Regenwasser versickern zu lassen ist in Deutschland keine freiwillige Nachhaltigkeitsgeste, sondern in weiten Teilen des Landes rechtlich geboten, technisch normiert und planerisch tief im Wasserrecht verankert. Die Versickerung von Regenwasser nach Vorschriften zu planen bedeutet, drei Ebenen gleichzeitig zu beherrschen: das Wasserrecht des Bundes und der Länder, die technischen Regelwerke zur Dimensionierung und Ausführung sowie die standortspezifischen Voraussetzungen des Bodens und des Grundwassers. Wer diese Ebenen kennt und zusammendenkt, kann Regenwasserbewirtschaftung nicht nur regelkonform, sondern wirklich funktional planen.
- Was Regenwasserversickerung rechtlich bedeutet und welche Gesetze und Verordnungen gelten
- Welche technischen Regelwerke, insbesondere DWA-Arbeitsblätter, die Planung strukturieren
- Welche Versickerungsanlagen es gibt und wie sie sich in der Praxis unterscheiden
- Wie Bodeneignung und hydrogeologische Voraussetzungen geprüft und bewertet werden
- Wie Versickerungsanlagen korrekt dimensioniert werden
- Welche Rolle Versickerung im Kontext von Überflutungsschutz und Schwammstadt spielt
- Welche Fehler bei Planung, Genehmigung und Ausführung häufig vorkommen
- Wie Versickerung in unterschiedliche Freiraumtypen integriert werden kann
Versickerung von Regenwasser: Grundprinzip und wasserwirtschaftliche Bedeutung
Die Versickerung von Regenwasser bezeichnet den kontrollierten Übergang von Niederschlagswasser vom Geländeniveau in den Boden, wo es die ungesättigte Bodenzone durchquert und schließlich das Grundwasser anreichert. Dieser Prozess ist der natürliche Wasserkreislauf in seiner einfachsten Form: Regen fällt, versickert, wird gereinigt und erneuert das Grundwasser. Auf versiegelten Flächen wird dieser Kreislauf unterbrochen; das Wasser läuft als Oberflächenabfluss ab, belastet die Kanalisation und entzieht dem Boden die Möglichkeit zur Speicherung und Filtration.
Die wasserwirtschaftliche Bedeutung der Versickerung ist erheblich. In dicht bebauten Stadtgebieten, in denen ein großer Anteil der Fläche versiegelt ist, sinkt die Grundwasserneubildungsrate deutlich unter das natürliche Maß. Gleichzeitig steigen Spitzenabflüsse bei Starkregen, weil Retentionsvermögen fehlt. Die dezentrale Versickerung von Regenwasser am Entstehungsort, also möglichst nahe an der Fläche, auf der der Regen fällt, gilt heute als eine der wirksamsten Strategien, um beide Probleme gleichzeitig zu adressieren. Sie entlastet die Kanalisation, reduziert Überflutungsrisiken und stabilisiert den Wasserhaushalt urbaner Böden.
Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner ist die Versickerung von Regenwasser ein zentrales Entwurfselement, das weit über die rein technische Funktion hinausgeht. Mulden, Rigolen, Versickerungsbecken und bepflanzte Retentionsflächen sind zugleich Gestaltungselemente des Freiraums, Lebensräume für Pflanzen und Kleintiere sowie klimatisch wirksame Strukturen, die Verdunstungskühlung und Bodenfeuchte regulieren. Die Frage, wie Versickerung regelkonform geplant wird, ist deshalb immer auch eine Frage der Freiraumqualität.
Versickerung Regenwasser Vorschriften: Rechtlicher Rahmen von Bund bis Gemeinde
Das Wasserrecht in Deutschland ist dreistufig aufgebaut: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes setzt den Rahmen, die Wassergesetze der Länder konkretisieren ihn, und kommunale Satzungen regeln die örtliche Umsetzung. Für die Versickerung von Regenwasser sind alle drei Ebenen relevant, und ihre Wechselwirkung ist in der Praxis oft komplex.
