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HOAI 2013: Abstriche beim Honorar

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Landschaftspflegerische Begleitpläne zu Eingriffen in die Landschaft werden nach der HOAI 2013 oft nicht sachgerecht honoriert.

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Minus statt Plus beim Honorar für Landschaftspflegerische Begleitpläne: Nach der Neuregelung der Honorare für Landschaftspflegerische Begleitpläne im Zuge der HOAI 2013 kommt es oft zu deutlichen Honorarabstrichen für die Planer. Gesa Loschwitz befragte Peter Hermanns ­zu den Problemen mit der Honorarregelung und wie man als Betroffener damit umgeht. Hermanns ist Partner im Lübecker Büro Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten. Außerdem ist er Leiter der Fachkommission Landschaftsplanung beim AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.).



Die HOAI 2013 enthält erstmals eine Honorarvorschrift für Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP). Doch die Anwendung führt zu Problemen. Warum?
Wird die Honorarvorschrift nach der HOAI 2013 angewandt, kommt es oft zu Honorarverlusten gegenüber dem Verfahren nach HOAI 2009. Eigentlich ­wäre es in der HOAI 2013 nötig gewesen, für den LBP die Honorare gegenüber der HOAI 2009 deutlich aufzustocken.

Wie ist diese neue Honorartafel der HOAI 2013 entstanden?

In der Novellierung der HOAI wurde zunächst gutachterlich der Honoraranpassungsbedarf für den LBP ermittelt und auf Grundlage der Honorarermittlung nach Verrechnungseinheiten eine eigene Honorartafel entwickelt. Dann war die Honorartafel umzustellen auf die Honorarermittlung nach Fläche in Hektar. Mit dieser Umstellung haben sich die Gutachter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) jedoch erst sehr spät befasst. Es bestand noch ­erheblicher Diskussionsbedarf zwischen Gutachtern, Auftraggeber- und Auftragnehmer­vertretern, welcher Faktor für die Umstellung angemessen sei. Der Kabinettsentwurf vom 25. April 2013 enthielt dann über­raschend eine Fassung der ­Honorartafel, die sich von dem Gutachtervorschlag, der auf ­einer Umrechnung von Verrechnungseinheiten auf Fläche nach dem Faktor 1:1.000 basierte, um den Faktor 4 unterschied. Die Honorare wurden demgegenüber im Kabinettsentwurf also um 75 Prozent reduziert.

Was bedeutet das in der Praxis?
Die neue Honorartafel verfehlt damit die unbestritten notwendige Honoraranpassung bei LBP in teils drastischem Ausmaß. In vielen Fällen führt die Anwendung dieser Honorartafel sogar zu Honorarverlusten gegenüber der HOAI 2009. Andererseits wird es für manche Vorhaben bei der Anwendung der neuen Honorartafel zu nicht sachgerechten, überhöhten Honoraren kommen.

Um die Probleme genau zu ­eruieren, hat Sie der BDLA mit einer Studie zu den Honoraren für den LBP beauftragt. Zu ­welchem Ergebnis kamen Sie?

In vielen Fällen wird bei sach­gerechten Planungsgebiets­abgrenzungen nach planungsrelevanten Sachverhalten keine ­auskömmliche Honorierung erreicht. Das bedeutet angesichts des unbestrittenen Honorar­anpassungsbedarfs Honorar­verluste von deutlich über 40 bis 60 Prozent. Auf diese Weise lassen sich nunmehr in den meisten Fällen keine auskömmlichen ­Honorare ermitteln.

Der überwiegende Teil der LBP zu Straßenbauvorhaben wurde bisher der Honorarzone I (Normalstufe) zugeordnet, und dort wiederum nahezu ausschließlich dem Mindestsatz. Dabei wurden offenbar die Bewertungsmerkmale und Bewertungspunkte zur Ermittlung von Honorar­zone und Honorarsatz völlig ­außer Acht gelassen.
Aus dem Honorarvergleich wird deutlich, dass die Honorartafel des LBP eine Sonderstellung einnimmt. In Hinblick auf die unterschiedlichen Vorhabentypen ist das eine „Allrounder-Tafel“. Dem wird die neue Honorarermittlungvorschrift nicht gerecht.

