Solange sie professionell gepflanzt und versorgt werden, sind immergrüne eine lohnenswerte Wahl. Bildquelle: Unsplash
Solange sie professionell gepflanzt und versorgt werden, sind immergrüne eine lohnenswerte Wahl. Bildquelle: Unsplash

Immergrüne Bäume und Pflanzen bieten das ganze Jahr über Schutz vor Wind und Sonne. Doch ihre Pflege hat es in sich. Wie immergrüne Pflanzen in der Stadtplanung und Landschaftsarchitektur zum Einsatz kommen, lesen Sie hier.

Mehr Biodiversität und Abwechslung dank immergrüner Bäume

Immergrüne Bäume und Pflanzen haben das ganze Jahr über Blätter. Damit bieten sie Wind-, Sonnen- und Sichtschutz. Dank ihrer Farbe bringen sie auch im Winter Lebendigkeit und Abwechslung in Grünflächen. Zudem finden Tiere Schutz vor Kälte und Fressfeinden, wenn sie das dichte Blattwerk nutzen.

Insbesondere in kleinen Gärten sind immergrüne Kugelbäume sehr beliebt. Diese Zierpflanzen müssen regelmäßig in Form geschnitten werden. In Parks und größeren Grünanlagen kommen eher Bäume in voller Größe zum Einsatz, die ein dichtes Blätter- oder Nadelkleid bieten. Viele von ihnen lassen sich auch als Hecke pflanzen.

Zu den immergrünen Bäumen gehören die Europäische Stechpalme, die Wintergrüne Eiche und die Immergrüne Magnolie. Unter den Pflanzen sind Efeu, Knöterich, Winterjasmin, Geißblatt, Bambus, Kirschlorbeer und Thuja dafür bekannt, das ganze Jahr über grün zu sein. In der Gartensaison fallen die immergrünen Bäume weniger auf, aber ab dem Spätherbst zeigen sie ihre Qualitäten.

In der Landschaftsarchitektur sind immergrüne Bäume beliebt, da sie wohltuende Farbakzente setzen. Sie bringen Struktur und Lebendigkeit in das Garten- oder Parkbild und sind dabei sehr nützlich: In einer dichten Reihe gepflanzt können sie als blickdichte, immergrüne Hecke sorgen und somit Privatsphäre bieten. Und auch für die Biodiversität sind sie gut. Zum Beispiel bietet die Europäische Stechpalme oder Ilex bis spät in den Winter Beeren, die für Vögel lebenswichtig sind.

Immergrüne Bäume bringen das ganze Jahr über willkommene Farbakzente. Bildquelle: pxhere
Immergrüne Bäume bringen das ganze Jahr über willkommene Farbakzente. Bildquelle: pxhere

Immergrüne Bäume als Klimaretter

Immergrüne Bäume sind dafür bekannt, ihr Blattwerk unabhängig von der Jahreszeit zu tragen. Viele Pflanzen ersetzen die Blätter regelmäßig, wobei die alten abfallen. Dies fällt jedoch weniger auf als etwa bei Laubbäumen, da direkt neue Blätter oder Nadeln nachkommen. Bäume, die ihre Blätter für mindestens ein bis zwei Jahre behalten, gelten als ganzjährig immergrün oder dauergrün und somit als winterhart. Dazu gehören neben Nadelbäumen auch einige Laubbäume. Sie stellen in jeder Jahreszeit einen Hingucker dar. Gerade in der Innenstadt sind sie deshalb beliebte Gestaltungselemente.

Neben den optischen Vorteilen punkten immergrüne Bäume auch damit, noch mehr Sauerstoff zu produzieren als andere Bäume. Sie sorgen somit das ganze Jahr über für ein verbessertes Klima, was ebenfalls in der Stadt besonders wichtig ist. Und da sie ihr Laub nicht abwerfen, gibt es weniger Bedarf für eine Gehwegreinigung. Ilex, Wintergrüne Eichen und Immergrüne Magnolien sowie die Europäische Eibe und Portugiesischer Kirchlorbeer sind dafür Beispiele. Auch die Rote Glanzmispel gehört zu den immergrünen Bäumen.

