09.06.2020

Gesellschaft

Umweltbehörde fördert Grüne Fassaden

Mehr Grün in der Stadt!  Die Umweltbehörde fördert seit dem 1. Juni Eigentümer, die eine begrünte Pergola, vertikale Gärten oder Fassadengrün anlegen. Antragstellerinnen und Antragsteller können bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 100 000 Euro, erhalten.

 

Ab dem Juni 2020 bietet die Umweltbehörde eine neue Fördermöglichkeit an: für Fassadengrün. Die Zuschüsse gelten für Maßnahmen von mindestens 1 000 Euro Baukosten. Antragsteller erhalten Fördermittel für boden- und wandgebundene Begrünungen bei Neu- und Bestandsbauten, vorbereitende Arbeiten, Rankhilfen, Pflanzen, Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssysteme, Fertigstellungspflege sowie die Nebenkosten für eine fachliche Planung und Betreuung.

Wer von der Förderung profitieren möchte, kann sich kostenlos an die Hamburgische Investitions- und Förderbank wenden, die bei allen Fragen zur Förderung berät und das Antragsverfahren begleitet.

Informationen zur Förderrichtlinie und Formulare sind hier zu finden.

Lesen Sie auch das neue Handbuch „Grüne Wände“ der Umweltbehörde: Grafiken und Steckbriefe erklären, was Fassadenbegrünung ist und welche Möglichkeiten und Eigenschaften vielfältige Begrünungsvarianten bieten. Dargestellt sind Vorteile und Nutzen von grünen Fassaden. Und für die Realisierung sind Hinweise und Empfehlungen zum Thema Planung, Genehmigung, Brandschutz, Bautechnik, Pflege, Kosten und Pflanzenauswahl enthalten. Außerdem benennt die Broschüre Möglichkeiten zur Förderung und Beratung.

Hier geht es zum Handbuch.

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