Foto: Till Budde

Interdisziplinarität ist gefragt

In Deutschland gehen drei Viertel aller Bauinvestitionen in den Bestand. Das gab der Bundesstiftung Baukultur Anlass in Dessau eine Baukulturwerkstatt zum Thema „Bestandsaufnahme“ zu organisieren. Am 8. und 9. März 2018 untersuchten Architekten, Denkmalschützer und Stadtbewohner die Bedeutung von Bestandsgebäuden für unsere gebaute Umwelt.

Bestandsgebäude haben sowohl materiellen als auch immateriellen Wert: Sie enthalten wertvolle Ressourcen und stiften Identität. Da Dessau exemplarisch dafür steht, wie baukulturelles Erbe die Identität einer Stadt prägen kann, fand die Baukulturwerkstatt dort statt.

Am ersten Tag führten Architekten – unter anderem Prof. Matthias Sauerbruch von Sauerbruch und Hutton – durch das Bauhaus Museum und die Meisterhäuser. Dabei diskutierten sie die Möglichkeiten und Erfordernisse der Bestandsaufnahme. Der zweite Tage im Umweltbundesamt gab Raum für Diskussionen zu den Schwerpunkten Ressource Bestand, wie baukulturelles Erbe weitergenutzt werden kann und wie mehr Stadt auf weniger Fläche entstehen kann. Die Diskussionen verdeutlichten die Bedeutung der materiellen und immateriellen Ressourcen von erhaltenswerten Gebäuden. Bei deren Nutzung soll es nicht allein um Konservation gehen, sondern vor allem um zukunftsgerichtete Nutzungen, Sanierungen und Restaurierungen. Die Gespräche illustrieren, dass eine interdisziplinäre Arbeit zwischen Denkmalschütze, Planer und Nutzer den Bestand erfolgreich aktivieren kann.

Visionen herausarbeiten

Ein weiteres Thema der Veranstaltung war der meist unattraktive Zwischenraum von Stadt und Land, in dem sich Gewerbezonen, Logistikhallen und identitätslose Einfamilienhausgebiete aneinanderreihen. Kommunen können diese Gebiete jedoch aktivieren, indem sie mit ausgearbeiteten Visionen auf Investoren und Eigentümer zugehen. Somit können Kommunen Flächen strategisch verkaufen und konkrete Nutzungsideen dazu entwickeln.

Der Baukulturbericht 2018/2019 veröffentlicht die Ergebnisse der Baukulturwerkstatt: „Erbe. Bestand. Zukunft.“ Unter anderem thematisiert er energetische Erneuerungen von Bestandsarchitekturen, vordergründig aus der Nachkriegsmoderne.

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Fll Baumkontrollrichtlinie: Grundlagen und Anforderungen im Überblick

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Fll Baumkontrollrichtlinie
Begrüntes Dach eines Wohngebäudes als Beispiel nachhaltiger Architektur. (Foto: cstembridge / Unsplash)

Bäume im öffentlichen Raum sind keine statischen Objekte. Sie wachsen, altern, reagieren auf Stress und können im Versagensfalle erhebliche Schäden verursachen. Die FLL Baumkontrollrichtlinie schafft den fachlichen Rahmen, innerhalb dessen Kommunen, Grünflächenämter und private Baumbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen können: systematisch, nachvollziehbar und auf dem Stand der Wissenschaft. Wer Bäume im öffentlichen Raum betreibt, kommt an diesem Regelwerk nicht vorbei.

  • Was die FLL Baumkontrollrichtlinie ist, wer sie herausgibt und welchen rechtlichen Status sie hat
  • Welche Kontrollmethoden und Kontrollintervalle das Regelwerk vorschreibt und wie sie sich unterscheiden
  • Wie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume rechtlich eingebettet ist und was sie für Baumbesitzer bedeutet
  • Welche Qualifikationen Baumkontrolleure benötigen und wie die Dokumentation korrekt erfolgt
  • Wie Baumkataster und Baumkontrolle zusammenwirken und warum digitale Systeme die Praxis verändert haben
  • Welche Fehler in der Praxis häufig vorkommen und wie sie vermieden werden
  • Wie die Richtlinie in den größeren Kontext der Baumpflege, des Stadtbaummanagements und der Freiraumplanung eingebettet ist
  • Was bei der Beauftragung externer Dienstleister zu beachten ist und wie Haftungsfragen geregelt werden

