Bebauungsplan Erklärung: Konzept, Vorteile und Beispiele

Eine lebendige städtebauliche Szene zum Thema Bebauungsplan Erklärung
Braune und weiße Stadtgebäude im urbanen Raum – Foto: londonschoolofeconomics / Unsplash

Wer ein Bauvorhaben plant, stößt früher oder später auf ein Dokument, das über Erfolg oder Scheitern eines Projekts entscheiden kann: den Bebauungsplan. Die Bebauungsplan Erklärung ist für Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Bauherren gleichermaßen grundlegend, denn dieser verbindliche Bauleitplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, wie hoch, wie dicht, in welcher Form und mit welchen Freiflächen. Wer die Sprache des Bebauungsplans liest und versteht, gewinnt nicht nur Planungssicherheit, sondern erschließt sich das gesamte Steuerungsinstrumentarium der kommunalen Stadtentwicklung.

  • Was ein Bebauungsplan ist und wie er sich rechtlich einordnet
  • Welche Festsetzungen ein Bebauungsplan enthält und wie sie zu lesen sind
  • Wie das Verfahren zur Aufstellung und Änderung eines Bebauungsplans abläuft
  • Welche Arten von Bebauungsplänen es gibt und wann welcher Typ eingesetzt wird
  • Welche Rolle der Bebauungsplan für Freiflächen, Grünstrukturen und Freiraumplanung spielt
  • Wie Bebauungspläne mit Klimaanpassung, Biodiversität und blau-grüner Infrastruktur verknüpft werden
  • Welche häufigen Fehler und Missverständnisse im Umgang mit Bebauungsplänen auftreten
  • Wie Bebauungspläne in der Praxis wirken und wo ihre Grenzen liegen

Bebauungsplan Erklärung: Definition, Rechtsgrundlage und Einordnung

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und entfaltet damit unmittelbare Rechtswirkung gegenüber jedermann. Das unterscheidet ihn grundlegend vom Flächennutzungsplan, dem sogenannten vorbereitenden Bauleitplan, der nur behördenintern bindend ist und keine direkten Rechte oder Pflichten für Grundstückseigentümer begründet. Der Bebauungsplan hingegen ist das schärfste und präziseste Werkzeug der kommunalen Bodennutzungsplanung: Er regelt die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Erschließung und die Freiflächen für ein genau abgegrenztes Plangebiet.

Die Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan findet sich in den Paragraphen 8 bis 10 BauGB, ergänzt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die die Nutzungsarten und Maßzahlen definiert, sowie durch die Planzeichenverordnung (PlanZV), die die grafische Darstellung normiert. Diese drei Regelwerke bilden das juristische und fachliche Fundament, auf dem jede Bebauungsplan Erklärung aufbaut. Ohne Kenntnis der BauNVO bleibt der Plan ein schwer lesbares Dokument; mit ihr erschließen sich die Kürzel und Zahlen als präzise Steuerungsinstrumente.

Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, muss also grundsätzlich aus dessen Darstellungen entwickelt werden, was als Entwicklungsgebot bezeichnet wird. Ausnahmen sind möglich, erfordern aber besondere Begründung. Diese Hierarchie spiegelt das zweistufige System der Bauleitplanung wider: Der Flächennutzungsplan gibt die strategische Richtung für die gesamte Gemeindefläche vor, der Bebauungsplan setzt diese Richtung für konkrete Teilbereiche rechtsverbindlich um. Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner ist diese Hierarchie bedeutsam, weil Grünflächen, Ausgleichsflächen und Freiräume auf beiden Ebenen verankert sein müssen, um dauerhaft gesichert zu sein.

Inhalt und Festsetzungen: Was der Bebauungsplan regelt

Der Kern jedes Bebauungsplans sind seine Festsetzungen, also die rechtsverbindlichen Regelungen, die das Plangebiet inhaltlich strukturieren. Das BauGB unterscheidet zwischen zwingenden Festsetzungen, die der Plan enthalten muss, und fakultativen Festsetzungen, die die Gemeinde nach eigenem Ermessen treffen kann. Zu den wichtigsten Festsetzungsmöglichkeiten gehören die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen.

