Zeichenerklärung Bebauungsplan: Prinzip und Bedeutung einfach erklärt

Eine lebendige städtebauliche Szene zum Thema Zeichenerklärung Bebauungsplan
Städtische Architektur im Wandel: braune und weiße Stadtgebäude im urbanen Raum. Foto: londonschoolofeconomics/Unsplash

Wer einen Bebauungsplan aufschlägt, begegnet einem dichten Geflecht aus Linien, Schraffuren, Buchstabenkombinationen und Symbolen, das auf den ersten Blick wie eine Geheimsprache wirkt. Die Zeichenerklärung des Bebauungsplans ist der Schlüssel zu diesem System: Sie entschlüsselt jedes grafische Element und macht den Plan überhaupt erst lesbar. Wer sie versteht, kann erkennen, wo gebaut werden darf, wie hoch, wie dicht, welche Nutzungen zulässig sind und welche Flächen dauerhaft von Bebauung freigehalten werden. Dieses Wissen ist unverzichtbar für Architekten, Stadtplaner, Projektentwickler, Behörden und alle, die mit dem Baurecht arbeiten.

  • Was eine Zeichenerklärung im Bebauungsplan ist und welche rechtliche Grundlage sie hat
  • Wie das bundesweit normierte Zeichensystem der Planzeichenverordnung aufgebaut ist
  • Welche Kategorien von Planzeichen es gibt und was sie im Einzelnen bedeuten
  • Wie Nutzungsarten, Maße der baulichen Nutzung und Bauweise im Plan dargestellt werden
  • Was Flächen für Grün, Verkehr, Ver- und Entsorgung in der Planzeichnung bedeuten
  • Welche Rolle nachrichtliche Übernahmen und Vermerke in der Zeichenerklärung spielen
  • Wie man typische Fehler beim Lesen eines Bebauungsplans vermeidet
  • Wie die Zeichenerklärung in den Gesamtzusammenhang des Bebauungsplans eingebettet ist

Was die Zeichenerklärung des Bebauungsplans ist und warum sie rechtlich verbindlich ist

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und entfaltet damit unmittelbare Rechtswirkung gegenüber jedermann. Der Plan besteht aus zwei gleichrangigen Teilen: der zeichnerischen Darstellung, also dem eigentlichen Planblatt, und den textlichen Festsetzungen, die ergänzende oder präzisierende Regelungen enthalten. Die Zeichenerklärung des Bebauungsplans ist Bestandteil der zeichnerischen Darstellung und erläutert alle im Planblatt verwendeten grafischen Mittel, also Farben, Schraffuren, Linienarten, Symbole und Buchstabenkürzel.

Rechtlich ist die Zeichenerklärung kein bloßer Kommentar, sondern integraler Bestandteil des Satzungsdokuments. Was im Planblatt dargestellt ist und in der Zeichenerklärung definiert wird, hat dieselbe Verbindlichkeit wie ein ausformulierter Gesetzestext. Fehlt ein verwendetes Zeichen in der Zeichenerklärung, kann das im Extremfall zur Unwirksamkeit der betreffenden Festsetzung führen, weil der normative Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist. Für die Praxis bedeutet das: Die Zeichenerklärung ist kein optionaler Anhang, den man überspringen kann, sondern der erste Ort, den man aufsucht, bevor man das Planblatt interpretiert.

Die bundesrechtliche Grundlage für die Gestaltung der Zeichenerklärung und des gesamten Planzeichensystems ist die Planzeichenverordnung (PlanZV), zuletzt in ihrer aktuellen Fassung. Sie legt fest, welche Zeichen für welche Festsetzungen zu verwenden sind, und schafft damit eine bundesweit einheitliche Plansprache. Gemeinden dürfen innerhalb dieses Rahmens eigene ergänzende Zeichen einführen, müssen diese aber in der Zeichenerklärung vollständig und eindeutig definieren. Die PlanZV unterscheidet zwischen zwingend vorgeschriebenen Zeichen und solchen, die empfohlen werden, aber durch gleichwertige Darstellungen ersetzt werden können.

Der Aufbau der Planzeichenverordnung: Kategorien und Systematik

Die Planzeichenverordnung gliedert das Zeichensystem in thematische Gruppen, die den wesentlichen Regelungsbereichen des Bebauungsplans entsprechen. Diese Systematik spiegelt sich in jeder gut aufgebauten Zeichenerklärung wider. Die wichtigsten Kategorien sind: Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche, Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Ver- und Entsorgung sowie nachrichtliche Übernahmen aus anderen Rechtsbereichen.

Jede dieser Kategorien bedient sich spezifischer grafischer Mittel. Die Art der baulichen Nutzung wird primär durch Kürzel und Flächenfarbgebung dargestellt. Das Maß der baulichen Nutzung erscheint als Zahlenangabe, häufig in einem standardisierten Nutzungsschema direkt im Planblatt. Baulinien und Baugrenzen sind als Linien mit definierten Stricharten und Farben eingetragen. Grünflächen erhalten charakteristische Schraffuren oder Farbfüllungen. Dieses Mehrschichtsystem aus Farbe, Linie, Schraffur und Kürzel erlaubt es, auf einem einzigen Planblatt eine Vielzahl überlagernder Festsetzungen darzustellen, ohne dass sie sich gegenseitig unleserlich machen.

