Franz Damm
Geschäftsführender Gesellschafter bei Keller Damm Kollegen, München

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungs­verfahren sein Urteil verkündet. Infolge des Urteils muss der Verordnungsgeber der HOAI die Bindung von Ingenieur- und Architektenleistungen an verbindliche Mindest- und Höchstsätze umgehend abschaffen. Auch wenn wir noch keine verlässlichen Informationen haben, wie er dies vollziehen wird, kann doch schon über Folgen des Urteils reflektiert werden. Wir haben Meinungen aus der Profession dazu eingeholt.

Mit der HOAI-Novelle 2009 hatte der Verordnungsgeber der HOAI auf europäische Kritik reagiert. Seither sind ausländische Architekten und Ingenieure nicht mehr an das deutsche Preisrecht gebunden, sofern sie ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht von einer hiesigen Niederlassung, sondern vom Ausland aus erbringen. Die Europäische Kommission monierte diese Einschränkung und klagte schlussendlich: Der freie Markt könne nicht mehr zum Tragen kommen, wenn der ausländische Dienstleister sich in Deutschland niederlässt, denn dann müsse er doch die zulässigen Mindest- und Höchstsätze der HOAI beachten. Mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 missbilligte der EuGH die Bindung an Mindest- und Höchstsätze als ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil für ausländische Marktteilnehmer.

Durch das Urteil des EuGH werden wir Büroinhaber künftig viel mehr den Unternehmer in den Vordergrund stellen müssen als den Entwerfer, der wir vielleicht lieber sein wollen. Der Arbeitsaufwand in der Angebotsphase wird größer, da man frühzeitig festlegen muss, welche Leistungen und Pläne konkret erbracht werden. Auch die Auftraggeber müssen sich bei der Vergabe genau überlegen, welche Leistungen sie benötigen. Denn nur ein wirklich konkretisiertes Leistungsbild ermöglicht, ein Projekt angemessen bepreisen zu können.

Wesentlich dabei ist, die Schnittstellen zu anderen Planern genau zu definieren und Leistungen abzugrenzen, also genau zu fragen: Wer macht was?

Das Angebot muss diese Schnittstellen genau definieren und auch, welche Aufgaben und Plangrundlagen im kalkulierten Preis inbegriffen sind und welche neu bepreist werden, wenn sie später hinzukommen. Denn es macht einen Unterschied, wieviele Varianten man liefert und zu wievielen Besprechungen man geht. In anderen Ländern zum Beispiel gibt es Planlisten, die genau definieren, welche Pläne innerhalb eines Projekts zu erstellen sind.

Derartig klare Vorgaben können auch Vorteile bringen: Wenn wir uns als Berufsstand gemeinsam für klar definierte Leistungsbilder einsetzen, und diese im Zweifel sogar durch AGBs definieren. Diskussionen, die den teils vage formulierten Leistungsbildern der HOAI geschuldet sind, werden dann obsolet. Welche Leistungen inklusive oder extra zu honorieren sind, sollte sich künftig schwarz auf weiß nachlesen lassen.

 

Dieter Pfrommer
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Landschaftsarchitektenleistungen, IHK Region Stuttgart

Zunächst das wenige Positive: Dass die Deckelung des Honorars durch Höchstsätze nicht mehr bindend ist, ermöglicht Auftraggebern und -nehmern bislang in HOAI-Honorartafeln verbindlich verpreiste, aber zu niedrige Tafelwerte auskömmlich bemessen und vergüten zu können – über den Höchstsätzen. Knappe oder nicht auskömmliche Tafelhöchstwerte, etwa für Flächenplanungen mit kleinen anrechen­baren Flächen oder für Objektplanungen im unteren Bereich der anrechen­baren Kosten, sind nicht länger maßgebend. 

Infolge einer Zurücknahme der Bindung von Honoraren zwischen Mindest- und Höchstsätzen der Honorartafeln könnten öffentliche Vergabestellen künftig gezwungen sein, Honorar­angebote auf An­gemessenheit und Auskömmlichkeit zu prüfen und zu werten. Offen bleibt, wie sich dies etablieren wird und ob spekulative Angebote erkannt, entsprechend gewertet und solche Bieter gegebenenfalls (analog zu Bauleistungsvergaben) ausgeschlossen werden. 

Wer gut mit dem Urteil zurechtkommen sollte, sind Dienstleister, die hohe Qualität erbringen und nicht bereit sind, unter Preis anzubieten, sowie Auftraggeber, die dies respektieren beziehungsweise erwarten.

