Bebauungsplan Abkürzungen: Prinzip und Bedeutung einfach erklärt

Eine lebendige städtebauliche Szene zum Thema Bebauungsplan Abkürzungen
Detailaufnahme einer Karte der Vereinigten Staaten – Foto: etiennegirardet / Unsplash

Wer einen Bebauungsplan liest, begegnet einer dichten Schicht aus Kürzeln, Zahlen und Symbolen, die auf den ersten Blick rätselhaft wirken, in Wahrheit aber eine präzise Planungssprache bilden. Bebauungsplan Abkürzungen sind keine bürokratische Willkür, sondern ein normiertes Zeichensystem, das bundesweit einheitlich regelt, wie, wie viel und in welcher Form auf einem Grundstück gebaut werden darf. Wer diese Sprache versteht, kann Baurecht lesen, Planungsentscheidungen nachvollziehen und Grundstücke fachgerecht bewerten.

  • Was Bebauungsplan Abkürzungen sind und auf welchen Rechtsgrundlagen sie beruhen
  • Welche Nutzungsarten (Baugebiete) die Planzeichenverordnung unterscheidet und wie sie abgekürzt werden
  • Was Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Baumassenzahl (BMZ) und Geschosszahl bedeuten
  • Wie Bauweise, Baugrenzen und Baufenster im Plan dargestellt werden
  • Welche Abkürzungen für Freiflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen gelten
  • Welche Rolle die Planzeichenverordnung und die Baunutzungsverordnung für die Einheitlichkeit spielen
  • Wie Bebauungsplan Abkürzungen in der Planungspraxis angewendet und interpretiert werden
  • Welche typischen Missverständnisse und Fehler beim Lesen von Bebauungsplänen auftreten

Grundlagen: Was Bebauungsplan Abkürzungen sind und woher sie stammen

Ein Bebauungsplan ist das verbindlichste Instrument der kommunalen Bauleitplanung. Er setzt auf der Ebene des einzelnen Grundstücks fest, was gebaut werden darf, wie viel Fläche bebaut werden darf, welche Nutzungen zulässig sind und wie sich Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild einfügen sollen. Um diese Festsetzungen kartografisch lesbar und bundesweit vergleichbar zu machen, bedient sich der Bebauungsplan eines normierten Systems aus Abkürzungen, Planzeichen und Zahlenwerten. Diese Plansprache ist keine Erfindung einzelner Kommunen, sondern beruht auf zwei zentralen Regelwerken des Bundesrechts.

Das erste ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO), eine Rechtsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB), die die Arten der baulichen Nutzung definiert und in Gebietstypen gliedert. Das zweite ist die Planzeichenverordnung (PlanZV), die festlegt, welche grafischen Zeichen, Farben und Abkürzungen in Bauleitplänen zu verwenden sind. Beide Regelwerke zusammen bilden das Fundament, auf dem alle Bebauungsplan Abkürzungen in Deutschland aufbauen. Weil sie Bundesrecht sind, gelten dieselben Kürzel in München, Hamburg, Dresden und Freiburg. Ein Planer, der einmal gelernt hat, GRZ als Grundflächenzahl zu lesen, findet dieses Kürzel in jedem deutschen Bebauungsplan an derselben Stelle mit derselben Bedeutung.

Historisch hat sich dieses System seit der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung von 1962 entwickelt und wurde seither mehrfach überarbeitet, zuletzt mit der Novelle von 2017, die unter anderem neue Gebietstypen wie das Urbane Gebiet (MU) einführte. Die Planzeichenverordnung wurde ebenfalls mehrfach angepasst, um neue Planungsinstrumente und gesellschaftliche Anforderungen abzubilden. Diese Entwicklungsgeschichte erklärt, warum ältere Bebauungspläne gelegentlich Abkürzungen oder Planzeichen verwenden, die in neueren Fassungen nicht mehr vorkommen oder eine veränderte Bedeutung haben. Das Datum des Bebauungsplans ist deshalb immer auch ein Hinweis darauf, welche Fassung der BauNVO und PlanZV bei seiner Aufstellung maßgeblich war.

