Hitzeschutz als Teil der Bauordnung – rechtliche Zukunft oder Utopie?

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Stimmungsvolles Stadtbild mit Gebäudereihe und bewölktem Himmel in der Schweiz, aufgenommen von Wolfgang Weiser.

Hitzeschutz als Pflicht in der Bauordnung? Was aktuell nach politischer Science-Fiction klingt, könnte schon morgen zur Realität im Stadtentwicklungsalltag werden. Zwischen Klimaanpassung, Bauvorschriften und planerischer Praxis brodelt eine Debatte, die das Selbstverständnis der Branche herausfordert: Ist verpflichtender Hitzeschutz ein rechtlich gangbarer Weg – oder bleibt er eine schöne Utopie für Wettbewerbsbeiträge und Sonntagsreden? Die Antworten sind komplexer, als so mancher Kaltlüfter denkt.

  • Warum Hitzeschutz im Städtebau heute unverzichtbar ist – und wie er bislang geregelt wird.
  • Die rechtlichen Spielräume und Grenzen: Was die Bauordnung kann, darf und (noch) nicht vorschreibt.
  • Aktuelle Praxis und innovative Modelle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Streitpunkte: Technische Machbarkeit, Verantwortlichkeiten, Wirtschaftlichkeit und soziale Gerechtigkeit.
  • Wie andere Länder Hitzeschutz bereits verankern – und was wir daraus lernen können.
  • Potenziale und Risiken einer gesetzlichen Verankerung von Hitzeschutzmaßnahmen.
  • Der Paradigmenwechsel: Vom freiwilligen Goodwill zum rechtlich verpflichtenden Standard.
  • Was Planer, Bauherren und Kommunen jetzt wissen und tun sollten.

Warum Hitzeschutz im Städtebau zur Überlebensfrage wird

Es ist keine Übertreibung: Hitzeschutz ist längst ein Schlüsselfaktor urbaner Lebensqualität – und im Zweifelsfall eine Frage von Gesundheit und Leben. Wer in Städten plant, weiß: Die Sommer werden wärmer, Hitzewellen häufiger, Tropennächte zur Regel. Die städtischen Wärmeinseln – also jene berüchtigten Hotspots, in denen sich Beton, Asphalt und Glas aufheizen wie ein Pizzaofen – werden größer und gefährlicher. Besonders betroffen sind dicht bebaute Quartiere, sozial benachteiligte Viertel und vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Kinder.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In Deutschland sterben inzwischen mehr Menschen an den Folgen von Hitze als durch Verkehrsunfälle. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geraten an ihre Grenzen, wenn die Temperaturen tagelang nicht unter 25 Grad fallen. Städte wie Frankfurt am Main, Köln oder Berlin verzeichnen in Rekordsommern 2022 und 2023 teils hunderte hitzebedingte Todesfälle. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs: Leistungsabfall, vermehrte Fehltage, Schäden an Infrastruktur und steigende Energiekosten für Kühlung sind längst im Alltag angekommen.

Planer, Architekten und Stadtverwaltungen reagieren – oft mit Einzelmaßnahmen: Gründächer, kühlende Fassaden, Verschattungen, neue Bäume, wasserdurchlässige Beläge. Doch all das bleibt fragmentarisch, solange es keine klaren Vorgaben gibt. Das eigentliche Problem: Hitzeschutz ist bislang kein verpflichtender Teil der Bauordnung, sondern bestenfalls eine Empfehlung im Rahmen von Klimaanpassungsstrategien oder städtebaulichen Verträgen. Wer will, kann – wer nicht will, lässt es. Die Folge: ein Flickenteppich aus Pilotprojekten, Wettbewerbsbeiträgen und freiwilligen Initiativen.

