Kompensationsmaßnahmen Definition: Grundlagen, Ablauf und Praxis

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Kompensationsmaßnahmen Definition
Bergsilhouette im goldenen Abendlicht – eine stimmungsvolle Naturaufnahme. (Foto: mohamadaz / Unsplash)

Wer in der Bauleitplanung, im Straßenbau oder in der Eingriffsregelung tätig ist, begegnet ihnen unweigerlich: Kompensationsmaßnahmen sind das zentrale Instrument, mit dem das deutsche Planungsrecht sicherstellt, dass unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft nicht folgenlos bleiben. Die Kompensationsmaßnahmen Definition umfasst dabei weit mehr als das bloße Pflanzen von Bäumen nach einem Bauvorhaben. Sie beschreibt ein rechtlich verbindliches, ökologisch begründetes und planerisch anspruchsvolles System, das Eingriff und Ausgleich in ein nachvollziehbares Verhältnis setzt und damit die Grundlage für eine naturschutzrechtlich tragfähige Planung bildet.

  • Was Kompensationsmaßnahmen rechtlich und ökologisch bedeuten und wie sie definiert sind
  • Welche Rechtsgrundlagen die Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz und im Baugesetzbuch verankern
  • Wie Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen sich unterscheiden und wann welche gilt
  • Wie der Ablauf von der Eingriffsbilanzierung bis zur Maßnahmenumsetzung in der Praxis funktioniert
  • Welche Rolle Ökopunkte, Ökokonto und Kompensationsflächenpools spielen
  • Welche Anforderungen an Lage, Qualität und Dauerhaftigkeit von Kompensationsflächen gestellt werden
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie Kompensationsmaßnahmen in die Gesamtstrategie des Flächenschutzes und der Biodiversitätssicherung eingebettet sind

Kompensationsmaßnahmen Definition: Was das Instrument rechtlich und ökologisch bedeutet

Kompensationsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die durch einen Eingriff in Natur und Landschaft verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild auszugleichen oder zu ersetzen. Diese Definition folgt unmittelbar aus der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die in den Paragraphen 13 bis 17 verankert ist. Der Begriff „Kompensationsmaßnahme“ ist dabei der Oberbegriff für zwei rechtlich unterschiedliche Instrumente: die Ausgleichsmaßnahme und die Ersatzmaßnahme. Beide verfolgen dasselbe Ziel, unterscheiden sich aber in ihrer räumlichen und funktionalen Beziehung zum Eingriff.

Eine Ausgleichsmaßnahme liegt nach dem BNatSchG vor, wenn die beeinträchtigten Funktionen und Werte des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum gleichartig wiederhergestellt werden. Das bedeutet: Wer beispielsweise eine artenreiche Feuchtwiese überbaut, muss in räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit dem Eingriff eine vergleichbare Feuchtwiese entwickeln oder wiederherstellen. Die Ersatzmaßnahme hingegen greift, wenn ein gleichartiger Ausgleich nicht möglich ist. Sie muss dann zumindest gleichwertig sein, also vergleichbare ökologische Funktionen sichern, auch wenn dies an einem anderen Ort oder in einer anderen Ausprägung geschieht. In der Praxis ist die Grenze zwischen beiden Kategorien fließend, und Behörden sowie Gerichte haben die Anforderungen durch eine umfangreiche Rechtsprechung konkretisiert.

Die ökologische Dimension der Kompensationsmaßnahmen Definition geht über das Rechtliche hinaus. Kompensationsmaßnahmen sollen nicht nur formal eine Bilanz schließen, sondern tatsächlich ökologische Funktionen wiederherstellen oder neu schaffen: Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen, Bodenfunktionen wie Filterwirkung und Wasserspeicherung, klimatische Ausgleichsfunktionen sowie die Erholungswirkung und das Erscheinungsbild der Landschaft. Wer Kompensationsmaßnahmen nur als bürokratische Pflichtübung begreift, verfehlt ihren eigentlichen Sinn und riskiert, Maßnahmen zu planen, die zwar formal anrechenbar sind, ökologisch aber kaum wirken.

