Mikromobilitätsnetze strukturieren – Zonenlogik und Design

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Première zone cyclable d'Allemagne in Bremen: Radfahrer prägen das Straßenbild. Foto von Alain ROUILLER.

Mikromobilitätsnetze sind die feinen Adern der modernen Stadt – hochdynamisch, chaotisch, oft unterschätzt. Wer sie strukturieren will, muss mehr tun, als E-Scooter-Stellzonen zu markieren. Es geht um Zonenlogik, Designqualität und den Mut, neue urbane Regeln zu schreiben. Wer verstehen will, warum Mikromobilitätsnetze die Zukunft der Stadt prägen und wie Profis sie klug gestalten, findet hier die Antworten, die man sonst vergeblich sucht.

  • Definition und Relevanz von Mikromobilitätsnetzen im urbanen Kontext
  • Warum intelligente Zonenlogik der Schlüssel für funktionierende Mikromobilität ist
  • Designprinzipien für die Integration von E-Scootern, Leihfahrrädern und Co.
  • Erfolgsfaktoren und Stolpersteine aus deutschen, österreichischen und Schweizer Städten
  • Praktische Beispiele und Lessons Learned aus realen Projekten
  • Regulatorische und planerische Herausforderungen bei der Zonierung
  • Wechselwirkungen mit öffentlichem Raum, Sharing-Angeboten und Stadtklima
  • Technologische und digitale Tools zur Steuerung von Mikromobilitätsnetzen
  • Partizipation, Akzeptanz und Kommunikation als Erfolgsbausteine
  • Ausblick: Wie Mikromobilitätsnetze den Wandel der Stadt beschleunigen können

Mikromobilitätsnetze: Definition, Dynamik und Bedeutung für die Stadt

Mikromobilitätsnetze sind in aller Munde, doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Hinter dem Begriff steckt mehr als eine lose Ansammlung von E-Scootern und Leihfahrrädern, die an jeder Straßenecke stehen. Mikromobilität bezeichnet all jene Fortbewegungsmittel, die klein, wendig und meist elektrisch unterwegs sind – vom E-Scooter über das Leihfahrrad bis zum Pedelec und dem E-Moped. Ihr gemeinsamer Nenner: Sie schließen die berühmte „letzte Meile“ zwischen Wohnung, Büro, ÖPNV und Freizeitangeboten. Doch erst ein dichter Flickenteppich aus Sharing-Angeboten, Ladepunkten, Abstellzonen und digitaler Infrastruktur macht aus Einzelangeboten ein echtes Mikromobilitätsnetz.

Die Bedeutung solcher Netze wächst rasant. Immer mehr Menschen nutzen Mikromobilität, um flexibel und emissionsarm durch die Stadt zu kommen. Für Planer bedeutet das: Mikromobilität ist kein Add-on, sondern ein Grundpfeiler urbaner Mobilitätsstrategien. Wer sie ignoriert, wird von der Realität überholt. Denn Mikromobilitätsnetze verändern nicht nur Verkehrsflüsse, sondern auch die Nutzung des öffentlichen Raums, das Stadtbild und sogar das soziale Miteinander. Sie fordern klassische Mobilitätskonzepte heraus und eröffnen neue Spielfelder für Planung, Gestaltung und Governance.

Entscheidend für den Erfolg eines Mikromobilitätsnetzes ist seine Struktur. Nur wenn Sharing-Angebote sinnvoll verteilt, Ladepunkte strategisch platziert und Abstellzonen klug markiert sind, entsteht ein leistungsfähiges Netz. Fehlt diese Struktur, drohen Chaos, Nutzungskonflikte und Akzeptanzprobleme. Der Anspruch an die Gestaltung steigt: Mikromobilitätsnetze müssen nicht nur funktionieren, sondern auch ästhetisch überzeugen und ins Stadtbild passen. Wer E-Scooter planlos abstellen lässt, erntet Frust – bei Anwohnern, Fußgängern und Stadtverwaltungen gleichermaßen.

Ein weiterer Aspekt ist die Dynamik der Netze. Mikromobilität lebt von Spontaneität und Flexibilität. Das Netz muss sich an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen, nicht umgekehrt. Digitale Tools helfen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit auszutarieren. Doch Technologie allein löst nicht alle Probleme. Es braucht eine durchdachte Zonierung, klare Regeln und – ja, auch das – eine Prise urbanen Pragmatismus. Denn nicht jeder Trend ist automatisch ein Fortschritt.

