Wie Sieht Ein Bebauungsplan aus?

Eine lebendige städtebauliche Szene zum Thema Wie Sieht Ein Bebauungsplan aus
Braune und weiße Stadtgebäude prägen das urbane Erscheinungsbild. (Foto: londonschoolofeconomics / Unsplash)

Ein Bebauungsplan ist kein Bild und kein Bericht, sondern ein rechtsverbindliches Planungsinstrument, das auf wenigen Blättern festlegt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf, wie hoch, wie dicht, in welcher Form und mit welchen Nutzungen. Wer verstehen will, wie ein Bebauungsplan aussieht, muss lernen, eine eigene Plansprache zu lesen: eine Kombination aus farbigen Flächen, Buchstaben- und Zahlencodes, Linien und Signaturen, die in Deutschland durch bundesweit gültige Regelwerke standardisiert ist. Dieser Artikel erklärt den Aufbau, die Bestandteile und die Lesart eines Bebauungsplans vollständig und aus der Perspektive der Planungspraxis.

  • Was ein Bebauungsplan rechtlich und planerisch ist und warum er diese Form hat
  • Welche Bestandteile ein Bebauungsplan zwingend enthält und wie sie zusammenwirken
  • Wie die Planzeichnung aufgebaut ist: Farben, Signaturen, Linien und ihre Bedeutung
  • Was die zentralen Festsetzungen wie Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Baugrenzen bedeuten
  • Welche Rolle die Planzeichenverordnung und die Baunutzungsverordnung für das Erscheinungsbild spielen
  • Wie Bebauungspläne in der Praxis variieren und warum kein Plan dem anderen gleicht
  • Welche typischen Fehler beim Lesen eines Bebauungsplans entstehen und wie man sie vermeidet
  • Wie der Bebauungsplan in das übergeordnete Planungssystem eingebettet ist

Was ein Bebauungsplan ist: Rechtliche Grundlage und Planungsauftrag

Der Bebauungsplan ist das schärfste und konkreteste Instrument der kommunalen Bauleitplanung in Deutschland. Er wird auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) von den Gemeinden als Satzung beschlossen und erlangt damit unmittelbare Rechtswirkung gegenüber jedermann. Das bedeutet: Was der Bebauungsplan erlaubt, ist erlaubt; was er nicht erlaubt, ist verboten, unabhängig davon, was ein Eigentümer sich wünscht oder was auf dem Nachbargrundstück bereits steht. Diese Rechtsverbindlichkeit unterscheidet ihn grundlegend vom Flächennutzungsplan, der als vorbereitender Bauleitplan nur behördenverbindlich ist und keine unmittelbaren Baurechte begründet.

Der Bebauungsplan enthält nach Paragraph 9 BauGB eine abschließend geregelte Liste möglicher Festsetzungen. Er kann Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festsetzen, Baugrenzen und Baulinien bestimmen, das Maß der baulichen Nutzung regeln, Flächen für den Gemeinbedarf, für Grün, für Verkehr oder für technische Infrastruktur ausweisen und eine Vielzahl weiterer städtebaulicher Ziele verbindlich machen. Die Gemeinde entscheidet dabei, welche dieser Festsetzungen sie trifft; nicht jeder Bebauungsplan enthält alle möglichen Regelungen. Daraus ergibt sich, dass kein Bebauungsplan dem anderen in seiner Gesamtheit gleicht, auch wenn alle derselben formalen Sprache folgen.

Historisch hat sich der Bebauungsplan aus dem preußischen Fluchtlinienplan des 19. Jahrhunderts entwickelt, der zunächst nur Straßenfluchten und Baufluchtlinien festlegte. Mit der Einführung des Bundesbaugesetzes 1960 und seiner Weiterentwicklung zum heutigen BauGB wurde das Instrument zu einem umfassenden Steuerungsmittel für die Stadtentwicklung ausgebaut. Die Planzeichenverordnung (PlanZV), zuletzt in ihrer aktuellen Fassung, standardisiert die zeichnerischen Darstellungsmittel bundesweit, sodass ein Bebauungsplan aus München nach denselben Grundregeln lesbar ist wie einer aus Hamburg oder Erfurt.