Rechtsgrundlagen: Eingriffsregelung im BNatSchG und im BauGB

Die Eingriffsregelung ist das rechtliche Fundament, auf dem das gesamte System der Kompensationsmaßnahmen ruht. Im BNatSchG ist sie als allgemeines naturschutzrechtliches Instrument ausgestaltet, das für alle Eingriffe in Natur und Landschaft gilt, unabhängig davon, ob sie durch Bauleitplanung, Fachplanung oder sonstige Vorhaben ausgelöst werden. Als Eingriff definiert das Gesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Im Bereich der Bauleitplanung wird die Eingriffsregelung durch das Baugesetzbuch (BauGB) modifiziert. Nach Paragraph 1a BauGB sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Abwägung zu berücksichtigen; die Eingriffsregelung wird hier in das Verfahren der Bauleitplanung integriert. Eingriff und Kompensation werden im Rahmen des Umweltberichts und des Grünordnungsplans beziehungsweise Landschaftsplanerischen Fachbeitrags bilanziert. Eine Besonderheit des Baurechts ist, dass Eingriffe durch Bebauungspläne als vor der Abwägung zugelassen gelten, wenn die Gemeinde die Eingriffswirkungen in der Abwägung berücksichtigt hat. Die Kompensationspflicht entfällt dadurch nicht, sie wird aber in das planerische Ermessen der Gemeinde eingebettet.

Neben dem BNatSchG und dem BauGB spielen die Naturschutzgesetze der Länder eine wichtige Rolle, da die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung eigene Regelungen treffen können, soweit der Bund keine abschließende Regelung getroffen hat. Viele Bundesländer haben eigene Bewertungsverfahren, Leitfäden und Erlasse zur Eingriffsbilanzierung entwickelt, die erheblich voneinander abweichen können. Planer müssen daher stets das jeweilige Landesrecht im Blick behalten und dürfen nicht davon ausgehen, dass ein in Bayern anerkanntes Bilanzierungsverfahren ohne Weiteres in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen gilt.

Ablauf der Eingriffsbilanzierung: Von der Bestandserfassung bis zur Maßnahmenfestsetzung

Der Ablauf einer Kompensationsplanung folgt einer logischen Abfolge, die in der Praxis eng mit dem jeweiligen Planungs- oder Genehmigungsverfahren verzahnt ist. Am Anfang steht die Bestandserfassung: Der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft im Eingriffsbereich wird systematisch erhoben. Dazu gehören Biotopkartierung, Bodenbewertung, Erfassung des Wasserhaushalts, Analyse der klimatischen Funktionen sowie die Bewertung des Landschaftsbilds. Auf dieser Grundlage wird der Wert des Bestands in einer Einheit ausgedrückt, die je nach Bewertungsverfahren als Ökopunkte, Biotopwertpunkte oder ähnliche Kenngrößen bezeichnet wird.

Im zweiten Schritt wird der durch das Vorhaben verursachte Eingriff bewertet. Welche Flächen werden versiegelt, welche Biotope werden beseitigt, welche Bodenfunktionen gehen verloren, welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf Wasserhaushalt und Kleinklima? Das Ergebnis ist ein Eingriffswert, der dem Bestandswert gegenübergestellt wird. Die Differenz ergibt den Kompensationsbedarf, also die Menge an ökologischer Qualität, die durch Kompensationsmaßnahmen wiederhergestellt oder neu geschaffen werden muss. Dieser Schritt erfordert fachliche Sorgfalt: Eine Unterschätzung des Eingriffs führt zu einem zu niedrigen Kompensationsbedarf und damit zu einer tatsächlich unzureichenden Kompensation.

Im dritten Schritt werden die Kompensationsmaßnahmen selbst geplant. Dabei ist die Prioritätenfolge des BNatSchG zu beachten: Zunächst sind Eingriffe zu vermeiden, dann unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, und erst dann sind verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Diese Stufenfolge ist rechtlich verbindlich und darf nicht umgangen werden. Ein Vorhaben, das von vornherein auf Kompensation setzt, ohne Vermeidungsoptionen ernsthaft geprüft zu haben, ist angreifbar.

Die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt je nach Verfahren im Bebauungsplan, im Grünordnungsplan, im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) bei Fachplanungen oder in einem städtebaulichen Vertrag. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nicht nur benannt, sondern auch hinsichtlich ihrer Lage, ihres Umfangs, ihrer Qualität und ihrer Umsetzungsfristen verbindlich festgelegt werden. Unverbindliche oder vage formulierte Kompensationsmaßnahmen sind ein häufiger Mangel in der Praxis und können im Nachhinein zu Vollzugsdefiziten führen.

