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Zielabweichungsverfahren strategisch nutzen – was das Baugesetzbuch ermöglicht

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Luftaufnahme einer Stadt mit Flusslauf, fotografiert von Emmanuel Appiah.
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Zielabweichungsverfahren sind das geheime Chamäleon des Baugesetzbuchs: Sie passen sich an, wo sture Regeln Innovation behindern. Kaum ein Werkzeug im Werkzeugkasten der Stadtplanung ist so unterschätzt – und doch so mächtig. Wer sie strategisch einzusetzen versteht, kann ungenutzte Potenziale heben, komplexe Stadtentwicklungsprojekte ermöglichen und das starre Korsett des Planungsrechts in Bewegung bringen. Was steckt hinter dem Instrument, wie lässt es sich rechtssicher anwenden, und warum lohnt es sich gerade in Zeiten ambitionierter Stadtentwicklung, genauer hinzusehen?

  • Definition und Bedeutung des Zielabweichungsverfahrens im Baugesetzbuch
  • Rechtliche Grundlagen, Anwendungsbereiche und Grenzen
  • Strategische Potenziale für innovative Stadtentwicklung und komplexe Projekte
  • Praxisbeispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Verfahren, Akteurskonstellationen und typische Stolpersteine
  • Zusammenspiel mit anderen Instrumenten wie Baugenehmigung und Bebauungsplan
  • Chancen und Risiken für Planer, Kommunen und Investoren
  • Empfehlungen für den strategischen, rechtssicheren Einsatz
  • Einordnung im Kontext aktueller Herausforderungen wie Klimaanpassung und Innenentwicklung

Zielabweichungsverfahren: Das Chamäleon des Baugesetzbuchs

Wer im Dickicht des deutschen Bauplanungsrechts nach Flexibilität sucht, landet früher oder später beim Zielabweichungsverfahren. Dieses Instrument, verankert in den Paragrafen 1 und 31 des Baugesetzbuchs (BauGB), erlaubt es, im konkreten Einzelfall von Zielen der Raumordnung oder von Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen – allerdings nur, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Klingt unspektakulär? Ist es aber nicht. Denn mit kluger Nutzung kann dieses Verfahren den Unterschied zwischen einem blockierten Großprojekt und einem urbanistischen Meilenstein bedeuten.

Die Ursprünge des Zielabweichungsverfahrens liegen in der Einsicht, dass kein Plan der Welt alle Eventualitäten vorhersehen kann. Städte sind lebendige Gebilde, und nicht selten geraten ambitionierte Vorhaben mit starren Vorgaben aus Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan in Konflikt. Hier setzt das Zielabweichungsverfahren an: Es schafft einen formalisierten Rahmen, um sinnvolle Abweichungen zu ermöglichen, ohne die Planungsgrundlagen zu gefährden. Damit wird das Verfahren zu einer Art Sicherheitsventil für Innovation und Anpassungsfähigkeit – Eigenschaften, die im städtischen Kontext zunehmend gefragt sind.

Doch die Anwendung ist keineswegs trivial. Das Verfahren verlangt eine präzise Abwägung: Einerseits muss begründet werden, warum die Abweichung im Einzelfall geboten ist. Andererseits dürfen die Grundzüge der Planung nicht unterlaufen werden. Wer hier ins Schwimmen gerät, riskiert Rechtsunsicherheit und langwierige Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder Nachbarn. Deshalb ist es entscheidend, die juristischen Feinheiten, aber auch die politischen Implikationen des Instruments zu kennen und zu beherrschen.

Vom Anbau eines Supermarkts bis zur Transformation ganzer Stadtquartiere – das Zielabweichungsverfahren kommt immer dann ins Spiel, wenn Standardlösungen versagen. Besonders relevant ist es bei Projekten, die neue Wege gehen: Nachverdichtung, Umnutzung von Bestandsgebäuden, innovative Mobilitätskonzepte oder klimaneutrale Quartiere. All diese Vorhaben kollidieren oft mit überkommenen Regelungen. Hier bietet das Zielabweichungsverfahren einen legalen und transparenten Pfad zur Lösung.

