Genderneutrales Formulardesign – digitale Inklusion im Rathaus

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Modernes braunes Betongebäude, fotografiert von Tatiana Rodriguez

Genderneutrales Formulardesign im digitalen Rathaus? Für viele Kommunen klingt das wie ein nettes Add-on, für andere wie ein bürokratischer Albtraum. Tatsächlich verbirgt sich hinter der scheinbar simplen Frage nach Anrede und Geschlecht ein entscheidender Hebel für digitale Inklusion, Chancengleichheit und nutzerzentrierte Stadtverwaltung. Wer Formulare immer noch als verstaubte Pflichtübung betrachtet, verpasst die Zukunft der digitalen Stadt – und riskiert, ganze Bevölkerungsgruppen auszuschließen. Zeit, mit Vorurteilen aufzuräumen und zu zeigen, warum genderneutrales Design mehr ist als ein politisches Statement.

  • Definition und Bedeutung von genderneutralem Formulardesign im digitalen Verwaltungsumfeld
  • Rechtliche Grundlagen und gesellschaftliche Anforderungen an inklusive Formulare in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Technische und gestalterische Prinzipien für barrierefreie, genderneutrale Formulare
  • Herausforderungen und Fallstricke in der kommunalen Praxis – von Legacy-Systemen bis Datenschutz
  • Best-Practice-Beispiele und innovative Ansätze aus DACH-Kommunen
  • Auswirkungen auf Nutzerfreundlichkeit, Akzeptanz und Verwaltungsmodernisierung
  • Schlüsselrolle von UX-Design, Sprache und Partizipation für gelungene digitale Inklusion
  • Kritische Reflexion: Wo endet sinnvoller Standard, wo beginnt Ideologie?
  • Praktische Handlungsempfehlungen für Kommunen und Planer
  • Fazit: Genderneutrales Formulardesign als Fundament der inklusiven, zukunftsfähigen Stadtverwaltung

Warum genderneutrale Formulare mehr sind als ein Checkbox-Thema

Wer Formulare als reine Datenabfrage betrachtet, hat die digitale Transformation nicht verstanden. Im Zeitalter der Smart City und der nutzerzentrierten Verwaltung wird das Formular zum Schaufenster städtischer Haltung – und zur Eintrittskarte für Teilhabe. Genderneutrales Formulardesign bedeutet, Strukturen zu schaffen, in denen sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Identität oder Lebensentwurf angesprochen fühlen. Dabei geht es nicht um politisch korrekte Symbolik, sondern um echte Teilhabe und digitale Barrierefreiheit. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sorgt die zunehmende Sichtbarkeit nicht-binärer und trans Menschen für neue rechtliche und gesellschaftliche Anforderungen. Das Personenstandsrecht, Datenschutzvorgaben und Antidiskriminierungsregelungen verpflichten Verwaltungen längst dazu, Vielfalt nicht nur zu tolerieren, sondern aktiv zu ermöglichen.

Die klassische Frage nach „Herr oder Frau?“ mag im analogen Amtsgang noch als höfliche Formalität durchgehen, im digitalen Kontext wird sie zum Ausschlusskriterium. Viele Menschen finden sich in diesen Kategorien nicht wieder – und erleben die Stadtverwaltung als distanziert oder gar ablehnend. Das ist nicht nur menschlich problematisch, sondern auch rechtlich brisant. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem „Dritten Geschlecht“-Urteil einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der sich längst in den Anforderungen an digitale Verwaltungsprozesse niederschlägt. Wer heute Formulare entwickelt, muss mitdenken: Wie können alle Bürger angesprochen werden?

Die Antwort liegt in einer Kombination aus technischer Flexibilität, gestalterischer Sensibilität und sprachlicher Präzision. Genderneutrale Formulare verzichten entweder ganz auf Geschlechtsabfragen oder bieten zusätzliche Optionen über das binäre Raster hinaus. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt: Ein Übermaß an Auswahl kann Nutzer überfordern, zu wenig Vielfalt wirkt ausschließend. Ein gelungenes Beispiel: Statt einer Pflichtauswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ lässt sich das Feld als optional gestalten, mit Zusatzoptionen wie „divers“ oder „keine Angabe“.