Die ausführlichen Untersuchungsergebnisse von Heike Aust und Peter Hermanns sind beim BDLA als pdf abrufbar.

Was sollte ihrer Ansicht nach geändert werden und wann könnte das passieren?

Eine Lösung des Problems ist nur mittels einer „Reparaturnovelle“ des § 31 HOAI möglich, die kurzfristig allerdings nicht zu erwarten ist.
Die Fachkommission Landschaftsplanung des AHO vertritt die Ansicht, dass auf die Honorartafel des Entwurfs aus dem BMWi-Gutachten zurückgegriffen werden sollte. Dies würde im Gegensatz zur aktuellen Regelung den Landschaftspflegerischen Begleitplänen zu nicht linearen Eingriffen gerecht werden, ­etwa bei Boden­abbau und Bebau­ungen im ­Außenbereich. ­Sofern dann der Planungs­aufwand für Eingriffe mit ­großer Längenausdehnung in einem Missverhältnis zu einem ­danach ermittelten LBP-Honorar steht, könnte eine entsprechende Öffnungsklausel auch eine freie Honorarvereinbarung beispielsweise für Vor­haben im Bundesfernstraßenbau ermöglichen. Abweichende Regelungen werden vom Verordnungsgeber in vergleichbaren Bereichen auch heute schon für möglich erachtet. So erlaubt etwa der § 44 Absatz 7 in vergleichbaren Ausnahmefällen für Ingenieurbauwerke eine Unterschreitung des Mindesthonorars.

Wie könnten Auftragnehmer und Auftraggeber schon jetzt vorgehen?
Es ist zwar deprimierend, aber in dem „engen Korsett“ der jetzigen Regelungen des § 31 HOAI ist eine HOAI-konforme Lösung nicht erkennbar. Auftraggeber und Auftragnehmer sollten sich mit Blick auf eine möglichst auskömmliche Honorierung gemeinsam individuell oder durch Konventionen der jeweiligen Auftragsverwaltungen auf eine geeignete Honorarermittlung verständigen. Dazu gehören im Vergabeverfahren auch klare Vorgaben zur Einstufung in die jeweilige Honorarzone und deren Sätze. Dies ist nach den Bewertungsmerkmalen und Bewertungspunkten des § 31 Abs. 3 und 4 HOAI objektiv bestimmbar und obliegt nicht der wettbewerbsorientierten Einstufung der Marktteilnehmer. Auch bei der Abgrenzung des Planungsgebiets nach planungsrelevanten Sachverhalten wird es darauf ankommen, die Auskömmlichkeit im Blick zu halten, um die notwendige Qualität der Leistungserbringung in dieser Hinsicht nicht zu gefährden.

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Um den individuellen Anforderungen der Landschaft des Forschungslabors MAX IV in Lund, Südschweden, gerecht zu werden, machte sich das norwegisch/US-amerikanisches Büro Snøhetta auf die Suche nach innovativen Ideen. Das Forschungsinstitut für Synchrotronstrahlung stellt den ersten Teil einer größeren Transformation der Region von einer Kulturlandschaft zur ’Science City’ dar. Damit die Bevölkerung das Gelände als Naherholungsort nutzt, soll es den Charakter eines grünen, öffentlichen Parks haben. Der Landschaftsarchitektur liegen vier Kriterien zu Grunde, die sich aus den Anforderungen des Areals ergeben.

Minderung der Bodenvibrationen

Böschungen und chaotisch modellierte Oberflächen reduzieren die Zahl an Bodenvibrationen der benachbarten Schnellstraße. Je flacher die Landschaft, umso stärker stören die Vibrationen wissenschaftliche Experimente des Labors. Die Anordnung der Hügel wurde in 3D mit Grasshopper – einem Rhino Plugin – modelliert. Für den Entwurf werden einzelne Schwingungen in rationale Messwerte übersetzt und in ein generisches Modell eingefügt. Die Landschaftsarchitekten fanden heraus, je chaotischer die Kombination an Wellen, umso geringer die Lärmemissionen.

