Solarpotentialkataster als Planungsgrundlage – wie präzise sind die Daten?

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Grüne Wiese trifft auf die Stadt vor majestätischen, schneebedeckten Bergen. Foto von Daniele Mason.

Solarkataster galten lange als Hoffnungsträger der Energiewende: Mit wenigen Klicks den Solarertrag jedes Daches berechnen, Investitionen planen, die Stadtentwicklung klimafit machen. Doch wie präzise sind diese Daten wirklich? Wo liegen die Grenzen – und wo die Chancen für Planer im deutschsprachigen Raum? Zeit für einen ungeschönten Blick hinter die digitalen Kulissen.

  • Einführung in Solarpotentialkataster: Definition, Funktionsweise und Verbreitung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Technische Grundlagen: Wie entstehen Solarpotentialkataster und welche Datenquellen werden genutzt?
  • Genauigkeit und Aussagekraft: Wo liegen die Stärken, wo die Schwächen der Modelle?
  • Praktische Anwendung: Chancen und Risiken für Stadtplanung, Klimastrategien und Bürgerbeteiligung
  • Fallbeispiele: Wie werden Solarpotentialkataster aktuell eingesetzt – und mit welchem Erfolg?
  • Grenzen der Technologie: Fehlerquellen, Unsicherheiten und die Rolle von Nachbearbeitung
  • Governance, Datenschutz und kommerzielle Interessen: Wer kontrolliert die Daten?
  • Ausblick: Wie könnten Solarpotentialkataster in Zukunft noch besser werden?
  • Fazit: Die Rolle von Solarpotentialkatastern als Planungsgrundlage – ein differenzierter Blick

Solarpotentialkataster: Definition, Verbreitung und Potenzial der digitalen Dachvermessung

Solarpotentialkataster sind längst Bestandteil des Werkzeugkastens moderner Stadtentwicklung. Sie versprechen, die solare Eignung von Dächern auf Knopfdruck sichtbar zu machen – und das für ganze Städte, Gemeinden oder sogar Regionen. Ein Solarpotentialkataster ist eine digitale Karte, die für jede einzelne Dachfläche einer Kommune berechnet, wie viel Sonnenenergie dort potenziell gewonnen werden könnte. Meist ist das Kataster frei im Internet verfügbar, oft ergänzt um Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Schattensimulationen und Kontaktmöglichkeiten zu regionalen Beratungsstellen. Die Idee dahinter ist bestechend einfach: Durch Transparenz und niederschwellige Information sollen Investitionen in Solarenergie beschleunigt, Hemmschwellen abgebaut und die lokale Energiewende forciert werden.

In Deutschland verfügen mittlerweile nahezu alle Großstädte und viele kleinere Kommunen über ein eigenes Solarpotentialkataster. Auch in Österreich und der Schweiz sind entsprechende Angebote auf dem Vormarsch, wenngleich die flächendeckende Verfügbarkeit noch nicht ganz den Stand der Bundesrepublik erreicht hat. Der Druck wächst, denn im Kontext von Klimaschutzgesetzen, verpflichtenden Photovoltaik-Quoten und ambitionierten Ausbauzielen werden Katasterdaten für die strategische Planung immer wichtiger. Kommunalverwaltungen, Energieberater, Architekturbüros, Wohnungsunternehmen und private Eigentümer greifen auf die Karten zu – für Vorprüfungen, Standortentscheidungen oder die Öffentlichkeitsarbeit.

Doch so attraktiv die bunte Visualisierung der Solarerträge auf dem Bildschirm auch ist, so notwendig ist ein genauerer Blick auf die zugrundeliegende Methodik. Denn der Weg von der Luftbildaufnahme bis zur angeblichen Kilowattstunde pro Jahr ist komplex. Die Modelle verarbeiten ein Sammelsurium aus Geodaten, 3D-Laserscans, Wetterstatistiken und Schattensimulationen – und jede dieser Ebenen bringt Unsicherheiten mit. Die Frage, wie sehr man sich auf das Ergebnis verlassen kann, ist damit alles andere als trivial.