Für den Leser eines Bebauungsplans ist es hilfreich, die Zeichenerklärung nicht als alphabetische Liste zu lesen, sondern nach diesen thematischen Gruppen zu strukturieren. Wer wissen will, was auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf, sucht zuerst nach der Nutzungsart, dann nach dem Maß der Nutzung, dann nach den Baugrenzen. Wer die Freiraumstruktur verstehen will, schaut auf Grün- und Freiflächen sowie auf Pflanzgebote. Diese thematische Lesestrategie macht auch komplexe Pläne handhabbar.

Art der baulichen Nutzung: Kürzel, Farben und ihre Bedeutung

Die Art der baulichen Nutzung ist die wichtigste Festsetzungskategorie im Bebauungsplan. Sie bestimmt, welche Nutzungen auf einer Fläche grundsätzlich zulässig sind, und leitet sich aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ab. Die BauNVO definiert eine abgestufte Reihe von Baugebietstypen, von der reinen Wohnnutzung bis zur Industriefläche, und legt für jeden Typ fest, welche Nutzungen allgemein zulässig, ausnahmsweise zulässig oder unzulässig sind.

Im Planblatt werden diese Gebietstypen durch Buchstabenkürzel kenntlich gemacht, die in der Zeichenerklärung des Bebauungsplans erläutert werden. Die gebräuchlichsten Kürzel sind: WR für reines Wohngebiet, WA für allgemeines Wohngebiet, WB für besonderes Wohngebiet, MI für Mischgebiet, MK für Kerngebiet, GE für Gewerbegebiet, GI für Industriegebiet sowie SO für sonstige Sondergebiete, die einen Zusatz wie „Einzelhandel“ oder „Klinik“ erhalten. Hinzu kommen Flächen für den Gemeinbedarf (mit dem Kürzel für die jeweilige Einrichtung, etwa Schule oder Krankenhaus) sowie Sondergebiete nach Paragraph 11 BauNVO für Nutzungen, die keinem der Standardtypen entsprechen.

Die Flächenfarbgebung ergänzt die Kürzel und erleichtert die schnelle visuelle Orientierung. Wohngebiete erscheinen traditionell in Gelbtönen, Mischgebiete in Orange, Kerngebiete in Rot, Gewerbe- und Industriegebiete in Violett oder Grau, Grünflächen in Grün. Diese Farbkonventionen sind in der PlanZV verankert, können aber in der Praxis variieren, weshalb die Zeichenerklärung stets die verbindliche Referenz bleibt. Wer allein auf die Farbe vertraut, ohne die Zeichenerklärung zu konsultieren, riskiert Fehlinterpretationen, besonders bei Plänen, die in Schwarz-Weiß reproduziert oder digital mit abweichenden Farbprofilen dargestellt werden.

Überplanung und Mischnutzungen

Moderne Bebauungspläne weisen häufig Flächen aus, auf denen mehrere Nutzungsarten überlagert oder kombiniert werden. Ein Mischgebiet (MI) erlaubt von Rechts wegen sowohl Wohnen als auch nicht wesentlich störendes Gewerbe. Kerngebiete (MK) sind auf innerstädtische Lagen mit Handel, Dienstleistung und Gastronomie ausgerichtet. Sondergebiete nach Paragraph 11 BauNVO bieten die größte Flexibilität, erfordern aber eine besonders präzise Definition in der Zeichenerklärung und in den textlichen Festsetzungen, weil die BauNVO hier keine fertigen Nutzungskataloge vorgibt.

Maß der baulichen Nutzung: GRZ, GFZ, Geschosszahl und Höhenfestsetzungen

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. Es wird im Bebauungsplan durch numerische Angaben festgesetzt, die in einem standardisierten Nutzungsschema auf dem Planblatt eingetragen oder in den textlichen Festsetzungen geregelt werden. Die Zeichenerklärung des Bebauungsplans erläutert, welche Abkürzungen für welche Kennzahlen stehen.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal vierzig Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) setzt die gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 1,2 erlaubt eine Geschossfläche, die dem 1,2-fachen der Grundstücksfläche entspricht. Beide Kennzahlen zusammen steuern die Bebauungsdichte und sind zentrale Instrumente der städtebaulichen Steuerung.

Ergänzend werden häufig die Zahl der Vollgeschosse (als römische Ziffer, zum Beispiel II für zwei Vollgeschosse) sowie Trauf- und Firsthöhen oder Oberkante-Rohdecken-Höhen (OK) festgesetzt. Diese Höhenfestsetzungen beziehen sich auf einen definierten Bezugspunkt, meist den Straßenoberkantenpunkt oder einen festgesetzten Geländenullpunkt, der in der Zeichenerklärung oder den textlichen Festsetzungen benannt wird. Ohne Kenntnis dieses Bezugspunkts sind Höhenfestsetzungen nicht interpretierbar, weshalb die Zeichenerklärung hier eine unverzichtbare Orientierungsfunktion übernimmt.

In der Praxis erscheinen diese Angaben oft als Nutzungsschema, ein kleines Kästchen im Planblatt, das für jede Teilfläche GRZ, GFZ und Geschosszahl kompakt zusammenfasst. Die Zeichenerklärung erklärt die Leserichtung dieses Schemas, also welcher Wert oben, welcher unten steht und wie Sonderregelungen wie eine zulässige Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen zu lesen sind. Solche Überschreitungsregelungen sind in der BauNVO verankert, müssen aber im Plan explizit kenntlich gemacht werden.

Bauweise, Baugrenzen und Baulinien: Wo und wie gebaut werden darf

Neben der Nutzungsart und dem Nutzungsmaß regelt der Bebauungsplan die räumliche Lage der Bebauung auf dem Grundstück. Dafür dienen Baugrenzen, Baulinien und die Festsetzung der Bauweise. Diese Elemente sind im Planblatt als Linien eingetragen und in der Zeichenerklärung des Bebauungsplans nach Linienart, Farbe und Bedeutung definiert.