Massenbilanz

Snøhetta entwickelten eine Strategie, Auf- und Abtragsmassen auszugleichen, indem sie abgetragene Massen des Geländes widerverwenden. Damit können sie sicherstellen, das Areal zu einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zurück zu wandeln, falls das Labor eines Tages nicht mehr in Betrieb sein sollte. GPS gesteuerte Planierraupen können durch das Lesen des digitalen 3D Modells die Landmassen exakt an die richtige Stelle platzieren.

Regenwassermanagement

Das Stadtplanungsamt von Lund schreibt vor, das anfallendes Regenwasser innerhalb der Flurgrenzen versickern muss. Grasmulden und mit Wasser gefüllte Retentionsbecken haben entsprechende Kapazitäten aufzufangen, selbst Jahrhundertregen werden sie gerecht.

Pflanzauswahl und Pflege

Die Entdeckung eines nahe gelegenen Naturschutzgebietes ermöglichte es, eine Auswahl heimischer Arten zu verwenden, indem man Heu erntete und auf der neuen Hügellandschaft verbreitete. Für die Pflege der Hügellandschaft grasen Schafe.

 

Insgesamt brachten die vier Entwurfskriterien eine einzigartige futuristische Landschaft hervor, die mit dem Kontext auf natürliche Weise verschmilzt. Das Landschaftsbild von Wiesenvegetation auf artifiziell anmutenden Hügeln setzt neue Standards für Naherholungsräume von Forschungseinrichtungen.

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6-Seen-Wedau: Längste Klimawand der Welt

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Der Bau des neuen Wohngebiets „6-Seen-Wedau – Wohnen am Wasser“ startet mit einem Rekord: Die längste Klimawand der Welt soll entstehen. (Foto: Redaktion Jensen media)
Der Bau des neuen Wohngebiets „6-Seen-Wedau – Wohnen am Wasser“ startet mit einem Rekord: Die längste Klimawand der Welt soll entstehen. (Foto: Redaktion Jensen media)
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Der Bau des neuen Wohngebiets „6-Seen-Wedau – Wohnen am Wasser“ hat begonnen und startet mit einem Rekord: Die längste Klimawand der Welt mit einer Länge von 2,6 Kilometer soll entstehen.

3 000 Wohneinheiten & 40 000 Quadratmeter Natur

Das neue Wohngebiet „6-Seen-Wedau – Wohnen am Wasser“ in Duisburg ist das derzeit größte Stadtentwicklungsprojekt in Nordrhein-Westfalen. Teil des Wohngebiets ist eine 2,6 Kilometer lange und 10 Meter hohe grüne Lärmschutzwand. 13 000 Kletterpflanzen werden die längste Klimawand der Welt ausstatten. Sie soll den künftigen Bewohner*innen von 6-Seen-Wedau Lärmschutz vor dem angrenzenden Bahnverkehr gewähren und zugleich 40 000 Quadratmeter Natur bieten. Darüber hinaus stellt die Klimawand einen geschützten Lebensraum für die in der Region lebenden Zauneidechsen dar.

Das Wohngebiet entsteht auf den ehemaligen Bahnflächen des Rangierbahnhofs Wedau und wird in den nächsten Jahren fertiggestellt. Die Klimawand soll schon Ende 2022 komplett sein. 6-Seen-Wedau wird bis zu 3 000 Wohneinheiten in vier unterschiedlich gestalteten Quartieren bieten.

Foto: Redaktion Jensen media
Foto: Redaktion Jensen media

Die „Rau Klimawand R3“ in 6-Seen-Wedau

Die Klimawand in 6-Seen-Wedau kommt vom Spezialanbieter „Rau Lärmschutzwände“ mit Sitz in Berlin. „Die Lärmschutzwand in Duisburg-Wedau sprengt wirklich alle bisherigen Dimensionen. Toll, dass sich die Stadt und die Duisburger GEBAG als Baugesellschaft für diese besonders nachhaltige und ökologische Lösung des Lärmschutzes entschieden haben“, sagt Henning Knief, Geschäftsführer der Rau Lärmschutzwände – Geosystem GBK GmbH aus Berlin.