Das Versprechen, dass sich der Markt von selbst regelt, hat sich nicht eingelöst. Zu groß sind die Zielkonflikte zwischen Nachverdichtung, Flächendruck und Klimaanpassung. Zu häufig werden Begrünung, Verschattung und Entsiegelung dem Rotstift geopfert, wenn die Baukosten steigen oder Bauherren auf maximale Ausnutzung drängen. Die Bauordnung – als zentrales Steuerungsinstrument – bleibt bisher erstaunlich schweigsam, wenn es um Hitzeschutz geht. Doch die gesellschaftlichen Erwartungen wachsen. Die Frage lautet: Wie lange kann sich die Branche noch um verbindliche Vorgaben drücken?

Gleichzeitig entsteht ein neues Bewusstsein: Hitzeschutz ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Wer heute baut, plant für Jahrzehnte. Das bedeutet: Jede Entscheidung, die Hitze ignoriert, schafft Probleme für die Zukunft – und legt die Kosten künftigen Generationen auf. Die Debatte um Hitzeschutz als Teil der Bauordnung ist damit auch eine Debatte über Verantwortung und Generationengerechtigkeit.

Fachleute sind sich einig: Effektiver Hitzeschutz entsteht nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch integrierte Konzepte. Es braucht eine neue Planungskultur, in der Verschattung, Verdunstung, Durchlüftung und Materialwahl keine Kür mehr sind, sondern Pflicht. Die Bauordnung ist das logische Instrument, um diesen Kulturwandel verbindlich zu machen. Doch wie realistisch ist das?

Rechtliche Rahmenbedingungen: Was die Bauordnung kann – und (noch) nicht darf

Die Landesbauordnungen sind das Rückgrat der deutschen Bauplanung. Sie definieren, was gebaut werden darf, wie gebaut wird – und welche Mindeststandards gelten. Brandschutz, Barrierefreiheit, Schallschutz und Energieeffizienz sind längst fest verankert. Doch beim Thema Hitzeschutz herrscht auffällige Zurückhaltung. Zwar gibt es erste zaghafte Ansätze, etwa in Form von Hinweisen auf sommerlichen Wärmeschutz oder Empfehlungen für Begrünungsmaßnahmen. Doch eine explizite, flächendeckende Verpflichtung sucht man vergeblich.

Woran liegt das? Zum einen fehlt es an eindeutigen, messbaren Kriterien. Was genau ist „ausreichender Hitzeschutz“? Wie lässt sich Verschattung, Luftaustausch oder Verdunstungsleistung objektivieren? Während der Energiebedarf eines Gebäudes klar berechnet werden kann, ist die Wirkung von Hitzeschutzmaßnahmen oft kontextabhängig – sie schwankt je nach Lage, Ausrichtung, Bebauungsdichte und Mikroklima. Das schreckt Rechtssetzer ab, die Angst vor Klagewellen und Umsetzungsproblemen haben.

Zum anderen gibt es Zielkonflikte mit anderen gesetzlichen Vorgaben. Die Forderung nach Nachverdichtung – also mehr Wohnraum auf gleichem Raum – läuft dem Hitzeschutz tendenziell entgegen. Je dichter gebaut wird, desto geringer sind Grünflächen- und Verschattungspotenziale. Auch der Schutz von Baumbestand oder offene Wasserflächen steht oft im Widerspruch zu anderen Planungszielen. Die Bauordnung ist damit ein Minenfeld widerstreitender Interessen – und Hitzeschutz bislang ein Nebenschauplatz.

Ein weiterer Knackpunkt: Die Verantwortlichkeiten sind unklar verteilt. Ist der Bauherr für den Hitzeschutz zuständig? Die Kommune? Oder der Projektentwickler? Wer kontrolliert die Einhaltung – und wie werden Verstöße sanktioniert? Solange diese Fragen nicht geklärt sind, zögern viele Länder, Hitzeschutz verbindlich zu regeln.

