Die Neuigkeiten im Dezember

Nein zu ruinösem Preiswettbewerb

Was passiert in der Welt der Planung? Worüber sprechen Ihren Kolleg*innen morgens an der Kaffeemaschine? In unserer Presseschau fassen wir wöchentlich die wichtigsten Neuigkeiten aus der Landschaftsarchitektur und Stadtplanung für Sie zusammen. Diese Woche unter anderem: Trump verordnet schöne Architektur, Valerio Olgiati tut sich mit Kanye West zusammen und ein Appell zur HOAI-Regelung von den Kammern.

„urbainable – stadthaltig“ demnächst online. Die Ausstellung zur nachhaltigen Metropole der Zukunft kann bald im Rahmen des neuen Online-Angebots der Akademie der Künste besucht werden – Kuratorenführung mit Tim Rieniets, Matthias Sauerbruch und Jörn Walter eingeschlossen. „urbainable – stadthaltig“ musste coronabedingt vorzeitig geschlossen werden. Mehr zum neuen Online-Programm beim Tagesspiegel.

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Trump verordnet „beautiful architecture“. Mit einer Executive Order hat der noch amtierende US-Präsident Donald Trump am vergangenen Montag beschlossen, dass amerikanische Staatsarchitektur künftig vor allem eins sein muss: beautiful, zu Deutsch schön. Ob nun demnächst alle Bundesgebäude den Trump Towers ähneln werden und warum Trump sich nicht mit anderen Sachen beschäftigt, das schätzt Nikolaus Bernau auf cicero.de ein.

Kahlschlag in Hamburg. Wie der DGGL-Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein berichtet, plant die Stadt Hamburg im Zuge der neuen Sternbrücke umfassende Eingriffe in gewachsenen Strukturen. Damit die Stresemannstraße durchgehend vierspurig für den KFZ-Verkehr ausgebaut werden kann, sollen insgesamt 13 Gebäude weichen – darunter viele Baudenkmäler und kulturelle Institutionen. Mehr Informationen auf garten-landschaft.de.

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Auftakt für „Gestaltungsbeirat für öffentliche Räume“. Vor einer Woche trat erstmals der Berliner Gestaltungsbeirat für öffentliche Räume zusammen. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sechs Expert*innen aus den planenden Disziplinen berufen, um künftig Empfehlungen für Berliner Projekte abzugeben. Mehr dazu hier.

Nein zu ruinösem Preiswettbewerb. In einem Appell wenden sich die Kammern und Verbände der planenden Berufe an ihre Mitglieder. Man solle sich nicht auf einen ruinösen Preiswettbewerb im Rahmen der neuen HOAI-Regelungen einlassen und weiterhin richtig kalkulieren.

Valerio Olgiati trifft Kanye West

Digital-Twin-Kooperation zwischen Bentley und Microsoft. Der Computer-Aided-Facility-Management-Anbieter Bentley Systems und Microsoft werden für das Thema „Digital Twin“ zusammenarbeiten. Die Unternehmen wollen die iTwins-Plattform von Bentley Systems, Microsofts Azure IoT Digital Twins und Microsoft Azure Maps integrativ einsetzen. Das Ziel: Stadtplaner*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen und Konstrukteur*innen sollen künftig in einem umfassenden digitalen Zwilling im Stadtmaßstab arbeiten können. Mehr dazu hier.

Valerio Olgiati trifft Kanye West. Und das trotz Einreiseverbot. Mit dem Privatjet reiste der US-Rapper West diesen Dezember in die Schweiz, um dort mit dem Architekten Valerio Olgiati diverse künftige gemeinsame Projekte zu besprechen – unter anderem ein 4 000 Quadratmeter großes Privathaus, zehn Meter unter der Erde. Die Schweizer Kolleg*innen der Boulevardzeitschrift Blickreagieren brüskiert. Laut Olgiati will West „mit ihm zusammen die Welt um sich herum umbauen“.

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Online-Regionalkonferenz zu inklusivem Bauen. Die Architektenkammer NRW veranstaltet am 13. Januar 2021 die digitale Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten – Ideen und gute Beispiele aus Architektur und Stadtplanung“. Mit dabei ist unter anderem Irene Lohaus mit einer Keynote. Sie stellt ein Modellprojekt in Warburg vor.

Dortmunds Bahnhof wird grün

Stuttgarts neuer Mietspiegel. Vor knapp einer Woche hat die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg den neuen Mietspiegel 2021/2022 vorgelegt. Laut diesem sind die Mieten in den vergangenen beiden Jahren um 7,7 Prozent gestiegen. Zur Übersicht.

Dortmunds Bahnhof wird grün. Wie die Kolleg*innen vom Westfalen Spiegel berichten, geht es bei der Gestaltung des Dortmunder Bahnhofsumfelds weiter. In den kommenden Jahren entsteht hier unter anderem ein neuer Park mit einer Größe von 4,5 Hektar. Mehr zu dem Projekt von raumwerk auf garten-landschaft.de.

Istanbul bezieht Bürger*innen in Stadtplanung ein. Der Mercator-IPC-Fellow David Samuel Williams hat für Zenith einen lesenswerten Artikel zur aktuellen Istanbuler Stadtplanung geschrieben, die nun wohl so etwas wie beteiligend wird.

Weiterer Auftragsrückgang wegen Corona

Kritikhagel für Humboldt-Forum. Fast 20 Jahre haben Planung und Entstehung gedauert, gestern wurde das Humboldt-Forum nun endlich (digital) eröffnet. Seitens Fachplanung und Öffentlichkeit hagelt es Kritik am Projekt. Berlins Kultursenator a.D., Thomas Flierl, bezeichnet die Architektur als rückwärtsgewandt, wie der rbb berichtet. Der FAZ-Journalist Niklas Maak bezeichnet die Ostfassade als „monumentales Abluftgitter“, woraufhin laut SZ Thomas Albert sogar Maaks Rausschmiss forderte. Und die Welt bezeichnet das Forum als „Deutschlands umstrittenste Kulturinstitution“. Ein wahrlich gelungener Start.