Die Art der baulichen Nutzung wird durch Gebietskategorien der BauNVO geregelt. Die BauNVO kennt verschiedene Baugebietstypen, darunter das Allgemeine Wohngebiet (WA), das Mischgebiet (MI), das Gewerbegebiet (GE), das Kerngebiet (MK) und das Sondergebiet (SO). Jede Kategorie definiert, welche Nutzungen allgemein zulässig, ausnahmsweise zulässig oder unzulässig sind. Ein Bebauungsplan kann diese Zulässigkeiten im Rahmen der BauNVO weiter einschränken oder unter bestimmten Bedingungen erweitern. Für Freiraumplaner besonders relevant ist die Kategorie der Grünflächen (nach Paragraph 9 BauGB), die öffentliche Parks, private Grünflächen, Sportanlagen, Spielplätze oder Kleingärten umfassen kann.

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch mehrere Kennzahlen ausgedrückt. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche durch Gebäude und Nebenanlagen überbaut werden darf; eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal vierzig Prozent der Grundstücksfläche versiegelt werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche und steuert damit die Bebauungsdichte. Die Baumassenzahl (BMZ) wird vor allem bei Gewerbe- und Industriebauten verwendet. Die Zahl der Vollgeschosse oder die Traufhöhe und Firsthöhe begrenzen die vertikale Ausdehnung. Diese Zahlen sind keine abstrakten Werte, sondern prägen unmittelbar das Erscheinungsbild und den Freiraumanteil eines Quartiers.

Neben diesen klassischen Festsetzungen erlaubt Paragraph 9 BauGB eine breite Palette weiterer Regelungen: Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen. Gerade diese letzten Kategorien sind für die Landschaftsarchitektur von zentraler Bedeutung, weil sie die Grundlage für eine grünordnerische Steuerung innerhalb des Bebauungsplans bilden.

Grünordnung, Freiflächen und Naturschutz im Bebauungsplan

Die Bebauungsplan Erklärung wäre unvollständig ohne eine eingehende Betrachtung der grünordnerischen Festsetzungen. Viele Bebauungspläne enthalten einen integrierten Grünordnungsplan oder setzen grünordnerische Inhalte direkt als Festsetzungen um. Diese können die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf privaten Grundstücken vorschreiben, bestimmte Dachbegrünungen verlangen, Versiegelungsgrade begrenzen oder Flächen als ökologisch wertvolle Bereiche sichern. Solche Festsetzungen sind nicht dekorativ gemeint, sondern erfüllen konkrete Funktionen im Naturhaushalt: Sie sichern Kaltluftschneisen, erhalten Biotopverbundstrukturen, mindern Oberflächenabfluss und verbessern das Stadtklima.

Eng verknüpft mit dem Bebauungsplan ist die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Jeder Bebauungsplan, der Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht, muss die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz dieser Eingriffe regeln. Der Ausgleich kann innerhalb des Plangebiets erfolgen, etwa durch Dachbegrünung, Entsiegelung oder Pflanzgebote, oder außerhalb des Plangebiets auf sogenannten Ausgleichsflächen. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt nach Bewertungsverfahren, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. Für Landschaftsarchitekten ist diese Verknüpfung von Bebauungsplan und Eingriffsregelung ein zentrales Arbeitsfeld, das fundiertes Wissen in Ökologie, Vegetationstechnik und Planungsrecht erfordert.

Mit dem wachsenden Bewusstsein für Klimaanpassung und Biodiversitätsverlust gewinnen grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan an Gewicht. Kommunen nutzen zunehmend die Möglichkeit, Festsetzungen zur Dachbegrünung, zur Fassadenbegrünung, zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur Pflanzung klimaresilienter Baumarten verbindlich zu machen. Blau-grüne Infrastruktur, also die Kombination von Grünstrukturen mit wasserwirtschaftlichen Elementen wie Mulden, Rigolen, Retentionsflächen und offenen Gewässern, kann über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Diese Instrumente sind keine Zukunftsmusik, sondern werden in fortschrittlichen Kommunen bereits routinemäßig eingesetzt.

Verfahren: Wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird

Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans ist in den Paragraphen 2 bis 4b BauGB geregelt und folgt einem mehrstufigen, öffentlichkeitsbeteiligten Prozess. Es beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats, der das Plangebiet und den Planungsanlass benennt. Anschließend folgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden und jedermann Gelegenheit zur Äußerung erhält. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt, also Fachbehörden wie Naturschutzbehörden, Wasserwirtschaftsämter, Straßenbaubehörden und Versorgungsträger.

Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Planentwurf erarbeitet und öffentlich ausgelegt. Diese förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung dauert in der Regel einen Monat; in dieser Zeit können alle Bürger und Behörden Einwendungen und Stellungnahmen einreichen. Die Gemeinde muss alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und in ihrer Abwägungsentscheidung berücksichtigen. Das Abwägungsgebot nach Paragraph 1 Absatz 7 BauGB ist eine der zentralen rechtlichen Anforderungen: Die Gemeinde muss die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. Fehler in der Abwägung können zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen, was in der Praxis immer wieder vorkommt und erhebliche Konsequenzen für laufende Projekte haben kann.

Nach Abschluss des Verfahrens beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt er in Kraft. Das gesamte Verfahren kann bei einfachen Plänen einige Monate dauern, bei komplexen Vorhaben mit umfangreichen Umweltprüfungen und mehrfachen Beteiligungsrunden mehrere Jahre. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13 BauGB und das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung bieten unter bestimmten Voraussetzungen kürzere Wege, verzichten aber auf Teile der Umweltprüfung, was in der Fachöffentlichkeit durchaus kritisch diskutiert wird.

Arten von Bebauungsplänen

Das BauGB kennt verschiedene Typen von Bebauungsplänen, die sich in Inhalt, Verfahren und Anwendungsbereich unterscheiden. Der qualifizierte Bebauungsplan nach Paragraph 30 Absatz 1 BauGB enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen und ist damit die vollständigste Form. Der einfache Bebauungsplan nach Paragraph 30 Absatz 3 BauGB enthält nicht alle diese Festsetzungen; für die nicht geregelten Bereiche gilt dann Paragraph 34 oder 35 BauGB ergänzend. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach Paragraph 12 BauGB wird für ein konkretes Vorhaben eines Investors aufgestellt und ist mit einem städtebaulichen Vertrag verknüpft, in dem der Vorhabenträger Kosten und Durchführungspflichten übernimmt.

Bebauungsplan und Stadtentwicklung: Steuerung, Grenzen und Kritik

Der Bebauungsplan ist das wichtigste Instrument der kommunalen Bodennutzungssteuerung, aber er ist kein Allheilmittel. Seine Stärke liegt in der Verbindlichkeit und Präzision: Was festgesetzt ist, gilt. Seine Schwäche liegt in der Starrheit: Ein Bebauungsplan bildet den Planungsstand zum Zeitpunkt seiner Aufstellung ab und kann auf veränderte Rahmenbedingungen nur durch aufwendige Änderungsverfahren reagieren. In einer Zeit, in der Klimawandel, demografischer Wandel und wirtschaftliche Transformationen Städte und Gemeinden unter Anpassungsdruck setzen, gerät diese Trägheit des Instruments zunehmend in die Kritik.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Qualität der Freiflächen, die durch Bebauungspläne gesichert werden. Festsetzungen wie „Fläche für Grün“ oder „Pflanzgebot“ sagen nichts über die ökologische Qualität, die Nutzbarkeit oder die gestalterische Qualität der entstehenden Flächen aus. Hier liegt ein strukturelles Defizit: Der Bebauungsplan kann Flächen sichern, aber keine Qualitäten erzwingen, die über das hinausgehen, was planungsrechtlich festsetzbar ist. Freiraumplanerische Qualität entsteht erst durch die Verbindung von Bebauungsplan, Grünordnungsplan, städtebaulichem Vertrag und einer konsequenten Ausführungsplanung.

Für die Praxis der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung ist der Bebauungsplan dennoch unverzichtbar. Er ist das Dokument, das Freiflächen dauerhaft sichert, Bäume vor Rodung schützt, Versiegelung begrenzt und Ausgleichsmaßnahmen rechtsverbindlich festschreibt. Wer in der Freiraumplanung tätig ist, muss Bebauungspläne nicht nur lesen können, sondern auch in der Lage sein, grünordnerische Festsetzungen fachlich zu begründen und in die Planverfahren einzuspeisen. Das setzt voraus, dass Landschaftsarchitekten frühzeitig in Planungsprozesse eingebunden werden, idealerweise bereits in der Phase der Konzeptentwicklung und nicht erst bei der Ausführungsplanung.