Ökokonto, Kompensationsflächenpool und Flächenmanagement

Ein zentrales Instrument des modernen Kompensationsmanagements ist das Ökokonto. Das Ökokonto erlaubt es, Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorzuziehen: Flächen werden aufgewertet, bevor der zugehörige Eingriff stattfindet, und die erzielten ökologischen Werte werden auf einem Konto gutgeschrieben. Wenn später ein Eingriff genehmigt wird, können diese Gutschriften verbucht und angerechnet werden. Das Ökokonto ist in vielen Bundesländern gesetzlich verankert und hat sich als praktisches Instrument bewährt, weil es die oft problematische zeitliche Lücke zwischen Eingriff und Kompensation schließt.

Kompensationsflächenpools, auch als Maßnahmenpools bezeichnet, funktionieren ähnlich: Mehrere Eingriffe werden gemeinsam über einen Pool von Kompensationsflächen abgedeckt, der von einer Gemeinde, einem Landkreis oder einem privaten Anbieter verwaltet wird. Der Vorteil liegt in der Bündelung: Statt vieler kleiner, ökologisch wenig wirksamer Einzelmaßnahmen entstehen größere, zusammenhängende Flächen, die für Biodiversität, Biotopvernetzung und Landschaftsstruktur deutlich mehr leisten. Fachleute aus Naturschutz und Landschaftsplanung begrüßen diese Entwicklung, weil sie dem Zersplitterungsproblem entgegenwirkt, das bei der klassischen parzellenbezogenen Kompensation entsteht.

Die Verwaltung von Ökokonten und Kompensationsflächenpools erfordert ein professionelles Flächenmanagement. Flächen müssen dauerhaft gesichert werden, in der Regel durch Grundbucheintragung, dingliche Sicherung oder Flächenerwerb durch die öffentliche Hand. Eine Kompensationsmaßnahme, die auf einer Fläche liegt, die nach zehn Jahren wieder einer anderen Nutzung zugeführt wird, erfüllt ihre Funktion nicht. Die Dauerhaftigkeit der Sicherung ist daher eine Grundvoraussetzung für die Anrechenbarkeit. Viele Bundesländer haben Kataster oder Register eingeführt, in denen Kompensationsflächen erfasst und nachverfolgt werden können, um Doppelanrechnungen und Verluste zu verhindern.

Anforderungen an Lage, Qualität und Pflege von Kompensationsflächen

Die Frage, wo eine Kompensationsmaßnahme stattfinden darf und muss, ist rechtlich und ökologisch gleichermaßen bedeutsam. Für Ausgleichsmaßnahmen gilt das Gebot des räumlichen und funktionalen Zusammenhangs mit dem Eingriff. Das bedeutet nicht, dass die Fläche unmittelbar angrenzend liegen muss, aber sie soll denselben Naturraum, dasselbe Landschaftsbild oder dieselbe ökologische Funktion betreffen. Eine Versiegelung im Stadtgebiet durch eine Renaturierungsmaßnahme in einer fernen Mittelgebirgsregion auszugleichen, wäre rechtlich und ökologisch nicht haltbar, wenn die beeinträchtigten Funktionen spezifisch lokal sind.

Die ökologische Qualität der Kompensationsmaßnahmen ist entscheidend für ihre tatsächliche Wirksamkeit. Nicht jede Baumpflanzung und nicht jede Ansaat einer Blühfläche ist automatisch eine hochwertige Kompensation. Entscheidend ist, welche Ausgangssituation auf der Kompensationsfläche besteht, welche Entwicklungsziele realistisch erreichbar sind und welche Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich sind. Eine intensiv genutzte Ackerfläche, die in eine extensiv bewirtschaftete Mähwiese umgewandelt wird, erzielt einen deutlich messbaren Aufwertungsgewinn. Eine bereits artenreiche Wiese, auf der lediglich ein Schild aufgestellt wird, erzielt keinen Gewinn und darf nicht angerechnet werden.

