2023 findet wieder der „Sommer am Main“ statt, für den der Mainkai für den Verkehr unzugänglich ist. Foto: Jo Heubeck, Domi Pfenninger via Unsplash
2023 findet wieder der „Sommer am Main“ statt, für den der Mainkai für den Verkehr unzugänglich ist. Foto: Jo Heubeck, Domi Pfenninger via Unsplash

Auch in diesem Sommer soll der Mainkai Frankfurt wieder für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Der Erfolg der ersten Aktion „Sommer am Main“ 2022, den Mainkai als temporäre Fahrrad- und Fußgänger*innenzone umzunutzen, ist dafür Grundlage. Was letztes Jahr beim Festival stattfand und wie es dieses Jahr gestaltet wird, lesen Sie hier.

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„Sommer am Main“ auch 2023 geplant

Bereits im vergangenen Jahr bewies Frankfurt am Main mit der temporären Umwidmung des Mainkais, welche Qualität innerstädtische Straßenzüge bergen. Für acht Wochen hatte die Stadt damals den Abschnitt zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke für den Autoverkehr gesperrt. Hinter der erneuten Sperrung steht die Idee, nicht nur ein temporäres Event rund um die Sommerferien auszurichten. Vielmehr verfolgt die Stadt auf lange Sicht eine komplette Umnutzung der Straße. Die Sperrung dient als Real-Experiment, um die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung auszuloten. Aus den Erfahrungen im vergangenen Jahr habe man bereits einiges gelernt, so die Verantwortlichen. „Der ‚Sommer am Main‘ hat aus unserer Sicht sehr gut funktioniert“, resümierte Ulrike Gaube, Referentin des Mobilitätsdezernats unter Stefan Maier von den Grünen. Das Projekt versteht sich als bürger*innennahes Stadtraum-Festival. Die Sperrung für den Verkehr wurde dazu sowohl durch ein reichhaltiges Programm mit Sportereignissen und Tanzanlässen begleitet als auch durch eine farbige Intervention im Straßenraum deutlich markiert.

Künstlerische Intervention im Stadtraum durch TAB e.V.

Denn auf rund 300 Metern der insgesamt 700 Meter langen gesperrten Fläche realisierte das Kollektiv TAB.e.V. damals eine großformatige farbige Bemalung. Gerade diese habe ein deutliches Umdenken in der Nutzung bewirkt. Waren die Fußgänger*innen im Jahr 2019 bei einer vorangegangenen Sperrung ohne derartige Gestaltung noch auf den Gehsteigen verblieben, eigneten sie sich die Fläche nun selbstverständlich an. Die Bemalung ist Teil einer partizipativen Stadtgestaltung. So wurde das Projekt vom Kollektiv TAB e.V. initiiert, aber mithilfe von jungen Schüler*innen umgesetzt. Das Street-Art-Kunstwerk beinhaltete Schachbretter und Spielfelder für Fuß- und Streetball. Weiterhin setzte es aber beispielsweise ein künstlerisches Statement für den damaligen Sieg der Eintracht Frankfurt in der Europa-League, welcher stadtweit für Hochgefühle und ausgelassene Stimmung gesorgt hat. Die bunte Interpretation eines sommerlich urbanen Lebensgefühls aktivierte den Stadtraum auf einzigartige Weise. Zahlreiche Besucher*innen tummelten sich auf dem bunten Straßenstreifen.

Hinter TAB e.V. verbirgt sich eine 2015 gegründete Initiative aus Kreativen, Gastronom*innen und Engagierten, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, das Bahnhofsviertel in Frankfurt gestalterisch aufzuwerten. Mittlerweile sind die Mitglieder*innen auch an anderen Standorten in der Stadt aktiv. Durch kreative Impulse versuchen sie Orten zu einem neuen Raumverständnis zu verhelfen. Neben künstlerischen Interventionen wirken sie dabei beispielsweise auch am Massiv Central mit – einer zum Kultur  und Begegnungsort umgenutzten ehemaligen Druckerei. Die Arbeit mit dem Temporären ist dem Kollektiv also bestens vertraut. Schon früh waren sie an die Stadt mit ihrer Idee herangetreten und finanzierten damit den Hauptanziehungspunkt des „Sommers am Main“. Mit den Worten des TAB e.V. Mitglieds und Artist-Managers Florian Joeckel: „Unser Antrieb ist, das Stadtbild aktiv geiler zu machen: Aus der leeren Straße ist etwas Lebendiges geworden, mit einer Aufmerksamkeit, einer Streitbarkeit, und so funktioniert Intervention“

