Baumartenwahl für Hitzestandorte – was pflanzt die klimaresiliente Stadt?

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Aufnahme eines großen, grünen Baumes vor einem städtischen Gebäude. Foto von Shahbaz Afzal auf Unsplash.

Wenn der Sommer zur Hitzeschlacht wird, entscheidet die Wahl der richtigen Baumarten über die Zukunftsfähigkeit unserer Städte. Die klimaresiliente Stadt pflanzt heute schon für das Klima von morgen – doch welche Bäume bestehen wirklich an Hitzestandorten? Und wie meistert die grüne Infrastruktur den Spagat zwischen Artenvielfalt, Stadtökologie und neuen Extremwetterlagen? Willkommen bei der Königsdisziplin moderner Stadtplanung: der Baumartenwahl im Klimawandel.

  • Einführung in die Herausforderung der Baumartenwahl unter verschärften Hitze- und Trockenheitsbedingungen in Städten.
  • Wissenschaftliche Grundlagen zu Hitzestandorten: Was macht urbane Standorte besonders und welche Stressfaktoren wirken hier?
  • Analyse bewährter, einheimischer sowie eingeführter Baumarten für hitzegeplagte Stadtstandorte – Chancen, Risiken, Langzeitperspektiven.
  • Praktische Erfahrungen und innovative Konzepte aus deutschen, österreichischen und Schweizer Städten.
  • Rechtliche, ökologische und gestalterische Aspekte der Baumartenwahl im urbanen Raum.
  • Ausblick auf Forschungstrends, neue Züchtungen und adaptive Planungsstrategien für klimaresiliente Stadtlandschaften.
  • Diskussion über Biodiversität, Pflegeaufwand und gesellschaftliche Akzeptanz neuer Baumarten.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Planer, Kommunen und Landschaftsarchitekten.

Die urbane Hitzefalle: Warum Baumartenwahl zur Überlebensfrage wird

Der Klimawandel ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern spielt längst seinen heißen Soundtrack im städtischen Alltag. Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz kämpfen inzwischen jeden Sommer mit Rekordtemperaturen, tropischen Nächten und immer längeren Trockenperioden. Asphaltflächen, dichte Bebauung und fehlende Durchlüftung verwandeln urbane Räume in Hitzeschleudern. Die Folgen? Überhitzte Quartiere, gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung und ein dramatischer Rückgang der Lebensqualität. In diesem Szenario avanciert die Wahl der richtigen Baumarten zur Schlüsselfrage nachhaltiger Stadtentwicklung.

Doch warum sind Bäume in Städten so entscheidend? Sie spenden nicht nur Schatten, sondern kühlen durch Verdunstung, filtern Schadstoffe, bieten Lebensraum und verbessern das Mikroklima signifikant. Gerade an sogenannten Hitzestandorten – das sind jene besonders exponierten, versiegelten oder windarmen Stadtbereiche – sind die Anforderungen an Stadtbäume dramatisch gestiegen. Ein klassischer Straßenbaum muss heute nicht nur Abgase und Streusalz ertragen, sondern auch mehrwöchige Trockenheit, extreme Hitze, Bodenverdichtung und bisweilen sogar Überschwemmungen. Die urbane Hitzefalle testet die Resilienz jeder Baumart bis zum Äußersten.

In der Vergangenheit griff man bevorzugt auf einheimische Arten wie Linden, Ahorn oder Rosskastanien zurück. Doch zahlreiche Altbäume leiden inzwischen sichtbar unter den neuen Bedingungen: Kronen sterben ab, Schädlinge und Krankheiten nehmen zu, die Lebensspanne schrumpft. Die klassische Stadtbaum-Strategie gerät ins Wanken – und mit ihr das bisherige Verständnis von Artenwahl. Wer heute für Hitzestandorte pflanzt, muss umdenken, experimentieren und Risiken eingehen. Das verlangt Mut, Fachwissen – und manchmal auch ein dickes Fell gegenüber konservativen Stimmen im Quartier.

Die Baumartenwahl ist längst nicht mehr nur eine Frage von Ästhetik oder Tradition. Sie ist zu einer hochkomplexen Aufgabe geworden, bei der Standorteigenschaften, Klimaprognosen, ökologische Wechselwirkungen und gesellschaftliche Erwartungen geschickt miteinander verwoben werden müssen. Fehler bei der Auswahl rächen sich nach Jahren oder Jahrzehnten – und können den ohnehin schon hohen Pflegeaufwand ins Unermessliche treiben. Wer hier nur auf Bewährtes setzt, läuft Gefahr, die Stadt von morgen an den Realitäten des Klimawandels vorbeizuplanen.