Baugebietstypen: Die Abkürzungen für Nutzungsarten im Überblick

Der wichtigste Informationsgehalt eines Bebauungsplans ist die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung. Sie bestimmt, ob auf einem Grundstück gewohnt, gearbeitet, produziert oder erholt werden darf, und in welchem Verhältnis diese Nutzungen zueinander stehen. Die BauNVO unterscheidet eine Reihe von Baugebietstypen, die jeweils mit einer charakteristischen Abkürzung bezeichnet werden. Diese Abkürzungen sind die bekanntesten Bebauungsplan Abkürzungen überhaupt.

Das Kleinsiedlungsgebiet wird mit WS abgekürzt (von „Wohnsiedlung“), das Reine Wohngebiet mit WR, das Allgemeine Wohngebiet mit WA und das Besondere Wohngebiet mit WB. Das Dorfgebiet trägt das Kürzel MD (Mischgebiet Dorf), das Mischgebiet MK oder einfach MI, das Kerngebiet MK, das Urbane Gebiet MU. Für gewerbliche und industrielle Nutzungen stehen GE für Gewerbegebiet und GI für Industriegebiet. Sondergebiete werden mit SO bezeichnet und durch einen erläuternden Zusatz konkretisiert, etwa SO Einzelhandel oder SO Tourismus. Gemeinbedarfsflächen tragen das Kürzel GBF oder werden mit einem erläuternden Symbol für Schule, Kirche oder Verwaltung versehen.

Die Unterscheidung zwischen diesen Gebietstypen hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen. Im Reinen Wohngebiet WR sind Gewerbebetriebe grundsätzlich unzulässig; im Allgemeinen Wohngebiet WA sind nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig; im Mischgebiet MI stehen Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander. Diese Abstufungen sind nicht akademisch, sondern entscheiden darüber, ob ein Café, eine Arztpraxis oder ein Handwerksbetrieb in einem Gebäude zulässig ist. Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner sind vor allem die Festsetzungen von Grünflächen (G), Sportanlagen (S), Campingplätzen und Ferienhausgebieten innerhalb von Sondergebieten relevant, da diese die Freiraumstruktur eines Plangebiets prägen.

Maß der baulichen Nutzung: GRZ, GFZ, BMZ und Geschosszahlen

Neben der Art der Nutzung regelt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung. Hier konzentrieren sich die Bebauungsplan Abkürzungen, die für die Dimensionierung von Gebäuden und die Freiflächenbilanz eines Grundstücks entscheidend sind. Das zentrale Instrument ist die Grundflächenzahl (GRZ). Sie gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche von Gebäuden überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal vierzig Prozent des Grundstücks mit Hauptgebäuden überbaut werden dürfen. Hinzu kommt eine Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten, die in der BauNVO geregelt ist und die tatsächliche Versiegelung eines Grundstücks erheblich beeinflussen kann.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) setzt die Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Sie ist ein Maß für die Bebauungsdichte und hat direkte Auswirkungen auf die Nutzungsintensität eines Quartiers. Eine GFZ von 1,2 erlaubt, dass die Summe aller Geschossflächen das 1,2-fache der Grundstücksfläche beträgt. Auf einem tausend Quadratmeter großen Grundstück wären das zwölfhundert Quadratmeter Geschossfläche, die sich auf mehrere Stockwerke verteilen können. Für die Freiraumplanung ist die GFZ deshalb bedeutsam, weil eine hohe GFZ in der Regel mit geringen unbebauten Freiflächen und erhöhtem Nutzungsdruck auf verbleibende Grünflächen einhergeht.