Das WHG enthält in Paragraph 55 eine grundlegende Verpflichtung: Niederschlagswasser soll, soweit es schadlos möglich ist, versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden. Diese Formulierung ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht, die jedoch unter dem Vorbehalt der Schadlosigkeit steht. Was „schadlos“ bedeutet, hängt von den Bodenverhältnissen, der Grundwassersituation und möglichen Verunreinigungen des Niederschlagswassers ab. Der Gesetzgeber hat damit bewusst eine Abwägungspflicht eingebaut, die eine standortbezogene Prüfung erfordert.
Auf Länderebene variieren die Anforderungen erheblich. Einige Bundesländer haben in ihren Wassergesetzen oder in speziellen Verordnungen explizite Versickerungspflichten für Neubauten und Grundstücksumgestaltungen verankert. In anderen Ländern wird die Pflicht stärker über kommunale Entwässerungssatzungen umgesetzt. Viele Gemeinden haben Niederschlagswassersatzungen erlassen, die für bestimmte Gebiete oder Grundstücksgrößen vorschreiben, welcher Anteil des Regenwassers auf dem Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist, bevor eine gedrosselte Einleitung in den Kanal erlaubt wird. Diese Satzungen sind für die Planung verbindlich und müssen frühzeitig eingeholt werden.
Genehmigungsrechtlich ist die Versickerung von Regenwasser in der Regel eine erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die einschlägigen Regelungen, insbesondere die Verordnungen der Länder zur erlaubnisfreien Versickerung, knüpfen diese Privilegierung an Bedingungen: Das Niederschlagswasser darf nur von gering belasteten Flächen stammen, die Anlage muss nach anerkannten technischen Regeln ausgeführt sein, und der Mindestabstand zum Grundwasserspiegel muss eingehalten werden. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis, die ein förmliches Genehmigungsverfahren voraussetzt.
Technische Regelwerke: DWA-Arbeitsblätter und weitere Normen
Die technische Grundlage für die Planung von Versickerungsanlagen bildet in Deutschland vor allem das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“. Dieses Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) beschreibt systematisch die Anforderungen an Standorteignung, Dimensionierung, Ausführung und Betrieb von Versickerungsanlagen. Es ist zwar kein Gesetz, gilt aber als anerkannte technische Regel und hat damit quasi-normative Wirkung: Wer nach DWA-A 138 plant, erfüllt in der Regel die Anforderungen des Wasserrechts an eine ordnungsgemäße Ausführung.
Das Arbeitsblatt unterscheidet verschiedene Anlagentypen und ordnet ihnen unterschiedliche Anforderungen zu. Es enthält Vorgaben zur Mindestdurchlässigkeit des Bodens (kf-Wert), zum Mindestabstand zwischen Anlage und Grundwasseroberfläche sowie zur Vorbehandlung von Niederschlagswasser von stärker belasteten Flächen. Für die Dimensionierung stellt es Berechnungsverfahren bereit, die auf statistischen Niederschlagsdaten und der maßgebenden Regenspende basieren. Planern, die mit dem Arbeitsblatt arbeiten, steht damit ein konsistentes Werkzeug zur Verfügung, das rechtliche Anforderungen und technische Praxis verbindet.
Ergänzend zum DWA-A 138 sind weitere Regelwerke relevant. Das DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ gibt Orientierung für die Bewertung der Regenwasserqualität und die Zuordnung von Flächen zu Belastungsklassen. Die TRBD (Technische Regel für Boden und Dränung) sowie Normen der DIN-Reihe für Entwässerungsanlagen ergänzen das Bild. In der Praxis arbeiten Planer häufig mit einer Kombination dieser Regelwerke, wobei das DWA-A 138 den Kern bildet.
Anlagentypen: Von der Mulde bis zur Rigole
Die Versickerungsmulde ist die einfachste und in der Freiraumplanung am häufigsten eingesetzte Anlageform. Sie ist eine flache, begrünte Geländevertiefung, die Regenwasser aufnimmt, kurzzeitig zurückstaut und über die bewachsene Bodenoberfläche versickern lässt. Die Mulde wirkt gleichzeitig als Retentionsraum, der Spitzenabflüsse dämpft, und als Filterzone, in der Schwebstoffe und gebundene Schadstoffe im Oberboden zurückgehalten werden. Für die Bepflanzung eignen sich Wechselfeuchte tolerierende Arten, die sowohl kurze Überflutungsphasen als auch Trockenphasen überstehen.
