Das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV kommt

Das 9-Euro-Ticket soll ab dem 1. Juni für drei Monate gelten.

Das 9-Euro-Ticket soll ab dem 1. Juni für drei Monate gelten.

9-Euro-Ticket für den ÖPNV soll ab 1. Juni gelten

Ende März kündigte die Ampel-Koalition das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV in Deutschland an. Anfang der Woche, am 11. April, gab der Verkehrsausschuss neue Informationen zu den Vergünstigungen bekannt: Das 9-Euro-Ticket soll am 1. Juni 2022 kommen und bundesweit gültig sein. Was der Vorstoß für unsere Städte bedeutet und ob Pendler*innen tatsächlich auf Öffentliche umsteigen werden, lesen Sie hier.

In den ersten beiden Wochen des Krieges in der Ukraine verteuerten sich die Treibstoffe auf nie gekannte Höhe. Auch wenn die Spritpreise inzwischen wieder unter zwei Euro liegen, veranlassten die gestiegenen Spritpreise die Bundesregierung zu Schritten, die vor ein paar Monaten undenkbar schienen: ein 9-Euro-Monatsticket für den ÖPNV. Für nur neun Euro monatlich sollen die Bürger*innen drei Monate lang den öffentlichen Nahverkehr in Zukunft nutzen können. Das 9-Euro-Ticket soll Pendler*innen entlasten und Werbung für den ÖPNV machen. Menschen sollen vom eigenen Pkw auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Ihren eigenen Geldbeutel und die Umwelt schonen – aus Sicht der Bundesregierung eine sowohl soziale als auch ökologische Maßnahme.

Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zufolge, soll das 9-Euro-Ticket ab dem 1. Juni 2022 kommen und für den gesamten Regionalverkehr gelten. Das bedeutet, eine Zugfahrt von München nach Berlin im Regionalzug werde dann nur noch neun statt 90 Euro kosten. Aber auch das Pendeln in Metropolregionen wie München werde deutlich günstiger. Eine Monatskarte der Zone 4 (173,90 Euro) reduziere sich von einem auf den anderen Moment um 95 Prozent. Kurz: Das 9-Euro-Ticket – sollte es wirklich kommen – macht einen Unterschied für die meisten Bürger*innen.

Drei Wünsche an den neuen Bundesverkehrsminister …

Dass die 9-Euro-Regelung nun für den gesamten Regionalverkehr gelten soll, schafft bereits die eine oder andere Frage aus dem Weg. Zum Beispiel: Gilt das Ticket für eine oder zwei Zonen? Wie geht man mit unterschiedlich großen Verbünden um? Andere Fragen – vor allem in Bezug zur Umsetzung – bleiben jedoch noch unbeantwortet. Das Bundesverkehrsministerium will sie aber zeitnah klären. Schließlich soll ein Gesetzentwurf am 18. oder 19. Mai abgestimmt werden. Am 20. Mai folgt dann die Abstimmung im Bundesrat – insgesamt „ne’ ganz schön enge Kiste“ bis zur geplanten Einführung am 1. Juni.

Unabhängig von Wann- und Wie-Fragen trägt das Ticket als geplantes „9-Euro-für-90-Tage-Experiment“ jetzt schon zur Diskussion rund um kostenlosen ÖPNV oder 365-Euro-Jahresticket bei. Eine Diskussion, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland geführt wird, und zu der sich die Parteien unterschiedlich positionieren: Die Linken sind als einzige Partei für ein kostenloses Ticket. Die SPD und die CDU könnten sich laut tagesschau.de ein 365-Euro-Jahresticket in Metropolregionen vorstellen.

Erfahrungen aus Tallinn und Wien

Ein kostenloser ÖPNV war auch – und bevor das 9-Euro-Ticket hierzulande diskutiert wurde – Thema in der G+L-Aprilausgabe, die erste Ausgabe der Serie zur Mobilität. Karla Wiegmann, Aktivist:in für Klimagerechtigkeit und aktiv bei Fridays for Future Berlin, antwortete auf unsere Frage „Wenn Sie drei Wünsche an den neuen Bundesverkehrsminister frei hätten, wie würden diese lauten?“ mit den Worten: „Die radikale Neuaufstellung des ÖPNV auf dem Land und in der Stadt. Das bedeutet die Verdopplung der Kapazität, eine Offensive von grünen und gerechten Jobs im öffentlichen Nahverkehr und kostenlose Tickets, finanziert aus öffentlicher Hand.“

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, betonte hingegen im Gespräch mit der G+L Anfang März, dass nachhaltige Mobilität einen ganzheitlichen Blick und integrierte Mobilitätskonzepte brauche. Ein bezahlbares Angebot sei ein Teil des Konzepts.