Doch genderneutrales Design endet nicht beim Geschlechtseintrag. Es umfasst die gesamte Nutzerführung und Sprache. Von der Begrüßung über die Anrede bis zur finalen Bestätigungsmail: Jede Formulierung signalisiert, wie die Verwaltung ihre Bürger sieht – und wie ernst sie Inklusion nimmt. Wer hier sorgfältig gestaltet, baut Vertrauen auf, senkt Hemmschwellen und erhöht die Akzeptanz digitaler Angebote.

Gerade im kommunalen Kontext sind die Auswirkungen enorm. Digitale Formulare sind oft das erste und wichtigste Kontaktmedium zwischen Stadt und Bevölkerung. Wer hier exkludiert, verliert nicht nur Nutzer, sondern auch gesellschaftliche Legitimation. Genderneutrales Formulardesign ist daher kein Nischenanliegen, sondern Basisarbeit für eine zukunftsfähige, inklusive Stadtgesellschaft.

Recht, Technik, Praxis: Die Rahmenbedingungen für genderneutrale Verwaltung in DACH

Dass genderneutrales Formulardesign rechtlich geboten ist, steht außer Frage. Die Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz entwickelt sich dynamisch. In Deutschland verpflichtet das Personenstandsgesetz seit 2018 dazu, einen dritten Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzen weitere Standards. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Regelungen, die Verwaltungen auf die Gleichstellung und den Schutz persönlicher Daten verpflichten. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Viele kommunale IT-Systeme sind historisch gewachsen, auf binäre Geschlechterlogik ausgelegt und oft schwer anpassbar. Die Umstellung auf genderneutrale Formulare erfordert daher nicht nur technische Anpassungen, sondern auch ein Umdenken der Prozessarchitektur.

Technisch gesehen müssen Formulare so gestaltet sein, dass sie flexibel auf neue Optionen reagieren können. Das betrifft Datenbanken, Schnittstellen, Validierungsregeln und Auswertungslogiken. Ein klassisches Beispiel: Die Adressierung in automatisierten Schreiben. Wenn aus „Sehr geehrter Herr“ und „Sehr geehrte Frau“ ein „Guten Tag“ oder „Hallo“ wird, müssen Systeme diese Sprachlogik abbilden können. Das klingt banal, ist aber im Zusammenspiel mit Altsystemen, automatisierten Workflows und externen Dienstleistern oft ein Kraftakt. Hinzu kommt der Datenschutz: Die Abfrage des Geschlechts ist in den allermeisten Verwaltungsvorgängen weder rechtlich noch fachlich notwendig. Wo sie doch erfolgt, muss sie freiwillig, transparent und sicher erfolgen.

Praxisbeispiele zeigen, wie unterschiedlich der Umgang in DACH-Kommunen ist. Während Städte wie Berlin oder Zürich bereits konsequent auf genderneutrale Formulare setzen und ihre IT-Landschaft sukzessive modernisieren, herrscht andernorts Unsicherheit oder Widerstand. Häufige Argumente: zu hoher Aufwand, mangelnde Akzeptanz, Angst vor Fehlern. Dabei zeigt die Erfahrung: Nutzerfreundliche, inklusive Formulare werden besser angenommen, sorgen für weniger Rückfragen und stärken das Image der Verwaltung. Der Aufwand amortisiert sich durch gesteigerte Effizienz und geringere Fehlerquoten.

Auch internationale Standards spielen eine Rolle. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) setzen weltweit Maßstäbe für barrierefreie digitale Angebote. Sie fordern unter anderem, dass Formulare für alle Nutzergruppen zugänglich und verständlich sein müssen. Genderneutrale Gestaltung ist dabei ein zentrales Kriterium. Kommunen, die Fördermittel für Digitalisierung abrufen wollen, sind häufig ohnehin verpflichtet, diese Standards einzuhalten – ein zusätzlicher Anreiz, die eigenen Prozesse zu modernisieren.

Am Ende entscheidet die Haltung: Wer digitale Inklusion als Chance begreift, wird pragmatische Lösungen finden. Wer sie als Bürde sieht, produziert Frust auf allen Seiten. Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zur Stärkung demokratischer Teilhabe. Genderneutrales Formulardesign ist ein zentraler Baustein auf diesem Weg.

