Klima-Checklisten für städtebauliche Wettbewerbe – Bewertungssysteme im Vergleich

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Luftaufnahme einer nachhaltigen Stadtlandschaft am Wasser von Marcus Michaelsen

Hätten Sie gedacht, dass Klima-Checklisten nicht nur lästige Pflicht, sondern längst strategisches Werkzeug für Städtebau sind? Willkommen in der neuen Ära der Wettbewerbsbewertung: Wo einst Bauchgefühl und Lieblingsfarben regierten, entscheiden heute hochdifferenzierte Kriterienkataloge über Klimaresilienz, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Aber welche Systeme taugen wirklich etwas – und wie schneiden sie im Vergleich ab? Ein Blick hinter die Kulissen der Klima-Checklisten offenbart Chancen, Stolpersteine und jede Menge Diskussionsstoff für Planer, Architekten und Kommunen.

  • Überblick: Warum Klima-Checklisten in städtebaulichen Wettbewerben unverzichtbar geworden sind
  • Die wichtigsten Bewertungssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz im direkten Vergleich
  • Wie Klima- und Nachhaltigkeitskriterien die Entwurfsqualität und Entscheidungsprozesse beeinflussen
  • Stärken und Schwächen der gängigen Systeme – von DGNB über KlimaKompass bis zu individuellen Kommunallösungen
  • Typische Fehlerquellen, Missverständnisse und Manipulationsmöglichkeiten bei der Anwendung
  • Best-Practice-Beispiele und Innovationspotenziale für die Zukunft der Wettbewerbslandschaft
  • Die Rolle von Digitalisierung und Simulation bei der Weiterentwicklung von Checklisten
  • Fazit: Wie Planer und Auslober von klugen Bewertungs-Tools profitieren können – und was noch fehlt

Warum Klima-Checklisten heute zum Pflichtprogramm gehören

Vorbei sind die Zeiten, in denen städtebauliche Wettbewerbe allein auf Ästhetik, Funktion und Flächenökonomie reduziert wurden. Die Klimakrise hat die Spielregeln grundlegend verändert. Hitzewellen, Starkregen, Energieknappheit – all das zwingt Städte, ihre Planungsprozesse auf Klimaresilienz und Nachhaltigkeit zu trimmen. Klima-Checklisten sind dabei längst keine exotische Nische mehr, sondern in vielen Kommunen und Bundesländern verbindlicher Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Sie dienen als strukturierte Werkzeuge, um komplexe Zusammenhänge auf den Punkt zu bringen und die Qualität der Entwürfe nachprüfbar zu machen.

Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff „Klima-Checkliste“? Im Kern handelt es sich um systematische Kataloge von Fragen und Bewertungskriterien, die Entwürfe auf ihre Klimatauglichkeit abklopfen. Sie beleuchten Aspekte wie Flächenversiegelung, Regenwassermanagement, Hitzereduktion, Biodiversität, Energieeffizienz und Mobilität – und das oft mit erstaunlicher Detailtiefe. Der Clou: Sie zwingen Planer dazu, schon im Entwurfstadium über die Auswirkungen ihrer Konzepte nachzudenken. Und sie ermöglichen Jurys, die Qualität der Vorschläge objektiver, vergleichbarer und transparenter zu bewerten.

Inzwischen hat sich ein regelrechter Wildwuchs an Klima-Checklisten entwickelt. Manche Kommunen basteln eigene Kataloge, andere greifen auf etablierte Systeme wie die DGNB-Quartierszertifizierung, KlimaKompass oder die Schweizer Nachhaltigkeitsindikatoren zurück. Wieder andere entwickeln hybride Lösungen, die lokale Besonderheiten einbeziehen. Klar ist: Die Erwartungshaltung an die Entwurfsqualität ist gestiegen – und mit ihr der Druck auf Planer, überzeugende Antworten zu liefern.

Ein entscheidender Vorteil von Checklisten liegt in ihrer Funktion als Kommunikationsbrücke. Sie machen die Anforderungen an Klimaresilienz explizit, helfen Missverständnisse zu vermeiden und lenken den Fokus auf die wirklich kritischen Themen. Gerade in interdisziplinären Jurysitzungen, in denen Architekten, Landschaftsplaner, Stadtplaner und Verwaltungsvertreter aufeinandertreffen, sorgen sie für ein gemeinsames Verständnis – und entlarven schnell Luftnummern als das, was sie sind.

