Bebauungsplan Einsehen: Konzept, Vorteile und Beispiele

Eine lebendige städtebauliche Szene zum Thema Bebauungsplan Einsehen
Städtische Architektur in Braun- und Weißtönen – ein Blick auf urbane Gebäudestrukturen. Foto: londonschoolofeconomics/Unsplash

Wer ein Grundstück kaufen, ein Gebäude errichten oder einen Bebauungsplan anfechten möchte, kommt an einem Dokument nicht vorbei: dem Bebauungsplan. Das Recht, einen Bebauungsplan einzusehen, ist in Deutschland gesetzlich verankert und bildet die Grundlage für informierte Planungs-, Investitions- und Beteiligungsentscheidungen. Wer versteht, wie Bebauungspläne aufgebaut sind, wo man sie findet und wie man ihre Festsetzungen liest, gewinnt einen unmittelbaren Zugang zu den Spielregeln der gebauten Stadt.

  • Was ein Bebauungsplan rechtlich und planerisch ist und wie er sich in das Planungssystem einordnet
  • Welche gesetzliche Grundlage das Recht auf Einsichtnahme begründet
  • Wo und wie man einen Bebauungsplan einsehen kann, digital und vor Ort
  • Wie ein Bebauungsplan aufgebaut ist und welche Festsetzungen er enthält
  • Welche Bedeutung die Einsichtnahme für Grundstückskauf, Bauvorhaben und Beteiligung hat
  • Wie Bebauungspläne in der Planungspraxis entstehen und wer beteiligt wird
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse beim Lesen von Bebauungsplänen auftreten
  • Wie die digitale Transformation das Bebauungsplan-Einsehen verändert

Was ein Bebauungsplan ist: Definition, Rechtscharakter und Einordnung

Der Bebauungsplan ist das schärfste und konkreteste Steuerungsinstrument des deutschen Bauplanungsrechts. Er ist eine Satzung der Gemeinde, also verbindliches Ortsrecht, und legt für ein räumlich abgegrenztes Gebiet fest, wie Grundstücke genutzt, bebaut und gestaltet werden dürfen. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), das in den Paragraphen 8 bis 10 die Aufstellung, den Inhalt und die Rechtswirkung von Bebauungsplänen regelt. Ergänzt wird das BauGB durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die die Nutzungsarten und Maßzahlen der baulichen Nutzung definiert, sowie durch die Planzeichenverordnung (PlanZV), die die grafische Darstellung vereinheitlicht.

Im zweistufigen System der Bauleitplanung steht der Bebauungsplan unterhalb des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan für das gesamte Gemeindegebiet, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung in groben Zügen darstellt, aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Einzelnen entfaltet. Der Bebauungsplan hingegen ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und wirkt unmittelbar: Er ist die rechtliche Grundlage für die Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen. Wer einen Bebauungsplan einsehen will, greift damit auf das Herzstück der kommunalen Bodenordnung zu.

Bebauungspläne können als qualifizierte Bebauungspläne aufgestellt werden, die mindestens Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthalten. Daneben gibt es einfache Bebauungspläne, die nur einzelne Festsetzungen treffen und im Übrigen auf die allgemeinen Vorschriften der Baunutzungsverordnung und des Baugesetzbuchs verweisen. Diese Unterscheidung ist für die Praxis der Einsichtnahme relevant, weil ein einfacher Bebauungsplan stets im Zusammenhang mit den ergänzenden gesetzlichen Regelungen gelesen werden muss.

Das Recht auf Einsichtnahme: Gesetzliche Grundlage und Anspruch

Das Recht, einen Bebauungsplan einzusehen, ist keine Gunst der Verwaltung, sondern ein gesetzlich verbürgter Anspruch. Paragraph 10 Absatz 3 BauGB verpflichtet die Gemeinde, den Bebauungsplan nach seiner Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über seinen Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. Diese Pflicht gilt ohne Einschränkung auf bestimmte Personenkreise: Eigentümer, Mieter, Investoren, Planer, Journalisten und schlicht interessierte Bürger haben gleichermaßen das Recht, den Plan einzusehen. Eine Begründung für das Einsichtsbegehren ist nicht erforderlich.