Von der Theorie zur Praxis: Gestaltungsprinzipien für gelungene digitale Inklusion

Gelungenes genderneutrales Formulardesign basiert auf drei Säulen: technische Flexibilität, sprachliche Sensibilität und konsequente Nutzerorientierung. Im ersten Schritt gilt es, die absolute Notwendigkeit jeder Datenabfrage zu hinterfragen. Muss wirklich nach dem Geschlecht gefragt werden? In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein. Wo eine Abfrage dennoch erforderlich ist, etwa aus statistischen oder juristischen Gründen, sollten die Optionen über das klassische Mann-Frau-Schema hinausgehen, etwa mit „divers“ oder „keine Angabe“.

Die größte Herausforderung liegt jedoch meist nicht in der Technik, sondern im Design und der Sprache. Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer intuitiv verständlich, klar strukturiert und barrierefrei sind. Dazu gehört auch die Verwendung genderneutraler Anreden und Formulierungen. Statt „Sehr geehrter Herr Name“ oder „Sehr geehrte Frau Name“ kann etwa „Guten Tag Name“ oder „Hallo Name“ verwendet werden. Das wirkt nicht nur moderner, sondern vermeidet auch peinliche Fehlzuweisungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: die Einbindung der Nutzer in den Gestaltungsprozess. Bürger sollten die Möglichkeit haben, Feedback zu geben und auf Stolpersteine hinzuweisen. Das gelingt etwa durch Usability-Tests, offene Rückmeldekanäle oder Pilotprojekte mit Beteiligung verschiedener Interessengruppen. Nur so lassen sich echte Bedürfnisse erkennen und Lösungen entwickeln, die im Alltag funktionieren. Kommunen wie Wien und Basel haben mit partizipativen Designprozessen gute Erfahrungen gemacht und konnten so die Akzeptanz neuer Formulare deutlich steigern.

Auch technische Details verdienen Aufmerksamkeit. Die Barrierefreiheit von Formularen ist nicht nur eine Frage des Designs, sondern auch der Funktionalität. Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Kontraste, klare Fehlermeldungen und logische Tab-Reihenfolgen sind Pflicht. Genderneutrale Formulare sind immer auch barrierefreie Formulare – und damit ein Gewinn für alle Nutzergruppen, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Vorerfahrung.

Schließlich ist die Kommunikation entscheidend. Die Einführung genderneutraler Formulare sollte aktiv begleitet werden – intern wie extern. Mitarbeitende müssen geschult, Bürger informiert und Skeptiker überzeugt werden. Dabei hilft eine Mischung aus Transparenz, Humor und Pragmatismus: Wer erklärt, warum Inklusion wichtig ist und zeigt, dass genderneutrale Formulare keine Raketenwissenschaft sind, gewinnt schnell Verbündete. Widerstände lassen sich so abbauen, innovative Lösungen gemeinsam entwickeln.

Best Practice und kritische Reflexion: Wo genderneutrales Design begeistert – und wo es an Grenzen stößt

Es gibt sie, die Vorbilder: Kommunen, die genderneutrale Formulare konsequent und kreativ umgesetzt haben. Die Stadt Zürich zum Beispiel hat frühzeitig alle Online-Formulare überarbeitet, die Geschlechtsabfrage weitgehend abgeschafft und die Nutzerführung konsequent auf Inklusion getrimmt. Das Ergebnis: steigende Nutzungszahlen, weniger Beschwerden und ein positives Medienecho. In Berlin hat die Verwaltung gemeinsam mit queeren Vereinen und UX-Designern ein eigenes Styleguide für inklusive Sprache und Formulargestaltung entwickelt, das inzwischen bundesweit als Referenz dient. Auch kleinere Städte wie Tübingen oder Basel setzen auf partizipative Prozesse, um möglichst viele Perspektiven einzubeziehen und Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

Doch bei aller Begeisterung lohnt sich auch der kritische Blick. Nicht jede Innovation ist automatisch ein Fortschritt. In manchen Fällen kann zu viel Vielfalt die Nutzer überfordern oder zu Missverständnissen führen. Die Balance zwischen individueller Ansprache und Standardisierung ist ein schmaler Grat. Es gilt, pragmatische Lösungen zu finden, die im Alltag funktionieren und rechtlichen Anforderungen genügen. Ein zu komplexes Auswahlmenü oder überbordende Hinweise schrecken eher ab, als dass sie zur Inklusion beitragen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt – und die Bereitschaft, Prozesse kontinuierlich zu evaluieren und nachzubessern.