Typische Fehler und Missverständnisse

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, den Bebauungsplan mit der Baugenehmigung zu verwechseln. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für Bauvorhaben, ersetzt aber nicht die Baugenehmigung, die nach Landesbauordnungsrecht erteilt wird. Ein Vorhaben, das den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, hat zwar einen Anspruch auf Genehmigung, muss aber dennoch alle weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen, etwa aus dem Bauordnungsrecht, dem Immissionsschutzrecht oder dem Wasserrecht.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass ein Bebauungsplan automatisch aktuell ist. Ältere Bebauungspläne, die vor Jahrzehnten aufgestellt wurden, können veraltete Festsetzungen enthalten, die weder dem heutigen Planungsrecht noch den aktuellen städtebaulichen Zielen entsprechen. Solche Pläne gelten dennoch fort, bis sie geändert oder aufgehoben werden. Planer müssen deshalb stets prüfen, ob ein Bebauungsplan noch dem aktuellen Stand des BauGB und der BauNVO entspricht und ob er möglicherweise durch spätere Änderungen überlagert wird.

Schließlich wird die Bedeutung der Begründung zum Bebauungsplan oft unterschätzt. Die Begründung ist kein Beiwerk, sondern ein rechtlich notwendiger Bestandteil des Plans, der die Abwägungsentscheidungen der Gemeinde dokumentiert und nachvollziehbar macht. Sie ist das zentrale Dokument für die gerichtliche Überprüfung eines Bebauungsplans und enthält häufig wichtige Hinweise auf die Planungsabsichten, die aus dem zeichnerischen Teil allein nicht erkennbar sind. Wer einen Bebauungsplan vollständig verstehen will, muss die Begründung ebenso sorgfältig lesen wie den Plan selbst.

Der Bebauungsplan als Instrument einer integrierten Stadtentwicklung

Die Bebauungsplan Erklärung führt letztlich zu einer zentralen Erkenntnis: Der Bebauungsplan ist weit mehr als ein technisches Regelwerk für Bauvorhaben. Er ist das planungsrechtliche Abbild städtebaulicher und gesellschaftlicher Zielvorstellungen, das die Nutzung des Bodens für Generationen prägt. Gut gemachte Bebauungspläne integrieren städtebauliche, freiraumplanerische, ökologische und soziale Ziele in einem kohärenten Regelwerk. Sie sichern nicht nur Gebäude, sondern auch Freiräume, Grünstrukturen, Wasserinfrastrukturen und Klimaanpassungsmaßnahmen als verbindliche Bestandteile der Stadtentwicklung.

Die Qualität eines Bebauungsplans hängt entscheidend von der Qualität des Planungsprozesses ab. Ein Verfahren, das Öffentlichkeit, Fachbehörden und alle relevanten Disziplinen frühzeitig einbindet, produziert Pläne, die robuster, konsensfähiger und langlebiger sind. Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Verkehrsplaner, Ökologen und Wasserwirtschaftler müssen dabei von Anfang an zusammenarbeiten, nicht sequenziell, sondern parallel und integriert. Nur so entstehen Bebauungspläne, die den Anforderungen einer klimaresilienten, biodiversitätsfördernden und sozial gerechten Stadtentwicklung gerecht werden.

Wer die Sprache des Bebauungsplans beherrscht, wer GRZ und GFZ liest, Nutzungskategorien einordnet, grünordnerische Festsetzungen bewertet und Verfahrensschritte kennt, verfügt über ein Werkzeug von erheblicher praktischer Reichweite. Dieses Wissen ist keine Spezialität für Juristen und Verwaltungsbeamte allein, sondern gehört zum Kernhandwerk aller, die an der Gestaltung und Entwicklung von Städten und Gemeinden mitwirken. Der Bebauungsplan ist das Dokument, in dem Stadtentwicklung konkret wird, und seine Erklärung ist der Schlüssel zu einer informierten, fachkundigen Beteiligung an diesem Prozess.

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Bundesgartenschau Welterbe Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal

BUGA 2029: Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal

Schon jetzt wird über die BUGA 2029 am Mittelrhein nachgedacht. Zur Vorbereitung der Schau haben die Hochschulen der Region nun einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Denn der Entwicklungsprozess auf dem Weg zur BUGA stellt auch für die Hochschulen eine besondere Chance dar.

