Genauso ist der geplante Einsatz von Projektmanagern, die Nutzung von Antragskonferenzen, die Etablierung frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsvereinfachungen bei kleineren Vorhaben sehr wichtig. Sie alle warten noch auf ihre Umsetzung. Aus Sicht der Umweltorganisationen liegt die Möglichkeit zur Beschleunigung von Maßnahmen also primär in einer verbesserten Umsetzung. Im Vollzug und in der Stärkung gesetzlicher Maßnahmen liege eine große Chance, sagen BBN, bdla, BUND, NABU, DUH, UfU, die UVP-Gesellschaft und der Umweltdachverband DNR.
Auch die aktuelle Bundesregierung sieht in der Beschleunigung von Infrastrukturplanungen eines der wichtigsten Projekte ihre Regierungsarbeit. In ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag erwähnen die beteiligten Parteien das mehrfach. Es heißt, dass noch im Jahr 2022 wichtige Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, die die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren halbieren. Das sind hohe Ziele. Die sehen die Umweltorganisationen noch nicht erreicht.
Aus deren Perspektive enthält der Koalitionsvertrag darüber hinaus Maßnahmen, die europarechtlich und rechtsstaatlich umstritten sind. Dieser rechtlich umstrittene Charakter kann zu langwierigen Auseinandersetzungen um eine Zulässigkeit provozieren. Das betrifft aus Sicht der Umweltorganisationen vor allem die Wiedereinführung der materiellen Präklusion. Auch die Einführung einer Mitwirkungspflicht für Umweltverbände, der Wegfall der aufschiebenden Wirkung und die Einführung von Genehmigungsfiktionen kann zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen.
Aus Sicht der Umweltorganisationen liegt hier Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund mahnen die Vertreter*innen von BBN, bdla, BUND, NABU, DUH, UfU, der UVP-Gesellschaft und des Umweltdachverbands DNR vor Selbstzweck. Die Beschleunigung von Planung sei kein Selbstzweck, betonen die Vertreter*innen. Vielmehr müssen sie die gesellschaftliche Transformation voranbringen und zwar effektiv. Darüber hinaus müssen sie die Akzeptanz der anstehenden Veränderungen fördern. Vor allem aber muss die Beschleunigung dazu beitragen, das Klima zu schützen und den Erhalt der biologischen Vielfalt sicherzustellen.
Konkrete Forderungen der Umweltorganisationen
Ganz konkret fordern die Umweltorganisationen zunächst eine klare und nachvollziehbare Priorisierung von Projekten anhand ihrer ökologischen Kosten-Nutzen-Analyse. Darüber hinaus sind ihre Klimawirkungen und ihre Auswirkungen auf die Artenvielfalt einzuschließen. Des weiteren setzen sich die Organisationen für eine frühzeitige und ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ein, die jeweils grundlegende Alternativen einbezieht.
Aber auch eine bessere Ausstattung von Behörden sowie die Priorisierung der personellen und technischen Ressourcen sind insbesondere in den Bereichen zentral, die zum Klimaschutz und zur Wahrung der Artenvielfalt beitragen. Die Vertreter*innen der Umweltorganisationen fordern aber auch ein verbessertes Planungsmanagement, welches Vorhabenträger*innen bei der Antragstellung unterstützt. Wie in anderen Bereichen fordern die Verbände auch den Bürokratieabbau. Aber auch Planungsvereinfachungen bei kleineren Sanierungs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich klima- und umweltfreundlicher Infrastruktur sind zu vereinfachen.
Die Liste der genannten Maßnahmen berücksichtigt noch nicht die besonderen Herausforderungen, die im Kontext der Energiewende stehen. Dennoch stellt der Forderungskatalog der Umweltorganisationen ein notwendiges Grundgerüst dar, das hilft, die Planung anstehender und wichtiger Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Weitere Informationen zum Klimawandel: der IPPC-Bericht 2022. Warum der Weltklimarat aktives Handeln fordert, lesen Sie hier.