Bundestagswahl 2021: die Antworten der Parteien auf die Fragen des bdla
Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 hat der bdla den kandidierenden Parteien insgesamt sieben Fragen gestellt und diese haben – bis auf die GRÜNEN – auch schon geantwortet. Eine Zusammenfassung der Rückmeldungen lesen Sie hier.
Wie werden Sie die Handlungsansätze des “Weißbuch Stadtgrün” für eine klimaangepasste Stadtentwicklung befördern?
FDP: Der FDP sind eine realitätsnahe Stadtplanung und die flexible Umsetzung kommunaler Vorschriften wichtig. Sie will Nachverdichtung und Dachgeschossausbau fördern und bei der Umsetzung von Stadtgrünkonzepten auf Citizen-Science setzen.
SDP: Der Bund muss auf Dauer ressortübergreifend für eine Stärkung des Stadtgrüns durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung sorgen.
CDU/CSU: Die Parteien werden ein nationales Klimaanpassungsgesetz erlassen. Die Nutzung von Regenwasser soll größere Aufmerksamkeit zuteil werden. Schwammstädte sollen testweise Anwendung finden.
DIE LINKE: Stadtgrün ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Privatisierung und damit verbundene Versiegelung öffentlichen Eigentums will die Partei stoppen.
Welche gesetzlichen und förderpolitischen Maßnahmen planen Sie, um die Schaffung von klimaresilienten Freiräumen, die zugleich der Erholung und der Biodiversität dienen, in unseren Städten und Gemeinden zu erleichtern und zu fördern?
FDP: Eine Novelle des Baugesetzbuchs soll nach der Bundestagswahl 2021 die Ausweisung von Bauland erleichtern und Stadtplaner*innen neue Optionen für die Schaffung von Grün- und Freiflächen an die Hand geben.
SDP: Eine wesentliche Rolle sieht die SPD hier bei den Städteförderungsprogrammen, die zahlreiche förderfähige Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung böten.
CDU/CSU: Dach und Fassadenbegrünung will die Union stärken. Die Grünflächenentwicklung und das Wassermanagement soll beim Städtebau und der Dorfentwicklung eine größere Rolle spielen.
DIE LINKE: Die doppelte Innenentwicklung soll bei Nachverdichtungen gesetzlich verankert sein. § 13 b BauGB soll gestrichen werden. Die Städtebauförderung will die Linke auf zwei Milliarden Euro anheben. Ausgleichsmaßnahmen nach § 15 Satz 3 BNatSchG sollen als vorrangig festgeschrieben werden.