Gleichzeitig ist Vorsicht geboten: Wer das Instrument inflationär oder missbräuchlich einsetzt, riskiert nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit, sondern auch eine Aushöhlung der Planungshoheit. Zielabweichungsverfahren sind also kein Freifahrtschein für Beliebigkeit, sondern ein Werkzeug, das Maß und Fingerspitzengefühl verlangt. Die hohe Kunst besteht darin, das Verfahren strategisch einzusetzen – und dabei sowohl Rechtssicherheit als auch städtebauliche Qualität zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche: Zwischen Klarheit und Grauzone

Das Zielabweichungsverfahren ist juristisch gesehen ein Sonderfall – und gerade deshalb für Planer besonders spannend. Geregelt wird es vor allem in § 1 Abs. 6 Nr. 11 und § 31 BauGB. Im Kern geht es darum, in Einzelfällen von Vorgaben der Raumordnung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen, ohne die Leitplanken der übergeordneten Planung zu sprengen. Doch so klar das klingt, so viel Spielraum bietet die Praxis.

Ein typischer Anwendungsfall ist die Abweichung von Festsetzungen, die sich als zu starr oder schlichtweg unpassend für ein innovatives Vorhaben erweisen. Denken wir an ein innerstädtisches Areal, das ursprünglich für Gewerbe ausgewiesen wurde, nun aber als Standort für ein urbanes Wohnquartier mit Mischnutzung dienen soll. Oder an ein städtisches Großprojekt, das aus Gründen der Klimaanpassung von herkömmlichen Bauformen abweichen möchte. Hier bietet das Zielabweichungsverfahren die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen – allerdings nur nach sorgfältiger Prüfung und mit Einwilligung der zuständigen höheren Verwaltungsbehörden.

Der Knackpunkt: Das Verfahren darf nicht dazu führen, dass die Grundzüge der Planung unterlaufen werden. Was als Grundzug gilt, ist immer wieder Gegenstand juristischer Auslegungen und nicht selten ein Fall für die Gerichte. Klar ist: Die zentrale städtebauliche Zielsetzung – etwa die Sicherung des Wohnstandorts, die funktionale Gliederung oder der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – darf durch die Abweichung nicht ausgehöhlt werden. Hier sind Fingerspitzengefühl und profunde Kenntnis der lokalen Planungsgeschichte gefragt.

Ein weiteres Einsatzfeld liegt in der Raumordnung: Auch von Zielen des Landesentwicklungsplans kann abgewichen werden, etwa wenn besondere öffentliche Belange vorliegen. Ein Beispiel wäre die Ansiedlung eines Forschungszentrums, das zwar formal nicht mit den Vorgaben der Landesplanung vereinbar ist, aber einen erheblichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leistet. Die Landesplanung kann hier eine Ausnahme zulassen, sofern die Abweichung mit den übergeordneten Interessen vereinbar ist und eine Gesamtwürdigung erfolgt.

Allerdings ist der Weg zur Abweichung gespickt mit Hürden: Das Verfahren ist komplex, bedarf einer umfassenden Begründung und zieht oft umfangreiche Beteiligungs- und Abwägungsprozesse nach sich. Gerade deshalb ist es für Planer und Investoren essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und frühzeitig den Dialog mit den zuständigen Behörden zu suchen. Nur so lässt sich das Potenzial des Instruments voll ausschöpfen – ohne in der Grauzone zwischen Innovation und Rechtsunsicherheit zu landen.

Strategische Nutzung: Innovation ermöglichen, ohne Planungshoheit zu verlieren

Die eigentliche Kunst beim Einsatz des Zielabweichungsverfahrens liegt in der Strategie. Wer den Prozess nur als lästige Notlösung betrachtet, verschenkt Potenzial. Vielmehr eröffnet das Verfahren die Chance, Stadtentwicklung auch dort möglich zu machen, wo Planungsinstrumente an ihre Grenzen stoßen. Voraussetzung ist allerdings, das Verfahren nicht als Hintertür für Einzelinteressen zu missbrauchen, sondern als legitimes Mittel zur Anpassung an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist die frühzeitige Einbindung aller relevanten Akteure. Planer, Verwaltung, Politik und gegebenenfalls Investoren sollten gemeinsam klären, wo der Spielraum für eine Abweichung besteht und welche Ziele damit verfolgt werden. Nicht selten sind Zielabweichungsverfahren auch ein Gradmesser für die Innovationsbereitschaft einer Kommune: Wer das Instrument mutig, aber verantwortungsvoll nutzt, kann neue Wege beschreiten und Entwicklungen vorantreiben, die andernorts an starren Regeln scheitern.