Pflege und Entwicklungskontrolle sind unverzichtbare Bestandteile jeder Kompensationsmaßnahme. Viele Maßnahmen scheitern nicht an der Planung, sondern an der unzureichenden Umsetzung und Pflege. Eine Gehölzpflanzung, die nicht gepflegt wird, verbucht sich in wenigen Jahren zu einer artenarmen Brombeerhecke. Eine Renaturierungsmaßnahme an einem Gewässer, die nicht begleitet wird, kann durch Auflandung oder invasive Arten ihren Wert verlieren. Fachgerechte Pflege, regelmäßige Erfolgskontrollen und gegebenenfalls Nachsteuerung sind daher nicht optional, sondern Bestandteil der Kompensationsverpflichtung. Behörden, die Kompensationsmaßnahmen genehmigen, ohne Monitoring und Nachsteuerung verbindlich zu fordern, tragen Mitverantwortung für Vollzugsdefizite.

Typische Fehler und Missverständnisse in der Praxis

Ein verbreiteter Fehler ist die Verwechslung von Kompensationsmaßnahmen mit Gestaltungsmaßnahmen. Baumreihen entlang von Straßen, Dachbegrünungen auf Gewerbegebäuden oder Pflanzstreifen an Parkplätzen sind häufig primär gestalterische Elemente, die zwar ökologische Nebenwirkungen haben, aber keine vollwertige Kompensation für erhebliche Eingriffe darstellen. Wenn solche Maßnahmen dennoch als Kompensation bilanziert werden, entsteht eine Scheinbilanz, die formal geschlossen wirkt, ökologisch aber unzureichend ist. Gutachter und Behörden müssen hier kritisch prüfen, ob die geltend gemachten Aufwertungsgewinne tatsächlich nachvollziehbar und messbar sind.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Anrechenbarkeit von Maßnahmen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Artenschutzrechtliche Maßnahmen nach Paragraph 44 BNatSchG, also Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gegenüber besonders geschützten Arten, sind keine Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung. Sie dienen der Vermeidung, nicht der Kompensation, und dürfen nicht doppelt angerechnet werden. Diese Trennung ist in der Praxis nicht immer einfach, aber rechtlich zwingend.

Schließlich wird die zeitliche Dimension häufig unterschätzt. Kompensationsmaßnahmen, die auf die Entwicklung hochwertiger Biotope abzielen, brauchen Zeit. Eine Streuobstwiese erreicht ihre volle ökologische Qualität erst nach Jahrzehnten. Eine Renaturierung eines Bachlaufs zeigt erste Erfolge nach einigen Jahren, aber stabile Verhältnisse erst nach einer längeren Entwicklungsphase. Wenn Kompensationsmaßnahmen zeitgleich mit dem Eingriff oder gar danach umgesetzt werden, entsteht zwangsläufig eine zeitliche Lücke, in der die ökologischen Funktionen tatsächlich verloren sind. Das Ökokonto-Instrument ist genau deshalb entstanden: um dieser Lücke entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass Kompensation nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität stattfindet.

Kompensationsmaßnahmen im Kontext von Flächenschutz und Biodiversitätsstrategie

Kompensationsmaßnahmen sind kein Ersatz für einen vorausschauenden Flächenschutz, aber sie sind ein unverzichtbares Instrument in einem System, das unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft naturschutzrechtlich einbettet. Die Debatte um die tatsächliche Wirksamkeit der Eingriffsregelung ist in Fachkreisen seit Jahrzehnten lebendig. Kritiker weisen darauf hin, dass die Summe aller kompensierten Eingriffe dennoch zu einem Nettoverlust an Biodiversität und Landschaftsqualität führt, weil Kompensationsmaßnahmen die verlorene Qualität nur selten vollständig und zeitgleich ersetzen können. Diese Kritik ist berechtigt und sollte Planer und Behörden zu einer anspruchsvollen Anwendung der Eingriffsregelung motivieren, nicht zu einer formalen Abarbeitung.

