Die Debatte um das Elterngeld entbrannte kürzlich wieder aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung. Worum es dabei genau ging und was das für Planerinnen bedeuten könnte, lesen Sie hier.
Elterngeld: Definition und Zweck
Das Elterngeld ist zunächst einmal eine Sozialleistung des Staates für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Die monatliche Zahlung soll es Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Der Betrag liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat und hängt vom jeweiligen Nettoverdienst ab. Für Eltern, die sich auf die Betreuung ihrer Kinder konzentrieren möchten, soll es in der neuen Lebenssituation finanzielle Sicherheit geben.
Ein Elternteil kann für mindestens zwei und maximal zwölf Monate das Basiselterngeld beziehen. Wenn beide Elternteile den Nachwuchs aufziehen, können sie sich 14 Monate untereinander aufteilen. In Kombination mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus ist auch eine noch längere Auszahlung möglich.
Um die staatliche Leistung zu beantragen, ist eine Menge Papierkram nötig. Maßgeblich ist immer das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Dieses Einkommen muss nach der Geburt wegfallen, um vom Elterngeld zum Teil ersetzt zu werden. Denn es soll sich um eine Kompensation handeln, die zugleich mehr finanzielle Unabhängigkeit in der Zeit nach der Geburt bietet.
Flexiblere Gestaltung des Elterngeldes seit 2021
Ab 2023 könnte beim Elterngeld eine Einkommensobergrenze in Kraft treten. Bisher ist es so, dass mit der Höhe des Einkommens vor Geburt auch die Summe des ausgezahlten Elterngeldes ansteigt. Maximal 2 770 Euro an monatlichem Einkommen werden berücksichtigt: Ab einem durchschnittlichen Einkommen von 1 240 Euro und bis zu 2 770 gibt es das Basiselterngeld von 65 Prozent und somit höchstens 1.800 Euro. Bei einem Einkommen in den zwölf Monaten vor Geburt, das bei unter 1 240 Euro pro Monat liegt, wird ein höherer Prozentsatz angewendet, um bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens zu ersetzen. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbeitrag von 300 Euro pro Monat.
Im Jahr 2021 sollte das Elterngeld, das erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann, flexibler, partnerschaftlicher und einfacher gestaltet werden. Seitdem ist es zum Beispiel möglich, in Teilzeit zu arbeiten oder andere Einkommensersatzleistungen zu beziehen, ohne dass sich die Höhe des Elterngeldes reduziert. Bei Frühgeburten erhalten Eltern außerdem länger Elterngeld, nämlich je nach Anzahl der verfrühten Woche ein bis zwei Monate mehr.
Geplante Einkommensgrenze ab 2024: 150 000 Euro
So weit, so gut. Seit Anfang Juli 2023 wird nun diskutiert, die Einkommensgrenzen ab 2024 anzupassen. Bisher erhalten alle Eltern, die gemeinsam bis zu 300 000 Euro pro Jahr verdienen, Elterngeld. Vor den Änderungen 2021 lag diese Grenze für Paare sogar bei 500 000 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2024 könnte die Einkommensobergrenze für Paare nun laut einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums erneut abgesenkt werden, nämlich auf maximal 150 000 Euro an zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Für Alleinerziehende könnte die Grenze ebenfalls auf 150 000 Euro gesenkt werden – derzeit liegt sie bei 250 000 Euro pro Jahr.
Abgesehen davon, dass viele höherverdienende Paare davon benachteiligt wären, dreht sich der aktuelle Konflikt auch um das Ehegattensplitting. Denn während das Elterngeld die Gleichberechtigung fördern soll, unterstützt das Ehegattensplitting mit seinen steuerlichen Erleichterungen eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen Hauptverdiener (meist der Mann) und Zuverdiener (meist die Frau). Wenn die Frau in einem Minijob arbeitet, spart sie die Einkommenssteuer und ist über die gesetzliche Krankenversicherung des Partners abgesichert.
Nun sind Überlegungen aufgetreten, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Ebenso gibt es Debatten um die ab 2025 geplante Kindergrundsicherung von 250 Euro pro Monat, die das Kindergeld ablösen soll. Beide Maßnahmen sollen das Elterngeld finanzieren. Viele Stimmen rufen danach, stattdessen einen Fokus darauf zu legen, mehr Kitaplätze bereitzustellen – fast 400 000 Plätze fehlen derzeit in Deutschland.
Bedeutung des Elterngeldes für Planerinnen
Das durchschnittliche Jahresgehalt für Stadtplaner*innen in Deutschland liegt je nach Erfahrung bei 42 500 bis 54 300 Euro. Dabei ist es wie in vielen anderen Berufen so, dass Frauen tendenziell weniger verdienen. Planerinnen dürften sich als Alleinerziehende somit in den meisten Fällen für das Elterngeld qualifizieren – auch, wenn die geplante Senkung der Einkommensgrenze ab 2024 umgesetzt wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein weiterer Elternteil dazukommt und das Jahreseinkommen als Paar bei über 150 000 Euro liegt.
Wie auch in anderen Berufen ist es für Planerinnen möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dann kommt das sogenannte ElterngeldPlus zum Einsatz, das halb so hoch ist wie das Basiselterngeld. Dies soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Auf Wunsch lassen sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren. Dabei hilft die betreffende Elterngeldstelle.
Paare, die sich die Erwerbs- und Sorgearbeit gleich aufteilen, können zudem bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Dafür müssen beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Da der Planungsberuf oft von Projekten abhängt, kann es sinnvoll sein, auch während der Elternzeit weiterzuarbeiten.
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