Hoai Grundlagenermittlung: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Hoai Grundlagenermittlung
Natürliche Materialien in Weiß, Grün und Braun – Gestaltungselemente im Fokus. (Foto: plhnk / Unsplash)

Wer ein Planungshonorar korrekt ermitteln will, muss zuerst verstehen, was die Leistung überhaupt umfasst. Die HOAI Grundlagenermittlung bildet als erste Leistungsphase das Fundament jedes Planungsauftrags in der Landschaftsarchitektur, der Freianlagenplanung und der Objektplanung: Sie definiert, was ein Projekt werden soll, bevor irgendjemand einen Stift ansetzt oder ein Konzept entwirft. Wer diese Phase unterschätzt, riskiert Planungen, die an den tatsächlichen Anforderungen vorbeigehen, und Honorare, die auf falschen Grundlagen berechnet wurden.

  • Was die HOAI Grundlagenermittlung ist und welche Leistungen sie umfasst
  • Welche Stellung Leistungsphase 1 im Gesamtgefüge der HOAI einnimmt
  • Welche konkreten Grundleistungen und Besonderen Leistungen zur Grundlagenermittlung gehören
  • Wie der Honoraranteil der Leistungsphase 1 berechnet und bewertet wird
  • Welche Bedeutung die Grundlagenermittlung für Freianlagen, Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung hat
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Grundlagenermittlung in den Planungsprozess und die Projektsteuerung eingebettet ist
  • Was sich aus der Grundlagenermittlung für spätere Leistungsphasen und die Qualität des Gesamtprojekts ergibt

Was ist die HOAI Grundlagenermittlung? Definition und Einordnung

Die HOAI Grundlagenermittlung bezeichnet die erste Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Die HOAI ist eine deutsche Rechtsverordnung, die das Honorar für Planungsleistungen in der Architektur, der Ingenieurplanung und der Landschaftsarchitektur regelt. Sie gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, und weist jeder Phase einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar zu. Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, steht am Anfang dieses Systems und bildet die inhaltliche Voraussetzung für alle nachfolgenden Planungsschritte.

Der Begriff „Grundlagenermittlung“ beschreibt präzise, was in dieser Phase geleistet wird: Es geht darum, die Grundlagen eines Projekts zu ermitteln, also systematisch zu erfassen, was der Auftraggeber tatsächlich braucht, welche Rahmenbedingungen bestehen und welche planerischen Anforderungen sich daraus ableiten. Die HOAI Grundlagenermittlung ist damit keine Planungsleistung im engeren Sinne, sondern eine Analyse- und Klärungsleistung. Sie schafft die Informationsbasis, auf der alle weiteren Planungsentscheidungen aufbauen. Ohne eine sorgfältige Grundlagenermittlung fehlt dem gesamten Planungsprozess das sichere Fundament.

In der Praxis wird Leistungsphase 1 häufig unterschätzt oder pauschal abgehandelt, weil sie keine sichtbaren Planzeichnungen oder Entwürfe hervorbringt. Dieser Eindruck ist irreführend. Die Grundlagenermittlung entscheidet darüber, ob ein Projekt von Anfang an in die richtige Richtung geht. Fehler, die hier gemacht werden, pflanzen sich durch alle nachfolgenden Leistungsphasen fort und sind oft nur mit erheblichem Mehraufwand zu korrigieren. Fachleute aus der Landschaftsarchitektur und der Freiraumplanung wissen, dass eine gründliche Leistungsphase 1 langfristig Zeit und Kosten spart.

Leistungsinhalt der Grundlagenermittlung: Was konkret geleistet wird

Die HOAI definiert für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Mindestumfang der Leistung, der für die Honorarberechnung maßgeblich ist. Für die Grundlagenermittlung umfassen diese Grundleistungen im Wesentlichen das Klären der Aufgabenstellung, das Beraten zum gesamten Leistungsbedarf, das Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie das Zusammenfassen und Dokumentieren der Ergebnisse. Diese Tätigkeiten klingen abstrakt, haben aber in der Planungspraxis sehr konkreten Inhalt.