Die Rigole ist ein unterirdisches Speicher- und Versickerungselement, das aus einem mit Kies oder Kunststoffkörpern gefüllten Graben besteht. Sie eignet sich besonders dort, wo oberirdisch kein Platz für eine Mulde vorhanden ist oder wo die Versickerung aus ästhetischen oder funktionalen Gründen nicht sichtbar sein soll. Rigolen können als Linienelemente entlang von Wegen oder Gebäudekanten angeordnet werden und lassen sich mit Einlaufschächten, Überlaufleitungen und Inspektionsöffnungen ausstatten. Ihr Nachteil liegt in der eingeschränkten Zugänglichkeit für Wartung und Reinigung sowie in der fehlenden Filterwirkung des Oberbodens.
Die Mulden-Rigolen-Kombination verbindet beide Prinzipien: Die Mulde übernimmt die Vorreinigung und die Pufferfunktion, die darunter liegende Rigole die eigentliche Versickerung. Diese Kombination ist technisch anspruchsvoller, bietet aber die beste Leistung hinsichtlich Filterung, Retention und Versickerungskapazität. Sie ist in der Praxis besonders für größere Einzugsgebiete geeignet, etwa bei Gewerbegebieten, Schulhöfen oder Parkplatzflächen.
Versickerungsbecken sind größere, meist unbewachsene oder extensiv begrünte Vertiefungen, die für größere Einzugsgebiete ausgelegt sind. Sie werden häufig am Ende von Entwässerungssystemen eingesetzt und dienen sowohl der Retention als auch der Versickerung. Flächenversickerung bezeichnet schließlich die breitflächige Versickerung über belebten Oberboden, wie sie bei extensiv genutzten Grünflächen, Sportrasenflächen oder Parkflächen mit wasserdurchlässigem Belag stattfindet. Wasserdurchlässige Beläge wie Rasengittersteine, Schotterrasen oder Pflaster mit offenen Fugen ermöglichen Versickerung auf befestigten Flächen und sind in vielen kommunalen Satzungen ausdrücklich als anrechenbare Versickerungsfläche anerkannt.
Bodeneignung und hydrogeologische Voraussetzungen prüfen
Die Grundvoraussetzung jeder Versickerungsanlage ist ein ausreichend durchlässiger Boden. Der maßgebende Parameter ist der kf-Wert (hydraulische Durchlässigkeit), der die Fähigkeit des Bodens beschreibt, Wasser weiterzuleiten. Das DWA-A 138 gibt Mindest- und Maximalwerte vor: Böden mit einem kf-Wert zwischen etwa 1 x 10 hoch minus 6 und 1 x 10 hoch minus 3 Meter pro Sekunde gelten als geeignet für Versickerungsanlagen. Sehr durchlässige Böden (kf größer als 10 hoch minus 3 m/s) können zu schnell versickern, ohne ausreichende Filterwirkung zu entfalten; sehr undurchlässige Böden (kf kleiner als 10 hoch minus 6 m/s) lassen keine wirtschaftliche Versickerung zu.
Der kf-Wert wird durch Feldversuche bestimmt, nicht durch Schätzung. Gebräuchliche Methoden sind der Doppelring-Infiltrationsversuch, der Schürfgrubenversuch und der Pumpversuch. Für kleinere Anlagen reicht häufig ein vereinfachter Sickerversuch nach DWA-A 138 aus. Die Ergebnisse müssen standortbezogen interpretiert werden, da kf-Werte im Untergrund stark variieren können. Ein einzelner Messwert repräsentiert immer nur einen Punkt; bei größeren Anlagen sind mehrere Messungen an verschiedenen Stellen erforderlich.
Der Mindestabstand zwischen der Unterkante der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand ist ein weiteres zentrales Kriterium. Das DWA-A 138 fordert in der Regel einen Abstand von mindestens einem Meter, in manchen Länderregelungen auch mehr. Dieser Abstand sichert die Filterstrecke im Boden, die für die Reinigung des versickernden Wassers notwendig ist. Wo der Grundwasserstand saisonal stark schwankt, muss der höchste Grundwasserstand als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, nicht der mittlere. Hydrogeologische Gutachten oder Auswertungen von Grundwassermessstellen des Landesamts für Geologie sind hier unverzichtbare Planungsgrundlagen.
