Kompensationsmaßnahmen: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Kompensationsmaßnahmen
Bergsilhouette im goldenen Abendlicht – eine stimmungsvolle Naturaufnahme von Fotograf mohamadaz.

Wer in der Planung ein Bauvorhaben genehmigt, ein Gelände erschließt oder eine Infrastruktur erweitert, greift unweigerlich in gewachsene Natur- und Landschaftszusammenhänge ein. Das deutsche Naturschutzrecht verlangt in solchen Fällen, dass diese Eingriffe nicht folgenlos bleiben: Kompensationsmaßnahmen sind das zentrale Instrument, mit dem Planer, Behörden und Vorhabenträger die unvermeidlichen Verluste an Natur und Landschaft ausgleichen oder ersetzen. Wer dieses Instrument versteht, versteht einen Kernmechanismus der deutschen Eingriffsregelung und damit einen wesentlichen Teil des Planungsrechts.

  • Was Kompensationsmaßnahmen rechtlich und fachlich bedeuten und wie sie sich von anderen Naturschutzinstrumenten unterscheiden
  • Welche Rechtsgrundlagen die Eingriffsregelung und den Ausgleichsbedarf definieren
  • Wie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen voneinander abgegrenzt werden
  • Welche Rolle Ökokonto, Flächenpool und Kompensationsverzeichnis in der Praxis spielen
  • Wie der Kompensationsbedarf methodisch ermittelt und bewertet wird
  • Welche Maßnahmentypen in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung eingesetzt werden
  • Wie Kompensationsmaßnahmen dauerhaft gesichert, gepflegt und kontrolliert werden
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten und wie sie sich vermeiden lassen

Kompensationsmaßnahmen: Definition und rechtliche Grundlage

Kompensationsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu dienen, die durch ein Bauvorhaben oder eine sonstige Nutzungsänderung verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen. Sie sind kein freiwilliges Angebot des Vorhabenträgers, sondern eine gesetzliche Pflicht, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergibt. Diese Regelung ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert, konkret in den Paragraphen 13 bis 18, und wird durch die Naturschutzgesetze der Länder sowie durch das Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt und konkretisiert.

Die Eingriffsregelung folgt einem dreistufigen Prüfschema. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft überhaupt vermieden werden kann. Was sich nicht vermeiden lässt, ist so weit wie möglich zu minimieren. Erst was nach Vermeidung und Minimierung als unvermeidliche Beeinträchtigung verbleibt, löst den Bedarf nach Kompensationsmaßnahmen aus. Dieser Grundsatz der Stufenfolge ist für das Verständnis des gesamten Instruments entscheidend: Kompensation ist kein Freikauf von Naturzerstörung, sondern die letzte Stufe einer Kaskade, die Vermeidung und Verminderung vorschaltet.

Ein Eingriff im Sinne des BNatSchG liegt vor, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Begriff ist bewusst weit gefasst und umfasst neben der klassischen Bebauung auch Versiegelung, Entwässerung, Rodung, Aufschüttungen und vergleichbare Maßnahmen. Die Erheblichkeitsschwelle ist dabei nicht starr, sondern hängt von der Empfindlichkeit des betroffenen Naturraums und der Art des Eingriffs ab.

Ausgleich und Ersatz: Wie Kompensationsmaßnahmen unterschieden werden

Das BNatSchG unterscheidet zwei Grundformen der Kompensation: Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen. Diese Unterscheidung ist nicht nur terminologisch relevant, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für die räumliche Zuordnung und die fachliche Konzeption der Maßnahmen.

Ausgleichsmaßnahmen sind solche, die die beeinträchtigten Funktionen und Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes in gleichartiger Weise wiederherstellen. Das Wort „gleichartig“ ist dabei das entscheidende Kriterium: Die Maßnahme soll möglichst dieselben Funktionen erbringen, die durch den Eingriff verloren gegangen sind, und sie soll räumlich-funktional mit dem Eingriffsort in Verbindung stehen. Wer durch Versiegelung einer Wiese den Lebensraum einer Wiesenbrüterart zerstört, sollte im Ausgleich eine vergleichbare Wiesenfläche in demselben Naturraum aufwerten oder neu anlegen.

Ersatzmaßnahmen greifen dort, wo ein gleichartiger Ausgleich nicht möglich ist. Sie stellen die beeinträchtigten Funktionen in gleichwertiger, aber nicht notwendigerweise gleichartiger Weise wieder her. Der räumliche Bezug zum Eingriffsort ist weniger streng; die Maßnahme kann auch in einem anderen, aber naturschutzfachlich sinnvollen Bereich umgesetzt werden. In der Praxis verschwimmt die Grenze zwischen Ausgleich und Ersatz häufig, weil die Gleichartigkeitsprüfung methodisch anspruchsvoll ist und die Länder unterschiedliche Bewertungsrahmen anwenden. Einige Bundesländer haben die Unterscheidung in ihrer Landesgesetzgebung weiter ausdifferenziert oder durch eigene Begrifflichkeiten ergänzt.

Neben Ausgleich und Ersatz kennt das Recht in bestimmten Konstellationen auch die Möglichkeit einer Ersatzzahlung. Wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in ausreichendem Umfang realisierbar sind, kann der Vorhabenträger verpflichtet werden, eine Geldzahlung zu leisten, die zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen verwendet wird. Die Ersatzzahlung ist subsidiär und soll die reale Maßnahme nicht ersetzen, sondern nur dort einspringen, wo diese faktisch unmöglich ist.