Im Ergebnis lässt sich festhalten: Die Baumartenwahl für Hitzestandorte ist die neue Königsdisziplin im urbanen Grün. Sie entscheidet über Klimaresilienz, Biodiversität und Wohlbefinden ganzer Quartiere. Und sie verlangt nach Lösungen, die weit über das klassische Artenrepertoire hinausgehen.

Wissenschaftliche Grundlagen: Was macht urbane Hitzestandorte so besonders?

Bevor man die passende Baumart auswählt, gilt es die Standortbedingungen in der Stadt genau zu analysieren. Hitzestandorte sind in mehrfacher Hinsicht Extremstandorte, die weit über das hinausgehen, was Bäume in natürlichen Lebensräumen zu ertragen haben. Hier trifft maximale Strahlungsintensität auf reflektierende Fassaden, versiegelte Böden verhindern das Versickern von Wasser und die Luft kann sich in engen Straßenschluchten kaum austauschen. Der sogenannte Urban Heat Island Effect sorgt dafür, dass es in Städten oft mehrere Grad heißer ist als im Umland – und das vor allem nachts, wenn Wärme gespeichert und nur langsam abgegeben wird.

Ein weiterer zentraler Stressfaktor ist die Bodenqualität. Häufig ist der Untergrund verdichtet, nährstoffarm und mit Bauschutt oder Streusalz belastet. Die Durchwurzelungstiefe ist begrenzt, das Bodenvolumen minimal. Gleichzeitig konkurrieren Bäume mit Leitungen, Kabeln, Tiefgaragen oder Fundamenten um jeden Kubikzentimeter Lebensraum. Trockenperioden führen dazu, dass selbst tiefer wurzelnde Arten an ihre Limits stoßen. In vielen Städten wird das Problem durch den Trend zur Flächenversiegelung und den Mangel an durchlässigen Belägen noch verschärft.

Auch die Luftqualität stellt eine enorme Herausforderung dar. Stickoxide, Ozon, Feinstaub und andere Schadstoffe setzen vor allem empfindlichen Arten zu. Gleichzeitig werden Bäume durch den städtischen Wärmestau für Schädlinge und Krankheiten anfälliger – ein Teufelskreis, der durch invasive Arten und neue Pathogene zusätzlich befeuert wird. Nicht selten beobachtet man das Phänomen, dass Bäume, die jahrzehntelang als robust galten, plötzlich massiv zurückgehen oder ganz ausfallen.

Zu den klimatischen Belastungen gesellen sich mechanische Stressoren: Streusalz im Winter, Vandalismus, Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung und der ständige Kampf um Licht in engen Straßenräumen. Viele Stadtbäume stehen buchstäblich auf dem Trockenen, während ihnen von allen Seiten das Leben schwer gemacht wird. Die Folge: Ein städtischer Hitzestandort ist für einen Baum im Grunde ein Survival-Parcours.

Vor diesem Hintergrund wird klar, warum klassische Standortanalysen (wie sie in der Forstwirtschaft üblich sind) für urbane Räume nur bedingt taugen. Die Baumartenwahl an Hitzestandorten erfordert einen ganzheitlichen Blick auf Standort, Klima, Pflege und gesellschaftliche Nutzung. Eine einzige Baumart für alle Standorte gibt es nicht – gefragt ist vielmehr die passgenaue Kombination aus Standortanalyse, Sortenwahl und zukunftsfähiger Pflege.

Die Baumartenfrage: Einheimisch, eingeführt oder experimentell?

Die Debatte um die richtige Baumart an Hitzestandorten ist oft von Emotionen geprägt. Für viele Kommunen steht die heimische Flora im Mittelpunkt. Arten wie Winterlinde, Feldahorn, Hainbuche oder Stieleiche gelten als ökologisch wertvoll, bieten Lebensraum für zahlreiche Insekten und sind Teil der kulturellen Identität. Doch die harte Realität in der Stadt zeigt: Viele dieser Arten stoßen unter Hitze- und Trockenstress an ihre physiologischen Grenzen. Blattschäden, Kronenrückgang und vorzeitiges Absterben sind keine Ausnahmen mehr, sondern zunehmend die Regel.

Parallel dazu gewinnen sogenannte „Klimabäume“ an Bedeutung. Darunter versteht man Arten, die ursprünglich aus wärmeren, trockeneren Regionen stammen und sich in Versuchen als besonders robust gegenüber Hitze und Trockenheit erwiesen haben. Beispiele sind der Feld-Ulme, Hopfenbuche, Gleditschie, Zürgelbaum oder der Amberbaum. Auch Exoten wie Schnurbaum, Blauglockenbaum oder Eisenholzbaum tauchen immer häufiger in Pflanzkonzepten auf. Sie bringen eine neue Ästhetik ins Stadtbild und trotzen Bedingungen, unter denen klassische Stadtbäume längst aufgegeben haben.

