Eine 25-köpfige Jury aus Vertreter*innen der Fachwelt, der Verwaltung, der Lokalpolitik und der IBA’27 kürte unter dem Vorsitz der Stuttgarter Architektin Jórunn Ragnarsdóttir die besten aus 22 Entwürfen zur Umgestaltung eines ehemaligen Industriegeländes im Backnang-West. Erfahren Sie hier mehr über das neue Stadviertel und die erstplatzierten Entwürfe aus Berlin und Hamburg. 

Den ersten Platz machte der Entwurf der Büros Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus aus Berlin und Treibhaus Landschaftsarchitektur aus Hamburg. Auf der fast 17 Hektar großen Fläche in Backnang-West sollen künftig drei verdichtete Teilquartiere entstehen. Die sowohl Raum für Gewerbe, Industrie und Handwerk, soziale und kulturelle Nutzungen, sowie Einzelhandel und Wohnraum für alle Schichten der Gesellschaft anbieten. Entlang der durch Backnang fließenden Murr sollen außerdem großzügige Freiräume als verbindendes Element geschaffen werden. Das Wasser soll erlebbar sein.

Drei dicht bebaute, vielfältige Teilquartiere in Backnang-West

 

Durch die Teilquartiere mit den Namen „WohnFabrik“, „StadtWerk“ und „CityCampus“ soll ein produktives und lebenswertes Stadtviertel entstehen, das von sozialer Vielfalt und einer zukunftsfähigen Nutzungsmischung geprägt ist. Ein „Quartier für alle(s)“ nennen es die Gestalter*innen. Dabei sollen die bestehenden Fabrikgebäude weitgehend erhalten bleiben und durch Um- und Neubauten ergänzt werden. Begrünte Flächen im Quartier sowie „produktive Höfe“, Außenflächen, die Platz für Gewerbe und Anlieferung mit einer hohen Aufenthaltsqualität verbinden, sind im siegreichen Konzept vorgesehen.

Autofreier Fahrradboulevard

 

In den unteren Geschosse der noch zu planenden Gebäude soll Platz für Handwerk, Gewerbe, industrielle Produktion und Forschung entstehen. Außerdem sind hier Büros und Co-Working-Spaces sowie soziale und kulturelle Einrichtungen, gemeinschaftliche Quartiersräume und Raum für den Einzelhandel und die Gastronomie vorgesehen. In den oberen Stockwerken soll eine Vielfalt an unterschiedlichen Wohnungstypen entstehen. So werden nicht nur gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen, sondern auch Familien- und Clusterwohnungen, Mikroapartments, flexibel an verschiedenen Lebensabschnitte anpassbare Wohnungen, Boarding Houses und Generationenhäuser für das neue Areal in Backnang-West in Betracht gezogen.

Eine grüne „ParkAue“ genannte Fläche soll sich zukünftig entlang der Murr durch das Areal ziehen. Den Bürger*innen das Wasser näher bringen sollen wassernahe Parks. Sowie auch eine terrassenartig gestaltete Uferpromenade, naturnah gestaltete Flächen und neue Bade- und Planschmöglichkeiten.

Wettbewerb ein „Füllhorn an Ideen“ für Backnang-West

 

Ebenfalls Teil des Entwurfs ist ein umfangreiches Mobilitätskonzept. Sämtliche Angelegenheiten des täglichen Bedarfs sollen maximal 15 Gehminuten entfernt sein. Vier Mobilitätszentren sollen daher die heute noch benötigten Parkflächen für Autos aufnehmen. Die als Rückgrat für das Stadtviertel geltende Fabrikstraße soll künftig ein weitgehend autofreier Fahrradboulevard werden. Neue Brücken und Stege über die Murr sollen die Teilquartiere weiter miteinander verknüpfen.