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Weiterer Auftragsrückgang wegen Corona. Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben eine weitere gemeinsame Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Planungsdisziplin durchgeführt. Befragt wurden 4 600 selbstständige Kammermitglieder. 41 Prozent der Architektur- und Ingenieurbüros erwarten demnach für 2021 Umsatzrückgänge. Die Kolleg*innen von baulinks.de haben die Ergebnisse zusammengefasst.

Neues BIM-Modul an der Fachhochschule OST. Im neuen Modul „Field2BIM“ lernen angehende Landschaftsarchitekt*innen an der Ostschweizer Fachhochschule im Studiengang Landschaftsarchitektur neuerdings BIM einzusetzen. Die Hochparterre berichtet.

Neue Besitzerin zerstört Privatbau von Hans Scharoun

Thunberg tweetet gegen Klimagipfel. „As #ParisAgreement turns 5, our leaders present their ‘hopeful’ distant hypothetical targets, ‘net zero’ loopholes and empty promises“, heißt es auf dem Twitter-Account der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg. Ihre harte Kritik kombiniert sie mit einem aktionistischen Video und dem Hastag #FightFor1Point5, der für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels steht.

Die Bundesarchitektenkammer und das „Europäische Bauhaus“. Auf der 93. Bundeskammerversammlung Anfang Dezember begrüßten die Vertreter*innen der 16 Länderkammern Ursula von der Leyens Idee eines Europäischen Bauhauses und sicherten die fachliche Beratung zu. Eine Einschätzung geben die Kolleg*innen von baunetz.de. Zudem verabschiedete man bei der Versammlung einen Aufruf zur angemessenen Vergütung. 

Neue Besitzerin zerstört Privatbau von Hans Scharoun. Das 80 Jahre alte Privatgebäude „Haus Baensch“ in Berlin-Spandau, entwickelt von Hans Scharoun, wird – offenkundig illegal – derzeit umgebaut. Bereits im Sommer erteilte die zuständige Behörde einen Baustopp. Der Garten, mitunter gestaltet vom Staudenzüchter und Gartenphilosoph Karl Foerster aus Bornim, seinem Partner Hermann Mattern und Herta Hammerbacher, ist bereits zerstört, die Behörden schauen zu. Alle Informationen finden Sie bei den Kolleg*innen vom Tagesspiegel.

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Unterzeichnung der Neuen Leipzig Charta

Bewerbungsstart für den Bundespreis Koop.Stadt. Im Zuge der Neuen Leipzig Charta hat das BMI gestern den Bundespreis Koop.Stadt ausgelobt und prämiert herausragende Kooperationskultur mit 200 000 Euro Preisgeld. Gesucht werden „Kommunen ab 10 000 Einwohner*innen, die auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Fachbereichen mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten, deren Eigeninitiative fördern und so durch ihre vielfältigen Aktivitäten zu einer Koop.Stadt werden.“ Hier können Sie sich bis zum 10. März 2021 bewerben.

Foster + Partners stellt Idee für Hammersmith Bridge vor. Anfang dieser Woche postete Norman Foster auf Instagram seinen Doppeldecker-Vorschlag für die Reparatur der 133 Jahre alten Londoner Hammersmith Bridge. Die Brücke ist seit August 2020 geschlossen, die Doppeldecker-Idee würde eine Wiedereröffnung und gleichzeitige Sanierung ermöglichen. Mehr dazu bei den Kolleg*innen von dezeen. 

Unterzeichnung der Neuen Leipzig Charta. Im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben die EU-Minister für Stadtentwicklung und Raumordnung Anfang dieser Woche die „Neue Leipzig Charta“ unterschrieben. Sie definiert die Leitlinien für integrierte Stadtentwicklungspolitik europäischer Städte und löst die Charta von 2007 ab. Während die Politik den Schritt feiert, erheben sich kritische Stimmen. So titelt die Leipziger Internet Zeitung: „Die Leipzig Charta ist ein herrliches Beispiel dafür, wie Regierungen die nachhaltige europäische Stadt verhindern können“. Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

Regionalkonferenz Digitalisierung

Eine digitale Plattform für die Pionier*innen der Architektur. Diese Woche berichteten unsere Kolleg*innen von Baumeister über die Plattform PIONIRA, die Pioniere aus Kunst und Architektur sowie deren Projekte darstellt. PIONIRA ist ein Werkzeugkasten für Architektur, Ökologie und Handwerk, ein soziales Netzwerk für Nachhaltigkeit und ein Tool zum Ideenaustausch.

Nachwuchswettbewerb „Die glorreichen 5“. Der Baumeister, NXT A und New Monday haben gemeinsam einen Nachwuchspreis ausgerufen. Gesucht werden Projekte von Planungsbüros, die sich in den letzten fünf Jahren gegründet haben.

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Regionalkonferenz Digitalisierung. Am 17. Dezember 2020 von 14 bis 18 Uhr diskutiert die Architektenkammer NRW im Rahmen ihrer ersten Regionalkonferenz „Digitalisierung“ die Auswirkungen der Digitalisierung auf Planungs- und Bauprozesse sowie der Corona-Krise auf die Digitalisierung. Hier können Sie sich anmelden.

Zum Roman „Das Gartenzimmer“

Kadawittfeldarchitektur sanieren Komische Oper in Berlin. Ende Oktober gab die Berliner Senatsbaudirektorin Regula Lüscher bekannt, dass das Aachener Büro Kadawittfeldarchitektur den Wettbewerb zum Umbau der Komischen Oper gewonnen hat. Lesenswert: Unsere Kolleg*innen vom Tagesspiegel stellen im Gespräch mit Kilian Kada und Gerhard Wittfeld die Pläne vor.