Strategisch eingesetzt, lassen sich mit Zielabweichungsverfahren auch größere Entwicklungssprünge erzielen. Ein Beispiel: Die Transformation eines ehemaligen Industriegeländes zu einem CO₂-neutralen Stadtquartier mit innovativen Mobilitätskonzepten und gemischten Nutzungen. Ohne die Möglichkeit, von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen, wäre ein solches Projekt oft undenkbar. Das Zielabweichungsverfahren bietet hier die Option, innovative Lösungen zu erproben und gleichzeitig die städtebaulichen Leitbilder zu wahren.

Besonders relevant ist das Verfahren auch im Kontext übergeordneter Herausforderungen wie Klimaanpassung, Nachverdichtung oder Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Hier geraten klassische Planungsinstrumente oft an ihre Grenzen, sei es durch veraltete Nutzungskonzepte oder unflexible Festsetzungen. Das Zielabweichungsverfahren kann helfen, neue Lösungen zu ermöglichen, ohne die Planungshoheit aus der Hand zu geben. Entscheidend ist, dass die Abweichung fachlich fundiert begründet und transparent kommuniziert wird.

Doch Vorsicht: Wer das Verfahren als Selbstbedienungsladen versteht, riskiert einen Rückschlag. Die Akzeptanz bei Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit hängt maßgeblich davon ab, dass die Abweichung nachvollziehbar und im Sinne des Gemeinwohls erfolgt. Transparente Prozesse, nachvollziehbare Begründungen und eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind daher unerlässlich. Nur so gelingt es, das Instrument als Hebel für Innovation zu nutzen – und nicht als Einfallstor für Beliebigkeit.

Praxisbeispiele und Lessons Learned: Zielabweichung als Motor für Stadtentwicklung

Die Praxis zeigt: Zielabweichungsverfahren sind kein theoretisches Konstrukt, sondern werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz regelmäßig angewendet – wenn auch oft hinter den Kulissen. Ein klassisches Beispiel aus Deutschland ist die Umnutzung ehemaliger Gewerbe- oder Militärflächen, bei denen die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zeitgemäß sind. Hier wurde etwa in München-Neuaubing durch ein Zielabweichungsverfahren die Entwicklung eines innovativen Wohnquartiers möglich, das neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit setzt.

Auch in der Schweiz wird das Instrument gezielt eingesetzt, etwa bei der Entwicklung des Technoparks Zürich. Ursprünglich als Industriegebiet ausgewiesen, wurde hier durch eine gezielte Abweichung die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und Start-ups ermöglicht – ein Paradebeispiel für die Anpassungsfähigkeit des Planungsrechts an neue Herausforderungen. In Österreich wiederum sind Zielabweichungsverfahren ein gängiges Mittel, um großflächige Stadtentwicklungsprojekte wie das Seestadt Aspern in Wien voranzutreiben, ohne sich an überkommene Nutzungsvorgaben zu klammern.

Aus den Erfahrungen dieser Projekte lassen sich wichtige Lehren ziehen: Erstens, der Erfolg hängt maßgeblich von der Qualität der Begründung und der Transparenz des Verfahrens ab. Zweitens, eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der relevanten Akteure – von der Fachplanung über die Verwaltung bis zur Politik – ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und eine breite Akzeptanz zu erreichen. Drittens, Zielabweichungsverfahren sind kein Ersatz für eine fundierte städtebauliche Planung, sondern ein Ergänzungsinstrument. Sie können helfen, Blockaden zu überwinden, aber nicht die grundsätzliche Planungspflicht ersetzen.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Zielabweichungen ausschließlich von Investoren getrieben werden. Tatsächlich gehen viele Initiativen von Kommunen oder engagierten Planern aus, die innovative Lösungen für komplexe Herausforderungen suchen. Gerade in Zeiten steigender Anforderungen an Klimaschutz, Flächenrecycling und soziale Integration sind flexible Instrumente gefragt. Das Zielabweichungsverfahren kann hier zum strategischen Motor für nachhaltige Stadtentwicklung werden – vorausgesetzt, es wird umsichtig eingesetzt.

Allerdings gibt es auch Stolpersteine: Zu kurze Fristen, mangelnde Abstimmung mit der Raumordnung oder eine unzureichende Dokumentation können das Verfahren ins Stocken bringen oder vor Gericht angreifbar machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Verfahren daher sorgfältig vorbereiten, alle relevanten Argumente dokumentieren und rechtzeitig den Dialog mit den Genehmigungsbehörden suchen. So wird aus dem Zielabweichungsverfahren ein strategisches Asset – und nicht zur Achillesferse des Projekts.