Ökokonto, Flächenpool und Kompensationsverzeichnis: Instrumente der modernen Praxis

Die klassische Praxis, Kompensationsmaßnahmen projektbezogen und zeitgleich mit dem Eingriff umzusetzen, stößt in der Realität an Grenzen. Geeignete Flächen sind nicht immer verfügbar, wenn sie gebraucht werden; die ökologische Wirksamkeit einer Maßnahme entfaltet sich oft erst nach Jahren; und die Koordination zwischen Vorhabenträgern, Behörden und Grundeigentümern ist aufwendig. Als Antwort auf diese Probleme haben sich Ökokonten und Flächenpools als Instrumente der vorgezogenen Kompensation etabliert.

Ein Ökokonto erlaubt es, Aufwertungsmaßnahmen auf geeigneten Flächen bereits vor dem konkreten Eingriff durchzuführen und die erzielten Ökopunkte oder Werteinheiten auf einem Konto zu verbuchen. Diese Punkte können später auf konkrete Eingriffe angerechnet werden. Das Ökokonto entkoppelt die zeitliche Abfolge von Eingriff und Kompensation und ermöglicht eine vorausschauende, qualitativ hochwertigere Maßnahmenplanung. Kommunen, Landkreise, aber auch private Anbieter betreiben solche Konten; die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den Ländergesetzen geregelt und unterscheiden sich im Detail erheblich.

Flächenpools gehen einen Schritt weiter: Hier werden geeignete Kompensationsflächen gebündelt, fachlich konzipiert und dauerhaft gesichert, sodass Vorhabenträger bei Bedarf Anteile erwerben oder anrechnen können. Der Vorteil liegt in der ökologischen Konzentration: Statt vieler kleiner, verstreuter Maßnahmen entstehen zusammenhängende Flächen mit höherem Biotopverbundwert. Naturschutzfachlich ist diese Bündelung in der Regel wirkungsvoller als die kleinteilige Streuung von Einzelmaßnahmen über das Planungsgebiet.

Das Kompensationsverzeichnis ist ein weiteres Instrument, das die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Systems sichern soll. Nach dem BNatSchG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, festgesetzte Kompensationsmaßnahmen in einem Verzeichnis zu erfassen. Dieses Verzeichnis dokumentiert, welche Maßnahmen wo und für welchen Eingriff festgesetzt wurden, und ermöglicht die spätere Kontrolle ihrer Umsetzung und Wirksamkeit. In der Praxis ist die Qualität dieser Verzeichnisse sehr unterschiedlich; viele Länder haben die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Erfassung in den vergangenen Jahren vorangetrieben, ohne dass ein bundesweit einheitlicher Standard erreicht wäre.

Methodische Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Die Frage, wie viel Kompensation ein Eingriff erfordert, ist keine politische, sondern eine fachlich-methodische. Verschiedene Bewertungsverfahren wurden entwickelt, um den Wert des betroffenen Naturraums vor dem Eingriff und den Wert der Kompensationsmaßnahme nach ihrer Umsetzung vergleichbar zu machen. Bundesweit einheitlich verbindlich ist kein einzelnes Verfahren; stattdessen haben die Länder und Kommunen eigene Methoden entwickelt oder adaptiert, was zu einer erheblichen Methodenvielfalt geführt hat.

Weit verbreitet sind Biotopwertverfahren, bei denen Biotoptypen anhand von Wertstufen bewertet werden. Jeder Biotoptyp erhält einen Punktwert, der seine ökologische Bedeutung widerspiegelt. Der Eingriff wird als Verlust von Punkten bilanziert, die Kompensationsmaßnahme als Gewinn. Das Verhältnis von Verlust zu Gewinn bestimmt den Flächenbedarf der Kompensation. Solche Verfahren sind in verschiedenen Bundesländern als Bewertungsrahmen eingeführt worden, etwa in Baden-Württemberg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, wobei die konkreten Werttabellen und Multiplikatoren variieren.

Neben Biotopwertverfahren existieren funktionsbezogene Bewertungsansätze, die einzelne Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima oder Landschaftsbild separat bewerten und bilanzieren. Diese Ansätze sind methodisch aufwendiger, aber fachlich differenzierter, weil sie die tatsächlichen Funktionsverluste präziser abbilden. In der Umweltverträglichkeitsprüfung und in der strategischen Umweltprüfung kommen solche Mehrebenenansätze regelmäßig zum Einsatz. Die Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Schutzgüter am Ende zu einer handhabbaren Gesamtaussage zu verdichten, ohne fachlich relevante Aspekte zu verlieren.

Eine methodische Schwierigkeit, die in der Praxis häufig unterschätzt wird, ist die zeitliche Dimension. Eine Kompensationsmaßnahme, die heute auf einer degradierten Ackerfläche angelegt wird, erreicht ihre volle ökologische Wirksamkeit erst nach Jahrzehnten. Ein Eingriff in einen alten Laubwald hingegen vernichtet Strukturen, die sich in menschlichen Zeiträumen nicht vollständig wiederherstellen lassen. Dieser Zeitversatz zwischen Eingriffswirkung und Kompensationswirkung ist ein strukturelles Problem der Eingriffsregelung, das durch Zeitwertfaktoren oder Entwicklungszuschläge methodisch adressiert, aber nie vollständig gelöst wird.

Maßnahmentypen in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Das Spektrum der Kompensationsmaßnahmen ist breit und reicht von der Renaturierung von Fließgewässern über die Anlage von Streuobstwiesen bis zur Entsiegelung befestigter Flächen. Die Auswahl des geeigneten Maßnahmentyps hängt von der Art des Eingriffs, den betroffenen Schutzgütern, den verfügbaren Flächen und den naturräumlichen Gegebenheiten ab. Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner sind in diesem Prozess zentrale Fachleute, weil sie sowohl die ökologischen als auch die gestalterischen und technischen Anforderungen der Maßnahmen beurteilen können.