Die Schicksalsschläge des Frank Lloyd Wright als Film. Unsere Kolleg*innen von monopol stellen regelmäßig Streaming-Tipps vor. Diese Woche mit dabei: „Der Phönix aus der Asche“. Der Film dokumentiert Frank Lloyd Wrights Leben, das alles andere als unskandalös verlief.

Zum Roman „Das Gartenzimmer“. Auf deutschlandfunkkultur.de präsentiert aktuell das Literaturhaus Berlin das Buch „Das Gartenzimmer“. Der neue Roman von Andreas Schäfer handelt von einer um 1909 gebauten Villa, dem verantwortlichen Architekten, den Bewohner*innen und einem dunklen Geheimnis. Inspiration für das Buch lieferte die Villa Riehl in Potsdam Babelsberg von Mies van der Rohe sowie Mies van der Rohe selbst, die Brüder Bruno und Max Taut sowie Walter Gropius.

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Regenwasserversickerung Berechnung: Funktion, Vorteile und Umsetzung

Begrünte, klimaangepasste Stadtinfrastruktur zum Thema Regenwasserversickerung Berechnung
Wasserkreise breiten sich sanft auf einer ruhigen Oberfläche aus. Foto: bielmorro / Unsplash

Wer Regenwasser auf einem Grundstück versickern lässt, statt es in die Kanalisation abzuleiten, leistet einen messbaren Beitrag zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs. Die Regenwasserversickerung Berechnung ist dabei kein bürokratisches Beiwerk, sondern das technische Fundament jeder funktionierenden Anlage: Sie bestimmt, wie groß eine Versickerungsmulde sein muss, welche Bodenpermeabilität vorausgesetzt werden kann, welche Regenmengen das System aufnehmen soll und ob die gewählte Lösung den wasserrechtlichen Anforderungen standhält. Wer diese Berechnung versteht, versteht dezentrale Regenwasserbewirtschaftung an ihrer Wurzel.

  • Was Regenwasserversickerung bedeutet und welche Anlagentypen es gibt
  • Warum die Berechnung der Versickerungsanlage technisch und rechtlich unverzichtbar ist
  • Welche Kennwerte Boden, Niederschlag und Einzugsgebiet liefern müssen
  • Wie die Bemessung nach anerkannten Regelwerken wie dem DWA-Arbeitsblatt A 138 funktioniert
  • Welche Rolle der kf-Wert, die Regenspende und der Abflussbeiwert spielen
  • Welche Versickerungstypen für welche Standortbedingungen geeignet sind
  • Wie Versickerungsanlagen in die Freiraumplanung integriert und gestaltet werden
  • Welche Fehler bei Planung, Bau und Betrieb häufig auftreten und wie sie sich vermeiden lassen

Grundlagen: Was Regenwasserversickerung ist und warum sie geplant werden muss

Regenwasserversickerung bezeichnet das gezielte Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund, um den natürlichen Wasserkreislauf zu unterstützen, Grundwasser anzureichern und die Kanalisation zu entlasten. Im Gegensatz zur direkten Ableitung in ein Gewässer oder in das Mischkanalnetz verbleibt das Wasser dabei im lokalen Bodensystem. Fachleute sprechen von dezentraler Regenwasserbewirtschaftung, wenn diese Maßnahmen möglichst nah am Entstehungsort des Abflusses angeordnet werden, also auf dem Grundstück selbst oder im unmittelbaren Straßenraum.

Der Hintergrund dieser Praxis liegt in der Veränderung des Wasserkreislaufs durch Versiegelung. Jede asphaltierte Fläche, jedes Dach, jeder Betonparkplatz verhindert, dass Regen versickert und verdunstet. Stattdessen fließt das Wasser schnell und konzentriert in die Kanalisation, was bei Starkregenereignissen zu Überlastungen, Überflutungen und Mischwasserentlastungen in Gewässer führt. Gleichzeitig fehlt dem Grundwasser die Speisung, und Stadtbäume leiden unter Trockenstress. Die Regenwasserversickerung ist eine der wirksamsten Antworten auf diese Probleme, vorausgesetzt, sie ist korrekt dimensioniert.

Genau hier setzt die Regenwasserversickerung Berechnung an. Eine zu klein bemessene Anlage läuft bei mittleren Regenereignissen über und erfüllt ihre Funktion nicht. Eine zu groß bemessene Anlage ist unwirtschaftlich und verbraucht Fläche, die in dichten Stadtquartieren knapp ist. Die Berechnung ist deshalb keine Formalität, sondern das Instrument, mit dem Planer die richtige Balance zwischen Leistungsfähigkeit, Flächenverbrauch und Kosten finden. Wasserrechtliche Genehmigungen setzen in der Regel einen rechnerischen Nachweis voraus, der zeigt, dass die Anlage das maßgebende Bemessungsereignis schadlos aufnehmen und ableiten kann.

Anlagentypen: Mulden, Rigolen, Schächte und Kombinationen

Die Versickerungsmulde ist die einfachste und in der Freiraumplanung am häufigsten eingesetzte Form der Regenwasserversickerung. Sie ist eine flache, begrünte Geländevertiefung, die Regenwasser oberflächig sammelt und es über die belebte Bodenzone langsam in den Untergrund abgibt. Die Mulde hat den Vorteil, dass sie gut sichtbar, pflegbar und ökologisch wertvoll ist: Begrünte Mulden bieten Lebensraum, fördern die Verdunstung und filtern Schadstoffe aus dem Wasser, bevor es den Grundwasserleiter erreicht. In der Stadtplanung werden Mulden heute als Gestaltungselement in Straßenräumen, Parks und Wohnquartieren eingesetzt, etwa als sogenannte Regengärten oder Bioretentionsmulden.