Wie sieht ein Bebauungsplan aus: Die zwei Hauptbestandteile

Wer fragt, wie ein Bebauungsplan aussieht, erhält zunächst eine überraschend nüchterne Antwort: Er besteht aus zwei untrennbar zusammengehörenden Teilen, der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Beide Teile zusammen bilden den rechtsverbindlichen Inhalt des Plans; keiner ist ohne den anderen vollständig zu verstehen. In der Praxis wird dem Bebauungsplan häufig noch eine Begründung beigefügt, die die planerischen Absichten erläutert und die Abwägungsentscheidungen dokumentiert, jedoch selbst kein Bestandteil der Satzung ist.

Die Planzeichnung ist das, was die meisten Menschen vor Augen haben, wenn sie an einen Bebauungsplan denken: ein maßstabsgetreuer Lageplan, meist im Maßstab 1:500 oder 1:1000, der das Plangebiet mit seinen Grundstücksgrenzen, Straßen, Gebäuden im Bestand und allen zeichnerisch darstellbaren Festsetzungen zeigt. Die textlichen Festsetzungen ergänzen die Zeichnung um Regelungen, die sich nicht sinnvoll in eine Planzeichnung übersetzen lassen, etwa Anforderungen an Dachformen, Materialien, Einfriedungen oder den Umgang mit Niederschlagswasser. Beide Teile verweisen aufeinander und sind gemeinsam zu lesen.

Hinzu kommen in der Praxis häufig weitere Anlagen: ein Übersichtsplan, der die Lage des Plangebiets im Stadtgefüge zeigt, eine Legende, die alle verwendeten Planzeichen erklärt, sowie Vermerke über das Aufstellungsverfahren, die Auslegungsfristen und den Satzungsbeschluss. Diese Bestandteile sind formaler Natur, aber für die Rechtssicherheit des Plans unerlässlich. Fehlt etwa der Nachweis der ordnungsgemäßen Bekanntmachung, kann ein Bebauungsplan trotz inhaltlicher Korrektheit unwirksam sein.

Die Planzeichnung lesen: Farben, Signaturen und Linien

Die Planzeichnung eines Bebauungsplans folgt einer Bildsprache, die durch die Planzeichenverordnung bundesweit normiert ist. Wer diese Sprache einmal gelernt hat, kann jeden deutschen Bebauungsplan lesen, unabhängig von der ausstellenden Gemeinde. Das wichtigste visuelle Element sind die Farben der Bauflächen und Baugebiete. Wohngebiete erscheinen in einem hellen Gelbton, gemischte Bauflächen in einem Orange, gewerbliche Gebiete in einem Grauviolett, Sondergebiete in einem hellen Violett. Grünflächen werden in verschiedenen Grüntönen dargestellt, Verkehrsflächen in einem hellen Orangerot, Flächen für die Wasserwirtschaft in Blau.

Diese Farben sind keine bloße Ästhetik, sondern codieren die Art der baulichen Nutzung, also die Frage, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Die Baunutzungsverordnung definiert die Gebietstypen, die im Bebauungsplan festgesetzt werden können: das Kleinsiedlungsgebiet (WS), das reine Wohngebiet (WR), das allgemeine Wohngebiet (WA), das besondere Wohngebiet (WB), das Dorfgebiet (MD), das Mischgebiet (MI), das urbane Gebiet (MU), das Kerngebiet (MK), das Gewerbegebiet (GE), das Industriegebiet (GI) und verschiedene Sondergebiete (SO). Jedes dieser Kürzel erscheint in der Planzeichnung als Beschriftung innerhalb der farbigen Fläche und wird in den textlichen Festsetzungen präzisiert.

Neben den Flächen sind Linien das zweite prägende Element. Die wichtigsten sind die Baugrenze und die Baulinie. Die Baugrenze, dargestellt als gestrichelte Linie mit Punkten, markiert die äußerste Linie, bis zu der ein Gebäude heranrücken darf; innerhalb der Baugrenzen ist Bebauung zulässig, außerhalb grundsätzlich nicht. Die Baulinie, eine durchgezogene Linie, schreibt dagegen vor, dass ein Gebäude genau auf dieser Linie errichtet werden muss, also weder davor noch dahinter. Baugrenzen sind das häufigere Instrument, weil sie mehr Flexibilität lassen; Baulinien finden sich vor allem in historischen Stadtkernen oder bei repräsentativen Straßenräumen, wo ein einheitliches Straßenbild gesichert werden soll.