Dieses Recht ist Ausdruck des Transparenzgebots im öffentlichen Planungsrecht. Bebauungspläne sind öffentliche Satzungen, die in das Eigentumsrecht eingreifen und die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken verbindlich regeln. Wer von einer solchen Regelung betroffen ist oder betroffen sein könnte, muss die Möglichkeit haben, sich über deren Inhalt zu informieren. Das gilt nicht nur für den rechtskräftigen Plan, sondern auch für Pläne im Aufstellungsverfahren: Paragraph 3 BauGB schreibt die frühzeitige und förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vor, bei der Entwürfe öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen entgegengenommen werden müssen.

Neben dem BauGB greifen in vielen Bundesländern ergänzende Informationsfreiheitsgesetze, die einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Informationen gewähren. Diese Gesetze können relevant werden, wenn es um Unterlagen geht, die über den Bebauungsplan selbst hinausgehen, etwa Gutachten, Umweltberichte oder Abwägungsdokumentationen. Für den Kernbestand der Einsichtnahme in rechtskräftige Bebauungspläne ist das BauGB jedoch die maßgebliche Grundlage.

Wo und wie man einen Bebauungsplan einsehen kann

Die praktische Einsichtnahme in einen Bebauungsplan erfolgt auf mehreren Wegen, die sich in Zugänglichkeit, Tiefe und Komfort erheblich unterscheiden. Der klassische Weg führt zum Stadtplanungsamt, Baurechtsamt oder Bauordnungsamt der zuständigen Gemeinde. Dort liegen die rechtskräftigen Bebauungspläne in Papierform oder als Digitaldruck aus. Auf Anfrage erteilen die Sachbearbeiter Auskunft über den Geltungsbereich, die Festsetzungen und den Verfahrensstand. In vielen Kommunen ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll, um sicherzustellen, dass die zuständige Fachkraft anwesend ist.

Der digitale Zugang hat die Einsichtnahme in den letzten Jahren grundlegend verändert. Viele Städte und Gemeinden stellen ihre Bebauungspläne über Geoportale oder spezifische Bauleitplanungsportale im Internet zur Verfügung. Auf diesen Plattformen lassen sich Bebauungspläne oft direkt auf einer Karte lokalisieren, aufrufen und als PDF herunterladen. Die Qualität dieser Angebote variiert erheblich: Großstädte wie München, Hamburg, Berlin oder Köln betreiben leistungsfähige Geodatenportale mit umfangreichen Suchfunktionen, während kleinere Gemeinden häufig nur einzelne Dokumente auf ihrer Website bereitstellen oder ganz auf den analogen Weg verweisen.

Auf Länderebene existieren in einigen Bundesländern übergeordnete Geoportale, die Bebauungspläne mehrerer Kommunen aggregieren. Das Geoportal Thüringen, das Geoportal Bayern oder das Geoportal NRW sind Beispiele für solche Infrastrukturen, die den Zugang erleichtern, ohne die kommunale Zuständigkeit zu ersetzen. Für Fachleute, die regelmäßig Bebauungspläne einsehen, ist die Kenntnis dieser Portale eine erhebliche Arbeitserleichterung. Für Laien empfiehlt sich als erster Schritt die Suche nach dem Geoportal der zuständigen Gemeinde oder ein direkter Anruf beim Stadtplanungsamt.

Neben dem Plan selbst umfasst die vollständige Einsichtnahme regelmäßig auch die Begründung zum Bebauungsplan sowie den Umweltbericht, der seit der Novellierung des BauGB im Zuge der Umsetzung der europäischen Plan-UP-Richtlinie als eigenständiger Teil der Begründung geführt wird. Diese Dokumente erläutern die planerischen Absichten, die Abwägungsentscheidungen und die Umweltauswirkungen des Plans. Wer einen Bebauungsplan nicht nur lesen, sondern verstehen und gegebenenfalls rechtlich einschätzen möchte, kommt an der Begründung nicht vorbei.

Aufbau und Inhalt eines Bebauungsplans: Was man beim Einsehen findet

Ein Bebauungsplan besteht aus zwei gleichrangigen Teilen: der zeichnerischen Darstellung (dem eigentlichen Planblatt) und den textlichen Festsetzungen. Beide Teile zusammen bilden die Satzung und sind gleichermaßen verbindlich. Hinzu kommt die Begründung, die rechtlich kein Bestandteil der Satzung ist, aber für die Auslegung der Festsetzungen erhebliche Bedeutung hat.