Die Versickerungsrigole ist ein unterirdisches System aus einem mit Kies oder Kunststoffblöcken gefüllten Graben, der Wasser zwischenspeichert und über die Grabensohle und -flanken in den Boden abgibt. Rigolen eignen sich besonders dort, wo oberflächige Mulden aus Platz- oder Nutzungsgründen nicht möglich sind, etwa unter Parkplätzen, Gehwegen oder in engen Straßenräumen. Sie sind weniger sichtbar, aber auch schwieriger zu kontrollieren und zu reinigen. Kombinierte Mulden-Rigolen-Systeme verbinden die Vorteile beider Typen: Die Mulde übernimmt die Vorklärung und die Pufferung kleiner Ereignisse, die Rigole darunter speichert größere Wassermengen und gibt sie verzögert ab.

Versickerungsschächte leiten Wasser direkt in tiefere Bodenschichten, ohne den Weg durch die belebte Bodenzone. Sie sind technisch einfach und kostengünstig, aber aus wasserschutzfachlicher Sicht problematisch: Da die Filterwirkung des Oberbodens fehlt, können Schadstoffe ungefiltert ins Grundwasser gelangen. Wasserrechtliche Regelungen schränken den Einsatz von Versickerungsschächten deshalb in vielen Bundesländern stark ein oder schließen ihn für belastete Flächen wie Straßen oder Gewerbehöfe aus. Für Dachflächen ohne Metallbeschichtungen und ohne verkehrsbedingte Verschmutzung sind sie unter bestimmten Bedingungen zulässig, müssen aber im Einzelfall geprüft werden.

Flächenversickerung über durchlässige Beläge, also Rasengittersteine, Schotterrasen, Pflaster mit breiten Fugen oder Porenpflaster, ist eine weitere Variante, die besonders für Stellflächen und Wege geeignet ist. Hier versickert das Wasser direkt an Ort und Stelle, ohne in ein separates Leitungssystem eingeleitet zu werden. Die Bemessung dieser Systeme folgt denselben Grundprinzipien wie bei Mulden und Rigolen, muss aber die Durchlässigkeit des Belags selbst und die darunter liegende Tragschicht einbeziehen.

Regenwasserversickerung Berechnung: Kennwerte, Formeln und Regelwerke

Das maßgebende Regelwerk für die Bemessung von Versickerungsanlagen in Deutschland ist das DWA-Arbeitsblatt A 138, herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. Es beschreibt ein anerkanntes Berechnungsverfahren, das auf drei zentralen Eingangsgrößen beruht: dem Bemessungsregen, dem Einzugsgebiet mit seinen Abflussbeiwerten und der Versickerungsleistung des Untergrunds, ausgedrückt durch den kf-Wert.

Der kf-Wert, auch als gesättigte hydraulische Leitfähigkeit bezeichnet, beschreibt, wie schnell Wasser durch den Boden fließt. Er wird in Metern pro Sekunde angegeben und variiert je nach Bodenart um viele Größenordnungen. Sandige Böden erreichen kf-Werte von 10 hoch minus 3 bis 10 hoch minus 4 m/s und sind gut versickerungsfähig. Schluffige oder lehmige Böden liegen bei 10 hoch minus 6 m/s oder darunter und sind für die Versickerung kaum geeignet. Tonböden mit kf-Werten unter 10 hoch minus 7 m/s scheiden in der Regel vollständig aus. Der kf-Wert wird durch Feldversuche ermittelt, am gebräuchlichsten durch den Doppelringinfiltrometerversuch oder durch Pumpversuche. Laborwerte aus Bodenproben sind weniger zuverlässig, weil sie die natürliche Lagerung und Makroporenstruktur des Bodens nicht abbilden.

Der Bemessungsregen beschreibt die Niederschlagsintensität, auf die die Anlage ausgelegt werden soll. In Deutschland werden hierfür statistisch ausgewertete Niederschlagsdaten verwendet, die der Deutsche Wetterdienst in Form von KOSTRA-Datensätzen bereitstellt. KOSTRA steht für Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung. Aus diesen Daten lässt sich für jeden Standort ablesen, welche Regenspende, also welche Niederschlagsmenge pro Zeiteinheit und Fläche, einem bestimmten Wiederkehrintervall entspricht. Üblich für Versickerungsanlagen auf privaten Grundstücken ist ein Bemessungsregen mit einem Wiederkehrintervall von zwei Jahren, für öffentliche Anlagen oder solche mit erhöhtem Schadenpotenzial auch fünf oder zehn Jahre.

Der Abflussbeiwert, in der Fachliteratur mit dem Symbol Psi bezeichnet, beschreibt, welcher Anteil des Niederschlags tatsächlich als Abfluss anfällt. Ein Flachdach mit Kiesbelag hat einen Abflussbeiwert von etwa 0,5 bis 0,7, ein Steildach aus Ziegel von 0,8 bis 0,9, eine asphaltierte Fläche von 0,9 bis 1,0. Begrünte Flächen dagegen weisen Abflussbeiwerte von 0,1 bis 0,3 auf, weil ein großer Teil des Niederschlags verdunstet oder im Boden zurückgehalten wird. Das maßgebende Einzugsgebiet ergibt sich aus der Summe aller angeschlossenen Flächen, gewichtet mit ihren jeweiligen Abflussbeiwerten.