Schließlich ist Mikromobilität auch ein politisches Thema. Wer sie fördern will, muss Flächen neu verteilen, Prioritäten setzen und mitunter unbequeme Entscheidungen treffen. Das bedeutet: Mikromobilitätsnetze sind immer auch ein Spiegel dessen, wie wir Stadt denken – und wie mutig wir sind, neue Wege zu gehen.

Zonenlogik: Wie Struktur dem Mikromobilitätsnetz Leben einhaucht

Die Zonenlogik ist das unsichtbare Rückgrat jedes Mikromobilitätsnetzes. Sie entscheidet darüber, ob Angebote effizient, gerecht und stadttauglich funktionieren – oder im urbanen Chaos enden. Doch was heißt das konkret? Zonenlogik meint die gezielte Einteilung des Stadtraums in unterschiedliche Nutzungsbereiche: Parkzonen, Verbotszonen, Ladezonen, Hotspots und sogenannte „No-go-Areas“. Jede dieser Zonen erfüllt eine spezifische Funktion im Mikromobilitätsnetz und stellt sicher, dass das System nicht aus dem Ruder läuft.

Ein klassisches Beispiel sind Abstellzonen für E-Scooter. Wer sie einfach überall abstellen lässt, riskiert Stolperfallen auf Gehwegen, wilde Parkerei und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine kluge Zonenlogik steuert das Angebot: Klar markierte Abstellflächen, digitale Geofencing-Lösungen und Sanktionen bei Regelverstößen sorgen für Ordnung. Doch die Theorie allein reicht nicht. Die Praxis zeigt: Nur wenn Zonen logisch, sichtbar und sinnvoll platziert sind, werden sie akzeptiert und genutzt.

Auch die Verknüpfung mit anderen Mobilitätsangeboten ist Teil einer gelungenen Zonenlogik. Mikromobilitätszonen müssen an ÖPNV-Knoten, Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen und Wohnquartiere angeschlossen sein. Nur so entstehen nahtlose Übergänge und echte Mehrwerte für die Nutzer. Hier zeigt sich die Kunst der Planung: Zonen müssen flexibel bleiben, sich an Verkehrsströme anpassen und saisonale Schwankungen berücksichtigen. Wer zu starr plant, wird von der Realität überholt.

Digitale Steuerung ist dabei das Zauberwort. Moderne Anbieter setzen auf Geofencing: Digitale Grenzen, die festlegen, wo Fahrzeuge abgestellt, geladen oder nicht genutzt werden dürfen. Diese Technologie ermöglicht es, Zonen dynamisch zu verschieben, temporär zu sperren oder bei Großveranstaltungen anzupassen. Doch technische Lösungen allein sind nicht genug. Ohne begleitende Kommunikation, Nutzerinformation und Kontrolle bleibt die beste Zonenlogik wirkungslos.

Die größte Herausforderung bleibt jedoch die Verhandlung um Flächen. Mikromobilitätszonen konkurrieren mit Parkplätzen, Lieferzonen, Außengastronomie und Grünflächen. Hier braucht es Mut und Fingerspitzengefühl – und manchmal auch eine gute Portion Konfliktbereitschaft. Denn eine Stadt, die alles jedem recht machen will, bleibt im Mittelmaß stecken. Wer Mikromobilität wirklich will, muss ihr auch den nötigen Raum geben.

Design und Gestaltung: Mikromobilitätszonen als urbane Visitenkarte

Design ist weit mehr als Kosmetik – gerade bei Mikromobilitätszonen. Wer hier nur mit Farbe und Piktogrammen hantiert, verschenkt Potenzial. Design entscheidet darüber, wie Zonen wahrgenommen, genutzt und akzeptiert werden. Eine gut gestaltete Abstellzone ist ein Statement: Sie zeigt, dass Mikromobilität in der Stadt willkommen ist und ihren Platz hat. Doch wie gestaltet man Zonen so, dass sie sowohl funktional als auch attraktiv sind?

Erstens: Sichtbarkeit. Zonen müssen auffallen, ohne aufdringlich zu sein. Klare Markierungen, hochwertige Materialien und konsistente Gestaltungssprache helfen, Orientierung zu schaffen. Wer hier schludert, riskiert Wildparken und Frust. Zweitens: Einbindung ins Stadtbild. Zonen dürfen nicht wie Fremdkörper wirken. Sie sollten sich harmonisch in Straßenräume, Plätze und Quartiere einfügen. Das gelingt durch maßgeschneiderte Möblierung, Begrünung und kreative Gestaltungselemente – und durch enge Abstimmung mit Stadtmöblierung und Freiraumgestaltung.