Weitere Linien und Signaturen betreffen Leitungsrechte, Geh- und Fahrrechte, Anpflanzgebote für Bäume oder Hecken, Flächen mit Bindungen für Bepflanzung und deren Erhaltung sowie Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt entlang von Straßen. Schraffuren kennzeichnen häufig Flächen mit besonderen Nutzungsbindungen, etwa Flächen für Stellplätze oder Garagen. All diese Zeichen sind in der dem Plan beigefügten Legende erklärt; ohne die Legende ist eine vollständige Lesart nicht möglich, weil Gemeinden innerhalb des durch die Planzeichenverordnung gesteckten Rahmens eigene Ergänzungen vornehmen können.

Das Maß der baulichen Nutzung: Zahlen und Kürzel im Bebauungsplan

Neben der Art der Nutzung regelt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung, also wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. Dieses Maß wird durch mehrere Kennzahlen ausgedrückt, die in der Planzeichnung direkt auf der jeweiligen Fläche eingetragen sind und durch die Baunutzungsverordnung definiert werden. Die wichtigsten sind die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Baumassenzahl (BMZ).

Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche von Gebäuden überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass auf einem tausend Quadratmeter großen Grundstück maximal vierhundert Quadratmeter überbaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl beschreibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche; eine GFZ von 1,2 erlaubt auf demselben Grundstück eine Gesamtgeschossfläche von zwölfhundert Quadratmetern, was bei einer GRZ von 0,4 und einer Gebäudegrundfläche von vierhundert Quadratmetern drei Vollgeschosse ermöglicht. Die Baumassenzahl schließlich bezieht das umbaute Volumen auf die Grundstücksfläche und wird vor allem bei gewerblichen Bauten verwendet, wo Geschosshöhen stark variieren können.

Ergänzt werden diese Kennzahlen durch Angaben zur Zahl der Vollgeschosse, die entweder als Mindest- und Höchstzahl (etwa „II bis IV“) oder als feste Zahl („III“) festgesetzt werden können, sowie durch Angaben zur Gebäudehöhe, die als Traufhöhe, Firsthöhe oder Oberkante Rohdecke definiert sein kann. Diese Höhenangaben sind besonders relevant für das Stadtbild und den Schattenwurf; sie stehen in der Planzeichnung häufig als Zahlenwert neben dem Gebietstyp-Kürzel. Wer einen Bebauungsplan liest, findet also auf einer Fläche typischerweise eine Kombination wie „WA, GRZ 0,4, GFZ 1,0, III“, was ein allgemeines Wohngebiet mit diesen Nutzungsmaßen und drei Vollgeschossen beschreibt.

Bauweise: offen, geschlossen und abweichend

Die Bauweise bestimmt, ob Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden müssen oder an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Die offene Bauweise schreibt seitliche Abstände vor und erlaubt Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen bis zu einer bestimmten Länge; sie ist das Standardmodell im Einfamilienhausgebiet. Die geschlossene Bauweise erlaubt oder verlangt das Bauen an die Grundstücksgrenze, wie es für gründerzeitliche Blockrandbebauungen typisch ist. Abweichende Bauweisen können im Bebauungsplan individuell definiert werden, etwa wenn städtebauliche Konzepte eine besondere Gebäudestellung erfordern. In der Planzeichnung wird die Bauweise durch Buchstabenkürzel (o für offen, g für geschlossen) oder durch textliche Festsetzungen geregelt.

Textliche Festsetzungen: Was die Zeichnung nicht zeigen kann

Die textlichen Festsetzungen sind der zweite, oft unterschätzte Teil des Bebauungsplans. Sie ergänzen die Planzeichnung um alle Regelungen, die sich nicht zeichnerisch darstellen lassen oder die einer sprachlichen Präzisierung bedürfen. Ihr Umfang variiert erheblich: Einfache Bebauungspläne für kleine Wohngebiete kommen mit wenigen Seiten aus; komplexe Pläne für Innenstadtbereiche, Gewerbegebiete oder Sondergebiete können Dutzende von Seiten textlicher Festsetzungen enthalten.

Typische Inhalte der textlichen Festsetzungen sind Regelungen zu Dachformen und Dachneigungen, zu zulässigen Materialien und Farben für Fassaden und Dächer, zu Einfriedungen und Geländeveränderungen, zu Stellplätzen und Garagen, zu Nebenanlagen sowie zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Letztere spielen in der Freiraumplanung eine besondere Rolle: Bebauungspläne können Pflanzgebote für Bäume und Sträucher, Mindestgrünflächenanteile, Vorgaben zur Dachbegrünung oder Regelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser enthalten, die direkt in die Freiraumgestaltung eingreifen.

Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner sind die textlichen Festsetzungen häufig die relevanteste Lektüre, weil sie die Spielräume und Bindungen für die Außenraumgestaltung konkret benennen. Ein Pflanzgebot, das bestimmte heimische Gehölzarten vorschreibt, oder eine Festsetzung, die Schottergärten ausschließt, wirkt unmittelbar auf die Gestaltungsoptionen. Solche Festsetzungen sind nach Paragraph 9 BauGB zulässig und werden in der Praxis zunehmend genutzt, um ökologische und klimatische Ziele auf Grundstücksebene zu verankern.

Häufige Missverständnisse beim Lesen eines Bebauungsplans

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, den Bebauungsplan als vollständige Baugenehmigung zu lesen. Er ist es nicht. Der Bebauungsplan legt den Rahmen fest, innerhalb dessen eine Baugenehmigung erteilt werden kann; die Baugenehmigung selbst prüft zusätzlich das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, also etwa Abstandsflächen nach der Landesbauordnung, Brandschutzanforderungen oder Stellplatzpflichten, die im Bebauungsplan nicht geregelt sind. Es ist deshalb möglich, dass ein Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, aber dennoch keine Baugenehmigung erhält, weil es gegen Landesbauordnungsrecht verstößt.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Geltung des Bebauungsplans im Bestand. Viele Gebäude, die vor dem Bebauungsplan errichtet wurden oder die durch Befreiungen oder Ausnahmen entstanden sind, entsprechen nicht vollständig den aktuellen Festsetzungen. Sie genießen Bestandsschutz, dürfen aber in der Regel nicht in einer Weise verändert werden, die die Abweichung vom Plan vergrößert. Wer ein Grundstück kauft und den Bebauungsplan liest, muss deshalb prüfen, ob der Bestand mit dem Plan übereinstimmt oder ob Abweichungen vorliegen, die die Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.

Schließlich wird häufig übersehen, dass ein Bebauungsplan veraltet sein kann. Bebauungspläne haben keine automatische Verfallszeit; ein Plan aus den 1970er Jahren ist rechtlich so lange gültig, bis die Gemeinde ihn aufhebt oder ändert. Solche älteren Pläne verwenden möglicherweise Gebietstypen oder Festsetzungen, die nach heutigem BauGB oder heutiger BauNVO nicht mehr existieren, und müssen nach den zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung geltenden Regelwerken interpretiert werden. Das erfordert Kenntnis der Planungsrechtsgeschichte und ist ein Grund, warum die Lektüre älterer Bebauungspläne ohne fachkundige Begleitung fehleranfällig ist.

Der Bebauungsplan im Planungssystem: Einbettung und Wechselwirkungen

Der Bebauungsplan steht nicht für sich allein. Er ist in ein mehrstufiges Planungssystem eingebettet, das von der europäischen und nationalen Ebene über die Landesplanung und Regionalplanung bis zur kommunalen Bauleitplanung reicht. Auf kommunaler Ebene ist der Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan nachgeordnet: Er muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, das heißt, seine Festsetzungen müssen mit den dort dargestellten Nutzungen vereinbar sein. Widerspricht ein Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan, ist er in der Regel unwirksam, es sei denn, der Flächennutzungsplan wird gleichzeitig geändert.

Für die Landschafts- und Freiraumplanung ist die Verbindung zum Landschaftsplan bedeutsam. Der Landschaftsplan als Fachplan des Naturschutzes auf kommunaler Ebene liefert Grundlagen für die Grünflächenplanung, die Biotopvernetzung und die Eingriffsregelung, die im Bebauungsplan umgesetzt werden. Wenn ein Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht, muss er nach dem Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festsetzen oder nachweisen, die den Eingriff kompensieren. Diese Maßnahmen können innerhalb oder außerhalb des Plangebiets verortet sein und sind häufig Gegenstand der grünplanerischen Fachbeiträge, die dem Bebauungsplanverfahren zugrunde liegen.

Bebauungspläne sind keine starren Dokumente, sondern können geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Vereinfachte Änderungsverfahren nach Paragraph 13 BauGB ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen schnellere Anpassungen ohne vollständige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bebauungspläne der Innenentwicklung nach Paragraph 13a BauGB, die auf bereits bebauten Flächen aufgestellt werden, unterliegen erleichterten Verfahrensanforderungen und sind ein wichtiges Instrument der Nachverdichtung im Bestand. Diese Verfahrensvarianten prägen das Erscheinungsbild der Planwerke nicht grundsätzlich, aber sie beeinflussen den Umfang der Begründung und die Dokumentation der Beteiligungsschritte.

