Data Governance in der städtischen Mobilität

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Roter Bus auf der Straße in Bern bei Tageslicht, fotografiert von Alin Andersen.

Urbanes Mobilitätsmanagement ohne Daten? Undenkbar. Doch der größte Schatz – zahllose Datenquellen aus Verkehr, Infrastruktur und Bürgerverhalten – birgt eine riskante Nebenwirkung: Wer steuert, wer schützt, wer profitiert? Data Governance ist das Rückgrat einer zukunftsfähigen, fairen und transparenten Mobilitätswende. Wer das unterschätzt, verliert nicht nur Kontrolle, sondern auch Vertrauen und Innovationskraft. Höchste Zeit, den Mythos von der „neutralen Mobilitätsdatenwelt“ zu entzaubern und aufzuzeigen, wie Data Governance der Schlüssel zu resilienter, urbaner Mobilität wird.

  • Definition und Relevanz von Data Governance im Kontext städtischer Mobilität
  • Die wichtigsten Datenquellen: Sensorik, Mobilitätsplattformen, Sharing-Anbieter und Bürgerdaten
  • Chancen und Risiken datengetriebener Mobilitätssteuerung für Planung, Betrieb und Partizipation
  • Rechtliche und ethische Herausforderungen: Datenschutz, Transparenz, Datensouveränität
  • Technische Grundlagen: Datenarchitekturen, Interoperabilität, Open Urban Platforms
  • Best-Practice-Beispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Governance-Modelle: Wer setzt Standards, kontrolliert Zugriffe, entscheidet über Nutzung?
  • Data Governance als Innovationstreiber – und als Schutz vor technokratischer Stadtentwicklung
  • Ausblick: Wie gelingt die Balance zwischen Smart City, Bürgerbeteiligung und Gemeinwohl?

Was ist Data Governance – und warum ist sie das Herzstück urbaner Mobilität?

Spätestens seit sich Städte von analogen Verkehrsmodellen verabschieden, ist klar: Daten sind der neue Asphalt. Doch während Straßen genormt, instandgehalten und demokratisch verwaltet werden, herrscht beim Umgang mit Mobilitätsdaten oft Wildwuchs. Genau hier setzt Data Governance an. Im Kern bezeichnet der Begriff die Gesamtheit aller Regeln, Prozesse und Rollen, die den Umgang mit Daten im urbanen Kontext steuern. Von der Erhebung über die Speicherung bis hin zur Weitergabe und Nutzung – Data Governance ist das Betriebssystem moderner Mobilitätsplanung.

Doch wozu braucht es diese vermeintlich bürokratische Klammer? Die Antwort: Weil urbane Mobilität heute ohne Daten weder verstanden noch gestaltet werden kann. Sensoren an Ampeln, GPS-Tracker in Bussen, Buchungsdaten von Carsharing-Flotten, Parkraumsensorik, Verkehrsflussanalysen, Fahrgastzählungen im ÖPNV – sie alle produzieren einen wahren Datentsunami. Wer diese Flut nicht strukturiert managt, riskiert nicht nur Ineffizienz, sondern auch Kontrollverlust, Missbrauch und gesellschaftliches Unbehagen.

Professionelle Data Governance schafft hier einen Ordnungsrahmen und formuliert Antworten auf zentrale Fragen: Wer darf welche Daten einsehen? Wer entscheidet über ihre Nutzung? Wo werden sie gespeichert und wie lange? Wie werden sie vor unbefugten Zugriffen geschützt? Und vor allem: Wie wird sichergestellt, dass der Einsatz von Daten dem Gemeinwohl dient und nicht bloß kommerziellen oder machtpolitischen Interessen?

Für Stadtplaner, Verkehrsingenieure und Kommunalpolitiker ist Data Governance deshalb kein Randthema, sondern eine Kernkompetenz. Sie steht für die Fähigkeit, digitale Infrastrukturen zu gestalten, Missbrauch zu verhindern und die Stadtgesellschaft aktiv in datengetriebene Innovationen einzubinden. Ohne Data Governance bleibt die Smart City eine Black Box, deren Steuerung und Kontrolle dem Zufall oder Partikularinteressen überlassen bleibt.

Der Paradigmenwechsel ist deutlich: Während klassische Verkehrsplanung mit statischen Modellen, aufwendigen Zählungen und langwierigen Prognosen arbeitete, ermöglicht Data Governance die Nutzung hochaktueller, granularer und vielseitiger Datensätze. Doch diese neue Freiheit bringt Verantwortung mit sich – und die Notwendigkeit, Regeln nicht als Innovationsbremse, sondern als Enabler einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und partizipativen Mobilitätswende zu verstehen.