Der Backnanger Baudezernent Stefan Setzer zeigt sich angetan vom Konzept der Gewinnerbüros aus Berlin und Hamburg: „Der Entwurf passt zu Backnang. Er nimmt die vorhandenen Potenziale und Eigenheiten des Orts auf – beispielsweise die Murr, die historischen Fabrikgebäude, die schöne Topographie –, integriert viele Wünsche und Themen aus der Bürgerbeteiligung und schreibt diese Geschichte Backnangs mit mutigen und frischen Ideen in die Zukunft weiter.“

Gesellschaftlichen, technologischen und ökologischen Wandel erfolgreich meistern

 

Als „regelrechtes Füllhorn an Ideen“, die die Architekturelite aus aller Welt über Backnang ausgeschüttet habe, bezeichnet IBA’27-Intendant Andreas Hofer den Schatz an Ideen, die der Wettbewerb geliefert habe. Ausgezeichnet und zukunftssicher sei die Entwicklung des künfitgen Quartiers, die das Konzept der Büros Teleinternetcafe und Treibhaus vorsehe. Es gelte auf dieser Basis nun, die weiteren Planungen mutig auszugestalten. Dabei soll auch auf die Ideen der anderen am Wettbewerb teilgenommenen Büros zurückgegriffen werden.

In den nächsten Schritten werden Gemeinderat und Bürger*innenschaft informiert und Abstimmungen mit Grundstückseigner*innen und Fachbehörden vorgenommen. Die erstplatzierten Büros erarbeiten einen Masterplan auf dessen Grundlage Baurecht geschaffen werden soll. Zur Internationalen Bauausstellung 2027 sollen erste Teile des Quartiers bereits sichtbar sein.

Die Internationale Bauausstellung 2027 in der StadtRegion Stuttgart will dabei Antworten finden. Antworten auf die Frage, wie Bürger*innen zukünftig leben, wohnen und arbeiten wollen. Im Dialog mit den Einwohner*innen werden Ideen gesucht, um den gesellschaftlichen, technologischen und ökologischen Wandel erfolgreich zu meistern.

Neben dem erstplatzierten Entwurf von Teleinternetcafe und Treibhaus zeichnete die Jury außerdem gleich zwei weitere Konzepte mit dem zweiten Platz aus. Das sind die Büros StudioVlayStreeruwitz mit Carla Lo Landschaftsarchitektur (Wien) und Steidle Architekten aus München mit Grabner Huber Lipp aus Freising und Hamburg.

Weitere Infos zum Projekt und eine digitale Ausstellung der prämierten Projekte können Sie hier einsehen.

Mehr Informationen zur Internationalen Bauausstellung 2027 in der StadtRegion Stuttgart finden Sie hier.

Lesen Sie mehr zum Wettbewerb „Postareal Böblingen“, einem weiteren Projekt der IBA’27, und den Gewinner-Entwurf aus Madrid und Stuttgart.

 

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Wie viel Gestaltung verträgt das Recht? – juristische Spannungsfelder

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Hochwinkel-Stadtfotografie, aufgenommen von Markus Spiske mit einer Canon 5D Mark III und Leica Summicron-R Objektiv, zeigt nachhaltige urbane Gestaltung in Deutschland.

Kann man mit Paragrafen Städte bauen? Oder ist das Recht am Ende der größte Feind der urbanen Fantasie? Die spannende Wahrheit: Wer in Deutschland Stadt gestaltet, bewegt sich stets auf einem schmalen Grat zwischen gestalterischem Anspruch und juristischem Regelwerk. Was wie ein Harmonieversprechen klingt, ist in Wahrheit ein ständiger Tanz auf dem Vulkan: Denn jede kühne Idee trifft auf Paragrafen, jede Vision wird zum juristischen Spagat – und oft entscheidet nicht der beste Entwurf, sondern die Frage: Wie viel Gestaltung verträgt das Recht?