Die eigentliche Bemessungsformel nach DWA-A 138 ermittelt das erforderliche Speichervolumen der Versickerungsanlage aus der Differenz zwischen dem zufließenden Niederschlagsvolumen und dem in der Bemessungsdauer versickernden Volumen. Das versickernde Volumen ergibt sich aus dem kf-Wert, der wirksamen Versickerungsfläche und einem Sicherheitsabschlag, der die natürliche Variabilität des Bodens berücksichtigt. Üblicherweise wird nur die Hälfte des kf-Werts als Bemessungsgrundlage angesetzt, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Das Ergebnis ist ein Mindestvolumen, das die Anlage bereitstellen muss, um das Bemessungsereignis ohne Überlauf aufzunehmen.

Standorteignung: Boden, Grundwasser und Schutzgebiete

Nicht jeder Standort ist für die Regenwasserversickerung geeignet. Neben der Durchlässigkeit des Bodens sind der Grundwasserstand und die Lage in Schutzgebieten entscheidende Kriterien. Das DWA-Arbeitsblatt A 138 fordert einen Mindestabstand zwischen der Unterkante der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Dieser Abstand, in der Regel mindestens ein Meter, soll sicherstellen, dass das versickernde Wasser eine ausreichende Filterstrecke durch den ungesättigten Boden zurücklegt, bevor es den Grundwasserleiter erreicht. In Gebieten mit hoch anstehendem Grundwasser, wie in Niederungen, Flussauen oder auf Marschen, ist Versickerung deshalb oft nicht oder nur eingeschränkt möglich.

In Wasserschutzgebieten gelten besondere Regelungen. Die Schutzzone I, der engste Bereich um eine Wassergewinnungsanlage, schließt Versickerungsanlagen in der Regel vollständig aus. In Schutzzone II sind sie nur für unbelastetes Dachflächenwasser und unter strengen Auflagen zulässig. In Schutzzone III, dem weiteren Einzugsgebiet, sind die Anforderungen weniger restriktiv, aber immer noch durch wasserrechtliche Genehmigungen geregelt. Planer müssen die Schutzgebietsgrenzen frühzeitig recherchieren, da sie die Machbarkeit einer Versickerungsanlage grundlegend beeinflussen.

Die Qualität des anfallenden Regenwassers ist ein weiterer Standortfaktor. Dachflächenwasser von Ziegeldächern gilt als vergleichsweise sauber und ist in den meisten Fällen ohne Vorbehandlung versickerungsfähig. Dachflächen aus Kupfer, Zink oder Blei dagegen geben Schwermetalle an das Regenwasser ab, die nicht ungefiltert in den Boden gelangen sollten. Straßenabfluss enthält Kohlenwasserstoffe, Reifenabrieb und Schwermetalle und erfordert vor der Versickerung eine Behandlung, etwa durch Sedimentationsanlagen oder Filterschichten. Die Richtlinie des DWA-Merkblatts M 153 gibt Orientierung, welche Flächen welche Anforderungen an die Vorbehandlung stellen.

Altlasten im Untergrund sind ein oft unterschätztes Risiko. Auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen kann der Boden mit Schadstoffen belastet sein, die durch eingebrachtes Wasser mobilisiert und in den Grundwasserleiter transportiert werden. Vor der Planung einer Versickerungsanlage auf solchen Flächen ist eine Altlastenrecherche und gegebenenfalls eine Bodenuntersuchung unerlässlich.

Integration in die Freiraumplanung: Gestaltung, Ökologie und Stadtklima

Versickerungsanlagen sind keine rein technischen Bauwerke, die möglichst unsichtbar in den Untergrund verschwinden sollten. Gut geplante Mulden, Rigolen und Retentionsflächen können gestalterisch wertvolle Elemente im Freiraum sein und gleichzeitig ökologische Funktionen übernehmen. Begrünte Versickerungsmulden mit standortgerechter Bepflanzung aus Gräsern, Stauden und Gehölzen bieten Lebensraum für Insekten, verbessern das Mikroklima durch Verdunstungskühlung und erhöhen die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen. In der zeitgenössischen Stadtplanung werden solche Elemente unter dem Begriff Schwammstadt oder auf Englisch Sponge City zusammengefasst.

Die Bepflanzung von Versickerungsmulden folgt besonderen Anforderungen. Die Pflanzen müssen sowohl kurzzeitige Überflutung als auch Trockenphasen tolerieren, da Versickerungsmulden je nach Niederschlagsgeschehen stark wechselnde Bodenwasserverhältnisse aufweisen. Bewährte Arten für die Muldenbepflanzung in mitteleuropäischen Klimabedingungen sind unter anderem Iris pseudacorus, Carex acutiformis, Juncus effusus für die Sohlbereiche sowie trockentolerante Stauden wie Achillea millefolium oder Festuca-Arten für die Böschungen. Die Auswahl sollte standortspezifisch erfolgen und die Bodenart, die Überflutungsdauer und die Exposition berücksichtigen.

Im Straßenraum haben sich sogenannte Baumrigolen als besonders wertvolle Kombination erwiesen. Dabei wird das Regenwasser von Fahrbahn oder Gehweg in unterirdische Speicher- und Versickerungsräume geleitet, die gleichzeitig als Baumsubstratvolumen dienen. Stadtbäume profitieren von der Wasserversorgung, die Rigole übernimmt die Versickerungsfunktion, und der Straßenraum wird durch das Baumgrün aufgewertet. Diese Synergie zwischen Regenwasserbewirtschaftung und Stadtbaumförderung ist ein Beispiel dafür, wie grüne und blaue Infrastruktur gemeinsam gedacht werden sollten.