Es sind noch sieben Jahre Zeit. Erst 2029 lädt das Welterbe Oberes Mittelrheintal zu einer Bundesgartenschau ein. Dennoch startet schon heute die Vorbereitung. Denn mit der BUGA 2029 stehen Entwicklungen im Mittelrheintal an, die auch für die Hochschulen vor Ort relevant sind. Vor dem Hintergrund haben die Technische Hochschule Bingen, die Hochschule Koblenz, die Universität Koblenz-Landau und die Hochschule Geisenheim einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. In diesem vereinbaren die vier Institutionen den Weg bis zur BUGA gemeinsam zu gestalten.

Die Bundesgartenschau 2029 wird in die Kulturlandschaft des Oberen Mittelrheintals eingebettet sein. Da sie auf einer Strecke von 67 Kilometern den Rhein begleitet, lebt die Schau von dezentralen Schwerpunkten. Diese liegen zwischen Koblenz im Norden und Bingen sowie Rüdesheim im Süden. Bereits die Machbarkeitsstudie für die BUGA 2029 sah in der Erneuerung der touristisch nutzbaren Infrastruktur eine große Chance. Neben Erneuerungen und Sanierungen zum Beispiel am Loreley-Plateau sollen auch Burggärten zu attraktiven Touristenzielen werden. Aber auch technische Infrastrukturen, wie Breitband-Anschlüsse und mobiles Internet müssen in der Region gestärkt werden. Und da Digitales und BUGA im Jahr 2029 garantiert zusammen hängen werden, soll die Bundesgartenschau auch die erste komplett digital erlebbare Schau werden.

Gemeinsam vorbereiten

Der Vertrag der vier Hochschulen sieht vor, dass sich die Bildungseinrichtungen gemeinsam an der Vorbereitung der BUGA 2029 beteiligen. Darüber hinaus haben sie entschieden, auf der BUGA selber zusammen aufzutreten. Ein gemeinsamer Auftritt ist dabei mehr als nur ein Stand. Eine gemeinsame Präsenz zeigt sich auch in vielfältigen Kooperationen in Lehre und Forschung. Die wird schon seit Jahren in verschiedenen, kooperativen Studiengängen gelebt. Darüber hinaus denken die Hochschulen der Region über gemeinsame Veranstaltungen wie Tagungen, Vortragsreihen und Workshops nach. Aber auch Ausstellungsbeiträge und Beteiligungsprojekte stehen an. Für den Vizepräsidenten der Hochschule Koblenz und der Universität Koblenz-Landau ist auch eine gemeinsame Dachmarke mit Logo, Internetauftritt und breit aufgestellter Öffentlichkeitsarbeit auf der BUGA 2029 von Belang. Aus seiner Sicht ist es nicht nur die fachlich-inhaltliche Ebene, die Synergien bietet. In allen Bereichen ist Kooperation von Vorteil und hilft Ressourcen zu bündeln und Wirksamkeiten zu erhöhen.

BUGA 2029 als Chance für die Hochschulen

Da eine Bundesgartenschau immer erhöhte Sichtbarkeit mit sich bringt, beschert sie auch den Hochschulen vor Ort besondere Chancen. Vor diesem Hintergrund sehen auch die vier Institutionen im Mittelrheintal die BUGA 2029 als gute Gelegenheit auf sich und ihre Arbeit, ihre Forschung und Lehre aufmerksam zu machen. Dabei haben die vier Einrichtungen mit einer Vielfalt an inhaltlichen Ausrichtungen und Studiengängen vieles Interessantes zu bieten, wovon die Öffentlichkeit nicht immer weiß. Und dabei richtet sich der Blick nicht nur in die Region. Die BUGA 2029 wird auch ein internationales Publikum ansprechen, wovon auch die Technische Hochschule Bingen, die Hochschule Koblenz, die Universität Koblenz-Landau und die Hochschule Geisenheim profitieren werden. Wenn sie gemeinsam auftreten und die Potenziale der BUGA 2029 wirkungsvoll ausschöpfen, helfen sie das Profil der Hochschullandschaft im Oberen Mittelrheintal zu stärken. Sie helfen auch, sie über die Grenzen der Region hinaus bekannt zu machen.

