28.07.2021

Gesellschaft

Baulandmobilisierungsgesetz in Hamburg

Baulandmobilisierungsgesetz

Baulandmobilisierungsgesetz

Das am 7. Mai 2021 verabschiedete „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ hat zum Ziel, Kommunen dabei zu unterstützen Bauland zu aktivieren und bezahlbares Wohnen zu sichern. Hamburg schöpft die neuen Möglichkeiten als erstes Bundesland aus. Das Baulandmobilisierungsgesetz im Überblick sowie alles zu Hamburgs Plänen damit.

Für den Haus- und Wohnungsbau braucht es zunächst einmal Bauland. Und damit das künftig schneller und flexibler entstehen kann, hat der Bundestag im Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Damit gingen erhebliche Änderungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung einher.

Baulandmobilisierungsgesetz
Die Stadt Hamburg nutzt als erstes Bundesland die neuen Möglichkeiten des am 7. Mai 2021 verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes. Foto: Unkn0wnCat, CC BY-SA 4.0

Baulandmobilisierungsgesetz soll für mehr und schnelleren Wohnungsbau sorgen

 

Mit dem neuen „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ genießen Kommunen beispielsweise ein umfassenderes Vorkaufsrecht. Nur umfriedete oder offensichtlich geringfügig und provisorisch bebaute Flächen entziehen sich künftig nicht mehr dem kommunalen Vorkaufsrecht. Das gilt ebenso für Flächen auf denen Missstände städtebaulicher oder anlagenbezogener Art vorzufinden sind. Ein weiteres Instrument im Baulandmobilisierungsgesetz zur Schaffung neuen Baulands ist die Erteilung von Baugenehmigungen, auch wenn diese im Einzelfall, sei es durch mehr Geschosse oder Anbauten, laut Bebauungsplan eigentlich nicht zulässig gewesen wären. Strenge Verdichtungsobergrenzen werden in Kommunen, in denen das Baulandmobilisierungsgesetz zur Anwendung kommen kann zu Orientierungswerten.

Künftig können Kommunen durch das Anwenden einiger Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes ungenutzte Flächen per Anordnung verpflichtend mit Wohngebäuden bebauen lassen. Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons / “Hamburg, HafenCity, Bebauung am Sandtorkai -- 2016 -- 3036” / CC BY-SA 4.0

Ganz Hamburg angespannter Wohnungsmarkt

 

Kommunen können künftig außerdem ungenutzte Flächen mit geltendem Planrecht per Anordnung verpflichtend mit Wohngebäuden bebauen lassen. Das soll entsprechende Flächen der Spekulation entziehen und zügig fürs Wohnen nutzbar machen. Zum Schutz von Mieter*innen ist im Baulandmobilisierungsgesetz eine Genehmigungspflicht für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verankert. Durch Elemente wie einfache Bebauungspläne und die Aufhebung von Planrecht, können im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetz Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau beschleunigt werden.

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist nicht unumstritten und dennoch hat sich Hamburg jetzt als erstes Bundesland dazu entschieden, eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes zu erlassen. Die Anwendung einiger Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes erfordert das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarkts gemäß § 201a BauG. In Hamburg ist dies per Verordnung nun unter anderem wegen der schnell steigenden Mieten und dem mangelnden Wohnraum bei großer Nachfrage im gesamten Stadtgebiet der Fall.

Mehr Informationen zum Baulandmobilisierungsgesetz finden Sie auf der Webseite des BMI.

Zur Pressemeldung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Baulandmobilisierungsgesetz gelangen Sie hier.

Laut der Haushaltsprognose 2040 des BBSR wird künftig die Nachfrage und auch das Angebot von Singlehaushalten steigen. Was das für Deutschlands Stadtplanung bedeutet erfahren Sie hier.

Scroll to Top