Für die Stadtplanung ist die Regenwasserversickerung ein Instrument zur Klimaanpassung. Häufigere und intensivere Starkregenereignisse, wie sie für das mitteleuropäische Klima prognostiziert werden, überlasten konventionelle Kanalisationssysteme, die für historische Niederschlagsmuster bemessen wurden. Dezentrale Versickerungsanlagen puffern Spitzenabflüsse, entlasten die Kanalisation und reduzieren das Überflutungsrisiko in tiefer gelegenen Stadtteilen. Gleichzeitig tragen sie zur Grundwasserneubildung bei, die in vielen Stadtregionen durch Versiegelung und veränderte Niederschlagsmuster zurückgegangen ist.

Häufige Fehler bei Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen

Der häufigste Planungsfehler ist die Unterschätzung des kf-Werts. Wird die Bodendurchlässigkeit zu optimistisch angesetzt, weil keine Feldversuche durchgeführt wurden und stattdessen Tabellenwerte für die Bodenart verwendet wurden, ist die Anlage von Anfang an unterdimensioniert. Tabellenwerte geben nur grobe Orientierung; die tatsächliche Durchlässigkeit eines Standorts kann erheblich von den Mittelwerten der Bodenklasse abweichen, besonders in städtischen Böden, die durch Verdichtung, Auffüllungen und Fremdmaterialien verändert sind. Feldversuche sind deshalb bei größeren Anlagen nicht optional, sondern fachlich geboten.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Vernachlässigung der Wartung. Versickerungsanlagen, insbesondere Mulden und Rigolen, können durch Feinsedimente verlanden. Wenn die Poren des Bodens oder der Filterschicht durch Schlamm verstopft sind, sinkt die Versickerungsleistung drastisch. Regelmäßige Kontrolle, Entfernung von Sedimenten und gegebenenfalls Erneuerung der Filterschicht sind notwendige Betriebsmaßnahmen, die in der Planung vorgesehen und in Betriebskonzepten festgehalten werden sollten. Anlagen, die nach wenigen Jahren nicht mehr funktionieren, weil die Wartung unterblieben ist, schaden dem Ruf der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung insgesamt.

Fehler bei der Einzugsgebietsermittlung führen ebenfalls zu Fehldimensionierungen. Werden nicht alle angeschlossenen Flächen erfasst, oder werden Abflussbeiwerte falsch zugeordnet, stimmt die Grundlage der Berechnung nicht. Besonders bei nachträglichen Umbauten, wenn zum Beispiel eine Dachfläche neu angeschlossen oder eine Hoffläche versiegelt wird, muss die Berechnung aktualisiert werden. Versickerungsanlagen sind keine statischen Systeme, die einmal geplant und dann vergessen werden können.

Schließlich wird die Tiefenlage der Anlage manchmal falsch gewählt. Eine Rigole, die zu tief eingebaut wird und damit in den Bereich des schwankenden Grundwasserspiegels gerät, kann bei hohem Grundwasserstand nicht mehr versickern und läuft über. Umgekehrt führt eine zu flache Anlage in bindigen Böden dazu, dass das Wasser nicht schnell genug abgegeben wird und die Mulde dauerhaft nass bleibt, was Nutzungskonflikte und Schäden an der Vegetation verursacht.

Regenwasserversickerung als planerische Daueraufgabe

Die Regenwasserversickerung Berechnung ist kein einmaliger Akt am Ende der Planung, sondern ein iterativer Prozess, der Standortanalyse, Entwurf und Nachweisführung miteinander verknüpft. Wer früh im Planungsprozess Bodenverhältnisse erkundet, Einzugsgebiete definiert und Anlagentypen mit dem Regelwerk abgleicht, vermeidet teure Korrekturen in späteren Phasen. Die Zusammenarbeit zwischen Landschaftsarchitekten, Tiefbauplanern, Hydrologen und Wasserrechtsbehörden ist dabei keine Ausnahme, sondern die Regel für erfolgreiche Projekte.

Das Regelwerk entwickelt sich weiter. Das DWA-Arbeitsblatt A 138 wird regelmäßig überarbeitet, um neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zu integrieren. Planer sind gut beraten, stets mit der aktuellen Fassung zu arbeiten und die ergänzenden Merkblätter, etwa zu Wasserqualität oder zu Sonderformen der Versickerung, in ihre Planung einzubeziehen. Wasserrechtliche Anforderungen variieren zudem zwischen den Bundesländern, sodass die frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde unverzichtbar ist.

Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung durch Versickerung ist eine der wenigen Maßnahmen im Stadtumbau, die gleichzeitig den Wasserhaushalt verbessern, das Stadtklima kühlen, die Biodiversität fördern und die Kanalinfrastruktur entlasten. Dass sie rechnerisch nachgewiesen werden muss, ist keine bürokratische Hürde, sondern die Voraussetzung dafür, dass sie tatsächlich das leistet, was von ihr erwartet wird. Eine sorgfältige Regenwasserversickerung Berechnung ist deshalb nicht das Ende der Planung, sondern ihr verlässlichstes Fundament.

„Warnow bietet Rostock eine einmalige Chance“

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Die Stadt Rostock will in wenigen Jahren die BUGA 2025 ausrichten, und ein komplett neuer Stadtteil am Osthafen soll eines ihrer Kernprojekte werden: das Warnowquartier – gefördert mit insgesamt 74,2 Millionen Euro. Vergangenen Sommer haben uns für die Juniausgabe 2020 der Garten+Landschaft mit Anja Epper, Sachgebietsleiterin im Rostocker Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, über die Rostocker Wasserprojekte der Zukunft unterhalten.

Der direkte Austausch fehlt

Anja Epper, starten wir mit einem aktuellen Projekt der Stadt Rostock. Die Hansestadt bemüht sich bereits seit knapp zehn Jahren um die Fortschreibung des Strukturkonzepts für Warnemünde, dem wohl bekanntesten Ortsteil der Stadt. Es hakt aber immer wieder in der Umsetzung. Wieso?