Zu den häufig eingesetzten Maßnahmentypen gehören:

  • Renaturierung von Fließgewässern: Rückbau von Begradigungen, Wiederherstellung natürlicher Uferstrukturen, Anlage von Auengehölzen und Pufferzonen
  • Anlage und Aufwertung von Feuchtbiotopen: Tümpel, Flachgewässer, Röhrichte und Nasswiesen als Lebensraum für Amphibien, Insekten und Wasservögel
  • Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen: Umwandlung von Intensivacker in artenreiche Mähwiesen oder Brachen, Anlage von Blühstreifen und Ackerrandstreifen
  • Pflanzung und Entwicklung von Gehölzstrukturen: Hecken, Feldgehölze, Obstbaumreihen und Waldrandgestaltungen als Vernetzungselemente im Biotopverbund
  • Entsiegelung und Bodenrekultivierung: Rückbau versiegelter Flächen und Wiederherstellung belebter Bodenschichten
  • Waldmehrung und Waldumbau: Aufforstung mit standortheimischen Gehölzen oder Umbau von Nadelforsten in strukturreiche Laubmischwälder
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbilds: Eingrünung von Gewerbegebieten, Bepflanzung von Böschungen, Gestaltung von Ortsrändern

Bei der Konzeption von Kompensationsmaßnahmen ist die Verwendung standortheimischer, autochthoner Pflanzenarten ein fachlicher Grundsatz, der sowohl ökologisch als auch rechtlich begründet ist. Autochthones Pflanzgut, also Material, das aus dem jeweiligen Herkunftsgebiet stammt, ist an die lokalen Standortbedingungen angepasst und trägt zur Erhaltung der regionalen genetischen Vielfalt bei. Die Verwendung gebietsfremder Arten oder Herkünfte kann die ökologische Wirksamkeit der Maßnahme erheblich mindern und ist in vielen Ländern bei Kompensationsmaßnahmen ausdrücklich untersagt oder eingeschränkt.

Dauerhaftigkeit, Pflege und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen

Eine Kompensationsmaßnahme ist kein einmaliger Akt, sondern eine Daueraufgabe. Die Fläche muss langfristig gesichert, fachgerecht gepflegt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Genau hier liegt in der Praxis eine der größten Schwachstellen des Systems: Maßnahmen werden festgesetzt und angelegt, aber ihre langfristige Pflege und Kontrolle bleiben hinter den Anforderungen zurück.

Die rechtliche Dauersicherung erfolgt in der Regel durch Eintragung einer Baulast, einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder einer naturschutzrechtlichen Vereinbarung im Grundbuch. Diese Instrumente binden auch Rechtsnachfolger und verhindern, dass eine Kompensationsfläche nach einem Eigentümerwechsel ihrer Funktion wieder entzogen wird. Die Wahl des geeigneten Sicherungsinstruments hängt von der Eigentumsstruktur, der Art der Maßnahme und den Vorgaben der zuständigen Naturschutzbehörde ab.

Die Pflege von Kompensationsflächen folgt ökologischen, nicht gärtnerischen Prinzipien. Eine Extensivwiese, die als Kompensationsmaßnahme angelegt wurde, braucht eine angepasste Mahd mit Abtransport des Mähguts, um die Nährstoffarmut des Standorts zu erhalten und die Artenvielfalt zu fördern. Ein Gehölzstreifen benötigt in der Anwuchsphase Pflege, später aber möglichst wenig Eingriff, damit sich natürliche Strukturen entwickeln können. Wer Kompensationsflächen mit den Pflegestandards eines Stadtparks bewirtschaftet, verfehlt das Ziel und kann die festgesetzten Funktionen nicht erfüllen.

Die Erfolgskontrolle ist ein gesetzlich gefordertes, aber in der Praxis oft vernachlässigtes Element. Sie umfasst die Überprüfung, ob die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde (Vollzugskontrolle), ob sie sich in die gewünschte Richtung entwickelt (Entwicklungskontrolle) und ob sie die angestrebten ökologischen Funktionen tatsächlich erfüllt (Wirkungskontrolle). Für eine aussagekräftige Wirkungskontrolle sind Referenzdaten aus dem Ausgangszustand unerlässlich, was eine sorgfältige Bestandserfassung vor Beginn der Maßnahme voraussetzt.

Häufige Fehler und Missverständnisse in der Planungspraxis

Kompensationsmaßnahmen werden in der Praxis von verschiedenen Seiten missverstanden oder fehlerhaft angewendet. Ein verbreitetes Missverständnis ist die Vorstellung, Kompensation sei ein Automatismus, der jeden Eingriff legitimiert, solange nur genug Fläche bereitgestellt wird. Das Stufenprinzip der Eingriffsregelung verlangt jedoch, dass Vermeidung und Minimierung ernsthaft geprüft werden, bevor Kompensation überhaupt zum Thema wird. Behörden, die diese Prüfung nicht einfordern, und Planer, die sie nicht leisten, unterlaufen den gesetzlichen Grundgedanken.

Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der räumlichen Entkopplung von Eingriff und Kompensation ohne fachliche Begründung. Wenn ein Eingriff in einem ökologisch sensiblen Auenbereich durch eine Maßnahme in einem strukturarmen Ackerbaugebiet weit entfernt kompensiert wird, fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang, der für einen echten Ausgleich erforderlich wäre. Solche Konstellationen mögen rechnerisch aufgehen, verfehlen aber das naturschutzfachliche Ziel.