Was die FLL Baumkontrollrichtlinie ist: Definition, Herausgeber und Rechtscharakter

Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist ein technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), das die Grundlagen und Anforderungen für die regelmäßige Kontrolle von Bäumen auf ihre Verkehrssicherheit hin beschreibt. Die FLL ist eine der zentralen Fachinstitutionen im deutschsprachigen Raum für Normen, Richtlinien und Regelwerke im Bereich Landschaftsbau, Grünflächenmanagement und Baumpflege. Ihre Regelwerke werden von Fachleuten, Gerichten und Behörden als anerkannte Regeln der Technik betrachtet, auch wenn sie formal keine staatlich erlassenen Rechtsnormen sind.

Der Rechtscharakter der FLL Baumkontrollrichtlinie ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Als anerkannte Regel der Technik entfaltet sie eine starke faktische Bindungswirkung: Wer von ihr abweicht, muss im Schadensfall darlegen können, dass er gleichwertige oder überlegene Maßnahmen ergriffen hat. Gerichte haben die Richtlinie in zahlreichen Haftungsverfahren als Maßstab herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Baumbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht genügt hat. Das bedeutet in der Praxis, dass die Einhaltung der FLL Baumkontrollrichtlinie zwar keine absolute Haftungsfreistellung garantiert, ihre Nichtbeachtung aber ein erhebliches Haftungsrisiko begründet.

Die Richtlinie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft sowie an neue Erkenntnisse aus der Baumbiologie, der Schadensforschung und der Rechtsprechung angepasst. Fachleute, die mit der Baumkontrolle beauftragt sind, müssen daher stets mit der aktuell gültigen Fassung arbeiten. Die Verwendung veralteter Ausgaben kann im Schadensfall als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.

Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeit

Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume ergibt sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Dritte vor den daraus entstehenden Gefahren zu schützen. Bei Bäumen im öffentlichen Raum trifft diese Pflicht in erster Linie den Eigentümer oder den Baulastträger, also in der Regel die Kommune, das Straßenbauamt oder den privaten Grundstückseigentümer. Die Pflicht ist nicht delegierbar in dem Sinne, dass die Verantwortung vollständig auf einen Dritten übergeht; sie kann jedoch durch Beauftragung qualifizierter Fachleute erfüllt werden, sofern diese sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und überwacht werden.

Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind nicht absolut. Kein Baumbesitzer ist verpflichtet, jede theoretisch denkbare Gefahr auszuschließen. Der Maßstab ist vielmehr die Erkennbarkeit einer Gefahr bei einer fachgerechten Kontrolle und die Zumutbarkeit der Abwehr. Ein Baum, der bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Sichtkontrolle keine erkennbaren Mängel aufweist und dennoch infolge eines verborgenen inneren Defekts versagt, begründet in der Regel keine Haftung des Eigentümers, sofern die Kontrollintervalle und -methoden den Anforderungen der FLL Baumkontrollrichtlinie entsprochen haben. Diese Unterscheidung zwischen erkennbaren und nicht erkennbaren Mängeln ist für die Praxis der Baumkontrolle zentral.

Besondere Sorgfaltspflichten entstehen bei Bäumen in stark frequentierten Bereichen, also an Schulen, Spielplätzen, Fußgängerzonen und Hauptverkehrsstraßen. Hier sind kürzere Kontrollintervalle und gegebenenfalls intensivere Untersuchungsmethoden geboten. Umgekehrt kann in wenig frequentierten Bereichen, etwa in abgelegenen Waldrändern ohne Wegeverbindung, ein reduzierter Kontrollaufwand vertretbar sein. Die FLL Baumkontrollrichtlinie differenziert diese Anforderungen nach dem Gefährdungspotenzial und gibt damit ein risikobasiertes Kontrollkonzept vor.

Kontrollmethoden und Kontrollintervalle nach der FLL Baumkontrollrichtlinie

Die FLL Baumkontrollrichtlinie unterscheidet grundsätzlich zwischen verschiedenen Kontrollstufen, die sich in Methodik, Intensität und erforderlicher Qualifikation des Kontrolleurs unterscheiden. Die Regelkontrolle, auch als visuelle Regelkontrolle bezeichnet, ist die Basisform der Baumüberwachung. Sie erfolgt in der Regel einmal jährlich und umfasst eine Sichtprüfung des Baumes von einem festen Standpunkt aus, ohne Hilfsmittel und ohne Besteigung. Ziel ist die Erkennung offensichtlicher Mängel wie abgestorbener Kronenteile, Pilzfruchtkörper, Rissbildungen oder Schiefstellungen.