Dass kostenloser ÖPNV alleine nicht ausreicht, um Menschen zum Umstieg vom eignen Auto auf die Öffentlichen zu bewegen, belegen auch Studien wie die Befragung der RWI – Leipnitz-Institut für Wirtschaftsforschung. „Die Befragung zeigt, dass ein kostenloser öffentlicher Nahverkehr vielen Menschen in Deutschland attraktiv erscheint und zu einer deutlich höheren Nutzung des ÖPNV führen könnte“, sagt RWI-Wissenschaftler Mark Andor, einer der Autoren der Studie. „Allerdings führt ein kostenloser ÖPNV voraussichtlich kaum zur Verringerung der Autonutzung.“ Eine Simulationsstudie der TU Dortmund aus dem Jahr 2018 kam zu einem ähnlichen Ergebnis: Ein verbilligtes Ticket sei nicht Grund genug, das Auto stehen zu lassen.

Auch die Erfahrungen der Mobilitätsexpertin Mari Jüssi aus Tallinn sind ernüchternd. Sie fasste für die zweite G+L-Ausgabe der Mobilitätsserie im Mai die Entwicklungen in der estnischen Hauptstadt in Sachen Mobilität zusammen. Über den berühmten kostenlosen ÖPNV in der Stadt schrieb sie: „Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass die Auswirkungen auf die Rolle des öffentlichen Verkehrs marginal sind. Im Jahr 2015 – einige Jahre nach der Einführung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs für die Einwohner*innen – stieg die Zahl der Fahrgäste im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent. Das lag aber weniger am kostenlosen Nahverkehr und mehr am Anstieg der Beschäftigungszahlen. Auch in anderen Teilen Estlands stieg 2015 die Nutzung des ÖPNV. Außerdem war der von der Stadt Tallinn betriebene öffentliche Nahverkehr bereits vor 2013 sehr ausgelastet. Für über 65-Jährige und Kinder unter sieben Jahren war er auch schon kostenlos.“

Das 9-Euro-Ticket zur richtigen Zeit

Dass der kostenlose ÖPNV nicht zu weniger Autoverkehr in Tallinn führte, zeigen auch Zahlen zum Berufsverkehr. Im Zeitraum von 2000 bis 2020 stieg der Anteil der Pendler*innen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fuhren, von 34 auf 47 Prozent. Der Anteil der ÖPNV-Nutzer*innen ging im Vergleich um 18 Prozent zurück.

Andere Erfahrungen machte hingegen die Stadt Wien: Sie führte 2012 ein 365-Euro-Jahresticket ein. Seitdem steigen die Fahrgastzahlen jedes Jahr. „Es gibt unter den Wiener*innen seit einigen Jahren schon mehr Jahreskarten als Pkw-Besitzer*innen. 38 Prozent der täglichen Wege werden durch die Öffis zurückgelegt und nur 27 Prozent mit dem privaten Pkw – das ist im internationalen Vergleich schon ziemlich vorbildlich!“, so Michael Ludwig, Bürgermeister von Wien.

Und jetzt? Welchen Nutzen wird das 9-Euro-Ticket haben? Werden Autofahrende – wie politisch gewünscht – umsteigen? Nach Mobilitätsexpert*innen, wie die Forscherin Sophia Becker der TU Berlin, braucht es sowohl Pull-, als auch Push-Maßnahmen, um Menschen zum Umstieg zu bewegen: Ein attraktives, günstiges ÖPNV-Angebot auf der einen Seite und Maßnahmen, die Autofahrten unattraktiv machen, auf der anderen Seite. Das 9-Euro-Ticket könnte aufgrund der gestiegenen Spritpreise ein Umstiegs-Anreiz zur richtigen Zeit sein. Allerdings befürchten einige auch, dass das Ticket weniger von Pendler*innen und vielmehr von Low-Budget-Reisenden genutzt wird. Die Gültigkeit des Tickets fällt nämlich in die Urlaubszeit Juli und August. Wie beliebt Odysseen wie München-Berlin in neun Stunden oder Hannover-Usedom in sieben Stunden tatsächlich werden, wird sich zeigen.

