27.09.2021

Projekt

Bodenaushub: entsorgen oder verwerten?

Rund drei Millionen Kubikmeter Bodenaushub entstehen jährlich in Niedersachsen. Aber was geschieht damit? (Foto: André Meyer)

Rund drei Millionen Kubikmeter Bodenaushub entstehen jährlich in Niedersachsen. Aber was geschieht damit? (Foto: André Meyer)

In Niedersachsen entstehen jährlich drei Millionen Kubikmeter an Bodenaushub. Gewaltige Mengen, deren Weiterverwertung nicht immer geklärt ist. Schlimmstenfalls wird der Erdaushub entsorgt – und so dem Kreislauf komplett entzogen. Warum das so nicht sein muss, und welche anderen Möglichkeiten es geben sollte, untersuchte André Meyer von der Hochschule Osnabrück in seiner Masterthesis.

Was tun mit Bodenaushub? Entsorgen oder verwerten? (Foto: André Meyer)

Keine überwachten Abgabestätten in Niedersachsen

 

Bodenmanagement ist ein zentrales Thema im Garten- und Landschaftsbau. Bei nahezu jeglicher Bautätigkeit fallen unterschiedlich große Mengen an Bodenaushub an, die nicht immer an Ort und Stelle bleiben können. Zum Teil ist die Verwertung naheliegend und stellt eine wertschöpfende Tätigkeit dar. Oftmals ist jedoch keine nachhaltige Lösung dafür oder gar für die Entsorgung des Materials vorhanden. Für die Beseitigung reiner „Abfälle“ gibt es ausreichend Möglichkeiten, nicht jedoch für Bodenmaterial.

Meine Masterthesis geht auf ebenjene Thematik ein. Eine quantitative Umfrage ermittelte die jährlich anfallenden Stoffströme an Bodenmaterial in Niedersachsen. Betriebe fahren durchschnittlich (gemittelt) je Baustelle 18 Kubikmeter Boden ab – jährlich ergibt das drei Millionen Kubikmeter in ganz Niedersachsen.

Die Abgabe dieser Stoffströme ist zweigeteilt. Sofern eine chemisch-physikalische Untersuchung vorliegt und die Unbedenklichkeit bescheinigt, ist die weitere Verwendung komplikationslos. Sie kann somit auch durch Dritte, etwa einem Erdbauunternehmen erfolgen. Da die Kosten der Untersuchung bei kleineren Mengen je Kubikmeter jedoch eine überproportionale Kostensteigerung verursacht, ist deren Verwertung als schwierig anzusehen.

Weiterhin sind in Niedersachsen keine von den Landkreisen oder Städten betriebene oder überwachte Abgabestätten vorhanden, an denen sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Privatpersonen die oben genannten Stoffströme ohne vorherige Untersuchung der Verwertung zuführen können. Dies steht im direkten Kontrast zur flächendeckenden Deponieinfrastruktur, die von der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft der Umweltministerkonferenz gefordert ist. Um die Hintergründe dieser offensichtlichen Diskrepanz aufzudecken, wurden Expertenbefragungen durchgeführt.

Zwei unterschiedliche Personengruppen wurden befragt. Die erste Gruppe fasst Personen, die freiwirtschaftlich an der Verwertung von Boden beteiligt sind. Hierbei reicht die Bandbreite der Experten von Geschäftsführern ausführender Galabau-Betriebe über Geschäftsführer von Bodenlaboren bis hin zu den Verantwortlichen von Bodenaufbereitungsanlagen und Deponien. In der zweiten Gruppe sind Personen des öffentlichen Dienstes eingebunden, die entweder an normativen Werken beteiligt oder in einer Kontrollfunktion tätig sind.

Expertenbefragung Bodenaushub – Ergebnisse

Die Ergebnisse der Befragungen lassen darauf schließen, dass vielen Beschäftigten des kontrollierenden öffentlichen Dienstes die Problematik der Kleinmengenentsorgung nicht hinlänglich bekannt ist. Bei näherer Untersuchung zeigt sich, dass die Behörden fast ausschließlich in der Verwertung größerer Volumina involviert sind. Weiterhin gaben einige Befragte an, dass die Interaktion der Ämter ausbaufähig sei, wodurch sich gewisse Vorgänge im Prozess verlieren. Die mangelnde Kommunikation ist zudem auch zwischen den Behörden und den ausführenden Unternehmen als erhebliches Defizit erkennbar.

Der Großteil der Befragten aus dieser Gruppe sprach sich für eine einfachere Verwertung von Kleinmengen an Böden aus, es konnten jedoch keine konkreten Umsetzungsvorschläge unterbreitet werden. Die Befragten mit Tätigkeitsschwerpunkt in der freien Wirtschaft geben an, oftmals Sonderlösungen für Kleinmengen an Bodenmaterial zu suchen. Sofern die Betriebsstrukturen es zuließen, würden diese Stoffströme innerbetrieblich zwischengelagert und unter den Möglichkeiten der technischen Eigenschaften wiederverwendet. Weiterhin gibt ein Großteil der Befragten an, gelegentlich oder sogar regelmäßig Kleinmengen an Boden nicht regelkonform zu entsorgen.

Die Entsorgung von Bodenmaterial ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch die letztmögliche Variante, da es somit dauerhaft dem Wirtschaftskreislauf entzogen wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht als beste Möglichkeit zum Umgang mit Stoffströmen die Vermeidung von Abfällen, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling vor. In den Expertenbefragungen stellte sich heraus, dass dieses auf größeren Baustellen oftmals durch Sieb- oder Mischanlagen zur Aufbereitung und ortsnahen Wiederverwendung praktiziert wird. Im Tätigkeitsfeld der kleineren Baustellen mit anfallenden Bodenkubaturen bis 30 Kubikmeter ist dieses jedoch nicht wirtschaftlich zu erbringen.

