Das Umweltbundesamt veröffentliche dazu bereits 2017 eine Publikation mit dem Titel „Die Stadt für Morgen“. Darin benennt die Abteilung für Verkehr, Lärm und räumliche Entwicklung Herausforderungen, aber auch Maßnahmen, um die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele Deutschlands und der Europäischen Union zu erfüllen. Dabei haben sich acht übergeordnete Themenbereiche herauskristallisiert. Diese sind in verschiedenen Themenkomplexen zusammengefasst.
Die Handlungsfelder „Gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ und „Soziodemografische Entwicklungen“ haben dabei beispielsweise einen wesentlichen Einfluss auf die Mobilität, sind jedoch gleichsam schwerer zu steuern und werden untergeordnet behandelt. Demgegenüber stehen Aufgabenfelder, die durch Maßnahmen aktiv positiv beeinflusst werden können. Der Baustein „Politische und rechtliche Rahmenbedingungen“ schlägt etwa die Ausweisung von Geschwindigkeits- und Zufahrtsbegrenzungen vor. Unter dem Aspekt „Technologische Entwicklungen“ wird der Einsatz elektrischer beziehungsweise emissionsarmer Fahrzeugflotten angeregt. Der Themenbereich „Ökonomische Rahmenbedingungen und Instrumente“ fordert finanzielle Anreize oder Abschreckungen wie etwa die Erhebung von Infrastrukturnutzungsbeiträgen.
Unter dem Schlagwort „Verkehrsinfrastruktur und -angebot“ ist die Planung, Bereitstellung und Integration nachhaltiger Verkehrsangebote und Infrastrukturen in der Stadt vorgesehen. Der Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und des Öffentlichen Nahverkehrs, die Schaffung von Carsharing-Angeboten oder die Entwicklung multimodaler Mobilitätsplattformen soll laut Umweltbundesamt Abhilfe schaffen. Das Handlungsfeld „Siedlungsstruktur und -entwicklung sowie Stadt- und Regionalplanung“ zeigt schließlich Spielräume auf regionaler und städtischer Ebene auf. Die grundlegende Entwicklung autoarmer und -freier Wohnquartiere, die Integration von Umweltplanung und die Schaffung nachhaltiger, interkommunaler Gewerbegebiete sind beispielhafte Maßnahmen.