Sie möchten mehr über die Mobilität der Zukunft erfahren? Chefredakteurin Theresa Ramisch gibt Ihnen hier einen Einblick in die G+L-Aprilausgabe: Stadtmobilität DACH-Raum.

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Fll Baumkontrollrichtlinie: Grundlagen und Anforderungen im Überblick

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Fll Baumkontrollrichtlinie
Begrüntes Dach eines Wohngebäudes als Beispiel nachhaltiger Architektur. (Foto: cstembridge / Unsplash)

Bäume im öffentlichen Raum sind keine statischen Objekte. Sie wachsen, altern, reagieren auf Stress und können im Versagensfalle erhebliche Schäden verursachen. Die FLL Baumkontrollrichtlinie schafft den fachlichen Rahmen, innerhalb dessen Kommunen, Grünflächenämter und private Baumbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen können: systematisch, nachvollziehbar und auf dem Stand der Wissenschaft. Wer Bäume im öffentlichen Raum betreibt, kommt an diesem Regelwerk nicht vorbei.

  • Was die FLL Baumkontrollrichtlinie ist, wer sie herausgibt und welchen rechtlichen Status sie hat
  • Welche Kontrollmethoden und Kontrollintervalle das Regelwerk vorschreibt und wie sie sich unterscheiden
  • Wie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume rechtlich eingebettet ist und was sie für Baumbesitzer bedeutet
  • Welche Qualifikationen Baumkontrolleure benötigen und wie die Dokumentation korrekt erfolgt
  • Wie Baumkataster und Baumkontrolle zusammenwirken und warum digitale Systeme die Praxis verändert haben
  • Welche Fehler in der Praxis häufig vorkommen und wie sie vermieden werden
  • Wie die Richtlinie in den größeren Kontext der Baumpflege, des Stadtbaummanagements und der Freiraumplanung eingebettet ist
  • Was bei der Beauftragung externer Dienstleister zu beachten ist und wie Haftungsfragen geregelt werden

Was die FLL Baumkontrollrichtlinie ist: Definition, Herausgeber und Rechtscharakter

Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist ein technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), das die Grundlagen und Anforderungen für die regelmäßige Kontrolle von Bäumen auf ihre Verkehrssicherheit hin beschreibt. Die FLL ist eine der zentralen Fachinstitutionen im deutschsprachigen Raum für Normen, Richtlinien und Regelwerke im Bereich Landschaftsbau, Grünflächenmanagement und Baumpflege. Ihre Regelwerke werden von Fachleuten, Gerichten und Behörden als anerkannte Regeln der Technik betrachtet, auch wenn sie formal keine staatlich erlassenen Rechtsnormen sind.

Der Rechtscharakter der FLL Baumkontrollrichtlinie ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Als anerkannte Regel der Technik entfaltet sie eine starke faktische Bindungswirkung: Wer von ihr abweicht, muss im Schadensfall darlegen können, dass er gleichwertige oder überlegene Maßnahmen ergriffen hat. Gerichte haben die Richtlinie in zahlreichen Haftungsverfahren als Maßstab herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Baumbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht genügt hat. Das bedeutet in der Praxis, dass die Einhaltung der FLL Baumkontrollrichtlinie zwar keine absolute Haftungsfreistellung garantiert, ihre Nichtbeachtung aber ein erhebliches Haftungsrisiko begründet.

Die Richtlinie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft sowie an neue Erkenntnisse aus der Baumbiologie, der Schadensforschung und der Rechtsprechung angepasst. Fachleute, die mit der Baumkontrolle beauftragt sind, müssen daher stets mit der aktuell gültigen Fassung arbeiten. Die Verwendung veralteter Ausgaben kann im Schadensfall als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.

Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeit

Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume ergibt sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Dritte vor den daraus entstehenden Gefahren zu schützen. Bei Bäumen im öffentlichen Raum trifft diese Pflicht in erster Linie den Eigentümer oder den Baulastträger, also in der Regel die Kommune, das Straßenbauamt oder den privaten Grundstückseigentümer. Die Pflicht ist nicht delegierbar in dem Sinne, dass die Verantwortung vollständig auf einen Dritten übergeht; sie kann jedoch durch Beauftragung qualifizierter Fachleute erfüllt werden, sofern diese sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und überwacht werden.

Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind nicht absolut. Kein Baumbesitzer ist verpflichtet, jede theoretisch denkbare Gefahr auszuschließen. Der Maßstab ist vielmehr die Erkennbarkeit einer Gefahr bei einer fachgerechten Kontrolle und die Zumutbarkeit der Abwehr. Ein Baum, der bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Sichtkontrolle keine erkennbaren Mängel aufweist und dennoch infolge eines verborgenen inneren Defekts versagt, begründet in der Regel keine Haftung des Eigentümers, sofern die Kontrollintervalle und -methoden den Anforderungen der FLL Baumkontrollrichtlinie entsprochen haben. Diese Unterscheidung zwischen erkennbaren und nicht erkennbaren Mängeln ist für die Praxis der Baumkontrolle zentral.

Besondere Sorgfaltspflichten entstehen bei Bäumen in stark frequentierten Bereichen, also an Schulen, Spielplätzen, Fußgängerzonen und Hauptverkehrsstraßen. Hier sind kürzere Kontrollintervalle und gegebenenfalls intensivere Untersuchungsmethoden geboten. Umgekehrt kann in wenig frequentierten Bereichen, etwa in abgelegenen Waldrändern ohne Wegeverbindung, ein reduzierter Kontrollaufwand vertretbar sein. Die FLL Baumkontrollrichtlinie differenziert diese Anforderungen nach dem Gefährdungspotenzial und gibt damit ein risikobasiertes Kontrollkonzept vor.

Kontrollmethoden und Kontrollintervalle nach der FLL Baumkontrollrichtlinie

Die FLL Baumkontrollrichtlinie unterscheidet grundsätzlich zwischen verschiedenen Kontrollstufen, die sich in Methodik, Intensität und erforderlicher Qualifikation des Kontrolleurs unterscheiden. Die Regelkontrolle, auch als visuelle Regelkontrolle bezeichnet, ist die Basisform der Baumüberwachung. Sie erfolgt in der Regel einmal jährlich und umfasst eine Sichtprüfung des Baumes von einem festen Standpunkt aus, ohne Hilfsmittel und ohne Besteigung. Ziel ist die Erkennung offensichtlicher Mängel wie abgestorbener Kronenteile, Pilzfruchtkörper, Rissbildungen oder Schiefstellungen.

Neben der Regelkontrolle sieht die Richtlinie die eingehende Untersuchung vor, die bei Bäumen mit erhöhtem Risiko, bei Auffälligkeiten aus der Regelkontrolle oder in festgelegten Intervallen durchgeführt wird. Diese Untersuchung erfordert eine Nahsicht aller Baumteile, also auch der Krone und des Wurzelanlaufbereichs, und kann den Einsatz einfacher Hilfsmittel wie Klangprobe mit dem Hammer oder Sondierstab einschließen. Bei begründetem Verdacht auf innere Fäule oder strukturelle Schwächen folgt die eingehende Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln, zu denen Methoden wie die Schalltomografie, die Bohrwiderstandsmessung oder die Zugprüfung gehören.

Die Schalltomografie (auch Schallwellentomografie) erzeugt durch Klopfimpulse an der Stammoberfläche ein zweidimensionales Bild der inneren Holzstruktur. Bereiche mit Fäule oder Hohlräumen leiten Schall langsamer weiter als gesundes Holz, was im Tomogramm als Anomalie sichtbar wird. Die Bohrwiderstandsmessung nutzt einen dünnen Bohrnadel, deren Eindringwiderstand kontinuierlich aufgezeichnet wird; Hohlräume und Faulstellen zeigen sich als Widerstandsabfall. Die Zugprüfung schließlich misst unter definierter Belastung die Neigung und Dehnung des Stammes und erlaubt Rückschlüsse auf die Reststandfestigkeit des Baumes. All diese Methoden erfordern speziell ausgebildete Fachleute und sind nicht Bestandteil der Regelkontrolle, sondern der weiterführenden Untersuchung.

Die Kontrollintervalle richten sich nach dem Gefährdungspotenzial, dem Baumalter, dem Gesundheitszustand und dem Standort. Als Richtwert gilt für Stadtbäume an frequentierten Standorten eine jährliche Regelkontrolle. Bei erkennbar vorgeschädigten Bäumen oder nach Sturmereignissen können kürzere Intervalle notwendig sein. Die FLL Baumkontrollrichtlinie betont, dass Kontrollintervalle keine starren Vorgaben sind, sondern auf Basis einer fachlichen Risikoabwägung festgelegt werden müssen.