Doch es tut sich etwas: Erste Bundesländer – etwa Baden-Württemberg und Berlin – nehmen Hitzeschutz langsam ins Visier. Berlin hat mit dem neuen Stadtentwicklungsplan Klima eine Verbindlichkeit für hitzeangepasste Quartiersentwicklung verankert, auch wenn sie noch nicht in die Bauordnung übertragen wurde. Die Musterbauordnung des Bundes enthält mittlerweile Hinweise auf klimagerechtes Bauen, bleibt aber vage. Klar ist: Ohne politische Initiative und Druck aus der Fachwelt wird sich an dieser Trägheit wenig ändern.

Für Planer bedeutet das: Die Rechtslage ist uneindeutig, der Spielraum groß – und der Interpretationsaufwand enorm. Wer Hitzeschutz heute schon konsequent realisieren will, muss sich auf eine Mischung aus städtebaulichen Verträgen, Gestaltungsrichtlinien und freiwilligen Selbstverpflichtungen verlassen. Doch das ist ein fragiles Konstrukt – und alles andere als zukunftssicher.

Praxis und Pioniere: Wie Hitzeschutz heute schon verbindlich geregelt wird

Wer wissen will, wie Hitzeschutz als Teil der Bauordnung funktionieren kann, muss in die Praxis blicken – und über Landesgrenzen hinaus. In der Schweiz etwa ist der Umgang mit Hitzeschutz in einigen Kantonen längst verbindlich: Zürich fordert bei Neubauprojekten explizit Maßnahmen zur Reduktion sommerlicher Überhitzung, darunter Mindestquoten für Fassaden- und Dachbegrünung sowie Vorgaben für Verschattungen und luftdurchlässige Baukörper. Die Stadt Wien geht mit ihrem „Stadtklima-Check“ noch weiter: Jedes größere Bauvorhaben muss nachweisen, wie Hitzeschutz, Durchlüftung und Regenwassermanagement integriert werden. Die Vorgaben sind Teil der Baugenehmigung – wer sich nicht daran hält, bekommt keine Baugenehmigung.

Auch in Deutschland gibt es erste Pilotprojekte, die über das Übliche hinausgehen. In Freiburg etwa wurde im Neubaugebiet Dietenbach ein umfassendes Hitzeschutzkonzept verpflichtend gemacht: Breite, begrünte Straßenräume, kühlende Wasserflächen, eine verbindliche Mindestanzahl von Bäumen pro Grundstück und die Pflicht zur Begrünung von Dächern und Fassaden. Das alles wurde vertraglich fixiert – und gilt als Blaupause für andere Städte.

Besonders spannend ist der Ansatz von Hamburg: Hier testet die Stadt ein Bewertungssystem, das Hitzeschutzmaßnahmen quantifiziert und mit Bonuspunkten bei der Baugenehmigung belohnt. Wer mehr tut als das Minimum, bekommt schneller grünes Licht. Das ist zwar noch keine echte Verpflichtung – aber ein Schritt in Richtung Steuerung über die Bauordnung.

Ein Blick nach Basel zeigt, wie konsequent man es machen kann: Dort sind im Stadtzentrum bestimmte Hitzeschutzmaßnahmen – etwa die Begrünung von mindestens 30 Prozent der Dachfläche bei Neubauten – zwingend vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, zahlt empfindliche Bußgelder. Die Kontrolle erfolgt regelmäßig durch das Bauamt – und die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch, weil die Vorteile sichtbar werden: kühlere Straßen, bessere Aufenthaltsqualität, weniger Hitzestress.

Diese Beispiele zeigen: Es ist möglich, Hitzeschutz verbindlich zu regeln – wenn der politische Wille da ist und die rechtlichen Instrumente klug gewählt werden. Klar ist aber auch: Die Übertragbarkeit hängt von lokalen Rahmenbedingungen ab. Was in Zürich oder Basel funktioniert, muss in Hamburg oder München nicht eins zu eins passen. Wichtig ist, dass die Branche lernt – und voneinander abschaut, ohne dogmatisch zu kopieren.