Besondere Vorsicht ist bei kontaminierten Böden oder in der Nähe von Altlasten geboten. Versickerung kann Schadstoffe mobilisieren und ins Grundwasser einbringen. In solchen Bereichen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend, und die Genehmigungsbehörde wird eine detaillierte Gefährdungsabschätzung verlangen. Auch in Wasserschutzgebieten gelten verschärfte Anforderungen: In der engeren Schutzzone (Zone II) ist Versickerung in der Regel unzulässig, in der weiteren Schutzzone (Zone III) nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Dimensionierung von Versickerungsanlagen: Grundprinzipien und Bemessungsgrößen
Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage zielt darauf ab, das anfallende Regenwasser eines definierten Bemessungsereignisses aufzunehmen und schadlos zu versickern. Das Bemessungsereignis wird durch die Regenspende und die Häufigkeit des Regenereignisses definiert. In Deutschland werden hierfür statistische Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen, die als KOSTRA-Datensatz (Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung) vorliegen und für jeden Standort ortsspezifische Niederschlagsintensitäten für verschiedene Wiederkehrzeiten liefern.
Das Bemessungsverfahren nach DWA-A 138 berechnet das erforderliche Speichervolumen der Anlage aus der Differenz zwischen dem zufließenden Regenwasservolumen und dem während des Ereignisses versickernden Volumen. Eingangsgrößen sind die angeschlossene undurchlässige Fläche, der Abflussbeiwert der Fläche, die maßgebende Regenspende und der kf-Wert des Bodens. Das Ergebnis ist ein Mindestvolumen, das die Anlage bereitstellen muss, um das Bemessungsereignis ohne Überlauf zu bewältigen. Für größere Anlagen oder komplexere Einzugsgebiete werden hydrodynamische Simulationsmodelle eingesetzt, die zeitlich variable Zuflüsse und Versickerungsraten abbilden können.
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Bemessung auf Extremereignisse jenseits des Bemessungsregens. Das DWA-A 138 empfiehlt, auch für den Überflutungsfall eine Notentleerung vorzusehen, die das Wasser schadlos ableitet, wenn die Anlage ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Diese Überflutungsvorsorge ist ein Kernprinzip der modernen Regenwasserbewirtschaftung und verbindet die Versickerungsplanung mit dem Thema Starkregenrisikomanagement.
Versickerung im Kontext der Schwammstadt und des Klimaanpassungsplans
Das Konzept der Schwammstadt (englisch: Sponge City) beschreibt eine Stadtstruktur, die Regenwasser wie ein Schwamm aufnimmt, speichert, filtert und verdunstet, anstatt es schnell abzuleiten. Versickerungsanlagen sind ein Kernelement dieses Konzepts, aber nicht das einzige. Gründächer, Baumpflanzungen mit großen Baumgruben und Substratspeichern, Retentionsmulden, Wasserspiele und Stadtbäche ergänzen das Bild zu einem integrierten Wassermanagement, das gleichzeitig Überflutungsschutz, Grundwasserneubildung, Verdunstungskühlung und Aufenthaltsqualität bietet.
Für Landschaftsarchitekten bedeutet das Schwammstadtprinzip eine Aufwertung ihrer Rolle im Planungsprozess. Regenwasserbewirtschaftung ist nicht mehr eine nachgeordnete technische Aufgabe, die nach dem Entwurf gelöst wird, sondern ein strukturgebendes Element, das den Freiraumentwurf von Anfang an prägt. Mulden bestimmen Geländemodellierung und Bepflanzung; Rigolen beeinflussen Wegeführung und Belagswahl; Retentionsflächen schaffen neue Freiraumtypologien. Wer Versickerung von Anfang an als Entwurfsressource begreift, erzeugt bessere Freiräume als wer sie als Restaufgabe behandelt.