Allerdings bergen Checklisten auch Risiken. Wer sie zu dogmatisch anwendet, riskiert, den kreativen Entwurfsprozess zu ersticken. Zu kleinteilige oder zu starre Kriterien können zu Scheinlösungen führen, bei denen das Abhaken wichtiger wird als die tatsächliche Wirkung. Es braucht also Fingerspitzengefühl, Fachkenntnis und Erfahrung, um Klima-Checklisten zu einem echten Gewinn für den Wettbewerb zu machen.

Die wichtigsten Bewertungssysteme im Vergleich

Hat man sich einmal auf die Suche nach einer passenden Klima-Checkliste gemacht, landet man schnell im Dschungel der Systeme. Von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) über kommunale Bewertungsraster bis hin zu internationalen Frameworks wie LEED oder BREEAM – die Bandbreite ist enorm. Dennoch lassen sich die wichtigsten Ansätze in Mitteleuropa auf einige Kerntypen reduzieren, die sich in Methodik, Detailtiefe und Anwendungsfreundlichkeit teils deutlich unterscheiden.

Die DGNB-Quartierszertifizierung etwa gilt als Goldstandard für ganzheitliche Nachhaltigkeit im Städtebau. Sie bewertet Projekte in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie, Soziales, Technik, Prozessqualität und Standort. Innerhalb dieser Kategorien finden sich zahlreiche klimaspezifische Indikatoren: von der Reduktion urbaner Hitzeinseln über die Förderung von Biodiversität bis hin zu Energie- und Wassermanagement. Der Vorteil: Die Kriterien sind wissenschaftlich fundiert, werden regelmäßig aktualisiert und sind international anschlussfähig. Der Nachteil: Die Anwendung ist aufwändig, setzt Fachwissen voraus und kann kleinere Planungsbüros überfordern.

Auf kommunaler Ebene sind es oft schlankere Raster, wie der KlimaKompass der Stadt Hamburg, der Klima-Check der Stadt München oder die Klimacheckliste Köln. Diese Systeme fokussieren sich meist auf die entscheidenden Stellgrößen für den lokalen Kontext und sind so gestaltet, dass auch Nicht-Experten sie anwenden können. Sie arbeiten mit einfachen Ja-Nein-Fragen, Gewichtungen oder Punktesystemen und bieten den Vorteil, dass sie flexibel anpassbar sind. Allerdings fehlt ihnen bisweilen die Tiefenschärfe und Vergleichbarkeit über den lokalen Tellerrand hinaus.

Die Schweiz setzt mit dem Label „Nachhaltige Quartiere“ auf ein ganzheitliches System, das Klimaanpassung, Ressourcenschonung und soziale Integration gleichermaßen bewertet. Interessant ist hier die starke Einbindung der Nutzerperspektive und die Orientierung an Zielwerten, die gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickelt wurden. Das macht das System anschlussfähig für Beteiligungsprozesse, aber auch anspruchsvoll in der Umsetzung.

International verbreitete Systeme wie LEED oder BREEAM spielen in deutschen Wettbewerben bislang eine Nebenrolle. Sie bieten allerdings Inspirationsquellen für spezifische Themen wie Wassermanagement, Gründachstrategien oder Mobilitätskonzepte. Ihr Nachteil: Sie sind oft stark auf den angloamerikanischen Kontext zugeschnitten und müssen für mitteleuropäische Bedingungen angepasst werden. Am Ende steht die Erkenntnis: Es gibt nicht die eine perfekte Klima-Checkliste – sondern ein Arsenal von Werkzeugen, die je nach Wettbewerb, Standort und Zielsetzung klug kombiniert werden sollten.

Wie Klima-Checklisten Entwurf und Bewertung verändern

Wer einmal an einem Wettbewerb mit verpflichtender Klima-Checkliste teilgenommen hat, weiß: Sie verändern das Denken. Statt erst am Schluss ein paar Bäume nachzuzeichnen, müssen Planer von Anfang an Klimaaspekte in ihre Konzepte integrieren. Das beginnt bei der Ausrichtung von Baukörpern, reicht über die Auswahl von Materialien bis hin zur Gestaltung von Außenräumen und der Planung von Regenwasserpfaden. Gerade bei komplexen Quartiersentwicklungen können Checklisten zum echten Gamechanger werden – weil sie Zielkonflikte offenlegen, Optionen vergleichbar machen und die Qualitätssicherung erleichtern.

Für die Wettbewerbsjury bieten Checklisten den Vorteil, Entwürfe systematisch auseinanderzunehmen. Statt sich von schönen Renderings oder eloquenten Präsentationen blenden zu lassen, können sie gezielt nachhaken: Wie wird Überhitzung konkret vermieden? Ist das Regenrückhaltevolumen plausibel berechnet? Welche Maßnahmen zur Reduktion von Grauwasser sind vorgesehen? Das Resultat: Weniger Bauchentscheidungen, mehr Nachvollziehbarkeit – und am Ende nachhaltigere Projekte.