Das spannende an Data Governance ist also: Sie funktioniert wie ein unsichtbares Regelwerk, das erst dann zum Problem wird, wenn es fehlt. Ist sie jedoch gut gemacht, sorgt sie für Fairness, Transparenz und Innovationskraft – und wird so zum Herzstück einer urbanen Mobilität, die den Menschen und das Gemeinwohl ins Zentrum rückt.

Die Datenströme der Stadt: Quellen, Akteure und Herausforderungen

Um die Bedeutung von Data Governance wirklich zu erfassen, lohnt sich ein Blick auf die komplexe Datenlandschaft urbaner Mobilität. Die Vielfalt der Datenquellen ist enorm – und wächst täglich. Öffentliche Verkehrsbetriebe sammeln Fahrgastzahlen, Bewegungsprofile und Störungsdaten. Sensoren in Straßen, Ampeln und Parkhäusern erfassen Verkehrsflüsse, Auslastungen und Umweltbelastungen. Private Sharing-Anbieter tracken Positionen, Nutzungsdauern und Nutzerpräferenzen ihrer Fahrzeuge. Und nicht zuletzt liefern Bürger selbst, bewusst oder unbewusst, wertvolle Informationen: durch Mobilitäts-Apps, Feedbackplattformen oder partizipative Sensorik.

Jede dieser Datenquellen folgt eigenen Logiken, Technologien und Geschäftsmodellen. Während öffentliche Verkehrsdaten oft im Sinne von Open Data bereitgestellt werden, wahren private Mobilitätsdienste ihre Datensätze meist als Geschäftsgeheimnisse. Hinzu kommen rechtliche Grauzonen: Wer darf Echtzeitdaten von E-Scootern oder Carsharing-Flotten weitergeben? Wie lassen sich sensible personenbezogene Informationen anonymisieren, ohne ihren Wert für die Planung zu verlieren?

Ein weiteres Problemfeld ist die Interoperabilität. Unterschiedliche Datenformate, Schnittstellen und Systeme erschweren die Vernetzung. Die Folge: Dateninseln statt Datenflüsse, Flickenteppiche statt integrierte Mobilitätsplattformen. Hier sind technische Standards und offene Schnittstellen gefragt, wie sie etwa von Initiativen wie der Mobilithek oder dem Mobility Data Space in Deutschland vorangetrieben werden. Doch auch die beste Technik nutzt wenig, wenn Governance-Strukturen fehlen, die den Zugang zu Daten regeln, Verantwortlichkeiten klären und Nutzungskonflikte moderieren.

Besonders spannend – und heikel – sind Bürgerdaten. Sie sind für die Planung von unschätzbarem Wert, etwa bei der Erhebung von Fußgängerströmen oder der Analyse multimodaler Wegeketten. Gleichzeitig erfordern sie höchste Sensibilität im Umgang mit Datenschutz, Transparenz und freiwilliger Teilnahme. Hier wird Data Governance zur Gratwanderung zwischen Innovationspotenzial und individueller Freiheit – ein Balanceakt, der politische, technische und ethische Kompetenz erfordert.

Schließlich sind auch internationale Akteure im Spiel. Globale Plattformen wie Google Maps, Waze oder Uber haben längst eigene Datenökosysteme geschaffen, die städtische Mobilitätsplanung beeinflussen. Wer als Kommune keine eigenen Governance-Strukturen aufbaut, läuft Gefahr, zum reinen Datenlieferanten für multinationale Konzerne zu werden – und die Kontrolle über die eigene Mobilitätsentwicklung zu verlieren.

Die Herausforderung ist klar: Urbane Mobilitätsdaten sind Gold wert, aber ohne gutes Data Governance-Management gleichen sie eher einer tickenden Zeitbombe als einer Ressource für nachhaltige Stadtentwicklung.

Transparenz, Kontrolle, Gemeinwohl: Die Governance-Dimensionen im Detail

Im Zentrum jeder Data-Governance-Strategie stehen drei miteinander verflochtene Dimensionen: Transparenz, Kontrolle und Gemeinwohlorientierung. Transparenz bedeutet, dass alle Beteiligten – von Planern über Betreiber bis zu Bürgern – nachvollziehen können, welche Daten wie und wozu genutzt werden. Das schließt nicht nur technische Dokumentation und Datenschutzmaßnahmen ein, sondern auch verständliche Kommunikation und die Möglichkeit zur Mitbestimmung.