Letztes Jahr wurden die Straßenflächen neben dem Main vom Kollektiv TAB.e.V. bemalt, das dafür Schüler*innen mit einbezog. Als Teil der partizipativen Stadtgestaltung wurden auf die Straßen Schachbretter und Fußballfelder gemalt. Foto: © Frankfurt Photographer
Letztes Jahr wurden die Straßenflächen neben dem Main vom Kollektiv TAB.e.V. bemalt, das dafür Schüler*innen mit einbezog. Als Teil der partizipativen Stadtgestaltung wurden auf die Straßen Schachbretter und Fußballfelder gemalt. Foto: © Frankfurt Photographer

Planungen für den Sommer am Main 2023

Die Vision wurde wohlwollend angenommen. Und so fordern die Verantwortlichen der Stadt für den Mainkai 2023 eine Ausweitung der Bemalung auf die gesamte gesperrte Fläche, damit der „Sommer am Main“ künftig die kompletten 700 Meter aktiv bespiele. Auch weitere Erkenntnisse konnten aus der Aktion im vergangenen Sommer gewonnen werden. So soll diesjährig eine Verschattung der Fläche mit geplant werden, denn der Mainkai liegt exponiert und die Asphaltflächen heizen sich im Sommer stark auf. Katharina Knacker, die mobilitätspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kündigte für die ferne Zukunft bereits an, den Beton ganz entfernen lassen zu wollen. Dann könnte entlang des Flusses ein dauerhaft qualitativer Aufenthaltsraum entstehen. Bis dahin sind jedoch noch einige Hürden zu nehmen, weil zur kompletten Umgestaltung ein Entwidmungsverfahren notwendig ist. In diesem förmlichen Verfahren muss die Stadt nachweisen, dass die umliegenden Straßen den durch die Sperrung anfallenden Mehrverkehr verkraften können. Ist dies nicht der Fall, müssten sie gegebenenfalls ausgebaut werden.

Wohin mit den PKWs?

Ulrike Gaubers ließ nach dem „Sommer am Main“ 2022 jedoch verlauten, man habe hinsichtlich des Verkehrs positive Erfahrungen sammeln können. Die Stadt hatte dazu ein Umfahrungskonzept ausgearbeitet, um die Straßenzüge auf der gegenüberliegenden Flussseite in Sachsenhausen zu entlasten. Immerhin bis zu 12 000 Fahrzeuge frequentieren den Mainkai jeden Tag. Im Vorfeld der Sperrung war es deshalb vor allem von Anwohner*innen der benachbarten Quartiere zu Beschwerden gekommen. Eine Bürger*innen-Initiative unter dem Namen „Sachsenhausen wehrt sich“ hatte gegen die Mehrbelastung protestiert. Im Zuge einer vorangegangenen Verkehrsplanung wurden 2022 alternative Routen ausgeschildert. Dadurch verringerte sich das Stauaufkommen zu den Stoßzeiten im Vergleich zur Sperrung im Jahr 2019 deutlich. Und auch im Vergleich zum Zustand ohne Sperrung hatten die Autofahrer*innen nur eine verlängerte Fahrzeit um rund ein bis drei Minuten gehabt.

Ein autofreier Mainkai in Frankfurt?

Neben den Auswirkungen auf die PKW erfasste die Stadt noch weitere relevante Daten. So zählten sie in Höhe Eiserner Steg 25 Prozent mehr Radfahrer*innen als gewöhnlich. Eine erfreuliche Entwicklung, die zeigt, dass alternative Mobilitätsformen durchaus Anklang finden, wenn ihnen im Stadtraum mehr Platz und sichere Routen gewährt werden. Die Verastalter*innen des „Sommers am Main“ sind mit den Erkenntnissen zufrieden. Und mit der erneuten Bespielung im Sommer 2023 wird ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umnutzung des Mainkais genommen. Ulrike Gaude betont, dass man sich dabei auf dem besten Wege befinde: „Mit den aktuellen Entwicklungen ist ein permanentes Umnutzen bereits vorstellbar“.

Temporäre Projekte im Stadtraum gibt es nicht nur in Frankfurt. Doch was taugen diese Zwischennutzungen wirklich und inwiefern profitiert die lokale Stadtentwicklung davon? 

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Hochschule auf der Landesgartenschau 2020

Die Hochschule Weihenstephan-Trierdorf wird an der Landesgartenschau in Ingolstadt 2020 einen Themengarten unterhalten. Der Entwurf dazu stammt von Studierenden der landschaftsarchitektonischen Fakultät. 