Im Jahr 2011 beschloss die Rostocker Bürgerschaft das Strukturkonzept Warnemünde. Eine regelmäßige Evaluierung wurde bereits im Beschluss verankert. Mit dem Prozess der Fortschreibung hat man 2016/17 begonnen. Eine Reihe von Fragen zu den verschiedenen Handlungsfeldern im Strukturkonzept konnten in der Fortschreibung nicht beantwortet werden, da sowohl politische Entscheidungen zu dem Zeitpunkt nicht vorlagen oder Entscheidungen nicht zu treffen waren.

Dies betraf unter anderem die weitere Entwicklung der Werftflächen im Südosten des Ortsteils, den Umgang mit dem Parkraumkonzept, die weitere Entwicklung eines möglichen Caravanstellplatzes sowie die Entwicklung des Wohnungsmarktes. Zentrales Thema war aber auch die zukünftige Entwicklung der Mittelmole. Hier war zu einigen wenigen, aber wesentlichen Punkten kein Konsens in der Zivilgesellschaft und der Politik, aber auch mit den Eigentümern der Flächen und der Fachverwaltung zu erlangen.

Infolgedessen hat der neue Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen vergangenen September die Planungen zur künftigen Nutzung und Bebauung der Warnemünder Mittelmole vorerst gestoppt. Warum ist die Entwicklung der Fläche so schwierig?

Die weitere Planung zur Mittelmole in Warnemünde ruhte vergangenes Jahr. Mit der Entscheidung des Oberbürgermeisters beginnen wir wieder mit dem Arbeitsprozess einschließlich der Beteiligung zur Fortschreibung. An der Mittelmole zeigt sich – wie an vielen Orten – ein klassischer Konflikt: Die Bewohner wünschen sich keine oder eine sehr kleinteilige bzw. geringe Bebauung, die eher historisierend gestaltet ist. Gleichzeitig ist der Wunsch nach gemeinschaftlichen Freiflächen und Orten der Begegnung groß. Investoren wollen die notwendigen Wohnungen und Infrastruktur errichten, die aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten sind. Zudem ist bei Neubauvorhaben in der Regel eine zeitgemäße Architektur gefragt.

Zum Start der Bürgerbeteiligung sollte es vergangenen April eine öffentliche Ausstellung geben. Dann kam die Corona-Pandemie. Wie ist der weitere Plan?

Die Corona-Pandemie hat – gegebenenfalls auch langfristig – starke Auswirkungen auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen. Daher überlegen wir derzeit, welche Beteiligungsformate wir online durchführen können. Dazu zählt unter anderem eine Ausstellung. Aber bei allen digitalen Lösungen fehlt immer der direkte Austausch. Das ist insbesondere bei der informellen Beteiligung schwierig. Für andere Formate wie Bürgerversammlungen suchen wir ebenso nach entsprechenden Lösungen, die man in dann kleinen Gruppen und dem nötigen Mindestabstand durchführt.

Wasser als Wirtschaftsgrundlage

Als Hansestadt sind Sie im Rostocker Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im besonderen Maße damit konfrontiert, wie man mit Wasser in der Stadt umgeht. Welche Bedeutung hat das Element Wasser für die Stadt Rostock?

Der Bezug zum Wasser war in der Geschichte der Stadt stets von herausragender Bedeutung. Die städtische und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt basiert bis heute – und absehbar auch in Zukunft – auf ihrer Lage an der Ostsee/Warnow. Vor allem Häfen, Schiffbau, Marine, Tourismus und Fischfang sind hierbei zu benennen. Gerade die Facetten und Veränderungen in diesen Bereichen treiben die Stadtentwicklung ständig voran. Neben dem steigendem Bedarf an Wohnraum und allen Folgeeinrichtungen für die zahlreichen Beschäftigten sind das die Standortvoraussetzungen im Einzelnen, wie mehr und andere Flächen sowie ihre Ein- und Anbindung, aber auch Verlagerungen oder das Aufgeben von Flächen, was neue planerische Möglichkeiten eröffnet.

Im Grundsatz geht es planerisch darum, das Wasser und alle notwendigen Flächen als Wirtschaftsgrundlage zu sichern und gleichzeitig den Zugang und die Erlebbarkeit des Wassers für die Öffentlichkeit zu verbessern. Natürlich ist in diesem Zusammenhang dabei auch die Vielzahl ökologischer und naturschutzrechtlicher Belange zu beachten.

Meeresspiegelanstieg berücksichtigen

Welchen Herausforderungen müssen Sie sich in Rostock aufgrund der Meeresnähe gesondert stellen?

Eine besondere Herausforderung besteht im Schutz gegen Sturmfluten, also im Hochwasserschutz. Die fachliche Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg (StALU MM). Das StALU MM ist sowohl für den Schutz der Außenküste als auch den Schutz entlang der Warnow zuständig. Zwischen dem StALU MM und der Stadt (vordergründig Amt für Umweltschutz, aber unter anderem auch Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) findet ein ständiger Abstimmungsprozess statt. Dieser bezieht sich auf grundsätzliche Fragen wie den Verlauf der Hochwasserschutzlinie und das Freihalten gefährdeter Bereiche von baulicher Nutzung, aber auch auf die jeweils konkreten baulichen Einzelmaßnahmen.

Aus stadtplanerischer Sicht liegen die Schwerpunkte in der Sicherung des notwendigen Schutzes für geplante neue Baugebiete (unter anderem in den Höhenlagen von Straßen und Fußböden), aber auch in der Form der Ausführung und Gestaltung von Schutzanlagen (insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Alten Strom in Warnemünde und dem Stadthafen). Ein zusätzliches wichtiges Thema ist die Berücksichtigung des klimawandelbedingten Anstiegs des Meereswasserspiegels.