Nun zu den zu erwartenden negativen Auswirkungen des Urteils: Das EuGH missbiligte u. a. den Grundsatz in § 7 Abs. 5 HOAI, dass die zulässigen Mindestsätze zu vergüten sind, sofern nicht bei Auftrags­erteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sich auf verbind­liche Mindestsätze zu berufen, ist damit nicht länger möglich. Ähnlich wie bei Anwälten wird es vertragliche Vorverein­barungen geben müssen, bevor Dienste geleistet werden. Oder: Eine Leistung erfolgt erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist.

Die Erfahrungen in Nachbarstaaten mit vergleichbaren „Deregulierungen“ lassen vermuten, dass sich das Honorarniveau für viele Planungsaufgaben in Deutschland zumindest zeitweise nach unten bewegen wird. Architekten und Ingenieure, die sich bisher wenig damit befassten, müssen künftig vertieft in das Kalkulieren und Verhandeln einsteigen. Auftraggeber, die neue Honorarspannen sehen, die es zu verhandeln gilt, werden – zumindest anfangs – manch einen Dienstleister finden, der für solche Verhandlungen kein Geschick hat. Nach einer Lernphase von voraussichtlich einem Jahrzehnt werden sich die Preise nach den „Allokationseffekten von Angebot und Nachfrage“ eingependelt haben. 

Auch die Architekten- und Ingenieurwettbewerbe könnte es treffen: Weil die erfolgreiche Teilnahme nicht mehr einen Auftrag mit angemessener Vergütung verspricht, könnten sie an Bedeutung verlieren. Ingenieur- und Architektenkammern, Wett­bewerbsberater und die weiteren Sachwalter aufseiten der Auslober werden künftig verstärkt darauf hinwirken müssen, dass zum Auftrags- auch ein konkretes Vergütungsversprechen, beispielsweise der Mittelsatz, erklärt wird.

So kommt es, dass es nach über 40 Jahren mit verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen dem „Markt“ überlassen wird, wie viel Landschaftsarchitektur kostet. Ein Strukturwandel ist absehbar. Die Zahl der Büros wird zurückgehen. Einzelne werden auf andere Tätigkeitsfelder ausweichen. Andere werden sich in größeren Strukturen zusammenschließen, um mit mehr Potenz erfolgreicher aufzutreten. Solche und weitere Mechanismen der Marktbereinigung gab es aber letztlich schon immer. Im Sinne der Planungskultur in Deutschland ist zu hoffen, dass es auch künftig an erster Stelle um Kompetenz und Kreativität gehen wird, nicht nur oder erst nachrangig um den Preis.

 

Alexander Gutzmer
Editorial Director Callwey und Chefredakteur Baumeister

Wie zu erwarten, sieht der Berufsstand die EuGH-Entscheidung kritisch. Der Aufschrei war groß und einhellig. Ich verstehe die Sorgen. Aber man muss eben auch sagen: Freie Märkte sind nun mal ein wesentliches Ziel der europäischen Politik. Die meisten von uns dürften dies prinzipiell auch gutheißen (obwohl gerade im Architekturdiskurs auch gern mal das grundsätzliche Versagen von Marktmechanismen verkündet wird). Wenn man nun aber dieses erklärte Ziel der EU generell für sinnvoll befindet, sollte man dies auch als direkt Betroffener weiter tun.

Die Grundangst vieler Architekten: Durch die neue freie Preisgestaltung sind Dumping-Angeboten Tür und Tor geöffnet. Und klar ist: Es wird neue Anbieter geben, die die eigenen Leistungen unterhalb der bisherigen HOAI-Mindestsätze anbieten. Dies ist eine Herausforderung – für jedes Architekturbüro, aber auch für die Standesvertreter (Kammern etc.). Es gilt nun, mit neuer Verve für die Qualität der eigenen Leistung zu werben. Aber vor allem auch, das eigene Verständnis von Qualität zu erläutern.

Es ist ja richtig, bisher wurden über die Honorarordnung auch Verbraucherschutz und Qualitätssicherung betrieben. Hierfür brauchen wir nun neue Mechanismen. Dies aber ist, anders als es manche Untergangspropheten wahrhaben wollen, möglich. Hier sind im Übrigen auch die Einkäufer von Architekturleistungen gefordert, also Bauherren, Entwickler und Investoren. Sie selber müssen (und werden) merken, dass der Zuschlag für den günstigsten Anbieter nicht automatisch zum besten Ergebnis führt – auch nicht wirtschaftlich. Sie müssen kompetenter werden. So geht, sorry dass ich dieses unpopuläre Wort nochmal verwenden muss, Markt.

Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe nannte das Urteil „enttäuschend“. „Zugunsten des Preises den Rotstift bei der Qualität anzusetzen, das ist auch im Bereich des Bauens verfehlt“, kritisierte er. Und mit Letzterem hat er ja auch Recht. Für mich heißt das aber vor allem: Es ist nun an der gesamten Architektenschaft und der Baubranche, dafür zu sorgen, dass genau das nicht geschieht.

 

Jens Henningsen
bdla-Fachsprecher Ökonomie, Schatzmeister

Das EuGH-Urteil hat eine einschneidende Wirkung für unsere Honorare und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Büros. Eine langjährig bewährte Basis unserer Tätigkeit mit festen Mindest- und Höchstsätzen der HOAI ist hinfällig.

Der bdla wird auf das Urteil mehrgleisig reagieren, um den Berufsstand der Landschaftsarchitekten in dieser Situation zu unterstützen. Zum einen werden wir zusammen mit den Architektenkammern und dem AHO auf politischer Ebene tätig werden. Ziel ist es, die HOAI als staatliche Rechtsverordnung und als Rahmen für Honorarvereinbarungen zu erhalten. Im Sinne angemessener und auskömmlicher Honorare und der Qualitätssicherung liegt hier auch das Interesse der Auftrag­geber. Wir sind uns einig, dass es weiterhin bei der Vergabe von Planungsleistungen nicht nur um den Preis gehen darf. Die Qualitätskriterien müssen weiterhin eine Rolle spielen. Der bdla erarbeitet derzeit Vergabeempfehlungen für freiraumplanerische Leistungen, sie werden mit Vertretern unserer öffentlichen Auftraggeber abgestimmt.

Der Verlust der festen Mindest- und Höchstsätze erfordert jetzt Regelungen für die Vertragsgestaltung und für die projektbezogenen Honorierungen. Der bdla wird dazu mit verschiedenen Fortbildungsangeboten Hilfestellungen anbieten. Den Auftakt bildet das Seminar „Konsequenzen des EuGH-Urteils für die Anwendung der HOAI“ am 23. September 2019 in Berlin. Hier wollen wir die Teilnehmer auf den aktuellen Stand zu rechtlichen und berufs­politischen Konsequenzen bringen. Weiterhin werden wir die Gelegenheit für den Austausch erster Erfahrungen im Kollegenkreis nutzen und weitere Aktivitäten besprechen. 

Nichtsdestotrotz werden sich die Büros wohl auf einen stärkeren Konkurrenzkampf einstellen müssen. Bei der derzeit guten Auftrags­lage mag das zu verschmerzen sein. Wenn die Zeiten wieder schlechter werden und der wirtschaftliche Druck zunimmt, kann es zu einem echten Preiswettbewerb kommen. Wer es noch nicht tut, wird jetzt kalkulieren und seinen Stundenaufwand erfassen müssen. Das Thema Controlling wird einen höheren Stellenwert bekommen. Hierfür bietet der bdla ebenfalls Hilfestellungen an. Insbesondere beim bdla-Wirtschaftsforum werden betriebswirtschaftliche Themen an­gesprochen. Wir werden die Risiken und Konsequenzen des EuGH-Urteils weiter vertiefen, aber auch die Chancen herausarbeiten.

 

Die Meinungen von Dieter Pfrommer und Jens Henningsen erschienen zuerst in der G+L 08/2019 zum Thema Artenschutz als HOAI-Spezial.

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Bordsteinmanagement digitalisiert – wenn Infrastruktur zu Software wird

Ein klassischer Bordstein als unscheinbare, aber essentielle Grenze zwischen Gehweg und Straße.
Digitalisierung transformiert die urbane Infrastruktur und macht sie zur Datenquelle. Foto von the blowup auf Unsplash.

 

Der Bordstein – jahrzehntelang Sinnbild für das Unbewegliche, starre Kante zwischen Verkehrsraum und Gehweg, zwischen Theorie und Praxis der Stadtgestaltung. Doch die Zeiten, in denen er einfach nur Stein war, sind vorbei. Heute wird Bordsteinmanagement digitalisiert – und das bedeutet: Die Infrastruktur selbst wird zur Software, zur Datenquelle, zur Schaltzentrale für urbane Innovation. Wer wissen will, wie smarte Städte tatsächlich funktionieren, kommt an der digitalen Bordsteinkante nicht vorbei.