Das Klären der Aufgabenstellung bedeutet, dass der Planer gemeinsam mit dem Auftraggeber herausarbeitet, was das Projekt leisten soll. Welche Nutzungen sind vorgesehen? Welche Nutzergruppen sollen angesprochen werden? Welche gestalterischen, ökologischen oder funktionalen Ziele verfolgt der Auftraggeber? Im Bereich der Freianlagenplanung und Landschaftsarchitektur kommen hier Fragen hinzu, die spezifisch für Außenräume sind: Welche Vegetationsstrukturen sind gewünscht oder notwendig? Welche klimatischen Anforderungen bestehen? Welche Aussagen macht der Bebauungsplan oder ein vorhandener Grünordnungsplan zur Freiflächengestaltung? Welche Anforderungen stellt die Barrierefreiheit? Diese Fragen lassen sich nicht am Schreibtisch beantworten, sondern erfordern das Gespräch mit dem Auftraggeber und häufig auch die Begehung des Planungsgebiets.

Das Beraten zum gesamten Leistungsbedarf schließt ein, dass der Planer dem Auftraggeber erläutert, welche Fachplanungen, Gutachten und Untersuchungen für das Projekt notwendig sein werden. Im Bereich der Freiraumplanung kann das Bodengutachten, Artenschutzprüfungen, Lärmschutzgutachten, Versickerungsnachweise oder vegetationstechnische Untersuchungen umfassen. Der Planer fungiert in dieser Phase als kompetenter Berater, der den Auftraggeber in die Lage versetzt, informierte Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig werden in dieser Phase die Grundlagen für die spätere Honorarermittlung gelegt, denn die anrechenbare Kostenschätzung und die Einordnung in die Honorarzonen beginnen mit den hier gewonnenen Erkenntnissen.

Besondere Leistungen in der Grundlagenermittlung

Neben den Grundleistungen kennt die HOAI sogenannte Besondere Leistungen, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind. In der Grundlagenermittlung können dazu beispielsweise das Aufstellen und Koordinieren eines Programms der gesamten Planung, die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse des Planungsgebiets, Machbarkeitsstudien oder die Analyse von Alternativen gehören. Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner sind Bestandsaufnahmen von Vegetation, Topografie, Boden und Entwässerung häufig unverzichtbare Vorarbeiten, die über den Grundleistungsumfang hinausgehen und daher als Besondere Leistungen vereinbart werden sollten. Wer diese Leistungen erbringt, ohne sie vertraglich zu verankern, arbeitet ohne Honoraranspruch.

Die Abgrenzung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist in der Praxis nicht immer trennscharf und führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen Planern und Auftraggebern. Grundsätzlich gilt: Was die HOAI als Grundleistung benennt, ist im Grundhonorar enthalten. Alles, was darüber hinausgeht, muss schriftlich vereinbart werden, um einen Honoraranspruch zu begründen. Dieser Grundsatz ist besonders in der Leistungsphase 1 relevant, weil der Umfang der Grundlagenermittlung stark vom Projekttyp und der Komplexität des Auftrags abhängt.

Honoraranteil und Bedeutung im Vergütungssystem der HOAI

Im Honorargefüge der HOAI entfällt auf die Grundlagenermittlung ein vergleichsweise geringer prozentualer Anteil am Gesamthonorar. Bei der Objektplanung für Freianlagen beträgt dieser Anteil nach der aktuellen Fassung der HOAI drei Prozent des Gesamthonorars. Dieser niedrige Prozentsatz spiegelt nicht den tatsächlichen Aufwand wider, den eine sorgfältige Grundlagenermittlung erfordern kann, sondern die systematische Gewichtung der Leistungsphasen im Verhältnis zum Planungsfortschritt. Die eigentliche Planungsarbeit, die in Entwurf, Ausführungsplanung und Ausschreibung liegt, wird honorarmäßig stärker gewichtet.