Qualifikation der Baumkontrolleure und Anforderungen an die Dokumentation

Die FLL Baumkontrollrichtlinie stellt klare Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Personen, die Baumkontrollen durchführen. Die Regelkontrolle darf nur von Personen mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung in der Baumpflege durchgeführt werden. Als Mindestqualifikation gilt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau, in der Forstwirtschaft oder einem verwandten Grünberuf, ergänzt durch spezifische Fortbildungen zur Baumkontrolle. Für die eingehende Untersuchung und erst recht für den Einsatz technischer Prüfmethoden sind höhere Qualifikationen erforderlich, etwa der Abschluss als Baumpfleger nach European Qualification Standard (EQF) oder als zertifizierter Baumkontrolleur nach anerkannten Fortbildungsprogrammen.

Die Zertifizierung als Baumkontrolleur nach den Vorgaben der FLL oder vergleichbarer Institutionen hat sich in der kommunalen Praxis weitgehend als Standard etabliert. Kommunen und Grünflächenämter, die externe Dienstleister mit der Baumkontrolle beauftragen, sollten auf den Nachweis entsprechender Qualifikationen bestehen und diese vertraglich verankern. Die Beauftragung unqualifizierter Personen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht und kann im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.

Die Dokumentation der Baumkontrolle ist ein zentrales Element der Richtlinie und hat sowohl fachliche als auch rechtliche Funktion. Jede Kontrolle muss schriftlich festgehalten werden, mit Angaben zum kontrollierten Baum, zum Datum, zur angewandten Methode, zu den festgestellten Befunden und zu den empfohlenen Maßnahmen. Die Dokumentation muss so gestaltet sein, dass sie im Nachhinein nachvollziehbar belegt, dass eine ordnungsgemäße Kontrolle stattgefunden hat. Lückenhafte oder fehlende Dokumentation kann im Schadensfall die Beweislage erheblich verschlechtern, selbst wenn die Kontrolle tatsächlich fachgerecht durchgeführt wurde.

Baumkataster, digitale Systeme und das Zusammenspiel mit der Baumkontrolle

Ein Baumkataster ist eine systematische Erfassung aller Bäume eines Bestandes mit ihren wesentlichen Merkmalen: Standort, Art, Alter, Vitalität, Pflegezustand und Kontrollhistorie. Das Baumkataster bildet die datentechnische Grundlage für eine effiziente Baumkontrolle nach der FLL Baumkontrollrichtlinie. Ohne ein gepflegtes Kataster ist es kaum möglich, Kontrollintervalle einzuhalten, Befunde über mehrere Jahre zu verfolgen und Maßnahmenbedarfe systematisch zu priorisieren. Für Kommunen mit großen Baumbeständen ist ein digitales Baumkataster heute unverzichtbar.

Moderne Geoinformationssysteme (GIS) und spezialisierte Baumkataster-Software ermöglichen die mobile Erfassung von Kontrollergebnissen direkt vor Ort, die automatische Erinnerung an fällige Kontrolltermine, die Verknüpfung von Befunden mit Fotos und Messdaten sowie die Auswertung von Bestandsentwicklungen über Zeit. Viele Kommunen nutzen heute cloudbasierte Lösungen, die mehreren Nutzern gleichzeitig Zugriff ermöglichen und die Daten revisionssicher speichern. Die Revisionssicherheit der Dokumentation ist dabei nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Rechtssicherheit: Im Schadensfall muss lückenlos nachgewiesen werden können, wann welche Kontrolle mit welchem Ergebnis stattgefunden hat.

Die Integration von Baumkataster und Baumkontrolle in ein übergreifendes Stadtbaummanagement eröffnet weitere Potenziale. Wenn Kontrollergebnisse mit Pflegemaßnahmen, Baumneupflanzungen und Baumfällungen verknüpft werden, entsteht ein dynamisches Bild des gesamten Stadtbaumbestandes. Planungsabteilungen können auf dieser Basis Ressourcen gezielter einsetzen, Haushaltsmittel bedarfsgerecht planen und den Baumbestand langfristig entwickeln. Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist in diesem Sinne nicht nur ein Instrument der Gefahrenabwehr, sondern ein Baustein einer umfassenden Stadtbaumstrategie.