Die Baumassenzahl (BMZ) tritt seltener auf und ist vor allem für Industriegebiete und großvolumige Bauten relevant. Sie setzt das Volumen des Baukörpers ins Verhältnis zur Grundstücksfläche und ermöglicht eine Steuerung der Baumasse unabhängig von der Geschosszahl. Die Zahl der Vollgeschosse wird im Plan entweder als Mindest- und Höchstzahl angegeben (z.B. II bis IV) oder als zwingend vorgeschriebene Zahl (z.B. III). Dabei steht die römische Zahl für die Anzahl der Vollgeschosse; ein Vollgeschoss ist nach Landesbauordnungsrecht ein Geschoss, das eine bestimmte Mindesthöhe überschreitet. Die Kombination aus GRZ, GFZ und Geschosszahl ergibt zusammen mit der Grundstücksgröße ein präzises dreidimensionales Bild des maximal zulässigen Baukörpers.

Weitere Maßfestsetzungen im Bebauungsplan

Ergänzend zu GRZ, GFZ und Geschosszahl können Bebauungspläne Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) festsetzen, jeweils bezogen auf einen definierten Bezugspunkt wie das Straßenniveau oder einen Normalhöhenpunkt. Die Traufhöhe bezeichnet den Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, die Firsthöhe den höchsten Punkt des Daches. Beide Maße steuern das Erscheinungsbild des Straßenraums und die Einpassung in eine vorhandene Bebauungsstruktur. Bebauungspläne in historischen Ortskernen oder sensiblen Landschaftsräumen nutzen diese Festsetzungen besonders häufig, um Maßstäblichkeit und Silhouettenwirkung zu sichern.

Bauweise und Baufenster: Abkürzungen für die räumliche Anordnung von Gebäuden

Die Bauweise regelt, ob Gebäude als freistehende Einzelhäuser, als Doppelhäuser oder als Reihenhäuser errichtet werden dürfen, und ob sie an die seitlichen Grundstücksgrenzen herangebaut werden müssen oder nicht. Die offene Bauweise (o) erlaubt Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen mit seitlichem Grenzabstand. Die geschlossene Bauweise (g) schreibt das Bauen an die seitliche Grundstücksgrenze vor, wie es für gründerzeitliche Blockrandbebauungen typisch ist. Eine abweichende Bauweise (a) ermöglicht Festsetzungen, die von diesen Standardtypen abweichen, und wird im Plan durch einen erläuternden Text konkretisiert.

Das Baufenster ist der Bereich auf dem Grundstück, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen. Es wird durch Baugrenzen und Baulinien definiert. Die Baugrenze (im Plan als gestrichelte Linie dargestellt) darf von Gebäuden nicht überschritten werden; ein Vortreten von Gebäudeteilen wie Erkern oder Balkonen ist innerhalb bestimmter Maße zulässig. Die Baulinie (als durchgezogene Linie) schreibt vor, dass das Gebäude genau auf dieser Linie errichtet werden muss, also weder zurückgesetzt noch vorspringend. Diese Unterscheidung ist für die Gestaltung des Straßenraums von erheblicher Bedeutung: Baulinien sichern eine einheitliche Straßenflucht, wie sie in klassischen Stadtquartieren angestrebt wird, während Baugrenzen mehr Spielraum für individuelle Gebäudestellungen lassen.

Für Freiraumplaner sind Baufenster und Baugrenzen unmittelbar relevant, weil sie die Flächen definieren, die außerhalb des Baufensters liegen und für Freianlagen, Bepflanzungen, Versickerungsflächen oder Stellplätze zur Verfügung stehen. Ein eng gesetztes Baufenster mit hoher GRZ lässt wenig Spielraum für qualitätvolle private Freiräume; ein großzügig bemessenes Baufenster mit niedriger GRZ schafft die Voraussetzung für durchgrünte Wohnquartiere mit ökologischer Qualität.