Neben der Regelkontrolle sieht die Richtlinie die eingehende Untersuchung vor, die bei Bäumen mit erhöhtem Risiko, bei Auffälligkeiten aus der Regelkontrolle oder in festgelegten Intervallen durchgeführt wird. Diese Untersuchung erfordert eine Nahsicht aller Baumteile, also auch der Krone und des Wurzelanlaufbereichs, und kann den Einsatz einfacher Hilfsmittel wie Klangprobe mit dem Hammer oder Sondierstab einschließen. Bei begründetem Verdacht auf innere Fäule oder strukturelle Schwächen folgt die eingehende Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln, zu denen Methoden wie die Schalltomografie, die Bohrwiderstandsmessung oder die Zugprüfung gehören.

Die Schalltomografie (auch Schallwellentomografie) erzeugt durch Klopfimpulse an der Stammoberfläche ein zweidimensionales Bild der inneren Holzstruktur. Bereiche mit Fäule oder Hohlräumen leiten Schall langsamer weiter als gesundes Holz, was im Tomogramm als Anomalie sichtbar wird. Die Bohrwiderstandsmessung nutzt einen dünnen Bohrnadel, deren Eindringwiderstand kontinuierlich aufgezeichnet wird; Hohlräume und Faulstellen zeigen sich als Widerstandsabfall. Die Zugprüfung schließlich misst unter definierter Belastung die Neigung und Dehnung des Stammes und erlaubt Rückschlüsse auf die Reststandfestigkeit des Baumes. All diese Methoden erfordern speziell ausgebildete Fachleute und sind nicht Bestandteil der Regelkontrolle, sondern der weiterführenden Untersuchung.

Die Kontrollintervalle richten sich nach dem Gefährdungspotenzial, dem Baumalter, dem Gesundheitszustand und dem Standort. Als Richtwert gilt für Stadtbäume an frequentierten Standorten eine jährliche Regelkontrolle. Bei erkennbar vorgeschädigten Bäumen oder nach Sturmereignissen können kürzere Intervalle notwendig sein. Die FLL Baumkontrollrichtlinie betont, dass Kontrollintervalle keine starren Vorgaben sind, sondern auf Basis einer fachlichen Risikoabwägung festgelegt werden müssen.

Qualifikation der Baumkontrolleure und Anforderungen an die Dokumentation

Die FLL Baumkontrollrichtlinie stellt klare Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Personen, die Baumkontrollen durchführen. Die Regelkontrolle darf nur von Personen mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung in der Baumpflege durchgeführt werden. Als Mindestqualifikation gilt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau, in der Forstwirtschaft oder einem verwandten Grünberuf, ergänzt durch spezifische Fortbildungen zur Baumkontrolle. Für die eingehende Untersuchung und erst recht für den Einsatz technischer Prüfmethoden sind höhere Qualifikationen erforderlich, etwa der Abschluss als Baumpfleger nach European Qualification Standard (EQF) oder als zertifizierter Baumkontrolleur nach anerkannten Fortbildungsprogrammen.

Die Zertifizierung als Baumkontrolleur nach den Vorgaben der FLL oder vergleichbarer Institutionen hat sich in der kommunalen Praxis weitgehend als Standard etabliert. Kommunen und Grünflächenämter, die externe Dienstleister mit der Baumkontrolle beauftragen, sollten auf den Nachweis entsprechender Qualifikationen bestehen und diese vertraglich verankern. Die Beauftragung unqualifizierter Personen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht und kann im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.

Die Dokumentation der Baumkontrolle ist ein zentrales Element der Richtlinie und hat sowohl fachliche als auch rechtliche Funktion. Jede Kontrolle muss schriftlich festgehalten werden, mit Angaben zum kontrollierten Baum, zum Datum, zur angewandten Methode, zu den festgestellten Befunden und zu den empfohlenen Maßnahmen. Die Dokumentation muss so gestaltet sein, dass sie im Nachhinein nachvollziehbar belegt, dass eine ordnungsgemäße Kontrolle stattgefunden hat. Lückenhafte oder fehlende Dokumentation kann im Schadensfall die Beweislage erheblich verschlechtern, selbst wenn die Kontrolle tatsächlich fachgerecht durchgeführt wurde.

