„Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“, sagte Angela Merkel in einer Ansprache an die gesamte Nation. Die Maßnahmen, die die Regierung im Zuge der Corona-Krise beschlossen hat, sind einschneidend: für unser Privatleben, aber auch für unsere Profession. Die Redaktion der Garten + Landschaft sammelt und aktualisiert in diesem Artikel wichtige Informationen, die die Branche betreffen – für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige. (letztes Update: 02.04.2020)
+++ 02.04.2020 +++
Probleme bei der wirtschaftlichen Hilfe für das Bundesland Berlin
Schlechte Nachrichten für Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige in Berlin, die noch keinen Antrag auf Unterstützung gestellt haben: Laut aktuellen Spiegel-Informationenhat sich das Land Berlin mit seinem Förderprogramm übernommen, sein Soforthilfen-Etat sei bereits erschöpft.
Die Antragstellung pausiert zunächst bis zum 6. April 2020, dann soll es für die Berliner und Berlinerinnen die Möglichkeit geben, sich für ein niedriger dotiertes Programm mit Bundesmitteln einzutragen (9000 Euro mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 mit bis zu zehn). Gewerbetreibende, die sich bis Stichdatum gestern, 1. April (ganz ohne Witz) 2020 schon in der Warteschlange befanden, um ihren Antrag abzusenden, sollen laut IBB (Investitionsbank Berlin) ihre Position in der virtuellen Warteschlange behalten und ab kommenden Montag, 6. April 2020 ab 10 Uhr vormittags Hilfen aus dem einheitlichen Bundesprogramm beantragen können.
+++ 30.03.2020 +++
Aktuelle wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, das Saarland & Sachsen
Baden-Württemberg hat ein eigenes Soforthilfe-Programm ergänzend zu den Bundesmitteln gestartet. Es richtet sich an Gewerbebetriebe, Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe. Soloselbständige und Kleinstunternehmen müssen mit ihrer Tätigkeit das Haupteinkommen oder ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Zentrale Anlaufstelle ist die IHK, dort gibt es auch den Antrag.
Berlin bietet zusätzlich zu den Bundes-Hilfen eigene Soforthilfe für Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis zu fünf Mitarbeitern an. Sie kann für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand oder die Kompensation von Unternehmenseinkünften eingesetzt werden. Die Investitionsbank Berlin koordiniert die Anträge.
Brandenburg fasst die Bundesmittel für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit dem eigenen Hilfsprogramm zusammen, sodass nur ein Antrag nötig ist. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg koordiniert, der Antrag ist hier abzurufen.
Mecklenburg-Vorpommern handhabt es wie Brandenburg und fasst die Bundesmittel für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit dem eigenen Hilfsprogramm zusammen. Das Land bietet außerdem rückzahlbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen an. Zuständig ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag für die Soforthilfe ist hier abzurufen.
Niedersachsen hilft Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen mit einer Soforthilfe, auf die eines der folgenden drei Kriterien zutrifft: 1.) In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor. 2.) Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen. 3.) Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen. Die Nbank ist zuständig für die Koordination, der Antrag ist auf ihrer Seite abzurufen(Registrierung nötig).
Das Saarland zahlt 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe zusätzlich zu den Bundesmitteln. Der entsprechende Antrag ist auf der Seite des Bundeslands zu finden.
Sachsen gibt bislang keine eigenen Zuschüsse aus, sondern setzt auf das zinslose Darlehensprogramm „Sachsen hilft sofort“. Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz oder Jahresbilanz bis zu einer Million Euro können damit ein zinsloses Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro beantragen. Zu finden auf sab.sachsen.de.
Sonderfall in Sachsen ist Dresden: Die Landeshauptstadt hat ein Soforthilfe-Programm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler gestartet. Sie bekommen 1.000 Euro Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antrag ist auf der Seite der Stadt zu finden.
+++ 27.03.2020 +++
Der US-Amerikanische Architekt, Theoretiker und Autor Michael Sorkin ist im Alter von 71 Jahren den Folgen einer Corona-Virus-Infektion erlegen.
Das bestätigte das City College of New York, an dem er als Direktor das Graduiertenprogramm in Urban Design führte.
Sorkin lehrte an verschiedenen Universitäten wie Harvard und Yale und schrieb zahlreiche Bücher.
+++ 29.03.2020 +++
Mitgliedern des bdla steht online das bdla-Bauleiterforum als zentrale Informations- und Austauschplattform für aktuelle Fragestellungen zur Verfügung.
+++ 26.03.2020 +++
Die Soforthilfen von NRW können ab dem 27. März 2020 beantragt werden.
Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes unterstützt Kleinunternehmen mit direkten Zuschüssen in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro. Die Landesregierung Nordrhein Westfalen stockt das Programm noch einmal auf: Die NRW-Soforthilfe 2020 unterstützt Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.
