30.11.2023
Advertorial

Gesellschaft

Fahrradständer: Vier Punkte, die Sie beim öffentlichen Einsatz beachten sollten

Das Fahrrad gilt als Schlüsselfaktor für das Gelingen der Verkehrswende in unseren Städten. Es hilft, Klima und Umwelt zu schonen, spart Platz und ist leise. Darüber hinaus trägt es durch die erforderliche körperliche Aktivität auch noch zur Gesundheit seiner Nutzer*innen bei. Doch damit der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad möglichst leichtfällt, braucht es durchdachte Infrastruktur – und dabei sind nicht nur sinnvoll geplante und gut gepflegte Fahrradwege gemeint. Schließlich muss ein Fahrrad am Ende einer Fahrt auch sicher abgestellt werden können. Was hier beachtet werden muss, ist nur auf den ersten Blick trivial.

Im Gespräch mit dem Münchner Fahrradständerspezialisten Gronard finden wir im ersten Teil dieser fünfteiligen Serie heraus, worauf es wirklich ankommt, wenn Sie öffentliche Fahrradständer in Ihrer Kommune anbieten wollen. Für G+L nahm sich Lothar Gronard, Senior-Geschäftsführer des Familienunternehmens, Zeit, um uns vier wichtige Aspekte zur Planung von Fahrradständern, Abstellanlagen und Co. auf den Weg zu geben.


Punkt 1: Das Regelwerk

Geht es an die Planung einer Fahrradabstellanlage, gehören selbstverständlich zunächst das Bauplanungs- und Bauordnungrecht sowie spezifische kommunale Satzungen geprüft. Sogenannte Fahrradabstellanlagen- oder Fahrradabstellplatzsatzungen geben Aufschluss über die geforderte Größe, Beschaffenheit und Mindestanzahl von Abstellplätzen, aber auch deren Abstand zueinander und zu anschließenden Verkehrsflächen. Ergänzend dazu stehen technische Regelwerke und Richtlinien hilfreich bei der Planung zur Seite. Hier seien die ADFC-Richtlinie TR6102 und die aus ihr hervorgegangene DIN-Norm 79008 genannt.

Ein empfehlenswertes Nachschlagewerk ist die Publikation „Hinweise zum Fahrradparken“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV. Sie enthält unter anderem Handreichungen zur Bedarfsermittlung, Finanzierung und rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Planung und dem Betrieb von Fahrradabstellanlagen.

Zu berücksichtigen ist, dass Verordnungen für Fahrradabstellanlagen nur bei Neu- und Umbauten, nicht jedoch im Bestand Gültigkeit haben. Zudem hat jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung, die zu beachten ist. Mit einer eigenen Stellplatzsatzung können Städte und Gemeinden spezifische Richtlinien für ihre örtlichen Bedürfnisse erlassen und dadurch gezielten Einfluss auf die Verkehrsentwicklung vor Ort nehmen. Im Gegensatz zu bundeseinheitlichen Regelungen lassen sich kommunale Stellplatzsatzungen viel differenzierter auf den jeweiligen Einzelfall und die lokale Strategie für das Mobilitätsmanagement anpassen.

Bei der Planung einer Fahrradabstellanlage müssen entsprechende Baurechte und lokale Satzungen befolgt werden. Darüber hinaus helfen Richtlinien und Normen wie die Technische Richtlinie 6102 des ADFC oder die DIN-Norm 79008 dabei, Fahrradabstellanlagen sinnvoll zu konzipieren. Foto: Gronard

Punkt 2: Räder- und Nutzungsmix

Eine detaillierte Bedarfsanalyse für den vorgesehenen Standort sollte ebenso selbstverständlich sein wie das gründliche Studium örtlicher Vorgaben. Nur, wenn Sie wissen, welches Aufkommen von Fahrrädern zu erwarten ist, wie lang die Abstellzeiten bei unterschiedlichen Nutzungsprofilen sind und welche Bedürfnisse die Nutzer*innen haben, können Sie die Komponenten Ihrer Abstellanlage auch sinnvoll zusammenstellen und dimensionieren.

Wer also wird die Abstellanlage künftig nutzen? Wie viele Kurzzeitparkende wird es im Vergleich zu denjenigen geben, die ihr Rad für längere Zeit abstellen? Welche Art von Fahrrädern wird abgestellt? Die Antworten auf diese Fragen geben Ihnen wertvolle Anhaltspunkte, um ihre Anlage nutzer*innengerecht auszustatten. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Stellkonzepte fürs Rad. Beachten Sie hier in erster Linie die Bedürfnisse der Nutzer*innen und lassen Sie sich weniger von optischen Überlegungen leiten. Entscheidend für die Akzeptanz einer Fahrradabstellanlage ist deren Nutzwert. Generell sollte daher auf Fahrradständer zurückgegriffen werden, die es durch entsprechende Bügel erlauben, auch den Rahmen mitanzuschließen. Ein weiteres Detail ist die maximale Reifenbreite, die in den Fahrradständer passt. Dem Trend zu immer breiteren Reifen am Fahrrad sollten Abstellanlagen entsprechend Rechnung tragen. Ebenso im Trend: das elektrifizierte Fahrrad. Für die Nutzer*innen von E-Bikes ist es ein besonderes Komfortmerkmal, wenn Lademöglichkeiten in der Abstellanlage zur Verfügung stehen. Wer ein teures E-Bike für längere Zeit abstellen möchte, freut sich darüber hinaus über die zusätzliche Sicherheit, die abschließbare Fahrradboxen oder auch Fahrradhäuser bieten.

