Der BDA ist keine gesetzgebende Institution. Er ist vielmehr eine Vereinigung freischaffender Architekt*innen und Stadtplaner*innen. Sie alle zeichnen sich durch die Qualität ihrer Bauten aus. Aber auch persönliche Integrität und Kollegialität gehören zu ihren Stärken. Darüber hinaus eint sie die Bereitschaft, sich für Baukultur und den Berufsstand einzusetzen. Vor diesem Hintergrund engagieren sich die Mitglieder des BDA für eine hochwertige Kultur des Planens und Bauens. Allen ist daran gelegen, dass funktional und ästhetisch gestaltete Gebäude und Freiräume zur Lebensqualität aller beitragen. Mit diesem Ziel im Sinn, engagiert sich der BDA auch für eine unabhängige Planung und eine gute, treuhänderische Beziehung zwischen Bauherren und Architekt*innen. Dazu gehört auch das Wettbewerbswesen, für das sich der BDA einsetzt.
Neuer Vergabekodex
Der BDA beobachtet derzeit, dass Verhandlungsverfahren mit restriktiven Zugangsbedingungen dominieren. Das heisst, dass in Verfahren vielfach Mindestanforderungen an Architekt*innen und Stadtplaner*innen gestellt werden, die für die jeweiligen Aufträge nicht angemessen sind. So werden beispielsweise Referenzen von Kolleg*innen gefordert, die für die Vergabe eines Projektes nicht adäquat sind. Oder Büros müssen Umsätze oder Mitarbeiterzahlen vorweisen, die für die Aufgabe kein ausschlaggebendes Kriterium sind. Sind die in Verfahren formulierten Anforderungen nicht angemessen, schließen sie viele Architekt*innen und Stadtplaner*innen aus. Insbesondere junge und kleine Büros sind davon betroffen.
Fünf Jahre nach Verabschiedung der Vergabeordnung für Architekt*innenleistungen schlägt der BDA nun Alarm. Er formuliert einen neuen Vergabekodex Architekt*innenleistungen. In diesem Kodex ruft der BDA zu einer besseren Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber*innen auf. Die Architekt*innen formulieren in ihrem Vergabekodex Empfehlungen für einfache, effiziente und rechtssichere Verfahren. Die sollen einerseits freischaffenden Architekt*innen und Stadtplaner*innen zugute kommen. Sie sollen aber zugleich auch zur Entbürokratisierung bei den Kommunen beitragen.
Vergabeverfahren für Planungsleistungen
Natürlich liegt das Ziel der bis heute gültigen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) nicht darin Bürokratie aufzublähen. Es ging schon 2016 bei der Verabschiedung der Verordnung darum, Verfahren effizient zu gestalten. Dabei sollte die Qualität der Leistung jeweils mehr Bedeutung bekommen. Außerdem sollte kleineren und mittleren Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden. Schon damals stand die von öffentlichen Auftraggeber*innen und Architekt*innen gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen im Vordergrund.
Denn für jede Bauaufgabe sind zukunftsfähige Ideen, Kreativität und Leistungsfähigkeit von großer Bedeutung. Und die entsteht nur, wenn Kommunen eine gute Planungs- und Baukultur praktizieren. Nur eine verantwortungsvoll wahrgenommene Planungs- und Baukultur, mit den dazugehörigen Verfahren und Prozessen, schafft hohe Qualität. Das wiederum verlangt, dass öffentliche Auftraggeber*innen und Architekt*innen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Und dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren. Er beginnt bei der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und nach einem geeigneten Partner.
Stichwort: Entbürokratisierung
Die Intention und die Ziele der aktuell gültigen Vergabeordnung sind gut. Doch der Alltag zeigt heute etwas anderes. Der Weg zu bestmöglicher Baukultur und -qualität ist unter anderem durch zu viel Bürokratie verstellt. Deshalb plädiert der BDA in seinem aktuellen Vergabekodex für den Abbau von Bürokratie. Die Überregulierung im Behördenhandeln bedarf einer Reduzierung. Gemeint ist also der Abbau von Vorschriften und Gesetzen. Gemeint ist aber auch die Schaffung höherer Transparenz. Konkret könnte ein Abbau von Bürokratie dadurch erfolgen, dass Gesetze und Verordnungen schon bei ihrer Einführung zeitlich befristet sind oder zumindest regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Gleichermaßen könnten Bearbeitungsfristen von Anträgen klar definiert und eng begrenzt werden. Ausserdem könnten Verwaltungen durch die Nutzung des Internets und längere Arbeitszeiten zugänglicher werden. Darüber hinaus könnten behördliche Antragsverfahren vereinheitlicht werden. So könnte beispielsweise nur ein umfassender Bauantrag notwendig sein, anstelle von verschiedenen, getrennt einzuholenden Genehmigungen.
In diese und ähnliche Richtungen denkt der BDA, wenn der in seinem aktuellen Vergabekodex Entbürokratisierung empfiehlt. Hoffentlich fällt diese und alle anderen, im Vergabekodex formulierten Empfehlungen des Bund Deutscher Architektinnen und Architekten auf fruchtbaren Boden.
Sie interessieren sich für die Stellungnahmen des BDA? Wir haben vor kurzem seine Kritik zur neuen HOAI für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hier mehr.