Für Planer ergibt sich daraus eine praktische Konsequenz: Der Honoraranteil der Leistungsphase 1 ist häufig nicht kostendeckend, wenn die Grundlagenermittlung besonders aufwendig ist. Das gilt vor allem bei großen, komplexen Projekten, bei denen umfangreiche Bestandsanalysen, Nutzerbeteiligungen oder Variantenuntersuchungen erforderlich sind. In solchen Fällen ist es wirtschaftlich und fachlich geboten, den tatsächlichen Leistungsumfang vertraglich als Besondere Leistungen zu vereinbaren oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Wer dies versäumt, subventioniert die frühen Planungsphasen aus den Honoraren der späteren Leistungsphasen, was die wirtschaftliche Grundlage des Büros belastet.

Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für das Honorar fest, wobei seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 und der daraus folgenden Novellierung der HOAI die verbindliche Wirkung der Mindestsätze im Verhältnis zwischen Planern und privaten Auftraggebern eingeschränkt wurde. Die Honorartafeln der HOAI dienen seither eher als Orientierungsrahmen und Verhandlungsgrundlage. Dennoch bleibt die Systematik der Leistungsphasen und ihrer prozentualen Gewichtung als strukturierendes Instrument für Planung und Vergütung unverändert relevant.

Bedeutung der Grundlagenermittlung für Freianlagen und Landschaftsarchitektur

Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner hat die HOAI Grundlagenermittlung eine besondere fachliche Dimension, die über das reine Honorarrecht hinausgeht. Freiräume sind komplexe Systeme, die ökologische, klimatische, soziale und gestalterische Anforderungen in sich vereinen. Eine sorgfältige Grundlagenermittlung muss all diese Dimensionen erfassen, bevor eine erste Entwurfsidee entwickelt wird. Das unterscheidet die Freiraumplanung von der reinen Hochbauplanung, bei der die physikalischen Rahmenbedingungen des Gebäudes stärker standardisierbar sind.

Zu den fachspezifischen Inhalten einer Grundlagenermittlung im Bereich der Freianlagen gehören die Erfassung der standörtlichen Gegebenheiten: Bodenart und Bodengüte, Topografie und Gefälle, Bestandsvegetation und deren Zustand, Versiegelungsgrad, Entwässerungssituation sowie klimatische Besonderheiten wie Kaltluftabflüsse, Verschattung oder Windexposition. Diese Faktoren bestimmen maßgeblich, welche Vegetationskonzepte umsetzbar sind, welche Bepflanzungen langfristig standortgerecht gedeihen und welche technischen Lösungen für Entwässerung und Bewässerung erforderlich werden. Wer diese Grundlagen nicht kennt, entwirft an der Realität vorbei.

Hinzu kommen planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Der Planer muss in der Grundlagenermittlung klären, welche Vorgaben aus Bebauungsplänen, Grünordnungsplänen, Landschaftsplänen oder naturschutzrechtlichen Regelungen für das Planungsgebiet gelten. Artenschutzrechtliche Vorprüfungen, die Frage nach geschützten Biotopen oder die Einbindung in übergeordnete Grünzüge sind Aspekte, die bereits in Leistungsphase 1 identifiziert werden müssen, weil sie den Handlungsspielraum des gesamten Projekts definieren. Ein Projekt, das in der Grundlagenermittlung naturschutzrechtliche Konflikte übersieht, kann in späteren Phasen erheblich in Verzug geraten oder scheitern.

Die Beteiligung von Nutzern und Stakeholdern ist ein weiterer Aspekt, der in der Freiraumplanung besondere Relevanz hat. Öffentliche Freianlagen, Schulhöfe, Quartiersplätze oder Parkanlagen sind Räume, die von unterschiedlichen Nutzergruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen beansprucht werden. Eine Grundlagenermittlung, die diese Nutzerperspektiven nicht erfasst, produziert Entwürfe, die an der sozialen Realität vorbeigehen. Partizipative Verfahren, Befragungen oder Workshops können Teil der Grundlagenermittlung sein, sind dann aber als Besondere Leistungen zu vereinbaren.