Das Planblatt stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans, die Nutzungsarten der einzelnen Flächen, die überbaubaren Grundstücksflächen (gekennzeichnet durch Baugrenzen und Baulinien), Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie weitere Festsetzungen grafisch dar. Die verwendeten Planzeichen sind durch die Planzeichenverordnung bundesweit vereinheitlicht, sodass ein geübter Leser jeden deutschen Bebauungsplan grundsätzlich entschlüsseln kann. Farben, Schraffuren, Signaturen und Linienarten haben jeweils definierte Bedeutungen: Wohngebiete erscheinen in der Regel in gelben Tönen, Gewerbegebiete in Grautönen, Grünflächen in Grün.

Die Nutzungsarten werden nach der Baunutzungsverordnung klassifiziert. Allgemeine Wohngebiete (WA), reine Wohngebiete (WR), Mischgebiete (MI), urbane Gebiete (MU, eine neuere Gebietskategorie), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI) sind die wichtigsten Kategorien, die jeweils unterschiedliche Nutzungen zulassen, ausschließen oder nur ausnahmsweise erlauben. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Kennzahlen ausgedrückt: die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf; die Geschossflächenzahl (GFZ) beschreibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche; die Baumassenzahl (BMZ) findet vor allem bei gewerblichen Bauten Anwendung. Ergänzt werden diese Kennzahlen durch Angaben zur Zahl der Vollgeschosse oder zur maximal zulässigen Gebäudehöhe.

Textliche Festsetzungen ergänzen und präzisieren das Planblatt. Sie können Gestaltungsvorschriften zur Dachform, Dachneigung und Fassadenmaterialien enthalten, Regelungen zu Einfriedungen, Stellplätzen und Garagen, Anforderungen an Begrünung und Versiegelungsgrad sowie Festsetzungen zum Schallschutz oder zu besonderen Nutzungsbeschränkungen. Gerade bei Bebauungsplänen, die in den letzten Jahren aufgestellt wurden, finden sich häufig auch Festsetzungen zu Dachbegrünung, Regenwasserbewirtschaftung und Klimaanpassung, was die wachsende Bedeutung grüner und blaugrüner Infrastruktur im Planungsrecht widerspiegelt.

Bedeutung der Einsichtnahme für Grundstückskauf, Bauplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Für Grundstückskäufer und Investoren ist das Bebauungsplan-Einsehen eine elementare Due-Diligence-Maßnahme. Erst der Blick in den Plan zeigt, welche Nutzungen auf einem Grundstück tatsächlich zulässig sind, welche Baugrenzen die Bebaubarkeit einschränken, ob Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte oder Pflanzbindungen eingetragen sind und ob das Grundstück in einem Bereich liegt, für den besondere Anforderungen gelten. Notarielle Kaufverträge schützen nicht vor den Konsequenzen eines Bebauungsplans, der die gewünschte Nutzung ausschließt. Wer kauft, ohne den Plan eingesehen zu haben, kauft im Blindflug.

Für Architekten und Landschaftsarchitekten ist die Einsichtnahme der erste Schritt jeder Entwurfsarbeit. Bebauungsplan und Begründung geben den Rahmen vor, innerhalb dessen kreative Lösungen gesucht werden. Baugrenzen definieren den Spielraum für die Gebäudestellung; Festsetzungen zur Begrünung und Freiflächengestaltung sind direkte Planungsvorgaben für die Freiflächenplanung. Wer diese Vorgaben nicht kennt oder ignoriert, riskiert Planungen, die nicht genehmigungsfähig sind. Gleichzeitig bieten Bebauungspläne Spielräume, die nur durch genaues Lesen erkennbar werden: Ausnahmetatbestände, Befreiungsmöglichkeiten nach Paragraph 31 BauGB und Regelungslücken, die durch andere Vorschriften gefüllt werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Einsehen von Bebauungsplan-Entwürfen ein Bürgerrecht mit konkreten Konsequenzen. Wer während der Auslegungsfrist Einwendungen erhebt, nimmt am Abwägungsverfahren teil. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Einwendungen zu prüfen und in der Abwägung zu berücksichtigen. Wer nicht einwendet, verliert in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, später im Klageverfahren Einwände geltend zu machen. Die Einsichtnahme in den Entwurf ist also nicht nur informativ, sondern kann verfahrensrechtlich bedeutsam sein. Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände und Nachbarn, die ihre Interessen wahren wollen, müssen die Auslegungsfristen kennen und nutzen.