Allerdings ist auch hier Fingerspitzengefühl gefragt. Denn nicht jede Checkliste trifft den Kern des Problems. Zu generische oder zu starre Kriterien können dazu führen, dass Entwürfe zwar formal alle Vorgaben erfüllen, aber an der Realität vorbeigehen. Die Kunst besteht darin, die Checklisten als Diskussionsgrundlage zu begreifen – nicht als Dogma. Sie sollten Raum für Interpretation lassen, aber klare Mindeststandards setzen. Gerade in der Juryarbeit kommt es darauf an, die Kriterien nicht nur abzuhaken, sondern kritisch zu hinterfragen und im Kontext der Gesamtidee zu bewerten.

Auch die Gefahr der Manipulation ist nicht zu unterschätzen. Wer die Checkliste besser kennt als die Jury, kann Schwachstellen kaschieren oder Maßnahmen schönrechnen. Hier hilft nur Transparenz: Offenlegung der Bewertungsgrundlagen, Plausibilitätsprüfungen und die Einbindung externer Expertise. Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kriterien. Was heute als innovativ gilt, kann morgen schon Standard sein – und umgekehrt. Klima-Checklisten müssen sich an neue Herausforderungen anpassen, etwa an Extremwetter, neue Bauweisen oder digitale Technologien.

Gerade Letzteres eröffnet spannende Perspektiven. Digitale Tools, GIS-gestützte Analysen und Simulationsmodelle machen es möglich, Klimaeffekte schon im Entwurf realitätsnah zu prüfen. Das erhöht die Aussagekraft der Checklisten und entlastet die Planer von unnötigem Bürokratieballast. Die Zukunft der Bewertung liegt in der Verknüpfung von standardisierten Kriterien mit dynamischen, datenbasierten Analysen – ein Feld, das gerade erst erschlossen wird.

Stärken, Schwächen und Zukunftsperspektiven der Klima-Bewertung

Kein System ist perfekt – und das gilt auch für Klima-Checklisten. Ihre größte Stärke liegt zweifelsfrei darin, komplexe Anforderungen übersetzbar und überprüfbar zu machen. Sie bieten eine gemeinsame Sprache für Planer, Auslober und Jurys und helfen, die Klimaziele von Städten und Gemeinden in konkrete Maßnahmen zu gießen. Gerade für kleinere Kommunen, die nicht über große Fachabteilungen verfügen, sind schlanke Checklisten ein Segen: Sie ermöglichen eine schnelle, nachvollziehbare Einschätzung und können flexibel angepasst werden.

Dennoch gibt es Schwachstellen. Viele Checklisten kranken an mangelnder Tiefenschärfe oder zu starrer Anwendung. Sie bilden oft nur das ab, was leicht prüfbar ist – und blenden schwierigere, aber entscheidende Aspekte wie Mikroklima, soziale Resilienz oder langfristige Nutzungsflexibilität aus. Auch die Gewichtung der Kriterien ist häufig eine Blackbox: Was zählt mehr – Regenwassermanagement oder Hitzereduktion? Wie werden Zielkonflikte bewertet? Hier braucht es mehr Transparenz und Diskussionsbereitschaft.

Ein weiteres Problem: Die Gefahr der Bürokratisierung. Wer Checklisten überbetont, läuft Gefahr, die Kreativität der Entwurfsverfasser zu ersticken. Es droht ein „Abhak-Urbanismus“, bei dem das Formular wichtiger wird als die eigentliche Idee. Die besten Systeme schaffen deshalb eine Balance zwischen klaren Anforderungen und offenem Spielraum für Innovationen. Sie geben Mindeststandards vor, lassen aber genug Raum für individuelle Lösungen und neue Ansätze.

Die Zukunft der Klima-Bewertung liegt in der Kombination aus Standardisierung und Flexibilität. Einerseits braucht es robuste, vergleichbare Kriterien, die für alle Wettbewerbe gelten. Andererseits müssen lokale Besonderheiten, neue Technologien und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden. Digitale Tools, automatisierte Szenarioanalysen und partizipative Bewertungsformate bieten hier enormes Potenzial. Sie erlauben es, Klima-Checklisten nicht nur als Kontrollinstrument, sondern als Innovationsmotor zu nutzen.