Ein weiteres Argument für die Nutzung von Solarpotentialkatastern in der Stadtplanung ist ihre Rolle als Impulsgeber für den gesellschaftlichen Wandel. Durch die niedrigschwellige Information können Berührungsängste mit Solarenergie abgebaut und das Engagement der Bevölkerung gestärkt werden. Katastersysteme werden so zu einem Instrument aktiver Bürgerbeteiligung, das die klassische Planungskultur ergänzt und demokratisiert. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die technische Genauigkeit und Transparenz der Daten, um Fehlinvestitionen und Frust zu vermeiden.

Der Boom der Solarpotentialkataster lässt sich schließlich auch als Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Planungskultur deuten: Weg von der reinen Expertenentscheidung, hin zu datenbasierter, partizipativer Energieplanung. Doch dieser Wandel bringt neue Verantwortlichkeiten, neue Unsicherheiten – und die Notwendigkeit, die Grenzen der eigenen Werkzeuge zu kennen.

Technische Grundlagen: Wie entstehen Solarpotentialkataster?

Die Erstellung eines Solarpotentialkatasters ist ein Paradebeispiel für die Synthese unterschiedlicher Datenquellen und Modellierungsmethoden. Am Anfang steht meist die Erfassung der Dachlandschaft einer Kommune. Dafür kommen Verfahren wie Laserscanning (LIDAR), photogrammetrische Auswertung von Luftbildern oder die Verschneidung von Katasterdaten mit Geoinformationssystemen (GIS) zum Einsatz. Das Resultat ist ein hochaufgelöstes 3D-Modell der Gebäudeoberflächen, in dem jede Dachschräge, jede Gaube und jedes Fenster lokalisiert werden kann.

Auf diesem 3D-Modell werden im nächsten Schritt die Ausrichtung, Neigung und Verschattung jeder einzelnen Dachfläche analysiert. Moderne Software kann dabei selbst komplexe Dachformen automatisiert vermessen und bewerten. Für die Schattensimulation werden oft Jahresverläufe von Sonnenständen, Nachbargebäude, Bäume und selbst temporäre Verschattungen wie Baugerüste oder Antennen berücksichtigt – allerdings immer nur so gut, wie die Ausgangsdaten es hergeben. Die Qualität des Laserscans oder der Luftbilder ist hier entscheidend, ebenso die Aktualität der Datensätze.

Im dritten Schritt fließen meteorologische Daten ein. Nationale Wetterarchive, Standortdaten zu Globalstrahlung sowie statistische Werte zu Bewölkung und Niederschlag werden für jede Region interpoliert. Damit lässt sich abschätzen, wie viel Sonnenenergie im Mittel auf eine bestimmte Dachfläche trifft. Die räumliche Auflösung dieser Daten variiert stark: Während Laserscans oft eine Punktdichte von mehreren Punkten pro Quadratmeter liefern, sind Wetterdaten meist auf Flächen von mehreren Hundert Quadratmetern bis zu mehreren Quadratkilometern aggregiert.

Schließlich folgt die energetische Bewertung: Aus der simulierten Einstrahlung, den technischen Eigenschaften einer Standard-Photovoltaikanlage und einem angenommenen Wirkungsgrad errechnet das Kataster den theoretisch erzielbaren Stromertrag pro Jahr. In vielen Systemen werden auf Wunsch auch Wirtschaftlichkeitsanalysen angeboten, die auf aktuellen Strompreisen, Förderbedingungen und Investitionskosten basieren. Hier wird die Modellierung jedoch schnell spekulativ, da regionale Preisunterschiede und individuelle Finanzierungsmodelle nur näherungsweise abgebildet werden können.

Dass der gesamte Prozess automatisiert und flächendeckend abläuft, ist seine größte Stärke – und zugleich sein größtes Risiko. Denn jede Vereinfachung, jede Annahme in den Modellen schlägt sich direkt auf die Präzision der Ergebnisse nieder. Ein Solarpotentialkataster ist daher nie ein Messinstrument, sondern immer ein modellbasiertes Werkzeug mit inhärenter Unsicherheit.

Genauigkeit, Unsicherheiten und Aussagekraft: Wo liegen die Grenzen?