Baumkataster, digitale Systeme und das Zusammenspiel mit der Baumkontrolle

Ein Baumkataster ist eine systematische Erfassung aller Bäume eines Bestandes mit ihren wesentlichen Merkmalen: Standort, Art, Alter, Vitalität, Pflegezustand und Kontrollhistorie. Das Baumkataster bildet die datentechnische Grundlage für eine effiziente Baumkontrolle nach der FLL Baumkontrollrichtlinie. Ohne ein gepflegtes Kataster ist es kaum möglich, Kontrollintervalle einzuhalten, Befunde über mehrere Jahre zu verfolgen und Maßnahmenbedarfe systematisch zu priorisieren. Für Kommunen mit großen Baumbeständen ist ein digitales Baumkataster heute unverzichtbar.

Moderne Geoinformationssysteme (GIS) und spezialisierte Baumkataster-Software ermöglichen die mobile Erfassung von Kontrollergebnissen direkt vor Ort, die automatische Erinnerung an fällige Kontrolltermine, die Verknüpfung von Befunden mit Fotos und Messdaten sowie die Auswertung von Bestandsentwicklungen über Zeit. Viele Kommunen nutzen heute cloudbasierte Lösungen, die mehreren Nutzern gleichzeitig Zugriff ermöglichen und die Daten revisionssicher speichern. Die Revisionssicherheit der Dokumentation ist dabei nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Rechtssicherheit: Im Schadensfall muss lückenlos nachgewiesen werden können, wann welche Kontrolle mit welchem Ergebnis stattgefunden hat.

Die Integration von Baumkataster und Baumkontrolle in ein übergreifendes Stadtbaummanagement eröffnet weitere Potenziale. Wenn Kontrollergebnisse mit Pflegemaßnahmen, Baumneupflanzungen und Baumfällungen verknüpft werden, entsteht ein dynamisches Bild des gesamten Stadtbaumbestandes. Planungsabteilungen können auf dieser Basis Ressourcen gezielter einsetzen, Haushaltsmittel bedarfsgerecht planen und den Baumbestand langfristig entwickeln. Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist in diesem Sinne nicht nur ein Instrument der Gefahrenabwehr, sondern ein Baustein einer umfassenden Stadtbaumstrategie.

Häufige Fehler in der Praxis und wie sie vermieden werden

Einer der verbreitetsten Fehler in der kommunalen Baumkontrollpraxis ist die Verwechslung von Baumkontrolle und Baumpflege. Baumkontrolle dient der Beurteilung des Zustands und der Verkehrssicherheit; Baumpflege umfasst die daraus abgeleiteten Maßnahmen wie Kronenpflege, Totholzentnahme oder Schnittmaßnahmen. Beide Tätigkeiten erfordern unterschiedliche Qualifikationen und sollten organisatorisch getrennt sein, damit die Kontrolle nicht von demselben Interesse geleitet wird wie die Maßnahme. Wer kontrolliert und gleichzeitig wirtschaftlich von der Beauftragung von Pflegemaßnahmen profitiert, befindet sich in einem Interessenkonflikt, den die Richtlinie implizit ausschließt.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Berücksichtigung des Wurzelbereichs bei der Kontrolle. Viele Baumschäden haben ihre Ursache nicht in der Krone, sondern im Wurzelanlaufbereich oder im Stammfußbereich. Pilzfruchtkörper an der Stammbasis, Risse im Wurzelanlauf, Bodenverdichtungen oder Leitungsgräben in unmittelbarer Nähe können die Standfestigkeit eines Baumes erheblich beeinträchtigen, ohne dass die Krone äußerlich auffällig ist. Die FLL Baumkontrollrichtlinie betont ausdrücklich, dass die Kontrolle den gesamten Baum einschließlich des Wurzelanlaufbereichs und des unmittelbaren Standortumfelds umfassen muss.

Fehler entstehen auch durch zu lange Kontrollintervalle bei Bäumen mit bekannten Vorschäden. Ein Baum, bei dem in einer früheren Kontrolle ein Pilzbefall oder eine Rissbildung festgestellt wurde, darf nicht im normalen Jahresrhythmus weitergeführt werden, ohne dass eine Nachkontrolle oder eine weiterführende Untersuchung stattgefunden hat. Die Richtlinie sieht vor, dass bei Auffälligkeiten die Kontrollfrequenz erhöht und gegebenenfalls ein Maßnahmenplan erstellt wird. Die Nichtbeachtung dieser Eskalationslogik ist ein typisches Organisationsversagen, das in Haftungsverfahren regelmäßig eine Rolle spielt.