Fazit: Zielabweichungsverfahren als Schlüssel zu lebendiger Stadtentwicklung

Das Zielabweichungsverfahren ist weit mehr als ein bürokratisches Nischenprodukt. Richtig eingesetzt, eröffnet es Kommunen, Planern und Investoren die Möglichkeit, innovative Projekte zu realisieren, ohne die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung zu gefährden. Gerade in Zeiten, in denen Städte vor immer komplexeren Herausforderungen stehen – vom Klimawandel über die Nachverdichtung bis hin zur Transformation von Bestandsquartieren – ist Flexibilität gefragt. Das Baugesetzbuch liefert mit dem Zielabweichungsverfahren ein Instrument, das Anpassungsfähigkeit und Rechtssicherheit miteinander verbindet.

Doch der Erfolg hängt nicht nur von der juristischen Expertise ab, sondern ebenso von Mut, Kommunikation und strategischem Geschick. Wer das Verfahren als Chance begreift, kann neue Wege beschreiten und Stadtentwicklung vorantreiben, wo andere an starren Vorgaben scheitern. Gleichzeitig bleibt das Verfahren ein Balanceakt zwischen Innovation und Planungssicherheit. Missbraucht man das Instrument, drohen Akzeptanzverlust und Rechtsunsicherheit. Setzt man es jedoch umsichtig und transparent ein, kann es zum Schlüssel für eine lebendige, resiliente und zukunftsfähige Stadt werden.

Planer und Kommunen sind daher gut beraten, sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen des Zielabweichungsverfahrens auseinanderzusetzen. Es lohnt sich, das Instrument nicht nur als Notlösung, sondern als festen Bestandteil der strategischen Stadtentwicklung zu begreifen. Denn die Herausforderungen von morgen lassen sich oft nicht mit den Regeln von gestern meistern – aber vielleicht mit einem cleveren Chamäleon im Werkzeugkasten des Baugesetzbuchs.

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bbz landschaftsarchitekten: Innenhof La Centrale Biel

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Die Umnutzung einer ehemaligen Uhrenfabrik zeigt, wie historische Industriegebäude in moderne Lebensräume verwandelt werden können, ohne ihre Vergangenheit zu verleugnen. Foto: © MLG Generalunternehmung AG
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2019 trat das Büro bbz landschaftsarchitekten mit der Herausforderung an, ein bedeutendes Stück Bieler Industriegeschichte neu zu gestalten: die Umnutzung einer ehemaligen Uhrenfabrik in modernen Wohnraum Trotz ihrer umfangreichen Erfahrung sah sich das Planer*innenteam unerwarteten Herausforderungen gegenüber, als es versuchte, die historische Substanz zu bewahren und gleichzeitig eine zukunftsfähige Nutzung zu entwickeln. Wie sie diese Herausforderung gemeistert haben und was aus der ehemaligen Fabrik geworden ist, stellt das Büro in der folgenden Projektvorstellung selbst vor.

Vom Uhrenschmied zur modernen Wohnkultur

Bereits im frühen 19. Jahrhundert etablierte sich die Stadt Biel als bedeutendes Zentrum der industriellen Uhrenproduktion. Die Nähe zu den Handwerksbetrieben im Jura und die günstige Verkehrsanbindung begünstigten das Wachstum zahlreicher Uhrenfabriken im Stadtzentrum. Um den wachsenden Flächenansprüchen gerecht zu werden, begann ab Mitte des 20. Jahrhunderts eine schrittweise Verlagerung der industriellen Aktivitäten an die städtische Peripherie. Die dadurch frei gewordenen, oft gut erschlossen Industrieareale im Stadtzentrum bieten großes Umnutzungspotenzial.

Ein Historisches Gebäude mit neuem Leben

Das Projekt „La Centrale“ ist das Ergebnis einer solchen Umnutzung, welche mit der Geschichte des Schweizer Uhrenherstellers „Omega“, der bis ins Jahr 1848 zurückreicht, beginnt. Zuerst siedelte sich die Firma an der Bözingenstrasse an, wo ein Fabrikgebäude für die Uhrenmanufaktur errichtet wurde. Nach diversen Erweiterungen bis hin zur Vierflügelanlage und deren Aufstockung 1928 gab „Omega“ diesen Produktionsstandort auf. Danach beherbergte das Gebäude die Uhrmacher- und Mikrotechnikerschule. Im Jahr 2020 wurde die Anlage umfassend saniert und umgenutzt. Ziel war die Schaffung von zentralem Wohnraum und Belebung des Innenhofs als Teil des städtischen Raumes.