  • Einführung in die juristischen Rahmenbedingungen für Stadtgestaltung und Landschaftsarchitektur
  • Die Rolle von Baugesetzbuch, Landesbauordnungen und Denkmalschutz im Planungsprozess
  • Die größten Konfliktfelder zwischen gestalterischer Freiheit und rechtlicher Reglementierung
  • Innovative Projekte auf dem Prüfstand: Wie Planer kreative Lösungen im juristischen Korsett finden
  • Bedeutung von Partizipation, Transparenz und öffentlichen Interessen im Spannungsfeld von Recht und Gestaltung
  • Fallstricke und Chancen im Umgang mit Normen, Standards und Genehmigungsverfahren
  • Der Einfluss europäischer Vorgaben und internationaler Rechtstrends auf deutsche Planungspraxis
  • Ausblick: Wie sich das Verhältnis von Recht und Gestaltung in Zeiten von Digitalisierung und Klimawandel verändert

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wer bestimmt, wie wir Städte bauen?

Wer heute in Deutschland eine Stadt gestaltet, ist selten allein: Mit am Tisch sitzen stets auch das deutsche Baugesetzbuch, zahlreiche Landesbauordnungen, Umweltgesetze, Denkmalschutzbehörden, Emissionsschutzverordnungen und viele weitere Instanzen mit Aktenordnern voller Vorschriften. Das klingt nach Paragrafenflut, ist aber die unverzichtbare Basis jeder Planungskultur. Denn das Recht ist nicht nur der große Spielverderber, sondern oft auch Garant für Gemeinwohl, Sicherheit und Qualität im urbanen Raum.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist dabei das Herzstück der Planung: Es regelt, wo und wie gebaut werden darf, wer mitreden kann, welche Verfahren einzuhalten sind und wie Interessen abgewogen werden. Das klingt nach trockener Materie, ist aber ein hochdynamischer Balanceakt zwischen individuellen Entwürfen und gesellschaftlicher Verantwortung. Wer sich als Planer auf Paragraph 1 BauGB stützt, weiß: Städtebau soll eine menschenwürdige Umwelt sichern, soziale und kulturelle Bedürfnisse erfüllen und dabei wirtschaftlich und nachhaltig sein. Ein hoher Anspruch – aber auch eine Einladung, Gestaltung als Teil eines gesellschaftlichen Auftrags zu begreifen.

Hinzu kommen die Landesbauordnungen, die auf Ebene der Bundesländer ganz eigene Spielregeln etablieren: Von Abstandsflächen über Brandschutz bis zu Fassadenmaterialien – die Details variieren, die Wirkung ist immer die gleiche: Gestalterische Freiheit wird auf vielen Ebenen kanalisiert, manchmal begrenzt, manchmal aber auch erst ermöglicht. Denn nicht selten sind es die landesrechtlichen Vorschriften, die Innovationen befördern – etwa im Holzbau oder bei der Begrünung von Dächern und Fassaden.

Denkmalschutz und Naturschutz fügen dem Rechtskosmos weitere Dimensionen hinzu: Was historisch wertvoll ist, genießt besonderen Schutz, darf aber oft nur nach strengen Regeln verändert werden. Eingriffe in geschützte Biotope oder Grünflächen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Wer gestalten will, muss hier oft detektivischen Spürsinn und diplomatisches Geschick beweisen, um im Dialog mit Behörden und Öffentlichkeit tragfähige Kompromisse auszuhandeln.

Auch das Umweltrecht – Stichwort Umweltverträglichkeitsprüfung, Lärmschutz, Klimaanpassung – ist längst ein zentraler Faktor: Es verlangt, dass Planungen nicht nur schön oder funktional sind, sondern auch ökologisch verantwortungsvoll. Kein Wunder, dass sich Städtebau heute als vielschichtige Matrix aus Entwurf, Technik, Sozialwissenschaft und eben Recht versteht. Wer hier erfolgreich navigieren will, braucht nicht nur Kreativität und Fachverstand, sondern auch ein feines Gespür für den juristischen Rahmen – und die Lust, dessen Grenzen immer wieder neu auszuloten.

