Für ein Verbot der Schottergärten
Schotter- und Kiesflächen in deutschen Gärten sind teilweise verboten. In Zukunft sollen diese noch stärker reguliert werden. Der bdla plädiert deshalb für eine deutliche Unterscheidung zwischen Schottergärten, Steingarten, Schotterpflanzungen und Schottermulch. Den Kommentar des bdla lesen Sie hier.
Gärten und insbesondere Vorgärten prägen unsere Städte und Dörfer wesentlich. Sie bilden Übergangszonen in den öffentlichen Raum und beeinflussen das Gesicht unserer Wohnviertel; sie tragen dementsprechend zu unserer aller Lebensqualität bei und begleiten und bereichern unsere täglichen Wege. Diese Gärten mit unserem derzeitigen Wissen qualitätsvoll und nachhaltig als Lebensräume zu gestalten, sollte eines unserer vorrangigen Ziele sein.
Schottergärten sind eine in den vergangenen Jahren bei immer mehr Hausbesitzer*innen in Mode gekommene Gestaltung – vornehmlich der Vorgärten als Interpretation eines pflegeleichten Gartens. Da diese „Schottergärten“ meist nur sehr spärlich bepflanzt werden und sich daraus ökologisch wertlose Flächen ergeben, haben mittlerweile viele bayrische Kommunen Verbote gegen sogenannte Schottergärten ausgesprochen, zum Beispiel die Stadt Erlangen im Februar 2020 und Würzburg im Juli 2020. Das Land Baden-Württemberg hat im August 2020 sogar ein landesweites Verbot ausgesprochen.
Vom Bayrischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde im Juli 2021 ein Schreiben an alle Kommunen in Bayern verschickt. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Kies- oder Schotterflächen – auch in versickerungsfähiger Gestaltung – künftig als bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO einzuordnen sind. Das bedeutet, dass sie zukünftig in die GRZ (Grundflächenzahl) mit eingerechnet werden müssen. Dies wird begründet durch die meist sehr spärliche Bepflanzung, durch die versickerungsverhindernden Wurzelschutzfolien gegen Unkrautbewuchs und die aufheizende Wirkung der Schotterflächen.
Schottergärten widersprechen auch aus Sicht des bdla sämtlichen Grundsätzen für nachhaltige, klimagerechte, biodiverse Gartengestaltung. Sie sollten deswegen aus folgenden Gründen vermieden werden: