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Grüne Sehnsucht im Parc du Champ de Mars

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Zwischen zwei symmetrischen Esplanaden, auf der Brücke Pont d’Iéna, verbannt der Entwurf den Pkw-Verkehr und bepflanzt die Brücke mit 26 Bäumen. (Foto: MIR for GP+B)
Zwischen zwei symmetrischen Esplanaden, auf der Brücke Pont d’Iéna, verbannt der Entwurf den Pkw-Verkehr und bepflanzt die Brücke mit 26 Bäumen. (Foto: MIR for GP+B)
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Paris macht sich warm und bereitet sich auf die Olympischen Sommerspiele 2024 vor. Für das Großevent baut die Stadt ihr Verkehrsnetz aus, dichtet im Großraum nach und ordnet die öffentlichen Räume neu. Darunter auch das 54-Hektar-Areal rund um den Eiffelturm. Letztes Jahr lobte die Stadt den internationalen Wettbewerb zur Renovierung des Parc du Champ de Mars aus. Diesen hat nun das britische Büro Gustafson Porter + Bowman für sich entschieden. 

“OnE” – eine Promenade zwischen Ost und West

Der französische Philosoph und Schriftsteller Roland Barthes definiert ihn 1964 als „regard, objet, symbole”. „Die eiserne Dame – la dame de fer“ nennen ihn die Pariser. Entstanden im Rahmen der historischen Weltausstellung auf dem Champ de Mars, ist der Pariser Eiffelturm seit 1889 das Wahrzeichen der französischen Grandeur. Mit seinen 324 Metern Höhe gilt der Turm als Symbol der französischen Kultur und steht sowohl für den Erfolg der revolutionären Ideale als auch für die Durchsetzung der Moderne in der westlichen Welt. Und obwohl der Turm mit seinen jährlich sieben Millionen Besuchern weit hinter Notre-Dame oder Sacré- Coeur liegt, ist der Eiffelturm jährlich Ziel für 30 Millionen Parisbesucher.

Die von Touristen zertretenen Wege, Wiesen und Plätze im umliegenden Parc du Champ de Mars sind hier Realität. Genauso wie die von vielen Parisern für Picknicks und Freizeitaktivitäten stark beanspruchten Freiflächen. Unzählige Demonstrationen und Veranstaltungen tun den Rest. Der Park und seine Infrastrukturen, so wie sie aktuell bestehen, sind folglich in einem sehr schlechten Zustand. 

2024 finden die Olympischen Sommerspiele in der Stadt statt, sie rechnet mit Millionen von Besuchern. Um diesen am Eiffelturm Herr zu werden, kündigte die Bürgermeisterin Anne Hidalgo 2018 einen internationalen Wettbewerb zur Revitalisierung des Areals an. Die 54 Hektar, verteilt auf drei Pariser Arrondissements zwischen der Place du Trocadéro nördlich, dem Pont de Bir-Hakeim westlich, der École militaire südlich und dem Pont de l’Alma östlich, sollten vollkommen neu gedacht werden. 42 Entwürfe wurden eingereicht. Diesen Mai entschied sich die Stadt, das von Gustafson Porter + Bowman geleitete Team mit der Ausführung zu betrauen. Unter dem Projekt „OnE“ gruppiert das britische Landschaftsarchitekturbüro unter sich eine multidisziplinäre Gruppe von 25 Büros und Beratern, zu denen unter anderen die Architekten Chartier Corbasson, die Stadtplaner SATHY und die Ingenieure Bollinger + Grohmann zählen. OnE – das steht in erster Linie für eine durchgehende Verbindung – in Form einer Promenade – des Westens des Areals mit dem Osten, des „O – Ouest“ mit dem „E – Est“ auf Französisch. Um diese Verbindung zu schaffen, plante die Bürogemeinschaft eine Sequenz von Grün-und Fußgängerzonen ein, die die historische West-Ost-Achse des Parks respektieren und das Ensemble am Ende der Bauarbeiten nach dem Parc de la Vilette zum zweitgrößten Park der Innenstadt machen. 

Den vollständigen Text lesen Sie in Ga+La 12/2019. 

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Zwischen Genehmigung und Gestaltung – wie das Bauordnungsrecht Innovation blockieren kann

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Juristenhammer auf Holz, symbolisch für die rechtlichen Hürden und den Einfluss des Bauordnungsrechts auf Innovationen im Bauwesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen als Innovationsbremse in der Stadtplanung. Foto von Sasun-Bughdaryan
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Genehmigungsprozesse in der Stadtplanung – klingt nach trockener Bürokratie, ist aber oft der geheime Showstopper für innovative Stadtgestaltung. Zwischen mutigen Entwürfen und ihrer Realisierung stehen nicht selten Gesetzesparagrafen, Bauordnungen und behördliche Routinen, die Kreativität eher bremsen als beflügeln. Wer wissen will, warum und wie das deutsche Bauordnungsrecht zum Innovationsfilter wird, findet hier fundierte Antworten, fachliche Einordnung und einen optimistischen Blick auf Wege aus dem Paragrafendschungel.