Drittens: Multifunktionalität. Mikromobilitätszonen müssen mehr können als nur Fahrzeuge parken. Sie können als Treffpunkte, Ladeorte oder Info-Points dienen. Clevere Kommunen denken hier weiter – zum Beispiel durch Integration von Solarladestationen, Sitzgelegenheiten oder digitalen Displays. Viertens: Nutzerfreundlichkeit. Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und einfache Orientierung sind Pflicht. Wer komplizierte Regeln aufstellt oder Zonen schlecht erreichbar macht, verspielt Akzeptanz.

Auch das Thema Sicherheit spielt eine Rolle. Gut beleuchtete, übersichtliche Zonen mindern das Risiko von Diebstahl und Vandalismus. Intelligente Sensorik kann helfen, Auslastung und Missbrauch zu erfassen. Und schließlich: Flexibilität. Mikromobilitätszonen sind kein statisches Infrastrukturprojekt, sondern eine dauerhafte Baustelle. Sie müssen sich anpassen lassen, wachsen oder schrumpfen – je nach Bedarf. Mobile Möblierung, modulare Elemente und temporäre Markierungen sind hier Trumpf.

Gutes Design ist nie Selbstzweck. Es ist immer auch Kommunikation. Wer Mikromobilitätszonen als Teil der Stadtidentität versteht, schafft Akzeptanz und Identifikation. Städte wie Kopenhagen, Wien oder Zürich machen es vor: Ihre Zonen sind nicht nur funktional, sondern auch einladend, urban und ein Stück weit stolz darauf, Teil der Verkehrswende zu sein.

Regulierung, Governance und Digitalisierung: Die unsichtbaren Stellschrauben

Strukturierte Mikromobilitätsnetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie sind das Ergebnis kluger Regulierung, klarer Governance und intelligenter digitaler Steuerung. Wer hier nachlässig agiert, riskiert Wildwuchs, Frust und eine Mobilitätswende, die im Chaos versandet. Die zentrale Frage lautet: Wie viel Steuerung ist nötig, wie viel Freiheit ist möglich – und wer sitzt eigentlich am Steuer?

Regulierung beginnt bei den Rahmenbedingungen: Stadtverwaltungen müssen entscheiden, wie viele Anbieter, Fahrzeuge und Zonen sie zulassen. Lizenzmodelle, Gebühren, Sanktionsmechanismen und klare Spielregeln für Betreiber sind Pflicht. Dabei gilt: Weniger ist oft mehr. Zu viele Anbieter überfordern Nutzer und Verwaltung gleichermaßen. Ein smartes Lizenzsystem mit Qualitätsstandards sorgt für Übersicht – und vermeidet den berühmten „Scooter-Friedhof“.

Governance ist weit mehr als Verwaltung. Es geht um Koordination, Monitoring und die Moderation zwischen Akteuren: Betreiber, Stadt, Bürger, Einzelhandel, Polizei und viele mehr. Digitale Plattformen helfen, Daten auszutauschen, Auslastungen zu überwachen und Netze flexibel zu steuern. Doch technokratischer Übereifer ist gefährlich: Mikromobilitätsnetze dürfen nicht zum Selbstzweck werden. Sie müssen gesellschaftliche Ziele unterstützen – Klimaschutz, soziale Teilhabe, Lebensqualität.

Digitale Tools sind das Rückgrat moderner Mikromobilitätsnetze. Geofencing, Tracking, dynamische Preismodelle, Nutzer-Apps – die Liste ist lang. Doch mit Daten kommt Verantwortung: Datenschutz, Transparenz und Erklärbarkeit sind keine Kür, sondern Pflicht. Wer Daten missbraucht oder undurchsichtige Algorithmen einsetzt, verspielt schnell das Vertrauen der Nutzer. Offenheit und Partizipation sind die beste Versicherung gegen Akzeptanzprobleme.

Die größten Herausforderungen liegen oft im Detail. Datenschnittstellen zwischen Anbietern, Integration ins städtische Mobilitätsmanagement, rechtssichere Vertragsmodelle – all das kostet Zeit, Nerven und gelegentlich auch Geld. Doch genau hier entscheidet sich, ob Mikromobilitätsnetze echte Mehrwerte bieten oder zur Dauerbaustelle werden. Wer klug steuert, kann Netze dynamisch anpassen, Übernutzung verhindern und gezielt steuern, wo Mobilitätsangebote entstehen – und wo eben nicht.

