08.02.2023

Gesellschaft

Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten

Vor einem blauen Himmel sehen drei Windräder. Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll dabei helfen.
Wind-an-Land-Gesetz soll den Ausbau von Windkraftanlagen bundesweit voranbringen. Credit: Mike Setchell via unsplash

Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Hierfür ist Windkraft essentiell. Seit dem 1. Februar 2023 ist nun das „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten. Es soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich beschleunigen.


Wind an Land Gesetz am 1. Februar in Kraft getreten 

Dass Windkraft einen relevanten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten kann, ist unbestritten. Die Art und Weise, wie die Produktion von Windkraft in Deutschland jedoch gesteigert werden kann, wird dafür umso heißer diskutiert. Denn nicht alle Bundesländer ziehen an einem Strick. Und das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln, stößt immer wieder – um beim Thema zu bleiben – auf Gegenwind. Anfang diesen Monats trat nun ein neues Gesetz in Kraft, welches den Ausbau endlich voranbringen soll: das „Windenergie-an-Land-Gesetz“. Und es soll helfen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die für den Ausbau benötigten Flächen bereitzustellen. 

 


Wind an Land – in allen Bundesländern

Die Verteilung der Windkraftanlagen in Deutschland ist unausgeglichen. Im Jahre 2022 wurden rund 6 150 Onshore-Windenenergieanlagen in Niedersachsen gezählt. In Bayern waren es hingegen nur rund 1 140 Stück. Dabei spielen oft nicht vorrangig thermische Gegebenheiten eine Rolle, sondern vielmehr politische Debatten. Zukünftig sollen den einzelnen Bundesländern durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ nun Flächenziele vorgegeben werden. „Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Mitte letzten Jahres zu den Neuerungen. Damals hatte das Kabinett die Neukonzeption beschlossen. Wie die Bundesländer die Ziele erfüllen, bleibt weiterhin ihnen selbst überlassen. Bundeswirtschaftsminister Habeck fügte jedoch hinzu: „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus.“


Planung beschleunigen, Transformation voranbringen

Das bedeutet im Klartext, die Bundesländer können zum Beispiel über Mindestabstände selbst entschieden. Weiterhin können Sie die Flächenziele zum Beispiel in Raumordnungsplänen übergeordnet ausweisen oder dies im Rahmen der Bauleitplanung an die Kommunen delegieren. Darüberhinaus haben sie die Möglichkeit, benötigte Flächenbeiträge in Absprache länderübergreifend zu behandeln. Wie auch immer sie den Ausbau gestalten, die Flächenziele, die im „Wind-an-Land-Gesetz“ festgeschrieben sind, müssen in jedem Fall eingehalten werden. Denn nur wenn alle ihren Beitrag leisten, kann der Ausbau der Windenergie gelingen. Deshalb behält es sich der Bund auch vor, im Falle einer Verfehlung, landesspezifische Abstandsregeln außer Kraft zu setzen. Mit der Verfehlung gehen außerdem an festgelegten Stichtagen außerdem Konsequenzen für die Planung der Länder einher. Um Kontroversen zu vermeiden, vereinfacht die Bundesregierung landesweit die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Und somit die Prozesse beschleunigt. Dazu hat die Bundesregierung eine eigene Erklärung mit dem Titel „Planungen und Genehmigungen beschleunigen, Transformation voranbringen“ verfasst.


Maßnahmen des Beschleunigungspakets

In einem ersten, sogenannten „Osterpaket“ wurden bereits Maßnahmen festgelegt, die den Ausbau von Offshore Windanlagen beschleunigen sollen.  Dabei gilt Beispielswiese, dass Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte zukünftig stärker gebündelt werden sollen. Auch durch die bereits erfolgte Prüfung von diversen Aspekten in der Vergangenheit, entfallen erneute Erhebungen.Weiterhin wird jedoch die Erfordernis von Baufreigaben gestrichen. Und schließlich schafft die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für einen zügigeren Ausbau der Stromnetze. Mit einem zweiten Planungspaket – dem sogenannten „Sommerpaket“ – wurden Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau von Onshore-Anlagen getroffen. Auch hier soll es zukünftig deutliche Vereinfachungen im Planungsrecht geben, die zu einer beschleunigten Ausweisung beitragen. Doppelprüfungen entfallen von nun an. Und durch den Zusammenschluss von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren zu einer einzige, sogenannten Raumverträglichkeitsprüfung verkürzen sich die einzelnen Bearbeitungsphasen.


Digitalisierung als wesentlicher Aspekt

Auch die Digitalisierung wird in der Erklärung besprochen. So fordert das Ministerium digitale Bekanntmachungen, die eine breite Öffentlichkeit erreichen. Weiterhin wollen die Verantwortlichen, die Möglichkeit zur Auslegung und Besprechung von Unterlagen online vorantreiben. Größere Bauvorhaben benötigen zukünftig die Integration des „Building Information Modeling“ (BIM), um so vorab alle wesentlichen Aspekte der Wertschöpfungs- und Nutzungskette im Planungsprozess einzubeziehen. Als zentrales Datenportal wird das Gigabit-Grundbuch eingeführt. Hierauf können Unternehmen, Kommunen, Investor*innen und Akteur*innen der Bauwirtschaft gleichermaßen zugreifen. Und ihrer Arbeit somit eine gemeinsame, aktuelle und verlässliche Informationsgbasis zu Grunde legen. Um diese und andere angestrebte Beschleunigungen zu realisieren, wird es notwendig sein, mehr qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Durch eine Personal- und Weiterbildungsoffensive will die Regierung diesem Bedarf nachkommen. Entsprechende Schritte diesbezüglich sind in der Erklärung „Planungen und Genehmigungen beschleunigen, Transformation voranbringen“ festgeschrieben.


Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

Eine weitere einschneidende Anpassung betrifft das Bundesnaturschutzrecht. Hierbei möchte die Regierung, sowohl den Naturschutz achten, als auch die Ausbauziele realisieren. Grundsätzlich gilt, dass fortan auch Landschaftsschutzgebiete als Flächen für die Windkraftproduktion genutzt werden dürfen. Auch werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung eingeführt, um die Genehmigung besser steuerbar zu machen. Diesen Schritte legt das Ministerium die Annahme zu Grunde, dass der Betrieb der Windkraftanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. mit Gleichzeitig gehen mit der Änderung auch Artenschutzprogramme an den Start. Diese sollen den vom Windenergieausbau betroffenen Arten besonderen Schutz gewährleisten. „Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm. Wir bringen also zwei Ziele zusammen“, betont Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Novellierung.


Ziele für die Zukunft

Durch das nun in Kraft getretene „Wind-an-Land-Gesetz“ erhofft sich die Regierung den notwendigen Zuwachs bei der Windenergie. Die formulierten Ziele steigern sich dabei über die nächsten Jahre. Sind es bis 2027 noch 1,4 Prozent der Bundesfläche, die zur Gewinnung von Windenergie ausgewiesen sein sollen, steigert sich dieser Satz bis Ende 2032 auf zwei Prozent. Dabei begrüße es das Ministerium für Energie und Klimaschutz, wenn bestehende Standorte durch Repowering-Maßnahmen ausgebaut würden. Darunter versteht sich das Bestreben der Anlagen-Betreibenden, Standorte zu optimieren, indem beispielsweise veraltete Anlagen durch neue, effizientere ersetzt werden. Wenn zukünftig alle Bundesländer die Windkraft als erste Wahl im Energiesektor ansehen und dementsprechend handeln, wären die gesetzten Ziele zu erreichen.

Scroll to Top