Typische Fehler und Missverständnisse in der Praxis

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, die Grundlagenermittlung als bloße Formalität zu behandeln, die man schnell abhakt, um möglichst rasch mit dem „eigentlichen“ Planen zu beginnen. Dieser Ansatz führt regelmäßig dazu, dass Planungen auf unvollständigen oder falschen Annahmen aufbauen. Wenn sich in Leistungsphase 3 oder 4 herausstellt, dass die Aufgabenstellung in Leistungsphase 1 nicht vollständig geklärt wurde, entstehen Planungsumläufe, Nachbesserungen und Honorarkonflikte, die vermeidbar gewesen wären.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Frage, wer die Grundlagenermittlung bezahlt. Auftraggeber gehen manchmal davon aus, dass Planer die Grundlagenermittlung kostenlos oder als Teil einer Akquisitionsleistung erbringen. Das ist falsch. Die Grundlagenermittlung ist eine vergütungspflichtige Leistungsphase, sobald ein Auftrag erteilt wurde. Leistungen, die vor der Auftragserteilung erbracht werden, etwa im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Präsentation, sind davon zu unterscheiden. Die Grenze zwischen Akquisition und vergütungspflichtiger Leistungsphase 1 ist in der Praxis nicht immer klar und sollte im Zweifelsfall schriftlich geregelt werden.

Planer unterschätzen zudem häufig, wie wichtig die schriftliche Dokumentation der Grundlagenermittlung ist. Die HOAI verlangt das Zusammenfassen und Dokumentieren der Ergebnisse als Teil der Grundleistungen. Diese Dokumentation ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein wichtiges Instrument der Projektsicherung. Sie hält fest, was mit dem Auftraggeber besprochen und vereinbart wurde, welche Rahmenbedingungen bekannt waren und welche Entscheidungen auf welcher Grundlage getroffen wurden. Im Streitfall ist eine sorgfältige Dokumentation der Grundlagenermittlung ein wertvolles Beweismittel.

Abgrenzung zur Vorplanung: Wo endet Leistungsphase 1?

Die Abgrenzung zwischen Grundlagenermittlung und der nachfolgenden Leistungsphase 2, der Vorplanung, ist in der Praxis eine häufige Quelle von Unklarheiten. Die Grundlagenermittlung endet dort, wo die Analyse der Ausgangssituation abgeschlossen ist und die erste konzeptionelle Planungsarbeit beginnt. Sobald der Planer anfängt, Lösungsansätze zu skizzieren, Varianten zu entwickeln oder erste Entwurfsideen zu formulieren, befindet er sich in der Vorplanung. Diese Grenze ist nicht immer scharf, weil ein guter Planer bereits in der Grundlagenermittlung intuitiv Lösungsansätze mitdenkt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Überlegungen noch nicht als Planungsleistung nach außen kommuniziert werden, solange Leistungsphase 1 noch nicht abgeschlossen ist.

Grundlagenermittlung als Qualitätssicherung im Planungsprozess

Die HOAI Grundlagenermittlung ist mehr als eine Honorarposition: Sie ist ein Instrument der Qualitätssicherung, das den gesamten Planungsprozess strukturiert und auf eine belastbare Grundlage stellt. Projekte, bei denen Leistungsphase 1 sorgfältig und vollständig durchgeführt wurde, zeigen in der Regel eine höhere Planungskontinuität, weniger Planungsumläufe und eine bessere Übereinstimmung zwischen den Erwartungen des Auftraggebers und dem Ergebnis der Planung. Das ist kein Zufall, sondern die direkte Folge einer klaren Aufgabenstellung und einer vollständigen Erfassung der Rahmenbedingungen.