  • Einführung in das Bauordnungsrecht und seine Rolle als Schaltstelle zwischen Genehmigung und Gestaltung urbaner Räume
  • Analyse typischer Konfliktfelder zwischen innovativen Planungsansätzen und rechtlichen Vorgaben
  • Fallstudien und Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum, die Hürden und Chancen illustrieren
  • Erörterung der Wechselwirkung zwischen rechtlicher Planungssicherheit und gestalterischer Freiheit
  • Einblick in aktuelle Reformdebatten, Normungsprozesse und internationale Perspektiven
  • Diskussion über die Rolle von Verwaltungskultur, Ermessensspielräumen und Partizipation
  • Strategien für Planer und Kommunen, um Innovationsblockaden zu überwinden
  • Reflexion über den notwendigen Kulturwandel für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung
  • Abschließende Bewertung und Ausblick auf die Evolution von Bauordnungsrecht und Gestaltungsspielräumen

Bauordnungsrecht: Hüter der Ordnung oder Innovationsbremse?

Das deutsche Bauordnungsrecht ist ein Fels in der Brandung der Stadtplanung – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Denn seine zentralen Prinzipien, von der Gefahrenabwehr über die Sicherung von Mindeststandards bis hin zum Schutz des öffentlichen Interesses, sind historisch gewachsen und tief in der DNA unserer Städte verankert. Doch so unverrückbar diese Normen erscheinen mögen, so ambivalent ist ihre Wirkung für die moderne Stadtgestaltung. Während sie einerseits für Verlässlichkeit, Planbarkeit und Gleichbehandlung sorgen, verwandeln sie sich in der Praxis nicht selten in einen undurchdringlichen Dschungel aus Vorschriften, Normen und Auslegungen, der Innovationen erschwert oder sogar verhindert.

Ein Blick auf die Bauordnung eines beliebigen Bundeslandes genügt, um die Komplexität zu erahnen: Von Abstandsflächen über Brandschutzanforderungen und Belichtungsnormen bis hin zu Stellplatzverordnungen und Gestaltungssatzungen reicht das Arsenal bauordnungsrechtlicher Instrumente. Jede dieser Vorschriften verfolgt ein spezifisches Ziel, oft mit guten Gründen. Doch die Summe der Einzelregeln erzeugt ein System, das schwerfällig auf Veränderungen reagiert und den Spielraum für kreative, nachhaltige oder experimentelle Lösungen eng begrenzt.

Gerade im Kontext von Nachverdichtung, Klimaanpassung oder neuer Mobilitätskonzepte stoßen Planer immer wieder an bauordnungsrechtliche Grenzen. Ein grünes Dach? Prima Idee, aber was sagt die Feuerwehr zur Zugänglichkeit bei Brand? Wohnnutzung im Erdgeschoss eines Gewerbebaus? Theoretisch machbar, praktisch aber oft ein Spießrutenlauf durch Nutzungsvorgaben und Lärmschutzauflagen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern – und illustriert ein Grunddilemma: Zwischen dem legitimen Bedürfnis nach Schutz und Ordnung und dem Wunsch nach Innovation klafft eine Lücke, die sich selten elegant, sondern meist nur mühsam überbrücken lässt.

Hinzu kommt die föderale Vielfalt: Bauordnungen sind Ländersache, ihre Auslegung liegt bei den Kommunen. Was in München geht, kann in Düsseldorf unmöglich sein – und umgekehrt. Diese Fragmentierung erschwert nicht nur die Verbreitung guter Lösungen, sondern bremst auch Investitionen und Innovationsbereitschaft. Denn wer will schon riskieren, dass ein preisgekröntes Konzept an der Landesgrenze scheitert, weil hier andere Regeln gelten als dort?

All das führt zu einer paradoxen Situation: Während Städte und Gemeinden nach Lösungen für die Transformation ihrer Räume suchen, steht das Bauordnungsrecht oft wie ein Wächter vor dem Tor zur Zukunft – mit dem Schlüssel in der Hand, aber selten der Lust, ihn zu drehen. Wer wirklich gestalten will, muss also nicht nur planen, sondern auch verhandeln, überzeugen und manchmal schlicht Geduld haben.

Innovative Stadtgestaltung: Wunsch trifft Wirklichkeit im Paragrafendschungel

Es gibt sie, die Leuchtturmprojekte, die zeigen, was möglich wäre – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Doch gerade weil sie so selten sind, lohnt sich der genaue Blick auf die typischen Fallstricke, die das Bauordnungsrecht für innovative Planungen bereithält. Ein klassisches Beispiel sind multifunktionale Gebäude, die Wohnen, Arbeiten und Freizeit unter einem Dach vereinen wollen. Die Idee klingt nach Urbanität par excellence, prallt aber schnell auf Nutzungstrennungen, Stellplatzpflichten und bauliche Richtwerte, die aus einer anderen Epoche zu stammen scheinen.

Oder nehmen wir den Umgang mit neuen Baumaterialien und Bauweisen: Strohballenhäuser, Holzhochhäuser, modulare Systeme – allesamt Technologien, die ökologisch und gestalterisch überzeugen könnten, aber häufig an bauordnungsrechtlichen Vorgaben zerschellen. Brandschutz, statische Nachweise und Zulassungsverfahren sind hier die klassischen Stolpersteine. Wer als Planer etwas Neues wagen will, muss nicht nur entwerfen, sondern auch ein halbes Jurastudium absolvieren oder sich mit Spezialisten für Baurecht verbünden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven – und schreckt insbesondere kleine Büros und Kommunen ab, die solche Ressourcen schlicht nicht haben.

Ein weiteres Konfliktfeld ist die bauliche Verdichtung in gewachsenen Stadtquartieren. Hier treffen neue Wohn- oder Mobilitätskonzepte auf bestehende Abstandsflächen, Belichtungsanforderungen oder Lärmschutzvorschriften, die im Zweifel immer den Bestand schützen und Innovationen ausbremsen. Die Folge: Nachverdichtung bleibt oft Stückwerk, experimentelle Konzepte wie Tiny Houses, Co-Housing oder Urban Gardening werden zur Ausnahme, nicht zur Regel.

Besonders knifflig wird es, wenn unterschiedliche Normen kollidieren. Ein Beispiel: Die Förderung von Fassadenbegrünung ist vielerorts politisch gewollt, stößt aber in der Genehmigungspraxis auf Bedenken des Denkmalschutzes oder der Bauaufsicht. Oder: Die Einführung von Mobilitätsstationen im öffentlichen Raum scheitert an unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Zulassungen oder schlicht an der Angst, Präzedenzfälle zu schaffen. Die Botschaft: Wer Neues will, muss kämpfen – und häufig auf dem Rechtsweg für jedes Quäntchen Gestaltungsspielraum streiten.

Doch der Innovationsstau ist kein Naturgesetz. Immer wieder gelingen Ausnahmen, weil engagierte Planer, Verwaltungsexperten und Juristen gemeinsam Lösungen suchen, Ermessensspielräume ausloten und neue Wege in der Auslegung der Vorschriften gehen. Diese „kreative Rechtspraxis“ bleibt aber oft ein individueller Kraftakt, der selten zum Standard wird. Die große Herausforderung besteht darin, solche Ansätze zu systematisieren und in die Breite zu tragen – damit Innovation nicht Glückssache bleibt, sondern zur planbaren Option wird.

Rechtliche Planungssicherheit versus gestalterische Freiheit: Ein Spannungsfeld im Wandel

Warum ist das Bauordnungsrecht so schwerfällig? Die Antwort liegt in seiner DNA: Es soll Sicherheit schaffen, Risiken minimieren und gleiche Bedingungen für alle garantieren. Das ist grundsätzlich sinnvoll, führt aber dazu, dass neue Entwicklungen erst dann zugelassen werden, wenn sie vollumfänglich geprüft, genehmigt und normiert sind. Für die klassische Stadtplanung, die in langen Zyklen denkt, war das lange kein Problem. Doch in Zeiten von Klimawandel, Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel ist diese Trägheit zum Hemmschuh geworden.

Planer und Städte stehen zunehmend unter dem Druck, schneller auf Veränderungen zu reagieren, nachhaltige und resiliente Lösungen zu entwickeln und dabei eine Vielzahl von Interessen zu berücksichtigen. Das Bauordnungsrecht aber bleibt oft auf dem Stand der letzten großen Reform, die im Zweifel schon wieder ein Jahrzehnt zurückliegt. Die Folge ist ein Auseinanderdriften von Planungsrealität und Rechtsrahmen – mit allen negativen Konsequenzen für Innovation und Investitionsbereitschaft.

Hinzu kommt, dass die Bauordnungsämter in vielen Kommunen personell und strukturell überfordert sind. Die Bearbeitung neuer, komplexer Anträge dauert oft Monate, weil die Prüfschemata nicht auf Innovationen ausgelegt sind. Für Planer bedeutet das: Unsicherheit, Verzögerungen und das Risiko, dass ein ambitioniertes Konzept am Ende an Formalien scheitert. Gerade in wachsenden Städten oder Transformationsquartieren ist das ein massives Problem, weil hier eigentlich Tempo und Flexibilität gefragt wären.

