Kommunen können künftig außerdem ungenutzte Flächen mit geltendem Planrecht per Anordnung verpflichtend mit Wohngebäuden bebauen lassen. Das soll entsprechende Flächen der Spekulation entziehen und zügig fürs Wohnen nutzbar machen. Zum Schutz von Mieter*innen ist im Baulandmobilisierungsgesetz eine Genehmigungspflicht für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verankert. Durch Elemente wie einfache Bebauungspläne und die Aufhebung von Planrecht, können im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetz Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau beschleunigt werden.
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist nicht unumstritten und dennoch hat sich Hamburg jetzt als erstes Bundesland dazu entschieden, eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes zu erlassen. Die Anwendung einiger Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes erfordert das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarkts gemäß § 201a BauG. In Hamburg ist dies per Verordnung nun unter anderem wegen der schnell steigenden Mieten und dem mangelnden Wohnraum bei großer Nachfrage im gesamten Stadtgebiet der Fall.
Mehr Informationen zum Baulandmobilisierungsgesetz finden Sie auf der Webseite des BMI.
Zur Pressemeldung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Baulandmobilisierungsgesetz gelangen Sie hier.
Laut der Haushaltsprognose 2040 des BBSR wird künftig die Nachfrage und auch das Angebot von Singlehaushalten steigen. Was das für Deutschlands Stadtplanung bedeutet erfahren Sie hier.