10.02.2022

Aktuelles

Vorkaufsrecht stärken: Was Berlin, Hamburg und München planen

um das Vorkaufsrecht von Gemeinden zu stärken.
um das Vorkaufsrecht von Gemeinden zu stärken.


BVerwG kassiert Vorkaufsrecht

Die Bürgermeister*innen der drei größten deutschen Städte haben eine gemeinsame Initiative gestartet, um das gemeindliche Vorkaufsrecht zu stärken. Grund dafür ist unter anderem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2021.

Franziska Giffey, Berlins regierende Bürgermeisterin, Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter haben beschlossen, sich für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einzusetzen, um so Mieter*innen besser vor Verdrängung zu schützen.

Hintergrund der Initiative ist der Rechtsstreit einer Immobiliengesellschaft und der Stadt Berlin, der sich durch alle Instanzen zog. Es ging dabei um ein Grundstück, auf dem sich unter anderem 20 unter Milieuschutz stehende Mietwohnungen befinden. Das Immobilienunternehmen klagte gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, weil dieses sein Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausübte, um eine befürchtete Verdrängung der Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Nachdem die Klage vorinstanzlich erfolglos war, entschied das Bundesverwaltungsgerichtes im November 2021 schließlich zugunsten der Immobiliengesellschaft.

um das Vorkaufsrecht von Gemeinden zu stärken.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im November 2021, dass ein Vorkaufsrecht nicht aufgrund einer zukünftig anzunehmenden erhaltungswidrigen Nutzung ausgeübt werden darf. Foto: Robert Priebs on Unsplash

Schutz vor Verdrängung und steigenden Mieten

Das Bezirksamt hätte demnach sein Vorkaufsrecht nicht aufgrund der lediglichen Vermutung auf eine zukünftige erhaltungswidrige Nutzung, beispielsweise durch erhöhte Mieten oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen, ausüben dürfen. Entscheidend sei gewesen, dass das Grundstück zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts entsprechend der Ziele oder Zwecke städtebaulicher Maßnahmen bebaut war und im Sinne der Sozialen Erhaltungssatzung genutzt wurde. Eine vorsorgliche Anwendung des Vorkaufsrecht wurde der Stadt Berlin somit untersagt, der Klage des Immobilienunternehmens in letzter Instanz stattgegeben. In Stadtbezirken, in denen Milieuschutzsatzungen gelten, können unter diesen Umständen keine Vorkaufsrechte geltend gemacht werden. Ebenso können Kommunen keine Abwendungserklärungen mit Erwerber*innen schließen. Was bspw. in den Erhaltungssatzungen von München steht, lesen Sie hier.

Giffey, Tschentscher und Reiter, die Bürgermeister*innen der drei größten deutschen Städte, regen nun eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Bundesebene an. Damit sollen Gemeinden dasselbe zukünftig rechtssicher ausüben können. Unter den wenigen Möglichkeiten, die Kommunen zum Schutz von Mieter*innen zur Verfügung stehen, sei das Vorkaufsrecht eines der effektivsten. Deswegen wollen die Bürgermeister*innen der drei größten deutschen Städte sich jetzt gemeinsam für eine entsprechende Lösung auf Bundesebene einsetzen. Ziel ist es, Bürger*innen vor Verdrängung zu schützen, Mieten bezahlbar zu halten und Spekulationen entgegenzuwirken.

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