Häufige Fehler in der Praxis und wie sie vermieden werden

Einer der verbreitetsten Fehler in der kommunalen Baumkontrollpraxis ist die Verwechslung von Baumkontrolle und Baumpflege. Baumkontrolle dient der Beurteilung des Zustands und der Verkehrssicherheit; Baumpflege umfasst die daraus abgeleiteten Maßnahmen wie Kronenpflege, Totholzentnahme oder Schnittmaßnahmen. Beide Tätigkeiten erfordern unterschiedliche Qualifikationen und sollten organisatorisch getrennt sein, damit die Kontrolle nicht von demselben Interesse geleitet wird wie die Maßnahme. Wer kontrolliert und gleichzeitig wirtschaftlich von der Beauftragung von Pflegemaßnahmen profitiert, befindet sich in einem Interessenkonflikt, den die Richtlinie implizit ausschließt.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Berücksichtigung des Wurzelbereichs bei der Kontrolle. Viele Baumschäden haben ihre Ursache nicht in der Krone, sondern im Wurzelanlaufbereich oder im Stammfußbereich. Pilzfruchtkörper an der Stammbasis, Risse im Wurzelanlauf, Bodenverdichtungen oder Leitungsgräben in unmittelbarer Nähe können die Standfestigkeit eines Baumes erheblich beeinträchtigen, ohne dass die Krone äußerlich auffällig ist. Die FLL Baumkontrollrichtlinie betont ausdrücklich, dass die Kontrolle den gesamten Baum einschließlich des Wurzelanlaufbereichs und des unmittelbaren Standortumfelds umfassen muss.

Fehler entstehen auch durch zu lange Kontrollintervalle bei Bäumen mit bekannten Vorschäden. Ein Baum, bei dem in einer früheren Kontrolle ein Pilzbefall oder eine Rissbildung festgestellt wurde, darf nicht im normalen Jahresrhythmus weitergeführt werden, ohne dass eine Nachkontrolle oder eine weiterführende Untersuchung stattgefunden hat. Die Richtlinie sieht vor, dass bei Auffälligkeiten die Kontrollfrequenz erhöht und gegebenenfalls ein Maßnahmenplan erstellt wird. Die Nichtbeachtung dieser Eskalationslogik ist ein typisches Organisationsversagen, das in Haftungsverfahren regelmäßig eine Rolle spielt.

Schließlich wird die Bedeutung der Nachkontrolle nach Sturmereignissen oder extremen Witterungsbedingungen unterschätzt. Sturm, Eisbruch, Trockenheit oder Starkregenereignisse können den Zustand von Bäumen innerhalb kurzer Zeit verändern. Die FLL Baumkontrollrichtlinie empfiehlt ausdrücklich anlassbezogene Kontrollen nach solchen Ereignissen, die unabhängig vom regulären Kontrollzyklus durchgeführt werden. Kommunen, die diesen Aspekt vernachlässigen, riskieren, dass ein nach einem Sturm instabiler Baum erst bei der nächsten Regelkontrolle Monate später erfasst wird.

Die FLL Baumkontrollrichtlinie im Kontext des Stadtbaummanagements und der Freiraumplanung

Die FLL Baumkontrollrichtlinie ist kein isoliertes Regelwerk, sondern Teil eines größeren Geflechts aus technischen Normen, Fachempfehlungen und rechtlichen Vorgaben, die zusammen den Rahmen für einen professionellen Umgang mit Stadtbäumen bilden. Sie steht in engem Zusammenhang mit den FLL-Empfehlungen für Baumpflege, mit den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV Baumpflege), mit den Baumschutzverordnungen der Länder und Kommunen sowie mit den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung an die Sicherheit des Straßenraums.

Im Kontext der Klimaanpassung gewinnt die Baumkontrolle eine neue Dimension. Stadtbäume sind zunehmend Hitze, Trockenheit und Starkregenereignissen ausgesetzt, die ihre Vitalität und Standfestigkeit beeinflussen. Trockenstress schwächt die Abwehrkräfte von Bäumen gegenüber Schädlingen und Pilzen; Starkregenereignisse können Wurzelsysteme destabilisieren. Eine Baumkontrolle, die diese klimatischen Stressfaktoren nicht in die Risikobeurteilung einbezieht, arbeitet mit einem veralteten Bild der Stadtbaumsituation. Fachleute diskutieren daher, ob die Kontrollintervalle und -methoden der FLL Baumkontrollrichtlinie angesichts des Klimawandels weiterentwickelt werden müssen.