Für Planer und Bauherren bedeutet das: Wer heute schon auf Hitzeschutz setzt, verschafft sich nicht nur einen Wettbewerbsvorteil – sondern ist auf der sicheren Seite, wenn die Bauordnung nachzieht. Denn die Zeit der freiwilligen Goodwill-Maßnahmen läuft ab. Die Zukunft gehört dem verpflichtenden, überprüfbaren Hitzeschutz.

Streitpunkte: Technische, wirtschaftliche und soziale Dimensionen der Pflicht

Die Forderung nach verpflichtendem Hitzeschutz in der Bauordnung ist nicht unumstritten. Kritiker warnen vor Überregulierung, steigenden Baukosten und fehlender Flexibilität. Sie argumentieren: Jeder Standort ist anders, pauschale Vorgaben sind nicht sinnvoll. Tatsächlich gibt es technische Herausforderungen: Wie misst man die kühlende Wirkung eines Baumes? Wie quantifiziert man Verschattung oder Verdunstung? Und wie lässt sich verhindern, dass Maßnahmen nur auf dem Papier stehen, aber in der Praxis verpuffen?

Ein weiteres Argument: Hitzeschutz kostet Geld. Gründächer, hochwertige Fassadenbegrünungen, Verschattungsanlagen oder kühlende Wasserflächen sind Investitionen, die sich nicht immer kurzfristig rechnen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten fürchten Bauherren, dass zusätzliche Vorgaben die Kalkulation sprengen und Mieten weiter steigen lassen. Die soziale Frage ist damit Teil der Debatte: Wie stellen wir sicher, dass Hitzeschutz nicht zum Luxus für Wohlhabende wird, sondern zum Standard für alle?

Hinzu kommt die wirtschaftliche Perspektive: Viele Investoren scheuen Vorgaben, die den Handlungsspielraum einschränken oder die Rendite schmälern. Sie argumentieren, dass zu viele Vorschriften Innovation verhindern und den Wohnungsbau ausbremsen. Doch diese Argumentation greift zu kurz: Studien zeigen, dass Hitzeschutzmaßnahmen langfristig Kosten sparen – etwa durch geringeren Kühlbedarf, weniger Hitzeschäden und höhere Aufenthaltsqualität. Die Kunst liegt darin, die Vorteile sichtbar und quantifizierbar zu machen.

Auch die technische Machbarkeit ist Thema. Nicht jede Maßnahme funktioniert überall gleich gut. In engen Altstadtquartieren sind Bäume oder große Grünflächen schwer realisierbar, hier sind Fassadenbegrünungen, kühlende Materialien oder innovative Verschattung gefragt. Die Bauordnung muss also klug genug sein, um Spielräume zu lassen – aber verbindlich genug, um echte Wirkung zu erzielen. Pauschale Verbote oder starre Quoten sind selten zielführend, gefragt sind flexible, kontextsensitive Vorgaben.

Schließlich steht die Frage der Kontrolle im Raum: Wer prüft, ob Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden? Wie werden Nachbesserungen eingefordert? Hier braucht es einen Paradigmenwechsel: Weg von der reinen Nachweisbürokratie, hin zu einer Kultur der Wirksamkeitskontrolle. Digitale Tools – etwa Urban Digital Twins, wie sie in Vorreiterstädten im Einsatz sind – können helfen, die Wirkung von Hitzeschutzmaßnahmen zu simulieren, zu überwachen und transparent zu machen. Das schafft Vertrauen – und nimmt die Angst vor der Black Box Bauordnung.

Die Debatte um verpflichtenden Hitzeschutz ist also auch eine Debatte um Mut, Innovation und Gerechtigkeit. Wer sie ernst nimmt, muss die Argumente der Kritiker aufnehmen – und mit guten, praxistauglichen Lösungen antworten. Denn klar ist: Die Kosten des Nichtstuns sind in jedem Fall höher als die Investitionen in den Hitzeschutz.