Zusammenarbeit hat Tradition

Ganz neu ist die Zusammenarbeit der Technische Hochschule Bingen, die Hochschule Koblenz, die Universität Koblenz-Landau und die Hochschule Geisenheim nicht. Bereits in den vergangenen drei Jahren haben die Bildungseinrichtungen einen regelmäßigen Austausch miteinander gepflegt. Darüber hinaus haben sie mit der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz schon zusammen gearbeitet. Aus dieser Agentur ist mittlerweile die BUGA Koblenz 2029 GmbH hervorgegangen. Und als solche wird sie die Entwicklungen rund um die BUGA 2029 auch weiterhin intensiv begleiten. Bisher lag die Basis in gemeinsamen Lehr- und Forschungsprojekten im Oberen Mittelrheintal. So wurde beispielsweise die Studie „Kommunale Klimaanpassung im Welterbe Oberes Mittelrheintal“ zusammen erarbeitet. Sie wurde bereits 2020 von der Hochschule Koblenz, der Technischen Hochschule Bingen und der Hochschule Geisenheim veröffentlicht.

Sieben kurze Jahre

Obwohl eine Vorbereitungszeit von sieben Jahren bis zur BUGA 2029 derzeit sehr lang klingt, stehen bereits jetzt Weichenstellungen an. Schon jetzt sind die Wettbewerbe in Vorbereitung, die im Jahr 2023 ausgeschrieben werden. Parallel dazu arbeiten die kooperierenden Hochschulen an einer eigenen Vision für die Region Mittelrheintal. Nur wenn alle Konzept zeitgleich entwickelt werden, haben sie die Chance in den zügig ablaufenden Prozess einzufließen. Vor dem Hintergrund ist es den Hochschulen wichtig, die Chancen auf Mitgestaltung schon in dieser frühen Phase zu nutzen. Nur wenn sie handlungsfähig sind, können sie sich als Kooperationspartner etablieren. Nur dann kann der Austausch untereinander noch intensivier werden und ein gemeinsames Leitbild wachsen. Für diesen nächsten Schritt, steht im Frühjahr ein Workshop an der Hochschule Koblenz an. Dieser wird die fachlich-inhaltliche Ausrichtung der wissenschaftlichen Beiträge und den Beitrag der Hochschulen zur BUGA 2029 weiter konkretisieren.

Ebenfalls interessant: 2023 steht die nächste BUGA an. Und zwar in Mannheim. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, so nachhaltig wie möglich zu werden. Mehr über die BUGA 2023 in Mannheim erfahren Sie hier.

Landesgartenschau Bad Windsheim – Wettbewerb entschieden

„Gesund, urban, traditionell“ – so lautet das Motto der Landesgartenschau Bad Windsheim
„Gesund, urban, traditionell“ – so lautet das Motto der Landesgartenschau Bad Windsheim, Abbildung: Büro RMP Stephan Lenzen, Köln

Wettbewerb zur Landesgartenschau in Bad Windsheim: 2027 wird die bayerische Landesgartenschau in Bad Windsheim stattfinden. Im Juli konnte RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten die Jury überzeugen. Diese lobte die Verbindung zwischen historischer Altstadt und freier Landschaft.

RMP Stephan Lenzen gewinnt

Bad Windsheim ist eine kleine Stadt im Westen Nürnbergs. Unter anderem wegen seiner Mineralquellen wird der fränkische Kurort gerne besucht. Und er hat große Pläne. Denn im Jahre 2027 wird die Landesgartenschau Bad Windsheim ausgetragen. Die Planungen dazu laufen bereits seit vielen Monaten. Um allen Ansprüchen gerecht zu werden, lobte Bad Windsheim einen freiraumplanerischen Wettbewerb aus. Das Münchner Büro mahl.gebhardt begleitete diesen über den gesamten Prozess hinweg. Landschaftsarchitekt*innen aus ganz Deutschland reichten ihre Vision der Landesgartenschau Bad Windsheim ein. Zuletzt tagte die Jury aus Fach- und Sachpreisrichter*innen. Nun stehen die erstplatzierten Projekte fest. Auf Platz eins überzeugte das Büro RMP Stephan Lenzen aus Köln. Ihm nach folgten die Planer*innen von lohrer.hochrhein auf Platz zwei und Greenbox auf Platz drei. Die 17 stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts hatten sich letztlich jedoch einstimmig für den Entwurf von RMP Stephan Lenzen entschieden. 