Betroffene können die elektronischen Anträge ab dem 27. März 2020 ausfüllen. Zu finden unter anderem auf www.wirtschaft.nrw/corona. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung bearbeiten die Anträge auch am Wochenende.
+++ 25.03.2020 +++
Update Blitzumfrage des Verbands Beratender Ingenieure (siehe Meldung vom 24.03.2020)
In einer gemeinsamen Pressemitteillung prangerten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) das Verhalten der Öffentlichen Hand an, die offene Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen nicht fristgerecht oder gar nicht begleicht. Mit Erfolg. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) tätigte gestern einen Erlass, der den Institutionen vorschreibt, ihre offenen Rechnungen zu begleichen. Das Dokument im Sinne der ausführenden Betriebe finden Sie hier: Erlass Aktenzeichen 70406/21#1.
+++ 24.03.2020 +++
Der Freistaat Bayern erhöht seine Corona-Hilfe von zehn auf 20 Milliarden Euro. Das Geld soll an Selbständige und Unternehmen in Bayern gehen. Laut Markus Söder seien bereits 120 000 Anträge eingegangen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
+++ 24.03.2020 +++
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hat in einer Blitzumfrage bei Ingenieur- und Architekturbüros herausgefunden, dass öffentliche Auftraggeber vermehrt ihre Zahlungsfristen nicht einhalten.
25 Prozent der Befragten gaben an, dass Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen nicht fristgerecht beglichen werden, sieben Prozent der Rechnungen bleiben gänzlich unbezahlt. Begründungen dafür sind beispielsweise Einschränkungen durch Home Office oder die staatlichen Hilfsprogramme.
Zudem melden 45 Prozent der Büros einen Auftragsrückgang.
VBI-Präsident Jörg Thiele kommentiert die Ergebnisse der Umfrage: “Es kann nicht sein, dass Unternehmen in Schieflagen gebracht werden, weil einige Mitarbeiter in den Behörden nicht verantwortungsvoll handeln. Hier fordere ich im Namen aller Ingenieurbüros eine klare Ansage der politisch Verantwortlichen, dass Rechnungen rasch zu begleichen sind und Projekte unter Einhaltung der angeordneten Schutzmaßnamen weiter geführt werden.“
Weitere Informationen zur Blitzumfrage finden Sie hier.
+++ 23.03.2020 +++
Heute stellt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft ein Corona-Soforthilfeprogramm bereit.
Das Antragsformular “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ und sämtliche Informationen dazu sind auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) abrufbar.
Gewerbliche Unternehmen bis 50 Beschäftigte, Einzelunternehmen und wirtschaftsnahe freie Berufe und Kreativwirtschaft (inkl. Soloselbständige) können sich für die Förderung bewerben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
+++ 23.03.2020 +++
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert über das Soforthilfe-Programm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“.
Möglich ist eine Einmalzahlung von bis zu 9 000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis zum 15 000 Euro für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Damit will das BMWi Kleinstunternehmen und Soloselbständige dabei helfen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die beispielsweise durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingwagen etc. entstehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
+++ 20.03.2020 +++
Die Agentur „RaphaelBrinkert Social Campaigning & Sports“ aus Hamburg und NRW stellt eine andere Art von Soforthilfe zu Verfügung. Vereine, Institutionen und Unternehmen des Mittelstands können Hilfe aus dem Kreativ-Fonds in Höhe von 150 000 Euro beantragen.
Ab sofort und zunächst bis zum 31.05. können Corona-Geschädigte unter contact@raphaelbrinkert.comKreativ-, Digital- und Strategieleistungen sowie Unterstützung bei PR-und Krisenkommunikation anfragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
+++ 20.03.2020 +++
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen beschlossen. Es ist möglich, eine Existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2 000 Euro zu erhalten.
Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es hier.
+++ 19.03.2020 +++
New Monday, die Job-Plattform für Architekten, Bauingenieure und Freiraumplaner, hat zusammengefasst, welche Maßnahmen und Fördermöglichkeiten der Baubranche zu Verfügung stehen.
+++ 19.03.2020 +++
Kreative Sachsen hat eine Zusammenfassung mit wichtigen Informationen für Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen (zu denen (Landschafts-)Architekten zählen) erstellt.
Sie bietet einen Überblick über verfügbare Hilfestellungen, wie Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen, Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne, Kurzarbeitergeld, Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, Kontokorrentkredite, Soforthilfen, Zahlung von Beiträgen zu Sozialversicherung, Ausfallhonorare und Fördermittel für laufende Projekte.
+++ 19.03.2020 +++
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Soforthilfe wird nach Betriebsgröße gestaffelt und beträgt bis zu 30 000 Euro.