Nicht zuletzt kommt es auf die Haltung der Beteiligten an. Klima-Checklisten sind kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Qualitätssicherung und Zielerreichung. Sie funktionieren dann am besten, wenn alle Beteiligten – Auslober, Planer, Jury – sie als Chance begreifen, bessere, nachhaltigere Städte zu bauen. Wer sie nur als Pflichtübung sieht, verschenkt enormes Potenzial.

Best-Practice, Innovation und die Rolle der Digitalisierung

Ein Blick in die Praxis zeigt: Dort, wo Klima-Checklisten klug eingesetzt werden, verbessern sie die Wettbewerbsqualität messbar. Die Stadt Hamburg etwa hat mit ihrem KlimaKompass ein praxisnahes Instrument geschaffen, das von Planern und Jurys gleichermaßen geschätzt wird. Es ermöglicht eine schnelle, aber fundierte Bewertung und wird regelmäßig weiterentwickelt. In München sorgt der städtische Klima-Check dafür, dass schon in frühen Entwurfsphasen über Regenwasserrückhaltung, Verschattung und Begrünung nachgedacht wird – mit positiven Effekten auf die Umsetzungsqualität.

Auch die Einbindung von Bürgern und Nutzern gewinnt an Bedeutung. In Zürich und Basel etwa werden Klima- und Nachhaltigkeitskriterien in partizipativen Prozessen gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickelt. Das stärkt die Akzeptanz und sorgt dafür, dass die Checklisten nicht an den Bedürfnissen der späteren Nutzer vorbeigehen. Solche Ansätze sind Vorboten einer neuen Bewertungsära, in der Klima-Checklisten nicht mehr nur Kontrollinstrument sind, sondern Dialogwerkzeuge.

Innovationspotenzial bieten vor allem digitale Lösungen. GIS-gestützte Tools, Simulationsmodelle und Open-Data-Plattformen erlauben es, Klimaeffekte schon im Wettbewerb realitätsnah zu prognostizieren – sei es beim Schattenwurf, der Winddurchströmung oder dem Rückhaltevermögen von Grünflächen. Erste Kommunen experimentieren mit dynamischen Checklisten, die sich an die lokalen Bedingungen und die jeweiligen Entwurfsparameter anpassen. Das eröffnet neue Möglichkeiten für maßgeschneiderte, wirkungsvolle Bewertungen.

Gleichzeitig stellen solche Innovationen neue Anforderungen an die Planer. Es reicht nicht mehr, Standardantworten zu geben – gefragt sind fundierte Klimaanalysen, belastbare Simulationen und ein Verständnis für die Wechselwirkungen im städtischen System. Die Juryarbeit wird dadurch anspruchsvoller, aber auch spannender: Nicht die schönste Grafik gewinnt, sondern die überzeugendste Lösung für die Klimaherausforderungen der Stadt.

Die große Herausforderung für die nächsten Jahre wird sein, Klima-Checklisten weiterzuentwickeln, ohne sie zu überfrachten. Sie müssen einfach anwendbar, flexibel und trotzdem robust sein. Die Digitalisierung eröffnet hier enorme Chancen, führt aber auch zu neuen Fragen: Wie lassen sich Algorithmen und Bewertungslogiken transparent machen? Wie bleibt die Entscheidungsfindung nachvollziehbar? Die Antwort liegt in einer intelligenten Verknüpfung von Technik, Fachwissen und Beteiligungskultur.

Fazit: Klima-Checklisten als Schlüssel für zukunftsfähige Städte

Klima-Checklisten sind gekommen, um zu bleiben. Sie sind längst mehr als ein lästiges Formular im Wettbewerb – sie sind strategisches Werkzeug für Qualitätssicherung, Innovation und nachhaltige Stadtentwicklung. Wer sie klug einsetzt, stärkt die Klimaresilienz, fördert bessere Entwürfe und macht Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer. Die besten Systeme kombinieren wissenschaftliche Fundierung mit Praxistauglichkeit, Standardisierung mit Flexibilität und Kontrolle mit Raum für Neues. Digitalisierung und Beteiligung eröffnen neue Horizonte, verlangen aber auch mehr Transparenz und Kommunikationsfähigkeit.

Für Planer, Auslober und Jurys bedeutet das: Klima-Checklisten sind kein Selbstzweck, sondern eine Einladung zum Mitgestalten – und eine Herausforderung, das Beste aus den Möglichkeiten herauszuholen. Die Städte der Zukunft werden an ihrer Klimatauglichkeit gemessen. Mit den richtigen Bewertungswerkzeugen können wir sicherstellen, dass sie nicht nur gebaut, sondern auch gelebt und geliebt werden. Und das ist am Ende das beste Klima – für alle.

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.