Die Baugrenze ist die wichtigste dieser Linien. Sie markiert die äußerste Grenze, bis zu der ein Gebäude herangebaut werden darf. Innerhalb der Baugrenzen darf gebaut werden, außerhalb grundsätzlich nicht. Die Baulinie ist demgegenüber eine Linie, auf der gebaut werden muss: Das Gebäude muss diese Linie berühren, was in historischen Stadtkernen und bei Straßenfluchten häufig anzutreffen ist. Der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie ist fundamental, und die Zeichenerklärung macht ihn durch unterschiedliche Linienarten sichtbar: Die Baulinie wird traditionell als durchgezogene Linie dargestellt, die Baugrenze als gestrichelte oder strichpunktierte Linie.

Die Bauweise bestimmt, ob Gebäude als Einzelhäuser (offene Bauweise), als Doppelhäuser, als Hausgruppen oder in geschlossener Bauweise zu errichten sind. In der offenen Bauweise müssen seitliche Abstände zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden; in der geschlossenen Bauweise wird an die Grundstücksgrenzen gebaut. Diese Festsetzung erscheint im Plan als Kürzel (o für offen, g für geschlossen, abweichende Bauweise als a) und wird in der Zeichenerklärung erläutert. Für Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner ist die Bauweise besonders relevant, weil sie die verfügbaren Freiflächen zwischen und hinter den Gebäuden maßgeblich bestimmt.

Grünflächen, Freiflächen und Pflanzfestsetzungen im Bebauungsplan

Für die Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung sind die Festsetzungen zu Grün- und Freiflächen, zu Pflanzgeboten und Begrünungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Der Bebauungsplan kann öffentliche Grünflächen, private Grünflächen, Spielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe und Kleingärten als eigenständige Flächenkategorien festsetzen. Diese erscheinen im Planblatt mit charakteristischen Schraffuren oder Grüntönen und werden in der Zeichenerklärung des Bebauungsplans nach Typ und Zweckbestimmung differenziert.

Pflanzgebote und Pflanzerhaltungsgebote sind ein wichtiges Instrument, um Grünstrukturen dauerhaft zu sichern. Im Plan erscheinen sie als Symbole: Ein Kreissymbol mit Stamm steht für einen zu erhaltenden oder neu zu pflanzenden Baum, ein Liniensymbol für eine Hecke oder Eingrünung. Die Zeichenerklärung gibt an, ob es sich um ein Pflanzgebot (Baum ist zu pflanzen), ein Erhaltungsgebot (vorhandener Baum ist zu erhalten) oder ein Pflanzerhaltungsgebot (Baumbestand ist zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen) handelt. Diese Unterscheidung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für Grundstückseigentümer und Bauherren.

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (nach Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 20 BauGB) sind ein weiteres Instrument, das im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Sie dienen als planexterne oder planinterne Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft und erscheinen im Plan mit eigenen Symbolen, die in der Zeichenerklärung definiert werden. Für Freiraumplaner, die mit Eingriffsregelung und Ökokonto arbeiten, ist das präzise Lesen dieser Festsetzungen unverzichtbar.

Nachrichtliche Übernahmen, Vermerke und ergänzende Darstellungen

Ein Bebauungsplan enthält nicht nur eigene Festsetzungen, sondern übernimmt auch Informationen aus anderen Rechtsbereichen als sogenannte nachrichtliche Übernahmen. Diese haben keine eigenständige Festsetzungsqualität im Bebauungsplan, sind aber für das Verständnis der Planungssituation unerlässlich. Typische nachrichtliche Übernahmen sind: Denkmalbereiche und Einzeldenkmäler nach Denkmalschutzrecht, Überschwemmungsgebiete nach Wasserrecht, Lärmpegelbereiche nach Straßenverkehrslärmschutzverordnung sowie Leitungsrechte und Dienstbarkeiten.

Die Zeichenerklärung des Bebauungsplans kennzeichnet nachrichtliche Übernahmen durch eine eigene grafische Kategorie, häufig durch eine andere Linienart oder einen Hinweistext. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, könnte fälschlicherweise annehmen, dass eine im Plan eingetragene Hochwasserlinie eine Festsetzung des Bebauungsplans ist, die durch einen neuen Bebauungsplan geändert werden könnte. Tatsächlich ergibt sie sich aus dem Wasserrecht und bleibt unabhängig vom Bebauungsplan bestehen.

Vermerke und Hinweise ergänzen die Zeichenerklärung um Informationen, die weder Festsetzungen noch nachrichtliche Übernahmen sind, aber für die Planung relevant sein können. Dazu gehören Hinweise auf Kampfmittelverdachtsflächen, auf archäologische Fundstellen, auf Altlasten oder auf besondere Bodenverhältnisse. Diese Hinweise begründen keine unmittelbaren Rechtspflichten, lösen aber in der Regel weitere Prüf- und Abstimmungspflichten aus. Auch sie sind in der Zeichenerklärung erklärt oder zumindest als Kategorie benannt.

Typische Fehler beim Lesen der Zeichenerklärung und wie man sie vermeidet

Der häufigste Fehler beim Lesen eines Bebauungsplans ist die Verwechslung von Baugrenze und Baulinie. Da beide als Linien im Plan erscheinen und sich optisch ähneln können, führt eine ungenaue Lektüre der Zeichenerklärung schnell zu falschen Schlussfolgerungen über die zulässige Gebäudeposition. Wer eine Baulinie als Baugrenze interpretiert, übersieht, dass das Gebäude diese Linie berühren muss, nicht nur nicht überschreiten darf.

Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft die Überbaubarkeit von Flächen außerhalb der Baugrenzen. Viele Nutzer eines Bebauungsplans gehen davon aus, dass außerhalb der Baugrenzen gar nichts gebaut werden darf. Tatsächlich erlaubt die BauNVO bestimmte Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern der Bebauungsplan dies nicht ausdrücklich ausschließt. Die Zeichenerklärung allein klärt diese Frage nicht vollständig; man muss die textlichen Festsetzungen hinzuziehen.

Auch die Interpretation von Nutzungsschemas führt regelmäßig zu Fehlern, wenn die Leserichtung nicht bekannt ist. Steht im Nutzungsschema oben eine Ziffer und darunter eine Dezimalzahl, ist ohne Kenntnis der Zeichenerklärung nicht eindeutig, ob die obere Ziffer die Geschosszahl oder die GRZ darstellt. Hier ist die Zeichenerklärung des Bebauungsplans buchstäblich der einzige verlässliche Schlüssel. Professionelle Planer lesen deshalb die Zeichenerklärung stets vollständig, bevor sie das Planblatt interpretieren, nicht umgekehrt.

Die Zeichenerklärung im Gesamtgefüge des Bebauungsplans

Die Zeichenerklärung des Bebauungsplans ist kein isoliertes Dokument, sondern Teil eines mehrteiligen Planwerks. Neben dem Planblatt mit der Zeichenerklärung gehören dazu die textlichen Festsetzungen, die Begründung des Bebauungsplans und gegebenenfalls ein Umweltbericht. Diese Teile sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig. Was in der Zeichenerklärung als Kürzel erscheint, wird in den textlichen Festsetzungen häufig präzisiert; was im Planblatt flächig dargestellt ist, erhält in der Begründung seinen städtebaulichen Kontext.

Für die praktische Arbeit mit Bebauungsplänen gilt: Die Zeichenerklärung gibt die Bedeutung der grafischen Mittel, die textlichen Festsetzungen geben die inhaltliche Ausgestaltung, und die Begründung gibt das planerische Konzept. Wer nur die Zeichenerklärung liest, versteht die Symbole, aber nicht notwendigerweise alle Einschränkungen und Spielräume. Wer nur die textlichen Festsetzungen liest, kennt die Regeln, aber nicht ihre räumliche Verteilung. Erst das Zusammenlesen aller Teile ergibt ein vollständiges Bild.

Die Qualität einer Zeichenerklärung ist auch ein Indikator für die Qualität des gesamten Bebauungsplans. Eine vollständige, konsistente und präzise Zeichenerklärung, in der jedes verwendete Zeichen erklärt ist und keine Widersprüche zu den textlichen Festsetzungen bestehen, ist ein Zeichen sorgfältiger Planungsarbeit. Lücken oder Unklarheiten in der Zeichenerklärung können im Vollzug zu Auslegungsstreitigkeiten führen und im schlimmsten Fall die Wirksamkeit einzelner Festsetzungen gefährden. Für Planer, die Bebauungspläne aufstellen, ist die sorgfältige Pflege der Zeichenerklärung deshalb keine Formalie, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.

Wer den Bebauungsplan als Planungsinstrument wirklich beherrschen will, muss die Zeichenerklärung nicht nur als Nachschlagewerk nutzen, sondern als Grundlage für ein systematisches Planverständnis. Sie verbindet die abstrakte Rechtssprache des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung mit der konkreten räumlichen Darstellung und macht das Planungsrecht im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar. Dieses Verständnis ist die Voraussetzung für jede fundierte Entwurfs-, Beratungs- oder Genehmigungsarbeit im Bereich des verbindlichen Bauleitplanrechts.

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„Viele sagen, der Landschaftspark Wiese sei der schönste Ort in der Region.“

die Vermittlung und die Sensibilisierung im Landschaftspark Wiese. © Saskia Scherer

Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner kennen ihn unter dem Namen „Lange Erlen“, andere bezeichnen ihn als das ehemalige Landesgartenschaugelände. Dabei hat dieser Park, der im Basler Rheinknie Deutschland mit der Schweiz verbindet, einen so viel schöneren Namen: Landschaftspark Wiese, nach dem gleichnamigen Fluss, der ihn durchfließt. Das Besondere an dem Park: Er liegt sowohl auf deutschem als auch auf Schweizer Grund. Und er ist Schauplatz der IBA Basel, die sich seit mehr als zehn Jahren erfolgreich für grenzüberschreitende Projekte im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz engagiert. Wir wollten mehr über diesen Landschaftspark erfahren und haben uns deshalb mit dem Hauptranger Yannick Bucher unterhalten.

Yannick Bucher, gemeinsam mit zwei deutschen Kollegen, arbeiten Sie seit Februar 2019 als Ranger im Landschaftspark Wiese. Wie dürfen wir uns Ihren Job vorstellen?
Die Hauptaufgabe von unserem Rangerdienst ist die Information, die Vermittlung und die Sensibilisierung im Landschaftspark Wiese. Letzteres bedeutet insbesondere, dass wir dafür Sorge tragen, dass die Besucherinnen und Besucher sich im Großen und Ganzen an die Regeln halten. Wir sorgen für ein positives miteinander zwischen Besuchern und Akteurinnen, im Gebiet wird das Trinkwasser der Region gewonnen und Landwirtschaft betrieben. Rangerdienste sind typisch für Nationalparks und auch einigermaßen typisch für Naturschutzgebiete. Eher speziell ist es, dass wir mit dem Landschaftspark Wiese in einem Gebiet tätig sind, das nicht nur reines Naturschutzgebiet ist. Denn hier gibt es auch andere Nutzungen wie Sportanlagen, Tierheime und Schrebergärten.