Klimaanpassungspläne auf kommunaler Ebene, die in vielen deutschen Städten inzwischen erarbeitet werden, benennen dezentrale Regenwasserversickerung regelmäßig als eine der prioritären Maßnahmen. Die Kombination aus zunehmendem Starkregen durch den Klimawandel und wachsender Versiegelung durch Urbanisierung macht die Frage, wie Versickerung nach Vorschriften geplant und umgesetzt wird, zu einer der praktisch dringlichsten Aufgaben der Freiraum- und Stadtplanung.
Häufige Fehler bei Planung, Genehmigung und Ausführung
Einer der verbreitetsten Fehler ist die fehlende oder unzureichende Bodenuntersuchung. Viele Planungen stützen sich auf Bodenartenkarten oder allgemeine Bodenbeschreibungen, ohne standortspezifische kf-Werte zu ermitteln. Das führt entweder zu überdimensionierten und damit teuren Anlagen oder zu unterdimensionierten Anlagen, die bei Starkregenereignissen versagen. Eine ordnungsgemäße Versickerungsplanung beginnt immer mit einem Feldversuch.
Ein weiterer Fehler liegt in der Unterschätzung der Wartungsanforderungen. Versickerungsanlagen, insbesondere Mulden und Rigolen, verlanden über die Zeit durch Feinsedimenteintrag. Ohne regelmäßige Inspektion und gelegentliche Reinigung sinkt die Versickerungsleistung erheblich. Viele Anlagen, die nach wenigen Jahren nicht mehr funktionieren, sind nicht falsch dimensioniert, sondern schlicht nicht gewartet worden. Betriebskonzepte mit klaren Wartungsintervallen und Verantwortlichkeiten gehören deshalb zur vollständigen Planung.
Genehmigungsrechtlich entstehen Probleme häufig durch unvollständige Antragsunterlagen oder durch die Unkenntnis der jeweils geltenden kommunalen Satzung. Da Niederschlagswassersatzungen von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde unerlässlich. Wer erst nach Baubeginn feststellt, dass die geplante Anlage nicht den Anforderungen der Satzung entspricht, steht vor kostspieligen Nachbesserungen.
Schließlich wird die Qualität des anfallenden Niederschlagswassers oft zu wenig beachtet. Nicht jedes Regenwasser ist gleich: Abfluss von stark befahrenen Straßen enthält Schwermetalle, Reifenabrieb und Kohlenwasserstoffe; Dachflächenwasser von verzinkten oder kupfergedeckten Dächern enthält erhöhte Metallkonzentrationen. Das DWA-Merkblatt M 153 gibt eine Systematik vor, mit der Flächen nach ihrer Belastung klassifiziert und entsprechende Vorbehandlungsmaßnahmen festgelegt werden können. Wer diese Klassifizierung überspringt, riskiert eine Grundwasserbeeinträchtigung und den Verlust der erlaubnisfreien Versickerung.
Versickerung als integraler Bestandteil des Freiraumentwurfs
Die Versickerung von Regenwasser nach Vorschriften zu planen ist keine Einschränkung des Entwurfs, sondern eine Ressource. Wer die rechtlichen Anforderungen kennt, die technischen Regelwerke versteht und die standortspezifischen Bedingungen sorgfältig erhebt, verfügt über ein Werkzeug, das Freiräume funktional, ökologisch und gestalterisch bereichert. Mulden, Rigolen und Versickerungsflächen sind keine Kompromisse, die dem Entwurf aufgezwungen werden; sie sind Elemente, die Geländemodellierung, Bepflanzung, Materialwahl und Nutzungsangebote produktiv strukturieren.
Die Anforderungen des Wasserrechts, die Vorgaben der DWA-Regelwerke und die kommunalen Satzungen bilden dabei einen Rahmen, der Planungssicherheit schafft. Wer diesen Rahmen kennt, kann innerhalb seiner Grenzen gestalterisch frei agieren. Wer ihn ignoriert, produziert Anlagen, die nicht genehmigt werden, nicht funktionieren oder nach wenigen Jahren versagen. Die Kompetenz, Versickerung regelkonform und gleichzeitig qualitätvoll zu planen, gehört zum Kernhandwerk der Landschaftsarchitektur und der Freiraumplanung, und sie wird angesichts des Klimawandels und der wachsenden Anforderungen an urbane Wasserresilienz weiter an Gewicht gewinnen.





