Außerdem können immergrüne Bäume einige Folgen des Klimawandels mindern: In bestimmten Regionen kommt es oft zu starken Winden und Stürmen. Wenn die Bäume an der richtigen Stelle gepflanzt werden, können sie einem Sturm bis zu 50 Prozent seiner Stärke nehmen. Da Herbst und Winter typische Jahreszeiten für Stürme sind, stellen immergrüne Bäume hier die erfolgreichste Lösung dar. Darüber hinaus helfen Bäume dabei, die wärmer werdenden Temperaturen in Städten zu mildern, da sie mit ihrer Verdunstung wie eine Klimaanlage wirken.

Immergrüne Bäume sind anspruchsvoll

Robuste Koniferen sind eine simple Möglichkeit, immergrüne Pflanzen und Hecken zu pflanzen. Auch immergrüne Stauden und Sträucher, wie etwa Rhododendron oder Buchsbaum, sind in großer Zahl vorhanden und wachsen hierzulande problemlos. Bei den Laubbäumen ist die Artenvielfalt hingegen eher überschaubar. Mit der geeigneten Pflege können sie trotz der klimatischen Herausforderungen gut überleben.

Solange immergrüne Bäume und Pflanzen an einem geschützten Ort stehen, haben sie gute Chancen auf ein langes Leben. Sie sollten vor kalten Ostwinden und direkter Mittagssonne geschützt sein. Sonnige Tage mit gefrorenem Boden sind gefährlich: In dieser Situation können die Bäume vertrocknen, da über ihre Blätter weiter das Wasser verdunstet, die Wurzeln aber keine Feuchtigkeit aus dem Boden aufnehmen können. Außerdem stellt das dichte Blätterkleid mehr Angriffsfläche für Winterstürme und Schnee dar als kahle Laubbäume. Dementsprechend benötigen immergrüne Bäume und Pflanzen einen geeigneten Ort.

Im Herbst sollte der Boden rund um den Baum gut mit Herbstlaub bedeckt sein, um vor Frost und verdunstender Feuchtigkeit zu schützen. Am besten werden die Bäume an frostfreien Wintertagen gegossen. Dünne Schneeschichten sind ungefährlich, aber schwerer Nassschnee führt zu mehr Arbeit. Denn unter dem hohen Gewicht ist es leicht möglich, dass Äste abbrechen.

Zwar haben immergrüne Bäume großes Potenzial zur Milderung von Klimawandelfolgen, aber sie sind nicht leicht zu pflegen. Bildquelle: Public Domain Pictures
Zwar haben immergrüne Bäume großes Potenzial zur Milderung von Klimawandelfolgen, aber sie sind nicht leicht zu pflegen. Bildquelle: Public Domain Pictures

Die Lebenserwartung von Bäumen in der Stadt erhöhen

Insbesondere in Städten und in Gegenden, wo viele Stürme und starke Winde zu erwarten sind, bieten immergrüne Bäume viele Vorteile. Zugleich sind die Standortbedingungen für Bäume in Städten ohnehin oft suboptimal. Die bestimmten Ansprüche von immergrünen Bäumen sind dann noch schwerer zu erfüllen. Der begrenzte Raum in der Stadt geht daher oft an die immer gleichen Arten, die leichter zu pflegen sind, wie etwa Linden oder Rosskastanien.

Diese Herausforderungen sprechen dafür, mehr Forschung und Geld in städtische „Zukunftsbäume“ zu stecken. Denn Bäume haben das Potenzial, Klimawandelfolgen abzumildern und zugleich die Lebensqualität zu erhöhen. Jedoch brauchen sie Fachwissen. Die Pflanzplanung ist vor allem eine lokale Angelegenheit, die Erfahrung und Wissen zu den Bedingungen des jeweiligen Standortes und zu den Boden- und Wetterbedingungen benötigt.

Ein optimaler Baumstandort in der Stadt besteht vor allem aus ausreichend Raum, was angesichts der zunehmenden Verdichtung von Städten eine Schwierigkeit darstellt. 12 Kubikmeter Wurzelraum sind ein Mindestwert für Bäume. Hat ein Baum nicht ausreichend Platz, wird er nach einigen Jahrzehnten vergreisen, kürzere Triebe und Totholz bilden und krankheitsanfälliger sein. Dies reduziert seine Lebenserwartung deutlich: Durchschnittlich leben Bäume in der Stadt laut bdla nur 40 bis 50 Jahre, was angesichts des hohen Pflegeaufwands viel zu wenig ist.