Kontrolle wiederum beschreibt die Fähigkeit, Zugriff, Nutzung und Weitergabe von Daten zu steuern. Hier geht es um Rollenmodelle, Zugriffsrechte, Auditlogik und die Definition klarer Verantwortlichkeiten. Ein modernes Governance-Modell unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Akteursgruppen: Verwaltung, öffentliche und private Mobilitätsanbieter, Wissenschaft, Zivilgesellschaft. Jeder bekommt, abhängig von Funktion und Mandat, eigene Rechte und Pflichten im Datenökosystem.

Die dritte Dimension – Gemeinwohl – ist das vielleicht anspruchsvollste Ziel. Data Governance muss sicherstellen, dass Datennutzung nicht zu Diskriminierung, Ausschluss oder Überwachung führt, sondern zur Lösung realer urbaner Probleme beiträgt. Das kann bedeuten, Mobilitätsdaten gezielt für die Verbesserung des ÖPNV zu nutzen, Verkehrsflüsse zu optimieren, Umweltbelastungen zu reduzieren oder neue Beteiligungsformate zu ermöglichen. Es bedeutet aber auch, auf algorithmische Verzerrungen, technokratischen Bias und ungleiche Machtverhältnisse zu achten – etwa wenn Daten primär für zahlungskräftige Zielgruppen oder kommerzielle Interessen ausgewertet werden.

Wie ambitioniert diese Governance-Ziele in der Praxis umgesetzt werden, hängt von politischen Rahmenbedingungen, technischer Infrastruktur und gesellschaftlichem Engagement ab. Städte wie Berlin, Wien oder Zürich setzen zunehmend auf Open Urban Platforms: Sie bündeln verschiedene Datenquellen, schaffen standardisierte Zugriffsmöglichkeiten und erlauben sowohl Verwaltung als auch Bürgern, auf Basis transparenter Regeln gemeinsam an Mobilitätslösungen zu arbeiten. Solche Plattformen sind der Gegenentwurf zur Black Box und machen Data Governance zum sichtbaren, gestaltbaren Element der Stadtentwicklung.

Doch der Weg dahin ist steinig. Oft fehlt es an Ressourcen, Know-how oder schlicht am politischen Willen. Die Gefahr: Data Governance wird zur reinen Compliance-Übung, zum Abhaken von Datenschutz und IT-Sicherheit. Wirklich transformative Wirkung entfaltet sie aber nur dort, wo sie als strategische Führungsaufgabe verstanden wird – als Motor für Innovation, Beteiligung und urbane Resilienz.

Ein kluger Spruch aus der Datenwelt bringt es auf den Punkt: Wer nicht selbst steuert, wird gesteuert. Für Kommunen gilt das mehr denn je. Nur mit ambitionierter, professioneller Data Governance bleibt urbane Mobilität ein Feld demokratischer Gestaltung – und wird nicht zum Spielball externer Player.

Praxisbeispiele, Standards und neue Rollen: Wie Data Governance in D-A-CH gelingt

Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Wie lässt sich Data Governance in der städtischen Mobilität tatsächlich umsetzen? Ein Blick nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz zeigt: Es gibt spannende Ansätze und Projekte, die zeigen, wie Governance zum Innovationsmotor werden kann.

Hamburg etwa hat mit der Urban Data Platform einen Meilenstein gesetzt. Sie integriert Mobilitäts-, Infrastruktur- und Umweltdaten aus unterschiedlichsten Quellen, macht diese für Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit zugänglich und regelt dabei granular, wer was sehen, analysieren oder weiterverarbeiten darf. Die Plattform ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis intensiver Abstimmung zwischen Datenschutz, IT, Verwaltung und externen Partnern – und setzt Maßstäbe für andere Städte.

Wien wiederum verfolgt mit der Open Government Data-Strategie einen besonders partizipativen Weg. Mobilitätsdaten wie Radverkehrszählungen, Störungsinformationen im ÖPNV oder Verkehrslagedaten werden proaktiv veröffentlicht, visualisiert und für Dritte nutzbar gemacht. Gleichzeitig etabliert die Stadt klare Governance-Prinzipien: Von der Qualitätssicherung über die Lizenzierung bis hin zur regelmäßigen Evaluation und Bürgerbeteiligung. Der Effekt: Start-ups, Wissenschaft und engagierte Bürger entwickeln eigene Anwendungen – zum Nutzen aller.

Auch Zürich setzt auf offene Datenstrukturen und Multi-Stakeholder-Governance. Das Projekt „Smart City Zürich“ etwa bringt Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft an einen Tisch, um gemeinsam Datenstandards, Zugriffsmodelle und Nutzungsszenarien zu entwickeln. Die Governance-Struktur ist bewusst vielschichtig angelegt und ermöglicht es, neue Rollen zu definieren – etwa Data Stewards, die als Brückenbauer zwischen Technik, Recht und Gesellschaft agieren und so das Datenmanagement professionalisieren.

