06.12.2023

Gesellschaft

Klimaschutzgesetz in Verkehr und Bau: Bundesregierung verurteilt

Die Bundesregierung muss laut Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Sofortmaßnahmen in den Bereichen Verkehr und Gebäude starten. Bildquelle: Pixabay
Die Bundesregierung muss laut Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Sofortmaßnahmen in den Bereichen Verkehr und Gebäude starten. Bildquelle: Pixabay

Deutschland hat in den vergangenen Jahren seine Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimaschutzpolitik der Regierung gleich in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt. Mehr über das geplante Sofortprogramm zum Klimaschutzgesetz hier.

Laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mangelhaft und in einigen Punkten sogar rechtswidrig. Daher verpflichtete das Gericht die Ampelkoalition zu einem Klima-Sofortprogramm für mehr Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Dies ist das Ergebnis von Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND, denen das Gericht mit dem Urteil stattgab. Die Bundesregierung kündigte als Antwort eine Revision des Urteils an.

Bei dem hierbei im Fokus stehende Gesetz handelt es sich um das Klimaschutzgesetz Deutschlands. Es schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele vor, die zur Senkung schädlicher Treibhausgase beitragen. So möchte Deutschland seine Verpflichtungen des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz erfüllen. Laut Gesetz muss das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern, wenn die Klimaziele in einem Sektor verfehlt werden.

Insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude hat Deutschland in den letzten Jahren wichtige Ziele verfehlt. Bildquelle: Pixabay
Insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude hat Deutschland in den letzten Jahren wichtige Ziele verfehlt. Bildquelle: Pixabay

Bundesregierung will gegen das Urteil vorgehen

In den Sektoren Verkehr und Gebäude hat die Bundesregierung sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz verstoßen. Um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen, muss die Bundesregierung nun mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern. Jedoch lehnte Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP ein Sofortprogramm ab. Auch das Programm von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für den Bausektor wurde von der Bundesregierung nicht beschlossen, mit dem Argument, ein neues Klimaschutzgesetz sei geplant.

Im Oktober 2023 hatte die Bundesregierung als Reaktion auf hohe Emissionswerte das Klimaschutzprogramm ergänzt. Dies ist jedoch laut Gericht ein mittel- bis langfristiges Instrument. Ein Sofortprogramm, das sich auf die nächsten Jahre bezieht, ist nun nötig. Die Bundesregierung argumentierte, dass die Klage nicht zulässig sei, aber das Gericht wies dies zurück. Dennoch plant Verkehrsminister Wissing, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das begründete er damit, dass die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele im vergangenen Jahr eingehalten habe.

Die geplante Novelle des Klimaschutzgesetz sieht vor, die sogenannte Sektorbetrachtung zu streichen. Damit würde die Relevanz der Entscheidung entfallen. Bis sich das Bundesverwaltungsgericht in nächster Instanz mit der Klage beschäftigt, können sechs bis zwölf Monate vergehen. Wenn das neue Klimaschutzgesetz bis dahin in Kraft tritt, wäre dem Urteil die Grundlage entzogen.

Um bis 2030 eine Senkung der Emissionen um 65 Prozent zu erreichen, schreibt das Klimaschutzgesetz wichtige Maßnahmen vor. Bildquelle: Pixabay
Um bis 2030 eine Senkung der Emissionen um 65 Prozent zu erreichen, schreibt das Klimaschutzgesetz wichtige Maßnahmen vor. Bildquelle: Pixabay

Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds besonders wichtig

Trotz der Reaktion der Bundesregierung zeigten sich die Kläger*innen mit dem Urteil zufrieden. So forderte etwa die BUND-Geschäftsführerin sofortiges Handeln, etwa durch ein Tempolimit. Sie sagte, dass das Gericht dem Klimaschutz den Rücken gestärkt habe. Weitere Sofortmaßnahmen zum Klimaschutzgesetz im Verkehr könnten zum Beispiel die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und ein Ende für Steuervorteile für Diesel und Kerosin sein. Für den Sektor Gebäude sind klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden gefragt.

Auch die Partei Bündnis 90/ Die Grünen begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Laut Parteivorsitzender Ricarda Lang wurden die Weichen, um den Klimarückstand der Großen Koalition aufzuholen, bereits gestellt. Trotzdem bleibe viel zu tun. Das Urteil bestärkt die Partei darin, Wege zu finden, um notwendige Investitionen in den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit zu stemmen. Eine gesicherte Finanzierung für Projekte im Klima- und Transformationsfonds ist dabei laut den Grünen besonders wichtig und könnte etwa die Form eines rechtlich neu aufgestellten Sondervermögens Klimaschutz annehmen.


Klimaziele bleiben bestehen

Das Urteil fiel genau zum Beginn der internationalen Klimakonferenz COP28 in Dubai, die am 30. November begann und bis zum 12. Dezember dauern wird. Ursprünglich hatte Vizekanzler Robert Habeck geplant, die Klimakonferenz zu besuchen, sagte seine Teilnahme jedoch aufgrund der Haushaltskrise ab. Die vom Karlsruher Verfassungsgericht vorgeschriebenen Sparmaßnahmen zum Klimaschutzgesetz werden sich auch auf den Klimafonds auswirken. Nachdem das Gericht die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Etat 2021, ursprünglich ein Corona-Kredit, in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärte, gibt es nun umso mehr offene Fragen.

Unklar ist auch, wie und aus welchem Topf die geforderten Sofortmaßnahmen finanziert werden. Die nächsten Monate werden zeigen, ob es gelingt, die Regierung per Gerichtsurteil zum Handeln aufzufordern, oder ob es zuerst zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes kommt.

Fest steht jedoch, dass die Klimaziele selbst bestehen bleiben werden. Laut Klimaschutzgesetz müssen die Treibhausgase in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Im Jahr 2022 waren etwa 40 Prozent Minderung erreicht. Dies bedeutet, dass in den nächsten sieben Jahren weitere 25 Prozent Minderung erreicht werden müssen. Anstatt also zu versuchen, die Sofortmaßnahmen im Rahmen einer umstrittenen Gesetzesänderung zu vermeiden, wäre es sinnvoll, mehr Energie auf die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden.

Weiterlesen: Das Deutsche Institut für Urbanistik führte im Auftrag der KfW eine Analyse zum Klimaschutz in Deutschland durch und stellte fest, dass die Kommunen mehr investieren müssen.

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