Grünflächen, Freiflächen und Verkehrsflächen: Abkürzungen jenseits der Bebauung

Bebauungspläne regeln nicht nur, was gebaut werden darf, sondern auch, welche Flächen von Bebauung freizuhalten sind und welcher Nutzung sie dienen sollen. Öffentliche Grünflächen werden im Plan mit dem Kürzel GR oder G bezeichnet und durch einen erläuternden Zusatz wie Parkanlage, Spielplatz, Sportplatz oder Friedhof konkretisiert. Private Grünflächen, die im Eigentum der Grundstückseigentümer verbleiben, aber in ihrer Nutzung eingeschränkt sind, tragen ebenfalls das Kürzel G mit entsprechendem Zusatz. Flächen für die Landwirtschaft (L) und Flächen für Wald (Wald) sind weitere Kategorien, die in Bebauungsplänen am Siedlungsrand häufig vorkommen.

Verkehrsflächen werden nach ihrer Funktion untergliedert. Straßenverkehrsflächen tragen das Kürzel St oder V, Fußwege und Radwege werden gesondert ausgewiesen. Flächen für den ruhenden Verkehr, also Stellplätze und Garagen, werden mit P (Parkplatz) oder Ga (Garage) bezeichnet. Für Landschaftsarchitekten besonders relevant sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, die im Plan mit A oder Anpfl. abgekürzt werden, sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, die mit B oder Erhalt. gekennzeichnet sind. Diese Festsetzungen sind ein direktes Planungsinstrument für Grünordnung und Biotopvernetzung im Bebauungsplangebiet.

Wasserflächen (W oder WF) und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses ergänzen das Spektrum. In Bebauungsplänen, die im Kontext von Klimaanpassung und Starkregenvorsorge aufgestellt werden, gewinnen diese Festsetzungen zunehmend an Bedeutung. Retentionsflächen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken können als Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt und damit planungsrechtlich gesichert werden. Für die Freiraumplanung bieten diese Flächen die Chance, Blaugrüne Infrastruktur, also die Vernetzung von Wasser- und Grünstrukturen im Siedlungsraum, planungsrechtlich zu verankern.

Typische Missverständnisse beim Lesen von Bebauungsplan Abkürzungen

Ein häufiges Missverständnis betrifft die GRZ und die tatsächliche Versiegelung eines Grundstücks. Die GRZ bezieht sich zunächst nur auf die Hauptgebäude. Die BauNVO erlaubt jedoch, dass die GRZ für Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Terrassen um einen bestimmten Wert überschritten werden darf, in Wohngebieten in der Regel bis zu einer Gesamt-GRZ von 0,8. Das bedeutet, dass ein Grundstück in einem Wohngebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,4 für Hauptgebäude tatsächlich bis zu achtzig Prozent versiegelt sein kann, wenn alle Nebenanlagen ausgeschöpft werden. Für die ökologische Bewertung eines Bebauungsplans ist deshalb die Gesamt-GRZ unter Einbeziehung der Nebenanlagen maßgeblich, nicht allein die im Plan ausgewiesene Grundzahl.

Ein weiteres Missverständnis entsteht beim Begriff des Vollgeschosses. Nicht jedes Geschoss eines Gebäudes ist automatisch ein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung. Dachgeschosse, die eine bestimmte Kniestockhöhe nicht überschreiten, oder Kellergeschosse, die nicht ausreichend über das Gelände herausragen, zählen in vielen Bundesländern nicht als Vollgeschoss. Die genaue Definition variiert zwischen den Landesbauordnungen, was bedeutet, dass die Abkürzung „II“ im Bebauungsplan in Bayern und in Nordrhein-Westfalen zwar dieselbe Anzahl von Vollgeschossen meint, die bauliche Realität aber aufgrund unterschiedlicher Definitionen verschieden aussehen kann. Planer, die in mehreren Bundesländern tätig sind, müssen diese Unterschiede kennen und bei der Interpretation von Bebauungsplan Abkürzungen berücksichtigen.