Bäume in der Stadt kühlen, spenden Schatten, bieten Sichtschutz und mildern starke Winde. Bildquelle: pxhere
Bäume in der Stadt kühlen, spenden Schatten, bieten Sichtschutz und mildern starke Winde. Bildquelle: pxhere

Nachhaltige Pflege von Bäumen in der Stadt

Bäume sind Schattenspender für Menschen, Gebäude und Oberflächen. Sie reduzieren die Wärmeabstrahlung der Stadt, filtern Staub und Schadstoffe, und dienen als Schutz vor Hitzeinseln sowie Stürmen und starken Winden. Außerdem tragen sie wesentlich zur Biodiversität bei und sind ein wertvoller Lebensraum. Darum ist es kein Wunder, dass das Pflanzen von Bäumen ein beliebtes, positiv besetztes und auch öffentlichkeitswirksames Mittel ist, um Engagement für die Umwelt zu bezeugen. Und immergrüne Bäume bieten diese Vorteile das ganze Jahr über.

Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass Bäume in der Stadt ihr volles Potenzial erfüllen können. Ist dies nicht der Fall, gehen viele mögliche Vorteile verloren. Manchmal handelt es sich sogar um „Greenwashing“. Häufig wird jedoch einfach verbessert, dass Bäume ausreichend Raum – und Wasser – benötigen, um ihre wichtigen Ökosystemdienstleistungen zu erfüllen. Große Bäume benötigen laut bdla an heißen Tagen bis zu 400 Liter Wasser an Tag. Diese Menge muss im Boden vorhanden sein oder extern zugeführt werden. Und gerade junge Bäume benötigen ebenfalls viel Wasser, um wachsen zu können. Daher ist die ausreichende Bewässerung von Bäumen eine nachhaltige und effektive Klimaanpassungsmaßnahme.

Stadtplaner*innen sollten daher nicht nur die Planung und das Pflanzen von Bäumen unterstützen, sondern auch ihre mindestens dreijährige Entwicklungspflege. Zunehmende Hitze- und Trockenperioden, Personalmangel in vielen Kommunen sowie die nachhaltige Beschaffung junger Bäume sind weitere wichtige Faktoren. Erfahrene und kreative Expert*innen sollten das Potenzial immergrüner und anderer Bäume kennen und in der Stadt entsprechend einsetzen.

Weiterlesen: In „Seeing Trees“ vergleicht Autorin Sonja Dümpelmann Straßenbäume in Berlin und New York City miteinander.

Das könnte Sie auch interessieren
News in G+L 08/21
eine-stadtstrasse-voller-verkehr-neben-hohen-gebauden-L7RbsRIG7DQ
Stadtbildpflege reloaded – wie gestalterische Qualität wieder relevant wird
eine-frau-sitzt-unter-einem-baum-am-strassenrand-Lrl0MsN35K4
Künstliche Intelligenz im Baumbestand – Algorithmen gegen Dürrestress
Kraft der Pflanzen
Blockchain in der Mobilität: Wie digitale Technologien Transparenz in Verkehrssysteme bringen
In einem reifen Weizenfeld steht ein Windrad, im Vordergrund führt eine Straße vorbei, im Hintergrund erstreckt sich ein Wald, der Himmel ist blau mit wenigen, kleinen Wolken; Wie können Anlagen für Erneuerbare Energie geplant und gestaltet werden, dass sie nicht nur funktional sind – sondern sich mit der Landschaft vertragen und die Gesellschaft sie akzeptiert? Dieser Frage ging ein Webinar des vhw zu dialogischer Planung von Energielandschaften nach. Foto: Bernd Dittrich auf Unsplash
Dialogische Planung: Energielandschaften gestalten
Eine gestaltete Garten- und Parkanlage zum Thema Pflegeleichter Bauerngarten
Pflegeleichter Bauerngarten: Grundlagen, Geschichte und Bedeutung
Das Elterngeld soll als staatliche Leistung die Gleichberechtigung in Deutschland fördern - doch ein aktueller Gesetzentwurf hat zu hitzigen Debatten geführt. Bildquelle: Pixabay
Elterngeld: Die aktuelle Debatte
luftaufnahme-einer-stadt-durch-die-ein-fluss-fliesst-GLnZNGNCqj4
Urbane Schwammstadtkonzepte im Detail – Material, Topografie, Recht
Maestri del Paesaggio im Zeichen von Corona

Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.