Wie Bebauungspläne entstehen: Verfahren, Beteiligung und Abwägung

Die Aufstellung eines Bebauungsplans folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren, das Transparenz und Beteiligung sicherstellen soll. Es beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats, der öffentlich bekannt zu machen ist. Daran schließt sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an, bei der Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden und Anregungen eingebracht werden können. Nach der Erarbeitung des Entwurfs folgt die förmliche Auslegung für mindestens einen Monat, während der jedermann Stellungnahmen abgeben kann.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägung berücksichtigt. Abwägung bedeutet im Planungsrecht, dass die Gemeinde alle öffentlichen und privaten Belange, die durch die Planung berührt werden, gegeneinander und untereinander gerecht abwägt. Das Abwägungsgebot ist eine der zentralen rechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung; Abwägungsfehler sind ein häufiger Grund für die Unwirksamkeit von Bebauungsplänen in verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren. Nach Abschluss der Abwägung beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung; mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt er in Kraft.

Für Fachplaner ist das Verständnis dieses Verfahrens nicht nur akademisch. Wer frühzeitig in das Aufstellungsverfahren eingreift, etwa als Fachgutachter, als Vertreter eines Umweltverbands oder als Planer eines betroffenen Nachbargrundstücks, kann die Festsetzungen noch beeinflussen. Wer erst nach Rechtskraft des Plans tätig wird, ist an dessen Festsetzungen gebunden und kann nur noch Befreiungen beantragen oder den Plan anfechten. Das Bebauungsplan-Einsehen in einem frühen Verfahrensstadium ist deshalb strategisch wertvoll.

Typische Fehler und Missverständnisse beim Lesen von Bebauungsplänen

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Unterscheidung zwischen Baugrenze und Baulinie. Die Baugrenze markiert die äußerste Linie, bis zu der ein Gebäude herangebaut werden darf; sie darf nicht überschritten werden, muss aber nicht ausgenutzt werden. Die Baulinie hingegen schreibt vor, dass das Gebäude genau auf dieser Linie errichtet werden muss. Beide Festsetzungen sehen im Planblatt ähnlich aus, haben aber grundlegend verschiedene Rechtsfolgen. Wer eine Baulinie als Baugrenze liest, plant möglicherweise ein Gebäude, das nicht genehmigungsfähig ist.

Ein weiterer Fehler liegt in der Annahme, ein Bebauungsplan regle alles. Tatsächlich gilt: Was der Bebauungsplan nicht regelt, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BauGB, der BauNVO und der jeweiligen Landesbauordnung. Ein einfacher Bebauungsplan, der nur die Nutzungsart festsetzt, lässt das Maß der baulichen Nutzung offen; dieses bestimmt sich dann nach Paragraph 34 BauGB (Zulässigkeit im Innenbereich) oder nach den Vorschriften der BauNVO. Wer nur den Bebauungsplan liest, ohne diese ergänzenden Regelungen zu kennen, erhält ein unvollständiges Bild.

Auch die zeitliche Dimension wird häufig unterschätzt. Bebauungspläne können sehr alt sein und Festsetzungen enthalten, die auf Planungsvorstellungen aus Jahrzehnten zurückgehen. Ein Bebauungsplan aus den 1970er Jahren mag Nutzungsarten nach einer älteren Fassung der BauNVO festsetzen, die sich von der heutigen Fassung unterscheidet. Für die Auslegung ist grundsätzlich die BauNVO in der Fassung maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Plans galt. Wer einen alten Plan liest, ohne diese Zeitgebundenheit zu berücksichtigen, kann zu falschen Schlüssen kommen. Stadtplanungsämter geben auf Anfrage Auskunft darüber, welche Fassung der BauNVO für einen bestimmten Plan gilt.

Digitale Transformation und die Zukunft des Bebauungsplan-Einsehens

Die Digitalisierung der Bauleitplanung ist in Deutschland ein laufender Prozess, der das Bebauungsplan-Einsehen grundlegend verändert. Auf Bundesebene hat die XPlanung-Initiative einen einheitlichen Datenaustauschstandard für Bauleitpläne entwickelt, der es ermöglicht, Bebauungspläne als strukturierte digitale Datensätze zu erfassen, auszutauschen und in Geoinformationssystemen (GIS) auszuwerten. Kommunen, die ihre Pläne im XPlanung-Format bereitstellen, ermöglichen eine maschinelle Auswertung, die weit über das bloße Betrachten eines PDF-Dokuments hinausgeht.