Doch die Kehrseite der Medaille darf nicht übersehen werden. Rechtliche Planungssicherheit ist für Investoren, Gebäudeeigentümer und die Öffentlichkeit ein hohes Gut. Sie schützt vor Willkür, schafft Vertrauen und verhindert Fehlentwicklungen, die sich später teuer rächen könnten. Der Wunsch nach mehr gestalterischer Freiheit muss also immer mit dem Bedürfnis nach Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Schutz öffentlicher Interessen ausbalanciert werden.

Die spannende Frage lautet daher: Wie lässt sich dieses Spannungsfeld produktiv gestalten? Wie können Normen so weiterentwickelt werden, dass sie Innovation nicht verhindern, sondern befördern – ohne die berechtigten Schutzinteressen aufzugeben? Genau hier setzen aktuelle Reformdebatten an, die von flexibleren Abstandsregelungen über experimentelle Bebauungspläne bis hin zu digitalen Genehmigungsverfahren reichen. Doch der Weg von der guten Idee zur gelebten Praxis ist lang – und führt immer wieder zurück zum Ausgangspunkt: dem Willen, Gestaltungsspielräume auch wirklich zu nutzen.

Neue Wege: Reformdiskussionen, internationale Perspektiven und der Ruf nach Kulturwandel

Die Unzufriedenheit mit dem Status quo ist längst nicht mehr auf Fachkreise beschränkt. Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordern gleichermaßen ein Update des Bauordnungsrechts, das den Herausforderungen der Gegenwart gerecht wird. In vielen Bundesländern laufen Reformprozesse, die etwa die Digitalisierung der Bauanträge, die Flexibilisierung von Nutzungsvorgaben oder die Einführung von Experimentierklauseln vorantreiben sollen. Auch auf Bundesebene wird im Zuge der Baugesetzbuch-Novellen immer wieder über eine Harmonisierung der Landesbauordnungen diskutiert – bislang mit überschaubarem Erfolg.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass andere Länder durchaus mutiger agieren. In den Niederlanden etwa ermöglichen sogenannte „Experimentierräume“ befristete Ausnahmen von bestimmten Vorschriften, um innovative Projekte zu erproben. In Dänemark und Schweden setzen Städte auf digitale Planungsplattformen, die Beteiligung, Genehmigung und Monitoring miteinander verzahnen. Und selbst in der Schweiz, wo baurechtliche Strenge zum guten Ton gehört, gibt es Modelle für kooperative Planungsprozesse, die mehr Flexibilität zulassen, ohne die Grundprinzipien aufzugeben.

Was lässt sich daraus lernen? Zunächst, dass das Problem kein deutsches Monopol ist – aber auch, dass Mut zur Veränderung gefragt ist. Denn Reformen des Bauordnungsrechts sind immer ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit. Sie gelingen nur, wenn Verwaltung, Politik und Planer gemeinsam neue Wege denken und bereit sind, gewohnte Routinen zu hinterfragen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Änderung von Paragrafen, sondern vor allem ein Kulturwandel in den Köpfen: Weg von einer defensiven Genehmigungspraxis, hin zu einer proaktiven, lösungsorientierten Verwaltungskultur, die Innovation als Chance begreift.

Ein Schlüssel liegt in der Nutzung digitaler Werkzeuge, die Prozesse transparenter, schneller und nachvollziehbarer machen können. Digitale Zwillinge, Open-Source-Plattformen oder automatisierte Prüfroutinen sind kein Allheilmittel, können aber dazu beitragen, Komplexität zu beherrschen und Ermessensspielräume sichtbar zu machen. Gleichzeitig braucht es mehr Qualifizierung, Austausch und Vernetzung zwischen den Akteuren – denn Innovationsblockaden entstehen oft aus Unkenntnis, Unsicherheit oder fehlender Kommunikation.

Die große Hoffnung: Je mehr Beispiele für gelungene Innovationen es gibt, desto größer wird der Druck auf das System, sich zu öffnen. Pilotprojekte, Experimentierräume und neue Allianzen zwischen Verwaltung, Planern und Zivilgesellschaft können als Katalysatoren wirken. Entscheidend ist, dass diese Ansätze nicht im Einzelfall steckenbleiben, sondern systematisch ausgewertet und in die Breite getragen werden. Nur so kann aus dem berühmten deutschen Paragrafendschungel ein kreativer Nährboden für die Stadt der Zukunft werden.