Schließlich wird die Unterscheidung zwischen Festsetzungen und nachrichtlichen Übernahmen im Bebauungsplan oft nicht beachtet. Festsetzungen sind rechtsverbindliche Regelungen, die der Bebauungsplan selbst trifft. Nachrichtliche Übernahmen hingegen sind Informationen aus anderen Rechtsbereichen, etwa Denkmalschutz, Wasserschutzgebiete oder Leitungsrechte, die im Plan nur dargestellt werden, ohne dass der Bebauungsplan sie selbst festsetzt. Die Abkürzungen und Planzeichen für nachrichtliche Übernahmen können denen für Festsetzungen ähneln; die Planzeichenerklärung, die jedem Bebauungsplan beigefügt sein muss, klärt diese Unterscheidung im Einzelfall.

Bebauungsplan Abkürzungen als Planungssprache verstehen

Bebauungsplan Abkürzungen sind kein Selbstzweck. Sie sind das Ergebnis eines langen Normierungsprozesses, der darauf abzielt, komplexe Planungsinhalte auf einer Karte lesbar, vergleichbar und rechtssicher darzustellen. Wer diese Sprache beherrscht, kann nicht nur einzelne Grundstücke bewerten, sondern ganze Quartiere in ihrer Struktur, Dichte und Freiraumqualität analysieren. Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner ist das Lesen von Bebauungsplänen eine Grundkompetenz, weil die Festsetzungen zur Grünordnung, zu Bepflanzungsbindungen, zu Versiegelungsgrenzen und zu Freiflächen unmittelbar in die Qualität des öffentlichen und privaten Freiraums einschreiben, was auf einem Grundstück möglich ist und was nicht.

Die Einheitlichkeit der Bebauungsplan Abkürzungen durch Planzeichenverordnung und Baunutzungsverordnung ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Planungssystemen, die stärker auf kommunale Eigenheiten setzen. Sie ermöglicht es, Bebauungspläne aus unterschiedlichen Kommunen und Regionen mit denselben Leseschlüsseln zu erschließen. Gleichzeitig bleibt Raum für kommunale Konkretisierungen durch textliche Festsetzungen, die im Bebauungsplan ergänzend zu den Planzeichen formuliert werden und die Abkürzungen um qualitative Anforderungen erweitern, etwa zur Dachbegrünung, zur Verwendung heimischer Gehölze oder zur Gestaltung von Einfriedungen.

Die wachsenden Anforderungen an Klimaanpassung, Biodiversität und Wassermanagement im Siedlungsraum verlangen, dass Bebauungspläne diese Themen stärker als bisher über Festsetzungen abbilden. Das Instrumentarium der Planzeichenverordnung bietet dafür bereits heute Möglichkeiten, die in der Praxis noch nicht ausgeschöpft werden. Wer Bebauungsplan Abkürzungen nicht nur lesen, sondern auch gestalten kann, wer also an der Aufstellung von Bebauungsplänen mitwirkt, trägt dazu bei, dass die Planungssprache des Bebauungsplans zu einem Werkzeug für resiliente, lebenswerte und ökologisch wirksame Stadtquartiere wird.

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Visualisierung der Neuen Gertraudenbrücke – Blick von der Mitte des Spreekanals stromabwärts. Copyright: sbp – schlaich bergermann partner
Visualisierung der Neuen Gertraudenbrücke – Blick von der Mitte des Spreekanals stromabwärts. Copyright: sbp – schlaich bergermann partner

Der Wettbewerb für den Ersatzbau der Neuen Gertraudenbrücke in Berlin ist seit April entschieden: Das Berliner Ingenieurbüro sbp – schlaich bergermann partner konnte die Jury mit seinem Entwurf überzeugen. Den Siegerentwurf nannte die damalige Senatorin für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Verbraucherschutz Bettina Jarasch „eine echte Verkehrswendebrücke“. Wie die Brücke den Verkehr neu ordnen soll, wie der angrenzende Spittelmarkt umgestaltet wird und welche Verbesserungen man sich dadurch erhofft, lesen Sie hier.

