28.11.2022

Gesellschaft

Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan – eine Handreichung

Wie gelingt ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan? Über das Planungsinstrument veröffentlichte der bdla eine Handreichung. Foto: Mohit Kumar / Unsplash
Wie ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan gelingt, verrät der bdla in einer neuen Handreichung. Foto: Mohit Kumar / Unsplash

Wie gelingt ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan? Über das Planungsinstrument veröffentlichte der bdla eine Handreichung für Planer*innen, Handwerker*innen, Bauunternehmen und kommunalen Vertreter*innen.

Eine Würdigung des qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes

Die baurechtliche Genehmigung für Gebäude unterliegt klaren Regeln. In den Belangen des Freiraumes sieht es hingegen oft nicht ganz so eindeutig aus. Das stellt zumindest Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt und Präsident des bdla, im Vorwort der aktuellen Handreichung heraus. Aspekte der wohnungsnahen Erholungsflächen, der Klimaanpassung oder des Artenschutzes würden oft nur am Rande behandelt. Nicht nur von Planer*innenseite aus, sei dies beklagenswert. Auch den Genehmigungsbehörden selbst fehlen Steuerungsmöglichkeiten. Dabei steht mit dem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan das geeignete Planungsinstrument bereits zur Verfügung. Wenn dieses direkt zu Beginn der Planung genutzt wird, können freiflächenrelevante Belange planerisch berücksichtigt werden. Mehr noch, durch einen frühzeitigen Planungsdialog mithilfe des qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes können Beteiligte bessere Absprachen treffen. Und damit Verzögerungen im Genehmigungsverfahren verhindern. Sowie wiederholte Ausführungskorrekturen reduzieren. Dem Planungsinstrument kommt demnach eine hohe Bedeutung zu. Was wiederum erklärt, weshalb der bdla nun eine Arbeitshilfe zu eben jenem veröffentlicht hat. 

Inhalte der Handreichung

Die Handreichung deckt verschiedene Themenaspekte rund um den qualifizierten Freiflächengestaltungsplan – kurz FGP – ab. Auf die Einleitung Stephan Lenzens folgt eine Auflistung von Gründen, die für die Aufstellung eines solchen sprechen. Anschließend werden die Inhalte und Darstellungen besprochen, die im FGP festgehalten werden müssen. Im nächsten Kapitel informiert die Broschüre zu Leistungsabgrenzung und Vergütung. Den Abschluss bilden Empfehlungen aus der Anwendungspraxis. Besonders hilfreich ist auch der Anhang. Hier finden sich Fallbeispiele und Checklisten, die von Planer*innen und Genehmigungsbehörden zu Rate gezogen werden können. 

Gute Gründe für den qualifizierten Freiflächengestaltungsplan

Wie es das Vorwort bereits andeutet, sprechen viele gute Gründe für die eingehendere Befassung mit dem FGP. So hat dieser zum Beispiel eine Bündelungsfunktion der Freiraumbelange. Indem diese frühzeitig kommuniziert werden, können Synergien aber auch Konflikte erkannt und darauf reagiert werden. Daraus resultiert ein verbessertes Zeit- und Kostenmanagement im gesamten Planungsverlauf. Dies gilt sowohl für die Zusammenarbeit zwischen Landschafts- und Hochbauarchitekt*innen, als auch für die Abstimmung mit den Prüfbehörden. Neben den verfahrensinternen Vorteilen, profitiert auch die Stadt- und Freiraumplanung selbst. Dank einer Fokussierung auf die Belange der Umwelt – belebt wie unbelebt gleichermaßen – wird eine klimagerechte und ökologisch nachhaltige Gestaltung forciert. Denn es werden Themen wie Artenschutz und Biodiversität gleich von Anfang an mitgedacht. Und nicht erst nach Projektabschluss angesprochen. Dieser ganzheitliche Gestaltungsansatz führt so auch zu einer verbesserten Akzeptanz von Bauvorhaben. Und sorgt für lebenswertere Räume für Mensch, Flora und Fauna. 

