Überblick zum Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022

Zum ersten Mal lobt der baden-württembergische Landesverband des Bund Deutscher Landschaftsarchitekten den Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 aus. Interessierte Teilnehmer*innen können sich noch bis zum 16. Juli 2021 bewerben. Alles zur Teilnahme und den Teilnahmebedingungen lesen Sie hier.

Zum 31. Mai hat der bdla, Landesverband Baden-Württemberg e.V., zum aller ersten Mal den Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 ausgelobt. Anschließend soll der Wettbewerb dann alle zwei Jahre stattfinden. Als Anlass für den Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 benennt der Landesverband die stark zunehmenden Anforderungen in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Durch Wachstum, Nachverdichtung, zeitgemäße Wohn-, Arbeits- und Mobilitätskonzepte oder auch Anforderungen an den Klimaschutz und Biodiversität würden unsere Kommunen sich dementsprechend neuen Herausforderungen stellen. Die Ressource „Landschaft“ würde außerdem zunehmend knapper werden, heißt es auf der Website. Die Profession der Landschaftsarchitektur würde hier wertvolle Beiträge „für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Landschaft“ liefern. Dementsprechend würdigt der Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis kreativ gestaltete Frei- und Landschaftsräume sowie Projekte aus dem Bereich.

Das Bewerbungsportal steht interessierten Teilnehmer*innen seit dem 31. Mai 2021 zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung endet dann am 16. Juli 2021 um 24 Uhr.

Als Ziele des Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 benannte der Landesverband zudem folgende Punkte:

Die Schirmherrschaft für den Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 übernehmen erstens Ministerin Thekla Walker für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und zweitens Ministerin Nicole Razavi für das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Teilnahmebedingungen des Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022

Teilnahmeberechtigt sind einerseits Landschaftsarchitekt*innen aus dem Inland und Ausland, Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur bzw. Freiraum- und Landschaftsplanung. Andererseits können sich auch Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind, sowie Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung vorstehend Genannter bewerben. Der Landesverband lädt außerdem Auftraggeber*innen ein, ihre Projekte gemeinsam mit den Teilnahmeberechtigten einzureichen.

Auch gut zu wissen: Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten sind von der Einreichung ausgeschlossen. Pro Projekt ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von 200 Euro zu zahlen, bdla-Mitglieder sind jedoch von dieser befreit. Und: Jede*r Teilnehmer*in kann maximal fünf Projekte sowie pro Kategorie maximal ein Projekt einreichen. Pro Projekt können zudem maximal elf Grafiken hochgeladen werden.

Eingereicht können werden Projekte, die die Teilnehmer*innen zwischen dem 01.01.2015 und der Auslobung in Baden-Württemberg realisiert haben.

Kategorien des Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022

Neben einem Hauptpreis, dem Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 verleiht der Landesverband zudem Auszeichnungen in folgenden acht Kategorien:

Sonderpreise & Publikumspreis

Außerdem kann die beauftragte Jury (siehe weiter unten) Sonderpreise für „Bauen im Detail“ und „Junge Landschaftsarchitektur“ aus den nominierten Arbeiten vergeben. Für den Sonderpreis dürfen die Teilnehmer*innen zudem nicht älter als 40 Jahre sein und / oder der Architektenkammereintrag nicht älter als zehn Jahre sein.

Zudem wird ein Publikumspreis durch ein Online-Voting ermittelt. Hierfür veröffentlicht der Landesverband ab dem 20. September 2021 ein entsprechendes Portal nach der Bekanntgabe der nominierten Projekte. Die interessierte Öffentlichkeit, bdla Mitglieder, Architekt*innen, Stadtplaner*innen, Ingenieur*innen sowie weitere Akteur*innen der Branche sind hierbei eingeladen, ihre Stimme für den Publikumspreis abzugeben.

