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Bundespreis Koop.Stadt: 5 Fragen

von Theresa Ramisch
12.02.2021
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Mit dem Bundespreis Koop.Stadt schaffen die Träger*innen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, einen Preis, der herausragende kommunale Beispiele einer Kooperationskultur zwischen Kommune und Zivilgesellschaft ausgezeichnet. Alles was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie im Interview mit den Projektleiter*innen Lisa Schopp und Stephan Willinger.

Die Bewerbungsfrist für den Bundespreis Koop.Stadt läuft noch bis zum 10. März 2021. (Visual: Bundespreis Koop.Stadt)

 

An wen richtet sich der Preis?

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Wir suchen Kommunen ab 10 000 Einwohner*innen, die durch ihre Zusammenarbeit mit Stadtmacher*innen zu einer Kooperativen Stadt werden. Planungsbüros, Bürger*innen, Initiativen oder Vereine können Kommunen bei der Bewerbung unterstützen. Die Einreichung der Bewerbung ist jedoch nur durch die Kommune selbst möglich.

200 000 Euro Preisgeld für den Bundespreis Koop.Stadt

Was kann eingereicht werden?

Bewerben können sich die Kommunen mit angestoßenen, laufenden sowie bereits umgesetzten Instrumenten oder Kooperationsprojekten der Stadtentwicklung. Die Auslober*innen suchen konkrete Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und einer aktiven Mitgestaltung durch zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine oder soziokulturelle Akteur*innen. Dazu zählen allgemeine rechtliche, politische und strukturelle Maß­nahmen wie beispielsweise die Einrichtung von runden Tischen, Vermittlerstellen oder Zugang zu Raum für diese Akteur*innen. Aus der Bewerbung soll sich ein Gesamtbild über die Kooperationskultur der Kommune ergeben.

Was ist der Mehrwert der Teilnahme?

Der Preis zeichnet Kommunen für ihre erfolgreiche kooperative Stadtentwicklung aus und trägt auf diese Weise zu Imagegewinn, Motivation und Bindung neuer Kooperationspartner*innen bei. Neben der Auszeichnung selbst und der Einladung zur Preisverleihung im Rahmen des Bundes­kongresses der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, der im Mai 2021 in Köln stattfindet, werden die die Preisträger*innen dabei unterstützt, mehr Menschen zu aktiv Handelnden in der Stadtentwicklung zu machen. Die zehn am höchsten bewerteten Bewerber*innen erhalten insgesamt eine Summe von 200 000 Euro Preisgeld zur Umsetzung weiterer Kooperationsprojekte. Die Auszeichnung ist für fünf Jahre gültig. Die eingereichten Best-Practice-Beispiele werden in einer Publikation gesammelt und aufbereitet.

Fachübergreifende Jury

Wie wird bewertet?

Die Jury prämiert Kommunen, die mit klugen Ideen kooperative Stadtentwicklungsprojekte angeschoben und dadurch etwas Neues geschaffen haben. Die Projekte können aus allen Handlungsfeldern kommen, vom Städtebau bis zur Freiraumgestaltung. Bei der Beurteilung werden rechtliche, politische und strukturelle Bausteine der Kooperation beleuchtet. In die Bewertung fließen angestoßene, laufende sowie bereits umgesetzte Instrumente, Leitbilder oder politisch beschlossene Maßnahmen mit ein. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je mehr an Kooperation mit verschiedenen Akteurs­gruppen nachgewiesen werden kann und je mehr Handlungsfelder abgedeckt werden, desto besser die Bewertung.

Wie erfolgt die Jurierung?

Nach einer ersten Vorprüfung tritt eine fachübergreifend zusammengesetzte Jury zusammen, die die Beiträge bewertet und die Preisträger*innen auswählt. Die Jury des Bundespreises Kooperative Stadt setzt sich aus den Partner*innen der Nationalen Stadt­entwicklungspolitik zusammen: Ver­treter*innen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und der Länder sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Die Bewerbung ist noch bis zum 10. März 2021 unter www.koop-stadt.de möglich.

Lisa Schopp und Stephan Willinger sind Projektleiter*innen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Das Projekt Bundespreis Koop.Stadt wird durchgeführt durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung.

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