(v.l.) LGS-Geschäftsführer Robert Sitzmann, Jiachen Li und Sabelo Jeebe von RMP Stephan Lenzen, Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Heckel, Prokurist Jürgen Boier, LGS-Geschäftsführerin Jennifer Münch und Prokuristin Melanie Greifenstein.
(v.l.) LGS-Geschäftsführer Robert Sitzmann, Jiachen Li und Sabelo Jeebe von RMP Stephan Lenzen, Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Heckel, Prokurist Jürgen Boier, LGS-Geschäftsführerin Jennifer Münch und Prokuristin Melanie Greifenstein.

Herausforderungen vor Ort

Der Bürgermeister der Stadt, Jürgen Heckel, zeigte sich nach der Entscheidung sehr zufrieden: „Die Wettbewerbsarbeit hat einfach eine hohe Qualität und die Planer haben erkannt, dass Bad Windsheim etwas Besonderes ist.“ Die Aufgabe war keine einfache. Gesund, urban, traditionell. So lautete das Motto für die Landesgartenschau Bad Windsheim. Bad Windsheim will die Tradition als Ort der Gesundheit wahren. Gleichzeitig möchte die Stadt Flächen im Einklang mit dem Naturschutz neu inszenieren. Bisher erscheint der Norden der Stadt als zusammenhangloses Gewerbegebiet. Eine mehrreihige Kurpark-Allee verläuft zwar von Norden nach Süden. Doch ein durchgehender Grünraum ist nicht erkennbar. Durch die Landesgartenschau 2027 erhoffen sich alle Beteiligten vor Ort eine Verbesserung.

Im Wettbewerb galt es zum einen die Daueranlagen um den Kurpark, das Kurviertel und die östliche Fläche bis Külsheim zu beplanen. Zum anderen sollten die städtebauliche Entwicklung um den Bahnhof, die Erkenbrechtallee und den Neubau eines Parkhauses bedacht werden.

Ein Kulturboulevard als Zentrum der Landesgartenschau Bad Windsheim

Das Büro RMP Stephan Lenzen fand in seinem Entwurf Antworten auf die Bestandssituation. Als bestimmendes Element plant RMP zunächst auf der West-Ost-Achse einen dauerhaften Kulturboulevard. Er knüpft an bestehende Sportflächen im Westen an und zieht sich zukünftig bis nach Külsheim. Entlang des Boulevards werden anschließend unterschiedliche Raumcharaktere ausgebildet. So dominiert im Westen beispielsweise der ruhige, historische Kurpark. Während demgegenüber im Westen der neu gestaltete Aktiv-Landschaftspark entsteht. Dazwischen wird der Boulevard zum Zentrum der Landesgartenschau Bad Windsheim. Hier etablieren sich Aufenthalts- und Nutzungsangebote. So wird zum Beispiel der See um das Gradierwerk vergrößert. Er bietet das Potential zum identitätsstiftenden Element im Kurviertel zu werden. Den auf der Hand liegenden Vorteilen dieses Planungsschritts  stehen einige Herausforderungen in der Realisierung gegenüber. So kritisierte die Jury, dass natürliche Frischwasserzuläufe fehlten und das Gewässer im Heilwasserschutzbereich liege. Nichtsdestotrotz überzeugte die Vision einer großzügigen Seeterrasse zum Verweilen und Flanieren.

Zukunftsaussichten für die Landesgartenschau Bad Windsheim

Dem Team von RMP Stephan Lenzen gelingt es, eine klare Grundstruktur aufzubauen. Innerhalb dieser finden sich detailliert ausgearbeitet Teilbereiche mit unterschiedlichen Qualitäten. Bürgermeister Jürgen Heckel ist sich in der Wahl des ersten Platzes deshalb ganz sicher: „Ich bin happy, dass wir so ein gutes Landschaftsarchitekturbüro an der Seite haben.“
Bis zum Herbst soll nun das Ausschreibungsverfahren des Realisierungswettbewerbes abgeschlossen sein. Anschließend stehen die nächsten Planungsschritte an. Es wird voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre dauern, bis erste Baumaßnahmen begonnen werden. Der lange Zeitraum bis zur Realisierung trübt die Vorfreude jedoch kaum. Denn die Landesgartenschau Bad Windsheim ist nicht nur ein publikumswirksames Event. Vielmehr bietet sie der Region und damit auch den Anwohner*innen langfristige Entwicklungsperspektiven ökologischer und sozialer Art.

Die weiteren Austragungsorte für Landesgartenschauen in Bayern finden Sie hier.