Das Frankfurter Stadtparlament beschließt eine neue Freiraumsatzung, die Bauherren dazu verpflichtet, Fassaden und Dächer von Neu- und Umbauten zu begrünen. Das stößt nicht nur auf Begeisterung. Alles zur Fassadenbegrünung Frankfurt lesen Sie hier.
Kritik an neuer Freiraumsatzung
Die Koalition des Frankfurter Stadtparlaments aus Grünen, SPD, FDP und Volt ringt seit eineinhalb Jahren um eine schärfere Freiraumsatzung. Der erste Satzungsentwurf wurde schon im September 2021 beschlossen. Bis heute diskutieren die Verantwortlichen der Stadt über die Ausformulierung des Entwurfs zur Fassadenbegrünung Frankfurt.
Zugunsten des Klimawandels sind Bauherren verpflichtet, Freiflächen, Dächer und Fassaden von Neu- und Umbauten intensiv zu begrünen. Die Eigentümervereinigung Haus&Grund kritisiert allerdings die neue Satzung und warnt vor den Folgen. Die angestrebten Auflagen könnten am angespannten Wohnungsmarkt zu noch teureren Wohnungen führen. Auch die Nebenkosten steigen durch die intensive Pflege der Pflanzen. Die Bewässerung und der Brandschutz der Gebäude sorgen ebenfalls für Fragezeichen bei der Eigentümervereinigung. Haus&Grund fürchtet, dass Eigentümer zukünftig auf das Umland ausweichen, da es dort diese Auflagen nicht gibt.
Fassadenbegrünung Frankfurt: Mehr Grün fürs Klima
Das Ziel der neuen Freiraumsatzung ist jedoch klar. Bauliche Anlagen sollen in klimaangepasster Form umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Freiflächen nicht zusätzlich versiegelt werden dürfen und mit Bäumen bepflanzt werden müssen. Die Stadt Frankfurt strebt an, für ihre Bürger*innen die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und für gesunde Lebensverhältnisse zu sorgen. Aufgrund der Klimakrise ist die Stadt gezwungen zu handeln und etwas für das Stadtklima zu tun, gerade im Innenstadtbereich, so der Stadtrat. Die Innenstadt ist teilweise sehr eng bebaut und es fehlen öffentliche Flächen, auf denen etwas für das Mikroklima getan werden kann. Deshalb wird nun der Privatraum stärker in die Verantwortung genommen.
Zarte Ansätze hat die Stadt Frankfurt mit dem „Eden Tower“ bereits umgesetzt. Dieses Hochhaus ist das einzige seiner Art und Größe mit einer Fassadenbegrünung über die gesamte Höhe des Gebäudes. Fast 200 000 Pflanzen wachsen säulenförmig am Gebäude entlang. Diese sind auf gefüllten Matten aus Mineralwolle angebracht. Die Pflanzen werden mithilfe von Sensoren durch ein Schlauchsysteme gewässert und gedüngt und zweimal im Jahr geschnitten. Dazu dient eine Gondel auf dem Dach des Gebäudes.
Konsequenzen bei Missachtung der Vorgaben
Die Diskussion um die neue Satzung treibt auch die Frankfurter Architekt*innen um. Es stellt sich die Frage, ob die neue Satzung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Einige kritisieren die neuen Auflagen auch als Symbolpolitik und „green washing“, da sich zum Beispiel durch eine intensivere Begrünung der Straßenräume höhere Effekte erzielen lassen.
Die Vorgaben der neuen Satzung wurden stellenweise schon gelockert. Fassaden müssen somit nur noch bis drei Meter begrünt werden. Vorher festgesetzt waren sechs Meter. Zudem entfällt die Fassadenbegrünung komplett, wenn ein Haus energetisch modernisiert wird. Anders sieht es bei den Freiflächen aus. Das Anlegen von Schottergärten soll verboten werden. Neu- und Umbauten ist die Versiegelung der Vorgärten, meterhohe Sichtzäune und künstliche Pflanzen untersagt. Wer die Vorgaben missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro. Die Satzungsvorlage wurde Mitte Februar zum 14. Mal zurückgestellt. Eine endgültige Entscheidung könnte im März dennoch fallen, da sich die Koalition auf eine neu formulierte Fassung verständigt hat.
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