„Der Rangerdienst ist eine der zentralen Maßnahmen vom IBA Projekt Landschaftspark Wiese.“

Besonders am Rangerdienst im Landschaftspark Wiese ist aber auch, dass er binational aufgestellt ist.
Absolut richtig. Der Landschaftspark an sich ist binational. Da liegt es natürlich nahe, dass auch der dortige Rangerdienst binational aufgestellt ist, dass dieser im ganzen Park unterwegs ist und sich nicht an die Grenzen halten muss. Die Agglomeration Basel ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und die Freizeitaktivitäten haben sich aufgrund flexiblerer Arbeitszeiten ziemlich verändert. Damit stieg auch der Druck auf die lokalen Naherholungsgebiete. Den Rangerdienst hat man dann vor gut einem Jahr eingeführt, um dem zunehmenden Nutzungsdruck etwas entgegenzusetzen. Deswegen sind wir nicht nur Aufsichtsorgan, sondern haben ebenso auch Vermittlungsaufgaben inne. Und diese sind auch nötig.
Die Corona Pandemie hat den Effekt noch verstärkt: Wir hatten bereits vorher viele Besucherinnen und Besucher im Park. Die Besucherzahlen während des Lockdowns lagen weit über den normalen. Das zeigt, wie wichtig der stadtnahe grüne Erholungsraum für die Region ist.

Das kann ich mir vorstellen. Wie sieht diese Vermittlung, von der Sie gesprochen haben, konkret aus?
Wir bieten Führungen und organisieren auch Infotische. Wir versuchen dafür zu sensibilisieren, was in dem Raum passiert, wie die Trinkwassergewinnung und wie die Landwirtschaft im Park funktionieren. Wir bringen die Themen auf den Tisch, die man als Stadtbewohner wenig erleben kann, und vermitteln diese.

Wie ist der Rangerdienst organisiert?
Insgesamt haben wir drei Auftraggeber: die Stadt Weil am Rhein, die Gemeinde Riehen und den Kanton Basel-Stadt. Ich bin bei der Umweltberatungsfirma „Hintermann & Weber AG“ angestellt, die den Auftrag von der Stadt Basel erhalten hat und meine beiden deutschen Partner sind beim Trinationalen Umweltzentrum (TRUZ) beschäftigt.

Welche Maßnahmen hat man in den vergangenen Jahren im Rahmen der IBA Basel umgesetzt und welche sind noch geplant?
Wir selber, also der Rangerdienst, sind eine der zentralen Maßnahmen vom IBA Projekt Landschaftspark Wiese. Uns gibt es wie gesagt seit einem Jahr. Zudem ist für den Park eine einheitliche Beschilderung geplant, die an den Eingängen über den Park informiert, welche Möglichkeiten zur Erholung bestehen, aber auch, welche Auflagen daran gekoppelt sind: dass man Feuer nur in den Grillstellen machen darf und dass man seinen Müll mitnimmt etc. Die Basic-Regeln eben. Außerdem wird es im Park künftig einen Themenpfad geben, der die Themen Trinkwassergewinnung, Tiere und Pflanzen, aber auch die historische Entwicklung aufzeigt.

Die größte Maßnahme ist aber „Wiese vital“, richtig?
Genau, im Zuge einer Volksinitiative in der Schweiz hat das baselstädtische Stimmvolk beschlossen, auf dem ganzen Abschnitt auf Schweizer Boden den Fluss Wiese zu revitalisieren und zu renaturieren. Der untere Teil ist bereits revitalisiert, für den anderen Teil arbeitet man aktuell ein Bauprojekt aus. Das Ziel: Der Fluss soll wieder natürlicher fließen und mehr Platz haben.

Sie sind jetzt knapp 1,5 Jahre dabei. Was denken Sie, reichen die Bemühungen vor Ort aus, um den Landschaftspark Wiese langfristig vor dem Nutzungsdruck zu schützen?
Den wichtigsten Schritt hat man meiner Meinung nach mit dem Landschaftsrichtplan gemacht. Die Fläche kann nun nicht mehr überbaut werden und darüber bin ich froh. Mit sanften Mitteln ist man nun dran, den Erholungsraum des Parks zu schützen. Mit Beschilderungen, gezielter Information oder auch durch uns, dem Rangerdienst. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg. Das gleiche Feedback erhalten wir auch aus der Bevölkerung. Das Interesse am Gebiet wächst und das, was wir machen, wird geschätzt. Viele Besucher sagen, der Landschaftspark sei der schönste Ort in der Region. Und es kommen auch immer wieder Besucher, die fragen, wie sie helfen können, die etwas für das Gebiet tun wollen. Das alles zusammen stimmt mich sehr optimistisch.

Warum wir eine IBA-Basel-Serie gestartet haben? Das lesen Sie hier.

Sämtliche Beiträge zur IBA Basel 2020 finden Sie hier.