Ausblick: Von der Utopie zum Standard – wie Hitzeschutz Teil der Bauordnung werden kann

Der Weg zur verpflichtenden Integration von Hitzeschutz in die Bauordnung ist kein Selbstläufer – aber er ist machbar. Entscheidend sind politischer Wille, fachliche Klarheit und das Bekenntnis zu einer neuen Planungskultur. Die Erfahrungen aus der Energieeffizienz zeigen: Was heute noch als „unmöglich“ gilt, ist morgen Standard. Vor zwanzig Jahren galt die Wärmedämmung als Kostentreiber, heute ist sie Pflicht und nicht mehr wegzudenken. Der gleiche Wandel steht dem Hitzeschutz bevor.

Die ersten Schritte sind gemacht: In Kommunen wie Berlin, Freiburg, Wien und Zürich gibt es praxiserprobte Modelle. Die technische Machbarkeit ist belegt, die gesellschaftliche Akzeptanz wächst. Das nächste Level ist die rechtliche Verankerung – zunächst über städtebauliche Verträge, dann über spezielle Klimaschutzsatzungen, und schließlich in der Landes- oder Musterbauordnung. Der Weg ist nicht geradlinig, aber er ist vorgezeichnet.

Was können Planer, Architekten und Kommunen jetzt tun? Erstens: Die eigenen Projekte als Labor für Hitzeschutz begreifen – und innovative Lösungen entwickeln, die Vorbildcharakter haben. Zweitens: Die politische Debatte aktiv mitgestalten, gute Beispiele sichtbar machen und die Vorteile für alle kommunizieren. Drittens: Die technischen Möglichkeiten ausschöpfen – von digitalen Stadtmodellen bis zu baubiologischen Innovationen. Viertens: Die Kontrolle und Wirksamkeit von Maßnahmen von Anfang an mitdenken, statt auf reine Nachweispflichten zu setzen.

Die Bauordnung ist das zentrale Instrument, um den Wandel vom freiwilligen zum verpflichtenden Hitzeschutz zu steuern. Sie muss offen für Innovationen bleiben, aber klare Mindeststandards setzen. Der Schlüssel ist eine Balance aus Flexibilität und Verbindlichkeit, aus technischer Präzision und sozialer Gerechtigkeit. Wer das schafft, macht aus der Utopie Realität.

Natürlich wird es Widerstände geben – aus der Bauwirtschaft, von konservativen Kräften oder aus Teilen der Verwaltung. Doch der gesellschaftliche Druck steigt, die Klimakrise kennt keine Geduld. Wer heute mutig vorangeht, setzt die Standards von morgen. Hitzeschutz als Teil der Bauordnung ist kein Hirngespinst mehr, sondern die logische Antwort auf eine neue urbane Realität.

Am Ende entscheidet sich die Zukunft der Städte an der Frage, wie ernst sie den Schutz ihrer Bewohner nehmen. Die Bauordnung ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein Hebel für Lebensqualität, Gesundheit und Klimaanpassung. Wer das erkennt, wird nicht abwarten – sondern gestalten.

Fazit: Die Diskussion um Hitzeschutz als Teil der Bauordnung steht an einem Wendepunkt. Was heute noch als Utopie gilt, ist morgen vielleicht schon Standard – und zwar aus gutem Grund. Die technischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen sind da, die Praxis liefert überzeugende Beispiele. Klar ist: Die freiwillige Phase läuft aus, der Paradigmenwechsel ist nur eine Frage der Zeit. Wer als Planer, Bauherr oder Kommune jetzt klug handelt, gestaltet die Stadt von morgen aktiv mit – und sorgt dafür, dass Hitzeschutz kein Luxus bleibt, sondern zum selbstverständlichen Bestandteil urbaner Lebensqualität wird. Nur so entsteht eine Stadt, die auch im Hochsommer lebenswert bleibt. Und das ist keine Utopie, sondern Pflicht.