Qualitative Mängel bei der Maßnahmenkonzeption sind ebenfalls verbreitet. Kompensationsflächen werden auf Böden angelegt, die für das angestrebte Biotop ungeeignet sind; es werden nicht standortheimische Pflanzenarten verwendet; die Pflege wird nicht geregelt oder nicht finanziert. Solche Mängel lassen sich durch eine sorgfältige Voruntersuchung der Flächen, eine klare Leistungsbeschreibung für die Pflege und eine verbindliche Kostenschätzung für den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme vermeiden. Landschaftsarchitekten, die Kompensationsmaßnahmen planen, tragen hier eine erhebliche fachliche Verantwortung.

Schließlich wird die Bedeutung des Kompensationsverzeichnisses als Kontrollinstrument oft unterschätzt. Maßnahmen, die nicht vollständig und korrekt erfasst sind, können nicht kontrolliert werden. Behörden, die das Verzeichnis nicht aktiv pflegen und auswerten, verlieren den Überblick über den tatsächlichen Umsetzungsstand. Die Lücke zwischen festgesetzten und tatsächlich umgesetzten Kompensationsmaßnahmen ist ein bekanntes strukturelles Problem, das durch bessere Digitalisierung und konsequentere Vollzugskontrolle reduziert werden kann, aber politischen Willen und personelle Ressourcen erfordert.

Kompensationsmaßnahmen im Kontext von Biodiversitätsstrategie und Klimaanpassung

Kompensationsmaßnahmen sind kein Selbstzweck. Sie sind eingebettet in übergeordnete Ziele des Naturschutzes, der Biodiversitätsstrategie und zunehmend auch der Klimaanpassung. Gut konzipierte Kompensationsflächen leisten weit mehr als den formalen Ausgleich eines einzelnen Eingriffs: Sie stärken den Biotopverbund, schaffen Refugien für bedrohte Arten, verbessern die Wasserrückhaltung in der Landschaft und tragen zur Kühlung urbaner Räume bei.

Die Verknüpfung von Kompensationsmaßnahmen mit dem Biotopverbund ist ein fachlicher Grundsatz, der in der Planungspraxis aber nicht immer konsequent umgesetzt wird. Flächen, die isoliert in der Agrarlandschaft liegen, ohne Anbindung an bestehende Strukturen, haben einen geringeren ökologischen Wert als Flächen, die Verbindungskorridore schließen oder bestehende Kernflächen erweitern. Landschaftsrahmenpläne und regionale Grünzüge können als Orientierungsrahmen dienen, um Kompensationsflächen gezielt dort zu platzieren, wo sie den größten Mehrwert für das Gesamtsystem erzeugen.

Im Kontext der Klimaanpassung gewinnen bestimmte Maßnahmentypen an Bedeutung, die früher eher randständig waren: die Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten als Kohlenstoffspeicher, die Anlage von Stadtbäumen und Grünflächen zur Hitzeminderung, die Renaturierung von Gewässern zur Verbesserung des Wasserrückhalts. Diese Maßnahmen erfüllen gleichzeitig Kompensationszwecke und Klimaschutzziele, was ihre politische und finanzielle Förderbarkeit erhöht. Die Verknüpfung verschiedener Förderstränge ist dabei eine planerische Aufgabe, die Kenntnisse in Naturschutzrecht, Förderprogrammatik und Projektentwicklung erfordert.

Kompensationsmaßnahmen sind, richtig verstanden und konsequent umgesetzt, ein leistungsfähiges Instrument zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft unter dem Druck wachsender Siedlungs- und Infrastrukturansprüche. Ihre Wirksamkeit hängt nicht allein von rechtlichen Vorgaben ab, sondern von der fachlichen Qualität der Planung, der Sorgfalt der Umsetzung und der Konsequenz der Kontrolle. Planer, Behörden und Vorhabenträger, die diese drei Dimensionen ernst nehmen, machen aus einer gesetzlichen Pflicht ein echtes Instrument des Naturschutzes.

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„Viele sagen, der Landschaftspark Wiese sei der schönste Ort in der Region.“

die Vermittlung und die Sensibilisierung im Landschaftspark Wiese. © Saskia Scherer

Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner kennen ihn unter dem Namen „Lange Erlen“, andere bezeichnen ihn als das ehemalige Landesgartenschaugelände. Dabei hat dieser Park, der im Basler Rheinknie Deutschland mit der Schweiz verbindet, einen so viel schöneren Namen: Landschaftspark Wiese, nach dem gleichnamigen Fluss, der ihn durchfließt. Das Besondere an dem Park: Er liegt sowohl auf deutschem als auch auf Schweizer Grund. Und er ist Schauplatz der IBA Basel, die sich seit mehr als zehn Jahren erfolgreich für grenzüberschreitende Projekte im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz engagiert. Wir wollten mehr über diesen Landschaftspark erfahren und haben uns deshalb mit dem Hauptranger Yannick Bucher unterhalten.

