Datendialog statt Debatte – KI und die Zukunft der Bürgerbeteiligung

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Beeindruckende Stadtansicht mit starkem Verkehr und modernen Hochhäusern, fotografiert von Bin White.





Datendialog statt Debatte – KI und die Zukunft der Bürgerbeteiligung


Bürgerbeteiligung im 21. Jahrhundert: Schluss mit hitzigen Debatten, endlosen Sitzungsmarathons und kryptischen PDF-Beteiligungsprotokollen? Wer heute Stadt macht, muss nicht nur planen, gestalten und bauen – sondern auch zuhören, auswerten und vermitteln. Künstliche Intelligenz und datengestützte Dialogplattformen versprechen, die Kommunikation zwischen Verwaltung, Fachwelt und Bevölkerung auf ein neues Level zu heben. Doch was ist dran am Hype um den „Datendialog“? Und wie verändert KI die Spielregeln für eine demokratische, transparente und wirklich wirksame Bürgerbeteiligung?

  • Definition und Entwicklung der Bürgerbeteiligung – vom analogen Diskurs zur digitalen Mitbestimmung
  • Wie Künstliche Intelligenz (KI) und datengestützte Dialogsysteme die klassische Beteiligung erweitern und herausfordern
  • Technische Grundlagen: Von Natural Language Processing bis zu partizipativen Plattformen und urbanen Datenräumen
  • Praxisbeispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – Chancen, Grenzen, Fallstricke
  • Neue Partizipationskultur: Inklusion, Transparenz und Legitimität durch datenbasierten Dialog
  • Risiken: Algorithmen als Gatekeeper, Bias, digitale Spaltung und Kontrollverlust
  • Governance, Ethik, Datenschutz: Wer steuert den Datendialog und wie bleiben die Bürger im Mittelpunkt?
  • Ausblick: Wie KI die Rolle von Planern, Verwaltungen und Öffentlichkeit neu definiert

Bürgerbeteiligung im Wandel: Vom analogen Streit zur digitalen Mitgestaltung

Traditionelle Bürgerbeteiligung war lange Zeit ein Ort mit klaren Ritualen: Einladungen per Post, Bürgerforen in schlecht belüfteten Turnhallen, hitzige Diskussionen am Flipchart, und am Ende ein Protokoll, das sich nur die Verwaltung durchliest. Beteiligung war oft mühsam, schwerfällig und für viele schlicht unattraktiv. Doch die Erwartungen haben sich verschoben. Heute fordern Bürger nicht nur Mitsprache, sondern Transparenz, Zugänglichkeit und Einfluss – und das am besten sofort und rund um die Uhr.

Mit dem digitalen Wandel sind neue Formen des Austauschs entstanden. Online-Beteiligungsplattformen, Social-Media-Debatten, Livestreams von Ratssitzungen – alles keine Hexerei mehr. Die klassische Bürgerbeteiligung steht vor der Herausforderung, mehr Menschen einzubinden, vielfältigere Perspektiven zu berücksichtigen und das alles schneller, effizienter und nachvollziehbarer zu gestalten. Die Zeiten, in denen ein einziger lauter Nachbar den Bebauungsplan kippte, sind vorbei – heute zählen Daten, Evidenz und die Kunst, viele Stimmen zu orchestrieren.

Doch mit der Digitalisierung entstehen auch neue Probleme. Wer hat Zugang zu digitalen Tools? Wer versteht die Methoden? Und wie lassen sich die oft widersprüchlichen Meinungen aus Online-Dialogen in konkrete, planungsrelevante Ergebnisse übersetzen? Trotz all der neuen Möglichkeiten bleibt Beteiligung ein Balanceakt zwischen Inklusion und Effizienz, zwischen Tiefe und Breite, zwischen Repräsentativität und Pragmatismus.

Der Ruf nach besseren Werkzeugen ist laut: Beteiligung darf kein reines Feigenblatt sein, kein lästiges Anhängsel am Ende eines ohnehin beschlossenen Projekts. Sie muss integraler Bestandteil der Planung werden – und zwar so dynamisch, wie es die Stadt selbst ist. Hier kommt die nächste Evolutionsstufe ins Spiel: der datenbasierte Dialog, unterstützt durch Künstliche Intelligenz.

Der Sprung von der analogen zur digitalen Beteiligung ist nicht nur eine technische Frage. Es geht um neue Rollen, neue Spielregeln, neue Möglichkeiten – und um das große Versprechen, dass echte Teilhabe nicht nur möglich, sondern auch messbar und gestaltbar wird. Die Frage ist nur: Wer gestaltet diesen Wandel, und wie bleibt der Mensch im Fokus?

KI und Datendialog: Was steckt dahinter – und was bedeutet das für die Praxis?

Künstliche Intelligenz klingt nach Raumschiff Enterprise, ist aber längst Teil des urbanen Alltags. Im Kontext der Bürgerbeteiligung geht es vor allem um Systeme, die große Mengen an Daten erfassen, auswerten und strukturieren können. Natural Language Processing (NLP) etwa ermöglicht es, tausende Kommentare aus Online-Beteiligungen automatisch zu analysieren, Stimmungsbilder zu erkennen und häufige Themen oder Konfliktpunkte herauszufiltern – und das in Echtzeit, ohne dass ein Team von Praktikanten die Nacht durcharbeiten muss.