Für die Planungspraxis bedeutet das: Bebauungspläne können mit anderen Geodaten verschnitten werden, etwa mit Lärmkarten, Klimaanalysen, Biotopkartierungen oder Grundstücksdaten aus dem Liegenschaftskataster. Wer einen Bebauungsplan einsehen möchte, um ein Grundstück zu bewerten, kann in fortgeschrittenen Systemen alle relevanten Informationen in einer einzigen Kartenansicht zusammenführen. Städte wie Hamburg oder München haben solche integrierten Planungsportale bereits aufgebaut; die Breite der Verfügbarkeit variiert jedoch stark.

Gleichzeitig bringt die Digitalisierung neue Anforderungen an die Qualitätssicherung. Digitale Bebauungspläne müssen inhaltlich korrekt, aktuell und vollständig sein. Fehler in der Digitalisierung alter Pläne, veraltete Datensätze oder fehlende Verknüpfungen zwischen Plan und Begründung können zu Fehlinformationen führen, die im analogen Bestand nicht aufgetreten wären. Die Verbindlichkeit liegt weiterhin beim rechtskräftigen Satzungstext; im Zweifelsfall gilt das amtliche Dokument, nicht die digitale Darstellung im Portal.

Bebauungsplan einsehen als Grundlage informierter Planung

Der Bebauungsplan ist kein bürokratisches Artefakt, sondern das Ergebnis eines demokratischen Abwägungsprozesses, der räumliche Entwicklung steuert und Eigentumsrechte verbindlich regelt. Wer einen Bebauungsplan einsieht, greift auf eine der folgenreichsten Entscheidungsgrundlagen zu, die das Planungsrecht kennt. Ob es um die Bewertung eines Grundstücks, die Entwicklung eines Entwurfs, die Beteiligung an einem Planungsverfahren oder die Prüfung einer Baugenehmigung geht: die Einsichtnahme ist der unverzichtbare erste Schritt.

Die Kompetenz, einen Bebauungsplan zu lesen und zu verstehen, gehört zum Kernhandwerk von Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Immobilienfachleuten. Sie ist aber auch für informierte Bürger zugänglich, die ihre Beteiligungsrechte ernst nehmen. Das gesetzlich verankerte Recht auf Einsichtnahme ist dabei nicht nur eine formale Garantie, sondern eine Einladung zur aktiven Auseinandersetzung mit der Planung des eigenen Lebensraums. Bebauungspläne formen Städte, Quartiere und Freiräume; wer sie kennt, kann diese Formung mitgestalten.

Die wachsende Verfügbarkeit digitaler Planungsportale senkt die Zugangshürden erheblich. Gleichzeitig bleibt das fachkundige Lesen und Interpretieren eines Bebauungsplans eine Kompetenz, die Übung und Hintergrundwissen erfordert. Planzeichenverordnung, Baunutzungsverordnung und Baugesetzbuch bilden das Referenzsystem, ohne das einzelne Festsetzungen nicht vollständig verstanden werden können. Wer dieses System kennt, findet in jedem Bebauungsplan dieselbe Grundstruktur und kann sich schnell orientieren, egal ob er einen Plan aus einer Großstadt oder einer kleinen Gemeinde vor sich hat. Das ist die eigentliche Stärke des deutschen Planungsrechts: seine strukturelle Einheitlichkeit bei gleichzeitiger kommunaler Gestaltungsfreiheit.

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bhm Planungsgesellschaft: Rennbahnpark in Frankfurt am Main

Die Umgestaltung der ehemaligen Rennbahn nutzt den Aushub des Geländes für die Schaffung einer dynamischen Dünenlandschaft, die bewusst der natürlichen Sukzession überlassen wird. © BHM Planungsgesellschaft mbH, N. Benner

Der Frankfurter Rennbahnpark ist ein Paradebeispiel für die moderne Landschaftsarchitektur, die ökologische Nachhaltigkeit mit urbaner Freizeitgestaltung vereint. Inmitten der Stadt wurde eine ehemalige Rennbahn zu einem Park umgestaltet, der nicht nur Erholungsflächen bietet, sondern auch zur Klimaanpassung und Förderung der Biodiversität beiträgt. Der Park wurde so konzipiert, dass er in seiner Struktur sowohl den ökologischen als auch den sozialen Anforderungen gerecht wird und dabei neue, zukunftsfähige Freiräume für die Stadtbevölkerung schafft. Wie der Park diese Herausforderung meistert, stellt das Büro bhm Planungsgesellschaft in der folgenden Projektvorstellung selbst vor.