Yannick Bucher, gemeinsam mit zwei deutschen Kollegen, arbeiten Sie seit Februar 2019 als Ranger im Landschaftspark Wiese. Wie dürfen wir uns Ihren Job vorstellen?
Die Hauptaufgabe von unserem Rangerdienst ist die Information, die Vermittlung und die Sensibilisierung im Landschaftspark Wiese. Letzteres bedeutet insbesondere, dass wir dafür Sorge tragen, dass die Besucherinnen und Besucher sich im Großen und Ganzen an die Regeln halten. Wir sorgen für ein positives miteinander zwischen Besuchern und Akteurinnen, im Gebiet wird das Trinkwasser der Region gewonnen und Landwirtschaft betrieben. Rangerdienste sind typisch für Nationalparks und auch einigermaßen typisch für Naturschutzgebiete. Eher speziell ist es, dass wir mit dem Landschaftspark Wiese in einem Gebiet tätig sind, das nicht nur reines Naturschutzgebiet ist. Denn hier gibt es auch andere Nutzungen wie Sportanlagen, Tierheime und Schrebergärten.

„Der Rangerdienst ist eine der zentralen Maßnahmen vom IBA Projekt Landschaftspark Wiese.“

Besonders am Rangerdienst im Landschaftspark Wiese ist aber auch, dass er binational aufgestellt ist.
Absolut richtig. Der Landschaftspark an sich ist binational. Da liegt es natürlich nahe, dass auch der dortige Rangerdienst binational aufgestellt ist, dass dieser im ganzen Park unterwegs ist und sich nicht an die Grenzen halten muss. Die Agglomeration Basel ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und die Freizeitaktivitäten haben sich aufgrund flexiblerer Arbeitszeiten ziemlich verändert. Damit stieg auch der Druck auf die lokalen Naherholungsgebiete. Den Rangerdienst hat man dann vor gut einem Jahr eingeführt, um dem zunehmenden Nutzungsdruck etwas entgegenzusetzen. Deswegen sind wir nicht nur Aufsichtsorgan, sondern haben ebenso auch Vermittlungsaufgaben inne. Und diese sind auch nötig.
Die Corona Pandemie hat den Effekt noch verstärkt: Wir hatten bereits vorher viele Besucherinnen und Besucher im Park. Die Besucherzahlen während des Lockdowns lagen weit über den normalen. Das zeigt, wie wichtig der stadtnahe grüne Erholungsraum für die Region ist.

Das kann ich mir vorstellen. Wie sieht diese Vermittlung, von der Sie gesprochen haben, konkret aus?
Wir bieten Führungen und organisieren auch Infotische. Wir versuchen dafür zu sensibilisieren, was in dem Raum passiert, wie die Trinkwassergewinnung und wie die Landwirtschaft im Park funktionieren. Wir bringen die Themen auf den Tisch, die man als Stadtbewohner wenig erleben kann, und vermitteln diese.

Wie ist der Rangerdienst organisiert?
Insgesamt haben wir drei Auftraggeber: die Stadt Weil am Rhein, die Gemeinde Riehen und den Kanton Basel-Stadt. Ich bin bei der Umweltberatungsfirma „Hintermann & Weber AG“ angestellt, die den Auftrag von der Stadt Basel erhalten hat und meine beiden deutschen Partner sind beim Trinationalen Umweltzentrum (TRUZ) beschäftigt.

Welche Maßnahmen hat man in den vergangenen Jahren im Rahmen der IBA Basel umgesetzt und welche sind noch geplant?
Wir selber, also der Rangerdienst, sind eine der zentralen Maßnahmen vom IBA Projekt Landschaftspark Wiese. Uns gibt es wie gesagt seit einem Jahr. Zudem ist für den Park eine einheitliche Beschilderung geplant, die an den Eingängen über den Park informiert, welche Möglichkeiten zur Erholung bestehen, aber auch, welche Auflagen daran gekoppelt sind: dass man Feuer nur in den Grillstellen machen darf und dass man seinen Müll mitnimmt etc. Die Basic-Regeln eben. Außerdem wird es im Park künftig einen Themenpfad geben, der die Themen Trinkwassergewinnung, Tiere und Pflanzen, aber auch die historische Entwicklung aufzeigt.

Die größte Maßnahme ist aber „Wiese vital“, richtig?
Genau, im Zuge einer Volksinitiative in der Schweiz hat das baselstädtische Stimmvolk beschlossen, auf dem ganzen Abschnitt auf Schweizer Boden den Fluss Wiese zu revitalisieren und zu renaturieren. Der untere Teil ist bereits revitalisiert, für den anderen Teil arbeitet man aktuell ein Bauprojekt aus. Das Ziel: Der Fluss soll wieder natürlicher fließen und mehr Platz haben.

Sie sind jetzt knapp 1,5 Jahre dabei. Was denken Sie, reichen die Bemühungen vor Ort aus, um den Landschaftspark Wiese langfristig vor dem Nutzungsdruck zu schützen?
Den wichtigsten Schritt hat man meiner Meinung nach mit dem Landschaftsrichtplan gemacht. Die Fläche kann nun nicht mehr überbaut werden und darüber bin ich froh. Mit sanften Mitteln ist man nun dran, den Erholungsraum des Parks zu schützen. Mit Beschilderungen, gezielter Information oder auch durch uns, dem Rangerdienst. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg. Das gleiche Feedback erhalten wir auch aus der Bevölkerung. Das Interesse am Gebiet wächst und das, was wir machen, wird geschätzt. Viele Besucher sagen, der Landschaftspark sei der schönste Ort in der Region. Und es kommen auch immer wieder Besucher, die fragen, wie sie helfen können, die etwas für das Gebiet tun wollen. Das alles zusammen stimmt mich sehr optimistisch.

Warum wir eine IBA-Basel-Serie gestartet haben? Das lesen Sie hier.

Sämtliche Beiträge zur IBA Basel 2020 finden Sie hier.