Industrieller Charme trifft auf modernen Wohnraum

Durch eine sanfte Sanierung wurde die Geschichte des Ortes weitergeschrieben und wertvolle Bausubstanz erhalten. Wo 150 Jahre lang Uhrengeschichte geschrieben wurde, finden heute außergewöhnliche Wohnungen Platz. Die Mischung aus Lofts, Familienwohnungen und Studios bedient eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse und sorgt für eine attraktive Durchmischung der Bewohnerschaft. Die Bausubstanz der Räume wurde kaum verändert, und der industrielle Charakter der einstigen Uhrenfabrik bleibt sichtbar erhalten. Treppenhäuser wurden bewahrt, und die Außenfassade wurde behutsam restauriert. Die großen ehemaligen Fabrikfenster sorgen für ein unverkennbares Ambiente.

 

Eine Oase der Ruhe im Herzen der Stadt

Der zentrale Hof der Vierflügelanlage, zuletzt genutzt von der Schule für Mikrotechnische Berufe, bildet das Herz der Wohnanlage. Über ein Tor an der Bözingerstrasse erreichbar, dient dieser als Zugang und gemeinschaftlicher Vorraum, zu den neu entstandenen Wohnungen. Sobald man den Innenhof betritt, verblasst die Geräuschkulisse und der Fußgängerstrom der stark befahrenen Straße hinter dem großen Eingangstor. Dieser neu gestaltete Freiraum bietet eine Ruheinsel im städtischen Treiben und wird zum neuen Begegnungsraum für die Bewohner.

Nachhaltigkeit im Einklang mit der Geschichte

Bei der Umgestaltung des Gebäudes und der Weiterentwicklung des Freiraumes wurde ein nachhaltiger Umgang mit dem Bestand gepflegt. So wurde der vorhandene Pflasterbelag ausgebaut, gereinigt und wieder verlegt, wodurch nicht nur Ressourcen geschont, sondern der Charakter des Hofes bewahrt bleibt. Durch die offenen Fugen und chaussierten Flächen versickert das Regenwasser vor Ort. Schattenspendende Bäume und eine offene Wasserfläche sorgen für ein angenehmes Mikroklima im geschützten Innenhof. Die Bäume, Sträucher und Stauden gedeihen harmonisch zwischen den historischen Fassaden und haben sich über die Jahre zu einer dichten, üppigen Bepflanzung entwickelt. Die minimalistische Möblierung aus Fichtenholz und einfachen Metallstühlen lenkt den Blick auf die Architektur und die Bepflanzung. Aufenthaltsorte im Hof werden durch, an langen Drahtseilen befestigten Hängeleuchten punktuell in ein warmes, diffuses Licht getaucht.

Mediterrane Wohnträume und grüne Rückzugsorte

Der Innenhof wird von zwei chaussierten, von Stauden gefassten Belagsintarsien geprägt. Die spezifische Bepflanzung und die schlichte Möblierung verleihen den neu geschaffenen Aufenthaltsorten jeweils ihren eigenen Charakter. Die größere der beiden Intarsien, Wind- und Wetter geschützt gelegen, wurde als „Wohnzimmer“ nach mediterranem Vorbild angelegt. Diese gut besonnte Fläche mit Außenküche, Esstisch und Lounge mit Feuerstelle wird vom Duft der Jasmin Blüten, welche über die Pergola ranken, geprägt. Kleine Bäume wie der Judasbaum und die Ölweide spenden zusätzlichen Schatten, während Kräuter wie Salbei und Lavendel den mediterranen Duftteppich erweitern. Das im Gebäudeschatten liegende „Farnzimmer“ bietet mit seinem Wasserelement, welches für ein angenehmes Plätschern sorgt und seiner üppigen Bepflanzung mit Farnen und Funkien, einen Ort der Kontemplation im Innenhof.

Ein Modell für moderne Stadtentwicklung

Die Umnutzung der ehemaligen Uhrenfabrik zeigt exemplarisch, wie historisch wertvolle Industriegebäude in moderne Wohn- und Arbeitswelten transformiert werden können, ohne ihre industrielle Vergangenheit zu verleugnen. Dieser Ansatz trägt maßgeblich zur Bewältigung der Wohnraumknappheit in der Schweiz bei und fördert gleichzeitig eine nachhaltige, ressourcenschonende Stadtentwicklung.