Doch eines ist klar: Das Recht ist kein Feind der Gestaltung. Es ist vielmehr der Rahmen, in dem sich Kreativität entfalten kann – oder eben an ihr scheitert. Die große Kunst besteht darin, die Paragrafen nicht als Hemmschuh zu begreifen, sondern als Bühne, auf der sich innovative Lösungen erst zeigen können. Wer das Recht versteht, kann es kreativ nutzen – und so auch dort gestalten, wo andere längst kapitulieren.

Gestaltungsspielräume und ihre Grenzen: Wo Paragrafen auf Visionen treffen

Stadtgestaltung ist immer auch ein Spiel mit dem Möglichen. Was Planer entwerfen, muss nicht nur ästhetisch und funktional überzeugen, sondern auch einer Vielzahl von Rechtsvorschriften standhalten. Die berühmte „Gestaltungsfreiheit“ ist dabei weniger grenzenlos, als viele glauben. Sie ist vielmehr das Ergebnis eines ständigen Aushandelns zwischen Vision und Vorschrift, zwischen Entwurfsqualität und Rechtssicherheit.

Ein zentrales Konfliktfeld ist die Frage, wie weit das Recht Gestaltung begrenzen darf – und wie viel Freiraum für innovative Konzepte bleiben muss. Die Praxis zeigt: Viele der spannendsten Projekte entstehen dort, wo Planer die Paragrafen nicht als starre Mauern, sondern als variables Spielfeld begreifen. Wer das Regelwerk kennt, kann gezielt nach Ausnahmen, Sondergenehmigungen oder Interpretationsspielräumen suchen. So entstehen Lösungen, die zwar formal zulässig sind, aber trotzdem überraschen und begeistern.

Ein Klassiker: Die Abweichung von der Bauordnung. Wer überzeugend darlegen kann, dass eine ungewöhnliche Fassade, ein innovativer Materialeinsatz oder eine alternative Erschließung dem öffentlichen Interesse dient, hat gute Chancen, auch bei zunächst ablehnenden Behörden Gehör zu finden. Denn auch das Recht kennt das Prinzip der Abwägung: Es erlaubt, gestalterische Qualität gegen andere Belange – wie Sicherheit, Umwelt- oder Denkmalschutz – abzuwägen und im Einzelfall kreative Lösungen zuzulassen.

Doch der Weg dorthin ist oft steinig. Der Genehmigungsprozess gleicht nicht selten einem Hindernislauf durch Gutachten, Stellungnahmen und Anhörungen. Jede neue Idee muss juristisch „übersetzt“, begründet und verteidigt werden. Wer hier nicht sattelfest ist, riskiert Verzögerungen, Nachforderungen oder gar komplette Ablehnung des Projekts. Besonders anspruchsvoll wird es bei innovativen Formen der Bürgerbeteiligung, digitalen Planungswerkzeugen oder experimentellen Nutzungen – denn das Recht ist traditionell eher auf Beständigkeit als auf Wandel ausgelegt.

Dennoch gilt: Die größten Fortschritte entstehen meist dort, wo Planer und Juristen gemeinsam an Lösungen arbeiten. Wer frühzeitig den Dialog sucht, kann mögliche Fallstricke erkennen und Wege finden, das Recht im Sinne der Gestaltung zu nutzen. So wird aus dem juristischen Korsett kein Käfig, sondern ein tragfähiges Gerüst für visionäre Projekte. Und manchmal wächst daraus sogar ein ganz neuer Rechtsrahmen – etwa wenn innovative Projekte zur Blaupause für künftige Regelungen werden.

Der Schlüssel liegt im Verständnis beider Seiten: Planer müssen lernen, juristische Logik als Teil ihres Handwerks zu begreifen. Juristen wiederum sollten Gestaltung nicht als Bedrohung, sondern als Chance für bessere Lebensräume sehen. Wo dieser Dialog gelingt, entstehen Städte, die nicht nur rechtssicher, sondern auch lebendig, vielfältig und zukunftsfähig sind.