Nicht nur eine neue Brücke

Das Berliner Ingenieurbüro sbp – schlaich bergermann partner hat im April 2023 den Wettbewerb zur Gestaltung der neuen Gertraudenbrücke gemeinsam mit SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. und ENGUITA & LASSO DE LA VEGA gewonnen. Die Jury wählte den Entwurf aus sieben Beiträgen aus. Es handelte sich um einen europaweiten, nicht-offenen Wettbewerb für eine Ersatzbrücke nahe dem Spittelmarkt, da die bestehende Gertraudenbrücke aus dem Jahr 1978 konstruktive Mängel und Defizite aufweist.

Das Gewinnerprojekt überzeugte die Jury durch den Vorschlag für einen Brückenneubau, der auch die Gestaltung des angrenzenden Spittelmarkts berücksichtigt. Die neue Brücke soll eine reduzierte Stützweite haben, wodurch eine elegante Konstruktion entsteht. Diese deutlich schmalere neue Gertraudenbrücke wirkt leicht und schlank.

Die Jury aus neun Architekt*innen, Ingenieur*innen und Vertreter*innen der Fachverwaltungen begründete ihre Entscheidung wie folgt: „Das ausgewählte Konzept schlägt vor, den Spittelmarkt von allen trennenden Böschungen zu befreien, die beim autogerechten Ausbau geschaffen wurden. So kann dieser zentrale Platz sehr viel schöner, grüner und alltagstauglicher werden. Es war richtig, nicht nur eine neue Brücke, sondern den Platz insgesamt zur Planungsaufgabe zu machen. Das Konzept besticht durch die Verbesserung der Verkehrsbeziehungen und berücksichtigt die denkmalgeschützte Gertraudenbrücke in besonderem Maße. Die zurückgenommene Brückenkonstruktion des Ersatzneubaus zeichnet sich durch ihre Schlankheit verbunden mit einer reduzierten Stützweite aus.“

Visualisierung der Neuen Gertraudenbrücke – Abendstimmung mit Straßenbahn. Copyright: sbp – schlaich bergermann partner
Visualisierung der Neuen Gertraudenbrücke – Abendstimmung mit Straßenbahn. Copyright: sbp – schlaich bergermann partner

Eine echte Verkehrswendebrücke

Laut Senatorin Bettina Jarasch kann der Siegerentwurf, der sich mit deutlichem Vorsprung durchsetzte, den ganzen Stadtraum aufwerten. Bisher habe die Gertraudenbrücke eher unwirtlich gewirkt, aber nun soll eine neue Zugänglichkeit und Barrierefreiheit entstehen. Vor allem handele es sich um eine „echte Verkehrswendebrücke“, die die Straßenbahn aufnimmt, attraktive Rad- und Fußwege bietet und den Autoverkehr reduzieren soll. Zudem drückte die Senatorin ihre Freude darüber aus, dass der Siegerentwurf aus Berlin kommt.

Die bisherige Gertraudenbrücke, erbaut im Jahr 1978, weist bauliche Mängel und Defizite in der Tragfähigkeit auf. Daher ist ein zügiger Ersatzneubau nötig. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sollten Lösungen für eine funktionale, wirtschaftliche, attraktiv gestaltete und nachhaltige Brücke vorschlagen, die sich städtebaulich-architektonisch in das Umfeld der historischen Mitte einfügt. Darüber hinaus war ein interdisziplinärer Ansatz gefragt, der eine schlüssige Neuordnung der Verkehrsanbindungen für Fuß- und Radverkehr schafft und qualitätsreiche, attraktive Freiräume anbietet.

Im Mai 2023 wurden der Siegerentwurf und die anderen Ergebnisse im Lichthof der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Berlin präsentiert. Voraussichtlich im Jahr 2025 soll die bisherige Gertraudenbrücke abgetragen und vom schmalen Neubau ersetzt werden. Schon 2019 wurden Sofortmaßnahmen wie die Einschränkung des Schwerlastverkehrs getroffen, um die sichere Nutzung der Brücke weiterhin zu gewährleisten. Die neue Brücke mit einer Spannweite von 35 Metern wird Kosten von etwa 40 Millionen Euro für das Land Berlin verursachen.