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Gärten des Jahres 2021 – Die Preisträger*innen

Gärten des Jahres 2021. Hanne Roth und Konstanze Neubauer (Hrsg.) (Callwey Verlag)
Gärten des Jahres 2021. Hanne Roth und Konstanze Neubauer (Hrsg.) (Callwey Verlag)

Bereits zum sechsten Mal haben Landschaftsarchitekt*innen, Gartengestalter*innen sowie Garten- und Landschaftsbauende ihre besonders gelungenen, realisierten Privatgärten beim Wettbewerb um den Garten des Jahres eingereicht. 50 davon haben es in die Publikation “Gärten des Jahres 2021” geschafft – und ein Projekt wurde von der renommierten Fachjury mit dem ersten Preis ausgezeichnet: Der Garten „Ein Teil der Pflanzenwelt“ in der Nähe von Hannover.

Vorzeigeprojekt für Biodiversität

Alle Fotos: Ferdinand Graf Luckner

Alle Jahre wieder ist es so weit: Die Publikation “Gärten des Jahres 2021” versorgt Gartenplaner*innen und Gartenbesitzer*innen mit neuer Inspiration. Das Kompendium zeigt die 50 schönsten Privatgärten im deutschsprachigen Raum. Das Buch beinhaltet eine beeindruckende Vielfalt unterschiedlichster Privatgärten anhand von über 400 Farbabbildungen und Gartenplänen. Detaillierte Angaben zu Besonderheiten des Grundstücks, des Konzepts, der verwendeten Materialien und der Auswahl der Pflanzen runden die 50 Gartenporträts ab.

Dem Buch zugrunde liegt der jährliche Wettbewerb “Gärten des Jahres”, der 2021 bereits zum sechsten Mal stattfindet. Dafür haben Landschaftsarchitekt*innen, Gartengestalter*innen sowie Garten- und Landschaftsbauende ihre schönsten, bereits realisierten Projekte eingereicht. Die renommierte Fachjury erkor daraus 50 Projekte und benannte aus diesen einen Preisträger und vier Anerkennungen. Dabei wurde Wert auf ganzheitliche Konzepte gelegt, die den Garten auf individuelle Weise zum erweiterten Wohn- und Genussraum der Nutzer*innen werden lassen. Es sollte eine starke Idee dahinterstecken, der sich Pflanzen, Materialien, Produkte etc. unterordnen.

Gärten des Jahres 2021: Siegprojekt in Hannover

Der erste Preis, dotiert mit 5 000 Euro, ging an das Büro Petra Pelz Design-natürlich und an GartenLandschaft Berg & Co. GmbH für den Garten „Ein Teil der Pflanzenwelt“ in der Nähe von Hannover. Die Jury findet lobende Worte: “Ein Vorzeigeprojekt für Biodiversität und Nachhaltigkeit in unserer Branche.”

Aus dem Juryurteil:

“Auf 1 900 begrünten Quadratmetern wirkt alles naturnah, und doch wurde nichts dem Zufall überlassen: Hier haben die Experten einen Rückzugsort für die Bewohner*innen des Holz-Bungalows geschaffen, in dem sie sich erholen und Natur als Teil ihres Zuhauses erleben können.

Verschiedene Bäume und Gehölze fassen den Garten schützend ein und spenden an heißen Tagen Schatten. Die Baumaterialien stammen aus der Region.Der Garten ist eine wahr gewordene Vision: Sie zeigt eindrucksvoll, was die naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung heute schon für den Natur- und Artenschutz leisten kann.

Hier wurde konsequent alles bepflanzt, inklusive der Dächer, die sogar begehbar sind und sich so harmonisch als zusätzlicher Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Menschen in die Gartenlandschaft einfügen. Aus dem Panoramafenster des glänzenden Baumhaus-Kubus erblickt man den gesamten Naturgarten. Durch bodentiefe Fenster, Glastüren und einen ebenerdigen Zugang gehen Wohnraum und Garten des Bungalows eine nahtlose Verbindung ein.