Strategien und Ausblick: Vom Paragrafen zur Planungsfreiheit

Wie können Planer, Städte und Kommunen konkret mit den Herausforderungen des Bauordnungsrechts umgehen? Ein erster Ansatzpunkt ist die frühzeitige und enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten – von der ersten Skizze bis zur Baugenehmigung. Je früher innovative Ansätze mit den zuständigen Ämtern abgestimmt werden, desto größer ist die Chance, gemeinsam Lösungen zu finden und Ermessensspielräume intelligent zu nutzen. Hier zahlt sich Erfahrung, Netzwerkarbeit und die Bereitschaft aus, auch ungewöhnliche Wege zu gehen.

Ein zweiter Ansatz ist die gezielte Nutzung von Ausnahmeregelungen, Experimentierklauseln oder Sondergenehmigungen, die in vielen Bauordnungen durchaus vorgesehen sind – aber selten offensiv genutzt werden. Wer den Mut hat, solche Wege zu beschreiten, kann nicht nur für das eigene Projekt neue Maßstäbe setzen, sondern auch Impulse für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens geben.

Auch die Professionalisierung der eigenen Rechtskenntnisse ist ein wichtiger Hebel. Wer als Planer, Architekt oder Stadtentwickler die relevanten Paragrafen nicht nur kennt, sondern auch strategisch zu nutzen weiß, kann Innovationen gezielter voranbringen. Hier helfen Fortbildungen, der Austausch mit Fachjuristen und die Teilnahme an Netzwerken, die Best-Practice-Beispiele teilen und gemeinsam an Lösungen arbeiten.

Kommunen sind zudem gut beraten, den öffentlichen Diskurs über Gestaltungsspielräume zu fördern. Partizipative Verfahren, offene Planungswettbewerbe und transparente Entscheidungsprozesse schaffen Akzeptanz und machen es leichter, im Zweifel auch unkonventionelle Wege zu gehen. Je mehr Bürger, Investoren und Politik in die Diskussion eingebunden sind, desto größer wird der Spielraum für innovative Ansätze.

Schließlich braucht es einen langen Atem – und den Willen, das System von innen heraus zu verändern. Reformen des Bauordnungsrechts sind mühsam, aber unvermeidlich. Sie gelingen nur, wenn Verwaltung, Politik und Fachwelt gemeinsam an einem Strang ziehen und bereit sind, Routinen zu hinterfragen. Der Preis ist hoch, aber der Gewinn noch größer: eine Stadtplanung, die nicht im Paragrafendschungel steckenbleibt, sondern Gestaltungskraft entfaltet – für lebenswerte, resiliente und zukunftsfähige Städte.

Zusammenfassung: Das deutsche Bauordnungsrecht ist beides: Garant für Sicherheit, Ordnung und Transparenz – und zugleich oft der Flaschenhals für innovative Stadtgestaltung. Zwischen Genehmigung und Gestaltung spielt sich ein komplexes Wechselspiel ab, das von föderalen Unterschieden, personellen Engpässen und traditionellen Routinen geprägt ist. Dennoch zeigen viele Beispiele, dass Wandel möglich ist: durch kreative Auslegung, Mut zum Experiment, digitale Werkzeuge und den Willen zum Kulturwandel. Wer als Planer, Kommune oder Verwaltung heute den Dialog sucht, Netzwerke nutzt und Innovation als Chance begreift, kann den Paragrafendschungel nicht nur durchdringen, sondern zu einem fruchtbaren Boden für die Stadt der Zukunft machen. G+L bleibt am Puls – und begleitet die Branche auf diesem spannenden Weg.

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Grün-blaues Auge für die Hitze

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Foto von Matias Reyes auf Unsplash
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Die WHO zählte im vergangenen Jahr 15.000 Hitzetote in Europa. Der Urban Heat Island Effect in unseren Städten treibt die Temperaturen in den Metropolen auf extreme Werte. Und er ist alles andere als unaufhaltsam. Was den Wärmeinseleffekt so gefährlich macht und was Kommunen dagegen tun können, lesen Sie hier.

Der Sommer 2022 brachte in Deutschland extreme Temperaturrekorde mit sich. Ende Juli verzeichnete der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Hamburg-Neuwiedenthal eine Höchsttemperatur von 40,1 Grad Celsius. Hamburg war dabei kein Einzelfall: Landesweit stiegen die Temperaturen auf bis zu 40 Grad. Damit wurde 2022 zum wärmsten Jahr in der deutschen Wettergeschichte seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Durchschnitt betrugen die Temperaturen im Jahr 2022 10,52 Grad Celsius, was knapp über dem Durchschnitt der Vorjahre liegt.