Ein weiteres Problemfeld sind Legacy-Systeme. Viele kommunale IT-Landschaften sind historisch gewachsen und auf starre, binäre Datenmodelle ausgelegt. Die Umstellung auf genderneutrale Formulare erfordert oft tiefgreifende Anpassungen, Schnittstellen-Erweiterungen und umfangreiche Tests. Das ist kein Grund zur Kapitulation, sondern Ansporn für kluge Migrationsstrategien. Viele Städte setzen auf agile Methoden, Pilotprojekte und Open-Source-Lösungen, um Schritt für Schritt voranzukommen.

Auch der Datenschutz bleibt eine Dauerbaustelle. Wer weniger personenbezogene Daten abfragt, reduziert das Risiko von Datenpannen und stärkt das Vertrauen der Nutzer. Genderneutrale Formulare sind daher nicht nur inklusiver, sondern auch sicherer. Eine klare Kommunikation, warum bestimmte Angaben abgefragt werden (oder eben nicht), hilft Missverständnisse zu vermeiden und Akzeptanz zu schaffen.

Und schließlich: Die beste Technik nützt wenig ohne eine Verwaltungskultur, die Vielfalt als Bereicherung begreift. Genderneutrales Formulardesign ist kein Selbstläufer, sondern Ausdruck einer offenen, lernbereiten Verwaltung. Entscheidend ist die Haltung – und die Bereitschaft, auch unbequeme Fragen zu stellen und Antworten zu finden.

Fazit: Inklusive Formulare als Herzstück der digitalen Stadt

Genderneutrales Formulardesign ist weit mehr als ein modischer Trend oder eine rechtliche Pflichtübung. Es ist der Lackmustest für nutzerzentrierte, zeitgemäße Stadtverwaltung – und ein zentraler Baustein für digitale Inklusion. Wer es ernst meint mit Teilhabe, Chancengleichheit und moderner Verwaltung, kommt an diesem Thema nicht vorbei. Die Herausforderungen sind real: von technischen Altlasten über sprachliche Feinheiten bis zu kulturellen Widerständen. Doch die Chancen überwiegen bei weitem. Inklusive, verständliche und genderneutrale Formulare stärken das Vertrauen in die Verwaltung, senken Kosten und Fehlerquoten und machen digitale Angebote für alle zugänglich. Sie sind das Herzstück einer Stadt, die Vielfalt lebt – online wie offline. Wer jetzt handelt, setzt ein Zeichen für die Zukunft und macht das digitale Rathaus zu einem Ort, an dem sich alle Bürger willkommen fühlen.

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Studentische Arbeiten II: Die G+L im September 2021

Aurelia Ibach
Aurelia Ibach

Das Heft als Teaser: weitere studentische Arbeiten online

Im September 2019 veröffentlichten wir die erste G+L mit dem Titel „Studentische Arbeiten“. Hier stellten wir außergewöhnliche Projekte vor, die im Jahr zuvor in den Landschaftsarchitektur­studiengängen deutscher Universitäten entstanden sind. Nun, zwei Jahre später und unter ganz anderen Studienbedingungen (die Corona-Pandemie lässt grüßen), setzen wir die Ausgabe zur Reihe fort (und denken im Übrigen bereits jetzt schon wieder voller Begeisterung über das Folgeheft „Studentische Arbeiten III“ nach).

Damit alles fair bleibt, konzentrieren wir uns im vorliegenden Heft auf Abschluss- und Projektarbeiten, die an Hochschulen und ­Uni­versities of Applied Sciences entstanden sind. Unser Ziel: heraus­ragenden studentischen Arbeiten und den Nachwuchs­talenten, die dahinter stehen, eine Plattform zu geben und Sicht­barkeit für ­Ausnahmetalente zu schaffen.

Bei unseren Vorgesprächen mit Professor*innen und Studierenden mussten wir in der G+L-Redaktion schnell akzeptieren: Ein Heft mit 66 Seiten reicht in keinem Fall aus, die vielen, wirklich guten und spannenden Projekte angemessen vorzustellen, die aktuell an unseren Hochschulen gemacht werden. In diesem Sinne: Sehen Sie das vorliegende Heft bitte als Teaser. Denn: Noch mehr studentische Projekte veröffentlichen wir in den kommenden September-Tagen – Projekt für Projekt – hier, bei uns auf der Webseite.

Was sollten Berufsanfänger*innen anders machen?