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird 2020 auf der Landesgartenschau in Ingolstadt mit einem Ausstellungsbeitrag vertreten sein. Studierende der Fakultät Landschaftsarchitektur erstellten im Rahmen des Wahlpflichtfachs Design and Construction Entwürfe für die Gestaltung des hochschuleigenen Themengartens.

Die Studierenden stellten ihre Entwürfe am 29. Mai der Jury vor. Die Jury, bestehend aus dem Präsidenten Prof. Dr. Eric Veulliet, den betreuenden Professoren Prof. Ingrid Schegk, Prof. Dr. Thomas Brunsch sowie Prof. Dr. Matthias Drösler als Vertreter der forschungsaktiven Professoren wählten den geeignetsten Entwurf für die Umsetzung aus.

Klara Faistauer und Joshua Lenze (Studiengang Landschaftsbau & -Management) überzeugten mit dem Konzept ClimateMove – Applied Sciences for Future.

Leistungsphase 2 Hoai: Bedeutung und Anwendung einfach erklärt

Eine professionelle Planungsszene im Freiraum zum Thema Leistungsphase 2 Hoai
Detailarbeit am Reißbrett: Planung eines Landschaftsprojekts auf Papier. Foto: d_mccullough / Unsplash

Wer ein Gebäude plant, saniert oder betreut, kommt an der Leistungsphase 2 der HOAI nicht vorbei. Sie ist die Phase, in der aus einer Bauaufgabe ein erstes konkretes Konzept wird: Hier entwickeln Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure die grundlegenden Lösungsansätze, wägen Varianten ab und legen den inhaltlichen Kurs für das gesamte Projekt fest. Was in der Vorplanung entschieden wird, prägt alle nachfolgenden Phasen bis zur Ausführung.

  • Was die Leistungsphase 2 HOAI inhaltlich umfasst und wie sie sich von benachbarten Phasen abgrenzt
  • Welche Leistungen zur Vorplanung gehören und was als besondere Leistung gilt
  • Welche Rolle die Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung spielt
  • Wie das Honorar für die Vorplanung berechnet wird und welche Bewertungsgrundlagen gelten
  • Welche typischen Fehler und Missverständnisse in der Praxis auftreten
  • Wie die Vorplanung mit anderen Fachplanern und Behörden koordiniert wird
  • Welche Dokumente und Ergebnisse am Ende der Leistungsphase 2 vorliegen müssen
  • Wie die Leistungsphase 2 in den größeren Kontext von Planungsrecht und Projektsteuerung eingebettet ist

Was ist die Leistungsphase 2 HOAI? Definition und Einordnung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert die Planungsleistungen für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und weitere Objekttypen in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 2 trägt die Bezeichnung „Vorplanung“ und bildet den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenermittlung zur ersten ausgearbeiteten Planungsaussage. Während die Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung, noch der Klärung der Aufgabe und der Zusammenstellung aller relevanten Informationen dient, geht es in der Leistungsphase 2 HOAI darum, auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, zu vergleichen und zu einem Vorplanungskonzept zu verdichten.

Die HOAI ist in Deutschland eine staatliche Preisrechtsverordnung, die für die dort geregelten Leistungen verbindliche Honorarrahmen vorgibt. Sie gilt für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und verschiedene Ingenieurdisziplinen. Die aktuelle Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021 und setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um, der die zuvor geltenden verbindlichen Mindest- und Höchstsätze als europarechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem haben die Honorartafeln der HOAI den Charakter von Orientierungswerten, die als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen, ohne zwingend bindend zu sein. Dennoch bleibt die Struktur der Leistungsphasen und die inhaltliche Beschreibung der Grundleistungen in der HOAI maßgeblich für die Praxis.

Die Leistungsphase 2 HOAI ist für alle Planungsbeteiligten von besonderer strategischer Bedeutung, weil hier die wesentlichen Weichen gestellt werden. Entscheidungen über Erschließung, Materialität, Programmverteilung, Freiraumstruktur oder technische Systeme, die in der Vorplanung getroffen werden, sind in späteren Phasen nur noch mit erheblichem Aufwand zu revidieren. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom „Einfrieren“ von Planungsentscheidungen: Je weiter ein Projekt voranschreitet, desto teurer und aufwendiger wird jede grundlegende Änderung.