Zwar beliebt, aber weniger gut geeignet sind Fahrradanlehnen – also meist aus Flachstahl bestehende, ungefähr hüfthohe, auf dem Kopf stehende U-Profile. Sie sind je nach Ausführung zwar schick, weil sie schlicht sind und nicht sofort als Fahrradständer ins Auge fallen. Doch ihr Nutzwert ist deutlich geringer als der anderer Ständerformen. Dadurch, dass das Fahrrad an solchen Anlagen nur mäßig gegen Umstoßen und Hin- und Herrollen gesichert ist, ist etwa ist das Risiko von Beschädigungen besonders an Rahmen und Lenker erhöht. Dazu kommt, dass diese Art von Fahrradständern nur für ein Rad zur gleichen Zeit geeignet ist. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu einer Doppel- oder sogar Dreifachbelegung. Die Folge: Lenker und Kabel verheddern sich oder es wird versehentlich das Nachbarrad mitangeschlossen.

Gut konzipierte Fahrradständer erlauben nicht nur das Anschließen des Vorderrads, sondern auch des Rahmens – etwa wie hier am Beispiel des Fahrradständers "Felix" von Gronard.

Punkt 3: Wohin mit den Fahrradständern?

Akzeptanz und Nutzung von Fahrradständern sinken bei gestressten Pendler*innen rapide, wenn sie nicht nah genug am nächsten Verkehrsmittel sind. Wer am frühen Morgen zur Arbeit muss, hat in der Regel wenig Lust, noch mehrere hundert Meter vom Fahrradständer zum Zug zu rennen. Deswegen sollten Fahrradabstellanlagen möglichst nah an den Abgängen eines Bahnhofs und generell eines Gebäudes geplant werden. Für Langzeitparker*innen hingegen liegt die Priorität eher auf der Sicherheit des Abstellplatzes. Dazu gehört etwa eine gute Beleuchtung, aber auch eine Überdachung, die überdies die grundsätzliche Akzeptanz einer Fahrradabstellanlage drastisch erhöht. Es ist eine gute Praxis, eine Anlage an Orten mit viel Passant*innenverkehr zu platzieren, denn das senkt durch die soziale Kontrolle die Wahrscheinlichkeit von Vandalismus.
Die Anlage sollte außerdem barrierefrei zugänglich sein. Schon scheinbar kleine Absätze oder etwas zu steile Rampen können den Zugang zur Anlage für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen deutlich erschweren. Mit Schließfächern und Servicestationen für Reifenluft und kleinere Reparaturen runden Sie die Infrastruktur Ihrer Anlage fahrradfreundlich ab.

Auch wenn Sie mit Platzmangel zu kämpfen haben, gibt es eine Lösung: Mit Doppelstockparkern bringen Sie auf der gleichen Stellfläche doppelt so viele Fahrräder unter. Beachten Sie dabei aber, dass die Verkehrsraumbreite bei Doppelstockparkern geringfügig größer sein muss, um das problemlose Hantieren mit der oberen Parkschiene zu ermöglichen. Denken Sie auch an den Platz, den etwa Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger benötigen. Zwar brauchen diese Arten von Fahrrädern normalerweise keinen Umfallschutz, aber deutlich breitere Fahrwege.

Dort wo der Platz knapp ist und Bauvolumen teuer, helfen Doppelstockparker bei der optimalen Platzausnutzung. Foto: Gronard

Punkt 4: Qualität lohnt sich

Billige Fahrradständer mögen eine attraktive Option sein, um den Haushalt zu schonen. Häufig machen sie optisch kaum einen Unterschied zu teureren Produkten. Die Reue kommt dann allerdings bereits nach wenigen Jahren, wenn das billige Produkt so verrostet ist, dass niemand mehr sein Rad hineinstellt. Oder auch schon deutlich früher, wenn die Funktionalität nicht gegeben ist. Wie erwähnt, sollten Bedienung und Funktion bei der Wahl von Fahrradständern oberste Priorität haben; ganz nach dem Motto „form follows function“. Moderne Fahrradständer hoher Qualität und Funktionalität haben ihren Preis. Dafür können Sie sich gut und gerne die nächsten 20 bis 30 Jahre auf deren problemlose Funktion verlassen. Das relativiert den Anschaffungspreis im Vergleich zum billigen Produkt, das im selben Zeitraum unter Umständen mehrmals neu angeschafft werden muss.

Achten Sie darauf, dass die Fahrradständer, die Sie anschaffen, nach DIN 79008 geprüft sind. Damit stellen Sie sicher, dass diese sinnvollen und durchdachten Anforderungen an deren Funktion und Sicherheit entsprechen.

Zertifizierte Qualitätsfahrradständer mögen bei der Anschaffung kostenintensiver sein, als Billigware. Auf die gesamte Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren gesehen, kommt Qualitätsware wegen der hervorragenden Haltbarkeit jedoch in der Regel günstiger. Foto: Gronard
G
Unternehmen
Gronard

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top