Eine Seilbahn schwebt über die Gärten der Welt in Berlin. (Foto: Thomas Rosenthal)

Eine Seilbahn schwebt über die Gärten der Welt in Berlin. (Foto: Thomas Rosenthal)

Auf kleinstem Raum lassen sich in Berlin-Marzahn die unterschiedlichsten Ansätze der Landschafts- und Gartenarchitektur studieren. Denn die Anlage Gärten der Welt vereint neben klassischen Tourist*innenattraktionen wie eine Seilbahn, Aussichtspunkte und einer Arena für Veranstaltungen noch mehr – nämlich Gartenkunst. Und zwar aus allen Herren Ländern und Kulturen. In verschiedenen Themengärten und Gartenkabinetten können Besucher*innen entsprechend Ansätze und Gestaltungen aus aller Welt betrachten. Hier erfahren Sie, welche Gärten der Welt Ihnen geboten werden.

Gärten der Welt präsentieren internationale Gartenkunst

Früher noch als “Erholungspark Marzahn” bekannt, wurde das Areal an der Ecke Eisenacher Straße und Blumberger Damm anlässlich der IGA 2017 erweitert und umgebaut. Insgesamt 43 Hektar Fläche belegt das Gelände, das heute den Namen “Gärten der Welt” trägt, seitdem.

Die Gärten der Welt bestechen mit vielen Attraktionen für Groß und Klein. Dabei kommen Gartenkunstenthusiast*innen genauso auf ihre Kosten wie Familien mit Kindern und Tourist*innen. So bietet der Park seit dem Umbau zur IGA 2017 inzwischen neun internationale Gartenkabinette, die traditionelle Techniken der Gartengestaltung präsentieren, elf Themengärten, und eine Arena für Veranstaltungen. Dazu kommen Spielplätze, ein Irrgarten und eine Seilbahn, die die Bezirke Marzahn und Hellersdorf miteinander verbinden.

Der Fokus  des Parks liegt aber – wie der Name schon verrät – auf den “Gärten der Welt”. Die Gartenkabinette und Themengärten erlauben es den Besucher*innen dementsprechend, Einblicke in die Gartenkunst verschiedener Kontinente, Epochen und Kulturkreisen zu erhalten. Welche internationalen Gärten im Park zu besichtigen sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Gärten der Welt – Übersicht

Chinesischer Garten

Als erster Garten der Welt entstand in den 1990er-Jahren der Chinesische Garten. Mit dem “Garten des wiedergewonnenen Mondes” wurde 1994 der größte Chinesische Garten Europas in Berlin erschaffen. Seine Planung begann 1994 im Rahmen einer Städtepartnerschaft zwischen Peking und Berlin als klassischer chinesischer Gelehrtengarten. Die Idee dahinter war auch, die Jahrtausende alte chinesische Gartenkunst in die Gegenwart zu übersetzen. 

Im Zentrum des Gartens sitzt der “Spiegel des Himmels”, ein 4 500 Quadratmeter großer See, an dessen Ufer sich ein Teehaus chinesischer Architektur mit der typisch geschwungenen und spektakulär auskragenden Dachkonstruktion befindet. Als charakteristische Bepflanzung kommen im Garten des wiedergewonnenen Mondes beispielsweise Magnolien, Chrysanthemen oder Bambus zum Einsatz. Übrigens: Der Mond im Namen steht sinnbildlich für die Wiedervereinigung des einst geteilten Berlins.

Größe: 27 000 Quadratmeter, inklusive 5 000 Quadratmetern Teichfläche
Eröffnung: 15. Oktober 2000
Planung: Klassisches Institut für Gartenarchitektur, Peking

Japanischer Garten

Der “Garten des zusammenfließenden Wassers” entsprang der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tokio. Basierend darauf soll der Garten die Idee eines harmonischen Miteinanders verkörpern. Darum bestimmt diesen Bereich der Gärten der Welt das Leitmotiv Wasser – es symbolisiert das Zusammenfließen von Kulturen und den Verlauf der Geschichte. 

Im Japanischen Garten findet sich demzufolge ein Wassergarten, aber auch ein Zengarten und ein Garten aus Rasenflächen, in denen insgesamt 300 Augengneissteine verteilt sind. Dazu kommt ein Pavillon – der Chaya – in seiner Mitte. 

Entsprechend der Japanischen Kultur, in der Stille eine besondere Bedeutung zukommt, ist auch der Japanische Garten im Park Die Gärten der Welt ein Ort, an dem Besucher*innen zur Ruhe kommen können. Fun Fact: Die Baustelle für den Japanischen Garten gilt als eine der leisesten in der Geschichte der Gärten der Welt.

Größe: 2 700 Quadratmeter
Eröffnung: 30. April 2003
Planung: Prof. Shunmyo Masuno

Balinesischer Garten

Der “Garten der drei Harmonien” entstand im Rahmen einer Städtepartnerschaft zwischen Jakarta und Berlin. Sein Name bezieht sich auf das balinesische Streben, im Einklang mit sich selbst, dem Umfeld und dem Universum zu leben. Auf diese dreifaltige Harmonie ist der Balinesische Garten ausgerichtet.

Dabei handelt es sich auch um den einzigen Garten in den Gärten der Welt, der gänzlich in einer Tropenhalle untergebracht ist. Eine Wohn- und Tempelanlage, in der auch die Berliner Bali-Gemeinde ihre Religion aktiv ausübt, bildet das zentrale Element des Gartens. Dahinter erstreckt sich zudem ein an einen balinesischen Tropenwald angelehnter Garten mit Reisterrassen und Pflanzen wie Schraubenbäumen, Hibiskus, Gardenien, Farnen, Orchideen und den duftgewaltigen Frangipani.