La Centrale

Standort: Bözingenstrasse 31, 2502 Biel
Bauherr: Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG, Kappelenstrasse 5,3011 Bern
Totalunternehmer: MLG Generalunternehmung AG, Zikadenweg 27 A, 3006 Bern
Planung: 2019
Bauzeit: 2020
Wettbewerb: 1. Preis 2019
Grösse: 500 Quadratmeter
Bausumme: 2250’00 CHF

bbz landschaftsarchitekten

Mit Standorten in Deutschland und der Schweiz verfügen bbz landschaftsarchitekten über eine Vielzahl an Erfahrungen im Umgang mit Stadt und Landschaft. Mit Neugier und Leidenschaft bearbeiten wir die gesamte Bandbreite der Freiraumgestaltung, vom kleinen Dachgarten bis hin zur Rekultivierung großflächiger Tagebaulandschaften. Aus der sorgfältigen Analyse des Ortes heraus entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Nutzungen. Die zeitgemäßen und nachhaltigen Lösungen zeichnen sich durch Reduktion auf das Wesentliche, Klarheit und Eleganz aus. Kern der Arbeit von bbz landschaftsarchitekten ist eine klare und präzise Raumkonstellation. Die Qualität der räumlichen und gestalterischen Lösungen wird sinnlich und real erlebbar. Unsere Entwürfe bieten neue und ungewohnte Wahrnehmungen und Raumerlebnisse. Wir fühlen uns den Anforderungen des öffentlichen Raumes verpflichtet, modische Verspieltheit und Aufgeregtheit liegen uns fern. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Pflanze, als dynamisches Element von Wachstum und Wandel. In interdisziplinären Teams mit Architekten, Stadtplanern, Künstlern und Fachplanern begleiten wir unsere Bauherren in allen Phasen der Planung und Ausführung. bbz landschaftsarchitekten hat sich einen Namen im Bereich der Gestaltung repräsentativer Platzflächen und der Neugestaltung von Innenstädten erarbeitet. In den letzten Jahren entwickelte bbz landschaftsarchitekten ebenso verstärkt private und gemeinschaftliche Freiräume im Bereich Wohnungsneubau und öffentliches Gebäudeumfeld.

Weiterlesen: In der G+L 09/24 stellen wir 54 Stadtoasen aus fünf Ländern vor. Das Heft ist im Shop erhältlich. Weiter grüne Oasen sind hier zu entdecken.

 

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Gärten der Welt – Lanzarote

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auch Schwiegermutterstuhl genannt
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Arte zeigt gerade die sehenswerte Dokumentationsreihe „Erstaunliche Gärten“, die außergewöhnliche Gärten weltweit porträtiert. Die Serie stellt unter anderem Projekte aus Deutschland, Mexiko oder China vor. Diese Woche zeigt die Dokureihe ein Beispiel in Lanzarote.

Ein Amphitheater aus Kakteen

Im Atlantischen Ozean liegen die sieben Kanarischen Inseln. Eine davon ist Lanzarote. Auf der 800 Quadratkilometer großen Vulkaninsel weht das ganze Jahr über ein kalter Wind: der Passatwind. Gleichzeitig ist Lanzarote die Trockenste der Kanarischen Inseln. Bei diesen Wetterbedingungen ist es erstaunlich, dass überhaupt ein Garten auf der Insel entstanden ist. Der Jardín de Cactus  erstreckt sich in Rot, Grün und Schwarz zwischen Felsen und Kratern auf der trockenen Insel. Er hebt eine der widerstandsfähigsten Pflanzen überhaupt hervor, die einzige, die in solch einem Klima überleben kann: der Kaktus.

Hunderte Kaktusarten hat der einheimische Künstler und Naturliebhaber César Manrique in seinem letzten Werk auf Terrassen angeordnet. Die Kakteen kommen aus Amerika, Afrika und Ozeanien. Die Terrassen gleichen einem 24 Hektar großen Amphitheater aus Stein. Der Garten zeigt die einzigartige Ästhetik des Künstlers und würdigt die spröde Natur Lanzarotes.

Alle Bilder: © Cinetévé

Die Folge ist vom 6. Oktober bis 13. Oktober 2018 online auf arte.tv zu sehen.

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