Im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitätsstrategie und den europäischen Zielen zur Wiederherstellung von Ökosystemen gewinnen Kompensationsmaßnahmen eine neue strategische Dimension. Wenn Kompensationsflächen gezielt in Biotopverbundkorridore, Gewässerrenaturierungsprogramme oder Moorwiedervernässungsprojekte eingebettet werden, leisten sie einen Beitrag, der weit über die bloße Bilanzschließung hinausgeht. Kommunen und Landkreise, die ihr Kompensationsmanagement strategisch ausrichten, können Kompensationsflächen als Bausteine einer kohärenten Landschaftsentwicklung nutzen und damit sowohl naturschutzrechtliche Pflichten erfüllen als auch aktiv zur Biodiversitätssicherung beitragen.

Die Qualität der Kompensationsplanung hängt letztlich von der Kompetenz der beteiligten Fachleute ab. Landschaftsarchitekten, Landschaftsökologen, Naturschutzfachbehörden und Planungsbüros tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Kompensationsmaßnahmen nicht nur rechtlich korrekt, sondern ökologisch wirksam, dauerhaft gesichert und fachgerecht gepflegt werden. Eine präzise Kompensationsmaßnahmen Definition, die sowohl die rechtliche als auch die ökologische Dimension umfasst, ist dabei der erste und notwendige Schritt. Sie schafft die Grundlage für eine Praxis, die dem Anspruch der Eingriffsregelung gerecht wird: Eingriffe in Natur und Landschaft nicht folgenlos zu lassen, sondern ihre Wirkungen durch gezielte, qualitätsvolle und dauerhaft wirksame Maßnahmen tatsächlich zu kompensieren.

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Höchste Gebäude der Welt: Wettlauf um Rekorde

Der Shanghai Tower (rechts) ist mit seinen 632 Metern das dritthöchste Gebäude der Welt. Foto: Yiran Ding auf Unsplash
Der Shanghai Tower (rechts) ist mit seinen 632 Metern das dritthöchste Gebäude der Welt. Foto: Yiran Ding auf Unsplash

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Europäische Union ein neues höchstes Gebäude: den Varso Tower in Warschau. Der 310 Meter hohe Turm von Foster and Partners überragt den Commerzbank Tower in Frankfurt am Main um 10 Meter. Anderswo sehen die Dimensionen deutlich größer aus: Das derzeit höchste Gebäude der Welt misst über 828 Meter und Saudi-Arabien plant sogar einen zwei Kilometer hohen Turm. Lesen Sie hier alles über den Wettlauf um Rekorde!

Der Wettlauf um Höhenrekorde

Höhenrekorde für Gebäude sind schon seit den ersten Kathedralen und Kirchen bekannt. Derzeit ist das Burj Khalifa in Dubai das höchste Gebäude der Welt.

In Jeddah City ist bereits ein über 1 000 Meter hoher Konkurrenz-Turm geplant. Da hat Dubai gleich einen draufgelegt und den Creek Tower mit bis zu 1 400 Metern Höhe angekündigt. Und Saudi-Arabien hat sogar Pläne für einen zwei Kilometer hohen Turm. Ägyptens neue Hauptstadt soll ebenfalls einen 1 000 Meter hohen Turm erhalten, und Tokio träumt von einem 1 700 Meter hohen Wohngebäude.

 

Das Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern das höchste Gebäude der Welt. Foto: Unsplash
Das Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern das höchste Gebäude der Welt. Foto: Unsplash

Supertall und Megatall

Im weltweiten Vergleich sind die europäischen Bauwerke geradezu mickrig. Das höchste Gebäude in Europa ist der 462 Meter hohe Lakhta Tower in St. Petersburg, aber damit kommt es nur auf die Nummer 16. Der Council on Tall Buildings and Urban Habitat (CTBUH) ist die Autorität, wenn es darum geht, die höchsten Gebäude der Welt zu klassifizieren. Gemäß der 2009 festgelegten Definition müssen Gebäude über 300 Meter messen, um als „Supertall“ zu gelten. Mit „Megatall“ gibt es inzwischen eine neue Kategorie für Gebäude über 600 Meter.

Vom Eiffelturm zu den Supertalls

Übrigens: Bis 1930 war der Eiffelturm das einzige Bauwerk der Welt, das mehr als 300 Meter maß. Das New Yorker Chrysler Building mit 319 Metern Höhe und das Empire State Building mit 381 Metern Höhe läuteten das Zeitalter der Supertall Buildings ein. Die spannendsten 5 Fakten zum Empire State Building erfahren Sie hier.