Juristische Innovationsbremsen und kreative Umgehungsstraßen

Wer innovative Stadt- oder Landschaftsarchitektur realisieren will, kennt das Problem: Oft sind es nicht technische, sondern rechtliche Hürden, die das Fortschrittsrad ausbremsen. Das beginnt bei scheinbar harmlosen Normen wie DIN-Standards, reicht über komplizierte Genehmigungsverfahren bis hin zu starren Vorgaben in Bebauungsplänen. Die Folge: Viele Projekte wirken beliebig, weil sie sich an den kleinsten gemeinsamen Nenner der Vorschriften anpassen müssen – und nicht an das, was räumlich und gesellschaftlich wirklich gebraucht wird.

Doch wie lassen sich solche Innovationsbremsen überwinden? Ein bewährter Ansatz ist das „Reallabor“: Hier werden zeitlich befristete Ausnahmen vom Baurecht ermöglicht, um neue Nutzungskonzepte, Bauweisen oder Beteiligungsformate zu testen. Auch sogenannte Experimentierklauseln, die in einigen Landesbauordnungen verankert sind, bieten ein Schlupfloch für mutige Projekte. Sie erlauben, auf Antrag innovative Lösungen auszuprobieren und damit auch das Recht weiterzuentwickeln.

Ein anderes Instrument ist die gezielte Anpassung von Bebauungsplänen: Wer frühzeitig in den Planungsprozess einsteigt und die Ziele klar kommuniziert, kann dafür sorgen, dass Spielräume für kreative Architektur, multifunktionale Freiräume oder nachhaltige Mobilitätskonzepte geschaffen werden. Hier zahlt sich aus, wenn Planer nicht nur gestalterisch, sondern auch politisch und rechtlich denken – und frühzeitig Verbündete in Verwaltung und Politik suchen.

Auch digitale Planungstools bieten Chancen: Mit Hilfe von Simulationen, Szenarien und Partizipationsplattformen lassen sich komplexe Zusammenhänge besser vermitteln und rechtliche Anforderungen transparenter machen. Gerade bei umstrittenen Projekten kann das helfen, Akzeptanz zu schaffen und Widerstände abzubauen – vorausgesetzt, die Daten werden offen gelegt und die Ergebnisse nachvollziehbar erklärt.

Dennoch bleibt das Recht oft ein schwerfälliger Tanker: Viele Vorschriften sind historisch gewachsen, auf Beständigkeit ausgelegt und reagieren nur langsam auf gesellschaftliche Veränderungen. Wer hier wirklich Neues wagen will, braucht langen Atem, juristische Raffinesse und nicht zuletzt eine Portion Chuzpe. Denn nicht selten entscheidet am Ende der Mut einzelner Akteure, ob ein Projekt Realität wird – oder im Paragrafendschungel stecken bleibt.

Doch genau in diesem Spannungsfeld liegt die eigentliche Innovationskraft der deutschen Planungskultur: Wer es schafft, das Recht als Ressource und nicht nur als Risiko zu begreifen, kann auch dort gestalten, wo andere längst aufgeben. Das setzt aber voraus, dass Planer und Juristen gemeinsam am Tisch sitzen – und dass das Recht offen bleibt für Experimente, Lernprozesse und neue Problemlösungen.

Partizipation, Transparenz und die Macht der Öffentlichkeit

Stadtgestaltung ist längst keine exklusive Disziplin mehr. Bürger, Initiativen, Investoren und Interessensverbände mischen kräftig mit – und das ist auch gut so. Doch mit wachsender Beteiligung wächst auch die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer gestalten will, muss heute nicht nur Bauordnungen, sondern auch Beteiligungsrechte, Datenschutz, Informationspflichten und Transparenzregeln im Blick haben.