Weiterlesen: Berlins historische Mitte sorgt immer wieder für Diskussionen, so etwa mit Blick auf die Zukunft des Rathausforums.

Presseschau in G+L 02/21

Interdisziplinäres Forschungsprojekt zur „urbanen Walkability“

Die Printversion der G+L hat eine neue Rubrik: Seit Januar 2021 fassen wir jeden Monat in einer Presseschau die Neuigkeiten aus der Planung kurz und knapp zusammen. Lesen Sie hier, was es in die G+L 02/21 geschafft hat – inklusive Quellen und weiterführenden Links.

„urbainable – stadthaltig“ demnächst online. Die Ausstellung zur nachhaltigen Metropole der Zukunft kann bald im Rahmen des neuen Online-Angebots der Akademie der Künste besucht werden – Kuratorenführung mit Tim Rieniets, Matthias Sauerbruch und Jörn Walter eingeschlossen. „urbainable – stadthaltig“ musste coronabedingt vorzeitig geschlossen werden. Mehr zum neuen Online-Programm beim Tagesspiegel.

Nein zu ruinösem Preiswettbewerb. In einem Appell wenden sich die Kammern und Verbände der planenden Berufe an ihre Mitglieder. Man solle sich nicht auf einen ruinösen Preiswettbewerb im Rahmen der neuen HOAI-Regelungen einlassen und weiterhin richtig kalkulieren.

Kahlschlag in Hamburg. Wie der DGGL-Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein berichtet, plant die Stadt Hamburg im Zuge der neuen Sternbrücke umfassende Eingriffe in gewachsenen Strukturen. Damit die Stresemannstraße durchgehend vierspurig für den KFZ-Verkehr ausgebaut werden kann, sollen insgesamt 13 Gebäude weichen – darunter viele Baudenkmäler und kulturelle Institutionen. Mehr Informationen auf garten-landschaft.de.

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BAK-Präsidium pro „Europäisches Bauhaus“. In einem Kommentar zum Jahreswechsel spricht sich das BAK-Präsidium deutlich für das Europäische Bauhaus aus. Dieses stehe demnach als „Synonym für die Notwendigkeit aller Fachdisziplinen, die notwendige Um- und Neugestaltung der gebauten Umwelt in Material, Form, Funktion, Struktur und Kultur zu beschleunigen“.

Interdisziplinäres Forschungsprojekt zur „urbanen Walkability“. Mit der HAW Hamburg untersucht das Institut für Stadtforschung, Planung und Kommunikation (ISP) an der FH Erfurt in den kommenden drei Jahren, wie bewegungsfreundlich Städte und Quartiere sind. Das Projekt mit dem Titel „Gesundheitsfolgenabschätzung in der Stadtentwicklung“ wird vom BMBF mit mehr als 400 000 Euro gefördert.

Vatikan aus 67 000 Legosteinen

Jacques Herzog zum Tod von Luigi Snozzi. Ende Dezember ist der Schweizer Architekt Luigi Snozzi im Alter von 88 Jahren an den Folgen einer Coronavirus-Infektion gestorben. Bei den Kolleg*innen von SRF erinnert sich Jacques Herzog an ihn als außergewöhnliche, auratische Persönlichkeit. Gerhard Matzig bezeichnet den Tessiner in seinem Nachruf auf SZ.de als „Meister einer geschichtsbewussten Baukultur“.

Bauwende JETZT! Architects for Future hat die Petition „Bauwende JETZT!“ ins Leben gerufen. Die Initiative fordert ein grundlegendes Umdenken in der Baubranche, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Mehr dazu bei den Kolleg*innen von NXT A.

Vatikan aus 67 000 Legosteinen. Der US-Architekt und Legobauer Rocco Buttliere hat mit Legosteinen auf 1,30 x 1,70 Meter im Maßstab 1:650 die Vatikanstadt im Kleinformat nachgebaut. Hier können Sie sich das Modell im Video ansehen.

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