Lakhta Tower in St. Petersburg, Foto: Kora27, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Lakhta Tower in St. Petersburg, Foto: Kora27, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Top 10 Liste der höchsten Gebäude der Welt

Dies sind derzeit die 10 höchsten Gebäude der Welt (Stand Januar 2023):

  1. Burj Khalifa in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate: 828 Meter
  2. PNB 118 in Kuala Lumpur, Malaysia: 679 Meter
  3. Shanghai Tower in Shanghai, China: 632 Meter
  4. Makkah Royal Clock Tower, Mekka, Saudi-Arabien: 601 Meter
  5. Ping An Finance Center, Shenzhen, China: 599 Meter
  6. Lotte World Tower, Seoul, Südkorea: 555 Meter
  7. One World Trade Center, New York City, Vereinigte Staaten: 541 Meter
  8. Guangzhou CTF Finance Center, Guangzhou und Tianjin CTF Finance Center, Tianjin, China: beide 530 Meter
  9. China Zun Tower, Peking, China: 528 Meter
  10. Taipei 101, Taipei, China: 508 Meter
Höchste Gebäude der Welt im Jahr 2022. Bildquelle: Wikimedia
Höchste Gebäude der Welt im Jahr 2022. Bildquelle: Wikimedia

Höchste Gebäude Deutschlands

Diese Liste folgt den Vorgaben der CTBUH und enthält nur Gebäude mit mindestens 350 Meter Höhe. Sie müssen komplettiert sein, um Eingang in die Liste zu erhalten. Dabei werden sie nach der aktuellen Höhe geordnet, was auch die Turmspitze als Teil der Gebäudearchitektur enthält. Funkantennen zählen jedoch nicht zur Höhe des Gebäudes.

Höchste Gebäude der Welt nach Region

Mit dem Burj Khalifa ist Asien eindeutig die Weltregion mit dem höchsten Gebäude der Welt. Auch in China und in Malaysia finden sich viele weitere Wolkenkratzer, weshalb die Region in den Listen besonders häufig vertreten ist. Es folgt Nordamerika mit dem One World Trade Center Gebäude in New York City. Auch viele weitere der bekannten Gebäude aus New Yorks Skyline sind in den Listen der 20 und 30 höchsten Gebäude der Welt zu finden.

 

Europa und Ozeanien: Spitzenreiter unter den Wolkenkratzern

An dritter Stelle der Liste der höchsten Wolkenkratzer nach Weltregion ist Europa zu finden, wobei hier die Zahlen bereits unter 500 Meter liegen. Der russische Lakhta Center Tower sorgt für diese Platzierung. In Ozeanien ist der Q1 Tower in der australischen Stadt Gold Coast zu finden, der mit seinen 323 Metern für den vierten Platz sorgt.

 

Südamerika und Afrika: Wolkenkratzer mit Potenzial

Auf Platz fünf der Weltregionen nach höchstem Wolkenkratzer liegt Südamerika. Das höchste Gebäude hier ist der 300 Meter hohe Gran Torre Santiago in Santiago de Chile. Und in Afrika hält The Leonardo, gelegen in Sandton, Südafrika, mit 228 Metern Höhe, den Rekord – hier ist also noch Raum nach oben!

The Leonardo in Sandton, Africa, Foto: Joshua Schumacher, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
The Leonardo in Sandton, Africa, Foto: Joshua Schumacher, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Ära der Megatall Buildings

Seit dem Jahr 2010 herrscht die Ära der Megatall Buildings ab 600 Meter Höhe vor. Das Burj Khalifa in Dubai, bis heute das höchste Gebäude der Welt, machte den Anfang. Der Clock Tower in Mekka folgte 2012 mit 601 Metern, und Shanghai baute 2015 das bis heute höchste Gebäude des Landes mit 632 Metern Höhe. Der zweitplatzierte Turm PNB 118 in Kuala Lumpur wurde erst 2022 fertiggestellt, kommt aber trotz seiner 679 Meter noch lange nicht an das Burj Khalifa heran.