Bebauungsplan verstehen als Planungskompetenz

Die Frage, wie ein Bebauungsplan aussieht, lässt sich auf einer ersten Ebene schnell beantworten: Es ist ein farbiger Lageplan mit Buchstaben- und Zahlencodes, ergänzt durch einen Textteil. Wer aber wirklich verstehen will, was dieser Plan bedeutet und welche Spielräume und Bindungen er erzeugt, muss tiefer einsteigen. Die Planzeichenverordnung, die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch bilden das Regelwerk, das die Plansprache definiert; ohne Kenntnis dieser Grundlagen bleibt die Lektüre eines Bebauungsplans unvollständig.

Für Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und alle, die in der Freiraumplanung tätig sind, ist der Bebauungsplan ein zentrales Arbeitsdokument. Er definiert, was auf einem Grundstück möglich ist, welche Grünflächen gesichert werden, welche Bäume erhalten bleiben müssen und welche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind. Gleichzeitig ist er ein Gestaltungsinstrument: Wer an der Aufstellung eines Bebauungsplans mitwirkt, kann durch gezielte Festsetzungen ökologische Qualitäten, klimatische Resilienz und freiraumplanerische Ziele dauerhaft im Baurecht verankern. Diese Möglichkeit wird in der Praxis noch nicht überall konsequent genutzt, gewinnt aber angesichts der Anforderungen an Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz zunehmend an Bedeutung.

Ein Bebauungsplan ist damit weit mehr als ein technisches Dokument. Er ist das Ergebnis eines politischen und fachlichen Abwägungsprozesses, der städtebauliche, ökologische, wirtschaftliche und soziale Interessen in eine rechtsverbindliche Form bringt. Wer ihn lesen kann, versteht nicht nur, was auf einem bestimmten Grundstück erlaubt ist, sondern auch, welche Vorstellungen von Stadt, Wohnen, Natur und öffentlichem Raum eine Gemeinde für diesen Ort entwickelt hat. Das macht den Bebauungsplan zu einem der aufschlussreichsten Dokumente der Stadtentwicklung, das es gibt.

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Studentische Arbeiten II: Die G+L im September 2021

Aurelia Ibach
Aurelia Ibach

Das Heft als Teaser: weitere studentische Arbeiten online

Im September 2019 veröffentlichten wir die erste G+L mit dem Titel „Studentische Arbeiten“. Hier stellten wir außergewöhnliche Projekte vor, die im Jahr zuvor in den Landschaftsarchitektur­studiengängen deutscher Universitäten entstanden sind. Nun, zwei Jahre später und unter ganz anderen Studienbedingungen (die Corona-Pandemie lässt grüßen), setzen wir die Ausgabe zur Reihe fort (und denken im Übrigen bereits jetzt schon wieder voller Begeisterung über das Folgeheft „Studentische Arbeiten III“ nach).

Damit alles fair bleibt, konzentrieren wir uns im vorliegenden Heft auf Abschluss- und Projektarbeiten, die an Hochschulen und ­Uni­versities of Applied Sciences entstanden sind. Unser Ziel: heraus­ragenden studentischen Arbeiten und den Nachwuchs­talenten, die dahinter stehen, eine Plattform zu geben und Sicht­barkeit für ­Ausnahmetalente zu schaffen.

Bei unseren Vorgesprächen mit Professor*innen und Studierenden mussten wir in der G+L-Redaktion schnell akzeptieren: Ein Heft mit 66 Seiten reicht in keinem Fall aus, die vielen, wirklich guten und spannenden Projekte angemessen vorzustellen, die aktuell an unseren Hochschulen gemacht werden. In diesem Sinne: Sehen Sie das vorliegende Heft bitte als Teaser. Denn: Noch mehr studentische Projekte veröffentlichen wir in den kommenden September-Tagen – Projekt für Projekt – hier, bei uns auf der Webseite.

Was sollten Berufsanfänger*innen anders machen?