Ein durchdachter Mix aus verschiedenen Pflanzenarten und -bereichen sorgt übers Jahr dafür, dass Insekten und andere Tiere möglichst lange Nahrung finden. Hier wirken ästhetisches Verständnis, Handwerkskunst, jahrzehntelange Erfahrung und ausgewiesene Pflanzen- und Pflanzexpertise mit Kreativität und einem visionären Blick auf das Thema Landschafts- und Gartengestaltung zusammen – und schaffen ein naturnahes Refugium für Menschen, Flora und Fauna.”

Gärten des Jahres 2021: Anerkennungen

Folgende Büros erhielten eine Anerkennung der Jury:

Hanne Roth / Konstanze Neubauer
Gärten des Jahres
Die 50 besten Privatgärten 2021
2021. 320 Seiten, über 400 farbige Abbildungen und Pläne
23 x 30 cm, gebunden
€ [D] 59,95; € [A] 61,70; sFr. 80,00
ISBN 978-3-7667-2507-3
Erhältlich beim Callwey Verlag

Partner*innen des Wettbewerbs sind BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatz-bau e. V., bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, BSLA – Bund Schweizer Land-schaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, DGGL Deutsche Gesellschaft für Gar-tenkunst und Landschaftskultur e.V., GaLaBau Verband Österreich, Jardin Suisse – GaLa-Bau-Verband der Schweiz, ÖGLA Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitekur, C-Side Pools, Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG, New Monday, Garpa und Schloss Dyck sowie der Callwey Verlag und die Medienpartner Garten + Landschaft, Mein schöner Garten und Gartenpraxis.

Hauptpreis beim Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022: Im Prinz Eugen Park in München verschmelzen Freiraum und Wohnraum miteinander. © Laura Loewel
Hauptpreis beim Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022: Im Prinz Eugen Park in München verschmelzen Freiraum und Wohnraum miteinander. © Laura Loewel

Am Freitag, den 11. November, fand die Preisverleihung des Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preises 2022 in München statt. Zum zweiten Mal kürt der bdla Landesverband Bayern innovative Projekte und Planungen in Bayern, die Landschaftsarchitekt*innen in den letzten fünf Jahren umsetzten. Der Prinz-Eugen-Park in München von Liebald + Aufermann Landschaftsarchitekten war der Sieger des Abends.

Zum zweiten Mal vergab der bdla Landesverband Bayern den Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis. Neben dem Hauptpreis würdigte er auch fünf Projekte in vorgegebenen Kategorien. Unter ihnen waren nicht nur „klassische“ Arbeitsfelder der Landschaftsarchitektur wie Spiel und Freizeit oder Bauwerksbegrünung, sondern auch Themen wie Experimentelle Landschaftsarchitektur oder Urbanität. Die Preisverleihung des Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 fand am 11. November im Oberangertheater in München statt. Die Schirmherrschaft hatte in diesem Jahr Stadtbaurätin Elisabeth Merk inne.

Prinz-Eugen-Park erhält Hauptpreis und Anerkennung

Das Projekt „Prinz-Eugen-Park“ von Liebald + Aufermann Landschaftsarchitekten erhielt an dem Freitagabend nicht nur den Hauptpreis, sondern auch die Anerkennung in der Kategorie „Bauwerksbegrünung und Biodiversität“. Für die Biodiversitätsplanung und -pflanzung waren Dr. Reinhard Witt und Katrin Kaltofen von „Die Naturgartenplaner“ zuständig und somit maßgeblich am Projekt beteiligt. Der Prinz-Eugen-Park, ein Wohnungsbauprojekt in München, fange den Geist unserer Zeit ein, so die Jury des Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis. Sie hob vor allem die Beteiligung der Bewohner*innen am Arbeits- und Planungsprozess hervor. Beim Anpflanzen und dem Pflegen der Grünanlagen packen die Bewohner*innen selbst mit an. Der Prinz-Eugen-Park verkörpere ein ideales Zusammenleben in der Stadt und im Einklang der Natur.