Grundleistungen der Vorplanung: Was die HOAI konkret fordert

Die HOAI beschreibt für jede Leistungsphase sogenannte Grundleistungen, also den Leistungsumfang, der im Regelfall zum Erreichen des Planungsziels erforderlich ist und dessen Honorar in den Honorartafeln abgebildet wird. Für die Leistungsphase 2 umfassen diese Grundleistungen bei Freianlagen, also dem für Landschaftsarchitekten zentralen Leistungsbild, unter anderem die Analyse der Grundlagen, das Aufstellen eines Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung, die Klärung der wesentlichen Zusammenhänge, Zumessungen und Abmessungen des Planungsobjekts sowie die Kostenschätzung nach DIN 276.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ist ein zentrales Ergebnis der Leistungsphase 2. Sie liefert eine erste belastbare Aussage über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Vorplanungsunterlagen. Die DIN 276 gliedert Baukosten in Kostengruppen; für Freianlagen sind insbesondere die Kostengruppen 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten) relevant. Die Kostenschätzung in der Vorplanung hat noch eine vergleichsweise große Bandbreite, weil viele Details noch nicht festgelegt sind. Dennoch ist sie verbindlich genug, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob das Projekt in der geplanten Form wirtschaftlich realisierbar ist.

Zur Vorplanung gehört außerdem die Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ist keine Formalie, sondern ein inhaltlicher Kernauftrag: Der Planer soll dem Auftraggeber zeigen, dass er die Aufgabe von mehreren Seiten durchdacht hat und die gewählte Lösung nicht die einzig denkbare, sondern die fachlich begründet beste ist. In der Landschaftsarchitektur kann das die Gegenüberstellung verschiedener Freiraumtypologien bedeuten, etwa einen naturnahen Wiesencharakter versus eine gestalterisch stärker formalisierte Anlage, oder unterschiedliche Erschließungskonzepte für einen Stadtplatz. Diese Variantenuntersuchung dokumentiert die planerische Sorgfalt und schützt beide Seiten bei späteren Auseinandersetzungen über die Planungsqualität.

Ergänzend sind in der Vorplanung die Ergebnisse mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Zustimmung einzuholen. Dieser Abstimmungsschritt ist mehr als ein formaler Akt: Er markiert den Übergang von der Konzeptentwicklung zur Planungsvertiefung und schafft die Grundlage für die Beauftragung der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung. Ohne eine dokumentierte Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber fehlt die vertragliche Basis für die Weiterarbeit.

Leistungsphase 2 in der Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung

Für Landschaftsarchitekten hat die Leistungsphase 2 HOAI eine besondere inhaltliche Qualität, weil Freianlagen in dieser Phase noch am stärksten von konzeptionellen Grundsatzentscheidungen geprägt werden. Ob ein Stadtplatz als durchgrünter Aufenthaltsraum oder als hartes, multifunktionales Stadtparkett entwickelt wird, ob ein Schulhof Bewegungsangebote in der Fläche verteilt oder in Zonen gliedert, ob ein Wohnquartier mit linearen Wegeachsen oder mit einem organischen Wegenetz erschlossen wird: All diese Entscheidungen fallen in der Vorplanung und bestimmen Charakter, Nutzbarkeit und Pflegeaufwand einer Anlage für Jahrzehnte.

In der Freiraumplanung kommt hinzu, dass die Leistungsphase 2 häufig eng mit planungsrechtlichen Verfahren verknüpft ist. Bebauungsplanverfahren, städtebauliche Rahmenpläne oder Wettbewerbsergebnisse liefern oft den Ausgangspunkt für die Vorplanung von Freianlagen. Der Landschaftsarchitekt muss in der Leistungsphase 2 prüfen, welche Vorgaben aus diesen übergeordneten Planungen verbindlich sind und welchen Spielraum sie für die freiraumplanerische Ausgestaltung lassen. Das erfordert eine sichere Kenntnis des Bauplanungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung, sowie der einschlägigen Regelwerke der Freiraumplanung.

Vegetationstechnische und ökologische Grundsatzentscheidungen werden ebenfalls in der Vorplanung vorbereitet. Ob eine Baumreihe mit großkronigen Stadtbäumen oder mit kleinkronigen Ziergehölzen geplant wird, ob Staudenpflanzungen als pflegeextensive Gesellschaftspflanzungen oder als aufwendigere Schaubepflanzungen konzipiert werden, ob Regenwasser versickert, gespeichert oder abgeleitet wird: Diese Fragen berühren nicht nur die Gestalt, sondern die Funktionalität, die Klimawirksamkeit und die Folgekosten einer Freianlage. Eine sorgfältige Leistungsphase 2 legt hier die Weichen, ohne bereits in die Detailtiefe der Entwurfsplanung zu gehen.