Derzeit sind also nur vier Gebäude weltweit als Megatall Buildings einzustufen. Insbesondere in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geht der Wettlauf weiter. Aber aus heutiger Sicht ist nicht damit zu rechnen, dass das Burj Khalifa in den nächsten 10 Jahren seinen ersten Platz verliert. Die Mega-Projekte haben oft mit politischen Schwierigkeiten zu tun. So liegt die Baustelle für den Jeddah Tower schon seit mehreren Jahren brach, da eine Antikorruptionsaktion in Saudi-Arabien zu Finanzierungsschwierigkeiten führte. Auch die Corona-Pandemie sowie die weltweite Knappheit an Baumaterialien verlangsamen den Fortschritt. Und als Dubai vom Baustillstand in Jeddah hörte, wurde der geplante Dubai Creek Tower fürs Erste pausiert

Dennoch kündigte der saudi-arabische Fonds PIF, nördlich von Riad einen 2 Kilometer hohen Turm zu bauen, der zum Programm „Vision 2030“ des Landes gehören soll. Mit The Line plant Saudi-Arabien auch eine bis zu 170 Kilometer lange Bandstadt. Die Megaprojekte sollen dazu beitragen, die Abhängigkeit von Öl und Gas bis 2030 zu verringern.

Kennen Sie eigentlich die höchsten Gebäude unserer Bundesrepublik? Unsere Kolleg*innen von BAUMEISTER stellen Sie Ihnen hier vor: Höchste Gebäude Deutschlands.

Ideen und Impulse für IBA München gesucht: Räume der Mobilität

Gesellschafter der IBA: Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Ingolstadt, die Landkreise München und Freising sowie der Verein Europäische Metropolregion München © LHM/Michael Nagy

Die Internationale Bauausstellung (IBA) der Metropolregion München 2034 sucht nach Ideen für die Mobilität der Zukunft. Zum ersten Mal findet dieses Format der Stadt- und Regionalentwicklung in Bayern statt. Und auch die Beschäftigung mit dem Thema „Räume der Mobilität“ ist eine Premiere. Bis zum 15. Oktober 2024 sind Bewerbungen möglich.

In zehn Jahren soll in München eine große Ausstellung stattfinden, die IBA 2034. Damit ist weder die „Bauma“ noch eine andere Messe gemeint. Vielmehr handelt es sich um ein eigenes Format. Dafür wurde die Internationale Bauausstellung (IBA) Metropolregion München im November 2023 als eigene GmbH mit sechsköpfigem Team gegründet. Die Gesellschafter sind zu über 60 Prozent die Stadt München sowie die Städte Augsburg und Ingolstadt, die Landkreise München und Freising sowie der Verein Europäische Metropolregion München (EMM).

Umsetzung bis 2034 gewünscht

Die Metropolregion München reicht von Eichstätt bis Garmisch-Partenkirchen und von Kaufbeuren bis Altötting. Sie hat 6,2 Millionen Einwohner und eine Fläche von rund 26.000 Quadratkilometern. Mit Projekten wie der Modellstadt 2030, neuen U-Bahn-Linien sowie einer autofreien Altstadt stellt sich München bereits seinen Mobilitätsherausforderungen. Die IBA München soll dies weiter unterstützen.

Interessierte Partner wie etwa Kommunen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Hochschulen und Privatpersonen aus der Metropolregion sind dazu aufgerufen, Ideen und Impulse zum Thema „Räume der Mobilität“ einzureichen. Sie könnten Teil der Ausstellung im Jahr 2034 werden, die konkrete, kurz- und langfristig umsetzbare Projekte vorstellen wird. Dazu können geplante Bauwerke ebenso gehören wie virtuelle Räume oder innovative Forschungs- und Planungsvorhaben.

Ideen, die IBA-Kandidaten und im nächsten Schritt konkrete Projekte werden, sollten „bis zum Präsentationsjahr 2034 signifikant weitergedacht, vorangetrieben und idealerweise auch umgesetzt werden können“, so Geschäftsführerin Julianna Günther.

Auf der Seite www.iba-m.de finden interessierte Partner einen Fragen- und Kriterienkatalog. Der erste Stichtag ist Dienstag, der 15. Oktober 2024. Alle bis dahin eingereichten Impulse sollen beim ersten „Tag der IBA-Projektideen“ am 4. Dezember, voraussichtlich im Haus der Architektur, vorgestellt werden.

