24.08.2015

Gesellschaft

Die HOAI erhalten

Bundesarchitektenkammer
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Foto: Bundesarchitektenkammer

Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. Warum das falsch wäre und wie der Widerstand dagegen aussieht, erklärt Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. Interview: Roland Stimpel

 

Es läuft ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen die HOAI. Was bedeutet das?
Mit einem Vertragsverletzungsverfahren wird eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat vorbereitet, da dieser angeblich gegen seine Verpflichtungen aus den europäischen Verträgen verstoße.

Deutschland wird ein Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheit vorgeworfen, wie sie in der EU-Dienstleistungsrichtlinie verankert ist. Denn nach Auffassung der Kommission werden Architekten und Ingenieure aus dem europäischen Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen, unangemessen behindert, weil sie verpflichtet werden, die Honorarsätze der HOAI einzuhalten. Damit könnten sie nicht hierher ziehen und Leistungen zu niedrigeren Preisen anbieten – und würden sich schon deshalb gar nicht erst in Deutschland niederlassen. Und das wiederum beeinträchtige das Wirtschaftswachstum. Uns geht es jetzt darum, zu begründen, dass die Verbindlichkeit der HOAI mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

 

Die HOAI wurde doch erst 2009 „europafest“ novelliert. Was bewegt denn jetzt die EU-Kommission?
Vor zwei Jahren hat die Bundesregierung den Anwendungsbereich der HOAI erheblich eingeschränkt und damit die Europafestigkeit gestärkt. Seither ist sie ja nicht mehr für ausländische Architekten verbindlich, die ihre Planungsleistungen von ihrem Heimatland aus erbringen. Umso weniger ist es für uns nachvollziehbar, dass die Kommission jetzt erneut die Verbindlichkeit der HOAI in Frage stellt, nunmehr auch für die in Deutschland niedergelassenen Architekten und Ingenieure und nicht nur für die aus dem europäischen Ausland.

Der Ansatz der Kommission erscheint rein formalistisch auf Deregulierung gerichtet und orientiert sich leider weniger an der Lebenswirklichkeit. Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung sehe ich in keiner Weise durch die Aufhebung der verbindlichen Honorarsätze gefördert. Diese Wirkung würden vielmehr Investitionsprogramme für marode Infrastruktur und transparente Vergabeverfahren an Architekten entfalten. Barrieren für den Marktzutritt in anderen Ländern sind doch vor allem die unterschiedlichen Sprachen, Rechtssysteme und Bauvorschriften.

Andererseits ist auch die rechtliche Komponente bedeutsam. Der Europäische Gerichtshof hat sich immer wieder mit Honorarordnungen in anderen Mitgliedsstaaten beschäftigt. Allerdings beruhte keine dieser Ordnungen ausschließlich auf dem jeweiligen nationalen Recht wie unsere – die als einzige nur vom Staat erlassen ist und nicht, wie in anderen Ländern, auch von betroffenen Berufsgruppen. Insoweit darf man auch rechtlich hier nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen. Das Ganze hat also eine rechtliche Komponente, aber vor allem auch eine politische.
(…)

Das vollständige Interview und den Link zur Online-Petition finden Sie beim Deutschen Architektenblatt

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