KI kann noch mehr: Durch Machine-Learning-Algorithmen lassen sich aus den gesammelten Beteiligungsdaten Muster und Trends ableiten. So kann eine Stadtverwaltung nicht nur sehen, welche Themen besonders bewegen, sondern auch, welche Gruppen bisher unterrepräsentiert sind. Intelligente Dialogplattformen gehen sogar noch einen Schritt weiter: Sie schlagen basierend auf bisherigen Diskussionen neue Fragen vor, erkennen, wenn Debatten festgefahren sind, und moderieren die Diskussion gezielt in Richtung Konsens oder Kompromiss.

Technisch gesehen verschmelzen hier verschiedene Datenquellen: GIS-Informationen aus Stadtmodellen, Feedback aus Bürgerforen, Social-Media-Posts, Sensordaten aus der Stadt und vieles mehr. Die Herausforderung liegt darin, all diese Daten nicht nur zu sammeln, sondern sinnvoll zu verknüpfen, auszuwerten und für alle Beteiligten verständlich aufzubereiten. Die besten Systeme machen aus Big Data nicht nur bunte Dashboards, sondern klare Entscheidungsgrundlagen.

In der Praxis bedeutet das: Bürgerbeteiligung wird schneller, transparenter und – im Idealfall – inklusiver. Wo früher nur die lautesten Stimmen gehört wurden, können heute auch leise, aber wichtige Beiträge sichtbar werden. KI nimmt Planern und Verwaltungen nicht die Verantwortung ab, aber sie macht es einfacher, die Vielfalt der Meinungen wirklich zu erfassen und zu berücksichtigen.

Allerdings: Algorithmen sind nicht neutral. Sie spiegeln die Annahmen und Ziele ihrer Entwickler wider. Wer die Daten auswählt und die Modelle trainiert, hat erheblichen Einfluss darauf, welche Themen am Ende auf dem Tisch landen – und welche nicht. Deshalb ist es essenziell, den Datendialog als offenen, nachvollziehbaren Prozess zu begreifen, bei dem Kontrolle und Verantwortung klar geregelt sind.

Praxisbeispiele und Pionierprojekte: Deutschland, Österreich, Schweiz im Realitätscheck

Die Theorie klingt verlockend, doch wie sieht die datenbasierte Bürgerbeteiligung im Alltag aus? Ein Blick in die DACH-Region zeigt: Es gibt beeindruckende Leuchtturmprojekte – aber auch viele offene Baustellen. In Hamburg etwa setzt die Stadt bei der Entwicklung neuer Quartiere auf eine Kombination aus digitalen Beteiligungsplattformen und KI-basierter Auswertung. Bürger können Vorschläge einreichen, diskutieren und bewerten, während intelligente Systeme die Inputs in Echtzeit analysieren. So entstehen Stimmungsbilder und Prioritäten, die direkt in die Planung einfließen.

In Zürich wurde im Rahmen eines Pilotprojekts ein KI-gestütztes Dialogsystem eingeführt, das Bürgerkommentare zu Verkehrsprojekten automatisiert sortiert, clustert und visualisiert. Die Ergebnisse werden nicht im Hinterzimmer ausgewertet, sondern stehen allen offen zur Verfügung. So entsteht eine neue Transparenz, bei der jeder nachvollziehen kann, wie aus vielen Einzelmeinungen ein Gesamtbild wird.

Wien wiederum experimentiert mit partizipativen Plattformen, die auf Open-Source-Basis entwickelt wurden. Hier können Bürger nicht nur Feedback geben, sondern in Echtzeit sehen, wie ihre Vorschläge weiterverarbeitet werden. KI-basierte Tools unterstützen die Moderation und sorgen dafür, dass hitzige Debatten nicht aus dem Ruder laufen. Besonders spannend: Die Plattform informiert die Nutzer aktiv, wenn ihre Ideen in politische Entscheidungsprozesse einfließen.

Doch nicht überall läuft es so reibungslos. Viele Kommunen kämpfen mit technischen und rechtlichen Hürden, etwa beim Datenschutz, bei der Interoperabilität unterschiedlicher Systeme oder bei der Integration in bestehende Verwaltungsprozesse. Oft fehlt es an Ressourcen, Know-how und – nicht zu unterschätzen – am Mut, neue Wege zu gehen und Verantwortung zu teilen.

Trotzdem: Die Richtung ist klar. Städte, die sich auf den Datendialog einlassen, profitieren von besserer Legitimität, schnelleren Planungsprozessen und einer neuen Offenheit. Die größten Erfolge werden dort erzielt, wo Verwaltung, Fachwelt und Bevölkerung gemeinsam an einem Strang ziehen – und wo KI nicht als Black Box, sondern als transparenter, erklärbarer Baustein der Beteiligung verstanden wird.

Chancen und Risiken: Wer steuert den Dialog – und bleibt die Demokratie auf der Strecke?