Besetzung der Jury

Eine gut besetzte Jury wird die Einreichungen in zwei Wertungsrunden beurteilen. Die Jury und die stellvertretenden Preisrichter*innen sind die Folgenden:

Überblick: Die wichtigsten Termine

Die Vergabe des Baden-Württembergischen Landschaftsarchitektur-Preis 2022 ist allerdings als Ehrenpreis an keine Sach- oder Geldpreise gekoppelt. Für Frühjahr 2022 ist die Preisverleihung dann geplant. Die prämierten Büros erhalten hier eine Urkunde. Zudem werden die ausgezeichneten Projekte auf einer Würdigungstafel festgehalten. Außerdem ist angedacht den Hauptpreis sowie die ausgezeichneten Projekte in mehreren Online-Ausstellungen vorzustellen. Darüber hinaus soll eine Broschüre die prämierten Projekte dann nochmal zusammenfassen.

Auslobung: 31.05.2021
Einreichungsfrist online: 16.07.2021, 24.00 Uhr
Online-Jury: 23.07. bis 13.08.2021
Bekanntgabe Nominierungen: 16.08.2021
Einreichungsfrist Papier: 17.09.2021, 16.00 Uhr
Publikums-Voting: 01.10. bis 02.12.2021
Preisgerichtssitzung: 02.12.2021
Preisverleihung: Frühjahr 2022, der Ort soll rechtzeitig bekannt gegeben werden

Alle Informationen zum Preis können Sie hier nochmal en detail nachlesen.

Weitere Wettbewerbsthemen aus Baden-Württemberg finden Sie außerdem hier.

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Platz statt Straße

Den Individualverkehr aus der Innenstadt zu verbannen und dafür vielfältige Stadtplätze zu schaffen, ist das ambitionierte Ziel eines aktuellen Stadtentwicklungskonzepts Barcelonas. Noch befindet es sich in der Erprobung, hat aber großes Potenzial, Vorbild auch für andere Großstädte zu sein.

Barcelona gilt bereits als Mekka für moderne Architektur und Städtebau. Jetzt bringt die Stadt wieder ein vielversprechendes Konzept auf den Weg: den Superblock, Superilla auf Katalanisch. „Jeder Superblock ist eine kleine Stadt mit eigenem Charakter“, wirbt die Stadtverwaltung auf ihrer Homepage. Der Superblock ist Teil eines radikalen und ambitionierten Stadterneuerungskonzepts, das durch die Abwendung von der autofreundlichen Stadt nicht nur neue Grünflächen und Plätze schafft, sondern eine neue Form der Stadt an sich darstellt. Der Name Superblock bezieht sich auf die Wohnblocks (illa) des rasterförmig aufgebauten Eixample, der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts. Das bahnbrechende Planwerk des Ingenieurs Ildefons Cerdà basierte ursprünglich auf der Idee der luft- und lichtdurchlässigen grünen Stadt. Spekulation und wachsender Wohnungsdruck ließen den Grünflächenanteil jedoch schwinden – von über einem Drittel auf heute 0,6 Prozent. Schlechte Luft und hohe Feinstaubwerte beeinträchtigen nicht zuletzt deshalb die Lebensqualität in der Stadt. Besonders im Zentrum kann die Hitze im Sommer unerträglich werden. Vom Verkehr ganz zu schweigen.

Der Superblock nimmt daher im Mobilitätsplan der Stadt eine zentrale Rolle ein. Er besteht aus drei mal drei Wohnblocks des Cerdà-Rasters und ist etwa 400 mal 400 Meter groß. Indem man die Autos teilweise verbannt, sollen sich Fußgänger und Radfahrer die Straßen, Parkplätze und Kreuzungen erobern. Im Katalanischen heißt das pacificar el carrer, was wörtlich „die Straße befrieden“ oder „aussöhnen“ bedeutet. Die Rückeroberung des Straßenraums manifestiert das Recht für alle auf zugänglichen öffentlichen Raum – auf Kommunikation und Partizipation, Austausch, Kultur und Wissen, Spiel und Erholung. Es ist auch eine Rückkehr zu mediterranen Traditionen, in denen sich das Alltagsleben schon immer zum Großteil im Freien abspielte. Geplant sind insgesamt 503 Superblocks mit einer Gesamtgröße von 700 Fußballfeldern. Das entspricht fast der Hälfte der derzeitigen Straßenfläche Barcelonas. Der öffentliche Nahverkehr, insbesondere die Buslinien, und das Radwegenetz sollen massiv ausgebaut und dem System der Superblocks angepasst werden. So soll sich der Autoverkehr dort künftig um 21 Prozent verringern.

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