  • Definition und Entwicklung digitaler Bordsteinmanagement-Systeme als Baustein smarter Städte.
  • Wie Echtzeitdaten und Sensorik die Nutzung und Steuerung von Bordsteinen revolutionieren.
  • Zusammenspiel von Bordsteinmanagement, Urban Digital Twins und Mobilitätsplattformen.
  • Praktische Anwendungsbeispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Rechtliche, organisatorische und technische Herausforderungen bei der Digitalisierung der Infrastruktur.
  • Potenziale: Flexiblere Raumnutzung, mehr Klimaschutz, bessere Verkehrslenkung und höhere Lebensqualität.
  • Risiken und Fallstricke: Kommerzialisierung, algorithmische Verzerrungen, Datenschutz und Governance-Fragen.
  • Konsequenzen für Planung, Verwaltung und das Selbstverständnis der Stadtentwicklung.
  • Ausblick: Warum Bordsteinmanagement erst der Anfang einer neuen urbanen Prozesskultur ist.

Der Bordstein im Wandel – Vom steinernen Ordnungsprinzip zur digitalen Ressource

Wer durch europäische Städte spaziert, sieht sie überall: Bordsteine, als kleine Schwelle zwischen Fahrbahn und Gehweg, als Grenzlinie im öffentlichen Raum. Jahrzehntelang war ihr Daseinszweck klar geregelt – sie teilten, trugen, leiteten das Wasser ab, markierten das Ende des Asphalts und den Anfang des urbanen Lebens. Doch diese scheinbar banalen Steine sind mehr als nur bauliche Trennung. Sie sind hochrelevante Schnittstellen, an denen Mobilität, Logistik, Stadtökologie und soziale Interaktion aufeinandertreffen. Mit dem Aufkommen neuer Mobilitätsformen, städtischer Lieferdienste, Carsharing, Fahrrädern und E-Rollern gerät die alte Ordnung jedoch ins Wanken. Plötzlich reicht es nicht mehr, feste Bordsteinabschnitte für bestimmte Zwecke zu reservieren. Vielmehr müssen sie flexibel, dynamisch und effizient genutzt werden – und das in Echtzeit.

Hier setzt digitales Bordsteinmanagement an. Statt statischer Widmung und dauerhafter Markierung treten jetzt smarte Sensoren, digitale Zwillinge und softwarebasierte Steuerungsmodelle auf den Plan. Was früher als „ruhender Verkehr“ abgetan wurde, ist heute ein hochdynamischer Prozess, der mit Daten gefüttert, von Algorithmen interpretiert und durch Plattformen vermittelt wird. Bordsteine werden zu digitalen Ressourcen, die mit Park-Apps, Lieferrobotern, autonom fahrenden Fahrzeugen und sogar mit dem Energiemanagement der Stadt kommunizieren. Die Digitalisierung macht aus der Kante eine Schaltstelle für urbane Resilienz und Flexibilität.

Diese Entwicklung bringt eine neue Planungskultur mit sich. Während früher die Gestaltung von Bordsteinen im Wesentlichen eine Frage des Straßenquerschnitts, der Norm und der Materialwahl war, steht heute das Management im Fokus: Wer darf wann halten, laden, parken, liefern, verweilen? Welche Prioritäten gelten zu welcher Tageszeit, bei welchem Wetter, in welchem Quartier? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen zunehmend die Lebensqualität, die ökologische Bilanz und die wirtschaftliche Effizienz von Städten.

Besonders spannend ist, dass sich auch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verschieben. Die Hoheit über Bordsteine liegt traditionell bei der Kommune, die Nutzung aber wird immer vielfältiger – und der Missbrauch nimmt zu. Digitale Systeme versprechen hier Transparenz, Kontrolle und Fairness. Sie erfassen, wer wann wie lange einen Bordstein nutzt, ermöglichen dynamische Preismodelle und bieten neue Möglichkeiten für die Durchsetzung von Regeln. Damit wird Bordsteinmanagement zur Spielwiese für Innovationen, aber auch zum Prüfstein für die digitale Governance im öffentlichen Raum.

Auch die Bürger nehmen die Veränderungen wahr, wenn auch oft als Ärgernis: Lieferwagen, die alles blockieren, E-Scooter, die Gehwege verstellen, Sharing-Fahrzeuge, die scheinbar wild verteilt sind. Doch digitale Bordsteinsteuerung kann hier Abhilfe schaffen – vorausgesetzt, sie wird transparent kommuniziert, nachvollziehbar gestaltet und konsequent umgesetzt. Andernfalls droht die digitale Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit, zwischen smarter Stadt und verwirrter Öffentlichkeit.