Größe: 2000 Quadratmeter in Leichtbauhalle
Eröffnung: 18. Dezember 2003
Planung: Putu Edy Semara

Orientalischer Garten

Der “Garten der vier Ströme” wurde nach den Gestaltungsprinzipien der traditionellen orientalisch-islamischen Gartenkultur entworfen. Daher verbirgt er sich einer vier Meter hohen Mauer. Damit spielt er mit dem Mythos des Gartens als verborgene Oase. Außerdem hilft die Abgrenzung dabei, das spezielle Klima im Garten aufrecht erhalten zu können.

In der Gartenanlage finden sich typisch orientalische Arkadengänge mit Ornamenten und Mosaiken. Dazu kommt ein viergeteilter Gartenhof mit einem Brunnen in der Mitte. Im Garten befinden sich Zier- und Nutzpflanzen: Granatäpfel, Oliven und Palmen, aber auch Flieder, Oleander und Magnolien.

Größe: 6 100 Quadratmeter
Eröffnung: 7. Juli 2005
Planung: Kamel Louafi, Prof. Mohammed El Faiz

Hier finden Sie weitere Projekte des Garten- und Landschaftsarchitekten Kamel Louafi.

Koreanischer Garten

Der “Seouler Garten” war ein Geschenk der Südkoreanischen Hauptstadt an Berlin. Er entstand nach einem Berlin-Besuch des Oberbürgermeisters von Seoul und war dafür gedacht, die Beziehungen zwischen den Städten zu vertiefen. 

Die Gestaltung des Koreanischen Gartens ist geprägt von Buddhismus, den Lehren von Konfuzius und dem volkstümlichen schamanischen Glauben. Dazu gehört auch das Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Kräften in der Natur. Beide werden im Garten mehrfach repräsentiert.

Im Koreanischen Garten finden sich zahlreiche Totempfähle und abstrakte Holzfiguren, die der schamanischen Kulturgeschichte Koreas entspringen. Geplant wurde er von koreanischen Gartenarchitek*innen, die eine koreanische Felslandschaft mit den typischen Kiefern, Fächerahornen, Eichen und Bambussen erschufen. Zentrales Bauwerk ist der “Kye Zeong” (Pavillon am Wasser), in dem sich typisch koreanische Wohnräume besichtigen lassen.

Größe: 4 000 Quadratmeter
Eröffnung: 31. März 2006
Planung: Samsung Everland Inc., Seoul

Irrgarten und Pflasterlabyrinth

Zur Gartenkultur gehören selbstverständlich auch Irrgärten, die ihren Ursprung in der Renaissance haben. Die Irrgartenanlage des britischen Königsschlosses Hampton Court war Vorbild für die Anlage in den Gärten der Welt. Diese wurde mit einer zwei Meter hohen Eibenhecke, bestehend aus über 1 200 Pflanzen, angelegt. Der Weg in das Zentrum des Pflasterlabyrinths dauert etwa zehn Minuten. Dort findet sich auch ein Aussichtsturm, der einen Überblick über das Labyrinth erlaubt.

Zusätzlich zum 3D-Irrgarten gibt es in den Gärten der Welt auch ein zweidimensionales Labyrinth aus Pflastersteinen. Hellgraue Steine markieren den Weg zur Mitte. Insgesamt 11 Umgänge, 28 Kehre und ebenfalls zehn Minuten führen zu dessen Mitte.

Größe: Heckenirrgarten: 2 000 Quadratmeter, Pflasterlabyrinth: 340 Quadratmeter
Eröffnung: 22. Juni 2007
Planung: gruppe F Landschaftsarchitekten, Berlin

Karl-Foerster-Staudengarten

Das 1957 erschienene Buch “Einzug der Gräser und Farne in die Gärten” von Karl Foerster war Inspirationsquelle für diesen Teil der Gärten der Welt.  Der Gärtner, Züchter und Gartenphilosoph prägte die deutsche und die internationale Gartenkultur nachhaltig – einerseits mit seinen Schriften, aber andererseits auch mit der Einführung von Wild- und Kulturstauden.

Stauden sind es deshalb auch, die den Karl-Foerster-Staudengarten dominieren. Zwischen streng geschnittenen Buchsbaumhecken finden sich geometrisch formal angelegte Beete mit Prachtstauden, die von landschaftlich geprägten Teilen des Gartens kontrastiert werden. So spielen anspruchsvolle Pflanzungen und frei gestaltete Naturgärten zusammen.

Abgesehen von einer Pergola befindet sich im Karl-Foerster-Staudengarten im Gegensatz zu den anderen Bereichen in den Gärten der Welt keinen architektonischen Strukturen. Die Farbe der Pergola – blau – geht übrigens auf eine Erwähnung in einem von Foersters Büchern zurück. Dort beschreibt er einen Blauton, den die Gartengestalter*innen in mühseliger Arbeit zu reproduzieren versuchten.

Größe: 3 600 Quadratmeter
Eröffnung: 9. Mai 1987, Neueröffnung am 9. März 2008
Planung: Dr. Johannes Schwarzkopf, Christian Meyer

Italienischer Renaissancegarten

Der “Giardino della Bobolina” ist ein Renaissancegarten, der sich stilistisch an der toskanischen Villengärten des 16. Jahrhunderts orientiert. Er ist der einzige Garten im Ensemble, der eine Epoche widerspiegelt und keine Stilrichtung.

Er basiert auf einer Vierteilung, die sich durch die gesamte Gestaltung zieht. Eine Loggia im ersten, in sich geschlossenen Gartenraum, ist Konzertveranstaltungsort. Von der Loggia aus, gelangen Besucher*innen in den viertgeteilten Hauptgarten mit einem Brunnen in der Mitte.