Das beginnt bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren: Hier schreibt das Baugesetzbuch vor, dass Interessen, Bedenken und Anregungen von Bürgern aktiv einbezogen werden müssen. Was nach Pflichtübung klingt, ist in Wirklichkeit ein mächtiges Instrument, um Akzeptanz zu schaffen, Konflikte zu lösen und innovative Ideen zu fördern. Wer diesen Prozess als Chance begreift, kann gemeinsam mit der Öffentlichkeit Gestaltungsspielräume ausloten und das Projekt auf eine breite Basis stellen.

Doch auch die Schattenseiten sind nicht zu unterschätzen: Zu viel Beteiligung kann Prozesse lähmen, zu wenig führt zu Widerstand und Klagen. Die Kunst liegt darin, echte Dialoge zu ermöglichen, ohne sich im Klein-Klein zu verlieren. Digitale Beteiligungsformate, Visualisierungen und offene Datenplattformen bieten hier neue Möglichkeiten – verlangen aber auch, dass Planer und Verwaltungen bereit sind, Kontrolle abzugeben und Ergebnisse transparent zu machen.

Ein weiteres Spannungsfeld ist der Umgang mit Datenschutz und Informationsfreiheit: Wer digitale Tools nutzt, um Beteiligung zu organisieren oder Planungsdaten zu veröffentlichen, bewegt sich oft in einem rechtlichen Graubereich. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO setzen enge Grenzen, was mit personenbezogenen Daten geschehen darf. Gleichzeitig fordern Initiativen wie Open Data, dass Planungsprozesse so offen und nachvollziehbar wie möglich sind. Der Spagat besteht darin, Innovation und Transparenz zu ermöglichen, ohne die Rechte Einzelner zu gefährden.

Auch die Frage, wer letztlich die Entscheidungsmacht über Gestaltung hat, ist rechtlich hochkomplex: Formell sind es meist die politischen Gremien, faktisch aber können engagierte Bürgerinitiativen, Gerichte oder sogar die Presse großen Einfluss nehmen. Wer als Planer erfolgreich sein will, muss daher nicht nur Entwürfe liefern, sondern auch Kommunikationsprofi und Konfliktmanager sein – und das Recht souverän als Werkzeug für Verständigung und Ausgleich nutzen.

Im Idealfall wird so aus dem juristischen Spannungsfeld ein Motor für bessere Stadtgestaltung: Wenn alle Akteure ihre Rechte und Pflichten kennen, wenn Prozesse transparent sind und Beteiligung ernst genommen wird, können innovative Lösungen entstehen, die rechtssicher, akzeptiert und zukunftsfähig sind. Das setzt aber voraus, dass das Recht nicht als Bollwerk gegen Gestaltung verstanden wird – sondern als Brücke zwischen den Interessen von Gestaltern, Behörden und Gesellschaft.

Ausblick: Zwischen Klimakrise, Digitalisierung und Rechtssicherheit

Die Herausforderungen für Stadtgestaltung und Landschaftsarchitektur werden in den kommenden Jahren nicht kleiner – im Gegenteil. Klimawandel, Ressourcenknappheit, demografischer Wandel und Digitalisierung verlangen nach neuen Antworten – und nach einem Recht, das Innovation ermöglicht, ohne Gemeinwohl und Rechtssicherheit zu opfern. Doch wie weit kann und darf das Recht gehen, um Gestaltung zu ermöglichen oder zu begrenzen?

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Anpassungsfähigkeit des Rechts: Starre Normen und Verfahren sind in einer Welt, die sich immer schneller verändert, zunehmend problematisch. Wer Städte für extreme Wetterereignisse, neue Mobilitätsformen oder digitale Infrastrukturen gestalten will, braucht flexible Rechtsrahmen, die Experimente zulassen und Fehler als Lernchance begreifen. Hier sind Gesetzgeber, Verwaltungen und Planer gleichermaßen gefordert, alte Zöpfe abzuschneiden und Raum für Innovation zu schaffen.