Korrekte Darstellung und notwendige Inhalte

Die Potentiale, die der Aufstellung einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes innewohnen, liegen auf der Hand. Zur korrekten Vorgehensweise bietet die Handreichung ein eigenes Kapitel. Dieses erklärt die notwendigen Inhalte und Darstellungen. Grundsätzlich dient als Grundlage des FGP ein Lageplan des Grundstückes. In der Regel im Maßstab 1:100 oder 1:200. Dieser zeigt die geplante Bebauung und sonstige bauliche Anlagen. Weiterhin enthält er Informationen zur Erschließung und zu den Geländehöhen. Neben der vorgesehenen Bebauung, sind der vorhandene Bestand und geplante Rückbaumaßnahmen darzustellen. Zur Übersichtlichkeit werden diese Informationen auch oft in einem gesonderten Bestands- und Abbruchplan aufbereitet. Erfasst werden in der Darstellung vorhandene Bäume -jeweils mit Angaben zu Nummer, Baumart, Höhe, Stammumfang, Kronendurchmesser in einer separaten Baumliste. Gemäß der Planung sind darüberhinaus die zu erhaltenden Bäume, die zur Fällung vorgeschlagenen Bäume und neu zu pflanzende Bäume und Sträucher anzugeben. 

Zusätzliche Inhalte je nach Projektanforderung

Neben den Gehölzen müssen die Grün- und Pflanzflächen dargestellt werden. Weiterhin die Begrünung unterbauter Flächen und Dächer, sowie jedwede Art von Fassadenbegrünung. Den Vegetationsbereichen stehen die befestigten Flächen gegenüber. Auch diese werden im Plan festgehalten. Je nach Projektanforderung können dann weitere Angaben nötig sein. Dazu zählen zum Beispiel Angaben zur Baustelleneinreichtung. Aber auch erläuternde Schnitte oder geplante artenschutzrechtliche Maßnahmen, sowie Darstellungen zum Versiegelungsgrad des Projektes. Weiterhin ist es bei der Erstellung des FGP wichtig, bestehende und relevante Grundlagen (Bebauungs-/Grünordnungsplan) mit anzugeben. Während die Planinhalte übergreifend gelten, kann die Darstellungsweise von Bundesland zu Bundesland etwas variieren. Für nähere Informationen diesbezüglich sollte die Bauvorlagenverordung des jeweiligen Bundeslandes zu Rate gezogen werden. Wenn abschließend alle erforderlichen Inhalte zusammengetragen wurden, wird der FGP als Bestandteil der Baugenehmigung eingereicht. 

Vergütung des Freiflächengestaltungsplan

Neben den Planinhalten dürfte die Leistungsvergütung für Planer*innen von Interesse sein. Auch dazu informiert die Handreichung. Dabei kann die Erstellung des Freiflächengestaltungsplan über verschiedene Arten abgerechnet werden. Grundlegend handelt es sich um eine Kombination aus den Leistungsphase 1-4 der HOAI. Demnach ist eine Abrechnung über das Berechnugnshonorar nach HOAI durchaus gängig. Alternativ ist eine Vergütung über ein Pauschalhonorar möglich. Je nach Anforderung bedarf die Erarbeitung des FGP einer unterschiedlich tiefen Auseinandersetzung mit gestalterischen und ökologischen Teilaspekten. Es ist deshalb ratsam, vor Beauftragung eine konkrete Leistungsbeschreibung vorzulegen. Darauf aufbauend, kann die entsprechende Honorierung gefunden werden. 

Zuspruch für eine einheitliche Regelung

Als Fazit empfiehlt der bdla eine flächendeckende Anwendung des FGP. Denn bisher gibt es keine deutschlandweite Regelung, welche die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplan obligatorisch einfordert. Vielmehr haben die einzelnen Bundesländer eigene Vorgaben, welche Inhalte im Lageplan zum Bauantrag auftauchen müssen. Bremen hat dabei zum Beispiel andere Leitlinien als Bayern. Dies führt nicht nur zu Verwirrung und Mehraufwand bei Planer*innen, da sie sich oft aufs Neue mit den landestypischen Anforderungen vertraut machen müssen. Es lässt auch die Vorteile eines einheitlichen FGP-Verfahrens außer Acht. Mit der neuen Handreichung könnte der bdla einen Anstoß gegeben haben, den FGP als Instrument anzuerkennen. Und ihn zukünftig vermehrt einzusetzen, um zur qualitätsvollen Entwicklung von Flächen beizutragen. 

Erfahren Sie auch etwas zu den Forderungen des bdla im Hinblick auf das Klima hier: Klimaanpassung.

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