19.04.2023

Gesellschaft

Integrierte Stadtentwicklung in Sachsen

Vor einer Altbaufassade hängt eine Leuchtreklame mit der Schrift Hotel. Es wirkt heruntergekommen
Sanierungsbedarf? Die Richtlinie "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung" fördert benachteiligte Quartiere. credits: C M via unsplash

Die Europäische Union und der Freistaat Sachsen unterstützen Städte und Kommunen in Sachsen weiterhin bei der Aufwertung benachteiligter Stadtteile. Anfang Januar hat das Kabinett dazu die Förderrichtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027“ beschlossen.


Integrierte Stadtentwicklung am Beispiel Görlitz

„Wohnungen ohne Mieter, verwaiste Bauten ohne Aussicht auf Sanierung, brach liegende Gewerbe- und Verkehrsflächen“, so beschrieb das Amt für Stadtentwicklung Görlitz noch vor einigen Jahren den Westen der Stadt. Direkt neben Görlitz’ florierender und charismatischer Altstadt gelegen, war „der schleichende Niedergang“ des Stadtviertels zu beobachten. Doch seitdem hat sich einiges getan. Der ehemalige Güterbahnhof wurde saniert und zum neuen Domizil der Freien Walddorfschule Görlitz. Auch die angrenzenden Freianlagen wurden als Parkanlage „Brautwiesenbogen“ einer neuen Nutzung zugeführt. Heute sind auf den ehemaligen Brachflächen Menschen zu Fuß, mit dem Rad oder dem Skateboard unterwegs. Durch die nachhaltige Sanierung und verschiedene Interventionen sind im Stadtteil tragfähige Strukturen entstanden, die für das gesamte Gebiet eine Aufwertung bedeuten. Projekte wie diese zeigen, dass richtig eingesetzte Fördermittel tatsächlich einen Unterschied vor Ort machen können. Denn die Aufwertung im Görlitzer Westen wurde durch Gelder der Europäischen Union und des Freistaates möglich.


Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ wird fortgeführt

Anfang diesen Jahres verkündete Thomas Schmidt, Minister für Strukturentwicklung, Ländlicher Raum und Bau in Sachsen, daher die Fortschreibung des Förderprogramms für nachhaltige Stadtentwicklung. In den kommenden fünf Jahren stehen damit 196,5 Millionen Euro für vergleichbare Projekte im gesamten Bundesland zur Verfügung. Das alles durch die Förderrichtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027“. Die Mittel kommen dabei zum Großteil (156 Millionen Euro) aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Den Restbetrag stellt der Freistaat Sachsen zur Verfügung. Görlitz ist nur eines von 21 Projekten, die in der Vergangenheit eine Förderung erhielten. Thomas Schmidt betont, dass die bestehenden Förderprogramme landesweit „sehr gut angenommen“ würden.


Eckdaten zur Förderfähigkeit

Die Projekte der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung müssen dabei einem der folgenden Handlungsfelder entsprechen, um förderfähig zu sein. Sie sollten beispielsweise so angelegt sein, dass sie zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen. Oder aber zur generellen Verbesserung der Stadtökologie einen Anteil leisten. Weiterhin gefördert werden Konzepte, die eine wirtschaftliche, soziale oder baukulturelle Aufwertung von Stadtquartieren im Sinn haben. Interessierte Städte haben damit die Möglichkeit, eine Vielzahl von Maßnahmen anzugehen. So zum Beispiel die Sanierung und Umnutzung von Gebäuden – wie es beim Güterbahnhof Görlitz der Fall war. Oder die Aufwertung von Brachflächen, indem diese zu qualitätsvollen Grünräumen umgestaltet werden – ebenfalls in Görlitz zu beobachten. Auch der Neubau auf ungenutzten Flächen ist eine Option. So geschehen etwa in in Auerbach im Vogtland. Dort wurde auf einer Industriebrache eine Kultur- und Freizeiteinrichtung gebaut. Diese wertet das kulturelle Angebot für Anwohner*innen auf. Gleichsam kann sie ein Motor für Tourismus in der Region sein.


Förderung von Unternehmen

Neben den städtebaulichen Förderprogrammen können die Gelder auch zur Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen genutzt werden. Dazu haben die Städte die Chance, kommunale Förderprogramme aufzulegen, durch die Investitionen in bestehende Betriebe möglich werden. Auch für neue Unternehmen wird eine Ansiedlung in der jeweiligen Region durch entsprechende Förderungen attraktiver. Je nach Größe der Stadt betragen die Fördersätze dabei zwischen 70-75 Prozent. Auch die Lage im Bundesland selbst hat Auswirkungen auf die Fördersätze. Die sogenannte stärker entwickelte Region um Leipzig hat einen Fördersatz von 50 Prozent. In den Regionen Chemnitz und Dresden, den sogenannten Übergangsregionen, beläuft sich der Fördersatz auf 60 Prozent.


Neuer Förder-Turnus startet bald

Bis zum 31. März diesen Jahres lief die Antragsfrist für die Einreichung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK). Dann mussten alle erforderlichen Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank eingegangen sein. Bewerben konnten sich städtisch geprägte Gebiete ab einer Größe von 5 000 Einwohner*innen. Diese mussten neben einem förderfähigen Projekt auch nachweisen, dass in der Bestandssituation eine Benachteiligung vorliegt. Durch ein kluges Konzept – wie in Görlitz oder in Auerbach in der Vergangenheit gelungen – können die Städte nun auf eine Förderung durch die „ integrierte Sadtentwicklung“ hoffen. Und somit Quartiere und Alltagsräume in absehbarer Zeit nachhaltig aufwerten. Wir sind gespannt!

In Linz passiert derzeit bereits viel in Sachen Stadtplanung. Was genau? Das lesen Sie hier: Linz Stadtplanung.

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