Hier finden Sie die nötigen Informationen und das Antragsformular.
+++ 19.03.2020 +++
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten stellte bereits vor einigen Tagen allgemeine und rechtliche Informationen für Planungsbüros in Zeiten des Corona-Virus bereit:
Sonder-Newsletter “Corona und Bauprojekte” (Kanzlei GGSC)
Rechtliche Auswirkungen der COVID-19-Epidemie auf Bauprojekte (Kanzlei Kapellmann und Partner)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag – Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
+++ 19.03.2020 +++
Das Bundeswirtschaftsministerium hat wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung für Freie Berufe, also auch für Planerbüros, in Aussicht gestellt.
Die Bundesarchitektenkammer steht im Austausch mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB), um die speziellen Anliegen der Planerinnen und Planer anzubringen.
Wichtige Links:
Bundesagentur der Arbeit – Aktuelle Informationen
Bundesagentur für Arbeit – Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Aufschub für Insolvenzanträge
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Fragen- und Antworten-Katalog zum Thema „Kurzarbeit und Qualifizierung“
Bürgschaftsbanken – Information der für Finanzhilfen, gerade auch für Freiberufler
Darüber hinaus will der BFB mit einer Umfrage unter seinen Mitgliedern erfahren, erstens welcher Art die Folgen sind und zweitens welche Maßnahmen zur Milderung der Folgen die verschiedenen Berufsgruppen der Freiberufler priorisieren. Der Fragebogen wurde an alle Mitgliedsorganisationen versendet.
+++ 18.03.2020 (13.48) +++
In einer Rundmail teilt der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) mit, dass er vom Wirtschaftsministerium NRW gebeten wurde, eine Ersteinschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ihn betreffenden Branchen zu geben und diese fortlaufend zu aktualisieren.
Dementsprechend bittet vero Bau- und Rohstoffhersteller und -lieferanten, ihm Einschätzungen und Anregungen mitzuteilen, sofern eine Betroffenheit erkennbar ist. Dies könnte zum Beispiel Lieferengpässe, aber auch Absatzprobleme oder grundsätzliche unternehmensspezifische Beeinträchtigungen betreffen.
+++ 18.03.2020 (09.09 Uhr) +++
Laut einer aktuellen gemeinsamen Pressemitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie(HDB) und des Verbands Beratender Ingenieure(VBI) beschweren sich Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen.
Dazu erklären Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure, und Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern bewusst in die Insolvenz befördert werden. Kreditprogramme sollen schwerste Härten von Betrieben abfedern, die keine Aufträge mehr erhalten, sie sind aber kein genereller Ersatz für vertraglich vereinbarte Honorare. Wir fordern insbesondere die öffentliche Hand auf, eingehende Rechnungen umgehend zu begleichen, damit die Liquidität der Unternehmen nicht fahrlässig in Gefahr gebracht wird. Es gibt keinen Grund, Rechnungen nicht zu begleichen, im Zweifelsfall auch unter Vorbehalt. Nur so können wir als Unternehmer auch unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiter gerecht werden und Massenentlassungen vermeiden.“
+++ 17.03.2020 +++
Hier geht es zur Sonderseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Unternehmen während der Corona-Krise: www.kfw.de. Dort finden Sie die verschiedenen Hilfsprogramme aufgelistet sowie eine Service-Hotline (aktiv von montags bis freitags 8.00–18.00 Uhr) und können einen Corona-Newsletter der KfW abonnieren.
Hier verlinkt auch die aktuellen Dossiers des BMF (Bundesministerium für Finanzen)und des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft)zur Unterstützung für Unternehmen aller Größen:
www.bundesfinanzministerium.de
+++ 17.03.2020 +++
Was passiert, wenn wegen Corona Aufträge nicht erfüllt oder storniert werden? Derzeit gibt es keine einheitlichen Antworten, die Deutsche Handwerks Zeitung hat allerdings einige Szenarien skizziert und zeigt, welche Paragrafen greifen könnten: www.deutsche-handwerks-zeitung.de
+++ 17.03.2020 +++
In einem Online-Artikel (erschienen um 10.15 Uhr) zeigt das Wirtschaftsressort des Spiegelsauf, wie der finanzielle Schutzschirm der Bundesregierung sowohl für kleine Unternehmen und Ein-Personen-Betriebe wie Selbstständige und Freiberufler über alle Facetten des Mittelstands bis hin zu Großunternehmen funktioniert – von der Ausweitung des Kurzarbeitergelds über Steuerstundungen bis hin zu Bundesfinanzminister Olaf Schloz‘ „Bazooka“: Kredite und Bürgschaften der KfW in grundsätzlich unbegrenzter Höhe. Was möglich ist und wo dennoch Untiefen lauern könnten: www.spiegel.de