Ein weiteres zentrales Element erfolgreicher Data Governance sind verbindliche technische Standards und Schnittstellen. Initiativen wie die Mobilithek des Bundes in Deutschland oder der Swiss Data Space schaffen gemeinsame Grundlagen, um Daten sicher, nachvollziehbar und interoperabel auszutauschen. Nur auf dieser Basis können datengetriebene Mobilitätslösungen wirklich skalieren und zum Rückgrat nachhaltiger Stadtentwicklung werden.

Abgerundet wird die Praxis durch neue Formen der Bürgerbeteiligung. Digitale Beteiligungsplattformen, partizipative Sensorikprojekte und offene Evaluationsformate sorgen dafür, dass Data Governance nicht im Elfenbeinturm bleibt, sondern zur gelebten, transparenten und inklusiven Stadtentwicklung beiträgt. Die Erfahrung zeigt: Wo Governance ernst genommen wird, steigen Akzeptanz, Innovationskraft und die Qualität urbaner Mobilitätslösungen gleichermaßen.

Ausblick: Data Governance als Schlüssel zur Mobilitätswende – und zur lebenswerten Stadt

Die Zukunft urbaner Mobilität wird nicht nur auf der Straße entschieden, sondern im Datenraum. Data Governance ist dabei weit mehr als ein technisches Regelwerk oder juristischer Feigenblatt. Sie ist der Schlüssel, um die Potenziale datengetriebener Innovationen zu erschließen – und zugleich Risiken wie Kontrollverlust, Diskriminierung und Technokratisierung zu bannen.

Die Herausforderungen sind gewaltig. Städte müssen in Know-how, Infrastruktur und neue Rollen investieren. Sie müssen lernen, Daten nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zur Lösung realer Probleme zu sehen. Sie müssen Governance als laufenden Aushandlungsprozess begreifen, der Technik, Recht, Politik und Gesellschaft miteinander verzahnt. Und sie müssen ihren Bürgern erklären, wie und warum Daten genutzt werden – und sie echten Mitgestaltern machen.

Wer diese Aufgaben meistert, wird belohnt: mit resilienteren, flexibleren und lebenswerteren Städten, in denen Mobilität nicht nur effizient, sondern auch gerecht und nachhaltig organisiert ist. Wer sich hingegen hinter Datenschutzparagrafen oder Technikfeindlichkeit verschanzt, verspielt Chancen und überlässt die Stadt von morgen externen Akteuren und Black-Box-Systemen.

Die große Kunst der Data Governance liegt darin, Komplexität zu beherrschen, Dynamik zuzulassen und trotzdem Orientierung zu bieten. Sie verlangt Mut, Kreativität und Führungsstärke – und versteht sich als kollektive Aufgabe, die alle Akteure einbindet. Von der Verkehrsplanung über die IT bis zur Stadtgesellschaft. Nur so wird die Mobilitätswende mehr als ein technisches Update, sondern zur sozialen, kulturellen und demokratischen Erneuerung.

Und ganz nebenbei: Wer heute in Data Governance investiert, legt das Fundament für die nächste Generation urbaner Innovationen – von Echtzeitplanung über autonome Mobilität bis hin zu klimaresilienten Infrastrukturen. Die Zukunft gehört den Städten, die das Datenmanagement nicht dem Zufall überlassen, sondern es mit klugen Regeln, offenen Strukturen und echtem Gemeinwohlanspruch gestalten.

Fazit: Data Governance ist kein Verwaltungsakt, sondern die Meisterdisziplin der urbanen Mobilität im 21. Jahrhundert. Wer sie beherrscht, gestaltet die Stadt der Zukunft. Wer sie ignoriert, verliert den Anschluss – und am Ende vielleicht mehr als nur seine Daten.

Zusammengefasst zeigt sich: Data Governance ist das unsichtbare Rückgrat der urbanen Mobilitätswende. Sie verbindet Technik, Recht, Ethik und Beteiligung zu einem dynamischen Ordnungsrahmen, der Innovation ermöglicht und Risiken minimiert. Nur mit professioneller Governance werden Mobilitätsdaten zum Gemeingut, zur Ressource für lebenswerte, resiliente und demokratische Städte. G+L bleibt am Puls dieses Wandels – und liefert die Expertise, die Planer, Entscheider und Gestalter jetzt brauchen.

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.