Deutschland hat in den vergangenen Jahren seine Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimaschutzpolitik der Regierung gleich in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt. Mehr über das geplante Sofortprogramm zum Klimaschutzgesetz hier.
Laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mangelhaft und in einigen Punkten sogar rechtswidrig. Daher verpflichtete das Gericht die Ampelkoalition zu einem Klima-Sofortprogramm für mehr Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Dies ist das Ergebnis von Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND, denen das Gericht mit dem Urteil stattgab. Die Bundesregierung kündigte als Antwort eine Revision des Urteils an.
Bei dem hierbei im Fokus stehende Gesetz handelt es sich um das Klimaschutzgesetz Deutschlands. Es schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele vor, die zur Senkung schädlicher Treibhausgase beitragen. So möchte Deutschland seine Verpflichtungen des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz erfüllen. Laut Gesetz muss das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern, wenn die Klimaziele in einem Sektor verfehlt werden.