Doch Vorsicht: Die Einführung neuer Arten ist kein Freibrief für beliebiges Experimentieren. Jede Art muss auf ihre Standorteignung, Wurzelsystem, Stadtklimaverträglichkeit und potenzielle Invasivität geprüft werden. Nicht jede robuste Art ist automatisch ökologisch wertvoll oder pflegeleicht. Manchmal geht die Rechnung erst nach Jahrzehnten auf – oder eben nicht. Das verlangt von Planern und Kommunen einen langen Atem, solide Daten und eine sorgfältige Abwägung zwischen Risikomanagement und Innovationsfreude.

Ein dritter, zunehmend beachteter Weg ist die Förderung von Sortenvielfalt innerhalb bewährter Arten. Neue Züchtungen, die gezielt auf Hitzetoleranz, Trockenheitsresistenz und Schädlingsresistenz selektiert wurden, können die Palette standortgerechter Bäume erweitern, ohne auf Exoten setzen zu müssen. Damit lässt sich die genetische Vielfalt innerhalb der Stadtbaumpopulation erhöhen und das Risiko von Totalausfällen minimieren.

Die ideale Baumartenwahl für Hitzestandorte folgt deshalb einem „Best-of“-Ansatz: heimische Arten, wo möglich, robuste eingeführte Arten, wo nötig, und innovative Sorten, wo sinnvoll. Entscheidend ist nicht das Label, sondern die langfristige Funktionsfähigkeit im Stadtklima – und die Bereitschaft, aus Erfolgen wie Fehlschlägen konsequent zu lernen.

Praxisbeispiele und neue Strategien: Wie Städte die Herausforderung meistern

In deutschen, österreichischen und Schweizer Städten gibt es inzwischen zahlreiche Projekte, die als Blaupause für klimaresiliente Baumartenwahl dienen können. Frankfurt am Main etwa setzt im Rahmen seines Hitzeaktionsplans verstärkt auf eine Mischung aus heimischen und eingeführten Baumarten. Neben klassischen Linden und Eichen kommen dort immer häufiger Gleditschie, Zürgelbaum und Eisenholzbaum zum Einsatz, insbesondere an extremen Hitzestandorten wie Straßenmittelstreifen oder stark versiegelten Plätzen. Die Erfahrungen zeigen: Artenvielfalt ist das beste Rezept gegen Massensterben – und sorgt zudem für ein abwechslungsreicheres Stadtbild.

In Wien wurde ein groß angelegtes Monitoringprogramm etabliert, um die Entwicklung unterschiedlichster Baumarten systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse fließen direkt in die Nachpflanzkonzepte ein. Besonders erfolgreich sind dort Robinien, Hopfenbuchen und der Amberbaum, während die Zukunft von Rosskastanien und Ahorn zunehmend kritisch bewertet wird. Das Wiener Modell setzt auf adaptive Planung: Statt starrer Artenlisten wird flexibel auf neue Erkenntnisse reagiert und das Portfolio regelmäßig aktualisiert.

Auch Zürich verfolgt seit Jahren einen konsequenten Ansatz der Diversifizierung. Das Ziel: Keine Baumart soll mehr als fünf Prozent des Bestandes ausmachen. Dadurch werden Monokulturen verhindert und das Risiko von flächendeckendem Ausfall durch Schädlinge oder Krankheiten minimiert. Gleichzeitig werden neue Arten und Sorten zunächst in Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit getestet, bevor sie großflächig gepflanzt werden. Die Stadt arbeitet eng mit Forschungseinrichtungen zusammen, um Erkenntnisse zu Standortansprüchen und Pflegebedarf laufend zu aktualisieren.

Besonders spannend sind Projekte, in denen Bäume gezielt als Teil einer blau-grünen Infrastruktur verstanden werden. In Hamburg etwa werden Baumarten so ausgewählt, dass sie nicht nur dem Klima trotzen, sondern auch zur Regenwasserrückhaltung, Luftreinigung und Biodiversitätsförderung beitragen. Die Integration von Stauden, Sträuchern und Gräsern in Baumscheiben erhöht die Widerstandskraft des städtischen Grüns und schafft multifunktionale Lebensräume.

Was all diese Beispiele verbindet, ist der Mut zum Experiment, die Bereitschaft zum Lernen und der Wille, Stadtbegrünung als dynamischen Prozess zu begreifen. Wer heute Bäume für Hitzestandorte pflanzt, muss flexibel bleiben, neue Arten testen und das Management konsequent anpassen. Statt der „einen“ Lösung gibt es einen Werkzeugkasten an Strategien, die je nach Standort, Stadtbild und Pflegekapazität variiert werden können. Die Zukunft der Stadtbäume ist divers, adaptiv und alles andere als langweilig.