Die zentrale Frage für Planer, Architekten und Verwaltungen ist: Wie genau sind die Zahlen, die ein Solarpotentialkataster liefert – und wie können sie im Planungsalltag verwendet werden? Die Antwort darauf ist vielschichtig und hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist festzuhalten, dass Solarpotentialkataster in der Regel eine sehr gute erste Orientierung bieten. Sie zeigen, wo Photovoltaik grundsätzlich sinnvoll ist, welche Dachflächen das größte Potenzial haben und wie sich verschiedene Stadtteile hinsichtlich der Solarenergie unterscheiden. Für die strategische Planung, Quartiersentwicklung oder die Öffentlichkeitsarbeit sind diese Informationen wertvoll und oft ausreichend präzise.

Allerdings gibt es zahlreiche Stolpersteine, die zu teils erheblichen Abweichungen zwischen den Katasterdaten und der realen Solareignung führen können. Ein klassisches Beispiel ist die Verschattung: Während große Bäume, Nachbargebäude oder Aufbauten auf dem Dach im Modell oft gut erfasst werden, können kleine Hindernisse – wie Satellitenschüsseln, Dachfenster oder temporäre Verschattungen durch angrenzende Baumaßnahmen – nicht zuverlässig berücksichtigt werden. Auch Veränderungen, die nach dem letzten Laserscan oder Luftbildflug vorgenommen wurden, bleiben bis zur nächsten Aktualisierung unsichtbar.

Ein weiteres Problem liegt in den meteorologischen Daten. Während die durchschnittliche Globalstrahlung recht zuverlässig bestimmt werden kann, schwanken lokale Wetterphänomene wie Nebel, Smog oder extreme Bewölkung oft stark – und sind im Modell nur grob abbildbar. Hinzu kommt, dass die Standardannahmen zu Wirkungsgraden, Anlagenlayouts und Eigenverbrauchsquoten selten exakt auf den Einzelfall passen. Individuelle Faktoren wie Dachsanierungen, Materialermüdung, Wartungsintervalle oder Verschmutzungsgrad der Module werden meist nicht berücksichtigt.

Für die Planungspraxis bedeutet das: Während Solarpotentialkataster eine gute Grobschätzung liefern, ersetzen sie nie die detaillierte Vor-Ort-Prüfung durch Fachplaner oder Solarteure. Wer auf Basis der Katasterdaten Investitionen tätigt, ohne die realen Bedingungen zu prüfen, riskiert Fehlinvestitionen und Frust. Besonders problematisch wird es, wenn Katasterdaten in politischen Zielvereinbarungen, Bauleitplänen oder Förderprogrammen als harte Planungsgrundlage verwendet werden. Hier ist Transparenz über die Unsicherheiten der Modelle Pflicht.

Dennoch sollte die Kritik an der Genauigkeit nicht zu einem Generalverdacht gegen Solarpotentialkataster führen. Ihre Stärke liegt nicht in der präzisen Vorhersage einzelner Anlagen, sondern in der Fähigkeit, das große Bild zu zeigen: Wo liegen die Potenziale einer Stadt? Welche Quartiere sind am besten geeignet? Wo sind gezielte Fördermaßnahmen am wirkungsvollsten? In diesem Sinne sind sie unverzichtbare Werkzeuge für die strategische Stadtplanung.

Praktische Anwendung, Governance und die Zukunft der Solarkataster

In der Praxis werden Solarpotentialkataster mittlerweile für eine Vielzahl von Zwecken genutzt. Kommunalverwaltungen setzen sie ein, um Klimaschutzkonzepte zu entwickeln, Ausbauziele für erneuerbare Energien festzulegen oder Potenzialflächen für Photovoltaik in Bebauungsplänen zu identifizieren. Energieversorger verwenden die Daten zur Akquise potenzieller Kunden, Wohnungsunternehmen zur Planung energetischer Sanierungen, Bürgerinitiativen zur Mobilisierung von Quartiersprojekten. Nicht zuletzt dienen die Kataster als niederschwellige Informationsquelle für Eigentümer, die eine erste Einschätzung ihrer individuellen Solaroptionen erhalten wollen.