Eine Seilbahn schwebt über die Gärten der Welt in Berlin. (Foto: Thomas Rosenthal)

Eine Seilbahn schwebt über die Gärten der Welt in Berlin. (Foto: Thomas Rosenthal)

Auf kleinstem Raum lassen sich in Berlin-Marzahn die unterschiedlichsten Ansätze der Landschafts- und Gartenarchitektur studieren. Denn die Anlage Gärten der Welt vereint neben klassischen Tourist*innenattraktionen wie eine Seilbahn, Aussichtspunkte und einer Arena für Veranstaltungen noch mehr – nämlich Gartenkunst. Und zwar aus allen Herren Ländern und Kulturen. In verschiedenen Themengärten und Gartenkabinetten können Besucher*innen entsprechend Ansätze und Gestaltungen aus aller Welt betrachten. Hier erfahren Sie, welche Gärten der Welt Ihnen geboten werden.

Gärten der Welt präsentieren internationale Gartenkunst

Früher noch als “Erholungspark Marzahn” bekannt, wurde das Areal an der Ecke Eisenacher Straße und Blumberger Damm anlässlich der IGA 2017 erweitert und umgebaut. Insgesamt 43 Hektar Fläche belegt das Gelände, das heute den Namen “Gärten der Welt” trägt, seitdem.

Die Gärten der Welt bestechen mit vielen Attraktionen für Groß und Klein. Dabei kommen Gartenkunstenthusiast*innen genauso auf ihre Kosten wie Familien mit Kindern und Tourist*innen. So bietet der Park seit dem Umbau zur IGA 2017 inzwischen neun internationale Gartenkabinette, die traditionelle Techniken der Gartengestaltung präsentieren, elf Themengärten, und eine Arena für Veranstaltungen. Dazu kommen Spielplätze, ein Irrgarten und eine Seilbahn, die die Bezirke Marzahn und Hellersdorf miteinander verbinden.

Der Fokus  des Parks liegt aber – wie der Name schon verrät – auf den “Gärten der Welt”. Die Gartenkabinette und Themengärten erlauben es den Besucher*innen dementsprechend, Einblicke in die Gartenkunst verschiedener Kontinente, Epochen und Kulturkreisen zu erhalten. Welche internationalen Gärten im Park zu besichtigen sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Gärten der Welt – Übersicht

Chinesischer Garten

Als erster Garten der Welt entstand in den 1990er-Jahren der Chinesische Garten. Mit dem “Garten des wiedergewonnenen Mondes” wurde 1994 der größte Chinesische Garten Europas in Berlin erschaffen. Seine Planung begann 1994 im Rahmen einer Städtepartnerschaft zwischen Peking und Berlin als klassischer chinesischer Gelehrtengarten. Die Idee dahinter war auch, die Jahrtausende alte chinesische Gartenkunst in die Gegenwart zu übersetzen. 

Im Zentrum des Gartens sitzt der “Spiegel des Himmels”, ein 4 500 Quadratmeter großer See, an dessen Ufer sich ein Teehaus chinesischer Architektur mit der typisch geschwungenen und spektakulär auskragenden Dachkonstruktion befindet. Als charakteristische Bepflanzung kommen im Garten des wiedergewonnenen Mondes beispielsweise Magnolien, Chrysanthemen oder Bambus zum Einsatz. Übrigens: Der Mond im Namen steht sinnbildlich für die Wiedervereinigung des einst geteilten Berlins.

Größe: 27 000 Quadratmeter, inklusive 5 000 Quadratmetern Teichfläche
Eröffnung: 15. Oktober 2000
Planung: Klassisches Institut für Gartenarchitektur, Peking

Japanischer Garten

Der “Garten des zusammenfließenden Wassers” entsprang der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tokio. Basierend darauf soll der Garten die Idee eines harmonischen Miteinanders verkörpern. Darum bestimmt diesen Bereich der Gärten der Welt das Leitmotiv Wasser – es symbolisiert das Zusammenfließen von Kulturen und den Verlauf der Geschichte. 

Im Japanischen Garten findet sich demzufolge ein Wassergarten, aber auch ein Zengarten und ein Garten aus Rasenflächen, in denen insgesamt 300 Augengneissteine verteilt sind. Dazu kommt ein Pavillon – der Chaya – in seiner Mitte. 

Entsprechend der Japanischen Kultur, in der Stille eine besondere Bedeutung zukommt, ist auch der Japanische Garten im Park Die Gärten der Welt ein Ort, an dem Besucher*innen zur Ruhe kommen können. Fun Fact: Die Baustelle für den Japanischen Garten gilt als eine der leisesten in der Geschichte der Gärten der Welt.

Größe: 2 700 Quadratmeter
Eröffnung: 30. April 2003
Planung: Prof. Shunmyo Masuno

Balinesischer Garten

Der “Garten der drei Harmonien” entstand im Rahmen einer Städtepartnerschaft zwischen Jakarta und Berlin. Sein Name bezieht sich auf das balinesische Streben, im Einklang mit sich selbst, dem Umfeld und dem Universum zu leben. Auf diese dreifaltige Harmonie ist der Balinesische Garten ausgerichtet.

Dabei handelt es sich auch um den einzigen Garten in den Gärten der Welt, der gänzlich in einer Tropenhalle untergebracht ist. Eine Wohn- und Tempelanlage, in der auch die Berliner Bali-Gemeinde ihre Religion aktiv ausübt, bildet das zentrale Element des Gartens. Dahinter erstreckt sich zudem ein an einen balinesischen Tropenwald angelehnter Garten mit Reisterrassen und Pflanzen wie Schraubenbäumen, Hibiskus, Gardenien, Farnen, Orchideen und den duftgewaltigen Frangipani.