Der datenbasierte Dialog ist ein mächtiges Werkzeug, doch er ist kein Selbstläufer. Die Chancen liegen auf der Hand: Mehr Inklusion, bessere Repräsentativität, mehr Transparenz und schnellere Reaktionen auf aktuelle Herausforderungen. Beteiligung wird weniger zufällig und mehr systematisch – und das tut der Stadtentwicklung gut. Besonders in komplexen Projekten, bei denen viele Interessen aufeinanderprallen, hilft KI, den Überblick zu behalten und Kompromisse zu finden.

Allerdings lauern auch erhebliche Risiken. Wer die Algorithmen programmiert, kontrolliert nicht nur die Technik, sondern auch, welche Stimmen gehört werden. Unbewusste Verzerrungen (Bias) in den Daten oder Modellen können dazu führen, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt oder überrepräsentiert werden. Die Gefahr, dass KI zum Gatekeeper der Beteiligung wird, ist real – und verlangt nach kluger Governance und wirksamer Kontrolle.

Ein weiteres Problem: Nicht alle Bürger sind digital fit. Die digitale Spaltung droht, bestehende Ungleichheiten zu verschärfen. Wer keinen Zugang zu digitalen Plattformen hat oder die Tools nicht versteht, bleibt außen vor – auch wenn die Beteiligung formal offen ist. Es braucht deshalb ergänzende analoge Angebote, gezielte Ansprache und eine klare Strategie, wie auch die „leisen“ Gruppen erreicht werden können.

Datenschutz und Datensouveränität sind weitere Knackpunkte. Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Eingaben nicht für andere Zwecke missbraucht werden. Transparenz bei der Datennutzung und eine verständliche Kommunikation sind Pflicht, keine Kür. Gleichzeitig müssen Verwaltungen lernen, mit Unsicherheit und Offenheit umzugehen – denn ein echter Dialog lebt davon, dass nicht alles vorab kontrollierbar ist.

Letztlich steht und fällt der Erfolg mit der Haltung der Akteure. Wer KI als Allheilmittel versteht, wird enttäuscht. Wer die Technik als Werkzeug in den Dienst einer lebendigen, inklusiven und transparenten Stadt stellt, kann gewinnen – und zwar alle: Verwaltung, Planer, Bürger und letztlich die Stadt selbst.

Ausblick: Der Datendialog als neue Kultur der Stadtentwicklung

Stadtentwicklung ist zu wichtig, um sie nur Experten oder Algorithmen zu überlassen. Der datenbasierte Dialog ist kein Ersatz für demokratische Prozesse, sondern deren logische Weiterentwicklung. KI kann helfen, Ordnung ins Chaos der Meinungen zu bringen, neue Perspektiven aufzuzeigen und die Beteiligung effizienter, gerechter und nachvollziehbarer zu gestalten. Aber sie bleibt Werkzeug – und muss demokratisch kontrolliert, erklärt und gestaltet werden.

Für Planer, Verwaltungen und Politik eröffnet sich ein neues Spielfeld. Die klassischen Rollen verschieben sich: Bürger werden zu Co-Designern, Planer zu Moderatoren, Verwaltungen zu Plattformbetreibern. Wer heute den Mut hat, neue Formate zu testen, Fehler zuzulassen und aus Daten zu lernen, gestaltet nicht nur bessere Städte, sondern auch eine neue Urbanität – offen, dynamisch und zukunftsfähig.

Die nächsten Jahre werden zeigen, wie weit Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereit sind, diesen Weg zu gehen. Klar ist: Der Datendialog ist gekommen, um zu bleiben. Er wird sich nicht mehr zurückdrehen lassen – zu groß sind die Chancen, zu sichtbar die Potenziale. Aber: Technik allein reicht nicht. Es braucht Haltung, Werte und Regeln, damit aus Daten echte Dialoge und aus Dialogen bessere Städte werden.

Wer jetzt noch abwartet, riskiert, den Anschluss zu verlieren oder gar von der eigenen Bevölkerung überholt zu werden. Die Zukunft der Bürgerbeteiligung ist datenbasiert, inklusiv und dialogisch – wenn wir es richtig machen. Also: Auf zum Datendialog, bevor die KI schon längst weiter ist als wir.

Fazit: Die Bürgerbeteiligung der Zukunft ist kein Streitgespräch auf dem Marktplatz, sondern ein intelligentes Zusammenspiel von Mensch, Maschine und Methode. Künstliche Intelligenz und datenbasierte Dialogsysteme eröffnen ungeahnte Möglichkeiten – von der Echtzeit-Analyse bis zur gezielten Inklusion bislang ungehörter Gruppen. Doch damit daraus echte Teilhabe und bessere Städte entstehen, braucht es mehr als nur smarte Technik: Es braucht Mut, Offenheit und eine neue Kultur der Beteiligung. Wer diese Herausforderung annimmt, gestaltet die Stadtentwicklung von morgen – datenbasiert, demokratisch und menschlich zugleich. Und genau das ist die größte Chance, die der Datendialog bietet.


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Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.