Für die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung gilt das in besonderem Maß, weil Freiräume in einem komplexen Geflecht aus ökologischen, sozialen, gestalterischen und technischen Anforderungen stehen. Eine Grundlagenermittlung, die alle diese Dimensionen erfasst, schafft die Voraussetzung dafür, dass der nachfolgende Entwurf nicht nur ästhetisch überzeugend, sondern auch ökologisch tragfähig, nutzungsgerecht und langfristig pflegbar ist. Vegetationskonzepte, die auf falschen Standortannahmen beruhen, scheitern in der Ausführung. Entwässerungskonzepte, die die tatsächlichen Bodenverhältnisse nicht kennen, erzeugen Folgekosten. Freiräume, die an den Bedürfnissen der Nutzer vorbeigeplant wurden, werden nicht angenommen.

Die Grundlagenermittlung ist damit nicht der langweilige Auftakt eines Projekts, sondern sein intellektueller Kern. Wer hier genau hinschaut, stellt die richtigen Fragen und hört dem Auftraggeber wirklich zu, der legt den Grundstein für eine Planung, die trägt. Das ist die eigentliche Leistung der Leistungsphase 1: nicht Zeichnungen, nicht Entwürfe, sondern Klarheit. Und Klarheit am Anfang ist das Wertvollste, was ein Planer einem Projekt mitgeben kann.

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Into the wild – Entwurfsstudio zum Volkspark Prenzlauer Berg

Blick auf einen Kurve eines betonierten Wegs, der in einem dicht bewachsenen Wald einen Hügel hinaufführt. Im Wintersemester 2022/23 setzten sich Masterstudierende der TU Berlin mit dem Volkspark Prenzlauer Berg in Berlin auseinander. Foto: Stefan Reimann
Im Wintersemester 2022/23 setzten sich Masterstudierende der TU Berlin mit dem Volkspark Prenzlauer Berg in Berlin auseinander. Foto: Stefan Reimann

Der Volkspark Prenzlauer Berg in Berlin entstand auf dem Trümmerschutt des Alexanderplatzes. Nur wenige Menschen verirren sich heute mehr in das Dickicht des wild erscheinenden Parks – für zahlreiche Wildtiere ist er ein wertvoller Lebensraum. Im Wintersemester 2022/23 setzten sich Masterstudierende der Landschaftsarchitektur und Umweltplanung der TU Berlin in einem Entwurfsstudio mit dem Park auseinander. Professor Stefan Reimann, der das Studio gemeinsam mit Professorin Barbara Hutter leitete, führt in den Hintergrund der Studienarbeiten ein.

Nicht nur in unserer Septemberausgabe 2023 machen wir Raum für Projekte aus dem Studium. Auch hier, auf unserer Webseite, stellen Studierende ihre eigenen Arbeiten selbst vor. Die Projekte finden Sie alle auf unserer Themenseite „Studium“ – und die Septemberausgabe gibt’s in unserem Shop.

Volkspark Prenzlauer Berg – Ein Park auf Trümmerschutt

Der Volkspark Prenzlauer Berg ist eine 29 Hektar große Parkanlage am östlichen Rand des Bezirks Pankow von Berlin – entstanden aus der früheren Oderbruchkippe. Mit diesem setzte sich eine Gruppe von 14 Masterstudierenden der TU Berlin am Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (ILAUP), Fachgebiet Landschaftsbau/Objektbau (FG-LOB), auseinander. Das Entwurfsstudio „Into the wild“ fand unter der Leitung von Professorin Barbara Hutter und Professor Stefan Reimann im Wintersemester 2022/23 statt.