Software auf der Straße – Wie digitale Bordsteinmanagement-Systeme funktionieren

Die Grundidee digitaler Bordsteinmanagement-Systeme ist ebenso simpel wie revolutionär: Der Bordstein wird nicht mehr als statische Infrastruktur betrachtet, sondern als dynamisches Asset, das in Echtzeit überwacht, gesteuert und vermarktet werden kann. Herzstück sind dabei sensorbasierte Erfassungssysteme, die mithilfe von Kameras, Bodeninduktionsschleifen, IoT-Geräten oder RFID-Technologie die tatsächliche Nutzung der Bordsteinkante dokumentieren. Ergänzt wird das Ganze durch cloudbasierte Plattformen, die die Daten bündeln, analysieren und für verschiedene Nutzergruppen zugänglich machen. Hier laufen Informationen zu Belegungsdauer, Fahrzeugtypen, Lieferzeiten und Verkehrsaufkommen zusammen und werden mit externen Daten wie Wetter, Veranstaltungen oder Baustellen verknüpft.

Diese Daten ermöglichen eine situationsabhängige Steuerung der Bordsteinnutzung. So kann beispielsweise ein Abschnitt vormittags Lieferdiensten vorbehalten sein, mittags als Kurzzeitparkzone dienen und abends Radfahrern sowie Shared Mobility vorbehalten sein. Die Software steuert die Anzeige digitaler Hinweisschilder, informiert Navigationsdienste über aktuelle Verfügbarkeiten und kann sogar automatisch Bußgelder auslösen, wenn die Regeln verletzt werden. Die Verwaltung erhält ein Dashboard, das sämtliche Vorgänge in Echtzeit aufzeigt, und kann auf Basis von Nutzungsstatistiken die Flächen noch effizienter zuteilen.

Ein weiteres technisches Herzstück ist die Integration ins städtische Datenökosystem. Moderne Bordsteinmanagement-Plattformen sind keine Insellösungen mehr, sondern binden sich an Urban Data Platforms, Mobilitätsdatenmarktplätze und insbesondere an Urban Digital Twins an. Letztere sind digitale Abbilder der Stadt, die Datenströme aus verschiedensten Quellen aufnehmen, visualisieren und für Simulationen nutzen. So kann die Stadtverwaltung auf Knopfdruck verschiedene Szenarien durchspielen: Was passiert, wenn eine Straße gesperrt wird? Wie wirkt sich eine neue Lieferzone auf den Verkehrsfluss aus? Welche Effekte hätte eine temporäre Umwidmung auf die Luftqualität?

Ein aktuelles Beispiel aus Deutschland: In Hamburg wird ein digitales Bordsteinmanagement im Rahmen des Projekts „Smart City Hamburg“ getestet. Sensoren erfassen hier die Belegung von Ladezonen und Parkplätzen. Über eine zentrale Plattform können Logistikunternehmen Zeitfenster reservieren, die Stadt kann Engpässe erkennen und flexibel reagieren. In München wiederum werden Bordsteine digital kartiert, um sie gezielt Radfahrern und Lieferdiensten zuzuweisen – ein echter Paradigmenwechsel im Umgang mit öffentlichem Raum.

Hinter den Kulissen sind es oft Start-ups und Tech-Unternehmen, die die technische Infrastruktur liefern. Sie bieten White-Label-Lösungen für Kommunen an, entwickeln KI-basierte Optimierungsalgorithmen und sorgen für die nötige Datensicherheit. Doch der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Zusammenarbeit mit Verwaltung, Stadtplanung, Mobilitätsanbietern und Bürgern – denn nur so entsteht ein System, das nicht nur technisch funktioniert, sondern auch stadtverträglich ist.

Urban Digital Twins und die neue Prozessarchitektur der Stadt

Im Zentrum der Digitalisierung des Bordsteinmanagements steht die Verzahnung mit Urban Digital Twins. Diese digitalen Stadtzwillinge sind keine bloßen 3D-Visualisierungen, sondern intelligente, datengetriebene Werkzeuge, die die Komplexität urbaner Prozesse abbilden. Sie ermöglichen es, den öffentlichen Raum nicht nur statisch zu planen, sondern in dynamischen Szenarien zu simulieren. Das Bordsteinmanagement wird damit Teil eines größeren Ganzen: Es ist Schnittstelle zwischen Verkehrsplanung, Flächenmanagement, Energieinfrastruktur und sogar Klimaanpassung. Wenn ein Bordstein digitalisiert wird, können seine Daten mit Wettermodellen, Verkehrsströmen und Nutzerverhalten verknüpft werden – und eröffnen damit ein bislang ungekanntes Maß an Steuerbarkeit und Flexibilität.