Besonders spannend ist die Rolle der Solarpotentialkataster als Treiber für Partizipation und Transparenz. In vielen Städten werden die Karten mit Beteiligungsplattformen verknüpft, die Feedback, Korrekturen oder weiterführende Beratungsangebote ermöglichen. So entsteht ein Wechselspiel zwischen datenbasierter Planung und lokalem Wissen, das die Qualität der Entscheidungen erhöht. Gleichzeitig wächst mit der Bedeutung der Kataster auch die Notwendigkeit, Governance-Fragen zu klären: Wer ist für die Aktualität und Korrektheit der Daten verantwortlich? Wie werden Fehler gemeldet und korrigiert? Wer kontrolliert den Zugang zu den Rohdaten?

Ein weiteres Feld ist der Datenschutz. Da Katasterdaten bis auf die Ebene einzelner Gebäude reichen, stellt sich die Frage, wie personenbezogene Informationen geschützt werden. In Deutschland ist der Zugang zu Solarpotentialkatastern meist anonymisiert und frei verfügbar, doch die Kombination mit anderen Datenquellen (etwa Eigentümerdaten, Verbrauchsstatistiken oder Gebäudebewertungen) birgt neue Herausforderungen. Hier ist eine sorgfältige Abwägung zwischen Transparenz, Datenschutz und kommerziellen Interessen erforderlich.

Mit Blick auf die Zukunft eröffnen sich spannende Perspektiven. Fortschritte in der Fernerkundung, Künstliche Intelligenz und Echtzeit-Datenintegration könnten die Präzision und Aktualität der Kataster weiter erhöhen. Denkbar sind Systeme, die aktuelle Wetterdaten, Baustellenmeldungen oder neue Dachsanierungen automatisch einbeziehen und so das „lebende“ Solarpotential einer Stadt abbilden. Auch die Integration mit anderen Planungsinstrumenten – etwa Energie- oder Klimakataster, Verkehrsdaten oder Digital Twins – ist in vollem Gange. Damit könnten Kataster zum Rückgrat einer ganzheitlichen, resilienten Stadtentwicklung werden.

Trotz aller Euphorie bleiben aber die alten Herausforderungen bestehen: Solarpotentialkataster sind immer nur so gut wie ihre Datenbasis, die Qualität der Modellierung und die Offenheit der Governance-Strukturen. Die beste Software nützt wenig, wenn Aktualisierung, Fehlerkorrektur und Transparenz nicht gewährleistet sind. Wer Kataster als Planungsgrundlage nutzt, muss die Grenzen ihrer Aussagekraft kennen – und bereit sein, sie laufend zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.

Fazit: Solarpotentialkataster zwischen Hoffnung, Hype und Realität

Solarpotentialkataster sind zweifellos eine der spannendsten Innovationen der letzten Jahre im Werkzeugkasten der nachhaltigen Stadtplanung. Sie ermöglichen erstmals einen flächendeckenden, datenbasierten Blick auf die solaren Potenziale ganzer Städte und Gemeinden – und helfen, Ressourcen gezielt zu steuern, Bürger zu motivieren und die Energiewende konkret vor Ort umzusetzen. Ihre Stärken liegen in der strategischen Übersicht, der Förderung von Transparenz und Partizipation und dem Anschub für politische Zielsetzungen.

Doch der Blick hinter die Kulissen zeigt auch: Die Präzision der Katasterdaten ist begrenzt. Technische, methodische und organisatorische Unsicherheiten sind unvermeidlich und müssen offen kommuniziert werden. Gerade im Planungsalltag darf das Kataster nicht zur vermeintlich exakten Messgröße erhoben werden. Es bleibt ein Modell, das Orientierung bietet, aber stets von der Fachexpertise, der Vor-Ort-Prüfung und der kritischen Reflexion flankiert werden muss.

Die Zukunft der Solarpotentialkataster wird davon abhängen, ob es gelingt, ihre technische Weiterentwicklung mit einer offenen, partizipativen und verantwortungsvollen Governance zu verbinden. Nur so können sie ihr Potenzial als echte Planungsgrundlage entfalten – und die Energiewende im Quartier, in der Stadt, in der Region mit voller Kraft unterstützen. Wer die Chancen und Grenzen kennt, wird die Kataster als das nutzen, was sie sind: Ein mächtiges, aber nie allwissendes Werkzeug für den Wandel zu einer nachhaltigen Stadtlandschaft.

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.