Den westlichen Teil des Parks bildet ein Trümmerberg-Doppelgipfel, der an der höchsten Stelle circa 90 Meter über dem Niveau der umgebenden Stadtquartiere aufragt. Ursprünglich entstanden hier, mit dem industriellen Aufschwung Berlins, ab 1871 Kleingärten und Einfamilienhäuser. Nach 1945, mit dem beginnenden Wiederaufbau, wurde der Trümmerschutt des Alexanderplatzes dort aufgebracht. So entstand die sogenannte „Oderbruchkippe“ aus rund 15 Millionen Kubikmeter Abraum. Auf dem so neumodellierten Gelände wurde Oberboden aufgetragen und Rasen angesät. Pioniergehölze (Pappeln, Eschen, Ahorn, Robinien, Weiden) wurden großflächig angepflanzt, später durch hochwertigere Bäume ergänzt.

Der Handlungsbedarf ist bekannt

1969 wurde der Park feierlich eingeweiht. In Folge entstand ein waldartiges Biotop mit 60 Prozent Gehölzanteil und 40 Prozent Wiesenflächen. Seit 1971 gibt es dort einen botanischen Lehrpfad, ab1979 gab es ein Feuchtbiotop (mittlerweile verlandet) und einen Abenteuerspielplatz (auch dieser nicht mehr existent). Ein Rodelhügel verblieb als schlichtes Nutzungsrelikt, Sandbienen siedelten sich dort in den Randbereichen an. Mit 57 Vogelarten und zahlreichen anderen Wildtieren ist er ein wertvoller Lebensraum.

Der Volkspark Prenzlauer Berg besticht – sommers wie winters – durch seine wilde, unprätentiöse, raue, aber atmosphärische Gestalt. Nur wenige Menschen verirren sich in das beindruckende Dickicht oder die hochgelegenen Wiesenplateaus. Die dichte Vegetation erlaubt keine Blickbezüge in die Umgebung. Der poröse Untergrund des Trümmerschutts lässt die Bäume im Sommer ausgedörrt, unter der zunehmenden Trockenheit leidend erscheinen. Totholz wird nicht entfernt, sondern dezidiert vor Ort belassen, zur Freude der Fauna, die Verkehrssicherheit gerade ausreichend sichergestellt. Die asphaltierten Wege sind teils aufgebrochen, sie heben und senken sich wellenförmig durch den Wurzeldruck der Bäume. Die karge, heruntergekommene Ausstattung verstärkt den vernachlässigten Eindruck. Ein Volkspark im Dornröschenschlaf, der darauf wartet entdeckt zu werden. Das Bezirksamt Pankow kennt den Handlungsbedarf, umfangreiche Kartierung von Flora und Fauna laufen bereits.

Der Ort hat die Teilnehmenden sofort und dauerhaft mit seiner speziellen Ausstrahlung sehr fasziniert.

Ein Thema konsequent bis ins Detail durcharbeiten

Sie haben den Park im strahlenden Herbstlaub, an grauen Tagen mit Regen und Nebel erlebt. Sie kennen ihn mit matschigem Laub, im Winter mit Schnee ebenso wie seine Savannenstimmung bei sengender Hitze und Trockenheit im August. Die Vielfalt der struppigen, vegetativen Strukturen und deren haptisch-sinnliche Qualitäten im urbanen Kontext überrascht, ebenso die tausenden Bäume und viele Tierarten, die bekannt sind aber für die Besuchenden größtenteils unsichtbar bleiben, genau wie die üppige Topografie des Parks.

Im Studio sollte dieser besonderen Aura des Ortes Rechnung getragen werden, durch den Versuch ihn in drei charakteristisch zugespitzten Varianten entwurflich zu bearbeiten. Die Varianten suchen keine Kompromisse zwischen den Interessenlagen, sondern zeigen bewusst klare Kante. Ein Thema sollte konsequent bis ins Detail durchgearbeitet werden.