Größe: 2000 Quadratmeter in Leichtbauhalle
Eröffnung: 18. Dezember 2003
Planung: Putu Edy Semara

Orientalischer Garten

Der “Garten der vier Ströme” wurde nach den Gestaltungsprinzipien der traditionellen orientalisch-islamischen Gartenkultur entworfen. Daher verbirgt er sich einer vier Meter hohen Mauer. Damit spielt er mit dem Mythos des Gartens als verborgene Oase. Außerdem hilft die Abgrenzung dabei, das spezielle Klima im Garten aufrecht erhalten zu können.

In der Gartenanlage finden sich typisch orientalische Arkadengänge mit Ornamenten und Mosaiken. Dazu kommt ein viergeteilter Gartenhof mit einem Brunnen in der Mitte. Im Garten befinden sich Zier- und Nutzpflanzen: Granatäpfel, Oliven und Palmen, aber auch Flieder, Oleander und Magnolien.

Größe: 6 100 Quadratmeter
Eröffnung: 7. Juli 2005
Planung: Kamel Louafi, Prof. Mohammed El Faiz

Hier finden Sie weitere Projekte des Garten- und Landschaftsarchitekten Kamel Louafi.

Koreanischer Garten

Der “Seouler Garten” war ein Geschenk der Südkoreanischen Hauptstadt an Berlin. Er entstand nach einem Berlin-Besuch des Oberbürgermeisters von Seoul und war dafür gedacht, die Beziehungen zwischen den Städten zu vertiefen. 

Die Gestaltung des Koreanischen Gartens ist geprägt von Buddhismus, den Lehren von Konfuzius und dem volkstümlichen schamanischen Glauben. Dazu gehört auch das Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Kräften in der Natur. Beide werden im Garten mehrfach repräsentiert.

Im Koreanischen Garten finden sich zahlreiche Totempfähle und abstrakte Holzfiguren, die der schamanischen Kulturgeschichte Koreas entspringen. Geplant wurde er von koreanischen Gartenarchitek*innen, die eine koreanische Felslandschaft mit den typischen Kiefern, Fächerahornen, Eichen und Bambussen erschufen. Zentrales Bauwerk ist der “Kye Zeong” (Pavillon am Wasser), in dem sich typisch koreanische Wohnräume besichtigen lassen.

Größe: 4 000 Quadratmeter
Eröffnung: 31. März 2006
Planung: Samsung Everland Inc., Seoul

Irrgarten und Pflasterlabyrinth

Zur Gartenkultur gehören selbstverständlich auch Irrgärten, die ihren Ursprung in der Renaissance haben. Die Irrgartenanlage des britischen Königsschlosses Hampton Court war Vorbild für die Anlage in den Gärten der Welt. Diese wurde mit einer zwei Meter hohen Eibenhecke, bestehend aus über 1 200 Pflanzen, angelegt. Der Weg in das Zentrum des Pflasterlabyrinths dauert etwa zehn Minuten. Dort findet sich auch ein Aussichtsturm, der einen Überblick über das Labyrinth erlaubt.

Zusätzlich zum 3D-Irrgarten gibt es in den Gärten der Welt auch ein zweidimensionales Labyrinth aus Pflastersteinen. Hellgraue Steine markieren den Weg zur Mitte. Insgesamt 11 Umgänge, 28 Kehre und ebenfalls zehn Minuten führen zu dessen Mitte.

Größe: Heckenirrgarten: 2 000 Quadratmeter, Pflasterlabyrinth: 340 Quadratmeter
Eröffnung: 22. Juni 2007
Planung: gruppe F Landschaftsarchitekten, Berlin

Karl-Foerster-Staudengarten

Das 1957 erschienene Buch “Einzug der Gräser und Farne in die Gärten” von Karl Foerster war Inspirationsquelle für diesen Teil der Gärten der Welt.  Der Gärtner, Züchter und Gartenphilosoph prägte die deutsche und die internationale Gartenkultur nachhaltig – einerseits mit seinen Schriften, aber andererseits auch mit der Einführung von Wild- und Kulturstauden.

Stauden sind es deshalb auch, die den Karl-Foerster-Staudengarten dominieren. Zwischen streng geschnittenen Buchsbaumhecken finden sich geometrisch formal angelegte Beete mit Prachtstauden, die von landschaftlich geprägten Teilen des Gartens kontrastiert werden. So spielen anspruchsvolle Pflanzungen und frei gestaltete Naturgärten zusammen.

Abgesehen von einer Pergola befindet sich im Karl-Foerster-Staudengarten im Gegensatz zu den anderen Bereichen in den Gärten der Welt keinen architektonischen Strukturen. Die Farbe der Pergola – blau – geht übrigens auf eine Erwähnung in einem von Foersters Büchern zurück. Dort beschreibt er einen Blauton, den die Gartengestalter*innen in mühseliger Arbeit zu reproduzieren versuchten.

Größe: 3 600 Quadratmeter
Eröffnung: 9. Mai 1987, Neueröffnung am 9. März 2008
Planung: Dr. Johannes Schwarzkopf, Christian Meyer

Italienischer Renaissancegarten

Der “Giardino della Bobolina” ist ein Renaissancegarten, der sich stilistisch an der toskanischen Villengärten des 16. Jahrhunderts orientiert. Er ist der einzige Garten im Ensemble, der eine Epoche widerspiegelt und keine Stilrichtung.

Er basiert auf einer Vierteilung, die sich durch die gesamte Gestaltung zieht. Eine Loggia im ersten, in sich geschlossenen Gartenraum, ist Konzertveranstaltungsort. Von der Loggia aus, gelangen Besucher*innen in den viertgeteilten Hauptgarten mit einem Brunnen in der Mitte.