Ursachen des Wärmeinseleffekts

Je dichter die Bebauung einer Stadt, desto stärker tritt der Wärmeinseleffekt auf. Dr. Astrid Zieman von der TU Dresden nennt als Hauptursachen den hohen Versiegelungsgrad und das fehlende urbane Grün und Blau. Beton, Glas und Metall speichern Wärme und geben sie nur langsam ab. Asphaltierte Flächen und dunkle Materialien wie Schwarz-, Grau- oder Rottöne verstärken die Aufheizung. Zudem erzeugt die Stadt kontinuierlich Treibhausgase, die sich wie eine Dunstglocke über die Gebäude legen. Diese Faktoren erhöhen die Temperaturen sowohl tagsüber als auch nachts.

Grüne und blaue städtische Strukturen, wie bepflanzte Flächen und Wasserläufe, wirken hingegen kühlend. Dr. Christoph Schünemann vom Projekt „HeatResilientCity“ erklärt, dass versiegelte Straßen und Plätze bis zu 30 Grad Celsius höhere Oberflächentemperaturen erreichen können als Wiesen. Dennoch gibt es in vielen Metropolen nicht genügend Grünflächen, um das Stadtklima ausreichend zu regulieren.

Wenn die Nacht nur wenig Erholung bringt

Sogenanntes urbanes Grün, also bepflanzte Flächen, oder urbanes Blau, wie wasserführende Strukturen wie Bachläufe, Teiche oder Flüsse, wirken demgegenüber kühlend. Laut dem Physiker Dr. Christoph Schünemann vom Projekt „HeatResilientCity“ erreichen versiegelte Straßen und Plätze eine bis zu 30 Grad Celsius höhere Oberflächentemperatur im Vergleich zu einer Wiese. Grünflächen hätten demnach das Potenzial, die Stadt zu kühlen. Sie sind laut Dr. Zieman in den großen Metropolen jedoch nicht genügend vorhanden, um das Stadtklima ausreichend zu regulieren.

Darüber hinaus kommen weitere Hindernisse hinzu. So sind die Elbe und die Elbwiesen in Dresden zwar Beispielswiese markante urbane blaue und grüne Strukturen, trotzdem sieht sich die Stadt mit Hitzeproblemen konfrontiert. Der Grund dafür liegt in der Luftzirkulation – oder in diesem Falle in der Absenz ebenjener. Denn dichte oder hohe Gebäude können sogenannte Luftschneisen blockieren. Sie stören die Zirkulation kühlender Winde. Weiterhin sinkt kühle Luft nach unten. In Dresden verhindert die Hangneigung zum Fluss hin, deshalb zusätzlich einen kühlen Durchzug für die Stadt. Als Resultat verzeichnete auch Sachsens Landeshauptstadt im vergangenen Jahr einen Hitzerekord mit 39, 2 Grad.

Diese Gruppen sind besonders gefährdet

Die Auswirkungen sind gravierend. Das Umweltbundesamt hält den Wärmehaushalt in städtischen Gebieten gar für den bedeutendsten Effekt des Klimawandels für die menschliche Gesundheit. Vor 20 Jahren forderte die schwere Hitzewelle im Jahre 2003 rund 70 000 Hitzetote in ganz Europa. Allein in Deutschland starben in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt rund 19 300 Menschen an den Folgen extremer Hitze.

Die Zahlen zeigen, welche Relevanz der Problematik innewohnt. In den letzten Jahren setzten deshalb vermehrt intensive Forschungen zu Ursachen und Auswirkungen der Wärmeentwicklung im urbanen Raum ein. So vereinte die international angelegte Studie „Lancet Countdown on Health and Climate Change 2021“ etwa 38 Forschungsinstitute zum Thema. Sie belegten in ihren Untersuchungen den Zusammenhang von steigenden Temperaturen und gesundheitlichen Beschwerden. Bereits bei gesunden Menschen äußert sich dieser in Erschöpfung und eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Bei vulnerablen Gruppen hingegen, sind die Folgen weitaus drastischer. Gerade Ältere und Kranke gelten als gefährdet. Durch höhere Temperaturen und langanhaltende Hitze steigt bei ihnen beispielsweise das Risiko eines Herzinfarkts. Auch Obdachlose, Kleinkinder oder Schwangere leiden besonders unter der Hitze.

Zentrum für Allergie und Umwelt

Für Allergiker*innen steigt die Belastung zukünftig ebenfalls. Durch das mildere Klima im Frühjahr setzt zum einen der Pollenflug eher ein. Zum anderen fand das Zentrum für Allergie und Umwelt heraus, dass durch Trockenstress der Allergengehalt in Gräsern zunimmt. Beides wirkt sich negativ auf die Anzahl und Intensität von Allergien aus. Schließlich bergen die zunehmend hohen Temperaturen auch indirekt Risiken für die Gesundheit. Indem sich unter anderem die Umweltbedingungen für Krankheitsübertäger aus dem Tierreich ändern. Die Tigermücke, ursprünglich in den Tropen beheimatet, verbreitet sich somit mittlerweile auch in Deutschland.