Volkspark Prenzlauer Berg in Berlin, Foto: Stefan Reimann
Volkspark Prenzlauer Berg in Berlin, Foto: Stefan Reimann

Mit diesen drei Szenarien konnten die Studierenden zum Volkspark Prenzlauer Berg arbeiten

Dazu wurden drei Szenarios für die entwurfliche Bearbeitung vorgegeben:

Animal Park: Ist das im urbanen Kontext erlaubt, macht das Sinn? Ein Park, bei dem die Tiere im Mittelpunkt stehen und nicht die Menschen, wo Lebensräume für Tiere nicht als Alibi, sondern bewusst gleichberechtigt, mindestens Koexistenz anstrebend entwickelt werden. Dabei spielen der behutsame Umgang mit dem wertvollen Bestand und die geschickte Besucherlenkung eine besondere Rolle.

Climatize: Klimatisieren, das große Thema unserer Zeit, stellt das zweite Szenario dar. Hier steht die Anpassung des Parks an den Klimawandel im Mittelpunkt. Wie kann der Baumbestand des Parks durch Transformation nachhaltig, also zukunftsfähig, entwickelt werden? Wie kann an dieser Stelle zeitgemäßes Regenwassermanagement aussehen?

Human Nature: Bei diesem Szenario stehen die Menschen und ihre (speziellen) Bedürfnisse an diesen Ort mit seinem besonderen Charakter im Mittelpunkt. Ein Park zugeschnitten auch auf außergewöhnliche Nutzungen, downhill-biking oder Kletterwald, nichts ist unmöglich, hier sind Pflanzen und Tiere eher nebensächlich.

Die Besonderheit: Videos repräsentieren die Entwürfe

Mit engagierter Unterstützung von Dipl.-Ing. Susanne Isabel Yacoub (laview) für den Bereich Landschaftsarchitektur und Video begann das Studio zunächst mit einer rationalen, klassischen Analyse zur Geschichte des Ortes, den Qualitäten des städtebaulich-freiraumplanerischen Umfeldes und des Volksparks selbst. Diese wurde komplementiert durch eine emotionale, sinnliche Analyse, dem Erspüren des Ortes mit Rundgängen und gemeinsamem Brainstorming, einer Foto- und Videodokumentation. Diese arbeiteten die Studierenden in Einzelarbeit dann in Form eines experimentellen Analysevideos, durch Collagen oder als Installation aus und überführten sie in einen ersten, schnellen Wochenstegreif.

Ganz klassisch entwickelten die Teilnehmer*innen daraus jeweils eine Konzeptidee und die darauf basierende entwurfliche Durcharbeitung in Einzelarbeit. Als Besonderheit entstanden auch Videos, die die Entwürfe der Studierenden repräsentieren, ein experimentelles Novum. So entstanden 14 sehr unterschiedliche Arbeiten, die im Entwurf bis ins Detail durchgearbeitet wurden und die Bandbreite der Möglichkeiten für diesen besonderen Ort ausloten. Die hier vorgestellten sechs Arbeiten repräsentieren ausschnitthaft die Vielfalt der Ideen und Entwürfe, die im Rahmen des Studios „Into the wild“ entstanden. Alle Videos sind auf Instagram unter @fg.lob zu finden.

Die Vertreter*innen des Bezirksamt Pankow zeigten sich zur Abschlusspräsentation begeistert. Sie möchten Ideen ankaufen und den Wunsch der Studioleitung aufgreifen, den Volkspark Prenzlauer Berg – im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens – zukunftsfähig aufzustellen.

 

 

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Sechs Arbeiten aus dem Entwurfsstudio „Into the Wild“ zum Volkspark Prenzlauer Berg

Hier geht es zu den Projekten der Studierenden, die sie selbst vorstellen:

Der Blick auf die Landschaft

F Rep. 290 Nr. 0083467 (Fotograf: Karl-Heinz Schubert)

Mit dem Hansaviertel wollte West-Berlin eine Alternative zu den dichten Gründerzeitvierteln bieten: Der Anteil an Grünflächen war um einiges höher als in den dicht bebauten Stadtteilen Berlins.