Eine originale Bobolina-Statue aus dem 16. Jahrhundert befindet sich ebenfalls, eingebettet in Hecken aus Buchs und Eibe, im Zentrum des Gartens. Gestalterische Elemente des Gartens, wie Säulen oder Treppen sind aus hellgrauem Sandstein. Eine Besonderheit ist zudem der “Giardino segreto”, der geheime Garten, den man über eine schmale Natursteintreppe betritt.

Größe: 3 000 Quadratmeter
Eröffnung: 31. Mai 2008
Planung: Levin Monsigny Landschaftsarchitekten, Berlin

Christlicher Garten

Der Christliche Garten ergänzt die Gärten der Welt seit 2011. Er ist dem Kreuzgang eines typischen mittelalterlichen Klostergartens nachempfunden. Den Namen “Raum der Sprache und des Wortes” ist aber vor allem maßgeblich geprägt von einer speziellen Installation. Sie zeigt modern gestaltete Texte aus der Bibel sowie Zitate aus Philosophie und Kultur. Die Texte reflektieren die Beziehung zwischen Mensch und Natur. Außerdem unterstreichen sie den Garten als Sinnbild des christlichen Lebens.

Die Installation besteht aus goldlackierte Metallbuchstaben, die Passagen aus dem Alten und Neuen Testament zitieren. Die daraus entstehenden transparenten Wände bilden den Wandelgang eines Klosters nach. In der Mitte des quadratischen Gartens befindet sich zudem ein Wasserspiel. Dieses steht einerseits für die Quelle des Lebens und andererseits für die verschiedenen Bedeutungen von Wasser im Christentum.

Größe: 1 000 Quadratmeter
Eröffnung: 29. April 2011
Planung: relais Landschaftsarchitekten, Berlin

Englischer Landschaftsgarten

Der Englische Landschaftsgarten darf in den Gärten der Welt natürlich nicht fehlen. Die ersten Parks, die diese Stilrichtung prägten, entstanden schließlich bereits im 18. Jahrhundert. Sie basierten auf der idyllischen Wildnis der Landschaftsmalerei und wichen von den bis anhin verbreiterten strengen Geometrischen Formen ab.

Gärten der Welt – weitere Attraktionen

Im Englischen Garten befindet sich ein typisches englisches Landhaus mit Reeteindeckung, dass von einem Gemüsegarten, Wiesen, Staudenbeeten, einem Rosengarten und Obstbäumen umgeben ist. Er entstand im Rahmen einer Stadtpartnerschaft mit dem englischen Halton und wurde im Rahmen der IGA Berlin 20217 eröffnet.

Das Englische Cottage in der Mitte der Anlage serviert übrigens selbstverständlich eine klassisch Englische Tea Time mit Earl Grey Tee, Gurkensandwiches und Scones.

Größe: 6 000 Quadratmeter
Eröffnung: 19. April 2017
Planung: Austin-Smith:Lord, Manchester

Jüdischer Garten

Der neuste Zugang zu den Gärten der Welt ist der Jüdische Garten, der erst 2021 Eröffnung feierte. In Blickweite zum christlichen Garten entstand seit Ende 2019 ein Themengarten rund um die jüdische Interpretation von Landschaftsarchitektur. Obwohl er als landschaftsarchitektonischer und künstlerischer Beitrag die Darstellung einer Weltreligion bezweckt, verzichtet er bewusst auf die Zurschaustellung von religiösen Schriften und Symbolen.

Stattdessen fokussiert der Jüdische Garten auf Pflanzen und Gewächse mit engem Bezug zur jüdischen Kultur, wie etwa Feigen, Mandeln, Kastanien oder Ulmen. Diese sind bekannt aus Schriften jüdischer und dem Judentum nahestehenden Autor*innen. Das Wegenetz, das durch die Anlage führt, gliedert den Garten, symbolisiert aber auch die Jüdische Diaspora, die über die Welt verstreut ist. Im Garten finden sich zudem gleich zwei skulpturale Pavillons, die einerseits Ruhe, andererseits aber auch Austausch fördern wollen. Darin sind etwa auch Veranstaltungen zur jüdischen Kultur geplant.

Die Allianz Umweltsstiftung, die bereits den Orientalischen Garten und den Christlichen Garten unterstützte, hatte den Jüdischen Garten initiiert. Mehr zu diesem Garten in den Gärten der Welt lesen Sie außerdem hier: Jüdischer Garten.

Fläche: etwa 2 000 Quadratmeter
Eröffnung: 2021
Planung: Manfred Pernice (Bildhauer), Wilfried Kuehn (Architekt) und atelier le balto Landschaftsarchitekten, Berlin

Zusätzlich zu den elf Themengärten gibt es in den Gärten der Welt zahlreiche weitere Attraktionen. Dazu gehört etwa ein Tagungszentrum mit biodiversem Gründach (mehr zum Thema Dachbegrünung finden Sie hier). Außerdem eine Arena, die insgesamt 5 000 Besucher*innen Platz bietet und einem Amphitheater nachempfunden ist. Mit der Seilbahn kann man zudem vom Kienberg über das Wuhletal direkt in die Gärten der Welt schweben und einen spektakulären Ausblick geniessen. Des Weiteren entstand im Rahmen der IGA 2017 im Übrigen auch der Wolkenhain, ein Aussichtsturm, der wie organisch gewachsen aussieht – selbstverständlich barrierefrei zugänglich.

Mehr Informationen zu den Gärten der Welt finden Sie hier.

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