Maßnahmen gegen die städtische Hitze

Angesichts dieser Entwicklungen spricht Dr. Zieman von einer neuen Normalität der städtischen Wärmebelastung. Politik, Verwaltungen und Stadtplanung müssen darauf reagieren. Bereits 2017 veröffentlichte das Bundesumweltministerium eine Richtlinie für Hitzeaktionspläne, die sowohl akute Maßnahmen für Notfälle als auch langfristige Methoden zur Stadtentwicklung umfasst. Im vergangenen Jahr sagte Bauministerin Klara Geywitz den Kommunen Förderprogramme in Höhe von 790 Millionen Euro zu.

Kältesäule für Obdachlose

Die kurzfristigen Maßnahmen müssen laut Professor Dr. Jörn Birkmann, Leiter des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS) an der Universität Stuttgart auf bestehenden Strukturen aufbauen. Dabei seien drei Handlungsfelder besonders wichtig. Zum einen sei eine frühzeitige Risikokommunikation nötig, um vulnerable Gruppen und Einrichtungen, aber auch die Zivilgesellschaft auf anstehende Extremwetterereignisse hinzuweisen. Weiterhin gelte es kostenlose, gekühlte Rückzugsorte auszuweisen. Außerdem spricht er sich für die Angebotsausweitung von kostenlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum aus.

Konzepte wie diese sind in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und England bereits durch nationale Hitzeaktionspläne geregelt. In Frankreich kontaktieren die örtlichen Rathäuser Senior*innen bei extremen Temperaturen und weisen auf Hilfsangeboten hin. Weiterhin stellen Städte Kältesäle für Menschen bereit, deren Wohnungen sich zu stark aufheizen. Berlin will solche Kältesäle zukünftig für Obdachlose einrichten.

Italiens öffentliche Trinkbrunnen

In Italien wiederum gibt es in vielen Städten bereits öffentliche Trinkbrunnen. Allein in Rom stehen 2 500 der sogenannten Nasoni. Hier zieht auch Deutschland langsam nach. Durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz gilt die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten seit dem 12. Januar dieses Jahres als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Damit könnten Kommunen zukünftig in Parks oder Fußgängerzonen vermehrt Trinkbrunnen installieren.

Städtebau und langfristige Anpassungen

Langfristige Anpassungen im Städtebau sind unerlässlich. Wissenschaftlerinnen und Architektinnen fordern mehr Grün in der Stadt. Stephan Lenzen, Präsident des bdla, sieht in mehr Freiflächen und grünen Infrastrukturen einen wesentlichen Baustein für ein besseres Stadtklima. Bäume haben eine besonders hohe Kühlleistung: Eine 80 Jahre alte Linde kann so viel kühlen wie 200 Kühlschränke.

Zusätzlich zur Pflanzung neuer Bäume ist der Erhalt bestehender Bestände wichtig. Eine Studie der BOKU Wien aus 2019 zeigt, dass Bäume mit hoher Kronendichte die gefühlte Temperatur um bis zu 18 Grad Celsius im Sommer und bis zu zehn Grad Celsius im Winter reduzieren können.

Kühleffekt von bis zu zwei Grad

Das sind Eigenschaften, die vertikale Begrünung in diesem Maße nicht leisten kann. Trotzdem konnten die Forscher*innen der BOKU auch in Bezug auf Gebäudegrün positive mikroklimatische Effekte beobachten. Je nach Materialbeschaffenheit der Fassadenoberflächen verzeichneten sie Abkühlungen von sehr hohen Temperaturen bei voller Besonnung um bis circa 30 Grad Celsius. In unsanierten Altbauten führe dies laut den Wissenschaftler*innen des Projektes „HeatResilientCity“ immer noch zu einem Kühleffekt von bis zu zwei Grad im Innenraum. Obwohl vertikale Begrünung mit erhöhtem Pflegeaufwand und kostenintensiver Anschaffung verbunden ist, sprechen sich zahlreiche Expert*innen für jede Form der Klimaanpassung aus.