Oase inmitten der Stadt

Die Landschaftsarchitektur ist heute geforderter denn je, wichtige Beiträge zur Klimaanpassung und ökologischen Funktionsfähigkeit unserer Städte zu leisten. Der Frankfurter Rennbahnpark ist aus dieser Perspektive ein richtungsweisendes Projekt, da hier eine urbane Brache revitalisiert wurde. Angebote für Erholung und Freizeit wurden verknüpft und mit dem Erhalt und der Entwicklung ökologisch wertvoller Flächen und dem urbanen Naturerlebnis kombiniert. So entstand eine ästhetische Einheit mit vielfältigen Freiraumangebote, die das Areal zu einem besonderen Parktypus werden ließen. Zentrale Aspekte des Entwurfes waren Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Entwicklung der vorhandenen Biodiversität sowie Klimaresilienz. Die landschaftlichen und ökologischen Qualitäten des Ortes spiegeln sich in einer besonderen Struktur und Gestaltsprache des Parks wider. Mit seiner urban-ökologischen Ausrichtung steht der Rennbahnpark im Zeichen einer nachhaltigen Koexistenz von menschlicher Freizeitgestaltung und ökologisch wertvollem Raum für die Natur.

Park in drei Zonen

Leitidee war, den Raum in drei ablesbare Zonen mit differenzierten Nutzungen zu gliedern: der ruhige Waldsaum, der Bereich der ehemaligen Rennbahnfläche und die große naturnahe Wiesenfläche mit den Magerrasenflächen im Zentrum. Im Band der ehemaligen Rennbahn wurden die nutzungsintensiven Sport- und Spielbereiche mit einer Calisthenics-Anlage, Kinderspielbereiche und Bolzplatz in einer lockeren Struktur von Wiesen und bänderartigen Baumhainen eingebunden, die die Form der Rennbahn aufnehmen. Spielgeräte erinnern aufgrund ihrer Gestaltung an die Geschichte und Nutzung des Ortes. Die Übergänge zur zentralen Fläche wurden durch Modellierungen und einzelne Objekte betont. Diese öffnen Blickpunkte, geben Orientierung und schaffen besondere Orte im Park. Die Modellierungen sind Teil eines nachhaltigen Bodenmanagements. Der Aushub wurde innerhalb des Parks wiederverwendet und beispielsweise zu einer dynamischen Dünenlandschaft im Osten geformt, die bewusst Sukzession zulässt. Eine in die Dünen integrierte Aussichtstreppe erinnert an die historischen Schiedsrichtertürme. Der „Skylineview“ gibt das Panorama auf die Frankfurter Hochhauskulisse frei und dient als Treffpunkt. Eine Treppe mit Sitzstufen am Teich und eine Aussichtsplattform wurden durch ihre Gestaltung zum besonderen Treffpunkt.

Weite als Grundbaustein für Aufenthaltsqualität und Zukunftsfähigkeit

Die Besonderheit des Ortes besteht vor allem in der Weite inmitten des städtischen Umfeldes. Zudem wurden alle Gestaltungsmittel auf die Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet. Teilaspekte wurden weiterentwickelt und eine klare Gliederung der Fläche vorgenommen. So bleiben die vorhandenen Qualitäten des Ortes erhalten bzw. wurden zu einem besonderen Park weiterentwickelt. Hierbei stand der Ökologieaspekt, das Naturerlebnis inmitten der Stadt und die Integration von verschiedensten Aktivitätsangeboten wie Calisthenics, Spiel- und Sportmöglichkeiten und Ruhebereichen im Vordergrund der Planung und sorgen seither für Aufenthaltsqualität bzw. stärken die Zukunftsfähigkeit des städtischen Raumes. Der Wert der zentralen Wiesen und Rasenflächen und die daraus resultierende Weite sind dabei ebenso Rückgrat des Entwurfes, wie der umgebende Saum aus dichten Waldbereichen und der Blick auf die Skyline von Frankfurt.