Der Luftschalldämmungswert der Klimawand liegt bei 68 dB. Die gesamte Länge des Neubaugebiets ist von der Wand geschützt. Die Bahnstrecke zwischen Duisberg-Wedau und Ratingen ist viel befahren, weshalb der Schutz wichtig ist.

Aber auch die Umweltfreundlichkeit der Wand spielt eine wichtige Rolle. Michael Streck, Projektleiter der GEBAG Flächenentwicklung, sagt dazu: „Die Nähe zur Natur spielt für Investoren und zukünftige Anwohner schon jetzt eine große Rolle: Wir haben über 800 Anregungen von 300 Bürgerinnen und Bürgern in unsere Stadtteilplanung einfließen lassen – viele große Grünflächen sollen das Stadtbild mitprägen. Klar, dass wir auch bei der Wahl unserer Lärmschutzwand eine umweltfreundliche Lösung finden wollten“, so Streck.

Nachhaltiger Bau

Bei der Klimawand in 6-Seen-Wedau ist der Name Programm, denn auch in ihrer Herstellung ist sie ressourcensparend. „Beton ist in der Herstellung wahnsinnig energieaufwändig und entspricht einfach nicht mehr unserem heutigen Verständnis von Ökofreundlichkeit. Für die Füllung unserer Klimawand wurde durch ein kluges Bodenmanagement sowohl zugeliefertes als auch örtlich angefallenes Material verwendet, das bei der Umsetzung des neuen Stadtteils sowieso angefallen wäre“, so Henning Knief.

Dabei wurde lokal gewonnener Erdboden in den Stahlkorb der Mauer gefüllt, was die Begrünung der Mauer durch örtliche Pflanzen begünstigt. Die Kletterpflanzen brauchen nur die übliche anfängliche Pflege und sind danach quasi wartungsfrei. Sie haben außerdem eine lange Lebensdauer von mindestens 80 Jahren und können große Mengen an CO2 aufnehmen. So wird die Wand schon nach wenigen Jahren eine positive Klimabilanz aufweisen.

Zum Schutz der örtlichen Fauna erklärt Michael Streck: „Auf dem Wall wurden Ersatzquartiere für die heimischen Zauneidechsen eingerichtet. Außerdem finden sich im Lärmschutzwall einige Durchlässe für die Zauneidechsen, sodass sie je nach Tageszeit unkompliziert und sicher auf die sonnigere Seite wechseln können.“

Über das Projekt in Duisburg-Wedau

Das neue Wohnquartier in Wedau soll etwa 60 Hektar groß sein und sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen bieten. Das „Team Wedau“ hat über 800 Anregungen von Bürger*innen gesammelt, um das Quartier am Wasserturm, die Neue Gartenstadt, das Seequartier und das Quartier am Uferpark partizipativ zu gestalten. „Wir haben das gesamte Wohngebiet sehr großflächig geplant. Wir wollen nicht nach dem Maximalprinzip alles mit Immobilien zupflastern, sondern den Quartieren mit ihren individuellen Ansprüchen an Wohnen und Architektur genügend Platz zur Entfaltung geben“, so Projektleiter Michael Streck.

Die Sechs-Seen-Platte, die dem neuen Wohngebiet 6-Seen-Wedau seinen Namen gibt, besteht aus dem Masurensee, dem Warmbachsee, dem Böllertsee, dem Wildförstersee, dem Wolfssee und dem Haubachsee in Duisburg-Wedau. Zukünftige Anwohner*innen profitieren von der hohen Freizeitqualität der Umgebung. Das neue Bauprojekt wertet das neue Viertel auf und bietet viele Grün- und Erschließungsflächen, die auch für Investor*innen interessant sind. Zentrale Bauten wie der denkmalgeschützte Ziegelwasserturm bleiben bestehen. Insgesamt soll 6-Seen-Wedau durch die unmittelbare Nähe zur Natur und durch viele Grünflächen geprägt werden – allen voran die längste Klimawand der Welt, die sicherlich auch Besucher*innen von außerhalb anziehen wird.

Nicht nur Lärmschutzwände können klimafreundlich gestaltet werden, sondern auch Dächer. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema Dachbegrünung.

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