Erholungs- und Rückzugräume in den Städten

Die Clima Grün GmbH in Bozen erforscht seit 2002, wie sich Dächer begrünen lassen und welche Vorteile das hat. Sie haben herausgefunden, dass Dächer zu den wärmsten Teilen der Stadt gehören. Je nach Material heizen sich diese in den Sommermonaten auf bis zu 80 Grad Celsius auf. Durch eine Dachbegrünung wird dieser Effekt nicht nur verringert. Vielmehr tragen grüne Dächer zur Verdunstungskühlung bei und generieren ein eigenes Mikroklima. Dies geschieht, indem die Pflanzen Wasser aufnehmen und es unter der direkten Sonneneinstrahlung wieder verdunsten. Eine deutschlandweite Studie aus dem Jahre 2021 mit dem Titel „Evapotranspiration Measurements and Assessment of Driving Factors: A Comparison of Different Green Roof Systems during Summer in Germany“ bewies eine durchschnittliche Verringerung der Lufttemperatur durch begrünte Dächer um 1,34 Grad Celsius. Neben der Verringerung des Wärmeinseleffektes tragen begrünte Dächer weiterhin zur Luftqualität bei. Laut Bundesumweltamt bindet ein Quadratmeter Dachbegrünung jährlich bis zu fünf Kilogramm CO 2 und filtert circa 0,2 Kilogramm Schwebeteilchen aus der Luft. Ein Team um den Wissenschaftler Dr. Ngoc Cuong Nguyen vom Massachusetts Institute of Technology fand heraus, dass sich manche Arten dazu besonders eignen. Gewürze und aromatische Pflanzen trugen eher zur Luftreinigung bei als Gräser. Die Begrünung der Dächer ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll. Je nach Art und Intensität der Dachbegrünung kreiert diese Erholungs- und Rückzugsräume in den dichter werdenden Städten.

Warum Architekt*innen die Schwammstadt kennen sollten

Im Hinblick auf das Stadtklima ist schließlich auch der Begriff der Schwammstadt derzeit in aller Munde. Er bedeutet, dass die Stadt wortwörtlich, wie ein Schwamm fungiert. Statt Regenwasser in die Kanalisation einzuleiten, soll es vor Ort versickert, verdunstet oder gespeichert werden. Dazu gilt es primär, Flächen zu entsiegeln. Weiterhin können Mulden und Zisternen Regenwasser halten und es in Trockenphasen wieder an die Umgebung abgeben. Zusätzlich versickern unterirdische Rigolen Wasser verzögert in den Untergrund. Bestenfalls geht Regenwasser so nicht im Abwassernetz verloren, sondern verbleibt im natürlichen Wasserkreislauf. Davon profitieren Pflanzen und das Stadtklima.

Das hat beispielsweise Berlin erkannt und verankert das Thema Schwammstadt mittlerweile in allen Bereichen der Stadtplanung. Bis 2024 sollen in der Stadt 400 000 Quadratmeter Stauraum für Regenwasser geschaffen werden. Inzwischen schon recht bekannt: Auch das Bauprojekt Schumacher Quartier auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel folgt den Grundsätzen der Schwammstadt. Insgesamt 180 Verdunstungsbeete und Versickerungsanlagen sollen dort eine Verdunstungsrate von 60 Prozent garantieren. Zur Umsetzung der Strategie hat die Hauptstadt eine eigene Regenwasseragentur gegründet. Diese leistet einen wichtigen Transfer zwischen Erkenntnissen aus der Forschung und der Umsetzung in der Praxis.

Neben dem massiven Ausbau der grünen und blauen Infrastrukturen empfehlen Expert*innen weiterhin Anpassungen in der Architektur. So müssen spiegelnde und stark reflektierenden Fassaden zukünftig vermieden werden. Ebenso gilt es dunkle Beläge auf Fahrbahnen und Dächern zu hinterfragen. Während sie die Wärme speichern, reflektieren helle Fassaden und Oberflächen das Sonnenlicht und heizen sich so weniger auf.

Mein Freund, der Baum

Die Vorschläge der Expert*innen zeigen, dass es viele kluge und praxisorientierte Ansätze gibt, die der Hitze in der Stadt entgegenwirken können. Akut helfen Notfallmaßnahmen wie eine verbesserte Kommunikation, die Einrichtung von Kälteräumen und ein erweitertes Angebot an Trinkwasser im öffentlichen Raum. Forscher*innen und Architekt*innen sind sich jedoch einig, dass nur ein langfristiger Stadtumbau auch die Problematik langfristig lösen kann. Die Meteorologin Dr. Zieman fordert „Bäume, Bäume, Bäume“. Der bdla setzt sich für mehr Freiflächen, mehr Versickerungsflächen und mehr Dach- und Fassadenbegrünungen ein. Viele Konzepte sind also bereits da. Die Landschaftsarchitektin und Präsidentin des DAB, Andrea Gebhard, verweist aber auch auf die die Verantwortung der Politik. Klimagerechtes Bauen müsse in der neuen Legislaturperiode einen größeren Stellenwert bekommen. Auch andere Expert*innen sehen eine nationale und lokale Verantwortung gleichermaßen. Mit gebündelten Kräften können dann grüne und blaue Infrastrukturen gefördert und dem Wärmeinseleffekt in den Städten entgegengewirkt werden.

 

Mehr zu diesem Thema in G+L 06/23.

Veröffentlicht im Rahmen der internationalen Initiative Beat the Heat.

 

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