Langfristige Gestaltung mit natürlicher Integration

Neben der Weiterentwicklung der vorhandenen Struktur und der Qualität des Bestandes ergab sich die wesentliche Aufgabe, große Flächen die der Naturentwicklung gewidmet sind, behutsam in ein robustes Parkkonzept zu überführen. Gleichzeitig galt es dem Park ein langfristiges, robustes Raumgerüst zu geben, welches auf den weiten Flächen neue Aufenthaltsqualitäten bietet und die Veränderung zu einem öffentlichen Park ablesbar macht. Der Entwurf erhält dabei die Geschichte des Ortes als Rennbahn, akzentuiert und ergänzt sie durch neue Parkelemente, und schafft so die Neuinterpretation der Fläche als städtische Parkanlage. Die Elemente wurden durch die dominierende Weite des Ortes und ein klar ablesbares Erschließungskonzept verknüpft und gestalterisch eingebunden.

Innovative Pflanzenverwendung, robuste Materialien als Schlüsselfaktoren

Auch das Vegetationskonzept trägt zum Erfolg der Parkanlage bei. Es lässt sich in einfachen Worten beschreiben: Erhalt, Förderung, Nachhaltigkeit, Entwicklung. So blieben der umgebende Gehölzsaum, die ehemalige Rennbahn und die zentrale Wiesenfläche des ehemaligen Golfplatzes räumlich und strukturell bestehen und funktional miteinander verbunden. Für die im Zentrum vorhandenen, ökologisch wertvollen Sandmagerrasen wurden Maßnahmen ergriffen, die den Bestand langfristig sichern. Generell wurde für alle Vegetationsflächen ein detailliertes Pflegemanagement erarbeitet, dass neben sämtlichen Pflanzungen auch auf die Ansaaten eingeht. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Park behutsam aus dem Bestand zu entwickeln.

Langfristige Bepflanzung

Die ehemalige Rennbahn wurde zum nutzbaren Parkbereich umgebaut, in dem neben zahlreichen Nutzungsangeboten auch wichtige Erschließungs- und Vegetationselemente ihren Platz fanden. Längliche, die Form der Rennbahn aufnehmende Streifen gliedern die jetzige Rasenfläche. Diese Streifen treten durch blühende, insektenfreundliche Ansaaten und Gehölz- bzw. Stauden- und Gräserpflanzungen in Erscheinung. Durch die bewusste Auswahl von Gehölzen wurde ein differenziertes, sich über mehrere Jahre hinweg entwickelndes Vegetationskonzept umgesetzt, das langfristig eine klare Gliederung der Parkfläche sichert und so Räume für eine Vielzahl an Nutzung schafft. Ergänzt wurden diese Pflanzungen durch Bäume, die die übergeordnete Struktur aufgreifen und dank der Pflanzung in Reihen die Bewegungen der Pferde in den Kurven assoziativ aufnehmen. Bewusst wurden nur standortheimische Baum- und Gehölzarten gewählt, die gleichzeitig auf die Anforderungen des Klimawandels reagieren können.

 

Nachhaltige Materialien

Neben Pflanzungen war auch die Materialauswahl entscheidend. Auch sie lässt sich mit wenigen Schlagworten zusammenfassen: robust, langlebig, regional, nachhaltig. Der prägende Rundweg, der die Form der Rennbahn aufnimmt, wurde als wassergebundene Wegedecke ausgeführt, um so die versiegelte Oberfläche zu minimieren und die Optik eines Parks zu unterstreichen. Der westlich gelegene Skyview, dessen Plattform durch Massivholz- und Natursteinblöcken geprägt ist, lädt zum Verweilen ein und gibt den Blick auf die Skyline von Frankfurt frei. Er ist wahlweise über eine Treppe aus regionalem Sandstein oder einen barrierefreien Weg erreichbar. Die Trainingselemente der Calistehnicsanlage wurden bewusst in Metall ausgeführt. Der notwendige Fallschutzbelag fügt sich aufgrund der Farbgestaltung in den Park ein.  Die Gestaltung des Spielplatzes orientiert sich an der Geschichte der ehemaligen Pferderennbahn. Das EPDM-Spielfeld des Bolzplatzes wird an den langen Seiten von Natursteinelementen gerahmt, die als Sitzmöglichkeiten und als Bande dienen. Neben Naturstein und Holz, welches nochmals in Form von Stelen an den Zugängen des Parks in Erscheinung tritt, kam auch Metall zum Einsatz. Sowohl die Aussichtsplattform im Osten des Areals, als auch das Landschaftsfenster am Teich wurden aus Metall hergestellt. Die Aussichtsplattform ist geprägt durch eine Treppenwange aus Cortenstahl, in die die Silhouette von Rennpferden integriert wurde. Das Landschaftsfenster besticht hingegen durch einen Steg, der sich über den Teich zieht und von großen Metallbögen gerahmt wird.