Für die Freiraumplanung und das Stadtgrünmanagement bedeutet die konsequente Anwendung der FLL Baumkontrollrichtlinie auch eine Ressourcenfrage. Kommunen mit großen Baumbeständen stehen vor der Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen oder externe Dienstleister sorgfältig zu beauftragen und zu steuern. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Baumkontrolle sind erheblich, aber sie sind gering im Vergleich zu den Kosten eines Schadensfalles, einer Haftungsklage oder des Verlusts eines wertvollen alten Stadtbaumes durch zu späte Erkennung eines behandelbaren Defekts. Baumkontrolle ist in diesem Sinne eine Investition in den Wert und die Sicherheit des öffentlichen Grüns.

Die FLL Baumkontrollrichtlinie schafft damit einen Rahmen, der weit über die bloße Gefahrenabwehr hinausreicht. Sie ist Grundlage für eine systematische, fachlich fundierte und rechtssichere Auseinandersetzung mit dem Stadtbaum als Infrastrukturelement, als ökologischem Akteur und als Teil des öffentlichen Raums. Wer sie kennt, versteht nicht nur, wie Bäume kontrolliert werden sollen, sondern auch, warum der Stadtbaum eine Aufgabe ist, die Planung, Pflege, Recht und Ökologie gleichermaßen berührt.

Urbanes Land: Konferenz in Ulm

Urbanes Land

Abseits der Ballungszentren und Metropolen Europas gibt es Gebiete, die weder ländlich noch städtisch sind. Es handelt sich um urbanes Land. Das urbane Land sieht sich mit den gleichen Problemen konfrontiert wie die Großstädte: Mobilität, Lebensqualität, Klimawandel. Diese und weitere Aspekte sollen in der Urban Land Conference No 1 am 26. September 2019 in Ulm diskutiert werden.

Die großen Fragen nach der Zukunft stehen schon lange im Raum: Wie werden wir leben und arbeiten, wie werden wir uns fortbewegen? Wie wird sich der Klimaschutz integrieren lassen? Wie können wir die Lebensqualität steigern und die Wirtschaft fördern – aber nicht auf Kosten der Umwelt? Im Zentrum dieser Fragen stehen Großstädte wie Berlin, London, Paris, denn die Ballungszentren sind von der wachsenden Bevölkerung am meisten betroffen. Explodierende Mieten und erschöpfte Infrastrukturen sind die Belege dafür.

Wenn man jedoch den Fokus von den Metropolregionen auf die kleinen und mittleren Zentren richtet, erkennt man schnell, dass auch da die Ressourcen schwinden. Siedlungswachstum und Nachhaltigkeit müssen ein neues Gleichgewicht finden, sodass die Ressourcen effizient und gerecht eingesetzt werden können. Regionen wie Baden-Württemberg, das Schweizer Mittelland oder das enge Städtenetz Belgiens sind Beispiele dafür.

In Europa leben viele Menschen außerhalb der traditionellen Stadtzentren. Sie verteilen sich auf die Peripherie und entlang der Verkehrsachsen, in neuen Wohngebieten, bestehenden Dörfern, im Bereich der Landwirtschaft oder in der Nähe von Niederlassungen einflussreicher Unternehmen. Dieses Gebiet gilt nicht mehr als ländlich, ist aber auch noch davon entfernt, städtisch zu sein. Es ist urbanes Land.

Mit dem urbanen Land und den Zukunftsfragen beschäftigt sich eine internationale Konferenz des InnoSÜD-Teilprojektes „Urbanes Land“ an der Hochschule Biberach am 26. September 2019 in Ulm.

Mehr als 15 Referentinnen und Referenten aus Deutschland und der Welt bringen Perspektiven unterschiedlicher Disziplinen in die Sessions ein, darunter:

Programm

09.30     Anmeldung

10.00     Welcome and Framing

10:30     Panel No 1: Compact + Productive

12.30     Mittagspause

13.30     Panel No 2: Connected + Balanced

15.30     Kaffeepause

16.00     Panel No 3: Coordinated + Experimental

18.00     Schlussbemerkungen, lokale und globale Perspektiven

19.00     Networking und Transfer-Event

 

Hier können Sie sich anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite,  dem Flyer, Facebook und Twitter.

 

Garten+Landschaft ist Medienpartner der Urban Land Conference in Ulm.