Die Möglichkeiten sind enorm: In Zürich werden beispielsweise mit dem Urban Digital Twin unterschiedliche Flächenbedarfe entlang der Bordsteine je nach Tageszeit, Wetter und Veranstaltungssituation simuliert und daraus adaptive Nutzungskonzepte entwickelt. In Wien werden digitale Zwillinge genutzt, um die Auswirkungen neuer Lieferzonen auf das Mikroklima oder den Fußgängerverkehr zu analysieren. Städte wie Rotterdam oder Helsinki koppeln das Bordsteinmanagement mit Klimadaten, um bei Starkregenereignissen temporäre Ladezonen freizugeben oder Parkflächen zu entsiegeln.

Ein entscheidender Vorteil: Die Stadt kann auf Basis von Echtzeitdaten nicht nur reagieren, sondern proaktiv steuern. So wird beispielsweise bei drohender Überlastung automatisch eine Lieferzone für den Individualverkehr gesperrt, während alternative Flächen für Sharing-Dienste freigegeben werden. Auch die Integration von Bürgerfeedback ist möglich – etwa durch Apps, die melden, wenn bestimmte Bordsteinabschnitte regelmäßig blockiert oder falsch genutzt werden. Das schafft Transparenz, Akzeptanz und letztlich eine höhere Lebensqualität.

Doch mit dem Potenzial wachsen auch die Anforderungen: Urban Digital Twins verlangen nach interoperablen Schnittstellen, standardisierten Datenformaten und klaren Governance-Strukturen. Wer entscheidet, welche Daten wie genutzt werden dürfen? Wer garantiert die Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre? Und wie lässt sich verhindern, dass kommerzielle Interessen überhandnehmen? Diese Fragen sind nicht nur technischer, sondern vor allem politischer und ethischer Natur. Sie betreffen das Selbstverständnis der Stadt als Gemeinwohlakteur und fordern eine neue Kultur der digitalen Verantwortung.

Dennoch ist klar: Ohne die Integration ins digitale Stadtmodell bleibt Bordsteinmanagement ein Flickenteppich. Erst die Verbindung mit Urban Digital Twins eröffnet das volle Potenzial für resiliente, adaptive und lebenswerte Städte. Die Kunst liegt darin, Technik, Planung und Beteiligung so zu verzahnen, dass daraus eine neue Prozessarchitektur entsteht – eine, in der der Bordstein nicht trennt, sondern verbindet.

Herausforderungen und Stolpersteine im digitalen Bordsteinmanagement

So vielversprechend die Digitalisierung des Bordsteinmanagements klingt, so groß sind die Herausforderungen, die auf Städte und Planer warten. Da ist zunächst die Frage der Standardisierung: Unterschiedliche Sensorik, proprietäre Softwarelösungen und inkompatible Datenformate machen es schwer, einheitliche Systeme zu etablieren. Viele Kommunen experimentieren mit Insellösungen, die kaum skalierbar sind und schnell an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt die Unsicherheit in Bezug auf Datenschutz und Datensouveränität. Wer darf auf die generierten Daten zugreifen? Wie werden personenbezogene Informationen geschützt? Und wie lässt sich verhindern, dass sensible Daten in die Hände von Akteuren gelangen, die weniger an Gemeinwohl als an Profit interessiert sind?

Ein weiteres Problemfeld ist die Finanzierung. Während die Privatwirtschaft großes Interesse an der Monetarisierung von Bordsteinflächen hat – etwa durch dynamische Parkgebühren oder Bevorzugung bestimmter Mobilitätsdienste – fehlt es auf kommunaler Seite oft an Ressourcen, Know-how und strategischem Willen, die Systeme selbst zu betreiben. Das öffnet die Tür für Public-Private-Partnerships, birgt aber auch die Gefahr, dass die Kontrolle über den öffentlichen Raum schleichend an private Anbieter abgegeben wird. Die Folge: Ein digitaler Flickenteppich, bei dem die Stadt zur Serviceplattform für kommerzielle Interessen wird.

Auch organisatorisch sind viele Verwaltungen noch nicht auf die neue Komplexität vorbereitet. Bordsteinmanagement war bislang Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, der Bauverwaltung oder des Ordnungsamts – jetzt braucht es interdisziplinäre Teams, die IT, Stadtplanung, Verkehrsmanagement und Recht zusammenbringen. Neue Kompetenzen in Datenanalyse, Softwareentwicklung und Beteiligungsformaten sind gefragt. Das Umdenken ist groß – und nicht immer willkommen.