Gleichzeitig darf die Rechtssicherheit nicht verloren gehen: Bürger, Investoren und Nutzer müssen darauf vertrauen können, dass Planungen transparent, fair und nachvollziehbar ablaufen. Gerade in Zeiten wachsender Unsicherheit ist das Vertrauen in die Verfahren und Institutionen ein hohes Gut. Wer das Recht zu sehr biegt, riskiert Akzeptanz und Investitionsbereitschaft – wer zu starr bleibt, blockiert den notwendigen Wandel.

Auch internationale und europäische Entwicklungen spielen eine immer größere Rolle: Umweltstandards, Klimaschutzziele, Datenschutzregeln und Wettbewerbsrecht wirken längst bis in die kleinste Kommune. Für Planer bedeutet das: Wer innovative Lösungen sucht, muss sich nicht nur im deutschen, sondern auch im internationalen Rechtsdschungel auskennen – und Chancen wie Risiken global denken.

Ein weiterer Schub kommt aus der Digitalisierung: Digitale Zwillinge, partizipative Plattformen und datengetriebene Planung eröffnen neue Möglichkeiten – aber auch neue rechtliche Fragen. Wem gehören die Daten? Wer haftet für Simulationen? Wie lassen sich Algorithmen transparent und gerecht gestalten? Hier entsteht ein neues Spielfeld, auf dem Recht und Gestaltung ihre Rollen erst noch finden müssen.

Das Fazit ist klar: Die Zukunft der Stadtgestaltung liegt im kreativen Umgang mit dem Recht. Wer Paragrafen als Partner begreift, kann auch im engen Korsett der Vorschriften außergewöhnliche Projekte realisieren. Was es dazu braucht? Mut, Wissen, Dialogbereitschaft und immer wieder die Lust, die Grenzen des Rechts im Sinne besserer Städte auszuloten. Denn die entscheidende Frage bleibt: Wie viel Gestaltung verträgt das Recht – und wie viel Recht braucht gute Gestaltung?

Zusammenfassung: Die Beziehung zwischen Recht und Gestaltung in der Stadtentwicklung ist ein permanentes Spannungsfeld – aber auch eine große Chance. Wer Paragrafen nicht als Feind, sondern als Partner begreift, kann innovative, nachhaltige und lebenswerte Städte planen. Das verlangt juristisches Know-how, kreativen Mut und die Bereitschaft zum Dialog zwischen allen Beteiligten. Gerade im Zeitalter von Klimakrise und Digitalisierung ist es wichtiger denn je, das Recht flexibel, transparent und partizipativ zu gestalten. Denn nur so entstehen Städte, die sowohl rechtssicher als auch zukunftsweisend sind – und in denen Gestaltung und Recht gemeinsam groß aufspielen.

Das Buchcover von „Unbestimmte Räume in Städten" zeigt drei alltägliche Bilder: Unkraut welches einen Gehweg verwuchert

Buchcover: Unbestimmte Räume in Städten – Der Wert des Restraums (Bild: KIT-Verlag

Welchen Wert haben unbestimmten Räume für die Stadt? Diese Frage stellt sich Dorothee Rummel in ihrer Dissertation „Unbestimmte Räume in Städten: Der Wert des Restraums“. Aimee Neff hat die Publikation rezensiert. In ihrer Rezension legt die Studentin den Fokus darauf, warum das Buch für Planer*innen und Gestalter*innen des urbanen Raums von Relevanz ist.

Wer hätte gedacht, dass ein Blick in die Fuge zwischen zwei Gehwegplatten einen Perspektivenwechsel anregen kann und dabei eine Forschungslücke zum urbanen „Phänomen Restraum“ enthüllt? Was steckt in diesen geringgeschätzten und nutzlos wirkenden Überresten? Haben sie überhaupt einen Wert für die Stadt? Dies sind zentrale Fragen, die Dorothee Rummel, Architektin und Stadtplanerin, in ihrer spannenden Doktorarbeit erkundet.