Honorar und Bewertung: Wie die Leistungsphase 2 vergütet wird

Das Honorar für die Leistungsphase 2 HOAI ergibt sich aus dem Anteil, den die Vorplanung am Gesamthonorar hat, multipliziert mit dem Honorar, das sich aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ergibt. Für das Leistungsbild Freianlagen weist die HOAI der Leistungsphase 2 einen Prozentsatz am Gesamthonorar zu. Dieser Prozentsatz variiert je nach Leistungsbild; für Freianlagen beträgt er nach der aktuellen HOAI 2021 in der Regel sieben Prozent des Gesamthonorars für Grundleistungen.

Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage der Honorarberechnung und entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Planungsobjekts, also den Baukosten der Freianlagen nach DIN 276. Die Honorarzone gibt an, wie anspruchsvoll eine Planungsaufgabe ist: Sie reicht von Zone I (geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen) und beeinflusst das Honorar erheblich. Für Freianlagen in städtischen Kontexten mit hohen gestalterischen, ökologischen und nutzungsbezogenen Anforderungen ist häufig eine Einordnung in die Honorarzonen III oder IV angemessen. Die Einordnung in die richtige Honorarzone ist eine fachliche Entscheidung, die gut begründet und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein muss.

Besondere Leistungen, also Leistungen, die über die Grundleistungen der HOAI hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Für die Leistungsphase 2 können das beispielsweise umfangreiche Variantenuntersuchungen über das übliche Maß hinaus, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien, Beteiligungsverfahren mit Nutzern oder Anwohnern, oder die Entwicklung von Pflegekonzepten als eigenständige Leistung sein. Fachleute empfehlen, besondere Leistungen bereits bei Vertragsschluss klar zu benennen und zu vereinbaren, um spätere Honorarstreitigkeiten zu vermeiden.

Koordination, Abstimmung und typische Fehler in der Praxis

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsleistung, sondern ein koordinierter Prozess, der die Beiträge verschiedener Fachplaner zusammenführt. In komplexen Projekten arbeiten Landschaftsarchitekten in der Vorplanung mit Architekten, Tragwerksplanern, Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanern, Bodengutachtern und weiteren Spezialisten zusammen. Die Koordination dieser Beiträge ist eine eigenständige Leistung, die in der HOAI dem Objektplaner zugewiesen wird. Für Freianlagen bedeutet das, dass der Landschaftsarchitekt die Schnittstellen zu Tiefbau, Entwässerung, Beleuchtung und Möblierung frühzeitig klären muss.

Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, die Leistungsphase 2 zu früh zu verlassen, also in die Entwurfsplanung überzugehen, bevor die Vorplanung wirklich abgeschlossen und freigegeben ist. Das geschieht oft unter Zeitdruck oder weil Auftraggeber schnelle Ergebnisse sehen wollen. Die Folge ist, dass konzeptionelle Grundsatzfragen, die in der Vorplanung hätten geklärt werden sollen, in die Entwurfsplanung verschleppt werden und dort zu erheblichem Mehraufwand führen. Planungsänderungen in der Leistungsphase 3 oder 4, die auf ungeklärten Vorplanungsfragen beruhen, sind nach HOAI grundsätzlich als Änderungsleistungen zu vergüten, was zu Honorarnachforderungen und Konflikten führen kann.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Detaillierungsgrad der Vorplanung. Die Leistungsphase 2 HOAI verlangt keine Ausführungsdetails, keine Bepflanzungspläne und keine Leistungsverzeichnisse. Sie verlangt ein konzeptionell überzeugendes, maßstäblich dargestelltes Planungskonzept, das die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert und eine belastbare Kostenschätzung ermöglicht. Wer in der Vorplanung bereits in die Detailtiefe der Ausführungsplanung geht, verschwendet Ressourcen und riskiert, dass diese Detailarbeit durch spätere Planungsänderungen hinfällig wird.

Behördliche Abstimmungen spielen in der Leistungsphase 2 ebenfalls eine wichtige Rolle. Für viele Freiflächenprojekte sind frühzeitige Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Tiefbauamt notwendig, um zu klären, welche Anforderungen und Restriktionen für das Projekt gelten. Diese Abstimmungen sind zwar nicht explizit als Grundleistung der Leistungsphase 2 aufgeführt, gehören aber zur professionellen Praxis und können als besondere Leistung vereinbart werden, wenn sie einen erheblichen Aufwand darstellen.