Abgesehen von den Projekten aus den Häusern TH Ostwestfalen-Lippe, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, FH Erfurt und BTU Cottbus-Senftenberg bietet das Heft zudem ein paar sehr persön­liche Insights in das Hochschulleben: Eine Absolventin fasst für uns zusammen, was sie gerne vor ihrem Landschaftsarchitekturstudium gewusst hätte, fünf HSWT-Professor*innen sagen frei heraus, was Studierende aus ihrer Sicht nicht wissen (bzw. nicht checken), eine Landschaftsarchitektin blickt zurück auf ihre ersten Monate im Berufsleben und René Rheims von KRAFT.RAUM erörtert, was Berufsanfänger*innen anders machen sollten.

In diesem Sinne: Viel Freude beim Lesen und Stöbern sowie schon mal einen guten Start ins neue Semester (vielleicht diesen Herbst doch tatsächlich wieder ein bisschen in Präsenz?!).

Die G+L 09/21 ist bei uns im Shop erhältlich.

Buga 2029: Wettbewerb für Bacharach entschieden

Blick auf den Münzbach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Blick auf den Münzbach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Die Bundesgartenschau 2029 findet im Welterbe Oberes Mittelrheintal statt. Dies verläuft auf 67 Rheinkilometern und circa 620 Quadratkilometern von Bingen/Rüdesheim bis nach Koblenz. Mit dem Arbeitstitel „Willkommen am Wasser“ will man dort Menschen, Welterbe-Tal und BUGA verbinden. Die BUGA 2029 findet dabei an mehreren Orten gleichzeitig statt. Für einen der drei Schwerpunktbereiche, Bacharach im Kreis Mainz-Bingen, steht nun der Wettbewerbssieger fest. Aus zehn Entwürfen überzeugte das Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt (Köln) zusammen mit Hille und Tesch Architekten (Ingelheim). Lesen Sie hier mehr zum freiraumplanerischen Gestaltungswettbewerb.

Buga 2029 - Projektteam und Motto. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Buga 2029 – Projektteam und Motto. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Vom Kleinod zum Versprechen für die Zukunft

Bacharach ist eine historische Stadt mit Burg, Kloster und Fachwerkhäusern. Sie hat sich bereits einen Namen als poetischen, weltoffenen Treffpunkt gemacht. Doch nicht nur die Architektur und Kulturgeschichte des Ortes ist einen Besuch wert, sondern auch die Natur. So setzt sich die Stadt und die Buga 2029 das gemeinsame Ziel, die Verbindung zwischen Rheinanlagen und Altstadt stärker zu verknüpfen. Den Einheimischen und Besuchenden soll ein entschleunigtes Erlebnis geboten werden. Das 10 Hektar große Planungsgebiet verläuft dabei vom Werth bis zum Strand beim Campingplatz. Hier kommt also vieles zusammen: Altstadtcharme, Landschaftspark, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Strandbad sowie Camping. 

Die Landesbeauftragte für die Buga 2029, Staatssekretärin Simone Schneider, ist begeistert: „Ich freue mich, dass die Buga in Bacharach weiter Gestalt annimmt. Der Siegerentwurf verkörpert das erklärte Ziel der Buga, den Fluss erlebbar zu machen und kombiniert dies mit der einzigartigen mittelalterlichen Innenstadt und vielen kreativen Ideen aus der Stadt selbst“. Und laut Stadtbürgermeister Philipp Rahn beinhaltet der Siegerentwurf genau die eingebrachten Ideen der Bürger*innen Bacharachs. Insofern sagt er: „So können wir das Kleinod Bacharach bis zur Buga 2029 nicht nur im Hinblick auf unsere Geschichte, sondern auch für künftige Generation weiterentwickeln“.

So idyllisch ist Bacharach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
So idyllisch ist Bacharach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Robuster Rahmen für Poesie

Der Siegerentwurf bietet für die Ausstellungen und Veranstaltungen der Buga 2029 einen robusten Rahmen. So sagt der Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft, Jochen Sandner: „Die Buga-Konzeption baut auf den Grundlagen der dauerhaften Neugestaltung des Geländes auf. Künftige Buga-Besucher werden sich sicherlich auf viele farbenfrohe und fantasievolle Überraschungen freuen können, die von der Grünen Branche für die Besuchserlebnisse beim Sommerfestival Bundesgartenschau 2029 geschaffen werden“.