Zwei Methoden haben sich durch ihre Praktikabilität besonders herausgestellt:

Gewerbliche Zwischenlager für Bodenaushub

Im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Annahme von Boden auf Bodendeponien und Zwischenlagern mit Beschreibung der Eigenschaften und Entnahmebedingungen möglich. Hierbei wird das Material anhand der Inaugenscheinnahme und der Beschreibung der Entnahmestelle einer Halde gemäß den LAGA Zuordnungswerten hinzugefügt. Dieses ist für die LAGA Werte Z0 bis Z 1.2 möglich. Die maximale Haldengröße beträgt hierbei circa 400 Kubikmeter, welche dann als Gesamthaufwerk vor der Weiterverwendung einer Gesamtuntersuchung unterzogen wird.

Dieses Vorgehen findet in der im Juni 2021 verabschiedeten Ersatzbaustoffverordnung jedoch keine Berücksichtigung. Hier wird in den Paragrafen 16–18 auf die Zwischenlagerung und Wiederverwendung von Bodenmaterial eingegangen, jedoch nicht auf den Umgang mit Kleinmengen mit geringfügigen Beeinträchtigungen. Im Rahmen einer lückenlosen Dokumentation der Anlieferung sowie dem Erfassen von Rückstellproben ist das Risiko bei diesem Vorgehen als gering einzustufen.

Technische Anlagen zur Aufbereitung von Bodenaushub

Um dieses System am Markt zu etablieren ist eine stabile rechtliche Grundlage zu schaffen. Es sind Unternehmen am Markt erforderlich, die diese Stoffströme in Kleinmengen von den ausführenden Unternehmen annehmen und durch die Bündelung der Bodenmengen ausreichend große Volumen mit einheitlichen bodenphysikalischen Eigenschaften abgeben können. Als Sicherheitsinstrument ist durch Rückstellproben eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gegeben. Den Anliefernden sollte somit bewusst sein, das durch vorsätzlich falsche Angaben für sie ein großer Kostenfaktor, bei korrekter Handhabung jedoch eine Win-Win-Situation für beide Parteien entsteht.

Eine weitere Option ergibt sich in der Aufbereitung von Bodenmaterial in technischen Anlagen. Als einfachste Möglichkeit ist hierbei die Siebung auf Zwischenlagerplätzen zu nennen. Diese Verfahren spezifizieren sich weiter bis hin zu Bodenwaschanlagen, bei denen die vorhanden Bodenstrukturen gänzlich separiert werden. Durch die Separation ist es zum einen möglich, vorhandene Eluate aus dem Bodengefüge zu trennen. Weiterhin entstehen technisch definierbare und verwertbare Bau- und Bodenstoffe, die zur Substitution im Wirtschaftskreislauf eingesetzt werden können. Hierbei sind bei der Anlieferung ähnliche Hürden wie bei den gewerblichen Zwischenlagern zu beachten. Die Ausgangsprodukte der Bodenwaschanlagen dürfen in technischen und ingenieurbiologischen Bauwerken verwendet werden, nicht jedoch zur Bodenverbesserung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Und nun?

Wie eingangs erwähnt fallen im Garten- und Landschaftsbau in Niedersachsen jährlich drei Millionen Kubikmeter Bodenaushub an, die nicht auf den Baustellen verbleiben können. Aufgrund einer unzureichenden Rechtslage wird hiervon ein Großteil nicht fachgerecht wiederverwendet oder sogar gänzlich dem Wirtschaftskreislauf entzogen. In Hinblick auf die sich einerseits immer weiter verknappende Rohstoffsituation und andererseits nützlichen Eigenschaften einer intakten Bodenstruktur für den Wasser- und Umwelthaushalt ist hier dringender Handlungsbedarf erforderlich.

Die ausführenden Unternehmen sollten die Möglichkeiten zur kurzfristigen Wiederverwendung und bestmöglichen Trennung der einzelnen Horizonte kontinuierlich optimieren. Übergeordnet sind jedoch seitens der Politik und der Branchenverbände dauerhaft belastbare, pragmatische Rechtsvorgaben zu finden, die einer in diesem Umfang stattfindenden Vernichtung von Boden Einhalt gebieten. Verbote verhindern es, Lösungen zu finden und schaffen weitere Probleme. Abschließend bleibt anzumerken, dass die Problematik der Kleinmengen an Bodenaushub auch eine Vielzahl weiterer Gewerke betrifft.

André Meyer gründete während seines Bachelorstudiums an der HS Osnabrück im Studiengang Landschaftsbau einen Landschaftsbaubetrieb im Oldenburger Münsterland. Im Jahr 2018 entschied er sich aufgrund von Projektstrukturen zur Umfirmierung als Gartenbau André Meyer GmbH & Co KG. Zeitgleich mit Gründung der GmbH & Co KG nahm er das Masterstudium im Landschaftsbau in Osnabrück auf, welches er 2020 erfolgreich beendete. Meyers Unternehmen fokussiert sich auf Projekte mit erhöhten technischen Anforderungen und beschäftigt mittlerweile vier Personen sowie einen festen Stamm an qualifizierten Nachunternehmer*innen.

Im September richten wir den Fokus auf Studierende der Planung: Die G+L 09/21 stellt herausragende studentische Arbeiten vor. Hier geht es zum Shop.

Weitere studentische Arbeiten finden Sie außerdem hier – es lohnt sich!

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top