Forschung, Recht und Akzeptanz: Die nächsten Schritte für die klimaresiliente Stadt

Die Baumartenwahl für Hitzestandorte ist längst auch ein Thema für Forschung und Gesetzgebung geworden. Zahlreiche Hochschulen und Forschungsinstitute arbeiten an Langzeitstudien, um die Eignung neuer Arten und Sorten unter realen Stadtbedingungen zu prüfen. Dabei geht es nicht nur um physiologische Belastbarkeit, sondern auch um Fragen der Biodiversität, der Wechselwirkungen mit Stadtfauna und der gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Ergebnisse werden zunehmend in praxisorientierte Leitfäden übersetzt, die Kommunen und Planern die Auswahl erleichtern.

Auf rechtlicher Ebene gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang keine einheitlichen Vorgaben für die Baumartenwahl an Hitzestandorten. Meistens regeln kommunale Baumschutzsatzungen, Pflanzlisten und Förderprogramme den zulässigen Artenkanon. Doch der Druck, diese Vorgaben an den Klimawandel anzupassen, wächst. Immer mehr Städte verabschieden eigene „Klimabaum-Listen“ oder passen ihre Richtlinien an die neuen Anforderungen an. Hier ist ein Paradigmenwechsel absehbar: Weg von der reinen Tradition, hin zu funktionaler, klimaadaptiver Planung.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Neue Baumarten stoßen oft auf Skepsis – sei es wegen ungewohnter Optik, fehlender Tradition oder Unsicherheiten bezüglich Allergien und Pflegeaufwand. Kommunen sind daher gut beraten, Bürger frühzeitig einzubinden, aufzuklären und die Vorteile neuer Arten transparent zu kommunizieren. Partizipative Pflanzaktionen, Baumpatenschaften und begleitende Öffentlichkeitsarbeit können helfen, Vorbehalte abzubauen und die Identifikation mit dem neuen Stadtgrün zu stärken.

Auch die Pflege muss neu gedacht werden. Klimabaumarten sind nicht immer automatisch pflegeleicht – gerade in den ersten Jahren nach der Pflanzung benötigen sie intensive Betreuung, Bewässerung und Schutz vor Vandalismus. Gleichzeitig bieten sie aber die Chance, langfristig den Pflegeaufwand zu senken, wenn sie erst einmal etabliert sind. Innovative Bewässerungssysteme, Mulchungen und die gezielte Bodenverbesserung sind zentrale Bausteine einer erfolgreichen Etablierung.

Zuletzt richtet sich der Blick auf die Zukunft: Neue Züchtungen, Hybridarten und die gezielte Auswahl robuster Herkünfte sind vielversprechende Ansätze, um das Stadtgrün zukunftsfähig zu machen. Digitale Tools, wie Urban Tree Databases und Monitoring-Plattformen, ermöglichen es, den Zustand des Stadtgrüns kontinuierlich zu überwachen und datenbasiert zu steuern. Das Zeitalter der digitalen und adaptiven Stadtbegrünung hat längst begonnen – und wird die Baumartenwahl für Hitzestandorte in den kommenden Jahren weiter revolutionieren.

Fazit: Die Baumartenwahl ist der Lackmustest der klimaresilienten Stadt

Die Wahl der richtigen Baumarten an Hitzestandorten ist weit mehr als ein botanischer Luxus – sie ist der Lackmustest für die Innovationskraft, Anpassungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer Städte. Wer hier mutig, datenbasiert und diversifiziert agiert, schafft nicht nur grüne Oasen, sondern legt das Fundament für Klimaresilienz, Artenvielfalt und urbane Lebensqualität. Die Herausforderungen sind gewaltig, die Risiken real – aber die Chancen, mit einer klugen Baumartenstrategie die Stadt von morgen lebenswert zu halten, sind es ebenso.

Professionelle Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Kommunalverwaltungen sind gefordert, Standorte akribisch zu analysieren, neue Arten systematisch zu testen und die Bevölkerung aktiv in den Wandel einzubinden. Die Zukunft des Stadtgrüns wird hybrid, adaptiv und überraschend vielfältig sein – und der Mut, auch Unkonventionelles auszuprobieren, wird sich auszahlen. Was heute als Experiment gilt, ist morgen vielleicht schon der neue Standard für klimaresiliente Städte.

Garten und Landschaft bleibt am Puls der Zeit – und begleitet die Entwicklung mit Expertise, kritischem Blick und einer ordentlichen Portion Leidenschaft für die grüne Stadt. Die Baumartenwahl für Hitzestandorte ist und bleibt ein Thema, das uns alle herausfordert – und das Potenzial hat, die urbanen Räume von morgen grundlegend zu verändern.

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.