Nicht zuletzt drohen auch soziale und gesellschaftliche Risiken. Wenn algorithmische Steuerung entscheidet, wer wann wo halten oder liefern darf, besteht die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Nutzergruppen. Ältere Menschen, kleine Gewerbetreibende oder sozial Schwächere könnten benachteiligt werden, wenn sie den Zugang zu digitalen Buchungs- oder Reservierungssystemen nicht beherrschen oder sich die Nutzungsgebühren nicht leisten können. Die Gefahr eines „technokratischen Bias“ ist real – und verlangt nach Ausgleichsmechanismen, die Fairness und Teilhabe sichern.

Schließlich bleibt die Frage der Akzeptanz. Digitale Bordsteinsteuerung ist erklärungsbedürftig und stellt gewohnte Routinen infrage. Nur wenn Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit gemeinsam an der Ausgestaltung arbeiten, kann die Digitalisierung tatsächlich zu einer Verbesserung führen. Sonst bleibt sie ein weiteres Beispiel für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Smart-City-Initiativen, die am Alltag der Menschen vorbeigehen.

Neues Selbstverständnis: Bordsteinmanagement als Treiber urbaner Transformation

Wer Bordsteinmanagement digitalisiert, digitalisiert nicht nur einen Randbereich der Infrastruktur – er definiert das Verhältnis von Raum, Daten und Gesellschaft neu. Der Bordstein wird zur Plattform, auf der sich die Zukunft der Stadt verhandelt. Das verlangt nach neuen Rollenbildern für Planer, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Planer müssen lernen, nicht nur in Baukörpern und Querschnitten, sondern in Prozessen, Datenströmen und adaptiven Nutzungsszenarien zu denken. Die Verwaltung muss sich als Moderator und Gestalter digitaler Plattformen verstehen, nicht nur als Regulierer. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Gemeinwohlorientierung auch im digitalen Zeitalter zu sichern und der Versuchung der Kommerzialisierung zu widerstehen.

Gleichzeitig eröffnen sich enorme Chancen. Ein flexibles, datenbasiertes Bordsteinmanagement kann nicht nur die Verkehrsflüsse optimieren, sondern auch Flächen entsiegeln, neue Aufenthaltsqualitäten schaffen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Temporäre Umwidmungen, adaptive Nutzungskonzepte und partizipative Entscheidungsprozesse werden möglich. Die Stadt wird zu einem lernenden System, das auf Veränderungen reagieren und seine Ressourcen effizienter einsetzen kann.

Entscheidend ist, dass die Digitalisierung nicht zum Selbstzweck wird. Sie muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Das bedeutet: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Beteiligung müssen zentrale Prinzipien sein. Wer digitale Bordsteinsteuerung als Black Box versteht, wird scheitern. Wer sie als Chance für mehr Teilhabe und Lebensqualität begreift, kann die Zukunft der Stadt aktiv gestalten.

Der Sprung von der physischen zur digitalen Infrastruktur ist kein einfacher – aber er ist unausweichlich. Die Herausforderungen der Urbanisierung, des Klimawandels und der Mobilitätswende lassen sich mit analogen Werkzeugen allein nicht mehr bewältigen. Digitale Bordsteinmanagement-Systeme sind deshalb mehr als ein technisches Add-on. Sie sind ein Ausdruck neuen urbanen Denkens, das Stadt als Prozess, als Plattform und als Gemeinschaft versteht.

Die Frage ist nicht mehr, ob Bordsteinmanagement digitalisiert wird – sondern wie, von wem und mit welchem Ziel. Wer sich dieser Debatte verweigert, riskiert den Anschluss. Wer sie offensiv gestaltet, kann Vorreiter einer neuen, datengetriebenen, aber menschlichen Stadtentwicklung werden. Die digitale Bordsteinkante ist erst der Anfang.

Zusammenfassung: Die Digitalisierung des Bordsteinmanagements markiert einen Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung. Was früher eine Frage von Steinen und Markierungen war, wird heute zum datengetriebenen Prozess, der Flexibilität, Effizienz und Lebensqualität in den Mittelpunkt rückt. Durch die Verzahnung mit Urban Digital Twins und anderen digitalen Plattformen entstehen neue Möglichkeiten für adaptive, gerechte und nachhaltige Nutzung des öffentlichen Raums. Gleichzeitig stellen sich komplexe Fragen zu Datenschutz, Governance und sozialer Gerechtigkeit. Wer den Wandel aktiv gestaltet, kann die Stadt von morgen lebenswerter, smarter und gerechter machen. Der Bordstein wird zum Symbol einer neuen urbanen Prozesskultur – und zur Bühne, auf der Zukunft verhandelt wird. Wo, wenn nicht hier, zeigt sich, dass Stadt längst mehr ist als nur gebaute Umwelt: Sie ist Software, Plattform und Gemeinschaft zugleich.

