25.09.2023

Gesellschaft

(Un)zumutbar: Aufgesetztes Parken

Der Kampf um den Gehweg. Quelle: Unsplash
Der Kampf um den Gehweg. Quelle: Unsplash

Wer kennt es nicht — Autos, die mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Obwohl aufgesetztes Parken grundsätzlich verboten ist, wird es meistens geduldet. In Bremen läuft dazu aktuell ein Rechtsstreit. Was genau ist aufgesetztes Parken, wie sind die Regelungen und wie die Umsetzung? Hier erfahren Sie außerdem, wie Städte aussehen würden, wenn es Reifen auf dem Gehweg nicht mehr gäbe.


Wann aufgesetztes Parken erlaubt ist

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen verboten. Aufgesetztes Parken ist nur dort erlaubt, wo ein entsprechendes Verkehrsschild (Nummer 315) steht. Das richtet sich aber nur an Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen. Manche Kommunen erlauben zudem eine Sondergenehmigung für Versorgungsdienste, Zustellung und Handwerk.

Verkehrszeichen 315 - nur hier gilt aufgesetztes Parken. Quelle: Pixabay
Verkehrszeichen 315 - nur hier gilt aufgesetztes Parken. Quelle: Pixabay

Behörden müssen gegen aufgesetztes Parken vorgehen

In Bremen ist die Debatte über das Parken auf Gehwegen seit Langem ein strittiges Thema. Jetzt klagten Anwohner*innen die Stadtgemeinde an. Diese wurde durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vertreten. Nun fällte das Oberverwaltungsgericht ein Urteil: Die Straßenverkehrsbehörde ist generell verpflichtet, gegen aufgesetztes Parken vorzugehen. Gleichzeitig gewährt das Gericht der Behörde aber Ermessensspielraum.

Was bedeutet dies konkret? Die Behörde muss nur dann aktiv werden, wenn die Situation als unzumutbar erachtet wird. Diese Schwelle wird überschritten, wenn der verbleibende Durchgang auf dem Gehweg unter 1,50 Meter breit ist. Das klingt zuerst einmal logisch. Doch diese Regel wird gleich wieder entschärft: Sie gilt nur, wenn entlang der gesamten Straße auf beiden Seiten aufgesetzt geparkt wird. Das Gericht fordert außerdem, dass die Behörde auf das Verbot hinweist, zum Beispiel mit entsprechender Beschilderung. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Die Kläger*innen könnten in Revision gehen. Dadurch käme der Fall dann vor das Bundesverwaltungsgericht. 


Abschleppen ist nicht Pflicht

Das Oberverwaltungsgericht macht in seinem Urteil darauf aufmerksam, dass im betroffenen Stadtviertel seit Jahrzehnten auf Gehwegen geparkt wird. Obwohl dies laut StVO meistens untersagt ist, leiten die Richter*innen daraus aber keine generelle Verpflichtung ab, die Fahrzeuge abzuschleppen. Genau das war nämlich die Forderung der Anwohner*innen. Jetzt empfiehlt das Gericht der Behörde, gezielt die Stadtbereiche zu ermitteln, in denen das Problem von aufgesetztem Parken besonders gravierend ist. Basierend auf diesen Erkenntnissen soll man dann ein umfassendes Konzept für ganz Bremen erarbeiten. 


Bremer Senator*innen befürworten Urteil

Mobilitätssenatorin Maike Schaefer reagiert positiv auf das Urteil. Es zeigt, dass aufgesetztes Parken in vielen Wohnvierteln der Stadt illegal ist. Innensenator Ulrich Mäurer ist ebenfalls zufrieden. Laut ihm habe das Gericht in einer „abgewogenen Entscheidung“ anerkannt, dass aufgrund begrenzter Ressourcen schrittweise gegen aufgesetztes Parken vorgegangen werden muss. 

Wem gehört der öffentliche Raum? Quelle: Pixabay
Wem gehört der öffentliche Raum? Quelle: Pixabay

Der Beginn des Knöllchen-Regens

Das Urteil hat bestehende Diskussionen in Städten, wie Hamburg und Frankfurt, weiter entfacht. Die Bewegung wird auch vom Interessenverband der Fußgängerinnen und Fußgänger FUSS e. V. unterstützt. Was sind also die Folgen? Wenn strikt gegen aufgesetztes Parken vorgegangen wird, verliert man einerseits Parkplätze. Das sorgt aktuell für viel Trubel im Bürgertum. Tatsächlich hat man aber kein Anrecht auf einen öffentlichen Parkplatz. Das Dilemma wird zudem durch den Trend des größer werdenden Autos verschärft. Andererseits ist die Fortbewegung mit Kinderwagen, Rollator und Co. nun angenehmer. So sagt beispielsweise Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord Werner-Boelz: „Die Umsetzung ist ein wichtiger Schritt nicht nur für die Verkehrswende, sondern vor allem für mehr Gerechtigkeit im Straßenverkehr, da insbesondere Mobilitätseingeschränkte davon profitieren werden.“ Die Mobilitätswende zeigt sich auch auf Bundesebene. So gab man 2022 erstmals eine Million Euro Fördermittel für Modellprojekte und Umgestaltungen des Fußverkehrs aus. 

Übrigens: Bei München eröffnete vor Kurzem eine Teststrecke für den Hyperloop. Mehr dazu hier.

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