Abgesehen von den Projekten aus den Häusern TH Ostwestfalen-Lippe, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, FH Erfurt und BTU Cottbus-Senftenberg bietet das Heft zudem ein paar sehr persön­liche Insights in das Hochschulleben: Eine Absolventin fasst für uns zusammen, was sie gerne vor ihrem Landschaftsarchitekturstudium gewusst hätte, fünf HSWT-Professor*innen sagen frei heraus, was Studierende aus ihrer Sicht nicht wissen (bzw. nicht checken), eine Landschaftsarchitektin blickt zurück auf ihre ersten Monate im Berufsleben und René Rheims von KRAFT.RAUM erörtert, was Berufsanfänger*innen anders machen sollten.

In diesem Sinne: Viel Freude beim Lesen und Stöbern sowie schon mal einen guten Start ins neue Semester (vielleicht diesen Herbst doch tatsächlich wieder ein bisschen in Präsenz?!).

Die G+L 09/21 ist bei uns im Shop erhältlich.

Buga 2029: Wettbewerb für Bacharach entschieden

Blick auf den Münzbach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Blick auf den Münzbach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Die Bundesgartenschau 2029 findet im Welterbe Oberes Mittelrheintal statt. Dies verläuft auf 67 Rheinkilometern und circa 620 Quadratkilometern von Bingen/Rüdesheim bis nach Koblenz. Mit dem Arbeitstitel „Willkommen am Wasser“ will man dort Menschen, Welterbe-Tal und BUGA verbinden. Die BUGA 2029 findet dabei an mehreren Orten gleichzeitig statt. Für einen der drei Schwerpunktbereiche, Bacharach im Kreis Mainz-Bingen, steht nun der Wettbewerbssieger fest. Aus zehn Entwürfen überzeugte das Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt (Köln) zusammen mit Hille und Tesch Architekten (Ingelheim). Lesen Sie hier mehr zum freiraumplanerischen Gestaltungswettbewerb.

Buga 2029 - Projektteam und Motto. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Buga 2029 – Projektteam und Motto. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Vom Kleinod zum Versprechen für die Zukunft

Bacharach ist eine historische Stadt mit Burg, Kloster und Fachwerkhäusern. Sie hat sich bereits einen Namen als poetischen, weltoffenen Treffpunkt gemacht. Doch nicht nur die Architektur und Kulturgeschichte des Ortes ist einen Besuch wert, sondern auch die Natur. So setzt sich die Stadt und die Buga 2029 das gemeinsame Ziel, die Verbindung zwischen Rheinanlagen und Altstadt stärker zu verknüpfen. Den Einheimischen und Besuchenden soll ein entschleunigtes Erlebnis geboten werden. Das 10 Hektar große Planungsgebiet verläuft dabei vom Werth bis zum Strand beim Campingplatz. Hier kommt also vieles zusammen: Altstadtcharme, Landschaftspark, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Strandbad sowie Camping. 

Die Landesbeauftragte für die Buga 2029, Staatssekretärin Simone Schneider, ist begeistert: „Ich freue mich, dass die Buga in Bacharach weiter Gestalt annimmt. Der Siegerentwurf verkörpert das erklärte Ziel der Buga, den Fluss erlebbar zu machen und kombiniert dies mit der einzigartigen mittelalterlichen Innenstadt und vielen kreativen Ideen aus der Stadt selbst“. Und laut Stadtbürgermeister Philipp Rahn beinhaltet der Siegerentwurf genau die eingebrachten Ideen der Bürger*innen Bacharachs. Insofern sagt er: „So können wir das Kleinod Bacharach bis zur Buga 2029 nicht nur im Hinblick auf unsere Geschichte, sondern auch für künftige Generation weiterentwickeln“.

So idyllisch ist Bacharach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
So idyllisch ist Bacharach. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Robuster Rahmen für Poesie

Der Siegerentwurf bietet für die Ausstellungen und Veranstaltungen der Buga 2029 einen robusten Rahmen. So sagt der Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft, Jochen Sandner: „Die Buga-Konzeption baut auf den Grundlagen der dauerhaften Neugestaltung des Geländes auf. Künftige Buga-Besucher werden sich sicherlich auf viele farbenfrohe und fantasievolle Überraschungen freuen können, die von der Grünen Branche für die Besuchserlebnisse beim Sommerfestival Bundesgartenschau 2029 geschaffen werden“.

