12.11.2020

Gesellschaft

“Unsere Leistungen sind relevant und wertvoll”


Angepasste HOAI: Eckpunkte

Im Juli 2019 fieberten die planenden Disziplinen dem HOAI-Urteil entgegen – unsere Kolleg*innen vom Baumeister berichteten. Der Berufsstand sah das Urteil kritisch. Es ist jedoch gelungen, die HOAI zu erhalten, indem die Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf der HOAI vorlegte. Diesem stimmte der Bundesrat ohne Änderungen zu, die angepasste HOAI wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, ruft die planenden Disziplinen dazu auf, sich nicht auf einen Preiswettbewerb einzulassen. Lesen Sie sein Statement.

 

Wie Sie wissen, hat der Europäische Gerichtshof im Juli letzten Jahres entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen EU-Recht verstößt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Weder hat das Gericht die HOAI als solche noch die Höhe der Honorarsätze beanstandet, sondern nur das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.

Gleichwohl ist es nicht selbstverständlich, dass es gelungen ist, die HOAI als Rechtsverordnung zu erhalten. Nach einem mehrmonatigen Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat jetzt dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Anpassung der HOAI an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ohne Änderungen zugestimmt.

Die angepasste HOAI wird daher wie vorgesehen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die maßgeblichen Eckpunkte sind folgende:

Unsere Leistungen sind relevant und wertvoll und sie werden immer relevanter und wertvoller!

Verantwortung wahrnehmen

Daher hatten wir uns in dem Verfahren sehr dafür eingesetzt, dass die HOAI bei aller Unverbindlichkeit weiterhin als Maßstab für angemessene Honorare zur Geltung kommt.

Dies ist uns in hohem Maße, wenn auch nicht vollständig gelungen:

Vergleichbar deutliche Aussagen im Verordnungstext der HOAI selbst finden sich leider nicht. Gleichwohl können und sollten Sie sich bei künftigen Honorarverhandlungen auf die genannten Passagen berufen.

Die Gefahr eines Preisdumpings wird umso geringer sein, je weniger ein jeder von uns bereit ist, sich auf einen Preiswettbewerb einzulassen. Nehmen wir unsere Verantwortung für eine Zukunftsfähigkeit unserer gebauten Umwelt durch Baukultur auch zukünftig ernst. Wir stehen für Auftragsvergaben durch Leistungs- nicht durch Preiswettbewerb – mit der aktuellen HOAI-Anpassung gibt es diese Möglichkeit auch zukünftig!

Wenn uns das gelingt, bin ich zuversichtlich, dass wir alle gemeinsam in eine gute – baukulturell gestaltete und angemessen honorierte – bauliche Zukunft blicken können.

Ihr Robert Marlow
Präsident der Architektenkammer Niedersachsen

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