 

G+L im Mai 2019: Tourismus

“Authentizität wird für Touristen immer wichtiger”

Barcelona, Venedig oder auch Prag sind typische Beispiele europäischer Städte, die mit den Folgen von Massentourismus kämpfen. In der Maiausgabe der Garten + Landschaft zum Thema „Tourismus“ diskutieren wir anhand konkreter Projekte und Städte Strategien, die entsprechende Formen von Tourismus unterstützen oder auch unterbinden. Wir stellen Best Practices vor und begeben uns auf die Suche nach passenden Instrumenten, die die Stadtentwicklung für sich nutzen kann. G+L-Redakteurin Theresa Ramisch erklärt hier, warum die Arbeit an der zweiten Ausgabe der “Städte für Morgen”-Serie Ihr Reiseverhalten verändert hat.

Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie an Touristen denken? Ich denke da an Reisegruppen in Funktionshosen, die von schwebenden Regenschirmen angeführt werden. Oder an Männercliquen in Motto-T-Shirts, die aus Hop-on-Hop-off-Bussen springen und ins nächste Wirtshaus einkehren. Nicht zu vergessen die Partnerlook-Paare, die sich im Café am Platz Sahneschnitten und Cappuccino bestellen – ob sie nun in Rom, Leipzig oder Kopenhagen urlauben. Kein wirklich positiv besetztes Bild, oder?

Dabei reise auch ich wirklich gerne. Doch sehe ich mich eher als den stillen Teilhaber: Ich möchte nicht auffallen, eine Stadt möglichst wie ein Einheimischer erleben. Reiseführer und Kamera sicher in der Tasche verstaut, ziehe ich durch die Quartiere. Ich bin kein typischer Tourist. Zumindest dachte ich das. Die Arbeit mit dem vorliegenden Heft hat mich eines Besseren belehrt.

Tatsächlich wird Authentizität für Touristen immer wichtiger: Sie wollen, wie ich, eine Stadt aus Perspektive der Einheimischen wahrnehmen, wollen wie sie wohnen, die gleichen Bars, Clubs und Cafés besuchen. An unseren Städten und Regionen geht das nicht spurlos vorbei, sie passen sich der veränderten Nachfrage an. Wie das konkret aussieht, wie sich Tourismus auf Raum auswirkt und wie Gemeinden und Städte reagieren können, sollten und müssen – damit beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe, in dem zweiten Teil der diesjährigen Mini-Serie „Städte für Morgen“.

“Unsere Städte müssen jetzt auf die Dynamiken reagieren”

Im Interview fragen wir den Tourismusberater Alexander Schuler, wo Verwaltungen ansetzen müssen. Die Tourismuszahlen nehmen stetig zu und das Verhalten der Reisenden hat sich verändert. Nicht zuletzt wegens des Smartphones. Aus Schulers Perspektive ist deshalb die Digitalisierung für die meisten Kommunen die größte Herausforderung, Prozesse kommen nur schwer ins Rollen. Parallel haben es viele Städte versäumt, ihre Bewohner und deren Interessen beim Tourismusmanagement in den Fokus zu stellen. „Kommunikation nach innen“ ist die Zauberformel, die Alexander Schuler für einen nachhaltigen Tourismus propagiert.

„Wir sind alle Touristen“ lautet der Kommentar meiner Kollegin Vanessa Kanz. Und ja, sie hat Recht damit. Mich hat diese Erkenntnis animiert, den Tourist in mir infrage zu stellen. Bei meiner nächsten Reise buche ich über Fairbnb. Das ist schon ein guter Anfang, aber natürlich ändere ich allein nicht das System. Unsere Städte müssen jetzt auf die Dynamiken reagieren.

Noch eine Notiz am Rande: Fällt Ihnen die musikalische Note unserer Ausgabe auf ? Das war keine Absicht, hat uns aber dazu inspiriert, einen Spotify-Account einzurichten, mit dem wir für Sie – passend zur jeweiligen Ausgabe – künftig Songs zusammenstellen, die man beim Lesen unserer Hefte wunderbar hören kann. Hier finden Sie die Playlist zur aktuellen Ausgabe.

Sie wollen die aktuelle G+L bestellen oder einen Blick hineinwerfen? Hier geht’s zum Shop!

Die letzte Ausgabe der Mini-Serie “Städte für Morgen” zum Thema “Nachhaltige Wohnquartiere” können Sie hier erwerbenauch als praktisches Mini-Abo.