Schließlich ist Regulierung immer auch eine Frage der Kommunikation. Wer neue Zonen einrichtet, Regeln ändert oder Sanktionen verhängt, muss dies offen, verständlich und dialogorientiert tun. Nur so entsteht ein Miteinander statt eines Gegeneinanders. Mikromobilitätsnetze sind ein Gemeinschaftsprojekt – und das sollte man ihnen auch ansehen.

Best Practice, Stolpersteine und Zukunft: Mikromobilitätsnetze als Motor des Wandels

Viele Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben längst erste Gehversuche mit Mikromobilitätsnetzen unternommen – mit wechselndem Erfolg. Berlin experimentiert mit flexiblen Zonenmodellen, Hamburg setzt auf Geofencing und dichte ÖPNV-Verknüpfung. Zürich punktet mit hochwertigem Design, Wien mit einer klaren Governance-Strategie. Aus diesen Projekten lassen sich wertvolle Lessons Learned ziehen – und ebenso viele Stolpersteine erkennen.

Erfolgreiche Mikromobilitätsnetze zeichnen sich durch eine kluge Balance aus: Flexibilität trifft auf klare Regeln, Design auf Funktionalität, Steuerung auf Nutzerorientierung. Wer die Bedürfnisse der Nutzer ignoriert, plant am Bedarf vorbei. Wer zu locker reguliert, erntet Wildwuchs und Frust. Die besten Ergebnisse entstehen dort, wo Planung, Verwaltung und Betreiber an einem Strang ziehen – und die Nutzer als Partner begreifen, nicht als Problem.

Doch es gibt auch Schattenseiten. Fehlende Flächenkonkurrenz, mangelnde Akzeptanz, technische Hürden und regulatorische Flickenteppiche bremsen den Fortschritt. Besonders schwierig: Der Spagat zwischen kurzfristigen Pilotprojekten und langfristiger Netzstruktur. Viele Städte scheitern an der Übertragbarkeit erfolgreicher Modelle – was in Hamburg funktioniert, muss in München nicht klappen. Lokale Gegebenheiten, Stadtstruktur, Kultur und Governance spielen eine entscheidende Rolle.

Ein unterschätzter Erfolgsfaktor ist die Partizipation. Wer Bürger, Einzelhandel und andere Akteure frühzeitig einbindet, kann Konflikte entschärfen und Akzeptanz sichern. Transparente Kommunikation, digitale Beteiligungsplattformen und kontinuierliches Feedback machen den Unterschied zwischen einem Netz, das lebt – und einem, das verwaltet wird. Auch hier gilt: Mikromobilitätsnetze sind kein Selbstzweck. Sie müssen Teil einer größeren urbanen Vision sein, die Lebensqualität, Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe fördert.

Der Blick in die Zukunft zeigt: Mikromobilitätsnetze werden die urbane Mobilität weiter revolutionieren. Neue Fahrzeugtypen, autonome Mikromobilität, integrierte Buchungssysteme und datengetriebene Steuerung eröffnen neue Horizonte. Doch der Erfolg hängt davon ab, wie mutig Städte, Planer und Betreiber sind – und wie gut sie Zonenlogik und Design in Einklang bringen. Die Mikromobilitätsstadt von morgen ist kein Zufallsprodukt. Sie braucht Struktur, Haltung und den Willen, immer wieder neu zu denken. Das ist die eigentliche Kunst – und die große Chance für alle, die heute den Grundstein legen.

Fazit: Mikromobilitätsnetze sind weit mehr als eine technische Spielerei am urbanen Rand. Sie sind der Taktgeber für die flexible, nachhaltige und lebenswerte Stadt von morgen. Wer Zonenlogik und Design klug kombiniert, kann aus Mikromobilität mehr machen als ein Verkehrsangebot – nämlich ein echtes Versprechen auf urbane Lebensqualität. Die Herausforderungen sind gewaltig, doch die Chancen sind es auch. Es braucht Planungskompetenz, Mut zur Gestaltung und den Willen, Stadt nicht nur zu verwalten, sondern aktiv zu formen. Wer jetzt handelt, kann die urbane Mobilitätswende nicht nur begleiten, sondern prägen – und sich sicher sein: Die Zukunft fährt elektrisch, geteilt und zoniert. Und sie fragt nicht nach der Genehmigung, sondern nach der besten Idee.

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.