 

Der Blick auf die Stadt von einer Terrasse aus: In der Mitte fließt ein Fluss, seine Ufer gehören ganz der Natur und der Freizeit. Erst in gebührendem Abstand beginnt das städtische Leben. Autos, Lastkraftwagen, am Horizont die Hochhäuser für die neuen Städter, auch sie im Grünen. Menschen sieht man auf diesem Plakat mit der Überschrift „Die Stadt von morgen“ nur im Vordergrund. Sie stehen, als Zaunkönige, auf der Terrasse, ein kleiner Junge zeigt freudig auf das, was sich vor ihm ausbreitet.

Die Stadtlandschaft als Glücksmaschine: Die Zeichnung ziert eine Broschüre der Interbau von 1957. Mit der Westberliner Bauausstellung wollte der Senat der geteilten Stadt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Dem Zuckerbäckerprotz der Stalin­allee im Ostteil Berlins das kosmopolitische Bauen gegenüberstellen, sich vom unmensch­lichen Wohnungskapitalismus der Gründerzeit distanzieren – und die Landschaft ins neue Bauen integrieren. Das Hansaviertel im Stadtteil Tiergarten sollte das erste Areal sein, in dem „die Stadt von morgen“ realisiert sein würde.
Wer heute durch das Viertel spaziert, sieht vor allem eines: Anders als die gründerzeitlichen Quartiere, die den Sprung in die neue Zeit ­mühelos bewältigt haben (und entsprechend gentrifiziert sind), hat das Hansaviertel Mühe, den Anschluss zu finden. Zwar sind die Bewohner – meist Eigentümer – zufrieden mit den Wohnungen, doch das Umfeld lässt zu wünschen übrig. Die Infrastruktur, Kaufhalle, ­U-Bahnhof, sind verwahrlost. Nur die Vögel zwitschern wie eh und je.

Hansaviertel: Das noble Quartier, vor dem Krieg dicht bebaut mit herrschaftlichen Gründerzeithäusern, war bei einem Bombenangriff 1943 weitgehend zerstört worden. Anfang der fünfziger Jahre wurde daraus so etwas wie der Testfall moderner Stadtplanung. Der Westberliner Senat lud international renommierte Architekten, darunter Oscar Niemeyer, Alvar Aalto, Walter Gropius oder Max Taut ein, unter Beweis zu stellen, dass Baukunst und sozialer Wohnungsbau kein Gegensatz sein müssen. Bis 1960 entstanden im Tiergarten Punkthochhäuser und Wohnscheiben, eine Bibliothek, ein Ladenzentrum, eine Kita und die Akademie der Künste. Zum Interbaujahr 1957 strömte eine Million Menschen auf die Baustelle und den Pavillon, ein Provisorium, das heute noch steht. Viele von ihnen nutzten die neue Gondelbahn, die vom Bahnhof Zoo zum Gelände führte. Das neue Bauen und seine Landschaft, das zeigte schon das Plakat „Die Stadt von morgen“, ist aus der Vogelperspektive am besten zu bestaunen.

„Ein Stil wird im Bauen fraglos sichtbar“, urteilte bereits damals in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Willi Grohmann. „Er ist so international wie alle Kunst heutzutage, die Wurzeln stecken im Erdreich, aber die Krone geht frei über alle Grenzen hinweg.“ Das hübsche Bild, das zeigen soll, dass auch die in den Himmel stürmende Moderne durchaus bodenständig und ihren Traditionen verhaftet ist, war zugleich auch eine Metapher für die neue Landschaftsverbundenheit der Städte­bauer. Und die ließ sich auch in Zahlen messen. Betrug in der Gründerzeit das Verhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche das Verhältnis 1:1,5, wurde es im Hansaviertel auf 1:5,5 ausgeweitet. Was aber wird vom Hansaviertel und seiner Idee einer aufgelockerten, grünen Stadtlandschaft bleiben? Eine Alternative auch für künftige Architektengenerationen? Oder ein Irrtum der Baugeschichte, ein Auslaufmodell?

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in Garten + Landschaft 9/2015. Heft hier bestellen.