Projektübersicht:

  • Planverfasser*in: liebald + aufermann landschaftsarchitekten & stadtplaner
  • Biodiversitätskonzept, Pflanzplanung sowie Pflanzungen, Ansaaten und Entwicklungspflege mit Bürgerbeteiligung: Dr. Reinhard Witt und Katrin Kaltofen (Die Naturgartenplaner)
  • Bauherr*in, Auftraggeber*in: mehrere Genossenschaften und Baugemeinschaften
  • Zeitraum: 2017 bis 2020

Auszeichnungen des Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preises 2022

In der Kategorie „Grüne und Blaue Infrastruktur“ wurde das Wörnitz Flussfreibad in Oettingen ausgezeichnet. Dem Dresdner Büro Storch Landschaftsarchitektur sei es gemeinsam mit Jordan Balzer Schubert Architekten gelungen, bestehende Elemente in die neue Gestaltung des Flussbades zu integrieren, so die Jury. Entstanden sei ein Ort, an dem sich Jung und Alt entspannen können.

Projektübersicht:

  • Planverfasser*in: Storch Landschaftsarchitektur, Jordan Balzer Schubert Architekten
  • Bauherr*in, Auftraggeber*in: Stadt Oettingen in Bayern
  • Zeitraum: 2016 bis 2020
Das Wörnitz Flussfreibad in Öttingen, Foto © Laura Loewel
Das Wörnitz Flussfreibad in Öttingen, Foto © Laura Loewel

Das Container Collective in München wurde mit der Auszeichnung in der Kategorie „Experimentelle Landschaftsarchitektur und Bauen im Detail“ gewürdigt. Jühling & Köppel Landschaftsarchitekten entwarfen mit dem Container Collective eine Low Budget-Lösung für das Werksviertel. Die „Pop Up City“ sei ein ausgezeichnetes Experiment für eine erfrischende Stadtintervention, so die Jury.

Projektübersicht:

  • Planverfasser*in: Jühling & Köppel Landschaftsarchitekten
  • Bauherr*in, Auftraggeber*in: OTEC GmbH & Co.KG
  • Zeitraum: 2016 bis 2019

Der Landschaftspark Paul-Gerhardt-Allee in München erhielt den Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 in der Kategorie „Tourismus, Freizeit, Spiel und Sport“. Als sehr gelungene Raumkomposition des Büros lohrer:hochrein lobte die Jury das Projekt. Den Landschaftsarchitekt*innen gelang es den Erholungsraum des umliegenden Wohnungsgebiets von den Emissionen der Bahn abzuschirmen.

Projektübersicht:

  • Planverfasser*in: lohrer:hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
  • Bauherr*in, Auftraggeber*in: Aurelis Real Estate, ARTEC Wohnbau
  • Zeitraum: 2017 bis 2019

In der Kategorie „Urbanität, Bestand, Stadt und Platz“ wurde beim Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 ein Projekt ausgezeichnet, das sich dem Thema „Wasser“ widmet. Das Büro Marlene Heichele Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten nahm sich der Aufgabe an, in Regensburg Hochwasserschutz funktional und ästhetisch umzusetzen.

Projektübersicht:

  • Planverfasser*in: Marlene Heichele Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten
  • Bauherr*in, Auftraggeber*in: Stadt Regensburg
  • Zeitraum: 2014 bis 2019

Alle Nominierungen des Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preises 2022 finden Sie hier.

Hochwasserschutz in Regensburg-Donaumarkt, Foto: © Laura Loewel
Hochwasserschutz in Regensburg-Donaumarkt, Foto: © Laura Loewel