Der Arbeitstitel des Entwurfs zur Buga 2029 lautet dabei „Inseln der Poesie“. Auf den Inseln sollen besondere Orte mit verschiedenen, inspirierenden Funktionen geschaffen werden. Unter dem Überbegriff Poesie führt man verschiedene Themen zusammen: Kreativität mit Malerei und Ästhetik sowie Naturerlebnis mit Reise und Aufbruch. Das Gewinnerteam unterteilt die „Inseln der Poesie“ dabei in „Auenufer“, „Park“ und „B(e)acharach“.

Drei Freiraumtypologien für das Areal

Urbanegestalt und ihr Team gliedern den Bearbeitungsbereich der Buga 2029 in drei Freiraumtypologien: Auenpark, Landschaftspark sowie Sport- und Freizeitpark mit Strandbad. Jede dieser Typologien verspricht dabei eine andere Atmosphäre. Währenddessen verknüpft die am Rhein verlaufende Uferpromenade die Freiräume miteinander. 

Auenufer

Im Norden ist das „Auenufer“ zu finden. Hier wandelt man einen Teil der Landschaft in eine Auenlandschaft um. Der Weg schlängelt sich durch eine naturnahe Bepflanzung und kreiert so Nischen und Rückzugsorte. Die entspannte Atmosphäre ergänzt der Tonnenhof als gastronomisches Angebot.

Klimagarten samt Gewächshaus

Der Weg führt weiter zum sogenannten Klimagarten samt Gewächshaus. Der Bereich besteht aus Rasenflächen und trockenheitsresistenten Pflanzungen. Die Uferpromenade läuft entlang eines Fähranlegers. Hier kann man zum Bacharacher Werth übersetzen. Die Münzbachlagune verbindet dabei das „Auenufer“ mit dem Holzdeck am Fähranleger. Auf großen Steinen kann man hier über den Rhein laufen. Allgemein plant man einen aneignungsbaren Uferbereich entlang der Promenade — zum Beispiel mit Sitzstufen.

Landschaftsgarten

Der nächste Abschnitt führt in den sogenannten Landschaftsgarten. Hier, im historischen Teil des Parks, werden die ursprünglichen Wegeverbindungen der Rheinanlagen übernommen. Außerdem entsiegelt man den bisherigen Parkplatz, um den Landschaftspark fortzuführen. Dabei bieten Sitzgelegenheiten entlang der Wege idyllische Aussichten auf den Rhein beziehungsweise die Stadt.

Planausschnitt Nord. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Nord. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Camping mit Gruppenzeltplätzen oder Tiny Houses

Die zentrale Wiese im Planunsggebiet dient Sport und Veranstaltungen. Zusätzlich könnten Beachvolleyball Felder und eine Calisthenics Anlage den Bereich ergänzen. Und am Ufer gibt es einen mobilen Weinpavillon.

Im südlichen Planabschnitt entsteht ein großzügiger Bereich mit Aktivitäten für alle Altersgruppen. Die Fläche grenzt an das Standbad und den Campingplatz an. Sie hat demnach das Potential, Besuchende und insbesondere die jüngeren Generationen von Bacharach auch nach der Buga 2029 anzusprechen. Hier könnte der Campingplatz auf innovative Elemente setzen. Gruppenzeltplätze oder Tiny Houses würden eine vielfältige und nachhaltige Campingerfahrung ermöglichen.

Planausschnitt Mitte. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Mitte. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Süd. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln
Planausschnitt Süd. Quelle: Buga2029/urbanegestalt Köln

Wie es weiter geht

Der Realisierungsteil des freiraumplanerischen Wettbewerbs umfasst nur die Rheinanlagen. Der Übergang zur Altstadt und der B9 gehört zum Ideenteil. Dieser dient lediglich als stadtplanerischer Vorschlag. Hier berücksichtigt das Siegerteam weitestgehend die Vorgaben gemäß der Planung des Landesbetriebs Mobilität. Sie schlagen beispielsweise vor, beim künftigen Edeka-Markt mittels eines Mobilitäts-Hubs die Parkmöglichkeiten zu optimieren.

Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst jetzt. Buga-Geschäftsführer Sven Stimac sagte hierzu: „Gemeinsam mit der Stadt Bacharach und den Preisträgern werden wir intensiv beraten, welche Vorschläge aus dem Entwurf finanziert, umgesetzt und nachhaltig betrieben werden können. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“. Auch lobte man bereits zwei weitere Wettbewerbe für Abschnitte der Buga 2029 aus.

Schon gewusst? Die BUGA 2031 findet in Wuppertal statt. Mehr dazu hier.