Weiter, breiter und neu denken

Die eingereichten Ideen sollen innovativ und visionär sein. Geplante Bauwerke, aber auch virtuelle Räume, neue Forschungsvorhaben oder Planungsprozesse können teilnehmen. Die Stadt Freising zum Beispiel will das Quartier „Bahnhofsumfeld“ weiterentwickeln. „Schon die Bekanntgabe, dass wir das Projekt mit Unterstützung der IBA umsetzen wollen, hat uns nützliche Kontakte mit den Akteuren gebracht, die auch bereit sind, in die Zukunft zu investieren“, berichtet Jonas Bellingrodt vom dortigen Amt für Stadtplanung, Umwelt und Klimaschutz.

Auch nach dem ersten Stichtag Mitte Oktober ist es noch möglich, Ideen in den Prozess der IBA München einzubringen. Jedoch haben Bewerber*innen dann weniger Zeit, um bis 2034 ihre Präsentation vorzubereiten. In diesem Jahr sollen alle Ergebnisse der IBA der Weltöffentlichkeit vorgestellt werden.

Julianna Günther, Geschäftsführerin der Internationalen Bauausstellung Metropolregion München GmbH, sagte: „Die IBA bietet in den kommenden zehn Jahren einen Rahmen, um Mobilität und deren räumliche, ökologische und soziale Auswirkungen auf unsere Städte, Gemeinden und Landschaften mit einer Vielzahl von Akteuren weiter, breiter und neu zu denken. Mit unserem Projektaufruf suchen wir nun erste Ideen für konkrete Bauten, für Konzepte oder Programme, die visionäre Impulse für Räume der Mobilität in der Metropolregion München setzen. […] Wir freuen uns sehr über eine große Bandbreite an Ideen – von kleinen, schnell umsetzbaren Ideen bis hin zu Projekten, die langfristige Lösungen für drängende Fragen in der Metropolregion versprechen.“

Die IBA München als Baukultur-Ausstellung

Internationale Bauausstellungen sind ein Format aus der Stadt- und Regionalentwicklung, das als Markenzeichen der nationalen Bau- und Planungskultur gilt. Schon seit über einem Jahrhundert finden sie in Deutschland statt. Als Experimentierfelder rücken sie die aktuellen Fragen des Planens und Bauens in den Fokus der Diskussion, wobei stets ein hoher Anspruch besteht.

Die IBAs folgen keinem standardisierten Format oder Verfahren. Früher war es vor allem die Architektur, die hier Neuland betrat. Zum Beispiel gilt die 1927 in Stuttgart präsentierte Weißenhofsiedlung als Ergebnis der ersten IBA. Sie stellte einen Prototyp für das „neue Wohnen“ vor und hat bis heute einen Musterstatus.

Inzwischen haben sich Internationale Bauausstellungen sowohl in ihrer räumlichen Dimension als auch in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung verändert. Sie sind Baukultur-Ausstellungen, die neben ästhetischen und technologischen Aspekten zunehmend komplexe soziale, wirtschaftliche und ökologische Fragen in ihre Arbeit einbeziehen.

Neuartige, überraschende und realisierbare Ansätze gesucht

Nach dem ersten Stichtag und dem Tag der IBA-Projektideen werden die eingereichten Projekte gemeinsam mit den Projekttragenden fachlich weiterentwickelt. Dafür bietet die IBA München zusammen mit Expert*innen aus den Bereichen Architektur, Kommunikation und Stadtentwicklung Support bei der Akquise von Fördermitteln, bei der Kommunikation sowie bei der Vernetzung mit anderen Akteur*innen. Ein Budget, um selbst Projekte zu realisieren, hat die IBA nicht.

Ein international besetztes Kuratorium wird danach gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der IBA entscheiden, welche Projekte voraussichtlich im Herbst 2025 den Status „IBA-Kandidat“ erhalten. Daraus werden dann realisierbare „IBA-Projekte“ ausgewählt, die dann weiter gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Projektideen neuartige, überraschende und zugleich realisierbare Ansätze zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen der Mobilität liefern. Eine vollständige Liste der Projektkriterien ist auf der Webseite www.iba-m.de abrufbar.

Weiterlesen: Warum die IBA München dem ganzen Freistaat Bayern zugutekommen könnte, erfahren Sie hier.