Eine originale Bobolina-Statue aus dem 16. Jahrhundert befindet sich ebenfalls, eingebettet in Hecken aus Buchs und Eibe, im Zentrum des Gartens. Gestalterische Elemente des Gartens, wie Säulen oder Treppen sind aus hellgrauem Sandstein. Eine Besonderheit ist zudem der “Giardino segreto”, der geheime Garten, den man über eine schmale Natursteintreppe betritt.

Größe: 3 000 Quadratmeter
Eröffnung: 31. Mai 2008
Planung: Levin Monsigny Landschaftsarchitekten, Berlin

Christlicher Garten

Der Christliche Garten ergänzt die Gärten der Welt seit 2011. Er ist dem Kreuzgang eines typischen mittelalterlichen Klostergartens nachempfunden. Den Namen “Raum der Sprache und des Wortes” ist aber vor allem maßgeblich geprägt von einer speziellen Installation. Sie zeigt modern gestaltete Texte aus der Bibel sowie Zitate aus Philosophie und Kultur. Die Texte reflektieren die Beziehung zwischen Mensch und Natur. Außerdem unterstreichen sie den Garten als Sinnbild des christlichen Lebens.

Die Installation besteht aus goldlackierte Metallbuchstaben, die Passagen aus dem Alten und Neuen Testament zitieren. Die daraus entstehenden transparenten Wände bilden den Wandelgang eines Klosters nach. In der Mitte des quadratischen Gartens befindet sich zudem ein Wasserspiel. Dieses steht einerseits für die Quelle des Lebens und andererseits für die verschiedenen Bedeutungen von Wasser im Christentum.

Größe: 1 000 Quadratmeter
Eröffnung: 29. April 2011
Planung: relais Landschaftsarchitekten, Berlin

Englischer Landschaftsgarten

Der Englische Landschaftsgarten darf in den Gärten der Welt natürlich nicht fehlen. Die ersten Parks, die diese Stilrichtung prägten, entstanden schließlich bereits im 18. Jahrhundert. Sie basierten auf der idyllischen Wildnis der Landschaftsmalerei und wichen von den bis anhin verbreiterten strengen Geometrischen Formen ab.

Gärten der Welt – weitere Attraktionen

Im Englischen Garten befindet sich ein typisches englisches Landhaus mit Reeteindeckung, dass von einem Gemüsegarten, Wiesen, Staudenbeeten, einem Rosengarten und Obstbäumen umgeben ist. Er entstand im Rahmen einer Stadtpartnerschaft mit dem englischen Halton und wurde im Rahmen der IGA Berlin 20217 eröffnet.

Das Englische Cottage in der Mitte der Anlage serviert übrigens selbstverständlich eine klassisch Englische Tea Time mit Earl Grey Tee, Gurkensandwiches und Scones.

Größe: 6 000 Quadratmeter
Eröffnung: 19. April 2017
Planung: Austin-Smith:Lord, Manchester

Jüdischer Garten

Der neuste Zugang zu den Gärten der Welt ist der Jüdische Garten, der erst 2021 Eröffnung feierte. In Blickweite zum christlichen Garten entstand seit Ende 2019 ein Themengarten rund um die jüdische Interpretation von Landschaftsarchitektur. Obwohl er als landschaftsarchitektonischer und künstlerischer Beitrag die Darstellung einer Weltreligion bezweckt, verzichtet er bewusst auf die Zurschaustellung von religiösen Schriften und Symbolen.

Stattdessen fokussiert der Jüdische Garten auf Pflanzen und Gewächse mit engem Bezug zur jüdischen Kultur, wie etwa Feigen, Mandeln, Kastanien oder Ulmen. Diese sind bekannt aus Schriften jüdischer und dem Judentum nahestehenden Autor*innen. Das Wegenetz, das durch die Anlage führt, gliedert den Garten, symbolisiert aber auch die Jüdische Diaspora, die über die Welt verstreut ist. Im Garten finden sich zudem gleich zwei skulpturale Pavillons, die einerseits Ruhe, andererseits aber auch Austausch fördern wollen. Darin sind etwa auch Veranstaltungen zur jüdischen Kultur geplant.

Die Allianz Umweltsstiftung, die bereits den Orientalischen Garten und den Christlichen Garten unterstützte, hatte den Jüdischen Garten initiiert. Mehr zu diesem Garten in den Gärten der Welt lesen Sie außerdem hier: Jüdischer Garten.

Fläche: etwa 2 000 Quadratmeter
Eröffnung: 2021
Planung: Manfred Pernice (Bildhauer), Wilfried Kuehn (Architekt) und atelier le balto Landschaftsarchitekten, Berlin

Zusätzlich zu den elf Themengärten gibt es in den Gärten der Welt zahlreiche weitere Attraktionen. Dazu gehört etwa ein Tagungszentrum mit biodiversem Gründach (mehr zum Thema Dachbegrünung finden Sie hier). Außerdem eine Arena, die insgesamt 5 000 Besucher*innen Platz bietet und einem Amphitheater nachempfunden ist. Mit der Seilbahn kann man zudem vom Kienberg über das Wuhletal direkt in die Gärten der Welt schweben und einen spektakulären Ausblick geniessen. Des Weiteren entstand im Rahmen der IGA 2017 im Übrigen auch der Wolkenhain, ein Aussichtsturm, der wie organisch gewachsen aussieht – selbstverständlich barrierefrei zugänglich.

Mehr Informationen zu den Gärten der Welt finden Sie hier.

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