BVerwG kassiert Vorkaufsrecht
Die Bürgermeister*innen der drei größten deutschen Städte haben eine gemeinsame Initiative gestartet, um das gemeindliche Vorkaufsrecht zu stärken. Grund dafür ist unter anderem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2021.
Franziska Giffey, Berlins regierende Bürgermeisterin, Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter haben beschlossen, sich für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einzusetzen, um so Mieter*innen besser vor Verdrängung zu schützen.
Hintergrund der Initiative ist der Rechtsstreit einer Immobiliengesellschaft und der Stadt Berlin, der sich durch alle Instanzen zog. Es ging dabei um ein Grundstück, auf dem sich unter anderem 20 unter Milieuschutz stehende Mietwohnungen befinden. Das Immobilienunternehmen klagte gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, weil dieses sein Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausübte, um eine befürchtete Verdrängung der Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Nachdem die Klage vorinstanzlich erfolglos war, entschied das Bundesverwaltungsgerichtes im November 2021 schließlich zugunsten der Immobiliengesellschaft.