Schließlich wird die Bedeutung der Nachkontrolle nach Sturmereignissen oder extremen Witterungsbedingungen unterschätzt. Sturm, Eisbruch, Trockenheit oder Starkregenereignisse können den Zustand von Bäumen innerhalb kurzer Zeit verändern. Die FLL Baumkontrollrichtlinie empfiehlt ausdrücklich anlassbezogene Kontrollen nach solchen Ereignissen, die unabhängig vom regulären Kontrollzyklus durchgeführt werden. Kommunen, die diesen Aspekt vernachlässigen, riskieren, dass ein nach einem Sturm instabiler Baum erst bei der nächsten Regelkontrolle Monate später erfasst wird.

Die FLL Baumkontrollrichtlinie im Kontext des Stadtbaummanagements und der Freiraumplanung

Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist kein isoliertes Regelwerk, sondern Teil eines größeren Geflechts aus technischen Normen, Fachempfehlungen und rechtlichen Vorgaben, die zusammen den Rahmen für einen professionellen Umgang mit Stadtbäumen bilden. Sie steht in engem Zusammenhang mit den FLL-Empfehlungen für Baumpflege, mit den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV Baumpflege), mit den Baumschutzverordnungen der Länder und Kommunen sowie mit den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung an die Sicherheit des Straßenraums.

Im Kontext der Klimaanpassung gewinnt die Baumkontrolle eine neue Dimension. Stadtbäume sind zunehmend Hitze, Trockenheit und Starkregenereignissen ausgesetzt, die ihre Vitalität und Standfestigkeit beeinflussen. Trockenstress schwächt die Abwehrkräfte von Bäumen gegenüber Schädlingen und Pilzen; Starkregenereignisse können Wurzelsysteme destabilisieren. Eine Baumkontrolle, die diese klimatischen Stressfaktoren nicht in die Risikobeurteilung einbezieht, arbeitet mit einem veralteten Bild der Stadtbaumsituation. Fachleute diskutieren daher, ob die Kontrollintervalle und -methoden der FLL Baumkontrollrichtlinie angesichts des Klimawandels weiterentwickelt werden müssen.

Für die Freiraumplanung und das Stadtgrünmanagement bedeutet die konsequente Anwendung der FLL Baumkontrollrichtlinie auch eine Ressourcenfrage. Kommunen mit großen Baumbeständen stehen vor der Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen oder externe Dienstleister sorgfältig zu beauftragen und zu steuern. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Baumkontrolle sind erheblich, aber sie sind gering im Vergleich zu den Kosten eines Schadensfalles, einer Haftungsklage oder des Verlusts eines wertvollen alten Stadtbaumes durch zu späte Erkennung eines behandelbaren Defekts. Baumkontrolle ist in diesem Sinne eine Investition in den Wert und die Sicherheit des öffentlichen Grüns.

Die FLL Baumkontrollrichtlinie schafft damit einen Rahmen, der weit über die bloße Gefahrenabwehr hinausreicht. Sie ist Grundlage für eine systematische, fachlich fundierte und rechtssichere Auseinandersetzung mit dem Stadtbaum als Infrastrukturelement, als ökologischem Akteur und als Teil des öffentlichen Raums. Wer sie kennt, versteht nicht nur, wie Bäume kontrolliert werden sollen, sondern auch, warum der Stadtbaum eine Aufgabe ist, die Planung, Pflege, Recht und Ökologie gleichermaßen berührt.

Tipp Nr.1 Casa da arquitectura

Manchmal ist der Kopf leer, die wirklich guten Ideen kommen nur noch sporadisch und überhaupt sehnt man sich nach neuen Eindrücken. Uns in der Redaktion geht es da nicht anders. Unsere Lösung: Reisen. Auf der Suche nach Inspiration fliehen wir in die Weite. Unsere Planer-Brille legen wir dabei natürlich nie ganz ab. Hier berichten wir von unseren Lieblings-Reisedestinationen, Tipps für Planer inklusive. Fünfter Stopp: Porto.