Ergebnisse und Dokumentation am Ende der Vorplanung

Am Ende der Leistungsphase 2 HOAI sollte ein klar strukturiertes Vorplanungspaket vorliegen, das dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Zu den typischen Ergebnisdokumenten gehören ein zeichnerisch ausgearbeiteter Vorplanungsplan im geeigneten Maßstab, in der Freiraumplanung häufig im Maßstab 1:500 oder 1:200, eine erläuternde Planungsbeschreibung, die Konzept, Lösungsansätze und Begründungen der wesentlichen Entscheidungen darlegt, sowie die Kostenschätzung nach DIN 276 mit einer Gliederung nach Kostengruppen.

Die Planungsbeschreibung ist dabei mehr als ein begleitender Text: Sie ist das argumentative Rückgrat der Vorplanung und dokumentiert, warum bestimmte Lösungen gewählt und andere verworfen wurden. Eine gut geschriebene Planungsbeschreibung schützt den Planer bei späteren Auseinandersetzungen, weil sie zeigt, dass die Entscheidungen auf einer durchdachten fachlichen Grundlage beruhen. Für Landschaftsarchitekten bietet sie außerdem die Möglichkeit, die ökologischen, klimatischen und sozialen Qualitäten eines Entwurfs zu vermitteln, die sich in einer zeichnerischen Darstellung allein nicht vollständig erschließen.

Die Freigabe der Vorplanung durch den Auftraggeber sollte schriftlich dokumentiert werden. Das kann in Form eines Besprechungsprotokolls, einer E-Mail-Bestätigung oder einer formellen Freigabeerklärung geschehen. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung für die Beauftragung der nächsten Leistungsphase und schützt beide Seiten vor Missverständnissen darüber, was vereinbart wurde. In der Praxis wird dieser Schritt häufig vernachlässigt, was später zu Streit darüber führen kann, ob bestimmte Planungsänderungen als Umplanung oder als Weiterentwicklung des freigegebenen Konzepts zu werten sind.

Die Leistungsphase 2 im Kontext des gesamten Planungsprozesses

Die Leistungsphase 2 HOAI ist keine isolierte Planungsstation, sondern ein integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses, der von der ersten Idee bis zur fertiggestellten Anlage reicht. Ihre Bedeutung erschließt sich vollständig erst im Zusammenhang mit den anderen Leistungsphasen: Sie baut auf der Grundlagenermittlung der Leistungsphase 1 auf und schafft die Basis für die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3. Was in der Vorplanung nicht geklärt wird, kehrt in späteren Phasen als Problem zurück, häufig in einer Form, die teurer und aufwendiger zu lösen ist.

Für Auftraggeber, insbesondere für öffentliche Bauherren und Projektentwickler, ist die Leistungsphase 2 der Moment, in dem sie zum ersten Mal eine belastbare Vorstellung davon bekommen, was ihr Projekt kosten wird und wie es aussehen soll. Die Kostenschätzung der Vorplanung ist oft die erste Zahl, die in Gremien, Ausschüssen oder Investorenrunden präsentiert wird. Sie hat deshalb eine politische und wirtschaftliche Dimension, die über die rein fachliche Planungsarbeit hinausgeht. Planer, die diese Dimension kennen, bereiten ihre Vorplanungsunterlagen entsprechend kommunikativ auf.

Die wachsende Bedeutung von Klimaanpassung, Biodiversität und blaugrüner Infrastruktur in der Stadtentwicklung hat die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungsphase 2 in der Freiraumplanung in den letzten Jahren erheblich erweitert. Konzepte für Schwammstadtprinzipien, also die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Freiraum, Hitzeschutzmaßnahmen durch Begrünung und Beschattung sowie Habitatvernetzung für Stadtbiodiversität: All das muss bereits in der Vorplanung konzeptionell verankert werden, wenn es in der Ausführung wirksam sein soll. Die Leistungsphase 2 HOAI ist damit nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, sondern ein zentrales Werkzeug für die Qualitätssicherung im Freiraum der wachsenden und sich wandelnden Stadt.

Wer die Vorplanung ernst nimmt, spart in allen nachfolgenden Phasen Zeit, Geld und Nerven. Wer sie als Pflichtübung behandelt, zahlt den Preis später. Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Erfahrung jedes erfahrenen Planers, der weiß, wie viel Arbeit in einer schlecht vorbereiteten Entwurfsplanung steckt und wie selten diese Arbeit angemessen vergütet wird.