Der Arbeitstitel des Entwurfs zur Buga 2029 lautet dabei „Inseln der Poesie“. Auf den Inseln sollen besondere Orte mit verschiedenen, inspirierenden Funktionen geschaffen werden. Unter dem Überbegriff Poesie führt man verschiedene Themen zusammen: Kreativität mit Malerei und Ästhetik sowie Naturerlebnis mit Reise und Aufbruch. Das Gewinnerteam unterteilt die „Inseln der Poesie“ dabei in „Auenufer“, „Park“ und „B(e)acharach“.

Drei Freiraumtypologien für das Areal

Urbanegestalt und ihr Team gliedern den Bearbeitungsbereich der Buga 2029 in drei Freiraumtypologien: Auenpark, Landschaftspark sowie Sport- und Freizeitpark mit Strandbad. Jede dieser Typologien verspricht dabei eine andere Atmosphäre. Währenddessen verknüpft die am Rhein verlaufende Uferpromenade die Freiräume miteinander. 

Auenufer

Im Norden ist das „Auenufer“ zu finden. Hier wandelt man einen Teil der Landschaft in eine Auenlandschaft um. Der Weg schlängelt sich durch eine naturnahe Bepflanzung und kreiert so Nischen und Rückzugsorte. Die entspannte Atmosphäre ergänzt der Tonnenhof als gastronomisches Angebot.

Klimagarten samt Gewächshaus

Der Weg führt weiter zum sogenannten Klimagarten samt Gewächshaus. Der Bereich besteht aus Rasenflächen und trockenheitsresistenten Pflanzungen. Die Uferpromenade läuft entlang eines Fähranlegers. Hier kann man zum Bacharacher Werth übersetzen. Die Münzbachlagune verbindet dabei das „Auenufer“ mit dem Holzdeck am Fähranleger. Auf großen Steinen kann man hier über den Rhein laufen. Allgemein plant man einen aneignungsbaren Uferbereich entlang der Promenade — zum Beispiel mit Sitzstufen.

Landschaftsgarten

Der nächste Abschnitt führt in den sogenannten Landschaftsgarten. Hier, im historischen Teil des Parks, werden die ursprünglichen Wegeverbindungen der Rheinanlagen übernommen. Außerdem entsiegelt man den bisherigen Parkplatz, um den Landschaftspark fortzuführen. Dabei bieten Sitzgelegenheiten entlang der Wege idyllische Aussichten auf den Rhein beziehungsweise die Stadt.

Planausschnitt Nord. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Nord. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Camping mit Gruppenzeltplätzen oder Tiny Houses

Die zentrale Wiese im Planunsggebiet dient Sport und Veranstaltungen. Zusätzlich könnten Beachvolleyball Felder und eine Calisthenics Anlage den Bereich ergänzen. Und am Ufer gibt es einen mobilen Weinpavillon.

Im südlichen Planabschnitt entsteht ein großzügiger Bereich mit Aktivitäten für alle Altersgruppen. Die Fläche grenzt an das Standbad und den Campingplatz an. Sie hat demnach das Potential, Besuchende und insbesondere die jüngeren Generationen von Bacharach auch nach der Buga 2029 anzusprechen. Hier könnte der Campingplatz auf innovative Elemente setzen. Gruppenzeltplätze oder Tiny Houses würden eine vielfältige und nachhaltige Campingerfahrung ermöglichen.

Planausschnitt Mitte. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Mitte. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Süd. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Süd. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Wie es weiter geht

Der Realisierungsteil des freiraumplanerischen Wettbewerbs umfasst nur die Rheinanlagen. Der Übergang zur Altstadt und der B9 gehört zum Ideenteil. Dieser dient lediglich als stadtplanerischer Vorschlag. Hier berücksichtigt das Siegerteam weitestgehend die Vorgaben gemäß der Planung des Landesbetriebs Mobilität. Sie schlagen beispielsweise vor, beim künftigen Edeka-Markt mittels eines Mobilitäts-Hubs die Parkmöglichkeiten zu optimieren.

Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst jetzt. Buga-Geschäftsführer Sven Stimac sagte hierzu: „Gemeinsam mit der Stadt Bacharach und den Preisträgern werden wir intensiv beraten, welche Vorschläge aus dem Entwurf finanziert, umgesetzt und nachhaltig betrieben werden können. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“. Auch lobte man bereits zwei weitere Wettbewerbe für Abschnitte der Buga 2029 aus.

Schon gewusst? Die BUGA 2031 findet in Wuppertal statt. Mehr dazu hier.