Während Lissabon schon seit einigen Jahren von Touristen überrannt wird, ist Porto lange die Destination abseits der Touristenströme gewesen. Mittlerweile zählt Porto aber auch nicht mehr zu den Geheimtipps. Ein Besuch der zweitgrößten Stadt Portugals lohnt sich dennoch. Nicht nur wegen den malerischen Portweinkellern am Ufer des Douro oder der Casa da Musica des niederländischen Architekturbüros OMA.

Etwas nördlich von Porto liegt die Stadt Matonsinhos. Bekannt ist der Ort vor allem für seinen Strand, die Surfer und die vielen Fischrestaurants am Ufer. Dort liegt seit 2007 auch das portugiesische Architekturzentrum. Abgesehen von den Ausstellungen zur Architektur und Städtebau lohnt sich ein Besuch schon allein wegen des Ortes: einer alten Fabrik, die zwischen 1897 und 1901 von dem Sardinenhändler Menéres & Companhia gebaut wurde. Die ehemaligen Industriegebäude stehen in einem Innenhof, den man durch einen Torbogen betritt. 2017 begann der Architekt Guilherme Machado Vaz damit, das Gelände instand zu setzen und umzubauen. Die Bäume, die im Laufe der Jahre die Bauten erobert hatten, ließ der Architekt stehen.

An die Fassade der historischen Gebäude dockt neu eine skulpturale Betontreppe an: aus Feuerschutzgründen. mUm die bestehenden Strukturen nicht zu beschädigen, entschied der Architekt, sie nach außen zu verlagern. Aus dieser Not heraus, entstand ein massiver Blickfang, der die Besucher in den Innenhof zieht. Die Kunstinstallationen, die zwischen den Gebäuden stehen, spiegeln die Umgebung wider und eröffnen neue Blickwinkel, die alt und neu vereinen.

Ist man schon in Matonsinhos, empfiehlt sich ein Abstecher zum Roberto Ivens House, in dem das Architekturzentrum anfangs seinen Sitz hatte. Das Herrenhaus aus dem 19. Jahrhundert gehörte ursprünglich der Familie des Architekten Álvaro Siza. 1961 baute er das Einfamilienhaus um. Heute kann man das Gebäude in seinem Originalzustand besichtigen.

Fotos: Isa Fahrenholz

Tipp Nr.2 Architekturfakultät Porto

Auch die zweite Reiseempfehlung steht mit dem Architekten Alvaro Siza in Verbindung: Das Institut für Architektur am Stadtrand Portos. Das Institut besteht aus einem Hauptgebäude und vier Pavillons. Ein Innenhof – mittlerweile etwas verwildert – befindet sich zwischen den beiden Gebäudekomplexen. Die Pavillons beherbergen die Unterrichtsräume, das Hauptgebäude die kollektiven Einrichtungen. Die Öffnungen der Pavillons erinnern an Gesichter, die in den grünen Innenhof blicken. Durch die schießscharten-ähnlichen Öffnungen fällt das Licht in die Studios und Unterrichtsräume und manche der größeren Fenster lenken den Blick auf den verwilderten Hof. Das ganze Areal hat etwas Verwunschenes und man hofft, auch nur einen Tag hier Architektur studieren zu dürfen.

Tipp Nr. 3 Jardim das Oliveiras

Einkaufszentren stehen normalerweise nicht weit oben auf Reiselisten. Doch die Shopping-Passage Jardim das Oliveiras in Porto vereint auf beeindruckende Weise kommerziellen mit öffentlichem Raum. Denn auf dem organisch geformten Dach befindet sich ein öffentlich zugänglicher Olivenbaumgarten. Von der Fußgängereben kann man auf den Olivengarten laufen. Hier sitzen Einheimische unter den knorrigen Olivenästen und picknicken oder lesen. Wer nichts zum Verzehren dabei hat, kann sich in das Café setzten und von dort aus die Menschen beobachten. Unter den Füßen der Rastenden liegen die Läden. Die Passage teilt Dach in Zwei und wirft Tageslicht nach unten. Der Olivenhain eignet sich, um Energie zu tanken bevor man Porto weiter erkundet.

 

Porto ist zwar schön, aber steht dieses Jahr nicht auf Ihrer Reiseliste? Dann geht es hier nach München, hier nach Amsterdam, hier nach Stuttgart und hier nach New Orleans