Aufbau und Inhalt

Rummel publiziert ihre Erkenntnisse zu dem Restraum-Phänomen in fünf Teilen über 318 Seiten. Dabei baut sich die Definition von Restraum nach jedem Teil auf. Die Doktorarbeit sollte am Anfang dem Nachverdichtungspotenzial unbestimmter Räume nachgehen. Jedoch schlägt sie schnell eine andere Richtung ein. Nämlich um zu ermitteln, ob die Stadt den Verlust von Restraum überhaupt billigen kann. In Teil zwei sucht die Autorin nach bestehender Forschung zu dem Phänomen. Sie stellt dabei fest, dass es Wissenlücken gibt, die nur durch Feldforschung gefüllt werden können. In den Teilen drei und vier werden Resträume in Ludwigshafen und München aufgespürt, untersucht und dokumentiert.

Dazugehörige Grafiken sowie unmanipulierte Fotos unterstützen die Absicht, kein verzerrtes Bild des Restraums darzustellen. Zu Beginn verspricht Rummel, das Phänomen Restraum „durchsichtiger“ zu machen. In Teil fünf ergibt sich jedoch die Erkenntnis, dass Restraum ein ungelöstes Phänomen bleiben muss. Sonst könne er seine Rolle in der Stadt nicht mehr erfüllen. Deshalb nehmen auch viele Menschen den Wert des Restraums nicht wahr. Nichtsdestotrotz hat er eine besondere Bedeutung, die andere Stadträume nicht bieten. Seine Nutzer erkennen ihn als freien Entfaltungsraum. Er bietet ihnen vielfaltige Nutzungsmöglichkeiten, Flexibilität, Chancen und Glück.

Unbestimmte Räume in Städten: Empfehlenswert?

Die Autorin stellt häufig rhetorische Fragen an ihre Leser*innen. Einerseits stellen diese einen emotionalen Bezug zum Thema her, anderseits aber überfordern und verwirren sie die Leser*innen. Die „Analogie-Plattenfuge“, womit die Fuge zwischen zwei Gehwegplatten und ihr Bezug zum städtischen Restraum gemeint ist, bildet den roten Faden der Arbeit. Des Weiteren verhindert sie, dass die Leser*innen den Überblick verlieren. Unkundige werden sich jedoch mit dem zweiten Teil schwertun. Die vielen Literaturverweise und Querbezüge machen die Lektüre mühsam und wären besser verständlich, wenn man deren Inhalt und Bedeutung kennt. Jedoch liefert dieser Teil auch interesante praktische und theoretische Ansätze. Mit diesen werden einzigartige „Untersuchungsinstrumente“ entwickelt und auf die Untersuchungsstädte angewendet. Eines dieser ist das Instrument „Verdachtszone“, mit dem Restraum aufgespürt und dokumentiert wird.

Die Dissertation ist an ein fachspezifisches Publikum gerichtet. Jedoch spricht sie, durch den Gebrauch einer verständlichen Fachsprache, ein weites Spektrum an Leser*innen an. Wer sich mit dem Entwerfen und Planen des urbanen Raums auseinandersetzt, wird aufgefordert, zu hinterfragen: wie habe ich bisher Restraum aufgefasst? Wer bereit ist, sich auf Rummel‘s Ideen einzulassen, wird begeistert sein.

Hintergrund dieses Artikels: In einem Seminar von Professor Udo Weilacher, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur und Transformation (LAT) an der TU München, konnten Studierende im Sommersemester 2021 in das Feld des Fachjournalismus hineinschnuppern. Masterstudent*innen der Landschaftsarchitektur der Technischen Universität München schrieben in einer „Schreibwerkstatt“ Buchrezensionen zu selbst ausgewählter Fachliteratur. Wir stellen auf unserer Seite ausgewählte Rezensionen vor.

Eine Übersicht zu weiteren Buchrezensionen aus dem Seminar finden Sie hier.

Auch interessant: Hier geht es zu der Rezension von Lena Lämmle zum Buch „The Ideal City – Exploring Urban Futures”.