen hat und viel dynamischer gesehen und betrieben werden muss.
Ein bisher vernachlässigtes Instrument ist das eigentums- und bodenordnungsbasierte Landmanagement im Rahmen von interkommunalen Allianzen wie der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Agiert man in einem größeren räumlichen Umgriff, lassen sich viel leichter geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen finden. Es müssen nicht, wie es oft geschieht, die besten landwirtschaftlichen Böden „verbraten“ werden, weil es im eigenen Gemeindegebiet keine andere Möglichkeit gibt. Die gefundenen Lösungen lassen sich dann mithilfe bodenordnerischer Instrumente umsetzen, etwa in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Damit werden einerseits Flächen sozial- und umweltverträglich bereitgestellt und andererseits Nutzungskonflikte reduziert oder gelöst.
Was sollten Gemeinden tun, aber was können auch Landschaftsarchitekten tun, um die gängige kleinräumige Betrachtung von Kompensationsmaßnahmen zu durchbrechen?
Interkommunale Kooperationen zwischen benachbarten Gemeinden werden in mehreren Programmen gefördert. Auf der Basis fachlich fundierter Landschaftspläne können dann verbindliche sowie fachlich und räumlich abgestimmte Konzepte für Ausgleichsflächen erstellt werden. Landschaftsarchitekten müssen entsprechende Möglichkeiten und Förderinstrumente sowohl der Landschaftsplanung als auch der interkommunalen Kooperation kennen, Gemeinden zur Zusammenarbeit anregen sowie das Thema Ausgleichsflächenmanagement aktiv einbringen und ein Bewusstsein dafür schaffen. Sie sollten aber auch viel mehr über modernes Landmanagement und dessen Bedeutung für die Landschaftsplanung wissen, wie ich es in Lehre, Forschung und in Fortbildungsveranstaltungen an der TU München sowie auf internationalen Vorträgen vermittle.
Auf welcher Ebene und in welchem Stadium der Überlegungen oder Planungen muss man da ansetzen?
Handlungsbedarf besteht auf verschiedenen Ebenen: Die kommunale Ebene bedarf einer fundierten Landschaftsplanung. Diese sollte als zentrales planerisches Konzept insbesondere die Themen Flächensparen, erneuerbare Energien und Ausgleich der Nutzungsansprüche auf Grund und Boden enthalten oder zumindest ansprechen.
Die übergemeindliche Ebene bedarf der interkommunalen Kooperation beim Flächensparen oder bei gemeinsamen Ausgleichsflächenpools, um geeignete Flächen bereitzustellen und zu koordinieren. Dabei gilt der allokative Auftrag ganz besonders: optimale Sicherung und Nutzung unserer knappen Ressource Grund und Boden. Auf diese Weise kann auch der Wechsel von einer meist nur reagierenden zu einer vorausschauenden und proaktiv gestaltenden Handhabung erfolgen.
Bei der Regionalplanung, welche eine flächensparende Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung fördert, bleibt abzuwarten, ob in Zukunft die in Bayern geplante freiwillige Aufgabe der Regionalentwicklung in Verantwortung der Planungsregionen noch mehr dynamisch gestaltende Elemente zum Nutzen des Flächen- und Ressourcenschutzes bringen wird.
Muss man dazu das Bundesnaturschutzgesetz anpassen?
Im Hinblick auf §11 Abs. 2: eindeutig ja. Die letzte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat, wie aus §11 Abs. 2 zu folgern ist, die kommunale Landschaftsplanung geschwächt, indem sie eine flächendeckende Planung nicht mehr grundsätzlich verlangt und die Aufstellung der Landschaftspläne an bestimmte Voraussetzungen knüpft.
Die drängenden Energieprobleme und der Kampf um die Fläche erfordern heute das glatte Gegenteil, nämlich eine gestärkte Landschaftsplanung. Wir brauchen Orientierung, wir brauchen eine Wertediskussion und wir brauchen eine partizipativ fundierte Abwägung und nachhaltige Umsetzung aller Lebensansprüche, die einen Anspruch auf Natur und Landschaft manifestieren. All das muss das Pflichtenheft für die Landschaftsplanung der Postnuklearzeit in Deutschland sein.