Rostock: Grüne Stadt am Meer

Sie erarbeiteten seit 2018 den sogenannten „Zukunftsplan Rostock“. Worum geht es hier?

Der „Zukunftsplan Rostock“ ist der Arbeitstitel für den künftigen Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der 2006 von der Bürgerschaft beschlossene und 2009 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan hat sich bisher als vorbereitender, generalisierter Plan zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt bewährt. Ausgehend von der künftig zu erwartenden Entwicklungsdynamik in vielen Bereichen zeichnet sich jedoch ab, dass der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan die zukünftig notwendige Entwicklung nur noch unzureichend abbildet.

Das Schrittmaß, mit dem sich Rostock in den nächsten Jahren entwickeln muss, bedarf einer ganzheitlichen und zusammenhängenden Neubetrachtung. Daher hat die Bürgerschaft bereits 2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. In Vorbereitung dieser Aufstellung wurde 2018/19 ein umfangreicher Stadtdialog zum intensiven Austausch der Öffentlichkeit zu den Inhalten des „Zukunftsplans Rostock“ durchgeführt.

Außerdem gibt es noch die Leitlinien von „Rostock 2025“, die Rostock unter anderem als „Grüne Stadt am Meer“ definieren …

Genau, die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden im Jahr 2012 von der Bürgerschaft beschlossen. Sie stellen den langfristigen strategischen Handlungsrahmen für die Stadt Rostock auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bis zum Jahr 2025 dar. Sie bilden die Grundlage für das Integrative Stadtentwicklungskonzept (ISEK), die Bauleitplanung und alle kommunalen Fachkonzepte und Fachplanungen. Dazu zählt beispielsweise auch der „Zunkunftsplan Rostock“ (Flächennutzungsplan). Der Zukunftsplan zielt auf das übergeordnete Leitbild („Rostock als Regiopole positionieren“) ab und trägt zur Erreichung der in den acht Leitlinien (zum Beispiel der Leitlinie „Grüne Stadt am Meer“) sowie den Querschnittsaufgaben genannten Zielen bei.

Projekte der BUGA 2025

Hamburg hat kürzlich seine Planung für den Stadtteil Grasbrook verkündet. Auf welche Projekte dürfen wir uns in den kommenden Jahren in Rostock freuen? Was planen Sie?

Die Mittelmole in Warnemünde haben Sie ja bereits erwähnt. In Verbindung mit dieser Planung steht der derzeitig in der Planung befindliche Umbau weiterer Kaianlagen im Bereich des ehemaligen Werftbeckens für den Kreuzfahrttourismus und landseitig zusätzliche Gewerbeflächen. Ein für die Stadtentwicklung von Rostock besonders wichtiges Projekt ist die Bewerbung um die Ausrichtung der BUGA 2025, mit vielen weitreichenden Einzelmaßnahmen und unmittelbarem Bezug zur Warnow.

Findet die BUGA 2025 statt?

 

Im Zusammenhang mit der Planung zur BUGA 2025 steht das Landesmuseum für Archäologie, das im Stadthafen errichtet werden soll. Ein weiteres herausragendes Projekt mit unmittelbarem Bezug zum Wasser ist der geplante „Ocean Technology Campus“ (OTC), mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) als Kern sowie einem großflächigen Unterwasser-Testfeld „Digital Ocean Lab“. Das OTC soll im Gebiet des Rostocker Fracht- und Fischereihafens sowie auf dem Gelände des südlich angrenzenden ehemaligen Schlachthofes entstehen.

Außerdem plant die Stadt die Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Quartiers am Ostufer der Unterwarnow. Dem Warnowquartier.

Ja, das Warnowquartier soll als eine grüne Modellstadt der Zukunft entwickelt werden – ein Experimentierquartier, welches beispielhafte Lösungen für drängende Problemlagen unserer heutigen Zeit aufzeigt. Angefangen bei der Entwicklung eines regenerativen Energiekonzepts für das Quartier über die Beantwortung der Frage nach einer zukunftsfähigen Organisation des täglichen Zusammenlebens der Bewohner*innen sowie Überlegungen, welche Aufgaben öffentliche Frei- und Grünräume in den kommenden Jahren übernehmen sollten und wie sich neue Mobilitätskonzepte nachhaltig umsetzen lassen, sollen innovative Ideen sowie bewährte Maßnahmen der Quartiersentwicklung in die Konzeptfindung einfließen.

Es soll ein modernes Quartier für alle mit einer modellhaften Bebauung und vielen Freiräumen entstehen. Ein Ort der Vielfalt und flexiblen Nutzungen mit einer robusten, zukunftsoffenen Grundstruktur. Dabei wird auch das Bauen auf dem Wasser einen besonderen Stellenwert einnehmen und ein architektonisches Highlight bilden. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet sich mit diesem Vorhaben die einmalige Chance, das Thema Leben auf dem Wasser erstmals in der Stadt umzusetzen und sich dadurch mit originellen, zukunftsweisenden und vorbildhaften Lösungen zu präsentieren. Im Rahmen der BUGA 2025, die in Rostock stattfinden wird, soll ein Hauptaugenmerk der Besucher*innen auf eben dieser Attraktion liegen, womit ein weiterer Beitrag zur maritimen Imagebildung der Stadt geleistet werden kann.

Die BUGA 2025 soll trotz Corona-Pandemie stattfinden.

Anja Epper studierte Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der RWTH Aachen. Im Rostocker Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft ist sie seit 1996 Sachgebietsleiterin für das Sachgebiet Bauvorhaben und Stadtgestaltung. Anja Epper ist Mitglied der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsmitglied im SRL e.V.

Interessiert an Bundesgartenschauen? Lesen Sie hier mehr zur BUGA Heilbronn.

Das Interview erschien erstmals in der Juniausgabe 2020 der Garten + Landschaft.