Innovative Pflegekonzepte

Bei der Auswahl und Konzeption der Materialien bzw. Bepflanzung wurden stets Themen der Pflege und des Unterhalts mitgedacht. Alle Materialien sind langlebig und robust. Die Pflanzungen wurden entsprechend der Anforderungen durch den Klimawandel ausgewählt und ein langfristiges Entwicklungs- und Pflegekonzept erstellt. Der Kernbereich mit den prägenden Sandmagerrasenflächen blieb erhalten und wurde durch rund 7 300 Quadratmeter neuer Sandmagerrasenfläche ergänzt. Um diese sehr wertvollen mageren Standorte langfristig zu erhalten und zu pflegen, wurde ein Beweidungskonzept entwickelt. Fest in die Gestaltung des Parks integrierte Weidezaunpfosten dienen als Fixpunkte für Schafzäune. Die großen Rasenflächen im intensiv genutzten Randbereich wurden durch Wiesen-, Stauden- und Gehölzbänder strukturiert, deren Dimension und Abstand zueinander so gewählt wurde, dass die Flächen problemlos mit Aufsitzmähern gepflegt werden können.

Berücksichtigung demografische Entwicklung und sozialer Aspekte

Soziale Aspekte spielten eine große Rolle bei der Konzeption des Rennbahnparks. Die vielen Freizeitangebote und großzügigen Aufenthaltsbereiche bieten ausreichend Platz zur Zusammenkunft und für sportliche Aktivitäten. Der Aufbau einer Kinderfarm im Norden des Areals dient als zusätzliches Angebot und soll den Kindern und Jugendlichen der angrenzenden Stadtteile als Lernort und Treffpunkt zur Verfügung stehen. Bereits in der Planung wurden sehr viele Nutzergruppen und Akteure (UNB, Grünflächenamt, Calisthenics-Gruppe, Verein der Kinderfarm etc.) in einen intensiven, interdisziplinären und partizipativen Planungsprozess eingebunden. Auch durch eine aktive Bürgerinfo mit eigener Projekthomepage, Kinder- und Jugendbeteiligung und Presseterminen konnte ein breiter Konsens über die Ziele und die besondere Struktur des Parks erreicht werden.

bhmp – Stadt, Landschaft, Denken, Entwerfen.

Die Weiterentwicklung unserer Lebensumwelt stellt eine komplexe Planungsaufgabe dar. Bei bhmp arbeiten wir daher ganz bewusst in interdisziplinären Teams mit engagierten Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Fachdisziplinen. So bearbeiten wir Fragestellungen aus mehreren Perspektiven heraus und entwickeln ganzheitliche Lösungsansätze. Dabei ist der intensive Dialog mit unseren Auftraggebern ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur. Zentrale Grundlage unserer Arbeit ist ein breit gefächertes und hohes Wissensniveau, auf dessen Grundlage wir auch besondere Aufgaben übernehmen: Übergeordnete Analysen, Gutachten, Projektmanagement führen wir ebenso wie Bürgerbeteiligungsverfahren erfolgreich durch. Über die reine Fachplanung hinaus, können wir damit in der Beratung von Kommunen und Unternehmen, sowie der Projektbegleitung Verantwortung übernehmen. Wir legen Wert auf gute handwerkliche Qualität und die Angemessenheit der Lösung für den Ort und den Kontext der Aufgabe. Bei der Planung und Umsetzung ist für uns Verlässlichkeit selbstverständlich. Auch deshalb können wir auf langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren zahlreichen gewerblichen und kommunalen Auftraggebern zurückblicken.

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